| Befehle 1.Infanteriedivision Oktober 1939 |
| A.O.K.3 Ia Nr.186/39 geh. A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939 GEHEIM! Operationsbefehl Nr.23 1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8. Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.0.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn. 2.) Die neue Demarkationslinie verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen. a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.). b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grernze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka. c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp. d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee. e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor. f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle. 4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung: Die Bewegungen beginnen am 5.10. a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8. b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist. c) Es haben zu erreichen: I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div. XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division. XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand. d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen. Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe. 5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz. Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere. Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23. I.Pioniere: 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10. Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk) Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze) Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk) Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) Br.Kol.B 639 und 644 (Debe) Br.Kol.B 401 (Pultusk) Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar. 2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt. 3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B Br.Kol.B 602 und 609 Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk). Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen. II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus. III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden. Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück. |
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ObKdodH
BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4) Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39 1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten: a) Im Bereich H.Gru.Süd. A.O.K.14 A.O.K.8 Gen.Kdo.XVIII.A.K. Gen.Kdo.XVII.A.K. Gen.Kdo.IV.A.K. Gen.Kdo.XIV.A.K. Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.) 4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div. 29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div. b) Im Bereich der H.Gru.Nord. A.O.K.3, Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen, 1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div. Gruppe Brand und 1.Kav.Brig. c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr. 207. und 218.Inf.Div. Brigade Eberhard d) Im Bereich Mil.Bef.Posen. 208. und 252.Inf.Div. 2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.). 3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt. 4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548". |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939. Ic 189/39 geh GEHEIM! =================== Operationsbefehl Nr. 24. 1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen. 2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt. 3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau). A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. Militärbefehlshaber Posen. 4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben. A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K. Stellvertr.Gen.Kdo. 1., 11., 61., 206., 217., 228.Div. Gruppe Brand 1.K.B. Armeetruppen: I./Pz.10 A.A.(mot) 1 Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen Pz.Abw.Abt.511 Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3 5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird. Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden. 6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln. Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären. 7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann, andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist. 8.) Verhalten an der Demarkationslinie Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist wie bisher zu erstatten. 10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz. |
| Kdo.I.A.K.
K.H.Qu. Sulejowek, den 3.10.39 16.00 Uhr. Korpsbefehl für den Vormarsch an den Bug. l.) Nach Abschluß der Kämpfe um Warschau/Praga geht 3.Armee bis zur neuen Demarkationslinie am Bug vor. Diese verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Linie bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw.Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze. (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Brandt durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 2.) I.A.K. tritt am 4.10. mit l.K.B. u. ll.Div., am 5.10. mit 217.Div.den Vormarsch an. Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischengelände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auftretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Sohwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 61.Division tritt vorübergehend zum XXVI.A.K. (bisher Korps z.b.V.). Südlich des I.A.K. geht XXXV.A.K. mit 46. ,29. u.213.Div. Nördlich des I.A.K. geht XXVI.A.K. mit 6l.u.l.Div. gegen die neue Linie vor. 3.) Trennungslinien: ´ Rechts zum XIV.A.X.: Weichsel - Nordrand Praga - Stanislawow (I.) Bug Knie (5 km westl.Drohiczyn. Links zu XXVI.A.K.: Pultusk (I.)- Wyszkow (I.) - Buglinie bis Brok (I.)- Straße nach Orlo- Straße nach Zareby. Zwischen ll.u.217.Div. Bahnlinie wie bisher bis Borzyny- Zochow(?) - Zgrzebichy - Miedzyles- Sterdyn -Bialobrzeg (Orte zu 217.Div.). 4.) l.Kav.Brig. erreicht am 4.10. den Raum um Kaluszyn, am 5.10. den Raum um Wegrow. und klärt auf bis zur Bahnlinie Siedlce- Malkinia im Abschnitt zwischen Trennungslinie XIV.A.K. u. Lacki. Am 6.10. sichert l.Kav.Brig. in Linie Wojewodki Gorne- Skibniew Podawce und klärt auf bis zum Bug im Streifen der ll.Div. Stab verbleibt in Wegrow. 5.) ll.Div. erreicht am 4.10. mit vorderster Regimentsgruppe Minsk Mazowiecki, am 5.10 Kaluszyn, am 6.10. den Raum u. Wegrow, der 7.10. ist Ruhetag, ab 8.10. bis 10.10. abends geht ll.Div. innerhalb ihres Streifens bis zum Bug vor. 6.) 