291.Infanteriedivision
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Befehle, etc.. Juni 1940
Armeeoberkommando 9                                                                                  A.H.Qu., den 30.6.1940
Abt.Ia Nr.288/40 geh.

Bezug: Armeebefehl Nr.19

1.) In Abänderung Armeebefehl Nr.19 Ziff.9 unterstehen die 50., 81., 88. und 96.Div. dem A.O.K.9 bis auf weiteres.
      Diese Divisionen marschieren von der Linie Auxerre (West) - Brienon (Ost) - Boeurs en Othe - Estissac an durch das Gebiet
    der 2.Armee. Bezüglich Marschrgelung und Versorgung haben sie frühzeitig mit A.O.K.2 (Clamecy) Verbindung aufzunehmen.
2.) Die 291. und 292.Div. marschieren von der Straße Romilly s.S. - Nogent s.S. - Bray s.S. durch das Gebiet des Chef der
    Mil.Verw.Frankreich. Mit Überschreiten dieser Linie sind diese Div. dem Chef der Mil.Verw.Frankreich unterstellt. Die Div.
    nehmen hierzu frühzeitig mit Chef der Mil.Verw.Frankreich (Compiegne) Verbindung auf.
3.) Das vorausbeförderte Personal (v.P.) ist zweckmäßig möglichst zeitig zu der einladenden Z.K. zu entsenden. Es ist
    wünschenswert, wenn die v.P. sich bereits früher als 3 Tage vor Eintreffen ihrer Truppe (vgl.Armeebef.Nr.19, Ziff.6b) bei
    der T.K.melden.
4.) Die vorstehend genannten Div. melden für die Dauer der unmittelbaren Unterstellung unter A.O.K.9 täglich bis 19.00 Uhr an A.O.K.9
    (St.Fargeau) durch Kradmelder.
    a) den an diesem Tag rreichten Unterkunftsraum, Div.St.Qu. (gegf.Fernspr.Anschluß),
    b) Absicht für den folgenden Tag.
291.und 292.Div. melden vom Tage der Unterstellung unter den Chef Mil.Verw.Frankreich an diesen.
 
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