29.Infanteriedivision (mot)
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Befehle September 1939
29.Division                                                                                                           Div.Gef.St., den 21.9.1939
   IIa

Durch Hineinfahren in unaufgeklärtes Gelände sid erneut vermeidbare Verluste, besonders auch an Offizieren, eingetreten.
Ich ersuche sofort alle Dienststellen, erneut darauf hinzuweisen, daß ein derartiges Vorgehen unmöglich ist und unter keinen Umständen versucht
werden darf.
Bevor ein solches Gelände von nicht gepaanzerten Fahrzeugen durchfahren werden kann, hat eingehende Aufklärung stattzufinden.
 
Korpskommando XV.A.K.                                                                                                 K.H.Qu., den 21.9.1939.
     Abt.Ia           

     An die Leibstandarte "Adolf Hitler"

1.) Leibstandarte Adolf Hitler ohne 1 Btl. erreicht über Leszno - Kol.Lubiek Wiersze zur VErfügung der 29.Div. Div.Stab Wiersze. Kdr.voraus zum Sztab 29.Div.
2.) Die Bewegung ist von Kol.Lubiek ab aus Wegegründen zu Fuß durchzuführen; pro Komp. 1 Lkw., 2 Kräder.
    Fahrzeugtaffeln verbleiben im Raume Zaborowek - rabowy - Grunt - Kepiaste - Lubiek - Leszno.
3.) 1 Btl. verbleibt zur Verfügung des Korps-Kdo.XV. im Raume Lescno - Kol.Lubiek.
    Befehlsempfänger dieses Btls.zum K.H.Lazi.
 
29. D i v i s i o n                                                                                                      O.U. Wiersze, den 22.9.39.
   Abt.Ib.
 
                                                       Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 22.
                                                       ================================================
 
1.) Unterstellungsverhältnis.
    Der 29.Division sind ab 22.9.39 bis auf weiteres unterstellt:
    a) SS-Standarte Adolf Hitler mit 3 Btl.,
    b) Nebelabteilung 1,
    c) schw.Artl.-Abt. (motZ) 215,
    d) schw.Art1.-Abt. (motZ) 6o5.
2.) Alle Soldaten, die Angehörige in den von der Bevölkerung freigemachten Grenzgebieten im Westen haben, sind darauf hinzuweisen daß beim Polizeipräsidium
    Berlin, Alexanderplatz, eine Zentralauskunftsstelle eingerichtet ist. Diese Stelle kann auf Anfrage Auskunft über den Verbleib der Angehörigen geben.
3.) Überführung der Leichen Gefallener, oder an Verwundung oder Krankheit gestorbener Wehrmachtsangehöriger in die Heimat kann erst nach Wiedereintritt des
    Friedenszustandes erfolgen.
4.) Gefangenenwesen.
    a) Gefangenen-Sammelstelle der Division weiterhin Leszno.
    b) Abschub durch Div.-Nachschubführer hat in folgende Kriegsgefangenenlager zu erfolgen: Zyrardow, Sochaczew, Rawa, Skierniewice,
       Offizierlager: Rawa,
       Entleerung: Lager Blonie nach Paprotnia durch Div.-Nachschubführer:
5.) Beutewesen.
   a) Beutesammelstelle für 29.Division: Leszno (Zuckerfabrik).
   b) Unter allen Umständen ist zu verhindern, daß Truppenteile wertvolles Gerät und Material, z. T. auch Fabrikanlagen, so beschädigen, daß deren weitere
      Verwendbarkeit in Frage gestellt ist.
   c) Meldung der anfallenden Kriegsbeute mit Tagesmeldungen an die Division (Abt. WuG).

6.) Verkehrsregelung: "Anhaltspunkte für Verkehrsregelung"
    siebe Anlage 4
7.) Munitions- und Gerätewesen.
    Siehe Anlage 1.
8.) Verwaltungswesen.
    Siehe Anlage 2.I
9.) Kraftfahrwesen.
    Siehe Anlage 3.
l0.) Sanitätsdienst.
     Siehe Anlage 2.II
11.)Ib in Wiersze, Fachbearbeiter in Lubiec.

Anlage 1

1.) Munitionswesen.
          Die Div.-Munitions-Ausgabestelle wird von Blonie nach Leszno (Zuckerfabrik) verlegt. Ab 16.00 Uhr ausgabebereit
2.) Gerätewesen
    a) Nachrichtengerät.
          Die Einheiten der Division fordern Nachrichtengerät wie bisher auf den vorgeschriebenen blauen Vordrucken bei der Division an. Ein Austausch der
       für Torn-Fu.-Ger.b 1 und f teilweise zugewiesenen Torn.-Fu.-Ger.d 2 kann z.Zt. nicht durchgeführt werden. Vorgefundene Beute an Nachrichtengerät wie
       Leitungsmaterial und Apparate sowie Rohstoffe ist umgehend sicherzustullen und der Div.Abt. WuG anzumelden. Genaue Ortsangabe und Sicherstellung ist
       erforderlich. Eigenmächtige Verwendung durch die Truppe wird verboten.
3.) Kriegsbeute.
    Zur Erfassung und von Sammeln der in grosser Menge weit verstreut anfallenden Kriegsbeute stehen auch in den nächsten Tagen noch keine ausreichenden Kräfte
    zur Verfügung. Diese Aufgabe muss fürs erste von den Truppenteilen mit eigenen Kräften durchgeführt werden. Es ist unter allen Umständen zu verhindern,
    dass wertvolles Gerät und Material, zum Teil auch Fabrikanlagen, so beschädigt werden, dass deren weitere Verwendbarkeit in Frage gestellt ist.
    Meldung der anfallenden Kriegsbeute auf dem Dienstwege an Korpskommando.
    Beute-Sammelstelle der Division bei Mun.-Ausgabestelle in Leszno.

Anlage 2 Tabak, Seifenversorgung etc... - im Original vorhanden -

Anlage 3

Kraftfahrwesen.
1.Betriebstoff-Versorgung.
  a) Betriebsstoff-Ausgabestelle weiterhin in Leszno (Südausgang).
  b) Bis zum 23.9.39 -abends- sind alle Kfz. der Truppe voll aufzutanken.
  c) Es werden dringend leere Fässer und Einheits-Behälter benötigt, da bereits die Kraftstoff-Zuführung in Kesselwagen erfolgen muß, überzähliger Leerfaßraum ist
     umgehend bei der Betriebsstoff-Ausgebestelle der Div. in Leszno (Südausgang) abzuliefern. Die Kolnnen sorgen für Weiterleitung und Abgabe des leeren Faßrcames
     an die Betriebstoff-Ausgabestelle in R a w a.
  d) Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Leerfaßraum sofort fest zu verschließen ist, damit Regen und Schmutz nicht eindrigen kann. Kfzs
2. Instandsetzung und Kfz.-Lage.
  a) über Abholung der am 22.9.39 zugewiesenen Kfz. folgt Befehl.
  b) Der Div. sind weitere 8 m.Kräder, 6 s.Kräder, 6 Pkw. 20 l.u.m.Lkw u. 1 s.Lkw. zugewiesen worden, die am 22. und 23.9.39 beim A.Kf.Park Tschenstochau abzuholen
     sind. Da die Tagesmeldungen nur unvollkommen eingegangen sind, ist der Bedarf an Erg.-Kfz. sofort fernmündlich oder durch Kradmelder an Div. Abt.V zu melden.
     (fernmündlich voraus) über. Gestellung von Fahrern zwecks Abholung der Kfz. ergeht mündlich Befehl.(ab Leszno)
  c) Es ist verboten, Kfz. über das Soll der K.ST.N. hinaus mitzuführen. Überzählige Kfz. und erbeutete poln.Kfz. sind unter Angabe ihres Verwendungszweckes zu melden.
  d) Armee-Kf.Park in Klelce hat Jnstandsetzung von Kf. aufgenommen.
  e) Unbrauchbare Kfz. sind weiterhin zu den beiden Jnstandsetzungs-Punkten in Leszno und Blonie abzuschieben. 1.u.2.Werkstatt-Komp.29 melden täglich an Div.Abt.V den
     Bestand an nicht instandsetzuzgsfählgen Kfz, unter Angabe‚ ob rollfähig oder nicht
3. Allgemeines.
   Die täglich bis 24.00 Uhr eingeforderten Tagesmeldungen sind teilweise zu spät bzw. überhaupt nicht vorgelegt worden. Um eine geregelte Versorgung der Truppe zu
   gewährleisten, ist die Einhaltung der von der Div. befohlenen Frist dringend erforderlich.

Anlage 4 Verkehrsregelung - im Original vorhanden -
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.St.Wiersze, 22.9.39
   Ia/op.                                                                                                                     22.00 Uhr

                                                                   Divisions-Befehl
                                                      für Umgruppierung in der Nacht vom 22./23.9.39.

