Befehle November 1944 |
Armee—Oberkommando 18
A.G.St., den 28.11.44. Abt.Ia Nr.4590/44 g.Kdos. Befehl zur Bildung der "Gruppe Thomaschki" 1.) Mit Wirkung von 28.11.44 wird die "Gruppe Thomaschki“ gebildet. 2.) Die im Raum zwischen Venta und Grenze zu A.O.K.16 eingesetzten Verbände, Truppenteile und Dienststellen des Heeres werden mit gleichem Tage der Gruppe Thomaschki unterstellt. 3.) Truppeneinteilung: 563.V.G.D., 83.I.D., 132.I.D., 225.I.D., Inf.Btl.z.b.V.561, Lw.Jäg.Btl.z.b.V.l0, Personaleinheit Panzerzug 21; Artillerie: Art.Rgts.Stab z.b.V.785, s.Art.Abt.633; Pioniere: H.Pi.Btl.44, Bau-Pi.Btl.141, Lettgall.Bau-Pi.Btl.326, 4.) Grenzen: a) Rechts zu Gen.Kdo.II.A.K.: Verlauf der Venta. b) Links zu Gen.Kdo.XXXVIII.A.K.,(16.Arnee) gem. AOK.18 Ia Nr,4520/44 g.Kdos. von 25.11.44, c) Rückwärtige Begrenzung des Gefechtsgebietes nach Weisung AOK.18/O.Qu.. 5.) Mit der Führung der Gruppe Thomaschki wird Generalleutnant Thomaschki, Höh.Art.Kdr.303, beauftragt. Er erhält die Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals. In seiner Stellung als Kommandierender General ist Gen.Lt. Thomaschki zugleich Gerichtsherr (OKH.Az.455 Ju.Abt.Nr.748/43 von 6.4.43). Er bedient sich bei Ausübung seiner gerichtsherrlichen Befugnisse eines Gerichts seines Befehlsbereiches. 6.) Als Führungsstab wird Gen.Lt.Thomaschki der bisherige Div.Stab.z.b.V.300 unterstellt; er wird im Rahmen der allgemeinen z.Zt. sehr gespannten Personallage auf den Kommandowege nach Möglichkeit ausgebaut werden. Sämtlichc z.Zt. im Stabe befindlichen Offze.f Uffze. und Mannschaften gelten mit dem 28.11. als zur Gruppe Thomaschki kommandiert. 7.) Die Gruppe Thomaschki untersteht den A.O.K. in jeder Beziehung unmittelbar. 8.) Korpstruppen: a) Pioniere: Der Kommandeur des H.Pi.Btls.44 (mot) wird bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Korps-Pi.-Führers bei der Gruppe Thonaschki beauftragt. b) Nachrichtentruppe: Der Gr.Thomaschki wird eine gem.Nachr.Kp. unterstellt. Es kommandieren zu der Nachr.Komp.: aa) Armee-Nachr.Rgt.520 3 Wachtmeister, 1 Uffz. f.d.Kraftfahrdienst, 1 le.Blankdraht-Trupp (mot), 1 le.Betr.Trupp 20 (mot), 1 mittl.Fu.Tr.100 Mw (mot), 1 Lkw. für Betr.Gerät. 2 Pkw mit Kraftfahrer, 1 Schreiber. bb) Gen.Kdo.I., II., III.SS-Pz.- und X.A.K.: Je 1 FF-Kabeltrupp (mot). cc) Nachr.Kp.d (mot) 701 (Korück 583): 1 le.Betr.Trupp 20 (mot), 1 mittl.Feldkabeltrupp 12 (mot). dd) Nachr.Abt.823 (Fest.Kdt.Libau): 1 le.Betr.Tr.20 (mot). Außerdem werden durch Obkdo.H.Gr.Nord abgestellt: ee) Von H.Gr.Nachr.Rgt.639: 1 mittl.Fu.Tr.100 Mw (mot). ff) Von Nachr.Abt.z.b.V.314: 1 Offz. als Zugführer, 1 le.Betr.Tr.20 (mot), 1 le Blankdrahttrupp (mot). Als Nachr.-Führer wird Major F l a t h t, Kommandeur N.121 zur Gruppe Thomaschki kommandiert. Für die Versorgung der Gruppe mit Nachr.Gerät, die Verteilung von Deck- und Tarnnamen sowie die Regelung des Funkverkehrs und die Ausstattung mit Funkunterlagen ist weiterhin Korps-Nachr.Führer- III.SS-Pz.Korps verantwortlich, c) Feldgendarmerie: Feldgend.Abt.689 kommandiert bis auf weiteres 1 Offz., und 8 Feldgendarmen zur Gruppe Thomaschki. 9.) Hinsichtlich Versorgung wird die Gr.Thomaschki selbständig. Nähere Weisungen hierüber und über Unterstellung von Versorgungstruppen sowie über Landesausnutzung usw. ergehen durch A.O.K./O.Qu. 10.) Personelle und materielle Zuweisungen über die von der Armee vorgesehenen hinaus können nicht erfolgen. Boege, Gen.d.Inf. |
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