| Befehle etc..XIII.Armeekorps Juni 1940 |
| Armeeoberkommando 12
Ia Nr.675/40 g.Kdos A.H.Qu., den.19.6.40 A r m e e b e f e h l Nr. 30 ============================== 1.) Das französische Heer ist im Ganzen gesehen-geschlagen und kämpft z.Zt. nur noch im befestigten Nordostraum hartnäckig. Vor 9. u. 2.Armee leistet der Feind nur noch vereinzelt Widerstand. XVII.A.K. hat stärkeren Feind in nächtlichem Kampf bei Neufchateau geworfen. Vor Gruppe v.Kleist ist der Feind in Auflösung. 2.) Die Gesamtlage, vor allem im rückwärtigen Gebiet, erfordert einen kurzen Halt und ein Aufschließen innerhalb der Armeen! 2.Armee wird die Bahnlinie Montlucon - Gannat - Roanne nur auf Befehl der Heeresgruppe überschreiten. Gruppe v.Kleist erreicht nach Abschluß der Kämpfe den Raum Autun - Digoin - Roanne - Lyon - Lons le Saulnier. 16.Armee bleibt im Angriff mit starkem rechten Flügel auf und über Epinal. Trennungqlinie zwischen 12, u. 16.Armee: Neufchateau (16.) - Bourbonno les Bains (12.) - Gray (12.). 3.) 12.Armee gewinnt mit vordersten Teilen die Linie Saulieu - Dôle - Salins les Bains, schließt in sich auf, nimmt Verbindung mit Gruppe v.Kleist und sichert den erreichten Raum, 4.) XI., III., XIII. u. XXIII.A.K. bleiben in den im Armeebefehl Nr. 29 befohlenen Streifen im Vorgehen nach Süden, schließen nach Erreichen der Linie Saulieu - Nuits St.Georges - Dôle (Orte einschl,) in sich auf und sichern die erreichten Räume Die Lage läßt nunmehr zu, bei der Einteilung der Märsche auf die Schonung der Truppe Rücksicht zu nehmen. Die Gen.Kdos. haben sofort mit den in ihren Bewegungsstreifen eingesetzten Teilen der Gruppe v.Kleist Verbindung aufzunehmen und zu halten, XVII.A.K. bleibt zunächst im erreichten Raum (Neufchateau - Graffigny - Gondrecourt) liegen, um später hinter dem XXIII.A.K. in dessen Gefechtsstreifen zur Verfügung der Armee zu folgen. Es hält dazu enge Verbindung mit XXIII.A.K, und vorerst auch noch mit rechtem Flügel 16.Armee. 5.) Die dem XVII.A.K. unterstellten Heeresgruppen sind vom 20.6. 12,00 Uhr dem XVII.A.K. nur mehr wirtschaftlich (Versorgung, Unterkunft) zugeteilt. Ihren taktischen Einsatz von da ab behält sich die Armee vor, Pi.Rgt.7 wird hinter den Raum des XI.A.K. gezogen und auf Zusammenarbeit mit XI.A.K. angewiesen. Pi.Rgt.39 hat nur mit III.A.K. zusammenzuarbeiten. Die bisher dem XVII.A.K. unterstandene Flak-Abt. II/2-unleserlich-tritt unter den Befehl des XXIII.A.K, 6.) Gefechtsstände: A.H.Qu. Bienville, ab 20.6. Nachm.St.Michel (südl. Langres) XI.A.K. Bar sur Aube, später voraussichtl.Chatillon s.S. III.A.K. Chalancey XIII. A.K. Rimaucourt XXIII.A.K. Provencheres XVII.A.K. Roncourt. Gr.v.Kleist z.Zt. Semur XVI.A.K. z.Zt.Pont de Pany (westl. Dijon). |
| Generalkommando
III.A.K
K-Gef.St.Pont de Pany, den 21.6.40 Abt.Ia 15.00 K o r p s b e f e h l ===================== 1.) Für eine Sonderaufgabe werden, unter dem Befehl der 12.Armee zusammengefaßt: a) XVI.A.K. mit 3.Pz.Div., 4.Pz.Div, 13.(mot.)Div., I.R.Groß-Deutschland und Leibstandarte Adolf Hitler, b) Teile 1.Geb.Div. (verlastet), c) Mot.Gruppen der Gen.Kdos.XI., III., XIII. und XXIII.A.K. 2.) Mot.Gruppe III.A.K. (Führer Gen.Maj.Mühlmann) sammelt bis um 21.00 Uhr im Raum Auxan - Grandmont - Lusigny - Bligny s.-unleserlich-, Stab Chateau Grandmont, und hält sich dort marschbereit. 