XI.Armeekorps
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Befehle XI.Armeekorps September 1939
Armeeoberkommando 8                                                                                            A.H.Qu., Lodz, den 22.9.1939

                                                              Besondere Anordnungen Nr.29
                                                              ===========================
                                                            für die Versorgung der 8.Armee.
                                                            ===============================

Allgemeines:
Für die Leitung der Versorung wird zur endgültigen Festsetzung der Kriegsgliederung für den bevorstehenden Angriff befohlen:
A.O.K.8 leitet ab 22.9.29, 18.00 die Versorgung des
        XIII., XI. und X.A.K.,
ferner der 3.lei.Div. und 213.Inf.Div. in der von Heeresgruppe Süd und 14.Armee eintreffenden Art.Verbände.

  XIII.A.K. leitet von diesem Zeitpunkt an die Versorgung der 10., 24., 46. u.31.Inf.Div.
  XI.A.K. der 18.u.19.Inf.Div.
  X.A.K. der 50., 208., 221.Inf.Div. u.der Kampfgruppe Netze.

Sonderregelung:
Die Mun.Auffüllung bis zur Höh iner 1.Ausstattung führt Armee durch für:
   31.u.46.Inf.Div.
   XI.A.K. mit 18.u.19.Inf.Div.
Die von der 10.Armee unterstellten Art.Verbände werden zunächst von 10.Armee weiter versorgt. Mun.-. Verpfl.- und Betr.St.- Lager der 10.Armee befinden
sich bei Rawa Mazowiecka.

Die am 22.9.39 bereits südl.und südwestl.Warschau eingetroffenen Art.Verbände der Heeresgruppe Süd und der 14.Armee sowie der Korps-Art. des X. und XIII.A.K.
empfangen am 23.9.:
Verpflegung im A.V.L. Lodz-Chojny.
Betr.St.: in Eisenbahntankstelle Zyrardow.

Nachschubstrassen:
XIII.A.K.: Skierniewice, Huta, Zawadzka, Nadarzyn (Straßesntück Huta Zwadzka, Rawa Mazowiecka ist durch XIII.A.K. nicht zu benutzen - außer für Mun.Empfang
           der 31.u.46.Inf.Div. in Rawa)
XI.A:K.:   Lowicz-Sochaczew, Blonie.

Die südl.Warschau befindlichen Art.Verbände benutzen die nächste Anfahrt zur Nachsch.Strasse des XIII.A.K., dann diese übe Skierniewice und Brzcziny bis Lodz.
Nachsch.Straßen der 10,Armee für nördl. der Straße Babice - Warschau stehenden Teile sind:
Rawa Matowiecka, Grodzisk, Blonie, Leszno und Grojec, Kazczonow, Grodziesk, Blonie, Leszno.
XIII.A.K. ist außerdem Verkehr auf den von 10.Armee und XIII. gemeinsam benutzten Straßenstück von Rawa Mazowiecka bis Radzicjowiec sicherzustellen.
Besonders beachten: kein Überholen von Kolonnen glicher Art.
Das Straßenstück Radzicjowie, Korytow ist in nordwestl.Fahrtrichtung gesperrt.

Rückw.Grenze des Gefechtsgebietes ab 23.9.39, 0,00 Uhr:
Ostrand von RAwa Mazowiecka, Ostrand Sochaczew, Ostrand Wyszogrod.

Verstöße gegen die Krigs- und Völkerrechtlichen Grundsätze:
Von Seiten unserer Gegener ist die Propaganda gegen Deutschland durch Verbreitung von Nachrichten über angebliche Völkerrechtsverletzungen in großem
Umfange aufgenommen. Fpr die wirksame Gegenpropaganda sind daher sofort A.O.K.8/Ic/A.O. auf dem Dienstwege zu melden.
  (1) Alle tatsächlich festgestellten Handlungen des Feindes, weche gegen die Kriegs- und Völkerrechtlichen Grundsätze verstoßen;
  (2) All sonstigen Ereignisse, die außenpolitische Folgerungen und Maßnahmen auslösen könnten.