1.) Feind vor verst.I.R.71 anscheinend nach Osten ausgewichen. I.R.15 wehrte in der Nacht vom 21./22.9. Feind in Stärke etwa eines Bataillons in Gegend Lesia
    Wolka ab.
    Nach Vorstoß des verst.I.R.71 ist Modlin von Südosten und Süden durch 29.Div. von Westen durch 2.lei.Div. abgeschossen. Vor XI.A.K. wurde in Gegend
    Burakow heute nich gekämpft.
2.) XV.A.K. schließt mit 29.Div. und 2.lei.Div.Modlin ab und verhindert Ausfall.
    Schwerpunkt der Abwehr bei 29.Div. im Zuge der Straße Modlin - Warschau.
    Trennungslinie zu 19.Div. Fw.Zaborow - 95,2 (3km nordostw.Fw.Zaborow) - Weg 1km nördl.Poejche auf Palmiry (Orte u.Weg zu 19.Div.)
    Zu 2.lei.Div. Ciowo - Polwarezna (nördl.Bowia Wola) - Nordspitze des Waldes 2km nördlich Malocice (Orte zu 29.Div.).
3.) 29.Div. gruppiert sich in der Nacht vom 22./23.9. zur Schwerpunktverlegung rechts um.
    Hierzu werden Teile I.R.15 und verst.I./I.R.71 durch Leibstandarte Adolf Hitler im Abschnitt Dobroczyn - Abschnittsgrenze zu 2.l.Div. - abgelöst.
    I.R.15 zieht hierzu abgelöste Teile nach rechts heraus.
    verst.I.R.71 erreicht nach Ablösung über Wiersze - Janowek Raum südwestlich Palmiry.
    I./Leibstandarte Adolf Hitler erreicht Einsatzraum im Fussmarsch. Erst nach Erreichen von Wiercze durch I./I.R.71 könne notwendige Einzelfahrzeuge durch
    Leibst.Adolf Hitler nacchgezogen werden.
    Abschnittsgrenzen ab 5.00 Uhr:
    I.R.71 zu I.R.15 Bahnhof (P.) Palmiry - Westrand Czocnow -
    I.R.15 zu Leibst.Adolf Hitler Fw.Zaborow - Lezny - Westrand Lesia WOla - Fort V (zu I.R.15).
4.) Sicherungslinie: Weichselufer 1km nördlich Westrand Lowna - Westrand Lomna - Höhe 700m nördlich Kalizki - Nordrand Dobroczyn - Nordrand Malocice - Czeczotki
    (hier Anschluß an 2.l.Div.).
    Gefechtsvorposten sind bei Nacht auf etwa 300m vorzuschieben.
    Bei feindlichem Angriff ist die Sicherungslinie zu halten.
5.) Gefechtsaufträge:
    I.R.71 gliedert sich zur ABwehr mit Schwerpunkt im Abschnitt Dorf Lomna - Strasse Warschau - Modlin.
           Das Gelände bis zur Weichsel ist vor allem bei Nacht stark zu sichern.
           1 Pi. und 1 z.ABw.Kp.werden hierzu unterstellt.
    I.R.15 legt Schwerpunkt der Abwehr um Höhe nördlich Kalizki.
    Leibst.Adolf Hitler Schwerpunkt der Abwehr auf rechtem Flügel.
       Auf enge Verbindung mit 2.lei.Div. besonders bei Nacht wird hingewiesen.
    Gegen die Befestigugslinie von Modlin ist aufzuklären und das Ergebnis festzulegen.
6.) Artl.Kdr. belässt auch morgen Artillerie in bisherigen Stellungen und bringt neuunterstellte schwere Abteilung gemäss mündl.Weisung in Stellung.
    Auf Zusammenarbeit werden angewiesen:
    I.R.15 und I.R.71 wie bisher.
    Leibstandarte Adolf Hitler auf I./A.R.65.
    Art.Kdr.trifft Vorbereitungen für Umgruppierung der Artl. zur Schwerpunktbildung nach rechts.
7.) II./Leibst.Adolf Hitler verbleibt zunächst im Raum um Janowsk zur Sicherung der rückwärtigen Verbindungen des verst.I.R.71 und zur Überwachung des
    Munitions-Lagers ostw.Janowsk.
8.) Pi.Btl.29 (ohne 1 Kp.) erreicht nach Hellwerdern zur Verfügung der Div.Truskowka. Verb.Offz.zum Div.Stab.
    Bisherige Div.-Reserve tritt zum Bataillon zurück.
9.) A.A.29 stellt fest, ob sich im Waldgelände nördl der Linie Wiersze - Fw.Zaborow - Leczny noch Feind befindet.
10.) Pz.Abw.Abt.29 (ohne 1 Kp.) wie bisher.
11.) Säuberungs-Aktion am 23.9.39 wird durch Sonderbefehl geregelt.
12.) Kdr.N.A.29 stellt Funk- und Drahtverbindungen zu Regimentern und Leibstandarte Adolf Hitler her.
13.) Div.Gef.Stand bleibt zunächst Wiersze. Verlegung nach Janowsk ist vorzubereiten. Beabsichtigte Regiments-Gefechtsstände sind umgehend der Div. zu melden.
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.Std.Wiersce, den 22.9.1939.
  Abt.Ic

Es ist in allen Unterkünften nach dem Verbleib folgender polnischer Damen zu forschen:

1.) Fürstin Bischette Radziwill geb. Fürstin Barnitzka,
2.) Gräfin Helene Tycziewien geb.Prinzessin Romanow Sux Leuchtenberg.

Nachforschung ist aus politischen Gründen erforderlich da beide Damen in verwandtschaftlichem Verhältnis zur Königin von Italien stehen.

Meldung bis 25.9.39 10.00 Uhr an Div. Abt.Ic. Fehlanzeige erforderlich.

Leibstandarte SS Adolf Hitler                                                                                          Rgt.Stab, Brzozowka, den 23.9.1939
IIa

An die 29.Div. Wiersze
Betrifft: Nachforschung.
Bezug:    29.Div. Abt.Ic v.22.9.39.

Die Leibstandarte SS Adolf Hitler erstattet zu Punkt 1 und 2 des a.Schreibens - FEHLANZEIGE!
 
Korpskommando XV.                                                                                                            Kloster Paprotnia, 23.9.39.
  Abt.Qu                                                                                                                             20.00 Uhr

                                                    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 24
                                                    ===============================================

Neuer Versorgungsauftrag:

