12.Infanteriedivision
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Befehle etc.. März 1940
12.Infanterie-Division                                                              Div.St.Qu., den 1.3.1940.
Abt.Ia Nr.221/40 z.II.Ang.

1.) I./Art.Rgt.12 wird mit E.-Transport in den nächsten Tagen nach R e e t z, das hierzu von 7.Pz.Div. geräumt wird, verlegt.
    Ein und Ausladebahnhöfe und Transportzeit werden rechtzeitig mitgeteilt.
    ie Abt. tritt mit Eintreffen unter Befehl der 32.Inf.Div.
2.) Umbenennung von Batterien:
    Mit Wirkung vom 3.3.1940 werden umbenannt:
    4./Art.Rgt.38 mit Kol.     in 2./s.Art.Abt.436 m.Kol.
    4./Art.Rgt.39 mit Kol.     in 3./s.Art.Abt.436 m.Kol.
    2./s.Art.Rgt.436 mit Kol.  in 4./Art.Rgt.38 mit Kol.
    3./s.Art.Abt.436 m.Kol.    in 4./Art.Rgt.39 mit Kol.
 
12.Infanterie-Division                                                              Div.St.Qu., den 2.3.1940.
Abt.Ia Nr.221/40 z.II.Ang.
Bezug: 12.I.D. Ia Nr.221/40 g.vom 1.3.40.
Betr.: Verlegung I./A.R.12

1.) I./A.R.12 wird am 4.3. mit Eisenbahntransport in den Unterbringungsraum der 32.I.D. veerlegt (Unterkunft Reetz):
2.) Einladung erfolgt in Hennef.
    Transportfolge: Fahrtnummer 173 200.
                    Stab und 1:Bttr. (m.I.Zug=
                    Verladung am 4.3. von 8,00 - 12,00 Uhr mit 6 Stück Flr.
                    Fahrtnummer 173 204.
                    Nachr.Zug und 2.Bttr. (m.I.Zug)
                    Verladung am 4.3. von 13,30 - 17,30 Uhr mit 6 Stück Flr.
                    Fahrtnummer 173 207.
                    A.V.T. und 3.Bttr.(m.I.Zug)
                    Verladung am 4.3. von 19,00 - 23,00 Uhr mit 6 Stück Flr.
    Mot.Tile marschierenm soweit nicht verladen werden können, im Landmarsch.
3.) Nach Eintreffen untersteht die Abteilung zunächst der 32.I.D. (Erholungsheim Jünkerath).
4.) Vorkommandos zur Übernahme und Einteilung der Unterkünfte sind am 3.3. vorzuschicken.
5.) Der 12.I.D. ist nach Eintreffen Fernsprechanschluß der Abteilung zu melden.
6.) I./A.R.12 hat der Div. über A.R.12 wesentliche Übungsvorhaben Veränderungen personeller und materieller Art,
    Unterkunftsänderung usw. dauernd laufend zu melden.
    A.R.12 sorgt für genügende Unterrichtung der Abt. über grundlegende Befehle der Div.
 
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