I. Truppenarzt
A. Organisation des Truppensanitätsdienstes
I. Truppenarzt
Jedem Truppenteil (Bataillon, Abteilung usw.) ist ein Truppenarzt zugeteilt, der den truppenärztlichen Dienst versieht. Er ist der Fachberater des Truppenführers und leitet den Sanitätsdienst nach dessen militärischen und den sanitätsdienstlichen Weisungen des Divisionsarztes. In seinen Händen liegt die Fortbildung des Sanitätspersonals sowie die Ausbildung von Krankenträgern. Er versieht ferner den Krankenrevierdienst und hat dafür Sorge zu tragen, daß die Krankenbehandlung zweckentsprechend durchgeführt wird. Gesundheitsbesichtigungen und Gesundheitsbelehrungen werden von ihm regelmäßig abgehalten.
Zu den Aufgaben des Truppenarztes gehört weiterhin die Fürsorge für sachgemäße Aufbewahrung und Pflege der Truppensanitätsausrüstung.
Die hygienischen Maßnahmen innerhalb seines Dienstbereiches hat er zu überwachen und sich durch wiederholte Besichtigungen in Mannschaftsstuben, Küchen, Aborten usw. zu überzeugen, daß sie einwandfrei und vorschriftsmäßig durchgeführt werden.
Er ist verpflichtet, alle besonderen Vorkommnisse sowie alles, was er zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Truppe für wichtig erachtet, dem Kommandeur vorzutragen. Andererseits muß er selbst über alles für die Truppe Wichtige unterrichtet werden, um nötigenfalls den dienstlichen Anforderungen entsprechen zu können.
Der Truppenarzt begleitet den Truppenteil beim Ausrücken. Auf dem Marsche hält er sich am Ende seiner Abteilung auf, damit er dauernd erreichbar ist. Bei Übungen ist sein Platz beim Stabe.
Standortarzt
In Standorten mit nur einem Sanitäts-Offizier ist dieser, in Standorten mit mehreren Sanitäts-Offizieren ist der dienstälteste Standortarzt. Er ist der Führer der Sanitäts-Staffel (d. h. sämtlicher San.-Offiziere und San.-Mannschaften) sowie der Fachberater des Standortältesten und regelt den San.-Dienst im Standort.
II. Sanitätspersonal
II. Sanitätspersonal
Jeder Truppeneinheit (Kompanie, Eskadron usw.) sowie dem Stabe jedes Truppenteils ist ein San.-Dienstgrad zugeteilt, der im Standort im Krankenrevier (Lazarett) Dienst tut und dem Truppenarzt (Standortarzt) untersteht, während er beim Ausrücken der Truppe zu seiner Einheit tritt und nunmehr dem Truppenarzt nur in Angelegenheiten des Sanitätsdienstes unterstellt ist.
Die Tätigkeit der San.-Mannschaften im Krankenrevier besteht hauptsächlich in der Krankenpflege und in Hilfeleistungen beim ärztlichen Krankendienst. Für die Verwaltung der Medikamente, Instandhaltung der San.-Ausrüstung, Schriftverkehr usw. bestimmt der Truppenarzt dazu besonders befähigte San.-Dienstgrade.
Das San.-Personal ergänzt sich aus Wehrpflichtigen und Freiwilligen, die Neigung zum San.-Dienst sowie eine gewisse geistige Bildung haben. Sie dienen kurze Zeit mit der Waffe und werden dann in San.-Schulen, die in Lazaretten eingerichtet sind, ausgebildet. Die Ausbildung erstreckt sich auf alle Zweige des San.-Dienstes und vermittelt auch die grundlegenden Kenntnisse im Schriftverkehr. Nach bestandener Schlußprüfung erfolgt Verwendung in Lazaretten oder Krankenrevieren.
III. Personal für den Krankenträgerdienst
III. Personal für den Krankenträgerdienst
Man unterscheidet Krankenträger und Hilfskrankenträger. Sie werden im Frieden der Truppe entnommen und erhalten die gleiche Ausbildung.