1.) Für die Vorbereitung eines Angriffs auf Modlin stehen ab sofort Versorgungsgebiete "Munitionswesen und Wegebau" im Vordergrund.
    Neben dem laufenden Bedarf an Munition ist für den Angriff bei 29.Div.(mot) und 2.le.Div, eine volle 1.Ausstattung in den Div.Ausgabestellen niederzulegen.
    29.Div.(mot) füllt zunächst Mun.Ausgabestelle Leszno auf. Nach Ausbau des Weges Lubiec Wiersze ist nördlich des Waldes Kampinoska eine 2.Div.Ausgabestelle
    einzurichten. Außer den Mun.Kol. der Div.Nachsch.Fhr. sind die Betr.St.- Kolonnen zu Mun.Transport heranzuziehen. Korpsnachsch.Fhr.415 führt ab 24.9. mit
    2 Kolonnen der 29.Div.(mot) Mun. aus A.M.L. Rawa nach Div.Ausgabest.Leszno zu. Beim Niederlegen einer 1.Ausstattung in den Div.Ausgabestellen steht
    Artl.Mun. und Mun. für schwere Inf.Waffen und die Nebelabt. im Vordergrund.
Munitionswesen:
2.) Mun.Empfang siehe Anlage 1.
Verwaltungswesen:
3.) Das Korps bleibt auf A.V.L.Rawa-Süd angewiesen. Die A.V.L.Rawa-Julianow und Rawa-Süd sind angewiesen, sich mit ihren Beständen sich gegenseitig zu ergänzen
    und auszuhelfen.
4.) Verpflegung auf Eisenbahntransporten: Die angespannte Betriebslage der Reichsbahn zwingt bei der Durchführung von Transportbewegungen oft zur Einschränkung
    der Betriebsaufenthalte. Dadurch wird häufig die für die Verpflegungsauseabe vorgesehene Zeit derart verkürzt, daß warme Kost aus der Feldküche nicht mehr
    verabreicht werden kann.
    Um Benachteiligungen der Truppe zu vermeiden, sind daher an alle größere Transporte antretenden Verbände und Einheiten neben der ersten Ausstattung gemäß
    Ziff.29 A.E.W.Verpfl.V. Feldküchenkost und kalte Kost für die Fahrtdauer auszugeben. Die Intendanten streben bei Ausgabe kalter Kost eine derartige
    Zusammensetzung an, daß sie auch ohne Zubereitung verzehrt werden kann. Sie veranlassen, daß die Truppen beim Eintreffen im Ausladegebiet über die erste
    Ausstattung verfügen.
5.) Leistungsbescheinigungen: Die bei den Truppenteilen und Dienststellen vorhandenen roten Leistungsbescheinigungen (nicht Beitreibungsbescheinigungen) sind
    umgehend (ohne Auszahlungsverordnung) unter Einschreiben an die für die Einheiten zuständige Wehrersatzinspektion zu senden.
Sanitätswesen:
6.) A.-San.Komp. 1./542 in S o c h a c z e w eingesetzt.
7.) Krankensammelstelle Lublinitz, Belchatow und Wloszcowa sind aufgelöst.
8.) Für die Beförderung der San.Offz.-Anwärter d.B. und der Ärzte und Medizinalpraktikanten, die zur Zeit ihren Wehrdienst ableisten, haben gem. Verfg. Heeresarzt
    beim O.K.H. (Gen.Qu.) Nr. 1959/59 vom 20.9,39 die Bestimmungen der D 3/8 als Anhalt zu. dienen.
    H.Dv. g 151 Kap. E, Abschnitt 111 findet keine Anwendung.
Kraftfahrwesen:
9.) Bahnhof Piotrkow ab 22.9. nur Ausladebahnhof für Betr.Stoff. In Nähe liegende Verbände könne am Bahnhof Piotrkow empfangen, Abgabe nur in ganzen Gebinden,
    Empfang kleinerer Mengen in Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge Piotrkcw (Ausgang nach Radomsk).
10.) Bei Betr.St.Empfang sind grundsätzlich Schmiermittel nur bis zum Prczentsatz der H.Dv.90, Teil 2, S.53 mitzuempfangen. Größerer Bedarf an Schmiermittel ist
     beim Korps gesondert zu beantragen.
11.) Auf das Verbot, daß Divisionen oder Truppenteile sich Betriebsstoffreserven in Form von eigenen Lagern oder ähnlich anlegen, wird erneut hingewiesen. Über die
     Betr.St.Kolonnen hinaus besitzen Div. und Truppenteile keine Vorräte.
12.) Trotz wiederholter Befehle, erbeutete poln. Betr.St.Vorräte nicht zu verwanden, liegt ein neuer Verstoß gegen diesen Befehl vor. In der Pulverfabrik Pionko
     lagerten etwa 300 cbm Benzol mit O.Z. Über 120 Verbände, vor allem der Luftwaffe, haben davon über die Hälfte abtransportiert.
13.) Bisher wurde im Verhältnis zum Neuempfang Altgummi nur in geringem Umfange abgeliefert oder zum Abschub angemeldet.
14.) Die Rohstofflage an Gummi erfordert die Erfassung jeden alten Reifens und Schlauches.
15.) Die Divisionen veranlassen geschlossene Rückführung an die Armeekraftfahrparke.
16.) Armeekraftfahrpark Tschenstochau nimmt ab 24.9. keine instandsetzungsbedürftigen Kraftfahrzeuge mehr an.
17.) Da die Kraftfahrparke noch nicht über Tiefladeanhänger verfügen, sind abzuschleppende Panzerkampfwagen durch die Panzerwerkstattkompanien nach den
     Armeekraftfahrparken abzuschleppen.
18.) Bei ausgefallenen Panzerfahrzeugen sind nur Instandsetzungen zur Wiederbeweglichmachung vorzunehmen. Für weitergehende Zwecke dürfen Panzerersatzteile den
     Panzerersatzteillagern nicht mehr entnommen werden. Instandsetzungen, die über Beweglichmachung hinausgehen, werden von Erzeugerfirmen in der Heimat ausgeführt.
     Von den Panzerregimentern usw. angesammelte Ersatzteilvorräte, die beim Abtransport mit eigenen Mitteln nicht befördert werden können, sind schon jetzt an die
     Armeekraftfahrparks zur Abgabe an die Panzerersatzteillager zurückzuliefern. Rücktransport der Panzerersatzteillager erfolgt in den nächsten Tagen.
19.)Anforderungen von Ersatzteilen und Bereifung sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. In der Ausstattung nicht vorgesehene Vorräte dürfen nicht
    angefordert werden.
G e r ät w e s  en:
20.) Die Armeeparke für Allgemeines Heergerät und für Nachr.Gcrät sind ab 22.9. in Jastrzab (8 km ostw. Szydlowieo) ausgabebereit.
O r d n u n g s d i e n s t e :
21.) Verkehrsregelung: Feldgend.Tr.415 übernimmt weiter die Verkehrsregelung A.M.L. Rawa, Blonie und Paprotnia.
22.) Gefangenenwesen: Gefangenensammelstelle der 2.le.Div. Paprotnia ist aufgelöst.
Abt.Qu. 24.9. Kloster Paprotnia.

Anlage 1

Munitionswesen:
1.)     Mun.-Empfang am 23.9.39
        29.Div.(mot)
    501 Schuß 15 cm Gr. 19 Be = 30 t durch K.Nachsch.Fhr.zugeführt
    890 Schuß 15 cm Gr. 19 Be = 53 t durch 29.Div.in Rawa abgeholt
              15 cm Gr. 19 Be = 83 t
    450 Schuß 15 cm Gr.19 Nb. = 27 t durch 29.Div.in Rawa abgeholt
   2000 Schuß 1.F.H.18        = 48 t   "      "    "   "      "
        29.Div.(mot)insgesamt = 158 t
                               ======
2.) Im A. M. L. R a w a sind vorhanden: 
   3 000 Schuß für l.F.H.18 (Pz.)    =  72 t
   4 000   "    "  s.F.H.18          = 240 t
   2 090   "    "  s.10 cm K.18      =  70 t
                                       382 t
                                       =====
3.) Im Laufe der Nacht treffen weiter ein:
        2 K E. l.I.G.18              =  30 t
        2 K.E. s.J.G.33              =  45 t
     1 Mun.-Zug l.F.H.18             = 450 t
        6 K.E. s.10 cm K.18          =  90 t
       24 K.E. s.F.H.18              = 360 t
                        insgesamt    = 975 t
4.) Mun.-Empfang am 24.9.39 im A.M.L. R a w a:
    29.Div.(mot) und 2.1e.Div. zur Auffüllung auf den in Ziff. 1 des Versorgungsbefehls befohlenen Stand.
       Ausserdem:
    29.Div.(mot):
       2 000 Schuß für l.J.G.18 = 15,7 t
     2.1e.Div.
         200 Schuß für 1.J.G.18 =   1,6 t
        1050   "    "  1.F.H.18 =  25   t
                                   26,6 t
                                   ======
5.) 29.Div.(mot) werden am 24.9.1939 durch 2 Kolonnen Korpsnachschub-Führer nach Lesczno zugeführt:
       1260 Schuß l.F.H.18 (Pz.) =  30 t
        900 Schuß s.10cm K.18    =  30 t
                                    60 t
                                   =====
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.St.Wiersze, 23.9.39
   Ia/op.                                                                                                                     17.15 Uhr

                                                                   Divisions-Befehl
                                                      für weitere Umgruppierung in d.Nacht 23./24.9.
                                                                 und für den 24.9.39.

