1.Gebirgsdivision
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Kriegstagebuch März 1941
1.3.1941
Tätigkeitbericht IVb Monat März 1941:
1.) Neben der Weiterführung der planmässigen Ausbildung der San.—Dienstgrade und Krankenträger der Truppe bei zahlreichen
Truppenübungen wurden gegen Ende des Monats bei allen Einheiten der Division l0-doppelstündige Wiederholungskurse für Krankenträger
und Hilfskrankenträger abgehalten. Bei der Geb.San.Kp. 1/54 fand in der Zeit vom 24.3. - 29.3.41 ein Gassanitätskurs für
San.-Unteroffiziere und -Mannschaften der Division statt. Teilnehmerzahl: 73. Bei der Geb.San.Kp.2/54 wurde am 18. 3.41 ein
San.-Schullehrgang eingerichtet, der infolge Herstellung der Marschbereitschaft der Division am 29.3.41 abgebrochen werden musste.
Teilnehmerzahl: 83.
2.) Fehlanzeige.
3.) Die San.-Dienste der Division waren als Ortslazarette im Berichtsmonat weiterhin in Rougemont, St. Vit und Beifort eingesetzt.
Zahnbehandlungsstellen befanden sich in Rougemont und Quingey, zwei in Besancon. Die Inanspruchnahme war dauernd sehr stark,
prothetische Arbeiten wurden in grossem Umfange durchgeführt. Die Kr.Kw. Züge waren zum Teil bei den Ortslazaretten und Truppenteilen
eingesetzt.
Die Verbesserung der Truppenunterkünfte brachte eine vermehrte Ausstattung und Vergrösserung der Ortskrankenstuben mit sich, sodass
diese den Anforderungen entsprachen. Der Abschub bot keine Schwierigkeiten; er wurde zu den Ortslazaretten der Division, dem
Kriegslazarett Besancon und dem Res.-Lazarett Mühlhausen durchgeführt.
4.) Im Berichtsmonat wurden bei allen Truppenteilen laufend Gesundheitsbesichtigungen und -belehrungen abgehalten. Erfahrungen mit
Baracken und Zelten wurden nicht gemacht. Der Zugang an Geschlechtskranken war gegenüber dem Vormonat unerheblich erhöht.
5.) Der Nachschubbedarf konnte ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden. Geb.San.Kp.1/54 erhielt an San.-Ausrüstung einen Satz c
und einen Ergänzungssatz k, Geb.San.Kp.2/54 einen Satz k und einen Ergänzungssatz k. Ferner wurden beide Komp. mit einem
Wirtschaftsgerät Nr.5 ausgestattet.

Tätigkeitsberichtfür die Zeit vom 1. bis 15.3.41
Führer des FpA : FpM S e b a l d
Standort und Postumschlag unverändert. Zustand der Beförderungsmittel und Gesundheitsstand des
Personals befriedigend.
Am 27.2.41 : FpB Königbauer vom Ersatztruppenteil zugewiesen.
Am 28.2.41 : FpSch Althammer zum Ersatztruppenteil wegen Entlassung.
Eingegangene Briefbeutel : 253
abgegangene Päckchenbeutel 1807
abgegangene Briefbeutel 85
     "      Päckchenbeutel 901
4.3.1941
Tätigkeitsbericht IVc 1.Geb.Div., 24.12.1940.-28.3.1941:
Am 4.3.41 wurde dem Armeeveterinär 1 ein Antrag vorgelegt, die Stabsbeschlagmeister auf G-Stellen -ohne Anrechnung auf die 30% für Beschlagmeister- führen zu können.
Die Beförderungslage für das Hufbeschlagpersonal war immer noch im Verhältnis zur Laufbahn der Frontunteroffiziere schlecht. Besonders wurde als Mangel empfunden,
dass bei der Artillerie nur 1 O-Stelle für Hufbeschlagpersonal beim Rgt.Stab vorhanden war, während bei den Geb.Jag.Rgt. im Laufe der Zeit 7 O-Stellen geschaffen
worden waren. Es führte dies zu einer ausserordentlichen Benachteiligung der Beschlagschmieddienstgrade bei der Artillerie, der nur durch Versetzung der alten erfahrenen
Beschlagmeister zu den Jäg.Rgt. abzuhelfen gewesen wäre. Diese Lösung war andererseits im Interesse des Hufbeschlags bei der Art. untragbar.