Im Kriege werden die Krankenträger der Truppe ausschließlich im Krankenträgerdienst verwandt. Sie stehen unter dem Schutze des Genfer Verwundetenabkommens vom 27. Juli 1929 (s. Abschnitt C II g) und tragen am linken Oberarm das mit dem Truppenstempel versehene Neutralitätsabzeichen (Rotes Kreuz auf weißem Grunde).
Die Hilfskrankenträger der Truppe verrichten im Kriege nur im Bedarfsfalle und auf Befehl eines Vorgesetzten Krankenträgerdienst. Für die Zeit ihrer Tätigkeit im Krankenträgerdienst tragen sie am rechten Oberarm eine mit dem Truppenstempel versehene weiße Binde mit der Aufschrift „Hilfskrankenträger“ und stehen dann unter dem Schutze des Genfer Abkommens.

Hilfskrankenträger 1942
Krankenträger 1940
B. Sanitäts-Ausrüstung
B. Sanitäts-Ausrüstung
Eine Zusammenstellung über die Ausstattung der Truppen mit Sanitätsgerät enthält die H.Dv. 208. Hier soll nur kurz die Sanitätsausrüstung des San.-Personals (einschließlich Krankenträger) und die eines Inf.-Batl. angeführt werden.
I. Ausrüstung jedes Soldaten
Für jeden Soldaten sind 2 Verbandpäckchen (1 großes und 1 kleines) vorgesehen, die in einer Tasche auf der Innenseite des rechten vorderen Rockschloßes getragen werden.
II. Ausrüstung des Hilfskrankenträgers und Krankenträgers
Die Hilfskrankenträger erhalten aus den San.-Behältnissen der Truppe Verbandmittel, die behelfsmäßig (z. B. im Brotbeutel) unterzubringen sind.
Jeder Krankenträger bei der Truppe ist mit zwei Krankenträgertaschen und einer Labeflasche ausgerüstet.
Inhaltsverzeichnis der Krankenträgertasche
Rechte Tasche:
- 1 Abschnürbinde,
- 50 × etwa 45 cm wasserdichter Verbandstoff,
- 2 dreieckige Verbandtücher,
- 3 kleine Verbandpäckchen.
Linke Tasche:
- 1 Zwirntuchtasche:
- 1 gerade Schere,
- 1 anat. Pinzette,
- 1 Ledertasche mit 20 Sicherheitsnadeln,
- 1 komb. Preßstück, bestehend aus 3 Mullbinden und 6 Mullstreifen,
- 1 dreieckiges Verbandtuch,
- 3 kleine Verbandpäckchen,
- 1 Rolle Zinkkautschuk-Heftpflaster.
III. Ausrüstung des Sanitätspersonals
Jeder Sanitätsdienstgrad hat ein Sanitätsverbandzeug und zwei Sanitätstaschen für unberittene Sanitätsmannschaften sowie eine Labeflasche.
Sanitätsverbandzeug
Das Sanitätsverbandzeug besteht aus einem Ledertäschchen, welches enthält:
- 1 Thermometer,
- 1 Schere,
- 1 anatom. Pinzette,
- 1 Mundspatel aus Metall,
- 1 Nagelreiniger.
Inhaltsverzeichnis der Sanitätstasche für unberittene Sanitätsmannschaften
Rechte Tasche:
- 3 Aluminiumröhren:
- 20 Acid. acetyl. sal. Tabl. zu 0,5 g,
- 20 Opiumtabletten zu 0,03 g,
- 15 Rhizoma Rhei Tabl. zu 0,5 g,
- 1 grauer Blechkasten mit:
- 2 Tuben Ungt. Formaldehydi (Fußschweißsalbe) zu 10 g,
- 2 Tuben Acid. salicyl. (Salizylsalbe) zu 10 g,
- 1 Seifenbüchse aus Kunstharz m. 50 g Seife,
- 1 Rolle Collemplastr. Zinci,
- 1 Tablettenröhre mit 20 Tabletten Cardiazol zu 0,1,
- 2 Jodfläschchen aus Kunstharz,
- 5 Packungen Schnellverband in Papierbeuteln,
- 1 Aluminiumröhre ohne Aufschrift.