1.) Die Div.hat heute in den frühen Morgenstunden heftige feindliche Angriffe in Abschnitten des I.R.71 und I.R.15 erfolgreich abgewiesen.
    Der Feind erlitt erhebliche VErluste an Toten und Gefangenen.
2.) Auf dem Nordufer der Weichsel ist 228.Div. mit Inf.Rgt.356 auf gleiche Höhe mit I.R.71 gekommen.
    19.Div. die heute über Truskow mit linkem Flügel auf Palmiry vorstieß, wird wieder zurückgenommen, um an der Westfront von Warschau eingesetzt zu werden.
3.) In kommender Nacht ist I./I.R.15 durch II./Leibstandarte Adolf Hitler abzulösen. Kdr.Leibstandarte übernimmt damit den Verteidigungsabschitt rechte
    Grenze Westrand des Waldes ostwärts Janowek - Westrand Kaliczki - Westrand Czosnow.
    Linke Grenze Div. Grenze zu 2.l.Div.
    Er hat in diesem Abschnitt seine Kräfte derart zu gliedern, dass die Abwehr jeden feindlichen Angriffs auf dieser Front gewährleistet ist.
4.) Rgts.Stab und das abgelöste I./I.R.15 sind zu meiner Verfügung im Ostteil Janowek zu versammeln. Sie rasten zunächst dort. Auftrag für eine Säuberungs-
    Aktion wird dem Bataillon morgen erteilt werden.
5.) II./I.R.15 tritt mit erfolgter Ablösung des I./I.R.15 unter den Befehl des I.R.71 und ist von diesem sofort durch Nachrichtenmittel zu verbinden.
6.) I.R.71 hält die heute erreichte Linie und schiebt baldmöglichst in Richtung Dorf Czaskow Gefechtsvorposten etwa 1000m vor.
    Infolge Nichtherankommens der 19.Div. muss I.R.71 selbst die Sicherung gegen Warschau übernehmen.
    Verst.Kradsch.Schw.der A.A.29 ist bis 24.9., früh zur A.A.29 zurückzusenden.
7.) Kdr.A.R.29 behält die Artillerie zunächst gleiche Aufgaben wie heute.
    Die auf Zussammenarbeit mit I.R.71 angewiesene leichte Abteilung ist baldigst in den Abschnitt dieses Regiments zu verschieben.
    Die angekündigte schwere Abt.215 kommt voraussichtlich nicht. Neuzugeführt wird die schwere Artl.Abt.II./93 (mit Zkw.). Sie ist in Gegend nördlich
    Truskawa mit Wirkung auf Modlin in Stellung zu bringen.
8.) Pi.Btl.29 belässt 1 Kp.dem I.R.71 unterstellt und sammelt die Masse in Truskawa zu meiner Verfügung. Eine Kp.ist aucch morgen dem Ib zum Wegebau zur
    Verfügung zu stellen.
9.) Pz.Abw.Abt.29 bleibt eingesetzt wie bisher.
10.) A.A.29 stellt morgen mit Tagesanbruch erneut durch Spähtrupps fest, ob sich im Waldgelände im Raume Palmiry - Truskawa  -Ostausgang Wiersze - Fw.Baborow
     - Lesny noch Feind befindet. Auch das Gelände zwischen den Wegen ist durch Hineinstossen von Spähtrupps zu Fuß daraufhin zu untersuchen.
11.) Nachrichtenverbindungen:
     Kdr.N.A.29 unterstützt I.R.71 beim Herstellen einer Verbindung zum II./I.R.15 und Leibstandarte Adolf Hitler zu neu eingesetztem II.Btl., schliesst ferner
     Rgts.Stab des I.R.15 im Ostteil Janowek an die Division an und hält Funkverbindungen wie bisher aufrecht.
12.) Div.Gef.Stand bleibt Wiersze.

Anmerkung:
1.) III./(Jäger)Bataillon 15 ritt auf Befehl der Armeezum Regiment zurück. Mit EIntreffen am 24.9. abends ist zu rechnen. Das Bataillon ist durch I.R.15 nach
    Westteil Janowek und Truskawa heranzuziehen.
2.) Befehlsübernahme in den neuen Abschnitten ist durch die Kommandeure I.R.71 und Leibstandarte bis morgen 5.00 Uhr zu melden.
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.Std.Wiersce, den 23.9.1939.
  Abt.Ic

Betr.: Tragen von poln.Halstüchern.

Die Division warnt vor dem Tragen polnischer Halstücher, da Soldaten, die mit polnischen Halstüchern angetroffen werden Gefahr laufen, misshandelt oder
verstümmelt zu werden, weil polnischerseits angenommen wird, daß es sich hier um Vergehen an polnischen Frauen handelt.
 
29.Division                                                                                                               Div.Gef.St. Wiersze, den 24.9.39.
  Abt.Ib

                                               Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 24
                                               ===============================================

1.) Munitions- und Gerätewesen.
    An1age 1.
2.) Sanitätsdienst.
    a) Armee-San.-Kompanie 1/542 in Sochaczew eingesetzt.
    b) Krankensammelstelle Lublinitz, Belchatow und Wloszcowa sind aufgelöst.
    c) Für die Beförderung der San.-Offz.-Anwärter d.B. und der Ärzte und Medizinalpraktikanten, die z. Zt. ihren aktiven Wehrdienst ableisten, gelten die
       Bestimmungen der D 3/8. Beförderungsvorschläge mit Beurteilungen sind dem Div.-Arzt vorzulegen.
    d) Zur Vermeidung vor Erkältungskrankheiten wird auf die rechtzeitige Chininprophylaxe hingewiesen.
       Durchführung: Eine Woche jeden 2.Tag 3 x 2 Chinin-Perlen.
3.) Gefangenenwesen.
       Die Regimenter, Abteilungen pp. liefern die anfallenden Gefangenen ab sofort an die Gefangenensammelstelle Wiersze ab. Von dort aus Weiterleitung
    durch Feldgendarmerie zum Gefangenenlager Leszno (Div.-Nachschubführer), das weiteren Abtransport veranlasst.
4.) Unterstellung.
    II./A.R. 93 ist ab sofort bis auf weiteres der Division unterstellt.
5.) 2.Werkst.Kp.29 in Wiersze ab 24.9. arbeitsbereit.

Anlage 1

Munitionswesen:

1.) Für die Vorbereitung eines Angriffs auf Modlin stehen ab sofort Versorgungsgebiete "Munitionswesen und Wegebau" im Vordergrund.
    Neben dem laufenden Bedarf an Munition ist für den Angriff eine volle 1.Ausstattung in der Div.-Ausgabestelle niederzulegen. Die Division
    füllt zunächst Mun.-Ausbabestelle Leszno auf. Nach Ausbau des Weges Lubiec-Wierce ist nördl. des Waldes Kampinoska eine 2.Div.-Ausbabestelle
    einzurichten..
    Außer den Mun.-Kol. des Div.Nachseh.Fü. sind die Betr.St.Kol. zum Mun.-Transport heranzuziehen.
    Korpsnachsch.Fü.415 führt ab 24.9. mit 2 Kolonnen der Div. Munition aus A.M.L. Rawa nach Div.-Ausgabestelle Leszno zu.
    Beim Niederlegen einer 1.Mun.-Ausstattung in der Div.-Ausgabestelle steht Art.-Mun. und Munition für Schwere Jnf.- Waffen und die Nebel-Abt.
    im Vordergrund.

Gerätwesen:

2.) Die Armeeparke für Allgemeines Heergerät und Nachr.-Gerät sind ab 22.9. in Jastrzab (8 km ostw. Szydlowiec ) ausgabebereit.
    Die Div. teilt noch mit, ob und wann M.G. empfangen werden können; bisher waren solche im Jnf.-Gerätepark nicht vorhanden.
 
29.Division                                                                                                           Leszno, den 24.September 1939
Abteilung III

Das Feldkriegsgericht der 29.Division hat folgende Mannschaften rechtskräftig verurteilt:

einen Kanonier, der auf einem Munitions-Lkw, ein Streichholz entzündet und dadurch fahrlässig den Lkw. mit wertvollem Material in Brand gesetzt hat,
   wegen ungehorsam und Körperverletzung durch unvorsichtiges Umgehen mit Munition zu einem Jahr Gefängnis;
eine Kanonier, der bei Ausführung ihm erteilter Befehle wiederholt widerrechtliche Bemerkungen gemacht und u.a.zu einem Wachtmeister geäußert hat: "Den ganzen Tag
bloß hineinstellen und Befehle geben, das kann ich auch"
   wegen Erregung von Mißvergnügen zu einem Jahr Gefängnis;
einen Kanonier, der beim Laden seines Karabiners versehentlich einen Schuß gelöst und einen Kameraden verletzt hat,
   wegen Körperverletzung durch unvorsichtige Behandlung einer Waffe zu 4 Wochen geschärften Arrest;
einen Schützen, der nachs ohne Anruf in Richtung eines Geräusches geschossen hat, obwohl nach der besonderen Sachlage an der betrofrenen Stelle kein Feind zu erwarten
war und dadurch einen Kameraden verletzt hat.
   wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 6 Wochen Gefängnis;
einen Gefreiten, der sein leichtebschädigtes Krad an der Straße stehen gelassen hat.
   wegen Ungehorsams zu 2 Wochen geschärften Arrest-

Es wird gebeten die Verurteilungen zum Gegenstand der Belehrung der Truppe zu machen.
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.St.Wiersze, 25.9.39
   Ia/op.                                                                                                                     14.45 Uhr

                                                                   Divisions-Befehl
                                                            für Neugliederung zur Abschließung
                                                                      von Modlin.     

