Stab einer Krankentransportabteilung (mot)

K.St.N.1305 (1.4.1944)

Offiziere Unteroffiziere Mannschaften Beamte

 

R    
  Sanitätsoffizier, Kommandeur, 1x MPi.    
K    
  Truppenoffizier, Adjutant (aus dem San.Dienst hervorgegangen), 1x Pistole    
Z    
  Offizier der Kraftfahrparktruppe (Stelle kann mit einem Beamten des gehob.techn.Dienstes (K) besetzt werden), 1x Pistole    
K    
  Zahlmeister, Beamter des gehob.Verw.Dienstes, 1x Pistole*    
O    
  Sanitätsunteroffizier, 1.Schreiber, 1x Pistole    
G
  Schreiber für Zahlmeister, 1x Karabiner Verpflegungsunteroffizier, 1x Karabiner Gerätunteroffizier, zugl. Ib Bearbeiter, 1x Karabiner
M
  Sanitätssoldaten, Schreiber (2 zugl. für Fernsprechdienst) (1 auf Rad), 3x Karabiner Kraftradfahrer (Krad m.Seitenwg.), 1x Karabiner Kraftwagenfahrer (2 für Pkw., 1 für Lkw.), 3x Karabiner
 
  leichter Pkw. mittlerer Pkw. Kraftomnibus (16 - 30 Sitzplätze)
Summe: 3 Offiziere, 1 Beamter, 4 Unteroffiziere, 7 Mannschaften, 10 Karabiner, 4 Pistolen, 1 MPi., 3 Kfz., 1 Krad m.Seitenwg., 1 Fahrrad

* übersteigt die Zahl der Kompanien einschliesslich Kp.PE 3, oder die Zahl der wirtschaftlich zugeteilten behelfsmässigen Lazarettzüge 6, so ist jede weitere 3.Kp. bzw. jeden weiteren 6.behelfsmässigen Lazarettzug zusätzlich zuständig: 1 Zahlmeister, Beamter des gehob.Verw. Dienstes, Stellengr.Z; 1 Schreiber, Stellengr.M

Anmerkungen:

1) Von den Stellengruppen "G" ist 1 Feldwebelstelle.

2) Die Einheit bildet mit der Krankenkraftwagenkompanie der Abteilung eine Wirtschaftseinheit.

3) Die Einheit bildet einen Gasspürtrupp, bestehend aus 1 Führer und 3 Mann.

4) Ein Unteroffizier ist als Gasschutzunteroffizier einzuteilen.

5) Ein Uffz. oder Mann ist mit der Verwaltung der St.Ausr.Nachw. und Vorschriften zu bauftragen.

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