Linke Tasche:
- 1 Abschnürbinde,
- 1 Ledertasche mit 20 Sicherheitsnadeln,
- 50 × etwa 45 cm wasserdichter Verbandstoff,
- 1 komb. Preßstück, bestehend aus 3 Mullbinden und 6 Mullstreifen,
- 3 kleine Verbandpäckchen.
IV. Ausrüstung des Truppenarztes
Der Truppenarzt ist mit einer Sanitätsoffiziertasche ausgerüstet; dieselbe enthält:
- 1 Taschenbesteck (mit ärztlichen Instrumenten, darunter 1 Kanüle für Aderlaß bei Gaskranken zu 2,0 mm Durchmesser),
- 1 Einlaufgerät, zusammengefaltet,
- 1 Abschnürbinde,
- 1 Kunstharzbüchse mit Seife,
- 3 Verbandpäckchen,
- 1 Rekordspritze zu 1 ccm in Nickelschachtel,
- 1 Rolle Heftpflaster,
- 1 Glasflasche, mit Spiritus gefüllt,
- 1 behelfsmäßige Packung entfetteter Watte,
- 1 Ampullenkästchen aus Blech,
- 1 Arzneimittelkästchen aus Blech,
- 1 leeres Pappkästchen zur Reserve.
(Die Art der Füllung der 3 Kästchen steht im Belieben des betr. Sanitätsoffiziers.)
V. Ausrüstung des Stabes eines Infanterie-Bataillons
Die Ausrüstung des Stabes eines Inf.-Batl. besteht aus einem Satz Truppensanitätsausrüstung, der auf einem leichten Feldwagen (San.-Gerätewagen) befördert wird.
Zusammenstellung der einzelnen Teile eines Satzes Truppensanitätsausrüstung
- 1 Kasten 1, gemischter Inhalt, Gefechtskasten (T. S. A. 1),
- 1 Kasten 2, Arzneimittel (T. S. A. 2),
- 1 Kasten 3, Verbandmittel (T. S. A. 3),
- 1 Kasten 4, Reste zu 2 und 3 (T. S. A. 4),
- 1 Kasten 5, Tetanusserum (T. S. A. 5),
- 1 Behelfswerkzeugkasten,
- 1 Einrolleinrichtung mit 1 Satz Schienen,
- 1 Truppenbesteck,
- 4 Krankentragen mit Tragegurten,
- 2 Sanitätstornister mit Inhalt,
- 2 Sanitätsrucksäcke, leer,
- 1 Satz Sauerstoffbehandlungsgerät für Truppen, bestehend aus:
- 2 Behandlungsgeräten einschl. je 1 Stahlflasche im Kasten,
- 1 Ersatzkoffer mit 2 Stahlflaschen,
- 12 wollene Decken (zur Krankenpflege),
- 1 Tornisterfiltergerät,
- 1 Wasserfaß,
- 1 Neutralitätsflagge (am Fahrzeug).
Inhaltsverzeichnis des Sanitätstornisters
In der Deckelklappe:
- 1 Abschnürbinde,
- 1 Abschnürschlauch aus Gummi,
- 1 Kleiderschere.
In der linken Seitenklappe:
1 Satz = 4 Stück Schienen von Holz mit Blechhülse, zusammenfügbar.
In der rechten Seitenklappe:
6 Stück Schusterspan 30 × 15 cm.
In den Fächern – Obere Reihe, linkes Fach:
6 Preßstücke Mullstreifen.
Obere Reihe, rechtes Fach:
- 3 Preßstücke Mullstreifen,
- 1 Preßstück entfettete Watte zu 100 g,
- 2 Preßstücke gew. Watte zu 100 g.
Mittlere Reihe, linkes Fach:
- 5 Preßstücke zu 6 Binden von Mull 5 m × 7 cm,
- 3 Verbandpäckchen,
- 1 Block zu 25 Krankenzetteln.
Mittlere Reihe, rechtes Fach:
- 1 kleine Verbandschale,
- 1 Nadelkästchen, klein, darin: 35 Sicherheitsnadeln,
- 5 dreieckige Verbandtücher,
- 1 Block zu 25 Wundzetteln.
