12.Infanteriedivision
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Befehle Juni 1940
12.Infanterie-Division.                                                                                                      Div.St.Qu., den 22.1.40.
Nr.85/40 g.Kdos.

 
                                                                                                                  18 Ausfertigungen
                                                                                                                  18.Ausfertigung.

I.) Folgende Personaleinheiten sind an des Ersatzheer abzugeben :
             II./J.R.48
              2./A R.12
             Stab II./A.R.12 m.N.Zg.u.Art.Verm.Tr.
             1 Zug der Radf.—Schw.A.A.12.

1.) Die unter I.) genannten Personaleinheiten sind geschlossen in ihrer augenblicklichen personellen Zusammensetzung abzugeben. Alle personellen
    Veränderungen, soweit sie nicht durch O.K.H. erfolgen, sind bei diesen Einheiten mit sofortiger Wirkung verboten und dürfen auch nicht rückwirkend
    vorgenommen werden.
2.) Es bleiben jedoch zurück:
            Von jedem Btl./Abt.—Stab 1 Offizier;
            von jeder Einheit 2 Uffz. (1 Feldwebel und 1 Unteroffizier, aber nicht der Hauptfeldwebel)
    Stab, Nachr.—Zug und Art.—Verm,Tr. gelten hierbei zusammen als eine Einheit. Radfahrzüge gelten nicht als Einheit.
      Die zurückbleibenden Offz. und Uffz. sind in abzugebenden Einheiten durch entsprechende Dienste aus den zurückbleibenden Einheiten zu ersetzen.
    Personaleinheiten rücken lediglich mit feldmarschmäßiger Bekleidung und Ausrüstung (1 Garnitur) mit Gasmaske ab.
    Alle Waffen (einschl. Gewehre, Pistolen und Seitengewehre) , Munition, Gerät Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge bleiben zurück, sind zunächst
    von den abgebenden Truppenteilen ordnugsgemäß mit Übergabeverhandlung zu übernehmen und einzulagern. Die Einzelabgaben sind an das Ersatzheer
    abzugeben -mehrere Zeilen unleserlich-

  1.) Es dürfen nur aktive Dienstgrade oder Reservisten, die ihre Dienstgrrade schon seit mindestens 15.12.39 innehaben, abgegeben werden
  2.) Die Abgabe erfolgt mit feldmarschmäßiger Bekleidung und Ausrüstung (1 Garnitur) mit Gasmaske, aber ohne Waffen (Geerehre, Seitengewehre und Pistolen)
      und Munition.
III.) Die Peldpostnummern der abzugebenden Personaleinheiten verbleiben der Div. für die entsprechend neu aufzustellenden Einheiten.
      Die zur Abgabe gelangenden Teile erhalten neue Feldpostnummern nach Eintreffen im Ersatzheer.
IV.) Die Abtransportbereitschaft der Abgaben ist bis zum 28.1. herzustellen. Transportmeldungen nach vorgeschriebenem Muster sind bis zum 23.1.40., 16.00 Uhr
     in dreifacher Ausfertigung der Div. einzureichen. Frist kann nicht verlängert werden.
V.) Neuaufstellung der abgegebenen Einheiten erfolgt bis 15.2.40. innerhalb der Div. und durch Ersatzgestellung Hierüber folgt Befehl.
    Die gemäß Ziff.I., 2 zurückzulassenden Offiziere und Unteroffiziere sind der. Div. zum 25.1.40 unter Angabe der Namen und der bisherigen Verwendung
    zu melden
 
12.Infanterie-Division,                                                                                            Div.St.Qu., den 24.1.40.
IIa/Ia Nr.85/40 g.Kdos. II.Ang.

Bezug: Kdo.12.I.D. Ia Nr.85/40 g.Kdos.vom 22.1.40.
Betr.: Neuaufstellung der abgegebenen Einheiten.


