Kriegstagebuch September 1943 | |
1.9.1943 |
Vorgänge nach der
Durchführung Der Polizeidirektor von Kopenhagen verfügte am 1.9.1943 einige Erleichterungen für Kopenhagen hinsichtlich der Polizeistunde und des Ausgehverbots. Der Nachrichtenverkehr des dänischen Aussenministeriums sowie der ausländischen Missionen und Konsulate nach dem Ausland wurde freigegeben und dadurch der Zustand wie vor Verkündigung des Ausnahmezastands wiederhergestellt. |
2.9.1943 | Vorgänge nach der
Durchführung Am 2.9.1943 fand die Beisetzung der vier Gefallenen auf dem Bispebjerg-Friedhof in Kopenhagen statt. Es waren: Oberleutnant Erich Dettmann, Gefreiter Paluszczak, Matrosengefreiter Hubert Konkel und Obergefreiter der Luftwaffe Hans Wunnemann. Zur eindrucksvollen Totenfeier hatten sich der Befehlshaber, General von Hanneken, Reichsbevollmächtigter Dr.Best, Vizeadmiral Wurmbach, General der Flieger Ritter von Schleich‚ General Castorf, Landesgruppenleiter der Auslandsorganisation der NSDAP Da1ldorf, und eine grosse Zahl Offiziere der drei Wehrmachtteile neben Angehörigen der deutschen Volksgruppe eingefunden. Der Befehlshaber wies in seiner Gedenkrede einleitend auf die Gründe hin, die zur Verhängung des Ausnahmezustandes geführt hatten; die Soldaten, die bei dieser Aktion ihr Leben hatten lassen müssen, seien für das Reich in treuer Erfüllung ihrer soldatischen Pflicht gefallen, sie seien uns allen mahnende Vorbilder zu gleicher Tatbereitschaft, ihr Andenken werde in hohen Ehren gehalten werden. Der Admiral Dänemark forderte einen Stosstrupp zur Abwehr eines dänischen Bandenangriffs auf das dänische Waffendepot Stavdal auf Bornholm bei der Division Nr.166 an. Das Kommando, ein Führer, 15 Mann des Bataillons 37 , flog um 6.25 Uhr von Kastrup ab. Der Bandenangriff wurde im Laufe des Tages abgewehrt; die Banden in Stärke von 45 - 50 Mann flüchteten ins Gelände. Die Verstärkung verblieb zunächst auf Bornholm. Munition und Ausrüstungsgegänstande, die im Depot lagerten, wurden mit Marineprämen weggefführt. Auf Anregung der Abtl.Ia des Befehlshabers gab der Chef der Zivilverwaltung, Vizepräsident SS-Brigadeführer Kanstein, eine Anweisung an die dänische Polizei, bei Beschädigungen von Gleisanlagen durch Sabotage umgehend deutsche Stellen zu benachrichtigen; zur Beschleunigung der Wiederaufnahme des Eisenbahnverkehrs wurde der Einsatz eigener Sprengkommandos befohlen. |
3.9.1943 | Vorgänge nach der
Durchführung Ein kommunistisches Flugblatt, das am 3.9.1943 in Betrieben von Kopenhagen verteilt wurde, forderte "als Amtwort auf den deutschen Gewaltstreich" zum Generalstreik auf. Dieser Aufforderung ist nirgends Folge geleistet worden; auch örtliche Streiks sind nicht mehr ausgebrochen. Das tatkräftige Auftreten der deutschen Wehrmacht hatte auf die Bevölkerung einen starken Eindruck gemacht. Sie hat sich, abgesehen von kleineren Übertretungen des Ausgehverbots, in die neue Lage geschickt. Wegen Beschiessung deutscher Posten wurden in Amager und Umgebung und in Stege am 2. und 3.9. die Bestimmungen über die Sperrzeit verschärft. Im Reiseverkehr nach Deutschland traten einige Erleichterungen ein. Da in der Nacht zum 3.9.1943 einige Sabotagehandlungen vorgekommen waren, wurden die oben genannten Erleichterungen in Kopen-hagen durch den Befehlshaber wiederaufgehoben. Auch in den Polizeikreisen Silkeborg und Odder wurden die Polizeistunde und das Ausgehverbot verschärft, weil dort Eisenbahnattentate vorgekommen waren. |
4.9.1943 | Vorgänge nach der
Durchführung Am 4.9.1943 wurde dem 0KW auf Anfrage gemeldet, es bestünde die Absicht, inhaftierte dänische Wehrmachtangehörige zunächst auf die Dauer von 14 Tagen bis 1 Monat im jetzigen Gewahrsam zu belassen. Nach Bewährungsfrist und weiterer Befriedung des Landes würden sämtliche Inhaftierten mit der Verpflichtung entlassen werden; jederzeit in Haft zurückzukehren, wenn die Umstände dies verlangten. |
5.9.1943 | |
6.9.1943 | |
7.9.1943 | |
8.9.1943 | Vorgänge nach der
Durchführung Nach erneuter vorübergehender Erleichterung der Ausnahmebestimmungen in Kopenhagen wurden wegen Ermordung eines Wachtmeisters des Polizeiverfügungsbataillons durch einen Saboteur in der Nacht vom 7. auf 8.9.1943 der Radfahrverkehr in Grosskopenhagen von 20.00 - 5.00 Uhr verboten, ein Strassenviertel ab 21.00 Uhr abgesperrt und der Stadt Kopenhagen eine Geldbusse in Höhe von 1 000 000 Kr. auferlegt. Ein Saboteur in Aalborg wurde wegen Begünstigung des Feindes durch ein deutsches Kriegsgericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch Erschiessung vollstreckt. |
9.9.1943 | |
10.9.1943 | |
11.9.1943 | |
12.9.1943 | Vorgänge nach der
Durchführung Vom 12. - 14.9.1943 schwoll die Sabotagewelle wieder etwas an. Es wurden im ganzen 8 Anschläge gegen Maschinenfabriken und eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt in Kopenhagen verübt, die hauptsächlich für die deutsche Wehrmacht arbeiteten, wodurch grösserer Schaden entstand. In und bei Aalborg wurden Schienen an den Bahngleisen gesprengt. Zwischem dem 1. und 15.9.1943 wurden verschiedene Verfügungen über Aufforderüng an dänische Wehrmachtangehörige, sich bei deutschen Kommandobehörden zu melden, Ablieferung von Schusswaffen und Munition, Belohnung für Angabe von Saboteuren, Androhung der Todesstrafe wegen Beherbergung von Saboteuren, Beschlagnahme von Gebäuden und Grundstücken für die deutsche Wehrmacht herausgegeben. |
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