Luftschutzmaßnahmen:
In Ergänzung der Besondered Anordnungen Nr.28 vom 21.9.39 Ziff.8 wird befohlen:
Die gesamte Tarnung der Truppe im Gefechtsgebiet bliebt wie bisher aufreht erhalten. Fahrzeuge können ohne Verdunkelung fahren. Die Verdunkelung im
gesamten Arneegebiet von sämtlichen Privatwohnungen, Industriwerken und sonstigen Betrieben einschl Reichsbahnanlagen wird aufghoben. Deckungsgräben
in Anlagen und Straßen sind einzuebnen.

Sendungen nach der Heimat:
Die anliegende Verfügung der Heeresgruppe Süd vom 18.9.39 betr.unerlaubte Sendungen nach der Heimat ist bei allen Truppenteilen und rückw.Diensten zum
Gegenstand ernster Belehrung zu machen.

Munitionswesen:
a) Art.Kdr.20 überprüft, ob die von anderen Armeen bezw.Heeresgruppe Süd zugeführte Artillerie über die volle 1.Ausstattung verfügt.
   Etwaiger Fehlbestand ist bei A.O.K.8/O.Qu. zu melden.
b) X.A.K. empfängt in der Nacht vom 22./23.9.39 30 t Munition lei.I.G.18 im A.Mun.Lager Lowicz- (Fernmündl.voraus)

Verwaltungswesen:
a) Am 23.9. wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nachch.Kol. zugeführt:
   für XIII.A.K. nach Skierniewice, Süduassgang Richtung Gluchow.
     Eintreffen für 10.u.46.Div. gegen 18,00 Uhr
     Eintreffen für 24.u.31.Div. gegen 19.00 Uhr.
   für 3.lei.Div. nach Rawa Mazowiecka, Westausgang in Richtung Gluchow.
                  Eintreffen gegen 19,00 Uhr.
   für X.A.K. (Korpstruppen), 213.Div. steht am 23.9. ein Tagessatz Verpflegung im A.V.L. Lodz zur Verfügung.
   für 50., 208., 221.Div. u.Brigade Netze regelt X.A.K. Verpflegungsempfang aus dem in Chodecz abgestellten Verpfl.Zug.
b) Die A.K. sind dafür verantwortlich, daß die Div. die ihnen zugeführte Verpflegung zeitgerecht übernehmen.
Sanitätswesen:
a) Krankensammelstell Breslau wird am 22.9.39 aufgelöst.
b) Krankeensammelstellen:
   für XIII.A:K.: Skierniewice, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr.
   für X.A.K. Lowicz, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr.
   für rückw.Dienste: Krankensammelstelle in Wloclawek, Lubien, Kutno, Strykow, Warta, Sieradz und Lutomiersk.
c) In Wloclawek ist ein Armeefeldlazarett eingerichtet.
d) Ab 23.9.39, 20,00 Uhr ist in Skierniewice eine Verbandmittelausgabe eingerichtet.

Veterinärwesen:
a) Die aus dem Operationsgebiet abzutransportierenden Verbände dürfen keine Beutepferde ins Heimatgebiet mitnehmen. Die Beutepferde sind
   zwecks Sanierung den nächsten Beutepferdesammelstellen zuzuführen. Auffrischung der Fehlbestände erfolgt in der Heimat.
b) Das von XIII.A.K. übernommene A.Pfd.LAz.581 wird am 22.8.39 nach Kutno verlegt und als Sammelplatz für Beutepferde eingerichtet.
   Aufnahmebereitschaft ab 22.9., 20,00 Uhr.