Unteres Fach:
- 12 Verbandpäckchen,
- 2 Rollen Zinkkautschuk-Heftpflaster in Pappschachteln (i. d. Mitte).
In einschiebbarem Blechkasten – Oberer Teil, links:
- 5 Pappschachteln zu 10 Ampullen:
- Morphinum hydrochloricum 0,02 g = 20 Ampullen,
- Coffeinum-Natrium salicylicum 0,2 g = 10 Ampullen,
- Strophanthinum crystallisatum 0,00025 g = 10 Ampullen,
- Oleum camphoratum forte 1,0 g = 10 Ampullen,
- 2 bezeichnete Aluminiumröhrchen:
- 15 Tabletten Acidum boricum,
- 30 Tabletten Cardiazol.
Oberer Teil, rechts:
- 2 bezeichnete Stopfenflaschen zu etwa 25 ccm:
- 20 g Spiritus,
- 25 g Tinctura Opii simplex,
- 1 Stopfenflasche ohne Bezeichnung, leer,
- 1 Schachtel mit 3 Ampullen zu 1 ccm Cardiazol 0,1 g,
- 1 Schachtel mit 3 Ampullen zu 1 ccm Eukodal 0,01 g,
- 2 Schachteln mit je 2 Ampullen zu 1 ccm Lobelin 0,01 g.
Unterer Teil, Schiebefach:
- 1 Rekordspritze zu 1 ccm im Metallkasten,
- 1 Anleitung zur Behandlung der Spritzen,
- 6 Tuben Ungt. Acidi borici zu 10 g,
- 3 Tuben alkalische Augensalbe zu 10 g.
C. Sanitätsdienst – I. Im Frieden
C. Sanitätsdienst
I. Im Frieden
a) Im Standort
1. Verhalten der Kranken
Jeder Soldat, der sich krank fühlt, meldet sich morgens nach dem Wecken beim Uffz. v. Dienst krank. In dringenden Fällen kann die Meldung jederzeit erfolgen.
2. Krankenmeldebuch
Jede Truppeneinheit führt ein Krankenmeldebuch. Es gibt Auskunft über sämtliche sich krankmeldenden Soldaten, über die Art der Krankheit, über den Grad der Dienstbefreiung sowie über die Ursache der Erkrankung.
Der Truppenteil füllt die Spalten 1–4 aus und führt die sich Krankmeldenden dem Truppenarzt zum Krankenrevierdienst unter Vorlage des Krankenmeldebuches (Muster 1) vor.
3. Krankenrevierdienst
Der Krankenrevierdienst bezweckt die militärärztliche Untersuchung der sich krankmeldenden Mannschaften. Er findet frühmorgens statt. Der genaue Zeitpunkt wird von der Truppe im Einvernehmen mit dem Truppenarzt festgelegt. Nachmittags wird bei Bedarf eine Verbandstunde angesetzt.
Das auf dem Krankenrevier beschäftigte Sanitätspersonal mißt die Körperwärme und trifft die notwendigen Vorbereitungen für die weiteren Untersuchungen. Der Truppenarzt entscheidet nach Untersuchung, von welchem Dienst die Erkrankten befreit werden oder ob Aufnahme in das Krankenrevier (Lazarett) notwendig ist, und füllt dementsprechend die Spalten 5–11 im Krankenmeldebuch aus.
Über die Kranken wird vom Truppenarzt ein Krankenbuch (Muster 2) geführt, dessen Eintragungen die wichtigste Unterlage für die terminmäßige Berichterstattung liefern. Für jede Krankheit ist eine Krankheitsnummer vorgesehen.
4. Krankenrevier
Jeder Truppenteil hat ein Krankenrevier, das zur Aufnahme der Revierkranken bestimmt ist. Es besteht aus Krankenzimmern, Behandlungszimmer, Bad und Abort sowie den für Unterbringung des San.-Personals und -Materials notwendigen Räumen.
Die Ausstattung des Behandlungszimmers mit ärztlichen Geräten usw. entspricht ungefähr der Einrichtung des Sprechzimmers eines praktischen Arztes.
Für das im Krankenrevier beschäftigte San.-Personal wird ein Tagesdienst eingerichtet. Der Diensthabende muß ständig sofort erreichbar sein.
