Die Marschtasche ermöglicht dem Zahnarzt auf dem Marsch, beim Bahntransport erste zahnärztliche Hilfe zu bringen. Er kann mit ihrem Inhalt Schmerzen stillen, kleine operative Eingriffe vornehmen, Zähne extrahieren, Notschienungen bei Kieferbrüchen durchführen und provisorische Verschlüsse machen.
Die Instrumente sind in zwei Segeltuchhüllen gegen Beschädigung geschützt und übersichtlich geordnet. Ein kleiner Sterilisator ist für 110, 150 und 220 Volt Wechselstrom und Gleichstrom und bei offenem Feuer verwendbar.
Das Lederbehältnis ist das gleiche wie für die Sanitätstasche für Sanitätsoffiziere (s. S. 30). Es kann wie dieses bequem überall mitgenommen oder am Sattel befestigt werden.
Das Zahnärztliche Gerät 41 ist ein Einheitsgerät, das in systematischem Aufbau in den verschiedensten Zusammenstellungen jeder Anforderung bis zu den größten klinischen Zahn- und Kieferstationen gerecht werden kann, für die allein es in seiner Gesamtheit zuständig ist.
Das Gerät wird in 6 Sätze unterteilt, die in 12 Kasten die großzügige Ausstattung an Instrumenten, Geräten, Arzneimitteln, Vorräten und Materialien für viele Wochen und gleichzeitig auch die fertig eingerichteten Arbeitsplätze enthalten. Die Behältnisse werden dabei mit verwandt. Dadurch ist schnellster Einsatz ohne Improvisation und zeitraubenden Auf- und Abbau möglich.
Die Kasten (außer Kasten 1 und 2, die noch kleiner und leichter als die übrigen Kasten gehalten sind) haben alle eine Einheitsgröße, damit die Verlastung möglichst erleichtert ist. Sie sind aus Panzerholz gefertigt und dadurch relativ dünnwandig trotz starker Widerstandsfähigkeit und großer Leichtigkeit. Die Kasten sind tropensicher.
| Satz | Kasten | Größe | cbm | Gewicht |
|---|---|---|---|---|
| Leichter Satz | Kasten 1 | 67,5 × 44 × 27 cm | 0,08 | 55 kg |
| Kasten 2 | 67,5 × 44 × 27 cm | 0,08 | 49 kg | |
| Mittlerer Satz | Kasten 3 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 64 kg |
| Kasten 4 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 76 kg | |
| Schwerer Satz | Kasten 5 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 70 kg |
| Kasten 6 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 73 kg | |
| Kasten 7 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 64 kg | |
| Kasten 8 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 64 kg | |
| Satz Stahltechnik | Kasten 9 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 77 kg |
| Kasten 10 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 93 kg | |
| Satz Röntgeneinrichtung | Kasten 11 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 110 kg |
| Satz Große Chirurgie | Kasten 12 | 74,5 × 52,5 × 38,5 cm | 0,15 | 80 kg |
Einzelteil- und Stückliste mit Packordnungen und Lageabbildungen sind in allen Kastendeckeln angebracht. Das Auspacken erfolgt in der Reihenfolge der Numerierung; das Einpacken umgekehrt. Alle Einzelteile und ihr Lager tragen die entsprechenden Nummern.
Packordnung und Betriebsanleitung H.Dv. 208/22.
Beim Feldheer finden sich außerdem noch folgende zahnärztliche Sätze im Gebrauch:
Zahnärztliches Gerät, Leichter Satz,
Kasten 1 und 2;
Zahnärztliche Ausrüstung,
Kasten 1–3, Mittlerer Satz Kasten 1–6,
Schwerer Satz;
Zahnärztliche Einrichtung,
Kasten A–F.
Diese Geräte sind grundsätzlich nach gleichen zahnärztlichen Gesichtspunkten ausgestattet, sind aber im Aufbau und in der Aufmachung nicht einheitlich ausgerichtet und aufgebaut. Sie stellen z. T. kriegsbedingte Notlösungen dar und können deshalb nicht so vielseitig eingesetzt werden.
Das Zahnärztliche Gerät 41 soll im Zuge der Fertigung und Auslieferung die genannten Geräte verdrängen und ablösen.
Der Leichte Satz des Zahnärztlichen Gerätes 41 ist vorwiegend für Sanitätskompanien zuständig.
In den beiden sehr leicht gehaltenen, aus Aluminium-Panzerholz hergestellten Kasten ist auf engstem Raum eine vollständige zahnärztliche Einrichtung mit Instrumenten, Materialien und Wäsche untergebracht, die zur Behandlung ausreichen.
Die Kasten können in jedem Personenwagen mitgenommen werden. Bei Verwendung in den Tropen kann jeder Kasten mit einer Stange durch die verlängerten Tropengriffe als Zweimann-Negerlast getragen werden.
Kasten 1 enthält einen Instrumentenschrank-Oberteil aus Leichtmetall, in dem Instrumente, Arzneimittel und Materialien, auch zur Kieferbruchbehandlung, gebrauchsfertig einsortiert sind. Der leere Kasten kann als Untersatz Verwendung finden.