Kraftfahrwesen.
a) Nummernschilder der Erg.Kfz.
   Die TArnung der Kfz. durch Übermalen der Herkunftsbezeochnungen (LA,II,IIIB usw.)  sowi der Stempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist
   sofort zu beseitigen. Durchführung bis zum 26.9.39.
b) Betriebsstoffversorgung.
   X.A.K. empfängt weiterhin aus Eisenbahntankstelle Chodocz, aushilfsweise aus Armeebetriebsstofflager Lodz.
   Dem XIII.A.K.steht für Koprstruppen und jede Div. (10.,24.,31., 46.Div.) je 40cbm Betr.St. ab 22.9.39, 17,ßß Uhr in Eisenbahntankstelle Zyrardow
   zur Verfügung, desgleichen der 3.lei.Div.
c) Instandsetzung von Panzerkampfwagen:
   (1) An ausgefallenen Pz.Fahrzeugen sind bei den Armeen nur Instandsetzungen zur Wiederbeweglichmachung vorzunehmen. Für weitergehende Zwecke dürfen
       Pz.Eratzteile nicht mehr entnommen werden.
   (2) Instandsetzungen, die über BEweglichmachung hinausgehen werden von Erzeugerfirmen in der Heimat ausgeführt.
   (3) Von den Pz.-Rgt. usw.angesammelte Ersatzteilvorräte, die beim Abtransport mit eigenen Mitteln der Truppe nicht befördert werden können, sind schon
       jetzt an die A.Kr.-Parke zur Abgabe an die Pz.-Ersatzteillager zurückzuliefern.
   (4) Rücktranport der Pz.-Ersatzteillager wird in den nächsten Tagen begonnen.

-unleserlich- von Kfz.:
Im A.Kf.Park 531 stehen sofort zur Abholung bereit:
  XIII.A.K. weitere 5 Kräder   13 Pkw.
     X.A.K.    "    2 Kräder    6 Pkw.
  3.lei.Div.   "    3 Kräder    8 Pkw.
(Durch Fernschreiben voraus)

Waffen und Gerätwesen:
a) Vorgefunden Bete an Nachr.Gerät (Leitungsmaterial, Apparate, Rohstoffe) ist den Beutesammelstellen der Armee zuzuführen. Eigenmächtige Vernwendung
   durch die Truppe hat zu unterbleiben.
b) Die in den BEutesammelstellen anfallenden fehlerhaften anfallenden deutschen Waffen, Geräte und Fahrzeuge sind an die  nächstgelegene Feldwerkstatt
   (532 oder 533) zur Instandsetzung abzugeben. Auch ungebrauchte oder zerschossenes Material ist den Werkstätten zuzuführen, damit dort noch brauchbare
   Ersatzteile ausgebaut werden können.

Wertgegenstände von Gefangenen.
Wertgegenstände und Erinnerungsstücke von gefangenen, verwundeten und gefallenen polnischen Soldaten sind abzuliefern. an:
  Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin, Hohenstaufenstr.47/49.
 
A.O.K.3                                                                                                 Armeehauptquartier Ostrow Maz. 24.9.1939
Ia Nr.159/39 geh.

                                                          Operationsbefehl Nr.21!

