| Befehle August 1939 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.)
Insterburg,den 5.8.1939. Abt.Q Nr.1 geh.Kdos. — Besondere Anordnungen ===================== für die Versorgung während der Übungen. ====================================== I. Allgemeines. =========== 1.) Sämtliche Anforderungen. Meldungen usw. auf dem Versorgungsgebiet sind nur an I.A.K.(Üb.) Quartiermeisterabt.(Q) zu richten. 2.) Meldezeiten werden nach Eingang des Armeebefehls befohlen. Für die Form der einzelnen Meldungen sind die in der Anlage 2 u.- 5 beigefügten Muster massgebend. 3.) Die dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbände (Korpstruppen unmittelbar) reichen ihre Kriegsgliederung zum 15.8. in doppelter Fertigung dem Korps ein. Die Kriegsgliederung hat auf der Rückseite zu enthalten: a.) Kopfstärke f.) Die erste Mun. Aus- b.) Pferdezahl stattung getrennt c.) Kraftfahrzeuge nach Mun.Art.in t. d.) Pferdefahrzeuge g.) Die erste Betr.Stoff e.) Kolonnenbeladung Ausstattung in cbm. 4.) Der nachfolgende Abschnitt II (Besonderes) enthält zusammengefasst das, was für die Verbände aus dem Befehl Generalkommando I. A.K. Abt. Ib Nr.485/39 geh. vom 21.7.39. von besonderer Bedeutung ist. Der folgende Abschnitt II bildet die Grundlage für die weiteren Versorgungsbefehle des I.A.K.(Üb.). II. Besonderes 1.) Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebiets: ====================================== Rehdorf (9 km südsüdwestl. Stuhm ) - Nikolaiken (21 km südostw. Marienburg) - Alt Christburg -Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling See -Grieslienen - Wuttrienen - Rohmann (4,5 km nördl. Ortelsburg) - Kobulten - Lindendorf (14 km süd-ostw.Sensburg) - Eichmedien (9 km südostw. Rastenburg) - Drengfurth. Orte zum rückwärtigen Armeegebiet. 2.) Nachschubstrassen: ================= 61.Div. Osterode - Leip 11.Div. Hohenstein - Rontzken - Neidenburg 1.Div. Passenheim - Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken. Zwischen Kaltenborn und Muschaken Richtungsverkehr gem. Sonderweisung für 1.Div. 12.Div. Ortelsburg - Willenberg 217.Div. (nur im Übungsraum) Bischofsburg - Kobulten - Rheinswein. l.K.B. und Pz.Div.Kempf setzen ihre rückw. Dienste in ihren Üb. Räumen so ein, dass sie jederzeit in der Lage sind, sie entsprechend ihrer Aufmarschanweisung anzusetzen. Unterbringung und Einsatzbereitschaft der rückwärtigen Dienste ist nach Eintreffen in den Üb. Räumen von allen dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbänden zu melden. 3.) Munitionswesen: ============== a.) Es ist die erste Feldausstattung mitzuführen. b.) Die dabei mitgeführte S.m.K.(H.) Munition ist in der Ursprungsverpackung ungeöffnet zu belassen. Ausgabe erst auf Befehl des Korps. Die Führer der Komp. pp. prüfen täglich den vorschriftsmässigen Zustand der Verpackung und sind für ihn veranwortlich. c.) Die Formblätter für Mun.Meldungen gem.H.Dv.g.90. Anlage 2 Muster 1 sind bis zu den Komp. pp. in genügender Zahl vorzubereiten. d.) Auf die. Verfügung Gen.Kdo. I.A.K. Ib Vs.-Verw.St.,Dr. Nr.26/39 g. Kdos. wird besonders hingewiesen. 4.) Verwaltungswesen. ================ a.) Mit Beginn der Magazinverpflegung werden die Verbände gem. Anlage 1 angewiesen. b.) Auf die Mitführung der nötigen Packgefässe (Körbe und Fleischkisten) für Verpflegungsempfang und die nötigen Säcke für Futterempfang wird besonders hingewiesen.