Armeeoberkommando 9
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Befehle, Meldungen etc. Februar 1945
Eingegangen: 11.2.1945
HORX/F
von AOK 9, Ia/Hoeh.Art.Kdr. 307 Nr. 181/45
Fernschreiben von: SSD – HORX/FU 989 A / 90 A 11.2.1945 – 15.45 Uhr
An:
GEN KDO CI. A.K.— GEHEIM —

Volks-Art.-Korps 404 ist am 13.2. dem XI.SS-A.K. zuzuführen und zu unterstellen.
Einsatz beiderseits der Straße Muencheberg – Kuestrin mit Wirkungsmöglichkeit gegen den Abschnitt Lebus – noerdl. Korpsnaht.
Schwerpunkt südl. der Straße.
Kdr. voraus zum XI.SS-A.K. nach Neuentempel.
gez. Hoelz Oberst i.G.
 
Anl. 5
Fernschreiben.
An
Generalkommando CI.A.K.
Nachr.Komp.d (mot)661 wird Gen.Kdo.CI.A.K. sofort einsatzmäßig unterstellt. Personelle und materielle Eingriffe in die Kompanie sind verboten.

A.O.K. 9 Ia/ N
gez. Becker
  Oberst
 
HGBXR 00339
Marinenachrichtendienst
Eingegangen:
17.2. 14.35
GEHEIME KOMMANDOSACHE

Fernschreiben von +- K R - HORX/FU 1629/31 A 17.2. 1410
====== GEN KDO ROEM 101 A.K. ===BEFEHL ZUR SOFORTIGEN WEITERGABE BIS ZU DEN KOMPANIEN
( NACH VORN NUR MUENDLICH WEITERGEBEN ).FUEHRERBEFEHL

BEIM EINNEHMEN VON ORTSCHAFTEN UND INSBESONDERE BEI STOSSTRUPPUNTERNEHMUNGEN KEIN NIEDERMACHEN DER GEFANGENEN IN
FRONTNAEHE, DA DIE ZIVILBEVOELKERUNG NACHHER DAFUER BUESSEN MUSS.
== AOK 9 ROEM 1 A NR. 1026/45 G.KDOS. GEZ. HOELZ, OBERST I.G. ++
 
Marinenachrichtendienst
Eingegangen
18.2. 1330
von OKH
+ --- K R --- HORX F 1716/17A 18/2 45 1310==
AN GEN KDO ROEM 101. A K == == --- G E H E I M ---
DIE ANGRIFFE GEGEN DIE FENDL. BRUECKENKOEPFE HABEN GEZEIGT,
DASS UNSERE SCHLECHT AUSGEBILDETE, ZUSAMMENGEWUERFELTE INFANTERIE NICHT MEHR ANGREIFEN KANN. WIR MUESSEN DEM FEIND ABER
NOCH VOR BEGINN SEINER GROSSOFFENSIVE DEN EINEN ODER ANDEREN WICHTIGEN
GELAENDEPUNKT ZUR VERBESSERUNG UNSERER STELLUNGEN ENTREISSEN.HIERZU SIND NACH EINSTELLEN DER PLANMAESSIGEN GEGENANGRIFFE
IN DEN ABSCHNITTEN DER KORPS LAUFEND STOSZTRUPPUNTERNEHMEN DURCHZUFUEHREN. SORGFAELTIGE ERKUNDUNG, VORBEREITUNG UND
VORUEBEN SIND DIE BESTE VORAUSSETZUNG FUER IHR GELINGEN.SIE DIENEN IN HOHEM MASZE DER FOERDERUNG DER AUSBILDUNG UND
KLAEREN DURCH EINBRINGEN VON GEFANGENEN DAS FEINDBILD. AKTIVE KAMPFFUEHRUNG HAELT DIE TRUPPE AM BESTEN IN SCHWUNG UND
GIBT IHR STETS VON NEUEM DAS NOTWENDIGE UEBERLEGENHEITSGEFUEHL GEGENUEBER DER SCHLECHT AUSGEBILDETEN RUSS. INFANTERIE.
DIE KORPS MELDEN HIERZU IHRE ABSICHTEN.
==GEZ. BUSSE, GEN. D. INF.
AOK 9, ROEM EINS A NR. 1124/45
+++1330 EINS /1/ STEMMLER HGBXR
 
Anlage 59
Generalkommando CI. A.K.                                                           O.U., den 19.2.1945
Abt. Ia Nr.10363/45 geh.

Bezug:
A.O.K.9 Abt. Ia Nr. 1098/45 geh. vom 17.2.45.
Betr.:
Befehl für den Ausbau und die Verteidigung von Ortsstützpunkten.