3.) Es erreichen alle Nachr. Abstellungen Chateau Grandmont, Abstellungen 3.Div. Bligny s.Qu., " 23.Div. Lusigny " 298.Div. Auxan (Anmarsch für Teile über -unleserlich- l´Abbaye, Som-unleserlich- St.Sabine) Rgts.Stab A.R.677 u. Nebel-Rgt.1 Chateau Grandmont. Art.Kdr.3 erreicht bis 17.00 Uhr Chateau Grandmont, dorthin zeitig Verb.Offiziere der unterstellten Btlne., Panzer-Jäger- Abtlgen., Art.Abt., Aufklärungs-Abtn. und Führer Pi.Btl.Stab. 4.) Es stellen ab: a) 3.Div. 1 Inf.Btl. (verlastet auf Fahrzeugen der B.Abt.3) Pz.Jäg.Abt.3 II./A.R.47 3.(mot)/Pi.3 Brück.Kol.B 1/406 b) 23.Div. 1 Inf.Btl. (verlastet auf Fahrzeugen der B.Abt.9) Aufkl.Abt.23 (ohne Reiterschwadron) Pz.Jäg.Abt.23 (behelfsmäßig mot.) 1 Pi.Btl.Stab (behelfsmäßig mot.) 3./(m) Pi.23 c) 298.Div. 2 Inf.Btlne. (verlastet auf Fahrzeugen der Nebel-Abtlgen.3 und 5, Zuführung erfolgt nach Francheville, Verb.Offz. voraus zum Div.Gef.St. Echalot) A.A.298 d) Rgts.Stb.A.R.677 u.Stb.Neb.Rgt.1, e) Abstellungen der Nachr.Truppe siehe Anlage. |
| Armeeoberkommando 12
Ia Nr. 678/40 g.Kdos A.H.Qu., den 21.6.40. ab: 21.30 Uhr. 1.) Der Feind hält noch die Alpenfront gegen Italien. Zur Verteidigung im Raum südlich des Genfer See bis zur Küste am Mittelmeer hat er etwa 9 - 11 Divisionen eingesetzt und 3 Alpen-Festungsbrigaden. Der Kampfwert von etwa 3 Divisionen ist 1.Welle, der der übrigen 2. u. 3.Welle. 2.) 12.Armee wird am J-Tag mit dem verst. XVI.A.K. aus dem Versammlungsraum Roanne -Lyon - Bourg auf Grenoble und Chambery vorgehen und durch Sperrung der von Mt.Genevre, Mt.Cenis u. Kl.St.Bernhard nach dem Tal der Jsere führenden Gebirgsstraßen den von italienischen Kräften angegriffenen franz. Heeresteilen den Rückweg in das Rhone-Tal abschneiden. Späterem Vorgehen gegen die Pässe des Mt.Genevre, Mt.Cenis u. Kl.St.Bernhard kann in Frage kommen. 3.) Hierzu befehle ich: Verst. XVI.A.K. bildet 3 Angriffsgruppen gem. Anlage 1 und stellt sie so bereit, daß sie ab 23.6. Vorm, überraschend auf allen verfügbaren Straßen in das Gebirge bei Chambery - Annecy (Angriffsgruppe A), bei Grenoble (Angriffsgruppe B) und auf Valence (Angriffsgruppe C) vorbrechen können. Aufgabe der Angriffsgruppe A ist es, aus allgem. Gegend Bourg so rasch wie möglich die Linie: Schweizer Grenze (südwestl Genf) - Annecy - St.Pierre d’A. zu gewinnen und die vom Kl.St.Bernhard und vom Mt.Cenis heranführenden Straßen zu sperren. Dabei kommt es darauf an, baldigst starke Kräfte von Westen u. Südwesten auf Chambery- vorzuwerfen; der zeitliche u. örtliche Schwerpunkt hat daher hier zu liegen! Angriffsgruppe B stößt von Lyon her auf Grenoble vor, um das Jsere-Tal und die von Mt.Genevre auf Grenoble führende Talstraße zu sperren. Flankenschutz in Gegend Monestier de Clermont und bei Pont-en R. wichtig ! Angriffsgruppen A u. B haben sich nach Erreichen der genannten Ziele für weiteres Vorgehen gegen die Pässe des Kl.St.Bernhard, Mt.Cenis und des Mt.Genevre bereit zu halten. Angriffsgruppe C greift beiderseits der Rhone nach Süden bis in Gegend nördl. Montelimar an und übernimmt den Flankenschutz in allgem. Linie: Feurs - St.Etienne - St.Agreve -Erieux - Drôme-Abschnitt. Sie hält sich bereit, auf Befehl der Armee die Bewegung über Avignon Richtung Marseille fortzusetzen. Aus diesem Grunde ist von vornherein ein ausreichender Brückenkopf über den Erieux - Drome-Abschnitt zu erzwingen. 