5. Erweitertes Krankenrevier
In Standorten, in denen sich kein Lazarett befindet, ist ein Krankenrevier größer und umfangreicher ausgestattet; es dient zur Aufnahme Kranker, denen in dem Krankenrevier der eigenen Truppe die erforderliche Behandlung nicht zuteil werden kann, wohl aber in dem erweiterten Krankenrevier, so daß Überweisung in ein Lazarett vermieden werden kann.
6. Heereslazarette
Die Heereslazarette sind Heilanstalten für lazarettkranke Soldaten. Die größeren Lazarette verfügen über besondere von Fachärzten geleitete Abteilungen.
b) Bei Übungen
Beim Ausrücken der Truppe wird jeder Einheit und dem Stabe ein San.-Dienstgrad zugeteilt; soweit nicht beritten, werden sie mit Fahrrädern ausgerüstet. Auf dem Marsche hält sich der San.-Soldat am Ende seiner Einheit auf, damit er diese dauernd beobachten kann.
Das San.-Personal übernimmt die erste Versorgung der anfallenden Kranken und sorgt für Benachrichtigung des Truppenarztes. Transportfähige Kranke werden dem zuständigen Krankenrevier ihres Truppenteils oder den zugewiesenen Standortlazaretten zugeführt. Nicht transportfähige Kranke sind in das nächste Zivilkrankenhaus überzuführen. Als Transportmittel kommen Krankenkraftwagen, Züge des öffentlichen Verkehrs und eigene Fahrzeuge der Truppe in Betracht.
Beim Beziehen einer Ortsunterkunft sind Häuser, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, nicht zu belegen. Die Divisionsärzte stellen bei den zuständigen Kreisärzten fest, in welchen Orten oder Häusern ansteckende Krankheiten gemeldet sind.
In Ortsunterkunft empfiehlt sich für den Truppenarzt und das San.-Personal, an dem Hause, in dem sie untergebracht sind, deutlich sichtbar eine Holztafel oder dergl. zu befestigen, die das rote Kreuz auf weißem Grund und die Aufschrift „Truppenarzt“, bzw. „San.-Uffz.“ enthält und auf welcher der Truppenteil angegeben ist.
Bei jeder Unterbringung haben die Truppenärzte die Trinkwasserverhältnisse zu prüfen. Reines, gutes Trinkwasser ist geruchlos und farblos. Ein Urteil über die einwandfreie Beschaffenheit gewinnt man durch Besichtigung der Wassergewinnungsanlage. Ist ein Trinkwasser mit Wahrscheinlichkeit als die Ursache von Gesundheitsstörungen anzusehen, oder besteht Verdacht auf Unreinheit usw. des Wassers, so ist es bis zur Untersuchung durch einen Hygieniker vom Genuß und Gebrauch auszuschließen. Ob es in abgekochtem Zustande zu gebrauchen ist, entscheidet der Arzt.
Auf den Truppenübungsplätzen sind im allgemeinen während der Anwesenheit von Truppen die Lagerlazarette geöffnet. Der Chefarzt des Lazaretts ist zugleich Lagerarzt. Er ist für die allgemeinen gesundheitlichen Verhältnisse auf dem Truppenübungsplatz verantwortlich. Den übenden Truppen werden Krankenreviere zur Verfügung gestellt, in denen sich der Dienst wie im Standort abspielt. Die Regts.-Ärzte regeln das Begleiten der Truppen zu Übungen durch San.-Offiziere, die Truppenärzte die Begleitung durch San.-Personal. Außerdem gibt die Kommandantur täglich wechselnd einen San.-Offizier vom Lagerdienst bekannt, der schnell erreichbar sein muß. Dieser darf das Lager nur zu Hilfeleistungen verlassen.
C. Sanitätsdienst – II. Im Kriege
II. Im Kriege
a) Allgemeines
Der Kriegssanitätsdienst umfaßt den Gesundheitsdienst, die ärztliche Versorgung und die Unterbringung der Verwundeten und Kranken, ihren Abschub sowie den Nachschub an San.-Gerät, Arznei- und Verbandmitteln.