Mehrere Anträge der Division auf Schaffung von O-Stellen bei den Stäben der Art. Abt., des Pi.Btl. und der Na. Abt. blieben bisher erfolglos.
Am 14.3.41 Ausgabe von Veterinärgerät. Neben dem Mangel im Nachschub von Gewindebohrern traten weiterhin Schwierigkeiten in der Beschaffung von Geb.Vet.-Gerät
(Geb.Feldschmieden, Geb.Fahnenschmiedgerät und Ersatzteile dazu) auf, die auch durch den Heimat-Veterinär-Park nicht behoben werden konnten.
Auf Grund einer Anregung und nach Rücksprache mit Korpsvet. XXXXIX.Geb.A.K. wurde im Rahmen der allgemeinen verstärkten Ausbildung der Truppe in der Gasabwehr auch
dem veterinären Gasschutz ein besonderes Augenmerk beschenkt.
Die Unterrichtung im veterinären Gasschutz wurde in
3 Gebiete gegliedert:
1.) Unterrichtung der Pferdepfleger über den behelfsmässigen Gasschutz:
Anlegen der Behelfs-Pferdegasmaske aus Filter-und Tränkbeutel, Anlegen des Behelfsbeinschutzes aus Strohgeflecht, Lehm, alten Gasplanen usw., Verhalten in vergastem
Gelände. Praktische Durchführung anlässlich von Uebungen und Märschen.
2.) Ausbildung des Hufbeschlagpersonals für die Gasentgiftungstrupps:
Der Divisionsveterinär gab den Vet.Offz. für diesen Unterricht folgenden Anhaltspunkt:
Örtliche Gleichschaltung des Entgiftungstrupps mit dem Pferde-Verband-Platz, jedoch muss stets so viel ausgebildetes Personal vorhanden sein, dass beide Platze
gleichzeitig in getrennter Besetzung arbeitsfähig sind.
Bel den Jäg.Rgt. wird wegen der taktischen Verwendung meist ein Rgt.Verbands- und damit Entgiftungsplatz in Frage kommen.
Stärke der Entgiftungstrupps:
Entgiftungsplatz der Jäg.Rgt. 1 Vet.Offz. 6 Mann
   "         "   für Btl., Abt. usw. 1 Vet.Offz.3-4 " .
Als Personal für Entgiftungstrupps möglichst nur Beschlagschmiede verwenden, Tragtierfuhrer und Pferdepfleger können zusätzlich beschäftigt werden.
Feste Einteilung des Personals, damit Arbeitsfähigkeit bei Bedarf sofort hergestellt werden kann.
3.) Unterrichtung der Veterinäroffiziere und Entgiftungstrupps durch den Gasentgiftungstrupp: der Geb.Vet.Kp.54:
Vorführung der Pferdemaske 39 und des Beinstrumpfes für Pferde.
Vorführung des behelfsmässigen Beinschutz-es aus Stroh, Lehm, Zeitungspapier, zerschnittenen Gasplanen (aus
1 Gasschutzplane Herstellung von 4 Behelfsstrümpfen) , Teil- und Gesamtentgiftung von Pferden mit Malerpinsel, Einstellspritze und Baumspritze.
Geschirrentgiftung.
Am 28.3.41 wurde der Gasunterricht bei allen Einheiten abgeschlossen und Vollzugsmeldung an Korpsveterinär XXXXIX.Geb. A.K. erstellt.
5.3.1941
Div.Gericht:
Belfort: 1 Obfeldw.wegen Gehorsamsverweigerung u.a. zu 10 Mon.Gef.
         1     "      "           "                  "  8 Mon. Gef.
         1 Feldw.     "           "                  " 10 Mon.Gef.
         1 Uffz.      "           "                  " 10 Mon.Gef.
9.3.1941
Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 9.3.41-28.3.1941:
Besancon.