1.) Anliegender Befehl zur Kenntnis und Durchführung der befohlenen Maßnahmen.
2.) Es sind für die Verteidigung auszubauen und entsprechend o.a. Befehl in das bisher durch die Divisionen
    angelegte Stützpunktsystem einzubeziehen:
    a) Der Ortsstützpunkt Alt-Friedland durch die Division „Berlin“.
    b) Der Ortsstützpunkt Wriezen durch die Division „Döberitz“.
3.) Den Kampfkommandanten sind die in o.a. Befehl angeführten Aufträge zu übertragen und ihnen alle in den
    befohlenen Ortsstützpunkten befindlichen Truppenteile (außer die dem Korps unmittelbar unterstehenden!)
    zu unterstellen.
4.) Der Ausbau der Ortsstützpunkte ist durch die Kampfkommandanten in unmittelbarem Einvernehmen mit dem
    Korps Pion.Führer mit allen Mitteln vorwärtszutreiben.
5.) Fortsetzung der Trennungslinie zwischen Division „Berlin“ und Division „Döberitz“ (zu Ziffer 5 o.a. Befehl,
    letzter Absatz):
    Sietzing (Döberitz) – Alt Friedland (Berlin) – Reichenow (Döberitz).
6.) Die schriftliche Kampfanweisung für den Kampfkommandanten hat, außer den festgelegten Richtlinien im Merkblatt
    18b/37, klare Aufträge zu enthalten über:
    a) Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit der Stützpunkte.
    b) Eingliederung weiterer Truppenteile für den Fall eines feindlichen Durchbruches.
    c) Zusammenwirken der Ortsstützpunktbesatzungen mit den fechtenden Verbänden der Divisionen.
    d) Verteidigung der Stützpunkte gegen Feindangriffe von rückwärts.
    e) Angriffsweise Kampfführung zur Wiederherstellung unterbrochener Verbindungen.
    f) Kampf gegen luftgelandeten Feind.
7.) Der Bedarf für die Bevorratung der Stützpunkte ist anzufordern bei 101.A.K.Qu.-Abt.
8.) Zu Ziff. 24 o.a. Befehl ist von den Divisionen bis 24.2.45 an 101.A.K. zu melden und eine Abschrift der an die
    Kampfkommandanten gegebenen Kampfanweisung vorzulegen.
 
Marinennachrichtendienst
Eingegangen 19.2.45
= GEHEIM=
HORX / F 1825 A 19.2.1915
= AN GEN. KDO.CI.A.K.
BEZUG:
FS. GEN. KDO.CI.A.K. VOM 17.2.1945 .
-BETR.: AUFLOESUNG DES GREN.RGT.3/VII (GNEISENAU-EINHEIT) UND VERWENDUNG DER ALARMEINHEITEN 67,
203 UND 345.
1.) DIE MIT O. A. BEZUGS- FERNSCHREIBEN BEANTRAGTE AUFTEILUNG DES GREN. RGT.3/VII UND AUFLOESUNG DER ALARMEINHEITEN
67, 203 UND 345 WIRD HIERMIT BEFOHLEN.
2.) RGTS. STAB MIT STABSKP. UBB MIT STABSKP.GREN.RGT.3/VII IST ALS RGT.STAB IN DIV.ZBV 606 EINZUGLIEDERN.
3.) FUER DIV.ZBV 606 SIND DEMNACH ZUNAECHST NUR 2 RGTS.STAEBE UNTER VERWENDUNG DES GREN.RGT.STAB 3/VII AUFZUSTELLEN.
     HIERFUER WURDEN OBERST SATOR UND OBERST ROHDE ALS KOMMANDEURE ZUGEWIESEN.
4.) UEBER AUFLOESUNG VON ALARM-BTLN. UND GNEISENAU-EINHEITEN SOWIE WEITERE VERWENDUNG DES VOLKSSTURMES ERFOLGT IN
    KUERZE EINGEHENDER BEFEHL.
5.) DURCHFUEHRUNG ZU ZIFFER 1.) UND 2.) IST A. O. K. 9 Ia – ZU MELDEN.-
= A. O. K. 9 – Ia – NR. 1137/45 GEH. GEZ. HOELZ OBERST I. G.
 
Anl. 8
Fernschreiben.
An
Generalkommando CI.A.K.

Neu eingetroffene Nachr.Komp.1606 wird Div. z.b.V.606 kriegsgliederungsmäßig unterstellt. Bei Div.Stab z.b.V.606 eingesetzte
Nachr.Komp. d mot 661 ist durch Nachr.Komp.606 sofort herauszulösen. Antrag auf Einsatz von Teilen Nachr.Komp.661 zur Unterstützung
Gen.Kdo.CI.A.K. sofort vorlegen.

A.O.K. 9 Ia/N Nr. 961/45 geh.
gez. Hölz
Oberst
26.2.45.1)
 
Anl.9
Fernschreiben.
An
Generalkommando CI.A.K.
Bezug: Ia/N Nr.961/45 geh. vom 26.2.

Nachr.Komp.661 bleibt zunächst Gen.Kdo.CI.A.K. zur Unterstützung Nachr.Komp.832 einsatzmäßig unterstellt.

AOK.9/A.N.Fü. Nr.992/45 geh.
gez. Becker
Oberst
27.2.45.1)
 
Anl. 10
Fernschreiben.
An
Gen.Kdo.CI.A.K. Nachr.A.N.R.511

Nach Verlegung Gen.Kdo. nach Harnekop wird AV. Wriezen am 28.2. aufgelöst. Dort auflaufende Leitungen 159160 b und 159161 b
Wriezen–Harnekop, 159082 b Wriezen–Prötzel, 159042 Wriezen–Freienwalde, 159113 Wriezen–Müncheberg werden CI.A.K. zum Betrieb
und Unterhalt übergeben.
Tfb 2 Linien Wriezen–Müncheberg und Wriezen–Prötzel werden vorläufig noch weiter durch A.N.R.511 betrieben.
Gen.Kdo. übernimmt in vollem Umfange FMA–Dienst der A.V. Wriezen für Ortsnetze Wriezen, Ratzlow und Freienwalde und regelt
Weiterleitung der Ergebnisse entsprechend bisherigen Befehlen.

A.O.K.9/A.N.Fü. Nr.990/45 geh.
gez. Becker
Oberst
28.2.45.1)
 
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1) Kriegstagebuch CI.Armeekorps, GermanDocsInRussia – digitale Reproduktionen russischer Archivbestände