217.Div. erreicht am 5.10. mit Masse der Kampftruppen den Raum nordostw. Radzymin, am 6.10 den Raum südostw.Wyszkow, am 7.10. den Raum nordostw. Lochow. Der 6.10. ist Ruhetag. Am 9.u.l0.l0. geht die Division in breiter Front gegen die Demarkationslinie vor. 1 verst.Batl. ist nördlich des Bug einzusetzen. 1 Pz.Abw.Kp. ist ab 5.10. 10.00 Uhr zum Schutz des Korps-Gef.St. abzustellen. 7.) 61.Div. erreicht am 4.10. den Raum nordostw. Radzymin und tritt am 5.10. am Nordufer des Bug bei Wyszkow unter den Befehl des XXVI.A.K. Der Bug muß am 5.10. 24.00 Uhr von allen Teilen nach Norden überschritten sein. Die nördlich des Narew stehenden rückwärtigen Dienste können über Pultusk auf Wyszkow herangezogen werden. 3./Pz.Abw.Kp.161 ist am 5.10. 10.00 Uhr von Korps—Gef.St. Sulejowek heranzuziehen. 8.) B.Abt.11 tritt am 4.10. zum I.A.K. zurück und erreicht zur Verfügung des Korps Slupno (südwestl. Radzymin). Befehlsempfangender Offizier verbleibt auf Korps-Gef.St. 9.) 2.(H)/Tannenberg verbleibt mit Masse in Neuhausen, mit vorgeschobener Staffel bei Ciechanow. 10.) Pi.Rgts.Stab 541 wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. 11.) N.A.41 hält Funkverbindung mit 11., 217.Div.u.l.K.B. sowie XIV.u. XXVI.A,K. Drahtverbindung mit A.O.K.3, Feldflughafen und baut Leitung Wyszkow, Lochow, Wegrow nach Sokolow Podlaski vor. 12.) Korps-Gef.St. verbleibt bis 5.10. -10.00 Uhr in Sulejowek´und wird sodann nach Lochow verlegt. |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939. Ic 189/39 geh GEHEIM! =================== Operationsbefehl Nr. 24. 1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen. 2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt. 3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau). A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. Militärbefehlshaber Posen. 4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben. A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K. Stellvertr.Gen.Kdo. 1., 11., 61., 206., 217., 228.Div. Gruppe Brand 1.K.B. Armeetruppen: I./Pz.10 A.A.(mot) 1 Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen Pz.Abw.Abt.511 Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3 5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird. Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden. 6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln. Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären. 7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann, andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist. 8.) Verhalten an der Demarkationslinie Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist wie bisher zu erstatten. 10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz. |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, den 11.10.1939 Nr.220/39 geh. An Mil.Bef.Westpr.Danzig XXI.A.K. mit N.A. für Pi.42 und Pi.50 M.G.Batl.9 Stab Pi.Regt.601 mit N.A. für Pi.627, Br.Kol.602, 603,606,609 l.Str.Baubtl.604,, l.Str.Baubtl.3 (mot) Kdt.d.rückw.Arm.Gebiets A.O.K.3: Ia, Ic, O.Qu., Arm. Nachr.Führer, Arm.Pi.Offz. Arm.Straßenkdt., Arm.Feldpostmstr., M.V.O. Bv.T.O., Adjutantur (IIa, IIb), Kriegstagebuch 1.) Ab 18.10. abends werden zur Verfügung O.K.H. mit Eisenbahn abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Btl. 627, 42, 50 Br.Kol. 602. 603, 606, 609 M.G.Batl.9 B.Abteilungen 1 und 11. Einladung in Raum Schmentau - Laskowitz und Transport in Gegend um und ostw. Münster, wo Unterbringung durch W.Kdo.VI erfolgt. 2.) Es erreichen den Einladeraum: a) Gruppe Pi.Regts.Stab 601 (zugl.Marschgruppenführer) Pi.Batl.627, Br.Kol.602, 603, 606,609. Marschweg: 16.10.Zegcze, Nasielsk, Plonsk, Sierpc. Unterkunft: 16./17.10. In und um Gegend Siery 17.10.Sierpc, Strasburg, Graudenz. Unterkunft 17./18.10. Graudenz. Durchmarsch durch Strasburg muß bis 17.10. 1400 Uhr beendet sein. b) Gruppe B.Abt. 1 und B.Abt. 11 (Führung Kdeur.B.Abt.1) Marschweg: 16.10. B.11 Pultusk, Makow, Przasnysz,Mlawa. B.1 Przasnysz, Mlawa. Unterkunft 16./17.10. B.Abt.1 und 11 in Gegend Mlawa 17.10. B.1 und B.11 Mlawa, Lautenburg, Strasburg (Durchmarsch erst ab 1400 Uhr) Rheden. Unterkunft 17./18.10. in und um Rheden. c) Gruppe Pi.42 und Pi.50 (Führung ältester Kdeur.) 16.10. Ortelsburg, Allenstein, hier Unterkunft 16./17.10. 17.10. Allenstein, Dtsch.Eylau, Riesenburg, Marienwerder, hier Unterkunft 17./18.10. d) Marschgruppe M.G.Batl.9 erreicht über Elbing am 17.10. Stuhm, hier Unterkunft 17./18.10. 3.) Vorausbefördertes Personal der Marschgruppen 2 a - d ist zur Transportkdtur. Posen bis 16.10. 1400 Uhr vorauszuentsenden. Transportstärken mitführen. Kdeur.Pi.Regts.Stab 601 regelt nach Empfang der Einlade-Übersichten Abmarsch der Marschgruppen aus den Unterkünften des 17./18.10. in die Einladebahnhöfe. Ankunft der Marschgruppen in Gegend Münster und Unterbringung gem. Anordnung W.Kdo.VI ist durch Kdeur.Pi. Regts.Stab 601 an O.K.H. Genstb.d.H. Op.Abt. (II) zu melden. 4.) L.Str.Baubtl.604 und 3 (mot) bleiben zunächst in ihren Unterkünften, sie werden bis zum Abtransport A.O.K.3 (O.Qu.) unterstellt. |
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Oberkommando des
Heeres
H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art. Ia Nr. 76/39 geh. Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse. 1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt: a) Gruppe Münster/Hamm: Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn Bb.14 (Hamm) dem Art.Kdr.20 in Paderborn b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage. c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage. b) Gruppe Euskirchen: Art.Kdr.2 II./38 um Euskirchen bis 19.10. Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10. Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10. Bb.19 Krefeld bis 20.10. Bb.32 um Euskirchen bis 19.10. c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn) Bb.4 (Eintr.?) Bb.10 (Eintr.?) Bb.13 (z.Zt.Calbe) Bb.27 (Eintr.?) Bb.29 (Eintr.?) Bb.38 (bis 25.10.) Bb.44 (Eintr.?) 2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft Anschrift und Fernsprecher. 3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür. Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39. Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern. 4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau. 5.) Die Feldervwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden. |
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