4.) Zusammenarbeit mit Luftwaffe: Südl. der Linie: Genfer See - Lyon ist auf Mitwirkung der deutschen Luftwaffe nicht zu rechnen. Deutliche Kennzeichnung der eigenen Truppe durch Hakenkreuzflaggen ist für die italienische Luftwaffe besonders wichtig ! Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere u. Mannschaften sind erneut über die Kennzeichen der italienischen Luftwaffe zu belehren. 5.) Aufklärung: a) Befehl über Luftaufklärung folgt. b) Erdaufklärung: Auf sämtlichen Straßen und Wegen ist mit Angriffsbeginn (J-Tag) beschleunigt kampfkräftige Aufklärung in das Gebirge sowie nach Süden und Südwesten anzusetzen. 8.) Gefechtsstände: A.H.Qu. St.Michel, ab 22.6. Vorm. St.Jean (nördl. Mâcon) III.A.K, Pont de Pany XIII.A.K. Arceau XI.A.K, Chamesson XXIII.A.K. Champlitte XVI.A.K. Lyon (Grand Nouvelle Hotel). |
| Armeeoberkommando 12
A.H.Qu., 25.6.1940 -unleserlich- B e f e h l Nr. 2 ================== für Gefangenen - und Flüchtlingswesen. ====================================== Flüchtlinge, 1.) Im Hinblick auf die durch die Kampfhandlungen erfolgte weitgehende Verwüstung der nordost-und nordfranzösischen Departements ist auf Befehl des O.K.H. in Abänderung der im " Befehl Nr. 1 für Gefangenen-und Flüchtlingswesen" gegebenen Anordnungen ein Rückstrom französischer Flüchtlinge von West nach Ost über die nachstehend angeführte Linie zu verhindern: Schweizer Grenze (Übergang der Strasse Nyon - Morez über die Grenze) südostw.Morez - Strasse Morez St.Laurent, Lons-le-Saulnier, Sellieres, Loue-Brücke.südl. Dole- Wasserlinie der Loue, des Doubs, des Rhone-Rhein Kanals, der Saone, der Vingeanne bis südl. Longeau - Strasse Longeau, Langres, Humes - Wasserlinie des Saone-Marne Kanals und der Marne ostw. Chaumont-en-Bassigny - Strasse Chaumont, Rimaucourt, Germay. Condrescourt - Wasserlinie des Ornain und Marne-Rhein-Kanals bis Revigny - Bahn Revigny,Ste. Menehould - Strasse Ste. Menehould, Vouziers usw.- Siedelungen, die durch die genannten Strassen-und Wasserlinien durchschnitten werden, dürfen wieder bezogen werden. 2.) Die Absperrung, die jeden Rückstrom französischer Flüchtlinge zu verhindern hat, ist wie folgt durchzuführen: a) Von der Schweizer Grenze bis Pontailler (einschliesslich) durch XXIII.A.K. b) von Pontailler (ausschliessl.) bis Chaumont (einschliessl.) durch XIII.A.K, c) von Chaumont (ausschliessl.) bis Vouziers (ausschliessl.) durch XVII.A.K. - Die Absperrung, die ab 28.6.1940, 6,00 Uhr gewährleistet sein muss, ist so durchzuführen, dass an den Flußlaufen und Kanälen die Brücken, im freien Gelände die Strassenkreuzungen durch Posten gesichert sind, falls erforderlich, sind Streifen anzusetzen. Es ist bei O.K.H. beantragt, die Absperrung von Chaumont bis Vouziers möglichst bald durch den Milit.Befehlshaber Frankreich übernehmen zu lassen. 3.) Die für die Absperrung der einzelnen Abschnitte verantwortlichen Korps errichten in Zusammenarbeit mit den Ortskommandanturen und soweit vorhanden mit den französischen zivilen Dienststellen westlich der Sperrlinie Flüchtlingslager. Soweit französische Bürgermeister in den für Flüchtlingslager vorgesehenen Orten vorhanden sind, ist ihnen die volle Verantwortung für die Unterkunft, Verpflegung und Disziplin der Flüchtlinge zu übertragen. Nur im Notfall haben die Korps einzugreifen. Über späteren Abschub ergeht Befehl. 