1.) Die in der Festung Modlin eingeschlossenen Feindteile unternehmen letztmalig in der Nacht 23./24.9. Ausfallversuch gegen den linken Flügel I.R.71
    und rechten Flügel I.R.15 (nördlich Kaliczki) und wurden unter schweren Verlusten zurückgeschlagen.
    Vor Abshcnitt Leibtandarte Adolf Hitler zeitweilig Spähtrupptätigkeit.
    Zwischen Fort V und VI, sowie westl.Fort VI wurden Schanzarbeiten und Besetzung erkannt.
    Die bisherig aufgetretene Feindartillerie wurde in Zuammenarbeit mit B-Abteilung bekämpft.
    Es ist damit zu rechnen, dass an Südfront Modlin stärkere kampfkräftige Feindteile nicht mehr stehen. Mit Unternehmungen und Einzelvorstößen muss
    jedoch vor allem bei Nacht jederzeit gerechnet werden.
2.) 26.9.39 wird voraussichtlih der Angriff auf Südfront Warschau und Nordfrront Modlin eröffnet werden.
    Gegen Südfront Modlin wird der Angriff voraussichtlich nur artilleristisch durch XV.A.K. unterstützt.
    In der Nacht 25./26.9. wird 2.lei.Div. durch 221.Div.abgelöst und zurückgezogen.
    Abschnittsgrenze 29.Div. zu 221.Div. ab 26.9., 6.00 Uhr:
     Dabrowa Str. - Sowia Wola - Wolka Czosnowska  Fort VI (alle ORte zu 221.Div., Karte 1:25000).
3.) 29.Div. verhindert im neuen Abschnitt (Weichsel nördich Lomza - Abschnitssgrfenze zu 2.lei.Div.) jeden Ausfallsversuch und führt Artilleriebekämpfung
    weiterhin durch.
    Verst.I.R.71 löst 25.9. mit einrtetender Dämmerung verst.I.R.15 sowie III./I.R.71 ab, und gliedert sich so, dass III./71 in Gegend Paßmiry zur
    Verfügung des Regiments steht.
    Es wird neuunterstellt verst.Kradschützenschwadron A.A.29 zur Rückensicherung und Aufklärung in ostwärtiger Richtung (Verbindungsaufnahme mit 18.Div.).
    Leibstandarte Adolf Hitler löst das im Abschnitt Wolka-Czosnowska - Duze eingesetzte I./Leibstandarte durch ein Bataillon 221.Div. ab (beginnend
    26.9., 3.30 Uhr) und gliedert sich danach so, daß I.Btl. inN gegend Brzozowka zur Verfügung der Leibstandarte steht.
    Ablösung des I.Btls.erfolgt im unmittelbaren Einvernehmen mit dem hierfür vorgesehenen Btl.der 221.Div.
    Bis 26.9., 6.00 Uhr behält Leibstandarte die Verantwortung für das Halten des bisherigen Abschnitts (alte Abschn.Grenze zu 2.l.Div.).
    I.R.15 bleibt mit Stab, I. und III.Btl. im bisherigen Raum um Truskawka zur Verfügung der Division.
    II./I.R.15 erreicht nach Ablösung als Korpsreserve über Truskawka, Wierusze, Kepiaste.
    Verb.Offz. ist zu Korpsgef.Stand Schule Lubiec zu entsenden.
4.) Artl.-Kommandeur belässt Art. in bisherigen Stellungen. Auf Zusammenarbeit sind anzuweisen:
    I./A.R.29 mit I.R.71, I./A.R.65 mit Leibstandarte Adolf Hitler, III./A.R.29 sowie Verstärkunsgartillerie bleiben dem Artl.Kdr.unmittelbar unterstellt.
    Das Sperrfeuer ist durch Arko wie bisher zu regeln.
    Über Aufgaben der Artillerie am 26.9. erfolgt Sonderbefehl.
5.) Pi.Btl.29 belässt eine Kompanie I.R.71 unterstellt, Masse des Bataillons ist in Truskawka zu versammeln.
    Aufgabe für 26.9. Instandhaltung des Weges Wiersze - Ostausgang Janowek.
6.) Pz.Abw.Abt.29 verbleibt wie bisher eingesetzt.
7.) Rest A.A.29 verbleibt in Wiersze. 
8.) 1 Straßenbau-Btl. der Armee ist zur Instandsetzung des Weges Lescne - Wiersze eingesetzt.
9.) Nachrichtenverbindungen und Div.Gef.Stand wie bisher.
    I.R.71 und Leibstandarte melden bis 26.9., 6.00 Uhr erfolgte Ablösung der Division.
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.St.Wiersze, 26.9.39
   Ia/op.                                                                                                                     21.00 Uhr

                                                                   Divisions-Befehl
                                                            für Ablösung durch 213.Division.                           

1.) Feind unterhielt in der Nacht 25./26.9. lebhaftes Störungsfeuer, vor I.R.71 wurde schwächerer Ausfallsversuch abgewiesen. Anzeichen mehren sich,
    dass Feind in Modlin durch Art.-Feuer und Luftangriffe zermürbt ist. Es muss jedoch weiterhin jederzeit mit Ausfallsversuchen gerechnet werden.
2.) Nach Ablösung aller Teile des XV.A.K. übernimmt -unleserlich-A.K. mit 213. und 221.Div. den BEfehl über die zur Abschließung der Südfront von
    Modlin eingesetzten Kräfte.
3.) 29.Div. wird in der Zeit vom 27. vorm.bis 28.9., 6.00 Uhr durch 213.Div. abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt behält 29.Div. die Verantwortung für
    die Abschliessung Modlins im bisherigen Abschnitt.
    Ablauf der Ablösung:
    27.9. etwa 7.00 Uhr Eintreffen der Stäbe mit Erkudungs-Kommandos der 213.Div. im Einsatzraum der Division zur Vorbereitung der Ablösung (Übernahme
    der Stellungen pp.). Bis 27.9., 13.00 Uhr Durchführung der Ablösung der Artl. der Division (ohne ABteilung 605 und II./93 und -unleserlich-
    213.Div. führt hierzu im Einvernehmen mit Art.Rgts.Kdr. die zur Ablösung vorgesehenen Abteilungen heran.
    I./A.R.29 ist nach Ablösung durch I.R.71 (Korpsreserve) heranzuziehen und wird diesem unterstellt.
    27.9. nachm. Eintreffen der zur Ablösung vorgesehenen Inf.Rgter. in dem mit Ablösungskommandos der 213.Div. unmittelbar zu vereinbarenden Räumen.
    27.9. mit eintretender Dämmerung Ablösung je eines Btl.des I.R.71 und der LEibstandanrte Adolf Hitler.
    I.R.71 mit unterstellter I./A.R.29 erreicht nach Ablösung als Korpsreerve Raum Kopa - Kielpizska - Fw.Lomma - Palmiry (ausschl.) Dziekanow -
    Niemeckie - Kielpin.
4.) Marschstraßen und Unterbringungsräume nach erfolgter Ablösung.
    Marschstraße A.
         Truskawa, Zaborow Lesny, Wygledy Grn, Wolka, Wygledy (1km ost.Zaborow), Zaborow, Swiecise, Blonie, Murowaniec.
    Marschstraße B.
         Brzezowka, Nowe Budy, Grabina, Wiejea, Kampinos, Sochaczew.
    Es werden angesetzt:
    Auf Marschstraße A.
         I.R.15
         I./A.R.65
         Pi.Btl.29 (2./Pi.29 ist nach erfolgter Ablösung nachzuziehen).
         II. und III./Leibstandarte Adolf Hitler (diese bis Blonie auf Straße A, dann Straße auf Sochaczew)
         A.A.29 und Pz.Abw.Abt.29 (ohne 2.Kp.) erreichen 27.9. vorm.über Truskawka auf Straße A Unterkunftsraum.
         (2./Pz.Abw.Abt.29 ist nach erfolgter Ablösung auf Straße A nachzuziehen).
         bisherige Korpsreserve II./I.R.15 ist 28.9. früh durch I.R.15 über Leczno auf Straße A nachzuziehen.
    Auf Marschstraße B:
         Leibstandarte Adolf Hitler (ohne II. u.III.Btl.), III./A.R.29.
         Div.Stab mit N.A.29 und B-Abteilung 29 marschieren 28.9. früh über Kepiaste, Zeszne, Blonie, Wiskitki..
         Rückw.Dienste erreichen 28.9. vorm.über Blonie, Paprotnia Unterkunftsraum.
    Unterkunftsräume
    Sochaczew - Bielice - Paprotnia (ausschl.) für LEibstandarte Adolf Hitler.
    Bielice (ausschl.) - Czerwona Niwa - Szymanow (ausschl.) - Skotnika für rückw.Dienste.
    Czerwona Niwa (ausschl.) - Zyrardow - Baranow - Szymanow
         für I.R.15
             III./A.R.29
             I./A.R.65
             B.Abteilung 29
             Pz.Abw.Abt.29
             Pi.Btl.29
             N.A.29
             Div.Stab (Staffel I-III)
    hierbei sind Div.Stab und N.A.29 in Zyrardow. Pi.Btl.29 und Pz.Abw.Abt.29 in Wiskitki unterzubringen. Paprotnia für A.A.29.
    Vorkommandos sind durch die TRuppenteile in die neuen Unterkunfsträume rechtzeitig vorauszusenden.
    Im Unterkunfstraum des I.R.71 regelt dieses Verteilung der Unterkunft.
5.) Sämtliche abgelösten Truppen erreichen unverzüglich auf befohlenen Marschstrassen ihre Unterkunftsräume.
6.) Kommandeure I.R.15 und Leibstandarte Adolf Hitler sind bis 28.9. 6.00 Uhr für das Halten der bsherigen Stellung verantwortlich.
    Sie melden bis 28.9., 6.00 Uhr die erfolgte Befehlsübernahme durch ablösenden Regimenter.
7.) Verkehrsregelung durch Feldgend.Tr.wird auf beiden Marschstrassen eingerichtet.
8.) Nachrichtenverbindungen:
    Übergabe der Nachrichtenverbindungen regelt Kdr.N.A:29 im Einvernehmen mit 213.Div. Nach Einrücken im Unterkunftsraum ist Funkverbindung zu halten
    zu I.R.15, Leibstandarte Adolf Hitler, A.A.29, rückw.Dienste und I.R.71.
9.) Ich verbleibe bis 28.9., 6.00 Uhr auf bisherigem Div.Gef.Std. und begebe mich dann nach Zyrardow.
    Beendestes Eintreffen im Unterkunftsraum ist durch Verbindungsoffiziere zu melden.
 
