1.Infanteriedivision
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Befehle August 1940
-unleserlich-                                                                                              K.H.Qu.den-unleserlich- vermutlich 1.8.40

                                                                    Korpsbefehl

1.) Zur Verfügung des A.O.K.7 ist im allgemeinem Raum um Da-unleserlich- Gen.Kdo.I.A.K. ein schnell beweglicher Verband bereitzustellen. Seine
    Aufgabe soll es sein
    a) an der Küste den örtlich eingesetzten Küstenschutz schnell zu verstärken, fdl.Landungsversuche abzuwerhen bezw.-unleserlich-keren gelandeten
       Feind bis zum Eintreffen weiterer Kräfte abzuriegeln.
    b) An der Demarkationslinie die örtlich eingesetzten Sicherungen schnell zu verstärken.
    c) Im Armeegebiet zur Befriedung des Landes, zur Durchführung von Unternehmungen und bei Notständen (z.B.Waldbrände -unleserlich) schnell zur
       Stelle zu sein.
2.) Der mot.Verband tritt unter Belassung der einzelnen -unleserlich- in ihren jetzigen Unterkünften befehlstechnisch unter -unleserlich- Jäg.1
    auf das Stichwort: "Hunnenzug" zusammen.
    Es stellen hierzu ab:
      1.Div.   Stab Pz.Jäg.1 mit N.Z.
               1 Kp.Pz.Jäg.1
               Fla.M.G.Kp.2./35 (nach Eintreffen-unleserlich-
               3.(mot.)/Pi.1
     11.Div.   Pz.Jäg.Abt.11
               Stab Pi.11 m.N.Z.
               3.(mot)/Pi.11
               1 gem.Nachr.Zug bestehend aus-unleserlich-
                    1 Wachtmeister als Führer-unleserlich-
                    1 m.Funk-Trupp b
                    2 gr.Fernspr.Trupps a (mot)
                    2 kl.Fernpr.Trupps a (mot)
     N.41      1 m.Funktrupp b (bleibt bei I.A.K.-unleserlich-dung mit mot.Vorb-unleserlich-borg).

3.) Stichwort und Befehl zum Einsatz wird dem Gen.Kdo.mit-unleserlich- Hinzufügen der voraussichtlichen Einsatzart und des Einsatzgebietes
    fernmündlich gegeben an:
    a) 1.und 11.Div. zur Herstellung der Marschberereitschaft-unleserlich- Einheiten in ihren Unterkünften,
    b) an Kdr.Pz.Jäg.1.
    c) N.41
4.) Die Truppe macht sich so schnell wie möglich unter Zurück-unleserlich- alles unnötigen Gepäcks marschbereit. Meldung der Marschbereitschaft
    fernmündl. an Kdr.Pz.Jäg.1.
    Kdr.Pz.Jäg.1 bereitet die Zusammenziehung und den Einsatz seines Verbandes in allen in Frag kommenden Richtungen -unleserlich-nisch vor.
5.) Funkunterlagen übersendet K.N.F.unmittelbar.
6.) Das Gen.Kdo. behält sich Einsatzübungen vor.
 
-unleserlich- I.A.K.                                                                                                 K.H.Qu. Bi-unleserlich-
-unleserlich-op.Nr.53
                                             Korpsbefehl für das Herauslösen der 1.K.D.

1.) 1.K.D. wird mit der Eisenbhan abtransportiert und -unleserlich-det mit dem Abtransport aus dem Bahnhofsbereich des I.A.K.
2.) Das Unterkunftsgebiet der 1.K.D. wird zwischen H.K. XX-unleserlich- und I.A.K. aufgeteilt.
    Neue Grenze zwischen H.K.XXXI (263.Div.) und I.A.K.(11.Div.)
    Nordgrenze des Departements Landes von der Küste bis-unleserlich-südwestl. Hostens - Arrondissements - Grenze von 6 km-unleserlich-
    südwestl.Hostens bis an die Garonne. (/km südostw-unleserlich-dillac) - Garonne bis zur Demarkationslinie.
3.) Es lösen die 1.K.D. im Küstenschutz und in der Demarkationslinie ab:
    a) 263.Div. nördl.der neuen Trennungslinie: -unleserlich-bart 1.K.D. alles weitere mit 263.Div. unmittelbar. Tägliche Meldung über den Stand
       der Ablösung mit Tagesmeldung an Ge.Kdo.
    b) 11.Div. der die bisherige Korpsreserve-unleserlich- wieder zur Verfügung gestellt wird-südl. Trennungslinie. Die Ablösung und Übernahme
       hat bis 9.8. abends zu erfolgen.
4.) Grenze zwischen 1.und 11.Div. bleibt zunächst-unleserlich-
5.) Wachtruppe Bordeaux gemäß Befehl A.O.K.2-unleserlich-(verteilt bis zu Div´n einschl.) ist in Abä-unleserlich-I.A.K. Ia vo.22.7.-unleserlich-
    a) durch 1.Div. Regts.Stab und 1 Batl.-unleserlich-
                    Regts.Stab kann zu diesem Zwecke -unleserlich-ders zussamengestellt werden.
    b) durch 11.Div. 1 Batl.
    Federführend für Abtransport und Ablösung ist 1.Div. Sie regelt Einzelheiten bis zum 10.8. die als Wachtruppe-unleserlich- abzustellenden
    Einheiten und legen Offizierstellenbesetzungen in doppelter Ausführung vor.
 