4.) Um die nach dem Sperrgebiet strebenden Flüchtlinge möglichst frühzeitig abzufangen und Anhäufungen an der Sperrlinie zu verhindern werden durch die westlich der 12.Armee befindlichen Armeen auf Befehl des O.K.H. Auffangslinien errichtet. Durch die Korps der 12.Armee ist gegen Süden eine solche Auffanglinie in allgemeiner Linie Meuhine - Digoin - Paray b.Monial - Montchain - Chalons sur Saone - Saone bis zur Einmündung des Rhein-Rhone-Kanals einzurichten. An den Auffanglinien sind die Flüchtlinge zu sichten. Aus dem Sperrgebiet stammende Flüchtlinge sind in das Gebiet südlich der Demarkationslinie abzuschieben mit dem Hinweis, dass eine Rückkehr in ihre Heimatorte aus Ernährungsgründen zur Zeit noch nicht möglich sei. 5.) Im Bereich der 12.Armee sind westlich der Sperrlinie ausserdem durch die Ortskommandanturen und durch die Truppe sämtliche französischen Bürgermeister anzuweisen, Flüchtlinge aus dem Sperrgebiet, gleichgültig in welchem Ort sie sich gerade befinden, aufzuhalten, unterzubringen und zu verpflegen. 6.) Französische Flüchtlinge, die die befohlene Sperrlinie bereits überschritten haben, sind in ihre Himatorte zurückzulassen. 7.) Französische Flüchtlinge aus dem Gebiet westlich der Sperrlinie sowie sämtliche belgischen, und luxemburgischen Flüchtlinge ist die Rückkehr in ihre Heimatorte zu gestatten und zu erleichtern. 8.) Die Sperrlinie im einzelnen ist gegenüber der Bevölkerung und den französischen zivilen Dienststellen geheim zu halten. 9.) Die Besetzung der Sperrlinie durch die Korps hat beschleunigt zu erfolgen. Vollzugsmeldung bis 28.6.1940,18,00 Uhr an A.O.K.12/O.Qu. 10.) Zum 1.7. ist zu melden: a) Gliederung der Sicherungen an der Sperrlinie mit Skizze b) Standorte der Flüchtlingslager. c) Stärke der Belegung der einzelnen Flüchtlingslager. d) besondere Erfahrungen. 11.) Es ist veranlaßt, daß in den Lyon erscheinenden Zeitungen bekannt gegeben wird, daß die Rückkehr in die zerstörten Gebiete zur Zeit nicht stattfinden kann. |
| Armeeoberkommando 12 Ia Nr. 680/40 g.Kdos A.H.Qu., den 30.6.40. ab: 24 Uhr. Armeebefehl Nr. 33. =================== 1.) Das deutsche Heer gliedert sich um, frischt seine Verbände auf und führt organisatorische Veränderungen durch, 2.) 12.Armee wird der Heeresgruppe C unterstellt und in den aus beiliegender Pause (Anl.1) ersichtlichen Raum verlegt. Diese Pause enthält auch neue Befehlsgliederung und Kräfteeinsatz der 12.Armee. Aufgabe der 12.Armee ist es, den ihr zufallenden Teil der Demarkationslinie zu sichern und das besetzte Gebiet im Armeeraum zu überwachen. Gleichzeitig ist die Ausbildung der Truppe zu ergänzen. Befehle hierüber folgen. 3.) Die Verteilung der bisher der 12.Armee unterstellten Stäb und Truppen sowie Angabe derjenigen Stäbe und Truppen, die 12.Armee neu zugeführt werden, enthält Anlage 2. Die Verteilung der zur Zeit bei den Korps befindlichen Heerestruppen wird gesondert geregelt. Mit Eingang dieses Befehls treten sämtliche Heerestruppen, mit Ausnahme der rückwärtigen Dienste, zur Verfügung (z.V.) OKH. Sie verbleiben zunächst in ihren gegenwärtigen Unterkünften und sind dort durch durch die Gen.Kdos. unter dem Befehl des ältesten Art.-Kdeurs zusammenzufassen, der sie wirtschaftlich und disziplinär betreut. Wegen Verteilung der Brückenkolonnen s.Anl. 3. Von den Heerestruppen treten ausnahmsweise kriegsgliederungsmäßig zu den Panzer- u. mot.Div., denen sie z.Zt. unterstehen: a) je eine schw.Art.Abt.