Armee=Oberkommando 8                                                                                                                           A.Gef.8tand Grodzisk‚ den 27.9.39.
A
bt.Ia Nr.35/39
                                                                            A r m e e b e f e h l . 

1.) Die Festung Warschau hat sich bedingungslos ergeben. Nach Mitteilung des poln. Unterhändlers sollen sich rund 120 000 Soldaten in der Stadt befinden. 
2.) Ab 27.9. 24,00 Uhr ist Waffenruhe vereinbart. Es ist fraglich, ob der Befehl bei den Polen überall durchgedrungen ist. 
    XIII. und XI.A.K. halten ihre zur Zeit erreichten Stellungen in Gefechtsgliederung besetzt. Es muß damit gerechnet werden, daß an einzelnen Stellen noch Kämpfe aufflammen. 
3,) Dem poln. Oberkommando sind die in beiliegender Karte +) eingezeichneten Räume zugewiesen werden. In diesen Räumen werden die polnischen Truppen ab sofort beginnend bis 29.9.39
    12,00 Uhr zusammengezogen und zum Abmarsch in die Gefangenschaft bereitgestellt. 
4.) Befehle für das Herangehen an die einzelnen Demarkationsräume folgen. 
5.) Gen.Kdo.X.A.K. übernimmt am 28.9.39 8,00 Uhr den Befehl im bisherigen Abschnitt des XV.A.K. und bereitet den Angriff auf den Brückenkopf Modlin vor. 
6.) Armeereserven. 
      a) 24.Inf.Div. und 3.lei.Div. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. 
      b) 50. und 208.Inf.Div. setzen in ihren Räumen die Bergungsarbeit näch Weisung des Kommandeurs 50.Inf.Div.fort, dem Gen.Kdo.X.A.K. die Fortführung der Arbeiten zu übergeben hat
         und dem 208.Inf.Div. für diesen Zweck unterstellt wird. 
      c) SS.Leibstandarte Adolf Hitler verbleibt in dem vom Gen.Kdo.XV.A.K. zugewiesenen Raum. 
+ nur
+) für XIII. u. XI.A.K.
7.) Heeresgruppenreserven.
      a) Gen.Kdo.XV.A.K. und 2.1ei.Div. stehen im Raum Tarczyn - Mszczonow zur Verfügung der Heeresgruppe Süd.
      b) 29.(mot) Inf.Div. wird Heeresgruppenreserve und verbleibt im bisherigen Unterkunftsraum
8.) Nachrichtenverbindungen unverändert.
    Befehlsempfänger (Offz.) von Gen.Kdo.XV.A.K.‚ 24.Inf.Liv.‚29.(mot)Inf.Div., 2.lei.Div.‚ 3.lei.Div. und SS.Leibstandarte melden sich am 28.9. 9,00 Uhr auf A.Gef.Stand Grodzisk.
9.) Armeegefechtsstand Grodzisk.
    Armeebeobachtungswarte: Verwaltungsgebäude der Flugzeugwerke etwa 4 km südwestl. Ochota. 

                                                                                                                   Der Oberbefehlshaber 
                                                                                                                  General der Infanterie.
 
29.D i v i s i o n                                                                                                          Div.Gef.St. Wiersze, den 27.9.39.
    Abt. Ib
 
                                                               Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 25.
                                                               ================================================
 
 
1.) Für die Versorgung des als Korps-Reserve abgestellten verst. J.R.71 werden diesem unterstellt:
    a) 1 kl. KW.-Kolonne mit 1.F.H.-Munition,
    b) 1 Kw.-Werkstattzug,
    c) 10 Fahrzeuge der 9.gr.Kw.-Kolonne (7 Otto, 3 Diesel),
    d) Gepäcktross (zugl. für I./A.R. 29, 2./Pz.Abw.Abt.29 und 2./Pi.29).
    Die Einheiten zu a) bis d) sind zur Verfügung des verst. J.R.71 bei Zuckerfabrik Leszno abzustellen.

2.) Munitionswesen.
    a) Die Einheiten rücken mit der überplanmäßigen Beladung ab.
    b) A.R.29 übergibt in den Feuerstellungen 5 700 Schuß 1.F.H. Munition an die 213. Division.
    c) Soweit nach überplanmäßiger Beladung und Übergabe der 5 700 Schuß 1.F.H.-Munition an 213. Division, sich noch l.F.H.-Munition in den Feuerstellungen der
       I. und III./A.R.29 befindet, ist diese durch A.R.29 der Div.-Ausgabestelle in Leszno im Laufe des 27. 9. wieder zuzuführen.
    d) Die auf die überplanmäßige Beladung ist durch I./A.R.65 die in den Feuerstellungen gestapelte s.F.H.-Munition an die ablösende 213. Division restlos zu
       übergeben.
    e) A.R.29 trifft zwischen schw.Art1.-Abt.605 und II./A.R.93 Ausgleich, sodaß gleichmäßige Munitionierung gewährleistet ist.
    f) Soweit 1.F.H.-Munition zu übergeben ist, verbleiben nach Vereinbarung mit der 213.Division, die mit l.F.H.16 ausgestattet ist. Auch die Kartuschen für
       l.F.H.18 in den Feuerstellungen. Sie werden durch die 213. Division durch Leerkolonnen zurückgeführt.
    g) Div.-Nachschubführer stellt bis 27.9., 18,00 Uhr, 6 000 Schuß l.F.H.-Munition in Kolonnen zum Umschlag auf Marktplatz Blonie auf Kolonnen des XI.Korps bereit.
    h) Die Kolonnen 1 - 8 sind sodann mit der planmäßigen 1.Ausstattung, soweit die Bestände der Div.-Ausgabestelle Leszno reichen, zu beladen. An der Kolonnenbeladung
       dann fehlende Munition (insbesondere s.F.H.-Munition) wird voraussichtlich nach Eintreffen im neuen Unterkunftsraum ergänzt.
    i) Munitionsverwaltung übergibt in Leszno verbleibende Restbestände an die 213.Division.
3.) Verwaltungswesen.
    a) Gepäcktrosse stehen der Truppe in Blonie zur Verfügung und sind durch diese in den neuen Unterkunftsraum heranzuziehen.
    b) Bäckerei-Kompanie, Schlächtereizug und Verpflegungsamt bleiben zunächst in Blonie eingesetzt und werden später durch die Division herangezogen.
    c) Über Verpflegungsempfang und Ergänzung der 1.Ausstattung, insbesondere an Brot, folgt Befehl, Die Truppe hat teilweise das zur Verfügung gestellte Brot nicht
       abgenommen. Es wird darauf hingewiesen daß die 1.Ausstattung, insbesondere an Brot, unter allen Umständen auffüllt werden muß, da während einer möglichen
       Verschiebung der Division die Versorgung mit Brot nicht möglich ist.
4.) Kraftfahrwesen.
    I.Betriebsstoff.
    a) Für Betriebsstoffergänzung richten Kolonnen 9 (ohne Abstellungen) und l0 in Parc-Czerwona Betriebsstoff-Ausgabestelle ein. Anfahrt von Cuzow, Abfahrt nach Aleksandrow.
    b) Über Auffüllung der Betriebsstoff-Kolonnen folgt Befehl.
II. Instandsetzung.
    Je 1 Kw.-Werkstattzug wird unterstellt und ist durch Nachschubführer zuzuführen:
        Unterkunftsgruppe Leibstandarte Adolf Hitler nach Fw. Dzierzgow,
        Unterkunftsgruppe J.R.15 nach Wiskitki (Ostausgang),
        1 Zug bei rückw.Diensten.
    Einsatzort ist durch Marschgruppenführer zu melden.
5.) Sanitätsdienst.
Anlage 1. 

