Nebelwerfer-Abeilung 5
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Befehle Juni 1940
Armeeoberkommando 12                                                                 A.H.Qu., den 30.6.1940

1. Nebelregiment 1 hat bis 21.6.1940 mittags Unterkunft im Raume Germaine - Langres - Bugniers zu beziehen.
2. Nebelregimentsstab 1 und die Lkw s der Nebelabteilungen 3 und 5 (diese zur Verladung von 2 Inf.Btl.) werden
   dem III.A.K. (Pont de Pany etwa 19km west südwestlich Dijon) zur Aufstellun einer motorisierten Gruppe unterstellt.
   Regiments Kdr.meldet sich am 21.6.vormittags beim III.A.K.
3. Die zurückbleibenden Teile des Neb.Rgts.sind nach Anordnung von Oberst von Blücher einem Offz.zu unterstellen.
   Sie werden wirtschaftlich dem III.A.K. unterstellt und verbleiben bis auf weiteren Befehl in ihrer Unterkunft.
4. Von den zurückbleibenden Teilen ist ein Befehlsempfänger zur Armee zu stellen.
 
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