Übungsverbände, die von ihren kal.führenden Dienststellen Körbe und Kisten nicht erhalten, können diese im nötigsten Umfang freihändig ankaufen.Kosten sind aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 zu bezahlen. c.) Über Empfang von Backmaterial und Zuführung von Schlachtvieh folgt Befehl. d.) Muster für Verpflegungsmeldungen der Div.Anl.2 e.) Die Korpstruppen melden, solange sie nicht einer Div. unterstellt sind, mit Inangriffnahme der ersten Ausstattung täglich ihre Verpflegungsstärken nach Muster gem. Anlage 3. f.) Soweit die von den aufstellenden Dienststellen bereitgestellte erste. Ausstattung an Geschäftsbedürfnissen nicht ausreicht oder aufgebraucht ist, können die erforderliohen Geschäftsbedürfnisse im notwendigsten Umfang aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 beschafft werden. 5.) Sanitätswesen. ============= a.) Die sanitäre Versorgung erfolgt zunächst friedensmässig bei Pz.Div.Kempf, l.K.B. und 217.Üb.Div. b.) bei allen übrigen Verbänden des I.A.K.(Üb.) kriegsmässig. c.) Übersicht der Heeresstandortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb. Raum des I. A.K. (Üb.) Anlage 4. Einheiten gem. 5b dürfen hiervon nur in äussersten Notfällen Gebrauch machen. d.) Auftretende Seuchen sind sofort fernmündlich an Abteilung IVb zu melden, Seuchen sind bis jetzt nicht festgestellt. 6.) Veterinärwesen: ============== a.) A.O.K. 3 (Üb.) u. I.A.K,(Üb.) verfügen über keine Vorratspferde. b.) Anweisung auf Armeepferdelaz. gem.Anlage 5. c.) Auftretende Tierseuchen sind umgehend fernmündlich Abt. IV c zu melden. Seuchenlage wird nach Eingang beim Korps bekanntgegeben. 7.) Kraftfahrwesen: ============== Mit Erreichen der Übungsräume ist der Tagesverbrauch so zu ergänzen, dass die Verbände jeweils am folgenden Tag wieder über eine volle erste Ausstattung verfügen. (Panzereinheiten = 4 Verbrauchsätze, Übrige Einheiten = 5 Verbrauchsätze.) Anweisung und Empfangszeiten Anlage 6. 8.) Gerätewesen: =========== Ersatzanforderungen für in Verlust geratenes,an Sammelstellen abgegebenes instandsetzungsbedürftiges und unbrauchbares Gerät sind in einfacher Form auf dem Dienstweg vorzulegen. 9.) Verkehrsregelung: ================ Die befohlenen Zeiten. An- u. Abfahrtswege sind genauestens einzuhalten. Die befohlenen Zeiten schlüsseln die Div. für ihre Einheiten in derselben Weise auf. Den Anweisungen der aufgestellten Verkehrsregelungsorgane (Organe I.A.K. (Üb.) gelbe Armbinden an beiden Armen und gelbes Mützenband) ist auch von Offizieren Folge zu leisten. Die Organe sind angewiesen, jeden Verstoss zu melden. 10.)Feldpost: ======== a.) Die Postversorgung der Truppen erfolgt mit Einsatz der (Üb.) Feldpostleitstelle 500 in Königsberg über die Feldpostämter. b.) Sendungen müssen freigemacht sein, keine Feldpostkarten ! Sie dürfen nur unter Üb.Feldpostnummer gem. Mob. Hauptlisten Teil I, Spalte 11c, erfolgen. Die Truppe ist hierüber eingehend zu belehren. Beispiel : Soldat Karl Müller Übungspostnummer 103 576 Postleitstelle -Königsberg i.Pr.) 5 . c.) Zur reibungslosen Postversorgung ist erforderlich, dass jeder Soldat seine Anschrift gem. Beispiel Abs. b so rechtzeitig seinen Angehörigen mittels freigemachter Postkarte oder Brief mitteilt, dass alle ab 17.8. eingehende Post im Übungspostverfahren über Üb.Feldpostleitstelle zugestellt werden kann. Bei den Nachkdos. (Stammabgaben) der aktiven Truppe unter gewöhnlicher Anschrift (z.B. Schütze Meier 3./I.R.43 Insterburg) eingehende Post ist durch die Nachkdos.mit Anschrift gem. Beispiel Abs.b nachzusenden.Die alte Anschrift ist zu überkleben. Post, deren Anschrift dem Beispiel gem. Abs.b nicht entspricht, wird als unbestellbar an Absender zurückgesandt. 