1.) Nach dem Abtransport der mit obiger Bezugsverfügung an das Ersatzheer abzugebenden Personaleinheiten werdeh neu aufgestellt:
          II./I.R.48             Stab        durch     I.R.89

                                 5.Kp.       durch     9./I.R.27
                                 6.Kp.       durch     9./I.R.48
                                 7.Kp.       durch     9./I.R.89
                                 8.Kp.       Kp.-Trupp, Gefechtstroß und
                                             Verpfl.—Troß durch I.R.89
                                             1 M.G.—Zug durch )
                                                              ) durch I.R.27
                                             1 s.Gr.W.Gruppe  )
                                             1 M.G.—Zug durch )
                                                              ) durch I.R.48
                                             1 s.Gr.W.Gruppe  )
                                             1 M.G.—Zug durch )
                                                              ) durch I.R.89
                                             1 s.Gr.W.Gruppe  )

Die vorstehend aufgeführten Kp. sind geschlossen (mit Ausnahme Ziff.2, 2,Abs. dieses Befehls) in ihrer personellen
Zusammensetzung, an der vom Stichtag, 2O.1. nichts geändert werden darf, abzugeben. Für die M.G.-Kp. sind geschlossene
M.G.—Züge und geschlossene Gr.W.Gruppen zu bestimmen.

-mehrere Zeilen unleserlich-

Die zur Neuaufstellung des II./I.R.48 verwandten Einheiten sind nach Abgabe durch die Rgt. sofort neuaufzustellen.
Für die Aufstellung der Schützenkompanien wird empfohlen, geschlossene Züge zu verwenden.

Es bleiben zurück:
    bei 9./I.R.27      1 Feldwebel (Zugführer), 1 Unteroffizier (Gasspürtruppführer)
        9./I.R.48      1 Feldwebel (Pz.-Büchsenführer), 1 Unteroffizier (Gruppenführer)
        9./I.R.89      l Feldwebel (Kp.-Truppführer), 1 Unteroffizier (Gruppenführer).

Diese Unteroffiziere sind gemäß obiger Bezugsverfügung Ziff.2 beim neuaufzustellenden II./I.R.48 vorhanden. Aus gleichen
Grunde sind vom I.R.89 für die Aufstellung des Stabes II./I.R.48 und Teile der 8./I.R.48 nicht zu stellen:


              1 Offizier
              1 Nachr.-Staffelführer
              1 Pionier-Unteroffizier 
              1 Futtermeister
              1 Gewehrführer.
Die Personaleinheiten rücken nur mit der Bekleidung und Ausrüstung des Mannes (ohne Vorrat), Sonderbekleidung und Sonderausrüstung des
Mannes und mit Gasmaske ab. Die weitere Ausrüstung ( Waffen, Pferde, Fahrzeuge, Unterkunftsgerät usw.) ist einzulagern und dem für
die Aufstellung verantwortlichen Führer mit schriftl. -unleserlich-

Die Übernahme der Ausrüstung und Pferde ist bis spätestens 27.1.40. duchzuführen. Vollzugsmeldung an Div. bis 28.1.40., 12,00 Uhr.

4.) Der Quartierwechsel ist so vorzubereiten, daß die Quartiere mit dem Abrücken den Abgaben von den Neuaufstellungen bezogen werden.

5.) Ersatzgestellung.
    Offiziere: Es werden ernannt mit Wirkung vom Tage des Abtransportes der an das Ersatzheer abzugebenden Personaleinheiten:
               Major Schröder, Kdr.III./I.R.89, zum Kdr. des II./I.R.48
               Hptm.Joerges,   Kdr.III./A.R.12, zum Kdr., der II./A.R.12
               Hptm. Kadow,    Stab A.R.12, zum Kdr. der III./A.R.12.

