| Befehle Mai 1941 |
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Heeresgruppe B
H.Qu., 27.5.1941 Ia/Ib Nr.2247/41 g.Kdos.Chefs. Bezug: 1.) H.Gr.B, Ia/Ib Nr.408/41 g.K.Chefs. vom 21.5.41 2.) H.Gr.B, Ia/Ib Nr.1763/41 g.K.Chefs. vom 26.4.41 Betr.: Unterstellung der Sich.Div. Auf Grund der Verfügung O.K.H./Genstb.d.H./Op.Abt./Gen.Qu.Abt.K.Verw.(Qu 4 B .(Org.) Nr.II/0568/41 g.K4hefs. vom 23.5.41 (nur an Heeresgruppe und Bef.R H.102) werden die Ziffern 1. und 3. der Bezugsverfügung 1.) aufgehoben und die Unterstellungeverhältnisse der Sich.Div.. wie folgt geregelt: 1.) Die Sich.Div.221 und das Sich.Regt.2 werden hinsichtlich ihres Einsatzes an der Grenze dem A.O.K.4 unterstellt. Nach Ablauf der ersten Grenzoperationen müssen diese Truppen für ihre eigentlichen Aufgaben möglichst bald zur Verfügung stehen (Sich.Div.221 für ÖKH,Gen.Qu., Sich.Regt.2 für Bef.R.H.102.) 2.) Die Sich.Div.286 und 403 unterstehen den A.O.K. für den Einsatz nach Bezugsverfügung 1.), Ziffer 2. 3.) Alle Sich.Div. und Sich.Regt.2 bleiben hinsichtlich Ausbildung und in personellen und Ausrüstungsangelegenheiten dem Bef.R.H. 102 voll unterstellt. Die A.O.K. stellen sicher, daß den Sich.Div. ausreichend Gelegeenheit zur Ausbildung für die späteren Sicherungsaufgaben gegeben wird. 4.) Die A.0 K. unterrichten den Bef.R.H.102 laufend über den Einsatz und die Unterstellungsverhältnisse der bei Ihnen eingesetzten Sich.Div. und Sich.Rgt.2. |
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