Truppenteile ohne Arzt sind ohne weiteres auf den nächst erreichbaren Truppenarzt angewiesen.
Alle Einrichtungen des San.-Dienstes sind durch Schilder mit dem Genfer Kreuz kenntlich zu machen. Sie sind abends zu beleuchten. Die Beleuchtung ist gegen Flieger abzublenden. Das Auffinden der San.-Einrichtungen ist durch Wegweiser zu erleichtern. Alle Angehörigen der San.-Verbände einschließlich der Krankenträger tragen am linken Oberarm eine abgestempelte weiße Binde mit dem roten Genfer Kreuz. Außerdem haben sie einen Neutralitätsausweis bei sich.
Für Kriegssanitätseinrichtungen gelten als Bezeichnung: „...platz“ im Gefechtsbereich, „...punkt“ auf dem Marsch und „...stelle“ an Bahnhöfen.
b) Auf dem Marsche
Bei Märschen größerer Truppenverbände wird von den höheren Stäben ein Krankensammelpunkt unter Angabe des Zeitbeginns und -endes seiner Tätigkeit bestimmt. Für ihn müssen Sanitätsoffiziere und Sanitätspersonal sowie Sanitätsausrüstung und Beförderungsmittel bereitgestellt werden. Die Truppenärzte entsenden die zurückzulassenden Kranken zu dem Krankensammelpunkt. Gewöhnlich genügt es, wenn ein Krankensammelpunkt wenige Stunden besteht. Das auf ihm beschäftigt gewesene Personal hat dann möglichst schnell wieder Anschluß an seine Truppe zu suchen. Leichtkranke, mit deren Wiederherstellung bald zu rechnen ist, verbleiben nach Möglichkeit bei der Truppe. Schwerer Erkrankte werden zum Krankensammelpunkt oder, falls ein solcher nicht besteht, bei erster Gelegenheit nach rückwärts zur nächsten Sanitätseinrichtung befördert. Zu ihrer Beförderung dürfen mit Einwilligung der Führer die Krankenwagen verwendet werden. In der Nähe des Feindes jedoch müssen letztere stets voll verwendungsbereit bleiben.
c) In Ortsunterkunft
Bei mehrtägiger Ortsunterkunft werden Ortskrankenstuben eingerichtet. Der Dienst regelt sich dann wie im Standort. Im übrigen ist das in C I b Gesagte zu beachten.
d) Im Gefecht
1. Allgemeines
Soldaten der Truppe, die keine Krankenträger sind, dürfen nicht unter dem Vorwande der Verwundetenfürsorge — außer auf Befehl eines Offiziers — bei der Bergung von Verwundeten helfen, weil dadurch die Gefechtskraft der Truppe leidet. Marschfähige Verwundete haben sich nach Möglichkeit abzumelden und den zuständigen Truppenverbandplatz aufzusuchen; sie dürfen sich nur auf Grund besonderer Anordnung zu weiter rückliegenden Sanitätseinrichtungen begeben. Ihre Munition haben sie bis auf einen kleinen Rest bei ihrer Truppe abzuliefern. Die Waffen behalten sie.
Nach einem Gefecht hat jeder Truppenteil, soweit es die Lage gestattet, das Gefechtsfeld nach Verwundeten abzusuchen. Die Beerdigung der Gefallenen übernimmt die Truppe.
2. Truppenverbandplatz
Im Gefecht werden beim Eintritt von Verlusten Truppenverbandplätze eingerichtet. Jeder Truppenteil kann mit Hilfe des eigenen Sanitätspersonals und der eigenen Sanitätsausrüstung für sich einen Truppenverbandplatz anlegen. Bei günstiger Lage wird es sich häufig empfehlen, mehrere Truppenverbandplätze zusammenzulegen. Ihre Einrichtung und Lage ist der Truppe bekanntzugeben. Außerdem hat der Truppenarzt Fühlung mit der Sanitätskompanie zwecks Abtransportes seiner Verwundeten zu suchen.