               Es wird mit gleicher Wirkung versetzt
               Oblt. Lemcke, 12./I.R.27, zum I.R.48 als Kp.—Führer 8./I.R.48.
               Die Besetzung der durch die Abgaben frei gewordenen San.—Offizierstellen bei II./I.R:48 und bei II./A.R.12 regelt der Div.—Arzt.
               Zum 1.2.40. sind die in der Offizierstellenbesetzung eingetretenen Veränderungen von den im Verteiler aufgeführten Einheiten der
               Div. zu melden.
               I.R.89 legt baldmöglichst einen Vorschlag für die Ernennung eines neuen Kdr.für das

    Beamte :   Fehlende Beamte sind durch den Divisionsintendanten unvorzüglich anzufordern, soweit die entstandenen Fehlstellen nicht durch
               Ausgleich innerhalb des Div.—Bereichs besetzt werden können. Die Anforderung hat unter Hinweis nuf die beim Kdo.12.I.D. befindliche
               Bezugsverfügung des O.K.H. zu erfolgen.
    Unteroffiziere: Fehlende Unteroffiziere sind durch Beförderung zu ergänzen. Die Planstellen stehen ab 29.1.40. zur Verfügung. Die Besetzung der
               freien San.-Uffz. und der freien Fahnenschmiedstellen regeln der Div.-Arzt bezw.der Div.—Vet.
    Mannschaften: Als Ersatz werden ausgebildete Mannschaften (dabei keine Unteroffiziere) aus dem Heimatwehrkreis gestellt und zeitgerecht zugeführt.
               Ersatzanforderungen sind nicht erforderlich. Die Inf.—Rgt. melden zum 1.2.40. zahlenmäßig die Abgaben an Uffz. und Mannsch. zur
               Aufstellung des neuen II./I.R.48.
Die im Verteiler aufgeführten Einheiten melden
               a) zum 5.2.40., ob die Neubesetzung der und Uffz.—Stellen durchgeführt ist,
               b) zum 10.2.40. die beendete Neuaufstellung.
 
12.Infanterie— Division.                                                                                                Div.St.Qu., den 31.1.40.
Ia Nr. 126/40 g.K.
O.K.H.Chef H Rüst u.BdE AHA Ia (I) Nr.234/40 g.II.Ang. v.23.1.40. (nicht verteilt!)


Aufstellung von Inf.Pi.Zügen.
                                                                  Befehl für die Aufstellung
                                                                  -------------------------

                                                                   der Inf.—Rgt.—Pi.—Züge.
                                                                   ----------------------


1.) I.R.27, I.R.48 und I.R.89 stellen ab sofort je einen Inf.—Rgt.—Pi.—Zug gemäß anliegender K:St.N.
           (Inf.—Pi.—Zug K.St.N.  .....  auf.

    (Inf.-Pi.Zug K.St.N. Nr.196 Beh. v.30.12.39.).
2.) Die beendete Aufstellung ist der Div. zum 14.2.40. zu melden; diese Aufstellungsfrist ist unbedingt innezuhalten.
3.) Für die Aufstellung sind die Angehörigen der bisherigen Inf.-Pi.-Züge der Btl. zu verwenden; im Hinblick auf die Bedeutung der Pi.Züge für
    die Jnf.—Rgt. sind die besten Leute auszuwählen.
    Pi.12 versetzt zu jedem Jnf.—Rgt. außerdem 2 voll geeignete Unterroffiziere.
    Ersatzanforderung für die durch die Aufstellung bei den Inf.—Rgt. entstehenden Fehlstellen ist durch die Div. erfolgt.
    Der Inf.-Pi.Zug erhält das Pionier—Gerät aus dem dem bisher für Pionier-Arbeiten zugeteilten Gerät, und zwar

                          9 kl. Floßsäcke
                          1 Satz Gr.Schanzzeug
                          Spreng— u.Pi.—Gerät.
-unleserlich- Ausstattung mit Waffen, Gerät und Munition wi-unleserlich- N. Nr.196 Beh. geregelt. Fehlen-unleserlich-
   Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch O.K.H.(Chef H Rüst u.BdE) AHA-In 9 geregelt.
4.) Die erforderlichen 5 FAhrzeuge mit 10 Zuggpferden, 5 Fahrern vom Bock und 5 Wagen Begleitern sowie einem Reitpferd sind der Inf.Kol.
    zu entnehmen. Die Stärke der l.Inf.Kol. wird um diese Abgaben gekürzt.
5.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.-Pi.-Züge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Rgt.zuständig.
 
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