Der schon seit dem Feldzug gegen Polen nicht mehr angebrachte Begriff "Rückwärtige Diensste"wird gem.O.K.H.(Chef H.Rüst u.B.d.E.)
AHA Ia( II) Nr. 6528/41 geh.)durch die Bezeichnung "Versorgungstruppen" ersetzt. Diese Umbenennung wird von den dadurch betroffenen
Truppen auch was die neue Bezeichnung selbst betrifft sehr begrüsst.
Durch zahlreiche Berichtigungen, Zusätze usw.ist der alte Druck der Kassen- u. Abrechnungsbestimmungen für den bes.Einsatz sehr
unübersichtlich geworden. Die Ausgabe eines Neudruckes wäre wünschenswert.
Die vom A.V.L.gelieferte Verpflegung ist gut nur wird von den Truppenkommandeuren immer wieder Klage darüber erhoben, dass die
Abendkost zu wenig ist und zur Sättigung nicht ausreicht. Die Division kann keine Abhilfe schaffen, weil die Sätze vom O.K.H.
vorgeschrieben sind und ein Antrag auf Gewährung einer Zulage nach der H.Dv.86/l nach der bestehenden Sachlage keinen Erfolg hat.
Es ist oft schwer den Kommandeuren klar zu machen, dass es nicht am guten Willen der Feldverwaltungsdienststellen liegt, sondern
einzig und allein die allgemeine Ernährungslage zur äussersten Sparsamkeit zwingt.
Der Kochlehrstab des XXXXIX.Korps beginnt seine Unterweisungstätigkeit bei der Division.
Gem.O.K.H.25 G 28 VA/Ag V I/V 1(III,1 A) vom 19.3.41 werden der 1.Mitarbeiter beim Korpsintendanten XXXXIX in die Heimat und
Oberzahlm.d.R.Glossner von EVM München I als 2.Mitarbeiter zum Intendanten der 1.Geb.Div. versetzt. Über die weitere Verwendung des
bisherigen 2.Mitarbeiters beim Intendanten der 1.Geb.Div.und wie die freiwerdende Stelle beim Korpsintendanten besetzt werden soll,
geht aus dem Erlass nicht hervor. Erst ein weiterer Erlass vom 22.3.41 mit gleichem Aktenzeichen bringt Aufklärung. Dadurch tritt
der 1.Mitarbeiter beim Intendanten der 1.Geb.Div.Stabszahlmeister Schaumberger zum Korpsintendanten, der bisherige 2.Mitarbeiter
beim Div.Int.wird 1.Mitarbeiter. Als 2.Mitarbeiter beim Div.Int.wird endgültig Oberzahlm.d.R.Leibrecht eingeteilt.
12.3.1941
Div.Gericht:
Besancon; 1 Obgfr. wegen Ungehorsams zu 3 Wochen gesch. Arrest
          1   "    wegen unerl. Entfernung zu 5 Mon. Gef.
          1 Obpion. wegen Urkundenfälschung zu 3 Mon. Gef.
          1 Gefr. wegen mil. Diebstahls zu 4 Mon.Gef.
          1 Fahrer wegen tätl. Angriffs zu 8 Mon. Gef.
16.3.1941
Tätigkeitsbericht Feldpostamt 54.
für die Zeit vom 16.3. bis 2.4.41
Führer des FpA : FpM S e b a l d
Standort und Postumschlag unverändert.
Der FpB Königbauer wurde am 27.3.41 wegen Herzbeschwerden in das Kriegslazarett Besancon eingeliefert und am 2.4.41
als dienstfähig entlassen.
Am 2.4.41 Abbrechen des FpA in Besancon.
Eingegangene Briefbeutel   : 347
      "      Päckchenbeutel 2618
abgegangene  Briefbeutel     124
      "      Päckchenbeutel 1555
18.3.1941
Div.Gericht:
Besancon: 1 Leutnant wegen Verabsäumung der Aufsichtspflicht Ungehorsams u.a. zu 1 Jahr Gef .Rangverl.