Anlage 1

S a n i t ä t s w e s e n :

1.) H.V.P1.Blonie - San.Kp.1/29 - wird aufgelöst. (Übergabe an Feldlazerett 18.Division in Blonie).
    San.Komp.1/29 richtet H.V.P1. lazarettmäßig (Ortslazarett) in Zyrardow ein.
    Dazu Kr.Kw.Zug 2/29.
2.) H.V.P1.Lubiec- San.Komp.2/29 - wird abgelöst durch San.Komp. der 213.Division. San.Komp. 2/29 richtet H.V.P1. lazarettmäßig (Ortslazarett) in S o c h a c z e w ein.
    Dazu Kr.Kw.Zug 1/29.
3.) Feldlazerett 29 verbleibt bis auf Weiteres in Grodzisk. Dazu Kr.Kw.Zug 3/29.
4.) Krankensammelstelle für XV.A.K.Lowicz.
5.) Die Truppen richten Ortskrankenstuben ein (gem.H.Dv.21 Ziff.46 ).
6.) In L o d z - Süd Pilsudskiego, ist das Lazarett der Luftwaffen-San.Bereitschaft Brünn als Offizierlazarett eingerichtet.
7.) Im Armeebereich ist eine Anzahl von Ruhrfällen aufgetreten. Die Bekämpfung ist durch Sonderbefehl geregelt. Die Truppen sind vor dem Genuß von unreifem und
    ungeschältem Obst zu warnen. Die Truppenärzte haben die Wasserversorgung ihrer Truppenteile zu prüfen und verdächtige Brunnen zu schließen. Bei jeder in
    Ortsunterkunft liegenden Truppe ist auf Latrinenbau besondere Sorgfalt zu verwenden. Bei den Ortskrankenstuben sind besondere Latrinen für Darmkranke zu bauen und
    auch die Leichtdarmkranken, die bei der Truppe verbleiben, auf diese anzuweisen. Die Desinfektion der Latrinen (Kalkmilch) ist laufend streng durchzuführen.
    Die San.-Dienste sorgen dafür, daß bei ihnen ein Vorrat solcher Mittel zur Ausgabe bereitgehalten wird.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 28.9.39
     O.Qu.             
2 Anlagen
                                                                     Besondere Anordnungen Nr.35
                                                                    für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39
       Es leiten:
         X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div.
         XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div.
         XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div.
         XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte.
       Armee leitet die Versorgung
       der 3.1ei.Div.,
       der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze.

       50.Div. empfangt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang:
       täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo.
    b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen:
       Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher
       Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung
       den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt
       einzuhalten.
    c) Polnische Pfadfinder:
       Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu
       verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen
       usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet.
    d) Fahndung:
       Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5( H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft
       gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen
       spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13.
    e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft:
       Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische
       Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen
       im dortigen Bereich Sorge zu tragen.

2.) Munition
 a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung)

 --------------------------------------------------------------
Mun. Art :                                Mun.-Lager
                                 Lowicz   Jezew   Mszczonow
                                  in t     in t     in t
für X.Korps
Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr
l.J.G.18                         3,0
s.F.H.18                        30,0
1.F.H.16                        60,0
Stielhandgr.                    2,25

für XI.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr
Pist.Patr.08                   0,025
2 cm Spr.Gr.L'spur             1,4
3,7 cm Pak                     0,25
1.J.G.18                       3,0
s.Gr.W. (8cm)                  3,0
l.F.H.18                       9,3
s.10cm K.18                   95,0
s.F.H.18                      41,8
Stielhandr.                    3,5

für XIII.Korps.
Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr
Inf.Mun.                       6,2
s.J.G.33                       7,0
s.Gr.W.(8cm)                   2,8
1.F.H.18                      24,6
s.10cm K.18                   58,8
s.F.H.18                      88,7
T-Minen                        5,3
Spreng- und Zündmittel                       0,2

für XV.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr
s.F.H.18                                             63,0

  b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun.
     nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und
     Mszczonow zuzuführen

3.) Verwaltungswesen:
 a) Verpflegpng aus dem Lande:
    Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage
    im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen
    aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur
    in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit
    Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung
    der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen.
 b) Verpflegung:
    (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Koprs-Art. je ein Tagessatz
        Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen.
        Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich.
    (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka.
    (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung
        Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt.
        Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab
        16,00 Uhr.
    (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow.
        Eintreffen ab 15,00 Uhr.
 c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung:
    Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen.
    Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes
    auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind.
 d) Heimatkraftfährpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt.
 e) Kriegsstammrollen:
    In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des
    Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen.
4.) Sanitätswesen:
    a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39
       eingezogen.
       Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbands-mittenusgnbestelle in Skierniewice bleiben bestehen.
    b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen.
5.) Veterinärwesen:
    Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten
    Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich:
                  Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz
                  M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz)
    Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen,
    zuzuführen.
6.) Gerätewesen:
    Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew.
7.) Bewachung der Postanstalten:
    In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß
    alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten.

Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste.

                                               Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme
                                                   feindlicher Flugzeugbesatzungen und
                                                für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts

1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen:
    Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark.
2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten.
3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft.
4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern.
5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes
6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.).
7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen.
8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen.

Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste.

                                            Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene
                                            ======================================================
                                                 der französischen und britischen Luftwaffe.
                                                 ==========================================

                                             Luftgau III                    B e r l i n
                                                "     IV                    D r e s d e n 
                                                "     VI                    M ü n s t e r
                                                "     XI                    H a n n o v e r
                                                "     VII                   M ü n c h e n
                                                "     XII                   W i e s b a d e n
                                                "     XIII                  N ü r n b e r g
                                             Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C
                                                "        "      "     beim A.O.K.1
                                                "        "      "     beim A.O.K.5
                                                "        "      "     beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A.
 
29. D i v i s i o n                                                                                                             Div.Gef.St.Zyradow, den 28.9.39.
    Abt.Ib
 
                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 27.
                                                            ================================================
 
1.) Gerichtsurteil.
    Der Kanonier Karl Heinz Bodenburg 3.le.Flak-Abt. 76 ist heute durch das Feldgericht des XV.A..K, wegen Plünderung zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weiter
    ist auf Dienstentlassung erkannt worden. Er hat einem Friseur in Milanowek nachdem er sich von ihm hat rasieren und die Haare schneiden lassen einen Ring, den dieser
    am Finger trug, abgenötigt und mitgenommen. Der Kommdierende General hat das Urteil bestätigt.
2.) Munitionswesen.
    a) Am 29.9.39 ab 5,00 Uhr wird durch 29.Division und 2.le.Div. die in der Mun.-Ausgabestelle Leszno (Zuckerfabrik) für den Beschuß von Modlin niedergelete Munition
      (700 t) nach dem A.M.L.Lowicz zurückgeführt.
       Hierzu stellt Div.-Nachschubführer 29:
      1 Offizier (W) und 1 Feuerwerker.
       Meldung 4,45 Uhr in Leszno (Zuckerfabrik) bei Obit.(W) Herbach
      2 Züge der Nachschubkompanie. Eintreffen mit ersten Teilen der Kolonnen.
      1 - 8 kl. Kw. - Kolonne 29.
      Eintreffen der Kolonnen:
      1. - 4. kl.Kw.Kolonne 29 um 5,00 Uhr in Leczno,
      5. - 8. kl.Kw.Kolonne 29 um 6,00 Uhr in Leszn,:l.
       Über wiederholtes Fahren der Kolonnen entscheidet das Korps-Kommando.
   b) Die für verst. J.R.71 mit 1.F.H.18 - Mun. abgestellte Kolonne ist im A.M.L. Lowicz zu entladen und durch Div.-Nachschubführer mit den entsprechenden Anteil der bereits
      am 28.9. in A.M.L. Lowicz empfangenen s.F.H.18 -Mun. zu beladen.
3.) Kraftfahrwesen.
    29.Division füllt Betr.Stoff nach aus Armee-Betr.Stoff-Lager Sochaczew.
       Ausgabezeiten:
       Täglich von 8.00 bis 13.00 Uhr und
               von 18.00 bis 23.00 Uhr.
 