11.) Quartiermeister—Abt.I.A.K.(Üb.) ab 15.8.1939 Allenstein. Genaue Anschrift wird nach Eintreffen mitgeteilt. Anschrift Insterburg: Gen.Kdo.I.A.K. (Üb.) - Insterburg Forchestr.9. Anlage 1 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1 geh.Kdos.vom 5.8.1939 Anweisung auf Manöververpflegungsausgabestellen =========
Anlage 2 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Muster für Verpflegungsmeldung"(nicht abgebildet im Original vorhanden) Anlage 3 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Verpflegungsstärke"(nicht abgebildet im Original vorhanden) Anlage 4 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. Übersicht der Heeresstabdortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb.Bereich I.A.K.(Üb.) 1.) Heeresstandortlazarette: H.St.O.Lazarett Allenstein 2.) Zivilkrankenhäuser: nur für dringende Fälle!) Bartenstein Ortelsburg Dt.Eylau Osterode Heilsberg Rastenburg Neidenburg Sensburg Anlage 5 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. Anweisung auf Armeepferdelazarette: Üb.Truppenteil Nr. Armeepferdelazarett Einsatzort. 1.Division 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 11.Division 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 61.Division 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 1.K.B. 503 Klaukendorf (9km südostw.Allenstein 12.Division 509 Peitschendorf (15km südl.Sensburg) 217.Division 509 Peitschendorf (15km südl.Sensburg) Anlage 6 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Zuteilungsübersicht Tankanlagen"(nicht abgebildet im Original vorhanden) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| I(Üb.)A.K.
Korps-H.Qu. Allenstein, Ia. Op.Nr.12/39 g.Kdos. den 19.8.1939. Korps- Befehl für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff. 1.) Feindnachrichten werden gesondert ausgegeben. 2.) I.A.K. wird im Rahmen der 3.Armee am Y- Tag die Grenze überschreiten und hierzu in den beiden Nächten vor dem Y-Tag sich näher an die Grenze heranschieben. 61.Div. versammelt sich nach erfolgter Ausladung mit Kampftruppen im Raum Heslicht- Gardienen- Faulen- Tannenberg- Frögenau- Seemen. In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Div. mit 2 verst. Regimentsgruppen im vorderen Treffen in Linie Bergling-Lindenau vor. In der Nacht zum Y- Tag stellt sich die Div. ohne 1 verst.Regt. an der Grenze so bereit, dass es längs u. ostw. der Straße Usdau- Soldau stark rechts rückwärts gestaffelt angreifen kann. Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände um Fylitz und nördl. Soldau. 1 Inf.Rgt. verstärkt durch 1 l.Artl.Abt. und 1 Pi.Kp. ist um Gr.Gardienen bereit zu stellen. Einsatz dieses Regts. nur nach vorher eingeholter Genehmigung des I.A.K. Pz.Div.Kempf (ohne Pz.Rgt.7) erreicht in der Nacht Y - 2 über Allenstain, Hohenstein, Mühlen- Thalheim - Wiersbau den Raum beiderseits der Straße Wiersbau - Neidenburg (Neidenburg ausschl.). Die Transportfahrzeuge sind fliegergedeckt nördl. der Linie Wiersbau- Neidenburg im Div.Streifen abzustellen. Die Orte Skottau u. Ronzken sind freizuhalten. In der Nacht zum Y-Tag stellt siech die Division so bereit, daß sie im Morgengrauen zwischen Neide- Niederung und Bialuter Wald mit Artillerieunterstützung aus dem Höhengelände südl. Kl.Sakrau angreifen kann. 1.Angriffsziel voraussichtlich Mlawka Abschnitt bei Mlawka, später Inbesitznahme von Mlawa. 