(mot) zu jeder Pz.Div., soweit eine schw.Art.Abt.(mot) kriegsgliederungsgemäß noch nicht unterstellt war; b) eine Fla-Komp. zu jeder Pz.Div. u. mot.I.D. 4.) Die in das Heimatgebiet zu verlegenden Stäbe und Verbände treten mit Eintreffen unter den Befehl des Chef H.Rü.u.BdE. und werden durch diesen demobil gemacht, bezw. aufgefrischt oder umgegliedert. Die Auffrischung der Divisionen muß 4 Wochen nach Eintreffen in den Heimatgebieten, die Umgliederung spätestens 8 Wochen nach Eintreffen in das Heimatgebiet durchgeführt sein. Während dieser Zeit ist die Marschbereitschaft der in das Heimatgebiet verlegten Schnellen Verbände (einschl. Stäbe) so vorzubereiten, daß starke kampfkräftige Teile innerhalb von 72 Stunden abrufbereit sind. 5.) E-Transporte s.Anl. 4. 6.) Befehlsübernahme: a) A.O.K.1 übernimmt ab 1.7. zusätzlich den Bereich A.O.K.7. A.O.K.18 übernimmt ab 5.7. den Befehl über die Verbände im Osten. b) Die Befehlsübernahme sämtlicher übriger Kommandostellen in ihren neuen Bereichen erfolgt auf besonderen Befehl, nachdem die Umgruppierung der Masse der Verbände durchgeführt ist. 7.) Stab XVI.A.K., 13.I.D.(mot) mit I.R. Großdeutschland und Leibstandarte verbleiben bis auf weiteres in jetzigen Räumen (ausgenommen Herausziehen zur Parade). 3.Pz.Div. ist herauszuzichen und hat bis 2.7. abends den Raum: Dijon (ausschl.) - Langres - Joinville zu erreichen. Weiterleitung gem. Anl. 5. 8.) Die Durchführung der Umgruppierung ist möglichst zu beschleunigen. (Anl. 5) Die Inf.Divisionen und nicht mot.-Teile erreichen, die neuen Räume in Tagesmärschen von 25 bis höchstens 30 km, nötigenfalls unter Einlage von Ruhe-Tagen. Vorkommandos sind sofort zu den einschlägigcn neuen A.O.K.'s usw. in Marsch zu setzen. 9.) Die vorläufige Sicherung der wichtigsten Punkte an der Demarkationslinie ist von den Gen.Kdos. XI, III, XIII und XXIII bis zur späteren Ablösung durch andere Verbände durch mot.-Teile (Pz.Jg.Abt. usw.) der abrückenden Divisionen durchzuführen. Sie werden später nachgeführt. 10.) Bis zur endgültigen Befehlsübernahne entsprechend der neuen Gliederung melden die Gen.Kdos. die laufenden Verschiebungen unter Angabe der Stabsquartiere bis zu den Divisionen einschl. mit den täglichen Terminmeldungen dem A.O.K.12. 11.) Luftwaffe: siehe Anlage 6. 12.) Nachrichtenverbindungen: Anlage folgt. 13.) Derzeitige Armeehauptquartiere; siehe Anlage 7. Verteilung der bisher der 12.Arnoe untersteIlten Truppen und Stäbe: Anlage 2 -unleserlich- Stab bezw.Truppenteil Neue Unterstellung Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gen.Kdo. III.A.K. A.O.K.18 (A.H. Qu.Bromberg) Mit Korpstruppen Gen.Kdo. XVII.A.K. A.O.K.18 Mit Korpstruppen Gen.Kdo. XIII.A.K. A.O.K.9 (A.H.Qu.:St.Fargeau, Mit Korpstruppen 40 km südwest1.Auxerre) Gen.Kdo. XXIII.A.K. A.O.K.9 Mit Korpstruppen Gen.Kdo. XI.A.K. A.O.K.4 (A.H.Qu.Bonnetable Mit Korpstruppen nördl. Le Mans) 7.Div. ) 17.Div. ) A.O.K. 9 26.Div. ) 253.Div. ) 3.Div. ) 10.Div. ) A.O.K.2 A.H.Qu.: Clamecy 4.Pz.Div. ) Pol.Div. ) A.O.K.1 86.Div. ) (A.H.Qu.: Luneville) 298.Div. ) A.O.K.18 269.Div. ) unter Bef.Haber der Besatzung Dänemark deutschen Truppen in Dänemark 82.Div. ) unter Befehl H.Rü. u. BdE Auflösung Gen.Kdo. XVI.A.K. unter Befehl H.Rü. u. BdE zur Wiederauffrischung mit Korpstruppen in Heimatstandorten -unleserlich-Pz.Div. XVI.A.K. zur Wiederauffrischung mit Korpstruppen in Heimatstandorten 13.I.D.