29.Division                                                                                                           Zyrardow, den 28.September 1939.
 Abt. III

Das Feldkriegsgericht der 29.Division hat folgende Mannschaften verurteilt:
zwei Kanoniere, die nachts als Posten einer Feldwache fest geschlafen haben,
      wegen Wachverbrechens nach §141 Abs.3 MStGB. zu einem Jahr Gefängnis;
einen Schützen, der in einer Ortschaft ein verlassenes Haus aufgesucht und sich eine Geige angeeignet hat,
      wegen Plünderung nach §129 Ziffer 1 MStGB. zu 45 Tagen Gefängnis;
einen Schützen d.R. der ein polnisches Mädchen mit vorgehaltenem Karabiner gezwungen hat, mit ihm geschlechtlich zu verkehren, und hinzukommende
Soldaten, die ihn hindern wollten, mit der Waffe bedroht hat.
      wegen Notzucht und Nötigung unter Mißbrauch der Waffe zu einem Jahr u. einen Monat Zuchthaus und Verlust der Wehrwürdigkeit.

Es wird gebeten, die Verurteilungen zum Gegenstand der Belehrung der Truppe zu machen.
 
29.Division                                                                                                           Div.Gef.St.Zyrardow, 28.9.39
   Ia/op.   

                                                                   Divisions-Befehl                            19.10 Uhr

1.) Die Festung Warschau hat sich am 27.9.39 bedingungslos ergeben. Es sollen sich etwa 120000 polnische Soldaten noch in der Festung befinden.
     Waffenruhe ist ab 2.9., 24.00 Uhr (vor Warschau) eingetreten.
    Auf Werken von Modlin wurde 28.9. 8.00 Uhr die weiße Flagge gezeigt, damit ist mit baldigem Fall von Modlin zu rechnen.
2.) Armee führt den Befehl im Bereich der Festungen Warschau udn Modlin und trifft die notwendigen Massnahmen für Besetzung, Gefangenenabtransport pp.
3.) 29.Div.verbleibt als Heeresgruppenreserve im bisherigen Unterkunftsraum.
    Verst.I.R.71 (bisher Korpsreserve) tritt zur Division zurück und erreicht 29.9. früh antretend über Marschstraße A Unterkunftsraum.
     Peprotnia - Skotnika (ausschl.) - Szymanow - Baranow - Gole.
    I.R.15 macht hierzu Szymanow - Boscize und Baranow für I.R.71 frei.
4.) Leibstandarte Adolf Hitler verbleibt als Armeereserve im bisherigen Unterkunftsraum. Unterstellung unter 29.Div. ist damit aufgehoben.
5.) Da über die weitere Verwendung der Division noch keine Entscheidung gefallen ist, muss die MArschbereitschaft der Truppe weiterhin gewährleistet
    bleiben. Im übrigen ist die Zeit in erster Linie zur Instandsetzung der Fahrzeuge und zur Hebung der inneren FEstigung der Truppe auszunutzen.
    Fahrten ausserhalb des Unterkunftsraumes haben zunächst nur aus dringenden dienstlichen Gründen stattzufinden.
6.) Div.Stabsuartier Zyrardow (Gästehaus der Textilfabrik Zielona 1 - Eingang von Wiskitki). Die Verindungsoffiziere treten bis auf neuen Befehl zu
    ihren Regimentern zurück.
 
29.Division                                                                                                           O.U.Zyrardow, 29.9.39
   Abt.Ib   

Bezug: OKH, Chef In 6 vom 28.9.39.

A) Der Herr Oberbefehlshaber des Heeres muß bis Sonnabend, den 30.September als Grundlage für wichtige Entscheidungen ein Überblick darüber
   haben, in welcher Zeit die schnellen Truppen wieder ihre volle Gefechtskratf haben werden.
B) Hierzu ist zunächst erforderlich, zu wissen:
   1.) Wieviel Panzer-Spähwagen, Zug-Kw., Lkw., Pkw., Kräder, Bereifung und Waffen fehlen.
   2.) Wieviel und welche Ersatzteile werden gebraucht, die von der Truppe selbst zur Instandsetzung benötigt werden.
   3.) Wieviel von den noch fahrbereiten Fahrzeugen befinden sich in einem Zustand, der einen baldigen Ausfall mit übermäßig langer Instandsetzungs-
       dauer erwarten läßt, sodaß ein Umtausch vorzuziehen ist.
   4.) Auf wie lange wird die Zeit der Wiederherstellung der vollen Gefechtsbereitschaft veranschlagt vom Zeitpunkt des Eintreffens der Ersatzteile
       an gerechnet,
       a) wenn die Truppe auf Truppenübungsplätzen oder an sonstigen Stellen (außerhalb der Standorte und Übungsplätze) zusammengezogen wird.
C) Da es sich darum handelt, sämtliche Verbände der Schnellen Truppen wieder voll verwendungsfähig zu machen, wird gebeten, unter gar keinen Umständen
   Überforderungen irgendwelcher Art zu stellen; sonst wäre die Aufgabe in der erforderlichen Zeit bei der bekannt knappen Ersatzteil- pp.Lage nicht
   zu lösen.
D) Die Regimenter, selbst.Bataillome und Abteilungen und Div.-Nachschubführer (dieser für sämtliche rückw.Dienste) entsenden hierzu ihre leitenden
   Fachbearbeiter (auch für Waffen) mit den erforderlichen Meldungen und Unterlagen bis 29.9., 18.00 Uhr, zum Div.-Stab, Abt.Ib, Zyrardow,
   Limanowskiego-Strasse Nr.8

Anmerkung zu B) 1.):
Für Beob.Abt.ist gesondert zu melden, wieviel geländegängige Fahrzeuge zur Erreichung eines Minestmaßes an Geländegängigkeit erforderlich sind
(Art und Zahl).

Anmerkung 2:
Muster für Anforderung für Waffen und deren Eratzteile siehe Anlage.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 29.9.39
     O.Qu.          

                                                              Besondere Anordnungen Nr.36
                                                            für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) V o l l z i e h e n d e   G e w a l t   i n   W a r s c h a u   e i n s c h l . S t a d t t e i l   P r a g a   ü b e r n i m m t 
       d e r  O b e r b e f e h l s h a b e r  d e r 8. A r m e e
    b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die
       von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich
       der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit
       Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet.
       Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs.
    c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das
       Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes
       (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert.
       Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden.
    d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-,
       Devisen- und Warenverkehr.
       (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2)

2.) Verwaltungswesen:
    a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov.
       Dem XI.A.K.   für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk.
    Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk
    verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen.
    XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen.
    Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa
       16,00 Uhr.
       der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie.
       Eintreffen etwa 16,00 Uhr.
    b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt.
    c) Mannschaftsdecken:
       Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an
       Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf
       Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar
       beim A.O.K. ein.
d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1.

3.) Sanitätswesen:
    a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen.
       Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen.
    b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau.
       Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern.
    c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.)
    d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen:
       Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die
       Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises.
    e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen.
    f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in
       San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich.
    g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen.
    h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger
       nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten.
       Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen,
      Hirnschüsse usw.) zu leiten.
4.) Kraftfahrwesen.
    a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz.
       ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten
       angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung
       angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird.
    b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung.
       Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen.
       (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die
           Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw.
       (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die
           volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann.
       (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches
           Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen.
    c) Beute-Kfz.:
       Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung
       von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt.
    d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka)
       A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239.
       Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird.
    e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt.
       Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht
       festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln.
5.) Gerätewesen:
    Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst.
6.) Schutzpolizei:
    Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt.
7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshabers:
    Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden.
8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät:
    Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind
    sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann.
9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt.
    Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden
Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste.

                                                                           Regelung
                                                                             der
                                                                         Beutesammlung.

A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau.
    1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen:
    2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum:
        Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel.
        XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum:
        Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel.
        XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung
        Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.).
    3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen.
        a) Es bestehen bereits:
          die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow,
                                 Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny),
                                 Gostynin, Zychlin, Lowicz,
                                 Sochaczew, Kutno.
        b) Neu einzurichten sind am 30.9.39:
           vom X.A.K. Blonie,
           vom XI.A.K. Pruszkow,
           vom XIII.A.K. Zyrardow.
        Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten.
        Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit
        Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo.
4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den
    Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung.
5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren:
    von Feldwerkstatt 532:
    1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny,
    1     "    "    "     "      Justynow,
    1 Feurwerker   zum Mun.Lager Regny,
    1     "        zur Beutesammelstelle Lowicz,
    1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta,
    ;     "                "         "          Jezow,
    von Feldwerkstatt 533:
    1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow,
    1     "         "         "          Sochaczew,
    1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny,
    1     "       zur Beutesammelstelle Ozorkow,
    1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin,
    1     "               "         "          Zychlin.
    Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo.
6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry.
7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich:
    in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow)
    in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew)
    in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow.

B) Beute aus Warschau.
 
1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8.
2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen,
    an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.)
3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf:
       2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.)
       2 Nachsch.Kol.Abt.(mot)
    Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen.
4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden:
     a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A),
        die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle
        zurückzubehalten.
     b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist.
        3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern.
5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz.
    Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle
 
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