11.Division versammelt sich mit Kampftruppen bis zum 22.8. abends im Raum Waplitz- Ronzken- Neidenburg- Grünfließ -Orlau. In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Division mit 2 verst.Inf.Rgtern. in vorderem Treffen bis zur Linie Kandion- Sagsau vor. In der Nacht zum Y-Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie ostw. des Blaluter Waldes mit linkem Regiment beiderseits der Straße Napierken, Mlawa angreifen kann. Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände zwischen Mlawa und Sumpf Bloto Niemyje. Panzer-Regiment 7 erreicht in der Nacht Y - 2 über Pkt.151 (2 km südl. Darethen} am Ostufer des Lansker See´s entlang, Dembenhofen, (Gr.Nattatsch) den Wald nördl. Grünfließ. In der Nacht zum Y- Tag stellt sich das Regt. zur Verfügung des Korps in den Waldstücken 3.5 km südostw. Neidenburg bereit. Neidenburg ist beim Anmarsch nicht zu berühren. Regiment erkundet Anmarschwege in dem Abschnitt der Pz.Div. Kempf und der ll.Div. 1.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regimentsgruppen im vorderen Treffen in u. nördl. der Straße Muschaken- Gr.Dankheim ausschl. In der Nacht zum Y - Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie bei u. westl. Janowo u. Roggen im Angriff Richtung B.Maje u. Opiki die Grenze überschreiten kann. 12.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regiments-Gruppen im vorderen Treffen an u. nördl. der Straße Gr.Dankheim- Willenberg. Sie stellt sich in der Nacht zum Y - Tag an der Grenze so bereit, daß sie dieselbe bei u. westl. Flammberg in Richtung auf Krzynewloga u. Swiniary überschreiten kann. 1.Kav.Brig. erreicht bis zum 22.8. mit 1 verst.Rgt. den Raum um Alt-Wartenburg- Lengainen mit 1 verst.Rgt. den Raum Köslienen- Wadang- Micken. In der Nacht Y - 2 zum Y - 1 Tag 18.00 Uhr antretend, erreicht die Brig. die Gegend hart ostw. Ortelsburg derart, dass sie am Y- Tag früh über die Linie Fürstenwalde- Friedrichshof über die Grenze antreten kann. Gef.Stand ab Y — 1 Tag 4.00 Uhr Ortelsburg. 217.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 Tag zu Y - 1 Tag an der Straße Allenstein, Wartenburg zur Verfügung der Arnee, Div.Stab Allenstein. In Allenstein u. Wartenburg hat am Y - 2 Tag bis 21.00 Uhr l.K.B. das Vormarschrecht. Korps-Artl.Rgt.501 erreicht im Laufe des 22.8. in Battr´n zerlegt folgende Unterkunftsräume: Rgts.Stab mit N.Z. Raum um Grieslienen. s.A.R.506 Raum um Stabigotten. II./A.R.47 Raum um Hohenstein. II./A.R.37 Raum um Schwarzenofen, Gr.Nattatsch. B.Abt.11 Raum um Märken. B.Abt.1 Wald westl. Ortelsburg. Kdr.der Korpsartl. erkundet Einsatzmöglichkeiten je 1 schw.Abt. im Bereitstellungsraum der Pz.Div.Kempf, 1.Div.u.12.Div. 2 schw.Abt.im Bereitstellungsraum der 11.Div., 1 B.Abt. im Absohnitt der Pz. u. 11.Div., 1 B.Abt. im Abschnitt der 1. u. 12.Div. Die Teile der Korps-Artl. werden beim Vormarsch in den Bereitstellungsraum marschtechnisch den Div`n unterstellt, in deren Raun sie eingesetzt werden. 