          1 Hauptfw. wegen unvorsichtiger Behandlung von Waffen zu 4 Mon. Gef.
          1 Obflw. wegen rechtswidrigen Waffengebrauchs u.a. zu 6 Wochen Stubenarrest
24.3.1941
Div.Gericht:
Besancon: 1 Obltn. wegen Verwüstung u.a. zu 7 Mon.Gef, und Rangverlust.
          1 Gefr. wegen Ungehorsams zu 5 Mon. Gef.
          1 Gefr. wegen unerl. Entfernung zu 3 Jahren Gef.
          1 Objg. wegen Volltrunkenheit su 2 Jahren Gef. und Rangverlust.
          1 Obgfr. wegen all. Diebstahls u.a. zu 1 Jahr 2 Mon. Gef. und Rangverlust.
          1 Gefr. wegen Unterschlagung su 6 Wochen gesch. Arrest
29.3.1941
Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 29.3.41-4.4.1941:
Besancon.
Am 29.3. trifft Befehl ein, dass die Division in den nächsten Tagen aus den Unterkunftsraum herausgezogen und mit unbekanntem Ziel
verlegt wird. Die Bäck.-Komp. erhält, um für alle Fälle gesichert zu sein, Auftrag, alle Kräfte und Mittel für die Brotherstellung
einzusetzen. Da Schlachtvieh noch für die nächsten Tage vorhanden ist, wird Bez.Verwaltungschef C gebeten, sämtliche voraus angemeldete
Lieferungen ab sofort einzustellen.
Erst im Laufe des 30.3. werden Einzelheiten über die Verlegung, Art und ungefähre Dauer des Transportes usw. bekannt. Als erstes Ziel
ist der Wehrkreis V bekannt. Sehr wichtig ist, die über den Quartiermeister des Gen.Kdo. beim OKH eingeholte Auskunft, dass die
Zahlungsbestinmungen für den Südosten (bekanntgegeben in dem HVB. und durch Erlass des OKH/GenStdH/GenQu-IVa) für die Division nicht in
Frage kommen. Danach wird die Division mit den mot-Teilen und einem auf das noch eintreffende Kw.Tr.Rgt.602 zu verladenden Rgt. auf
Landmarsch, die übrigen Teile auf Eisenbahntransport verwiesen. Der Abmarsch der mot-Teile (5 Untergruppen) soll an 3.4., der der
Eisenbahnteile am 4.4. beginnen. Als ungefähre Transportdauer für die Eisenbahnfahrt sind 7-8 Tage, für der Landmarsch der mot-Teile
einige Tage weniger vorgesehen.
Zunächst werden die Truppenteile durch Bes.Anordn. angewiesen, alle Unterkunftsgeräte der nächstgelegenen Feld- bezw.Kreiskommandantur
oder wo dies in Einzelfällen nicht möglich ist, an bodenständige Wehrmachtdienststellen unter gleichzeitiger Benachrichtigung der
zuständigen Kommandanturen vollzählig zu übergeben. Die Durchführung dieser Massnahne wird erstmals restlos erreicht, weil den
Truppenteilen ein persönliches Ersuchen des Oberbefehlshaber der Armee an den Div.Kommandeur, auf diese Angelegenheit besonderes Augenmerk
zu verwenden, bekanntgegeben wird.
Die Zahlstellen werden beauftragt, Privatgelder der einzelnen Wehrmachtangehörigen und Reichsmittel in franz.Währung einzuziehen, bei der
Feldkasse abzuliefern und die für die Ausgabe der Gebührnisse und die Erstattung der hinterlegten Privagelder in franz.Währung benötigten
Beträge in R.KK-Scheine zu empfangen. es wurde absichtlich unterlassen, die eingehenden Beträge nur umzutauschen, denn die Erfahrung hatte
schon früher gezeigt, dass die dadurch entstehenden doppelten Buchungen etwaige spätere Feststellungen Uber Fehlbeträge wesentlich
erleichtern. Dass Fehlbeträge unter Umständen entstehen können, ist bei der Eile, mit der die Zahlstellen und Nebenzahlstellen die Beträge
einziehen müssen, nicht unmöglich. Dass auch die Feldkasse bei Einnahme und Auszahlung von Millionenbeträgen nicht jedes einzelne Geldbündel
genauestens nachzählen kann, ist klar. Daher musste von Anfang an alles getan werden, um die spätere Aufklärung von Fehlbeträgen zu
erleichtern, auch wenn dadurch bei den Zahlstellen und der Feldkasse Mehrarbeit anfällt.