Kasten 2 enthält die zerlegbare Bohrmaschine für elektr. Anschluß und für Fußbetrieb, Beleuchtungszubehör, Kopfstütze, Tragarm für Beleuchtung, Speinapf und Wasserbecher, der an jedem gewöhnlichen Stuhl befestigt werden kann, sowie Wachsschüssel, Behältnis für Seife und Bürsten und den Sterilisator für elektrischen Anschluß 110, 150, 220 Volt, für Gas- oder Spiritusbeheizung und jedes andere offene Feuer.
Zum Mittleren Satz des Zahnärztlichen Gerätes 41 wird der Leichte Satz durch die Kasten 3 und 4 ergänzt und den Feldlazaretten zugeteilt.
Kasten 3 enthält einen Feldbehandlungsstuhl mit verstellbarem Sitz und verstellbarer Fußbank. Beleuchtung, Speinapf und Wasserbecherhalter werden daran angebracht.
Damit ist ein zweiter Behandlungsplatz gegeben, weil Kopfstütze und Zubehör aus Kasten 2 gleichzeitig zur Verfügung stehen.
Kasten 4 enthält ein zum Schrankoberteil aus Kasten 1 passendes Unterteil mit Fahrgestell.
Sein Inhalt erweitert besonders das chirurgische Instrumentarium und das Zubehör für technische Arbeiten im Munde, sowie die Vorräte an Materialien und Wäsche.
Die leeren Kasten 3 und 4 ergeben mit Verwendung der Schreibtischplatte im Kasten 4 einen Schreibtisch. Schreibmaterialien sind in der aufklappbaren Tischplatte.
Zum Schweren Satz des Zahnärztlichen Gerätes 41 wird der Mittlere Satz durch die Kasten 5–8 (Technik) ergänzt.
Die Zuteilung erfolgt für Kriegslazarett-Abteilungen.
Kasten 5 enthält den Materialschrank des Arbeitstisches mit Werkzeugen und Verbrauchsmaterialien.
Durch Ansetzen der Arbeitstischplatten an den Materialschrank und die Kasten 5 und 6 wird ein Arbeitstisch mit zwei Plätzen mit je einer Abfallschublade gebildet.
Die benutzten Kasten können zum Unterbringen und Aufbewahren von Gegenständen und angefangenen Arbeiten gebraucht werden.
Außer dem Materialschrank sind im Kasten 6 noch 1 Poliermaschine, 1 Fußtritt-Bohrmaschine mit Oberteil, 1 Spritztrog und weitere Materialien verpackt.
Kasten 7 ergibt mit seinem Inhalt, dem Gipstisch-Oberteil und dem Seitenteil den Gipstisch, dessen linke Schublade einen Blecheinsatz als Gipsabfallbehälter und die rechte das Zubehör zum Herstellen von Modellen und zum Polieren enthält.
Zum Arbeiten ohne Strom kann der Tisch durch Schleifkopf, Zwischenstück, Unterteil und die Fußtritt-Bohrmaschine zur Schleifmaschine ausgebaut werden.
Kasten 8 enthält die auf einem Brett festmontierten Apparate zur Technik. Der leere Kasten dient als Tisch.
Auf ihm werden aufgestellt Vulkanisierkessel mit Spiritusvergaser und Gasbrenner, Küvettenpresse mit Bügel und Küvetten und Benzingasgenerator mit Lötrohr, Blasebalg und weiterem Zubehör.
Der Satz Stahltechnik wird aus den Sanitätsparken auf Befehl an bodenständige Zahnstationen verausgabt.
Die Stahltechnik dient zur Einsparung von Edelmetall. Stahlhülsen werden durch einfaches Prägeverfahren zu anatomischen Kronen geformt. Gußteile entstehen durch Schmelzen des Stahles im Lichtbogen. Elektrisches Schweißen ersetzt umständliche Lötarbeit.
Kasten 9 enthält die Stahltechnik-Apparate, insbesondere die Vulkanus-Gußschleuder, den Vorwärmeofen für 900° und den Auswachs- und Trockenofen für 300° Hitze.
Kasten 10 enthält in zahlreichen Einzelbehältnissen sortiert die Kleingeräte und das Handwerkzeug, wie auch die Materialien und Vorräte zur Anwendung der Stahltechnik.
Die Röntgeneinrichtung ist als transportables Gerät zerlegbar.
Es dient für Zahnaufnahmen und Kieferaufnahmen in der Größe 13 × 18 cm. Ohne Verwendung eines Transformators kann der Anschluß an Wechselstrom 110 und 220 Volt erfolgen.
Zahnfilme können in dem Tageslicht-Entwicklungskasten entwickelt werden.
Die Zuteilung erfolgt für große Zahnstationen.
Kasten 11 enthält außer dem Stromaggregat mit Röntgenröhre, das Stativ, Bleikassetten mit Filmen, einen Standentwicklungstank, Tageslicht-Entwicklungskasten und weiteres Zubehör.
Der Satz Große Chirurgie dient zur Erweiterung des Gerätes, um es für die größten Eingriffe der Kieferchirurgie ausreichend zu gestalten.
Die Zuteilung ist für große Zahnstationen vorgesehen.
Kasten 12 enthält deshalb außer dem notwendigen Instrumentarium weiteren allgemeinen Bedarf an Arznei- und Verbandmitteln und Wäsche.
Sämtliche Einzelteile sind in einem Instrumentenschrank mit fahrbarem Gestell untergebracht. Die Instrumente sind in besonderen Segeltuchhüllen gegen Beschädigung gesichert.
Der Schrank und sein Fußteil können bei den Operationen als Instrumentenablage benutzt werden.