1.) Feind nichts Neues.
2.) 8.Armee stellt sich zum Angriff auf Warschau bereit.
    XIII.A.K.im Süden und Südwesten der Stadt (Ostflügel 46.Div. bei Augustow). XI.A.K. im Norden und Nodwesten Warschaus (Ostflügel zur Zeit
    24.Div. südl.Mlociny an der Weichsel).
    XV.A.K. mit 2.lei.Div. und Teilen 29.(mot)Division schließt Modlin von Süden ab.
    Korpshauptquartier XIII.A.K. Plaseczno.
    Korpshauptquartier XI.A.K. Zaborow.
    Korpshauptquartier XV.A.K. zur Zeit Lubiec, später voraussichtlich Leszno.
3.) 8.Armee greift Warschau an mit XIII.A.K. am 26.9. von Süden, mit XI.A.K. am 27.9. von Norden. Schwerpunkt bei beiden Korps entlang der Weichsel.
4.) 3.Armee unterstützt den Angriff der 8.Armee auf Warschau:
    a) die Artillerie des I.A.K. unterstützt den Angriff des XIII. und XI.A.K. vornehmlich durch Feuer auf die Flanken am Ostufer der Weichsel und
       durch Bekämpfung wichtiger Ziele in Warschau. Die Anforderungen auf Feuerunterstützung werden durch A.O.K.8 bzw.XIII. und XI.A.K.unmittelbar
       an I.A.K. übermittelt.
    b) Sobald der Ostflügel des XIII.A.K.im angriff die gleiche Höhe erreicht hat wie der Südwestflügel des I.A.K., schließt sich I.A.K. mit dem
       linken Flügel diesem Angriff an uns stößt bis zur südlichen Weichselbrücke vor.
    c) I.A.K. hält sich bereit, überall da vorzustoßen, wo sich als Folge des Angriffs der 8.Armee auf Warschau an der Praga Front Möglichkeiten zum
       Angriff ergeben. Voraussetzung für Wahrnehmung solcher Gelegenheiten ist rege Erkundungstätigkeit auf der ganzen Front.
    d) Mit den Flügeldivisionen des XIII.u.XI.A.K. ist durch I.A.K.Fernsprechverbindung sicherzustellen.
    e) Das Zermürbungsfeuer auf Warschau und Praga ist wie bisher fortzusetzen. Der Auftrag zur Vortäuschung eines Angriffs auf Praga bleibt bestehen.
    f) Durch II.A.K.ist der Angriff der 8.Armee dadurch zu unterstützen, daß am 26. und 27.9.durch Artl.Feuer und Teilvorstöße der Infanterie ein
       Angriff auf Modlin vorgetäuscht wird.
5.) II.A.K.breitet den Angriff auf Modlin so vor, daß er spätestens am 29.9., möglischt schon früher, durchgeführt werden kann. Zeitpunkt ist zu melden.
    Zur einheitlichen Leitung des Angriffs auf Modlin hat A.O.K.3 Unterstellung der südl.Modlin eingesetzten Divisionen des XV.A.K. unter II.A.K. beantragt.
    II.A.K. nimmt mit XV.A.K. Vwerbindung auf und stellt Fernsprechverbindung mit den südl.Modlin liegenden Teilen des XV.A.K. sicher.
6.) Armeehauptquartier ab 26.9. mittags: 1.Staffel in Krasne, Rest Przasnysz.
    I.und II.A.K. werden durch Fernsprechverbindung über Rozan angeschlossen. Einzelheiten ordent Arm.Nachr.Fhr.A.O.K.3 an.
7.) Luftwaffe:
    II.A.K.setzt sich mit Fliegerverbindungsoffizier A.O.K.3 bezgl.Beteiligung der Luftwaffe zur Vorbreitung und Durchführung des Angriffs auf
    Modlin umnmittelbar in Verbindung.
 
Armee=Oberkommando 8                                                                                                                           A.Gef.8tand Grodzisk‚ den 27.9.39.
A
bt.Ia Nr.35/39
                                                                            A r m e e b e f e h l . 

1.) Die Festung Warschau hat sich bedingungslos ergeben. Nach Mitteilung des poln. Unterhändlers sollen sich rund 120 000 Soldaten in der Stadt befinden. 
2.) Ab 27.9. 24,00 Uhr ist Waffenruhe vereinbart. Es ist fraglich, ob der Befehl bei den Polen überall durchgedrungen ist. 
    XIII. und XI.A.K. halten ihre zur Zeit erreichten Stellungen in Gefechtsgliederung besetzt. Es muß damit gerechnet werden, daß an einzelnen Stellen noch Kämpfe aufflammen. 
3,) Dem poln. Oberkommando sind die in beiliegender Karte +) eingezeichneten Räume zugewiesen werden. In diesen Räumen werden die polnischen Truppen ab sofort beginnend bis 29.9.39
    12,00 Uhr zusammengezogen und zum Abmarsch in die Gefangenschaft bereitgestellt. 
4.) Befehle für das Herangehen an die einzelnen Demarkationsräume folgen. 
5.) Gen.Kdo.X.A.K. übernimmt am 28.9.39 8,00 Uhr den Befehl im bisherigen Abschnitt des XV.A.K. und bereitet den Angriff auf den Brückenkopf Modlin vor. 
6.) Armeereserven. 
      a) 24.Inf.Div. und 3.lei.Div. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. 
      b) 50. und 208.Inf.Div. setzen in ihren Räumen die Bergungsarbeit näch Weisung des Kommandeurs 50.Inf.Div.fort, dem Gen.Kdo.X.A.K. die Fortführung der Arbeiten zu übergeben hat
         und dem 208.Inf.Div. für diesen Zweck unterstellt wird. 
      c) SS.Leibstandarte Adolf Hitler verbleibt in dem vom Gen.Kdo.XV.A.K. zugewiesenen Raum. 
+ nur
+) für XIII. u. XI.A.K.
7.) Heeresgruppenreserven.
      a) Gen.Kdo.XV.A.K. und 2.1ei.Div. stehen im Raum Tarczyn - Mszczonow zur Verfügung der HeeresgruppeSüd.
      b) 29.(mot) Inf.Div. wird Heeresgruppenreserve und verbleibt im bisherigen Unterkunftsraum
8.) Nachrichtenverbindungen unverändert.
    Befehlsempfänger (Offz.) von Gen.Kdo.XV.A.K.‚ 24.Inf.Liv.‚29.(mot)Inf.Div., 2.lei.Div.‚ 3.lei.Div. und SS.Leibstandarte melden sich am 28.9. 9,00 Uhr auf A.Gef.Stand Grodzisk.
9.) Armeegefechtsstand Grodzisk.
    Armeebeobachtungswarte: Verwaltungsgebäude der Flugzeugwerke etwa 4 km südwestl. Ochota. 

