1.Gebirgsdivision
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Gliederungen, Befehle etc...
Gliederung zum 12.3.1938 unter VII.A.K./8.Armee

Gebirgs-Brigade ab 1.4.38 1.Geb.Div.
Kdr.Gen.Maj.Kübler
*Geb.J.R.98 der H.D.St.10 unterstellt
*Geb.J.R.99 (1 Sturmbann d.SS-Totenkopfverband "Oberbayern" unterstellt)
*Geb.J.R.100
*Geb.Aufkl.Abt.54,
*Geb.A.R.79 II.Abt. der H.D.St.10 unterstellt, III.Abt. der 27.Div. unterstellt
*II./A.R.63
*Geb.Pi.Btl.54 der H.D.St.10 unterstellt
*Geb.N.54
*Rückw.Dienste
 
Gliederung im Polenfeldzug 1939
 
Gliederung 9.Mai 1940
 
1.Gebirgs-Division                                                                                   Div.St.Qu., den 10.4.41

Betr.: Verwendung der zugewiesenen mot. Karretten.

Die der Div. zugewiesenen 25 mot. Karretten werden wie folgt verwendet und verteilt:

1.) Je I. und II./Geb.Art.Rgt.79                   10 mot. Karretten
        Hiermit ist die behelfsmässige Motorisierung je einer Geb.Battr. je Abt. durchzuführen. Die für die behelfsmässige
        Motorisierung weiter benötigten 15 gummibereiften Anhänger-Karretten, 1 Lkw. und 1 Krad m.Beiwg. sind beim Rgt.
        überplanmässig vorhanden und zu diesem Zweck heranzuziehen. Beide behelfsmässig mot. Batterien bleiben grundsätzlich
        Geb.Battr. entsprechend K.St.N. Nr. 428, erhalten aber nunmehr zusätzlich die Möglichkeit jederzeitiger behelfsmässiger
        Motorisierung.

2.) Je Geb.Jäg.Rgt.98 und 99                        2 mot. Karretten
        für den Zug der den l6.Kp. zugeteilten 5 cm Pak 38.
3.) 1 mot. Karrette zur Werkst.Kp.54.
4.) Die derzeit zu den mot. Karretten eingeteilten Fahrer verbleiben bis auf weiteres bei ihren Karretten. Sie gelten bis zur
    Ausbildung entsprechender Führer durch die betr. Verbände als kommandiert.
 
1.Gebirgs-Division                                                                                   Div.St.Qu., den 19.4.41.
        Ib

Betr.: Motorisierung des Feldlaz.54.

Gem. Fernschr. O.K.H./Gen.St.d.H./Org.Abt.(1.St.)(III) Nr. 5791/40 g. wird das Feldlaz. mit sofortiger Wirkung motorisiert.
Hiermit tritt für das Feldlaz.(mot.) 54 anstelle K.St.N.Nr.1341 die K.St.N. Nr. 1342 in Kraft.

Zur Durchführung der Motorisierung des Feldlaz.54 stellen folgende Verbände ab:
Geb.Jäg.Rgt. 98       1 m. Lkw.
Geb.Jäg.Rgt. 99       2 m. Lkw.
Geb.Art.Rgt. 79       1 m. Lkw.
Div.Verpfl.Amt 54     1 m. Lkw.
Div.Nsch.Fü. 54       2 m. Lkw. u. 3 Kom.
                      -------------------
              Insges. 7 m. Lkw. u. 3 Kom.

Die Zuweisung eines m. Pkw. wird noch befohlen,
Die abzugebenden Kfz. haben in einsatzbereitem Zustand und mit Ausrüstung, einschl. Plane versehen zu sein.
Sie sind bis 23.4.41, 16.00 Uhr an Werkst.Kp.54 abzugeben, die sie nach Überprüfung des Zustandes übernimmt.
Nicht einsatzbereite Kfz. sind zurückzuweisen.
Die restlichen, zur Mot. des Feldlaz. 54 notwendigen Kfz. stellen die San.Dienste.
Über Abgabe der Pferde, Beschirrung und Fahrzeuge wird noch befohlen.
Personalangelegenheiten sind mit Div. /IIb zu regeln.
 
22.4.1941 O.K.H. befiehlt Umbenennung der lei.Inf.Kol.100 in kl.Kw.Kol.6/54.

1.Gebirgs Division                                                                            Div.St.Qu., den 25.4.41.
        Ib
Nr.527/41 geh.

Bezug: Gen.Kdo.XXXXIX.A.K./Ia/538/41 geh.v.19.4.41.
Betr.: Umbenennung der lei.Inf.Kol.100 in kl.Kw.Kol.6/54.

1.) Mit Fernschreiben Nr.014237 OKH/GentdH/Org.Abt.II Nr.753/41 geh. v.17.4.41 wurde verfügt:
    "Die lei.Inf.Kol.100 der 1.Geb.Div. wird in kl.Kw.Kol.6/54 umbenannt."
2.) K.St.N.:
    Für die kl.Kw.Kol.6/54 gilt damit die K.St.N.Nr.1225 (kl.Kw.Kol.(30 t)).
3.) Feldpostnummer:
    Die Einheit behält die seitherige Feldpostnummer 06097, die Umbenennung ist durch Feldpostamt 54 dem
    Armeefeldpostmeister bekanntzugeben.
4.) Stammtafel:
    Div.Nachsch.Fü.54 legt der Div./Ib entsprechend geänderte Stammtafel vor.
 
Kriegstagebuch Ia 1.Geb.Div.9.-11..5.1941:
Felders.Btl.54 wurde mit Ausladung in Presov am 5.5. beginnend in ein Aufklärungs-Btl. umgewandelt. 1. und 2.(Jäg.Kp.) auf Fahrrädern,
3.(schw.)kp. tmot.(verlastet).
Laut O.K.H. Befehl sollte in jeder Inf.Div. eine Pi.Komp.und je eine Inf.Komp, jedes Inf.Rgts. mit Fahrrädern aus gestattet werden. (Zu Aufklärungszwecken usw.).
Div.Kdr. entschied auf die Vorstellungen von Oberst Kress (Kdr. G.J.R.99) hin, dass hierdurch ein Jäger-Btl. in seiner Kampfkraft wesentlich geschwächt werde,
dass das Geb.Jäg.Felders.Btl.54 wie oben genannt umgestaltet wurde. Diese Umgliederung muss jedoch am 14.5. rückgängig gemacht werden.