3.) Trennungslinie für Anmarsch, Bereitstellung und Sicherung, voraussichtlich auch Angriff: a) Rechts zu XXI.A.K.: Saalfeld (I)- Dtsch.Eylau (XXI) Sierpe (XXI) b) Zwischen 61. u. Pz.Div.: Straße Mühlen- Seewalde -Khalheim - Wiersbau- Wilmsdorf- Skottau bis zur Vereinigung mit der Neide. (Straße zu Pz.Div.) c) Zwischen Pz.Div.u. 11.Div.: Straße Waplitz, Rontzken, Neidenburg (zu 11.), Linie Neide Brüche in Neidenburg Westrand Wasienen, Westrand Skudayen, Nordspitze u. Südwestspitze des Bialuter Waldes, Kirchturm Mlawa d) Zwischen 11. u. 1. Div.: Südwestspitze Omulef- See-Westrand Modiken- Ostrand Nowawies Dmoehy- Westrand Nowa Wies Wlk. e) Zwischen 1.u.12.Div.: Westrand Großwalde, Westrand Gr.Dankheim, Ostrand Wasily- Zygny, Straßenkreuz bei Krzynowloga- Mala (für 1.Div.) f) Zwischen 12.Div. u. l.K.B.: Ortelsburg - Willenberg- Chorzele - Kraniosiele (Orte zu 12.Div.). 4.) Zur Sicherung der.Übungs- u. Bereitstellungsräume sind ab 22.8.früh Vorposten Stellungen in Grenznähe - mindestens 900 m von der Grenze entfernt- einzunehmen und durch Schanzarbeiten zu verstärken. Hierzu setzen 61., 1. u. 12.Div. je 2, 11.Div., 3 verstärkte Batl'ne ohne Artl. ein. Stellungsbaumaterial liegt bereit für 61.Div. bei Gilgenburg u. Bergling, 11.Div. bei Gr.Koslau u. Neidenburg, 1.Div. bei Muschaken u. Puchalowen, 12.Div. bei Gr.Dankheim u. Willenberg. 11.Div. schanzt mit je 1 Batl. bei Gr.Koslau, bei Krokau u. nördl. Napierken, sowie Bau einzelner Stützpunkte in Linie Saffronken- Pkt. 185- westl.Magdalenz. 5.) Die Divisionen, l.K.B. u. Kdr.A.R.501 erkunden am 20.8. die Anmarschwege u. Bereitstellungsräume. Karten 1 : 100 000 sind dem I.(Ub.)A.K. bis 20.8. 20.00 Uhr vorzulegen. Aus ihnen muß die beabsichtigte Aufstellung der Truppen am Y-1 Tag bis Regimenter u. selbst. Batl'ne und rückw. Dienste (im großen) einschl. hervorgehen. 6.) Alle weiteren Erkundungen innerhalb der 3 km Zone durch unterstellte Organe sind verboten ! 7.) Korps H.Qu. verbleibt zunächst Allenstein. zu I.(Üb)A.K. Ia Op.Nr.12/39 1.) Folgende Beobachtungspunkte an der Grenze sind ab 22.8. 5 Uhr durch die Divisionen durch vorausbeförderte Beob.Kdos unter Führung je 1 Offiziers zu besetzen. 61.Div. Posten 1 Pkt. 146 westl. Leip. " 2 Pkt. 291 ostw.Hasenberg. " 3 Pkt. 312 ( Kernsdörfer Höhe) " 4 Pkt. 254 nördl. Gut Ketzwalde. " 5 Pkt. Westausgang Gr. Lehwalde. " 6 Pkt. 191 nördl.Grieben. Pz.Div. " 7 Pkt. 184 westl. Wolka. 11.Div. " 8 Pkt. 201 ostw. Gniadken. " 9 Pkt. 210 südostw. Sagsau " 10 Höhe ostw. Alt Petersdorf. 1.Div. " 11 Pkt. 189 südwestl. Grabowen. " 12 Pkt. 177 südwestl. Roggen. 12.Div. " 13 Pkt. 127 südl. Baraneweg(?) " 14 Lehmberg südwestl. Flammberg. " 15 an der Grenze südwestl. Kiparren. 1.Kav.Brig." 16 südl. Suchorowitz. " 17 an der Straße, die ostw. Fürstenwalde auf Palty an die Grenze heranführt. " 18 Windmühle südwestl. Friedrichshof. " 19 Höhe südl. Gr. Spalienen. Die Divisionen bestimmen je einen älteren Offizier, der die Posten im Gelände und über den Grenzverlauf genau einweist und den Meldeweg über die Division festlegt. Aufgabe der Beob. Offiziere ist es durch Fernglasbeobachtung Bewegungen und Einzelheiten jenseits der Grenze festzustellen und frühzeitig zu melden. Sie nehmen Verbindung mit den nächsten Zollposten auf und halten mit diesen Fühlung. Die Beob.Kdos. können nach näherer Anordnung der Divisionen auf Selbstverpflegung angewiesen werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| I.A.K.(Üb.)