                                                                                                                   Der Oberbefehlshaber 
                                                                                                                  General der Infanterie.
 
Armee=Oberkommando 8                                                                                                     A.Gef.5tand Grodzisk, den 28.9.39.
Abt.I
a Nr.36/39

                                                                       A r m_e e b e f e h l . 

1.) Die Kapitulationsverhandlung von Warschau ist vollzogen. Die Festung Modlin hat sich ergeben und wird am 29.9. besetzt.
2.) 10.Inf.Div. ist gemäß Sonderbefehl herausgezogen und zur späteren Vérwendung als Besatzungstruppe von Warschau in ihrem bisherigen Unterkunftsraum bereitgestellt.
    XIII.A.K. führt die Abschließung in der bisher erreichten Linie durch 46. und 31.Inf.Div. durch. (Fernmündl. voraus). 1
3.) 10.Inf.Div.‚ dem A.Ob.Kdo.8 unmittelbar unterstellt, besetzt die Stadt Warschau. 
    Es ist Aufgabe der 10.Jnf.Div.:
     
a) die militärisch wichtigen Punkte der Stadt in Besitz zunehmen,
     b) die nach Praga führenden Brücken zu sperren,
     c) Fährverkehr auf der Weichsel mit allen Mitteln zu verhindern.
    Der Zeitpunkt des Einrückens in die Stadt wird besonders befohlen.
4.) Zum vorläufigen Kommandanten der Festung Warschau wird Generalleutnant von Cochenhausen, Kommandeur der 10.Jnf.Div.‚ bestimmt. Er behält die Div.Führung bei. Der Stab
    der 10.Inf.Div. wird durch Sonderbefehl verstärkt werden.
    Polizei-Regiment „Rietzeler“ wird unterstellt.
    Es ist Aufgabe des Festungskommandanten:
     a) die militärische Sicherheit, Zucht und Ordnung in Warschau zu gewährleisten,
     b
) die Stadtverwaltung von Warschau bei der Herbeiführung normaler Lebensbedingungen zu unterstützen.
5.) XIII. und XI.A.K., verbleiben mit vordersten Teilen in den bisher von ihnen erreichten Stellungen. Die gesamte Artillerie bleibt zunächst in Stellung. 
    Die Gen.Kdo. stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, daß jedes Überschreiten dieser Linie durch die eigene Truppe bis auf weiteres verhindert wird, 
6.) X.A.K. besetzt nach Weisung des Gen.Kdo.II.A„K. den Brückenkopf von Modlin.
7.) Armeereserven unverändert.
8.) Die Rückführung der in der Festung Warschau gemachten Gefangenen wird durch besonderen Befehl geregelt. 
    Beginn am 29.9.39 20.00 Uhr.
                                                                                                                   Der Oberbefehlshaber.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 29.9.39
     O.Qu.          