                                              Korpsbefehl für die Umgruppierung innerhalb-unleserlich-

1.) Gen.Kdo.I.A.K. gliedert sich auf Grund der ve-unleserlich-bildungsbealnge um.
    Neue Trennungslinie zwischen 1.und 11.Div. (Karte-unleserlich Bachabschnitt südl.Vieux - Boucau les Bains - Magesco-unleserlich- Dax (11.)
    - Straße Dax - Peyrehorade (Orte für 1.).
2.) 1.und 11.Div. übernehmen bis 31.8., 12.00 Uhr ihre ne-unleserlich-ungsabschnitte und führen die notwendigen Ablösungen im -unleserlich-tigen
    Einvernehmen durch. Stand der Ablösung ist täglich mit Tagesmeldung, -unleserlich-übernahme gesondert zu melden.
    Es kommt darauf an, daß das Herausziehen der 1.Div. -unleserlich- Sicherungsdienst an der Dem.Linie zu keiner Schwächung-unleserlich-ungskräfte
    führt. Der Beobachtungsdienst an der Küste kann nach I-unleserlich- der angekündigten Flugmeldekomp.im Küstenabschnitt -unleserlich- weiter
    vereinfacht werden. Die Divisionen treffen -unleserlich-de Anordnungen.
3.) Es werden unterstellt und sind zuzuführen:
    Pi.11 ab sofort der 263.Inf.Div.
    Brücko B 1/409 handschrtl.auf 652 geändert ab 20.8.40 der 1.Inf.Div.
4.) 1.Division stellt bis zum 30.8. befehlsmäßig -unleserlich- eine Rsdfahr.Komp. auf und bildet sie als solche aus. Zur Ausstattung mit Rädern
    sind sollmäßig -unleserlich-räder zu verwenden. Ankauf oder Beitreibung-unleserlich- zunächst nicht in Betracht.
 
                                                     Befehl für die Umgliederung des I.A.K.      Datum nicht bekannt - Ende August - Anfang Sept.

1.) Die Sicherung des Korpsbereichs an der Küste -unleserlich-markationslinie übernehmen künftig die 11.I.D. im -unleserlich- die SS.T.Div.
    im Nordteil.
    Grenze zwischen den beiden Disionen: Die Departe-unleserlich-ze der Departements Les Landes und Bas Pyrondes von -unleserlich-kationslinie
    12km nordostw.Orthoz bis Bathelomy -unleserlich- die bisherige Grenze zwischen SS.T.Div. einerseits und 11.Div. andererseits.
2.) 11.I.D. löst die an der Küste und an der spanischen Grenze eingesetzten Teile der 1.I.D. am 7.9. beginnend ab.-unleserlich-ge und Tempo der
    Ablösung bestimmt 1.I.D. I./A.R.47 tritt mit der Ablösung wider zur 11.Div. zurück.
3.) SS.T.Div. übernimmt am 4.9. beginnend, von 11.I.D.-unleserlich- an der Demarkationslinie in ihrem neuen Abschnitt.-unleserlich-ge und Tempo
    bestimmt 11.Div. Starke-unleserlich- sind zu behalten.
4.) Die abgelösten Teile von 1.u.11.I.D. werden -unleserlich- der durchgeführten Ablösung für kurze Zeit i-unleserlich- Unterkünften bleiben müssen.
    Die ablösenden -unleserlich- in ihren Quartieranforderungen darauf Rücksicht-unleserlich-
5.) Die Ablösungen müssen vorwiegend durch Landmär-unleserlich- werden. Die dazu notwendigen Bewegungen können -unleserlich-leitet werden.
6.) Das von den Zivilbehörden und der Militär-unleserlich-te Unterkunftsgerät ist bodenständig -unleserlich-lösten Truppe nicht mitzunehmen sondern
    den Nachfolgetruppen zu übergeben.
7.) Die 3 Divisionen setzen sich untereinander -unleserlich- und vereinbaren den Ablösungsgang.  Nur -unleserlich- gewährleistet die reibungslose
    Durchf-unleserlich-nen melden zum 6.9., wie sie die Ablösun-unleserlich- beabsichtigen und täglich mit den Morgen-unlesrlich-den Gang der
    Ablösung an.
 
Fernspruch, OKH GenStdH-Op.Abt.(I) Nr.1972/40 g.Kdos., 30.8.1940

An H.Gr.B, A

H.Gru.Kdo.B, A.O.K.4 mit Armeetruppen, I. und IX.A.K. (beide mit Korpstruppen), 1., 31., 32., 223.I.D. sind für Abtransport September Richtung Osten vorgesehen,
Transportbeginn 7.9.. H.Gru.Kdo.B veranlaßt im Einvernehmen mit H.Gru.Kdo.A die sofortige Abgabe der Sonderausrüstung der 31. und 32.I.D.
Ablösungen der an der Demarkationslinie liegenden Div. sofort vorbereiten. Mit Neuzuführungen, außer SS-T-Div. ist nicht zu rechnen.
 
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