Am 30.3.trifft die schon vor 14 Tagen beim Armeebekleidungslager Dijon empfangene und mit Eisenbahn nach Besancon gesandte Bekleidung ein.
Sie wird am 31.3. an die Truppenteile ausgegeben. Durch Vermittlung des Korpsintendanten können einige Lkw. nach München zur Abholung der
für März angeforderten Gebirgssonderbekleidung gesandt werden. Als bekannt wurde, dass die Landmarschteile über München in den neuen
Einsatzraum fahren, erhält die Kolonne in München fernschriftlich Auftrag an die mot-Marschteile anzuschliessen.
Die Frage,wie die Truppenteile mit Verpflegung ausgestattet sind, wird durch Bes.Anordn.des Korps geregelt. Danach müssen die Truppenteile
ausser der 1.Ausstattung (3 Tagessätze) beim Abtransport in Händen haben:
1.) Verpflegung für die Dauer des Transportes,
2.) Darüber hinaus weitere 5 Tagessätze.
Da mit einer Transportdauer von 3 Tagen gerechnet werden muss, sind die Truppenteile mit insgesamt 13 Tagessätzen auszustatten.
Es ist von Anfang an klar, dass die auf Landmarsch angewiesenen Truppenteile zusätzlich zur 1.Ausstattung keine 13 Tagessätze Verpflegung
mitnehnen können. Es wird daher darauf verzichtet, die 5 Tagessätze für die Zeit nach Beendigung des Transportes bei den Einheiten selbst
mitzunehmen, sondern befohlen sie auf einem, eigenen Verpflegungszug mitzuführen. Dieser Zug wird von Ia bei der Transportkommandantur
beantragt und von dieser auch zur Verfügung gestellt. Die Truppenteile haben also nur noch 8 Tagessätze (ausser 1.Ausstattung) selbst
mitzuführen. Diese 8 Tagessätze teilen sich in 2 Tagessätze laufende Verpflegung, die normal am 2.4. für 3.u.4.4.(also Abmarschtag und
folgenden Tag) ausgegeben wird und in 6 weiteren Tagessätze in Dauerware, Eisenbahnteile, die nach dem 3.4. erst in Marsch gesetzt werden,
werden angewiesen, ihre laufende Verpflegung beim aVL Besancon so zu ergänzen, dass sie am l.Tag des Transportes wieder 2 laufende Tagessätze
in Händen haben. Bei den Eisenbahnteilen bereitet die Mitnahme dieser 8 Tagessätze keine Schwierigkeiten, da an jeden Zug für die Verpflegung
2-3 Waggon angehängt werden. Auch bei den mot-Truppen der Div.ist soviel Laderaum vorhanden, dass die gesamte Verpflegung mitgenommen werden
kann. Schwierig hingegen ist die Mitnahme der Verpflegung bei dem durch das Kw.Trsp.Rgt.602 zu befördernden Geb.Jäg.Regt.99, weil hier auch
Futter für ca.1600 Pferde und Maultiere mitgeführt werden muss. Durch Vortrag bei Ia wird erreicht, dass jede Marschgruppe noch eine Anzahl
Lkw.des Kw.Trsp.Regt.zur Verladung der Verpflegung bereitgestellt erhält.
Da die Bäckerel-Komp. nicht in der Lage ist in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit 13 Tagessätze Brot zu erbacken, wird Armeeintendant 1
um Aushilfe gebeten.