Korps H.Q. Allenstein Abt.Q.Nr.16/39 g.K. 21.August 1939. Besondere Anordnungen zum Korps Befehl v.19.8.39 für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff. 1.) Mit Erreichen der im Korps Befehl befohlenen Versammlungsräume werden folgende Nachschubstrassen bestimmt: 61.Div. Osterode - Röben - Schildeck - Reichenau -Geierswalde - Frögenau. Pz.Div.Kempf (ab Y - 2 ) Allenstein - Hohenstein -Paulsgut - Seewalde - Thalheim . 11.Div.: Hohenstein - Wablitz - Neidenburg. 1.Div.: Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken. 12.Div.: Ortelsburg - Willenberg. l.K.B.: (ab y - 1 ) Allenstein - Ortelsburg - Wabrochen - (ab y) Lindenort. 2.) 61.Div. übernimmt die Sicherung des Armee - Mun.Lagers Gilgenburg. Ausgabe der s.m.K.(H) Mun. y - 1 Tag bei allen Einheiten des I.A.K. 3.) Die Div. und Korps Truppen bleiben bis auf weiteren Befehl auf ihre bisherigen Mun. Verpfl.Ausgabestellen angewiesen. Nach Eintreffen in den neuen Versammlungsräumen ist die befohlene zweite, 1.Ausstattung für 3 Tage umgehend zu empfangen. Der Empfang ist zu beschleunigen. Beendigung spätestens 24.Meldung über Durchführung an I.A.K. (Üb.) Abt.Q. 4.) Ab y - 2 Tag sind täglich bis 17 Uhr einzureichen: a.) Mun.Meldung nach dem vorauss. Stand von 20 Uhr. b.) Meldung nach dem vorauss. Stand von 20 Uhr. c.) Betriebsstoffanforderung d.) San.-Gerät Anforderung e.) Vet. - Gerät Anforderung f.) Gerätemeldungen g.) Stärke - und Verlust -Meldungen (diese bis 21 Uhr) 5. ) Kriegsmässige Durchführung der San. - und Vet. - Versorgung ab y Tag muss vorbereitet und sichergestellt sein. Sämtliche Truppen sind dahin zu belehren, dass nach evtl. Überschreitung der Grenze vorgefundene Speisen und Getränke ( einschliesslich Brunnenwasser ) nur nach vorgehender Untersuchung oder nach Vorkosten der Ortseinwohner genossen werden darf. Diese Belehrung darf erst am y - 1 Tag erfolgen. 6.) Es muss sichergestellt sein, dass alle Verbände in ihren Versammlungsräumen voll aufgetankt sind. Schwierigkeiten beim Betriebsstoffempfang sind an Abt.Q zu melden. 7.) Alle auf dem Marsch in die Versammlungsräume durch Allenstein kommenden Teile des I.A.K. (Üb.) melden ihren Durchmarsch möglichst 24 Stunden vorher an Abt.C unter Angabe der Durch-marschzeit und Dauer. Beste Durchmarschzeit 20 Uhr bis 4 Uhr. 8.) Die gem.mündl. Befehl des Herrn Kom. Generals zu bildenden 2 Verkehrsregelungsstäbe nehmen nach ihrem Zusa mentreten fernmdl. Verbindung mit dem Quartiermeister des Korps auf. 9.) Quartiermeister Abt. I.A.K. (Üb.) Allenstein, Berufsschule, Adolf Hitler Allee, Ruf Nr. Vermittlung Allenstein Nord 381 und 382. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Üb.Armeeoberkommando 3
Mohrungen, den 25.8.1939 Abt.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.3 für die Versorgung der 3.Armee. 1.) Nachschubbahnhof für Gruppe Brand, 206.Division und F.Regt.Königsberg: Darkehmen. Üb.A.O.K.3 Abt.O.Qu 2/39 g.Kdos. v.22.8.39 Abschn.B 7 ist zu berichtigen. 2.) Grenzwacht und Ersatztruppen versorgen sich mit Verpflegung in den Aufstellungsorten soweit als Laderaum frei ist. a.) Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung werden angewiesen: Kdt.d.Bef.b.Allenstein auf A.V.L Allenstein Inf.Ers.Btl.2 auf A V L Osterode Grzw.Abschn.21: nördl.Peterswalde eingesetzte Teile auf AVL Osterode südl. -"- -"- " auf AVL Thymau. b) Die Gen.Kdo.z.b.V. und Gruppe Brand unterstellten Grzw.Abschn. sind wirtschaftlich Div. zuzuteilen, die über eigene AVL verfügen. c) Gen.Kdo.z.b.V. werden für Grzw.Abschn.31 - 11 Feldküchen mit E.Trsp. bis 26.8.39 nach Bahnhof Ortelsburg zugeführt. Abholung regelt Gen.Kdo.z.b.V. 3.) Munition: 1., 12. u. 61.Div. werden je 1 Mun.Ausstattung zugewiesen und im Laufe des 26.8. in Grenznahe Mun.A.St. zugeführt. Näheres s. Sonderbefehl. 4.) Versorgung der Gruppe Eberhard ist durch Sonderbefehl geregelt. 5.) Gen.Kdo.z.b.V. und I.A.K. werden je 1 l.Str.Bau Btl. unterstellt mit E.Trsp. bis 27.8. zugeführt. l.Str.Bau Btl.z.b.V.I für I.A.K. nach Neidenburg -"- II " Gen.Kdo.z.b.V. nach Willenberg. 6.) Von den auf Stapelplatz Bhf. Gutfeld, 9 km nnw. Neidenburg lagernden 19 Sätzen Stahlstraßengerät stehen Gen.Kdo.I.A.K. 10 Sätze und Gen.Kdo.z.b.V. 9 Sätze zur Verfügung. Abholung im Bedarfsfall durch Gen.Kdo. 1 Satz = 200 Stahlschwellen und 4 hölzerne Schlegel = 200 m/Straße. Zur Beförderung werden benötigt 15 Lkw (3 t). 7.) a) Durch die Armee wird ein Gefangenendurchgangslager auf dem Truppenübungsplatz Stablack eingerichtet. Abschub dorthin veranlaßt die Armee nach Fertigstellung des Lagers. b) Durch die Armeekorps und die Gruppe Brand sind Gefangenensammelstellen einzurichten. Hierzu sind möglichst die Reitbahnen und Ställe umfriedeter durch Ersatzeinheiten nicht belegter Kasernen zu benutzen. Es stehen u.a. zu diesem Zweck zur Verfügung: Dem XXI.A.K. die Kaserne Marienwerder Dem I.A.K. Teile des Kyffhäuserlagers Hohenstein Dem Gen.Kdo.z.b.V. die alte Jägerkaserne Ortelsburg. Der Gruppe Brand die alte Kaserne Goldap (R.A.D.Lager) e) Etwaiger Bedarf an Stacheldraht ist bei A.O.K.3 (O.Qu.) anzufordern. d) Die eingebrachten Gefangenen sind zahlenmäßig (Offiziere besonders) an A.O.K.3 (O.Qu.) zu melden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Armeeoberkommando 3