Der Truppenverbandplatz soll gegen Sicht, wenn angängig auch gegen Feuer, wenigstens Gewehrfeuer, gedeckt sein, aber doch dem Gefechtsraum so nahe wie möglich liegen (Entfernung etwa 0,5–2 km) und bequeme Zugänge haben; Vorhandensein von Wasser ist dringend erwünscht. Auch soll er nach Möglichkeit in der Nähe der Anmarschstraße liegen, da erfahrungsgemäß marschfähige Verwundete auf dem Weg zurückgehen, den sie gekommen sind. In hügeligem Gelände soll er nicht in Mulden, sondern auf halbem Hang liegen, da sich chemische Kampfstoffe ihrer Schwere nach an den tiefsten Punkten sammeln.
Auf dem Truppenverbandplatz bleiben der Truppenarzt und der dem Stabe zugeteilte San.-Dienstgrad, außerdem — je nach Anordnung des Truppenarztes — der Sanitäts-Soldat, dessen Einheit aufgeteilt ist oder in Reserve steht. Das übrige San.-Personal verbleibt bei seiner Einheit und übernimmt die erste Versorgung der Verwundeten.
Die Krankenträger der Truppe sammeln sich, wenn sich die Truppe gefechtsbereit macht, auf Befehl des Truppenführers bei dem Fahrzeug, auf dem sich die Krankentragen befinden (San.-Gerätewagen usw.). Sie empfangen dort Tragen und gehen auf Befehl des Truppenarztes mit den Tragen und erforderlichenfalls mit San.-Tornistern oder San.-Rucksäcken vor. Ihre Aufgabe ist es, die Verwundeten möglichst schnell ärztlicher Hilfe zuzuführen. Bei Einrichtung eines Truppenverbandplatzes legen sie hier ihr Gepäck ab. Verwundete liegen häufig hinter Hecken, in Gräben usw. Das Gefechtsfeld muß daher von den Krankenträgern sorgfältig abgesucht werden. Sie legen nötigenfalls einen Verband an und laben die Verwundeten (insbesondere auch die Sterbenden) aus den mitgeführten Labeflaschen und bringen sie zum Truppenverbandplatz.
Ist eine Beförderung zum Truppenverbandplatz wegen Einsicht des Feindes oder starken feindlichen Feuers nicht möglich, so werden die Verwundeten an Ort und Stelle (Verwundetennester) versorgt. Ihre baldige Beförderung zum Truppenverbandplatz ist anzustreben. Das Verwundetennest wird in der Regel mit einem San.-Dienstgrad oder Krankenträger besetzt sein.
Auf dem Truppenverbandplatz werden die Verwundeten ärztlich versorgt und erhalten einen Begleitzettel für Verwundete am Rockknopf befestigt (Kampfstoffverletzte erhalten einen Begleitzettel für Kampfstoffverletzte, innerlich Kranke einen Begleitzettel für innerlich Kranke. Eine Rückgabe der Begleitzettelmuster ist unnötig. Auf möglichst baldige Entleerung des Truppenverbandplatzes ist zu achten. Marschfähige Verwundete marschieren unter Führung des ältesten Dienstgrades zum Leichtverwundetensammelplatz. Die übrigen werden durch die San.-Kompanie mit Krankenkraftwagen zum Hauptverbandplatz befördert.
Ist eine Beförderung nicht möglich, so sind die Verwundeten geschützt zu lagern. Werden in einem solchen Falle infolge Vorrückens der Truppen Verbandplätze aufgegeben, so ist bei den Verwundeten das nötige San.-Personal und -Material zurückzulassen; beim Rückzuge der Truppe bleibt ebenfalls das zur Versorgung der Verwundeten unumgänglich notwendige San.-Personal auf dem Truppenverbandplatz unter dem Schutze des Genfer Abkommens zurück.
3. Sanitätskompanie
Die Sanitätskompanie ist aus Sanitätsoffizieren, Sanitätsdienstgraden und Krankenträgern zusammengesetzt.
Sie besteht aus zwei Zügen. Meist ist sie teilmotorisiert, d. h. ein Zug ist motorisiert, ein Zug pferdebespannt. Jeder Zug besitzt vier Krankenwagen. Der Kommandeur einer Sanitätskompanie ist ein Sanitätsoffizier.