Auf Veranlassung des Ameeintendanten werden dann auch teilweise aus Nancy, teilweise vom aVL Besancon insgesamt 3 Tagessätze Dauerbrot 2
Tagessätze Zwieback und 2 Tagessätze Brot zugefahren.Mit der eigenen Leistung verfügt die Bäckerei-Komp. am 2.4.über 13 Tagessätze Brot.
Unter Einsatz von Arbeitskräften und Kolonnen des Div.-Nachsch.Führerss empfängt das Div.Verpfl.Amt beim AVL Besancon die benötigte Verpflegung
und gibt sie im Laufe des l.u.2.4.an die Truppenteile aus. Die ungeheuere Arbeit, die von den Verwaltungsdiensten in wenigen Tagen zu bewältigen
war,geht daraus hervor, dass die an die Truppenteile ausgegebene und in den Verpfl.Zug verladene Mundverpflegung allein 420 to. ausmachte. Futter
hatten die meisten Truppenteile bis l0.4.seit Tagen in Händen, da durch grosse Zuweisungen seitens der Ankaufskommission in Dole Ende März die
Truppenteile mit grösseren Vorräten ausgestattet werden konnten. In der Hauptsache brauchten nur die 5 Rationen für die Zeit nach Beendigung des
Marsches in den Verpfl.Zug verladen werden.
Auf Grund der Erfahrungen bei der Verlegung der Gruppe Wintergerst vom 16. - 22.12.40 wurde la gebeten,die auf Eisenbahn verladene Backerei-Komp.,
den Schlächterei-Zug und den Verpfl.Zug möglichst bei den ersten abgehenden Zügen einzutellen, was dann auch geschehen ist. Das Verpfl.Amt ist bei
den Landmarschteilen eingeteilt.

Tätigkeitsbericht IVb 1.Geb.Div.:
09.15 Uhr Mitteilung durch Ic, dass sofortige Marschbereitschaft für die Division befohlen ist.
Für Vormittag ist eine Bergungsübung, sogleich als Schauübung für Pressevertreter im Loutal bei Chenecy, abgehalten von dem Bergungszug
der Geb.San.Komp. 2/54 unter Mitwirkung des Regimentsarztes G.J. R.98.
Divisionsarzt fährt mit Korpsarzt und Abt.-Arzt Geb.-Nachr.-Abt. 54 dazu hinaus. Durch die veränderte Lage kann der Divisionskommandeur
nicht erscheinen. Durch irrtümliche Weisung des Ic gelangen auch die Pressevertreter nicht an den Übungsort.
10.15 Uhr Besprechung der Referatsleiter beim stellv. Ia; Adj. in Vertretung des Divisionsarztes. Mitteilung über die beschleunigte
Marschbereitschaft. Es ist beabsichtigt, die Division zum Teil mit Eisenbahntransport, zum Teil mit Transport-Regiment 602 und die mot.
Teile der Division auf dem Landmarsch in den neuen Raum zu verlegen. Das genaue Marschziel ist unbekannt. Richtung über Freiburg, Ulm
nach dem Südosten. Anlaufen des Abmarsches ist am 1. 4.41 früh zu erwarten.
Entleerung und Auflösung der Ortalazarette der Division in Rougemont, St.Vit und Belfort.
Ab 1. 4., 12.00 Uhr. Auflösung der Zahnbehandlungsstellen ab 31. 3., 18.00 Uhr.
10.30 Uhr Fernmündlich an Ge. San. Komp. 2/54. Die Auflösung des dort laufenden San.-Schullehrganges und nähere Weisung pber Durchführung
der Entleerung zur Kr. S.St. Besancon, dem Kriegslazarett Besancon und Dijon. Einteilung von Kr.Kw. bei den Jäger-Regimenter un dem
Art.-Regiment.

Tätigkeitsbericht IVc 1.Geb.Div., 29.3.-3.4.1941:
Besancon.
Die Division untersteht dem Gen.Kdo.XXXXIX.Geb.A.K., dieses dem A.O.K.l.
Pferdesollstärke der l.Geb.Div.             6029 Pferde und Maultiere
Pferdeiststärke der 1.Geb.Div.              5960 Pferde und Maultiere.
