1.Infanteriedivision
Übersicht    Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung


Aufstellungen zu Verlusten und Ersatz

Verluste/Ersatz

Bericht die 1.Inf.Div.im Polenfeldzug:1)
Die polnischen Minen kosteten der Division vom 1. – 3. September
8 Tote und 25 Verwundete, unter letzteren war der Kommandeur der Div.Aufkl.Abt.1, Oberstleutnant Frhr. von Lüttwitz.

Die Verluste der Division am 3. und 4. September betrugen 26 Tote (dabei 1 Offizier), 53 Verwundete.
Erst am 8. erfolgte der letzte Angriff (Anm.:durch Flugzeuge). Die Gesamtverluste durch Flieger betrugen 6 Tote und 35 Verwundete, mehrere Fahrzeuge und Pferde.

15.9.1939:
Die Verluste der Division waren:
Tot: 3 Offiziere, 86 Unteroffiziere und Mannschaften;
Verwundet: 4 Offiziere, 96 Unteroffiziere und Mannschaften.
Der auffallend große Anteil an Toten erklärt sich daraus, daß sich die Kämpfe zum großen Teil in Wäldern auf nächste Entfernungen abgespielt hatten.

Die Kämpfe am 16. und 17.9. brachten wiederum 2 000 Gefangene ein.
Die Division verlor 35 Tote, 42 Verwundete.

Die Gesamtverluste der Division betrugen:
Tot :        7 Offiziere 213 Unteroffiziere und Mannsch.
Verwundet : 17    """    383      """       """   """
Zusammen : 24 Offiziere 596 Unteroffiziere und Mannsch., dazu 360 Krankenabgänge.
Die blutigen Verluste betrugen 3,4 % der Ausrückestärke. Die höchsten Verluste hatte J.R.22 mit 7 %, danach J.R.1 mit 6 % der Sollstärke, Offizierverluste 7,4 %.
Die Pferdeverluste betrugen an Toten 3,7 %, (davon 100 Pferde durch Schußwunden);
Abgänge an Pferdelazarett: 397 = 5,5 %.
Hiervon konnten etwa 2/3 wieder voll dienstfähig werden.
Die Totalverluste an Kraftwagen betrugen:
Pkw. 4,2 %
Lkw. 4,4 %
Kräder 11,7 %
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                    Berlin, 28.3.1940
Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr.150/40 g.K. II.Ang.

Bezug: OKH Chef H Rüst u.BdE AHA  Ia(I) Nr.150/40 g.K.v. 16.3.40.
Betr.: Aufstellung von Marschbataillonen z.b.V.

1.) Die Aufstellung der I.Rate der Marschbataillone z.b.V. ist durch die W.Kdos. so durchzuführen, daß diese Bataillone am 15.4. abends transportbereit sind.
2.) Um die Ausbildung der Ersatztruppenteile möglichst wenig zu behindern und um die Unterkunftslage möglichst wenig anzuspannen, ist mit der Aufstellung so spät
    zu beginnen, wie es nach den gegebenen Umständen irgendmöglich ist.
3.) Soweit die Spezialisten gem.K. St.N. 5095(Fernsprecher, Funker aller Waffengattungen) nicht in voller Zahl gestellt werden können, sind für Funker zunächst Fernsprecher,
    falls diese ebenfalls nicht vorhanden, Schützen, Kanoniere usw. zu stellen.
4.) Abweichend von der Bez.Verfg. werden zugeführt werden:
    a)Marschbatl.z.b.V.5(W.Bev.Prag)der 44.Inf.Div.
            "      "   25    "        " 45.  " "
            "      "   44(W.K.XVII)   "  5.  " "
            "      "   45  "    "     " 25.  " "
    b)      "      "  258(W.K.II)     "  1.  " "
            "      "   50( " III)     " 11.  " "
            "      "  252(" " VIII)   " 21.  " "
            "      "   79(" " XXI)    " 61.  " "
            "      "  260(W.B.Prag)   "217.  " "
    c) Kein Marschbataillon ist aufzustellen für:
        311.Inf.Div. (W.Kdo.I)
        214. "    "  (W.Kdo.IX)
         69. "    "    (W.Kdo. XX)
    d) Abweichend von der sonstig. Ersatzregelung sind Marschbataillone z.b.V. aufzustellen für:
         95.Inf.Div. durch W.Kdo.IX
   ganze 256. ” "  "    "    IV
     "   260. " "  "    "    XIII
    e) Bis zum 7.5.40 sind durch W.Kdo.I die Marschbataillone z.b.V. 1, 11, 21, 61 u. 217 aufzustellen.

5) Die aufgestellten Marschbataillone z.b.V. sind ihren Divisionen ab 16.4.(gem.Ziff.4.)e) zum 7.5.40 zuzuführen.
   Transportbefehl ergeht durch Transportchef.
6.) Die Marschbatl.z.b.V. sind nach Erreichen ihrer Divisionen unverzüglich nach den Bestimmungen der Bez.Verfg. aufzulösen.
    Das Personal ist zur Deckung der vorhandenen Fehlstellen zu verwenden. Verwendung des Personals zur Ablösung Kriegsgedienter und U.K.Gestellter ist verboten.
    Soweit dann noch überzähliges Personal vorhanden ist, bleibt, es den Divisionen freigestellt, ob sie dieses die Truppenteile der Divisionen verteilen und bis
    zum Frei werden von Planstellen überplanmäßig führen oder ob sie unter Verwendung eigenen Führerpersonals (Führerreserve) besondere Ausbildungseinheiten bilden wollen.
    In diesem Falle ist jedoch die Anforderung von Waffen, Gerät (insbesondere von Feldküchen), Pferden usw. für diese Ausbildungseinheiten verboten.
7 ) Die A.O.K. sind verantwortlich, da das von den Wehrkreisen gestellte Führerpersonal unverzüglich und vollzählig zurückgeschickt wird. Unrechtmäßiges Zurückhalten des
    Führerpersonals gefährdet die Durchführung späterer Ersatztransporte.
    Die W.Kdos. melden an Chef H Rüst u. BdE AHA Ia(I), Führerpersonal vollzählig in den Wehrkreis zurückgekehrt ist.
8.) Die  Umstellung der II.Rate der Marschbatlne. z.b.V. wird gesondert befohlen.
9.) Beendete Aufstellung der Marschbatlne.z.b.V. und Abtransport sind an Chef H Rüst u.BdE AHA - Ia(I) zu melden.
Datum Gefallen Verwundet Vermisst Kranke
23.5.40 22 (6) 106 (3) 3 3
24.5.40 70 (2) 163 (4) 13 1
25.5.40 65 (2) 263 (10) 51 3
26.5.40 73 287 (12) 20 1
27.5.40 4 11 (1) - 4
23.5.-27.5.40 234 (10) 830 (30) 87 12
(In Klammern Offz., in der Gesamtzahl nicht enthalten)
         
         

 

1) GermanDocsInRussia – Digitalisierte deutsche Originaldokumente aus russischen Archiven.