(mot.) XVI.A.K. zur Wiederauffrischung mit Korpstruppen in Heimatstandorten 73.Div. ) 21.Div. ) 260.Div. ) bleiben A.O.K.12 unterstellt 23.Div. ) 52.Div. ) 1.Geb.Div. ) Der 12.Armee werden neu zugeführt und unterstellt: ================================================== Gen.Kdo.XVIII.A.K. z.Zt. Menetou-Salon Gen.Kdo.XXV.A.K. z.Zt. St.Die Gen.Kdo.XXVIII.A.K. z.Zt. Gerardmer Höh.Kdo.St.z.b.V.XXXIII z.Zt. Belfort " " " XXXVII Z.Zt. Ingweiler 5.Div. ) ) z.Zt.in Gegend Nevers (2.Armee) 15.Div. ) 6.Geb.Div. z.Zt. St.Die (1.Armee) Anlagee 3 zu Armeebefehl Nr.33 vom 30.6.1940. Anlage 3 zu Armeebefehl vom 30.6,40. Verteilung der Brückenkolonnen: ============================== 1.) Sämtliche Brückenkolonnen des XVI.A.K. sind mitzunehmen. 2.) Das Pi.Btl. 62 mit seinen 3 unterstellten Brückenkolonnen ist Korpstruppe und ist vom XVI.A.K. mitzunehmen. 3.) Es sind als. Divisions-Brückenkolonnen mitzunehmen von: Div.26 die Brüko B 26 Div.10 die Brüko B 10 Div.86 die Brüko T 188 Div.72 die Brüko T 173 Div.21 die Brüko B 21 Div.52 die Brüko T 152 Div.23 die Brüko C 23 Div.3 die Brüko C 3 4 .) Es werden als Heeres-Brückenkolonnen folgende Brüko unterstellt: dem Pi.Rgt. 107 Brüko B 2/410, B 1/407, dem Pi.Rgt. 39 Brüko D 1/406, dem Pi.Rgt. 7 Brüko D 2/406, B 1/422, B 2/427, dem Pi.Rgt. 145 Brüko T 182 u. B 30. Anlage 4 zum Armeebefehl Nr.33 vom 30.6.40. Übersicht über Abtransport von Verbänden der 12.Armee. 1.) V.P. der Div. bezw. Gen.Kdos. muß mindestens 3 Tage vor Abgang des ersten Zuges bei der für Einladung zuständigen Transport-Kommandantur eingetroffen sein. Genaue Transportstärken sind schon vorher der Trsp.Kdtr. zuzuleiten. Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie 5 Tage vor Abgang des ersten Zuges angemeldet worden. Die V.P.’s erreichen nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Einladeraum den Ausladeraum im Landmarsch und melden sich dort bei der für die Ausladung zuständigen Transport-Kommandantur 2.) Die Div. pp. müssen den Einladeraum mindestens 24 Stunden vor Abgang des ersten Zuges mit sämtlichen Teilen erreicht haben. 3.) Überplanmässige Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge werden auf den Bahntransport nicht verladen. Sie sind vorher abzugeben! Dem zur Verfügung gestellten Transportraum liegen die Stärken gem. Kriegsstärkenachweisung zu Grunde. Mit diesem Raum ist durch engste Verladung auszukommen. Restezüge werden nicht gefahren. ´ Jetzige Unterstellung Einladegebiet Einladende T.K. Ankunft Ausladegebiet Ausladende T.K. -unleserlich- 1.Zug -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gen.Kdo.III. 12.Armee Zweibrücken Mainz 5.7.abends Ostrowo Posen mit Korpstruppen (angehängt an mot.Tle. 162.Div.) Gen.Kdo.XVII 12.Armee Mannheim Stuttgart 5.7. abends Heydeerbreck Oppeln mit Korpstruppen (angehängt an mot.Tle. 257.Div.) 3.Pz.Div. 12.Armee Saarbrücken Mainz 7.7. mittags Berlin Berlin (nur Gleis- kettenfahrzeuge) 82.Inf.Div. 12.Armee Freiburg Stuttgart 14.7. Hammelburg Nürnberg 14.7.,21,00 17.7. vormittags -Wildflecken 298.Inf.Div. 12.Armee nicht mot.: Stuttgart nicht mot.: nicht mot.: Krakau nicht mot.: nicht-unleserlich- Biberach— 18.7.vorm. Tarnow-Debica 20.7.6,00 22.7.3-unleserlich- Hausach mot.: Stuttgart mot.: mot.: Oppeln mot.: mot.: um Freiburg 18.7.vorm. Heydebreck 19.7.20.00 21.7.