Am 29.3.41 Ib Besprechung:
Die Division wird in den Südosten verlegt. Der Marschweg führt durch das Gebiet des stellv.V.A.K. in Richtung auf München.
Es werden zwei Marschgruppen gebildete
1.Gruppe Kress.
    Mot.-Einheiten der Division einschl.
    Div.Stab.
    Mot.-Teile der tmot.-Einheiten, dabei ein Pfd.Sa.Pl.Kommando der Geb.Vet.Kp.54. Transportregiment 602 mit verladenem
        G.J.R.99
        I./G.A.R.79
        bespannte Teile Geb.Pi.Btl.54
                        Geb.Na.Abt.54.
    Abmarsch wahrscheinlich am 3.4.41.
2.Gruppe Winkler.
   Resttteile der Division im Eisenbahntransport. dabei Geb.Vet.Kp.54.
   Beginn der Verladung wahrscheinlich am 3.4.41.
Auf Grund dieser Besprechung werden beim Armeeveterinär 1 fernmündlich angefordert:
1. 70 l.Z.Pferde zur Auffüllung von Fehlstellen und als Ersatz für die zu erwartende Abgabe von marschunfähigen Tieren.
   Maultiere werden als dringend benötigt angefordert, können jedoch nicht ausgegeben werden, da in den Armee-Pferde-Parken
   keine Maultiere vorhanden sind.
2. Veterinärgerät kann in Menge der vorliegenden Anforderungen bei A.Vet.Park 590, Vesoul, empfangen werden.
3. Es wird vorgeschlagen, die Lazarettpferde der Vet.Kp. durch ein Kommando der Armeeveterinärdienste zu übernehmen und nach
   Abrücken der Division dem A.Pfd.Laz. durch Bahntransport zuzuführen.
   Die Veterinärkompanie wird angewiesen, die Marschbereitschaft herzustellen, die Urlauber sofort zurückzurufen und die von der
   Truppe angeforderten Ersatzpferde auszugeben.

Das Merkblatt für Besonderen Einsatz "Der Heeresveterinär im Oberkommando des Heeres Gen St d H/Gen.Qu. vom 15.1.41" über die
Seuchenlage im Südosten wird an sämtliche Veterinäroffiziere verteilt.
Das Veterinärgerät wird am 31.3. und 1.4.41 beim A.Vet.Park 590, Vesoul, empfangen und an die Truppenteile ausgegeben.
Die angeforderten 70 l.Z.Pferde werden der Division von A.Pfd.Park 590, Lure, im Eisenbahntransport zugeführt.
Die befohlene Ausgabe von Ersatzpferden an die Truppe wird am 5.4.41 abgeschlossen.
Die Vet.Kp. hat Gelegenheit, 2 überholungsbedürftige Pferde-Transport-Lkw. beim H.K.P. Nancy auszutauschen.
Am 3.4.41 übernimmt ein Kommando der A.Vet.Dienste in Stärke von 1 Vet.Offz. und 10 Mann 75 zur Abgabe vorgesehene Pferde und
Maultiere der Geb.Vet.Kp.54.
Abmarsch des Div.Kommandos aus Besancon am 3.4.41. Als leitender Vet.Offz. für die noch im Raum Besancon liegenden Teile wird
Stabsveterinär Dr. Neff, Führer der Geb.Vet.Kp.54, eingeteilt.
Am 5.4.41 trifft das Vorauskommando des Div.Stabes in St.Paul, 16 km südl. Wolfsberg, Kärnten, ein und errichtet das Div.St.Qu.