                                                              Besondere Anordnungen Nr.3
                                                            für die Versorgung der 8.Armee
1.) Allgemeines.
    a) V o l l z i e h e n d e   G e w a l t   i n   W a r s c h a u   e i n s c h l . S t a d t t e i l   P r a g a   ü b e r n i m m t 
       d e r  O b e r b e f e h l s h a b e r  d e r 8. A r m e e
    b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die
       von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich
       der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit
       Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet.
       Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs.
    c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das
       Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes
       (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert.
       Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden.
    d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-,
       Devisen- und Warenverkehr.
       (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2)

2.) Verwaltungswesen:
    a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov.
       Dem XI.A.K.   für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk.
    Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk
    verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen.
    XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen.
    Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa
       16,00 Uhr.
       der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie.
       Eintreffen etwa 16,00 Uhr.
    b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt.
    c) Mannschaftsdecken:
       Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an
       Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf
       Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar
       beim A.O.K. ein.
d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1.

3.) Sanitätswesen:
    a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen.
       Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen.
    b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau.
       Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern.
    c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.)
    d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen:
       Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die
       Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises.
    e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen.
    f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in
       San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich.
    g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen.
    h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger
       nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten.
       Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen,
      Hirnschüsse usw.) zu leiten.
4.) Kraftfahrwesen.
    a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz.
       ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten
       angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung
       angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird.
    b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung.
       Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen.
       (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die
           Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw.
       (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die
           volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann.
       (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches
           Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen.
    c) Beute-Kfz.:
       Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung
       von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt.
    d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka)
       A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239.
       Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird.
    e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt.
       Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht
       festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln.
5.) Gerätewesen:
    Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst.
6.) Schutzpolizei:
    Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt.
7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshabers:
    Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden.
8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät:
    Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind
    sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann.
9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt.
    Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden
Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste.

                                                                           Regelung
                                                                             der
                                                                         Beutesammlung.

A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau.
    1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen:
    2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum:
        Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel.
        XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum:
        Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel.
        XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung
        Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.).
    3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen.
        a) Es bestehen bereits:
          die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow,
                                 Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny),
                                 Gostynin, Zychlin, Lowicz,
                                 Sochaczew, Kutno.
        b) Neu einzurichten sind am 30.9.39:
           vom X.A.K. Blonie,
           vom XI.A.K. Pruszkow,
           vom XIII.A.K. Zyrardow.
        Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten.
        Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit
        Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo.
4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den
    Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung.
5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren:
    von Feldwerkstatt 532:
    1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny,
    1     "    "    "     "      Justynow,
    1 Feurwerker   zum Mun.Lager Regny,
    1     "        zur Beutesammelstelle Lowicz,
    1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta,
    ;     "                "         "          Jezow,
    von Feldwerkstatt 533:
    1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow,
    1     "         "         "          Sochaczew,
    1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny,
    1     "       zur Beutesammelstelle Ozorkow,
    1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin,
    1     "               "         "          Zychlin.
    Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo.
6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry.
7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich:
    in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow)
    in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew)
    in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow.

B) Beute aus Warschau.
 
1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8.
2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen,
    an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.)
3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf:
       2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.)
       2 Nachsch.Kol.Abt.(mot)
    Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen.
4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden:
     a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A),
        die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle
        zurückzubehalten.
     b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist.
        3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern.
5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz.
    Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle
 
Armeeoberkommando 8                                                                          A.Gef.Stand Grodzisk, den 30.9.39
Abt.Ia Nr.39/39.

                                                    A r m e e b e f e h l .