-unleserlich- 269.Inf.Div. 12.Armee nicht mot.: Hirson nicht mot.: Dänemark Kopenhagen 1.8.,0,00 4.8.-unleserlich- Laon - Liart 29.7.mittags mot.: Köln mot.: Dahlheim- -unleserlich- M.Gladbach Anlage 5 zu Armeebefehl Nr.33 vom 30.6.40. Marschübersicht der 12.Armee. Allgemeine Bemerkungen. 1.) Die Div. haben sofort durch Vorkommandos mit den neuen vorgesetzten Dienststellen und mit den Armeen, durch deren Raum marschieren, Verbindung aufzunehmen. 2.) Erkundung der Marschstrassen und Verkehrsregelung ist Sache der Div. 3.) Um Reibungen zu vermeiden, haben die Div. usw. mit den vor ihnen auf der gleichen Straße marschierenden Verbänden dauernd Verbindung zu halten. Kdo.Behörde neue vorge- Ziel -unleserlich- -unleserlich- Marschstrasse -unleserlich- Stab, Einheit setzte Einladeraum (Abfahrt des Dienstst. 1.Zuges) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gen.Kdo. 18.Armee Zweibrücken 5.7. abends 3.7. Le Creusot,Dijon, ab Neuf-unleserlich- III.A.K. Langres,Neuf- durrch 1.Armee mit Korps- chateau,Nancy, truppen Saargemünd,Zwei- brücken. Gen.Kdo. 18.Armee Mannheim 5.7.abends 3.7. Bourbonne les Bains, ab Bourbonne les Bains durch 1.Armee. XVII.A.K. Mirecourt,Nancy, mit Korps- Saargemünd, Kaisers- truppen lautern, Mannheim. Gen.Kdo. 9.Armee Gegend 5.7. XIII.A.K. Bastogne Chalon s.S .,Beaune, ab Bar le Duc durch 1.Armee mit Korps- St.Dizier, Verdun, truppen Longuyon, Longwy, Arlon,Bastogne. Gen.Kdo. 9.Armee Gegend Hirson 5.7. Talmay, Champlitte, ab Vouziers der Chef der Militär-Verwaltung Frankreich. XXIII.A.K. Langres, St.Dizier, mit Korps- Revigny, Ste.Mene— truppen hould, Vouziers-, Attigny,Hirson. Gen.Kdo. 4.Armee wird noch mitgeteilt nicht vor 3.7. wird noch befohlen. wird noch befohlen. XI.A.K. mit Korps- truppen 26.Div. 9.Armee Gegend 2.7. Darney, Neufchateau, ab Vouzieres - durch Chef der Militärverwal tung Frankreich Charle- Bar le Duc, Ste.Mene- ville hould, Attigny, Charleville. 7.Div. 9.Armee Gegend 2.7. Vitteaux,Les Laumes, ab Suippes der Chef der Mil.Verwaltung Frankreich Suippes Chatillon s.S,,Bar sur Aube, 3 km westl. St.Dizier, Vanault les Dames, Suippes. 17.Div. 9.Armee Gegend Neuf- 4.7. Dijon,Chaumont, ab Bar -unleserlich- durch -unleserlich- chateau St.Dizier, Verdun, Montmedy, Neufchateau. 253.Div. 9.Armee Gegend 2.7. Saulieu, Montbard, ab Chalons sue Marne durch -unleserlich der Fismes Chatillon s.S., Militärverwaltung in Frankreich Bar sur Seine, Brienne le Chateau,Vitry le Francois,Reims, Fismes. 82.Div. B.d.E. Freiburg 14.7.vorm. 2.7. Besancon,L'Isle ab Dampierre 1.Armee. sur le D.,Belfort, Mühlhausen,Freiburg. 269.Div. Befehls- nicht- Baigneux,Chatillon ab Chalons s. Marne durch der Militärverwaltung in Frankreich. haber in mot.Teile s.S.,Bar s.Seine, Dänemark Raum Laon ) 29.7. Brienne le Chateau, -Liart ) mittags 11.7. Vitry le Francois, mot.Teile Reims,Laon-Liart. München- ) mot.Teile: Baig Gladbach, ) 29.7. neux,Chatillon Dahlheim ) abends. s.S.,St.Dizier, Verdun, Longwy, Bastogne,St.Vith, Malmedy,Aachen, München-Gladbach- Dahlheim. 298.Div. 18.Armee nicht mot. 18.7. ) Autun, Beaune, ab Dampiere 1.Armee. Teile: vorm. ) 2.7. Seurre,Do1e, Biberach- ) 18.7. ) Besancon, L’Isle Hausach. ) vorm. sur le D.,Bel- mot.Teile: fort , Mülhausen, Freiburg Freiburg, Hausach, Biberach. 