Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 23.1.1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I)Nr.234/40 geh.
Betr.: Aufstellung von Inf.Pi.Zügen.
1.)
Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche
bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend
Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein.
2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der:
1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87.,
251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269.,
93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division.
3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst.
4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu.
5.)
Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den
betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen
Fehlstellen sind durch
Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen.
6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem
Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar
9 kl.Floßsäcke
1 Satz großes Schanzzeug
Spreng-und Pioniergerät
Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor.
Die Zuweisung von Gasspür- und
Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H
Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt.
7.)
Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und
5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen.
Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt.
8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die
Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig.
9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden.
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