1.) Der Abmarsch der poln.Kriegsgefangenen aus der Festung Warschau geht planmäßig vor sich.
2.) 10.Inf.Div. ist so bereitzustellen, daß sie am 1.10. 10.00 Uhr mit Anfängen unsere vordere Linie überschreitend in Warscchau
    einmarschieren kann.
    Antreten wird besondes befohlen.
    Bildung der Marschgruppen und Unterbringung in Warschau gem. mündlich erteilter Weisung. Unterkunft der Festungskommandantur ist
    baldmöglichst zu melden.
3.) XIII. und XI.A.K. verbleiben am 1.10. mit den vordersten Teilen in den bisher erreichten Linien.
    Es ist beabsichtigt, den Angriff gegen Warschau beteiligten Verbänden (auch I.A.K.) am 2. und 3.10. Gelegenheit zu Durchmärschen
    durch die Stadt zu geben.
    Für den 2.10. gilt folgende zeitliche und örtliche Regelung:
      a) I.A.K. bis 11.00 Uhr
           Raum Nordbrücke Fort Traugutta-Platz Muranewski-Straße Nalewki-Straße Bielanska-Platz Testralny-Platz Pilsudskiego-Straße Nowy Swiat
           bis zur Einmündung in die Straße Jerzolimskie-Straße Maja-Weichselbrücke.
      b) XIII.A.K. ab 11.00 Uhr
           Stadtkern Warschau südl.der Straße Wolska Khlodna-Straße Elektoralna-Platz Testralny-Platz Zamkowy-mittlere Weichselbrücke (Straßen
           für XI.A.K.)
      c) XI.A.K. ab 11.00 Uhr
           Stadtkern von Warschau einschl.der bezeichneten Straßen.
      Verteilung für 3.10. wird noch befohlen.
      Die Einmärsche sind in Regimentsgruppen durchzuführen. Die Abschließung der Stadt gegen hereinströmende Flüchtlinge muß sichergestellt
      sein, ohne das Hineinbringen von Lebensmitteln in die Stadt zu unterbinden.
4.) Die Generalkommandos haben geeignete Maßnahmen zu treffen, um Vorgänge, die das Ansehen der deutschen Wehrmacht schädigen können, unter
    allen Umständen zu vermeiden.
5.) Am 1.10. 17.00 Uhr findet an der bisherigen Armeebeobachtungswarte I die offizielle Übergabe der Festung Warschau statt. Die Kommandierenden
    Generale des XIII. und XI.A.K. werden gebeten, hierbei zugegen zu sein.
6.) 206.Inf.Div. wird ab 2.10. gemäß Sonderbefehl zur Verfügung des Militärbefehlshabers Posen in den Raum
           Kalisch - Sieradz - Wielun
    verlegt. Div.Stabsquartier Sieradz.
7.) Es sind am 1.10.39 von den bisher vorgesetzten Kommandobehörden in Marsch zu setzen:
      a) Stab A.R.50 mit schw.Artl.Abt.101 und 102 zur 50.Inf.Div (Div.Stabsquartier Rybno).
         I./A.R.60 zur 24.Inf.Div. (Div.St.Quartier Rokitno)
         Bb.Abt.19 zu 19.Inf.Div. (Div.St.Quartier D.Kreczki)
         Bb.Abt.4 und 14 u IV.A.K. (K.H.Qu.Radom).
      b) Verm.Abt.602 zur Verfügung des A.Ob.Kdo.10 noch Wierzbnik (A.H.Qu.Starachowice).
8.) Verm.Abt.608 ist nach Skierniewice in Marsch zu setzen. Die Abt.bezieht dort zur Verfügung des A.Ob.Kdo.8 Unterkunft.
    Befehlsempfänger zum A.Ob.Kdo.8.
9.) Die gesamte mot.Heeres- und Korpsartl. der Heeresgruppe Süd (Artl.Kdre., Rgts.Stäbe und schw.Arl.Abt.) wird herausgezogen und zur Verladung
    nach Glogau - Steinau und Neu-Bentschen - Topper (20km westl.Schwiebus) in Marsch gesetzt. Beginn am 2.10. Befehl hierüber folgt.
10.) Kennworte (Parolen) im Bereich der 8.Armee:
     1.10.  12.00 Uhr  bis 2.10. 12.00 Uhr A l p e n
     2.10.    "         "  3.10    "    "  S c h w a r z w a l d
     3.10.    "         "  4.10    "    "  T a u n u s
     4.10.    "         "  5.10    "    "  E i f e l
     5.10.    "         "  6.10    "    "  W e s t e r w a l d
     6.10.    "         "  7.10    "    "  H a r z
     7.10.    "         "  8.10    "    "  B ö h m e r w a l d
     8.10.    "         "  9.10    "    "  F r a n k e n w a l d   
     9.10.    "         " 10.10    "    "  E r z g e b i r g e
     10.10.   "         " 11.10    "    "  S u d e t e n
     11.10.   "         " 12.10    "    "  A l t v a t e r
     12.10.   "         " 13.10    "    "  B e s k i d e n
     13.10.   "         " 14.10    "    "  L y s a  G o r a
 
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