Die Sanitätskompanie ist erst dann einzusetzen, wenn die Gefechtslage und die Verwundetenzahl es erfordern.
Sie errichtet den Hauptverbandsplatz, auf dem den Verwundeten in größerem Maße ärztliche Hilfe gewährt werden kann. Er wird möglichst in Anlehnung an Bauernhöfe, Güter, Häuserkeller usw. eingerichtet, da ein Unterbringen in Zelten schwierig sein wird. Seine Entfernung von der Gefechtslinie beträgt mindestens 5 bis 10 km.
Gleichzeitig mit der Einrichtung des Hauptverbandsplatzes marschieren Krankenträger mit den Krankenwagen in möglichst Nähe der Truppenverbandplätze. Hier wird der Wagenhalteplatz eingerichtet. Häufig wird es nötig sein, mehrere Wagenhalteplätze zu bestimmen. Bei entsprechenden Wegeverhältnissen kann eine Umschlagstelle eingerichtet werden, auf der die Verwundeten aus den pferdebespannten Krankenwagen in die Krankenkraftwagen umgeladen werden.
Wird die Einrichtung eines Hauptverbandplatzes an anderer Stelle nötig, so kann einer der Züge der San.-Kompanie dort mit Hilfe seiner eigenen Mittel einen neuen Hauptverbandplatz errichten.
Im übrigen gelten bezüglich baldiger Entleerung des Hauptverbandplatzes, Auflösung desselben, Verhalten bei Rückzug der Truppen usw. dieselben Regeln wie beim Truppenverbandplatz.
4. Leichtverwundetensammelplatz.
Zur Entlastung der Truppen- und Hauptverbandplätze wird ein Leichtverwundetensammelplatz angelegt. Diese sollen möglichst an der Anmarschstraße und in der Nähe eines Hauptverbandplatzes liegen, da von diesen die Verpflegung der Leichtverwundeten am besten erfolgt. Seine Lage ist den Truppen bekanntzugeben. Vom Leichtverwundetensammelplatz erfolgt die weitere Rückbeförderung in der Regel auf Leerkolonnen.
5. Feldlazarette.
Stehen größere Gefechte bevor, so sind rechtzeitig Feldlazarette herzuziehen. Sie werden in Ortschaften außerhalb des Gefechtsbereichs, möglichst in Anlehnung an Krankenhäuser oder Schulen, eingerichtet. Das Feldlazarett ist für die Aufnahme von 200 Verwundeten ausgerüstet.
e) Abtransport Verwundeter und Kranker.
Marschfähige Verwundete marschieren unter Führung des ältesten Dienstgrades zum Leichtverwundetensammelplatz und werden von dort entweder auf Leerkolonnen weiter zu den Krankensammelstellen befördert, die die Krankentransportabteilung an Bahnhöfen einrichtet, oder zur Truppe zurückgesandt.
Verwundetentransport und schematische Skizzen
Verwundetentransport
Der Abtransport von den Krankensammelstellen in die Kriegslazarette bzw. Leichtkrankenkriegslazarette oder in die Heimat geschieht durch Lazarettzüge bzw. Leichtkrankenzüge und Krankenkraftwagenzüge.
Den Abtransport der nicht marschfähigen Verwundeten vom Truppen- zum Hauptverbandplatz führt die San.-Kompanie mit ihren Krankenträgern und Fahrzeugen, bei großen Entfernungen auch mit Krankenkraftwagenzügen durch. Die Entleerung der Hauptverbandplätze und der Feldlazarette übernehmen Krankenkraftwagenzüge.
Ein Krankenkraftwagenzug besteht aus 15 Kr.Kw. Die tägliche Durchschnittsleistung beträgt 150–200 km. Jeder Kr.Kw. (ebenso jeder Kr.Wg.) kann vier Liegende oder zwei Liegende und vier Sitzende oder acht Sitzende transportieren.
Verwundetentransport nach Art der Verwundung
Schädelschüsse
Kieferschüsse
Penetrierende Brustschüsse
Knochen- und Weichteilschüsse
Penetrierende Bauchschüsse
Gelenkschüsse
Gefäßschüsse
Sanitätstaktische Zeichen
Sanitätstaktische Zeichen