10.Div., 2.Armee Raum ost- 4.7. Jussey,Champlitte, ab Ch-unleserlich- durch w. u.nord- Dijon,Pouilly en ostw.Nevers Auxois,Saulieu Chateau-Chinon, Nevers 3.Div. 2.Armee verbleibt ab 5.7. durch 2.Armee in der- zeitigen Raum. 86.Div. 1.Armee Gegend 4.7. Darney,Neufchateau mit Eintreffen Raum St.Dizier durch 1.Armee St.Dizier Ligny en Barres, St.Dizier. Pol.Div. 1.Armee Gegend 8.7. Bourbonne les ab Vendeuvre durch 1.Armee Troyes Bains,Chaumont en Bassigny, Bar sur Aube, Vendeuvre, Troyes. 3.Pz.Div. B.d.E. Saar- 7.7. 4.7. Joinville,Toul, ab Vaucouleur 1.Armee. brücken mittags aus Raum Nancy,Saargemünd, Joinville Saarbrücken. -Dijon (ausschl.) 1.Geb.Div. 12.Armee Raum 5.7. Macon,Montrevel, durch 12.Armee Salins- St. Amour,Lons Morez le Saunier, Champagnole, Morez-Salins les Bains. 6.Geb.Div. 12.Armee Raum südl. 3.7. 3.7. St.Die,Remiremont, ab Besancon 12.Armee. Besancon Vesoul,Besancon, Pontarlier. 73.Div. 12.Armee Gegend 2.7. Auxonne, Vesoul, 12.Arnee Mülhausen Lure, Giromagny, Maasmünster-unleserlich- 21.Div. 12.Armee Gegend 5.7. Seurre,Dole,Be- 12.Armee Altkirch sancon, L’Isle sur le D.,Mont- beliard,Delle, Ndr.Sept,Lar- gitzen, Altkirch. 260.Div. 12.Armee Gegend 5.7. Beaune,Nuits St. " Belfort Georges, Auxonne, Vesoult,Viller- sexel,Belfort. 23.Div. 12.Armee Gegend 6.7. Beaune,Seurre,Dole, " westl. Besancon,L´Isle sur L´Isle le D. sur le D. 52.Div. 12.Armee Gegend 6.7. Etang s.A.,Autun, " Jussey Beaune,Nuits St. Georges,Auxonne, Gray,Jussey. 5.Div. 12.Armee Gegend 6.7. Decize, Luzy,Autun, " südl. Arnay le Duc, Raum Dijon westl.Dijon. 15.Div. 12.Armee Gegend nicht vor wird noch befohlen. ostw. dem 6. Dijon Diee Gen.Kdos.XVIII., XXV., XXVII. und die höheren Kommandostäbe z.b.V. XXXIII und XXXVII. rücken sobald als möglich in die neuen Unterkünfte und melden Eintreffen der 12.Armee. L u f t w a f f e ================= a) Aus dem Unterstellungsverhältnis unter die 12.Armee (taktisch bezw. versorgungsmäßig oder beides) scheiden nach besonderem Durchführungsbefehl aus und haben sich zur Abgabe bereitzustellen: die Stabsoffz. der Flieger (Grufl.) Börner und von Franzius mit ihren Stäben, die 2.(F)/22. An Ob.d.L. gelangen vorübergehend zur Abgabe: 1.(H)/12, 5.(H)/13 und 4.(H)/31. Es treten: zu Koluft der 1.Armee (H.Gr.C): ............. 9.(H)/L.G.2 zu Koluft der 2.Armee (H.Gr.C): ............. 2.(H)/23 1.(H)/14 3.(H)/41 zu Koluft der 18.Armee(Osten) : ..............2.(H)/21 4.(H)/23 zu Koluft z.b.V.(Heimatgebiet): ............. 3.(H)/12 1.(H)/23 b) Es treten zu Koluft beim A.O.K.12: .......... 2.(H)/14 1.(H)/21 c) bei Koluft 12 verbleiben: ................... Kurierstaffel 7 Stabia Awewa Fernsprech- u. Funk-zug der Ln.Abt.H (mot) 5. Anlage 7 zu Armeebefehl Nr.33 Derzeitige Armeehauptquartiere: ============================== H.Gru.A Auxerre A.O.K.2 Clamecy A.O.K.9 St.Fargeau, 40 km südwestl. Auxerre H.Gr.B Versailles A.0.K.4 Bonnetable, nördl. Le Mans A.0.K.6 Chateau Chales, 30 km nördl. Vierzon, 20 km südl. La Ferté - St.Aubin A.0.K.18 Tours H.Gr.C Saarbrücken A.O.K.1 Luneville A.O.K.7 Colmar A.O.K.16 Nancy Gruppe Kleist Cognac, Gruppe Guderian Besancon Mil.Bef. Frankreich Compiegne Mil.Bef. Belgien Brüssel. A.O.K.12 St.Jean (7 km ndl. Mâcon) |
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