Mohrungon, den 27. August 1939. Abteilung OQu Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee. 1.) Verwaltungswesen: a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39 g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3. b) Verpflegung. Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten. 21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus den A.V.L., auf die sie angewiesen sind. 217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen. 206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg. XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu. Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial) von A.V.L. Osterode nach A.V.L.Geierswalde. 12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg. Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages- satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt: für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ, 1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+) Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade. +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen. c) Bekleidung. Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen. 2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände bei Armee-Intendanten. 3.) Kraftfahrwesen. a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben. b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen, die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen. c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken: 1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen, 2) an B. und G.Wagen der Truppenteile. 4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15. a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein, b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein. 5.) Gerätewesen. Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen, kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen. Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Armee-Oberkommando 3
Mohrungen, den 28. August 1939 Abtl.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt. II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen. III.Munitionswesen: Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt. b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt. c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2 IV. Verwaltungswesen: Verpflegung. 1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen. 2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres aus A.V.L.Thymau zu empfangen. 3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt. Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg. 4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen. V. Betriebsstoffvers.s.Anlage. VI.Gerätewesen: Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen: 5 Gasmasken 30 150 Gasplane. Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein. VII.Gefangenenwesen. a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht. b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden. c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene, jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen. VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg. IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden. Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee. Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager: Lager Puppen 5 000 Schuß Neidenburg 5 000 " Ortelsburg 5 000 " Allenstein-Süd 10 000 " -Nord 10 000 " Gilgenburg 5 000 " Hohenstein 5 000 " Osterode 5 000 " Biesenburg 5 000 " Besenburg 5 000 " Lissacken 5 000 " Kaltenborn 5 000 " Feuerwacht-Turm 5 000 " (sw. Willenberg) Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee. 1. Munitionsempfang. XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9: 5 t Patr.s.S.o.L. 1 t Patr.S.m.K, 1 t Patr.S.m.K.L'sp. 1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr. 2t Mun.Zuführung. Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen: 1.) für Ldw.Radf.Schwd. 2 800 Patr.S.m.K. (H) 2.) für Motorbootflottille: 630 Leuchtpatr. 400 Signalpatr. grün 400 Signalpatr. rot 50 Handleuchtzeichen weiß 50 Handleuchtzeichen grün 50 Handleuchtzeichen rot 3.Mun.Bereitstellung. Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt: ================================================== Patronen Einheiten -------------------------------------------- s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist. Staffel 1.(H)/10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 " 2.(H)/10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 " 3.(F)/10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 Kurierstaffel 1 500 12 000 1 500 4 500 320 I./Flak 11 3 000 3 000 1 500 - 160 II./Flak 11 3 000 3 000 1 500 - 160 III./Flak 111 3 000 3 000 1 500 - 160 Koluft b.A.O.K.3 ) einschl.Wz.mot u.)4 500 3 000 - - 160 Radiosondentrupp ) Ln.Abt.(H)mot 4 500 3 000 - - 160 Reserve 3 000 6 000 1 500 3 000 - ------------------------------------------------------------ 27 000 69 000 12 000 21 000 2 080 Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee. Betriebsstoffergänzung. Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen: Einheit Heereseigene Tankanlage Eisenbahn- Friedenstruppenteil Standort tankstelle Bahnhof --------------------------------------------------------------- A.O.K.3 Maldeuten Gruppe Medem Pi.Btl.21 Elbing Gen.Kdo.XXI. mit Korpstruppen Riesenburg 21.Division 14./J.R.45 Marienburg 228.Division 14./J.R.3 Dt.Eylau 61.Division Mühlen 11.Division Pz.Abw.Abt.11 Allenstein Gen.Kdo.I mit Korpstruppen Hohenstein Pz.Div.Kempf Pz.Abw.Abt.21 Osterode 206.Division Pz.Abw.Abt.1 Goldap Gruppe Brand Pz.Abw.Abt.1 Goldap 1.Kav.Brigade Puppen Armee Nachr.Rgt.501 Maldeuten (außer 3./) 3./Armee Nachr. Rgt.501 Hohenstein |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Armeeoberkommando
Mohrungen, den 29. August 1939 Abtl.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee. I. Munitionswesen: a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt. Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen. b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden. II.Verwaltungswesen: Verpflegung: 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen. 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt. 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen. 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein. III.Sanitätswesen: 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig: je Krankentransport-Komp. - 1 Satz I je Sanitätskomp. Typ a - 2 Sätze I je Sanitätskomp. Typ b - 1 Satz I je Feldlazarett - 2 Sätze II je Lazarettzug b - 1 Satz III. 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und Insterburg zugeführt. 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage. IV.Veterinär - Wesen: 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit Pferdekrankenzetteln zu versehen sind. 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4, wird hingewiesen. 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind. V.)Gerätewesen: 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein. 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt. 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von: 2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3 2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3 1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9, 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen. 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist. Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen. Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist. Doppellieferungen müssen vermieden werden. 6) Allgemeines Heeresgerät: 217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um. Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und einen kleinen Satz für Küchengerät. 7) Nachr.Gerät: Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen. 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein. VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall. Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden. 1 Anlage! Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee. Meldung über Krankenverpflegungsvorrat. Beispiel ================== ====================================================================== San.Einheit Div.bzw. Kal.führende fehlende fehlende Sätze II Abt. Dienststelle Sätze I ---------------------------------------------------------------------- 1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg. 1 ./. 503 503 IV b San.Komp.b 6l.Div. -.- 1 ./. 161 Feldlazarett A.San.Abt. -.- ./. 2 502 501 ---------------------------------------------------------------------- PP. Summe: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| << Juli 1939 September 1939 >> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||