30.3.1941 Tätigkeitsbericht Ib 1.Geb.Div.:
Vorbereitungen für die Verlegung der Division aus den Raum um Besancon in das Aufmarschgebiet gegen Jugoslavien
(Raum Völkermarkt - Klagenfurt),
Gerätetransport vom Fort Benoit (Besancon) zum Güterbahnhof Besancon:                                                15 to
Abholung von Waffen und Gerät in Versailles (Gerätesanmelpark) nach Besancon:                                         9 to
Transport von Altbekleidung zum Armeebekleidungslager in Dijon:                                                       3 to
Empfang von Pzgr.Patr. u. Spr.Gr.Patr. in der Heeres-Mun.-Anstalt in Darmstadt und Verbringung nach Besancon:       4,4 to

Tätigkeitsbericht IVb 1.Geb.Div.:
Nach Weisung der Armee soll der Abschub aus den Ortslazaretten der Division zu den Res.-Lazaretten Mühlhausen, Freiburg, Kolmar,
Ravensburg durchgeführt werden Die Aufnahmemöglichkeit der dem Divisionsbereich nähergelegenen Res.-Lazarette ist nach Angabe der Armee
sehr begrenzt. Die Führer der San.Dienste werden angewiesen, sich mit den Chefärzten dieser Lazarette in Verbindung zu setzen, um die
Aufnahme aller Insassen der Ortslazarette zu erreichen. Nach Weisung der Armee hat der Abschub aus den Ortslazaretten durch Transportmittel
der Division zu erfolgen.
31.3.1941 Tätigkeitsbericht Ib 1.Geb.Div.:
- Abholung von Hochgebirgsbekleidung in München und gleichzeitige Verbringung von 2 fünf cm Pak nach München, ausserdem Abholung von
4 fünf cm Pak in München: 9 to
Die hierfür eingesetzten Kfz. schlossen sich ihrer Einheit bei deren Durchmarsch durch München wieder an.
Transport von Mun. vom Port Benoit (Besancon) nach Desservillers (zur Geb.Fahrkol. 1/54): 18 to
Transport von Mun. vom Bort Benoit (Besancon) nach Eternos (zur Fahrkol, 4/624): 30 to
Hafertransport von Bahnhof Ornans zu einer Lagerhalle am selben Ort: 8 to
Transport von Altbereifung von Besancon nach Auxerre; mit Neubereifung wieder zurück: 5 to

Tätigkeitsbericht IVb 1.Geb.Div.
:
Die Krankensammelstellen der Armee in Besancon und Belfort geben auf Anfrage eine freie Bettenzahl von 6 bzw. 10 an. Sie erklären sich für
Aufnahme einer darüber hinausgehenden Zahl von Kranken nicht für fähig. Durch Entleerung der Ortslazarette der SS-Division in Vesul zum
Kriegslazarett Besancon ist dieses überbelegt. Die von der Armee bezeichneten Res.-Lazarette haben jedoch alle genügend freie Betten, um
ohne wesentliche Schwierigkeiten die Aufnahme der Insassen der Ortslazarette Rougemont und Belfort zu bewerkstelligen.
Von einer Beschickung des Res.-Lazaretts Ravensburg wird wegen zu grosser Entfernung und zu ungünstiger Eisenbahnverbindung Abstand genommen.
Der Krankenabschub läuft an.
Befehl an die San.-Dienste betreffend Übergabe der Unterkünfte, Belehrung über die Geheimhaltungspflicht und Abgabe der bisherigen
Kartenausstattung.
Die Division wird für die Verlegung aus den derzeitigen Unterkunftsraum in eine mot.Marschgruppe Lang, eine mot. Marschgruppe Hofmann, der
die Geb.San.Komp. 2/54 und die beiden Kr.Kw.Züge, ohne eingesetzte Teile, angehören, ferner in eine auf Kw.Transp. Rgt.602 verlastete
Marschgruppe, eine E-Transportgruppe Winkler, der diee Geb.San.Komp.1/54 und das Feldlazarett 54 angehören und schließlich in eine
Rest-Marschgruppe Wölfinger eingeteilt. Zu letzterer haben sämtliche auf dem E-Transport nicht mitführbare Kfz. zu treten.
Fernschriftliche Abberufung der der Division zugeteilten 4 Feldunterärzte. Antrag des Divisionsarztes an Ia auch die Geb.San. Komp. 2/54
zur Schonung der schwerbelasteten Fahrzeuge auf EE-Transport zu verweisen, wird mangels genügenden Laderaums abgelehnt.
   
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