196.Infanteriedivision
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Gliederung 196.Infanteriedivsion
Oberkommndo des Heeres                                                                                                    Berlin, den 15.November 1939
Befehlshaber des Ersatzheeres
Nr AHA Ia(I)       /39 geh.

Betr.: Aufstellung von 14 Divisionen aus dem Ersatzheer

A.) Allgemeines.

    1.) Zum 1.12.39 sind handschriftlich 14 auf 13 korrigiert) Divisionen us dem Ersatzheer nach anliegender Gliederung zu bilden. Die Stäbe und Einheiten
        dieser Divisionen werden aus bestehenden Ersatzeinheiten, welche dafür im Ersatzheer fortfallen, aufgestellt.

    2.) Es stellen zum 1.12.39 auf:
            W.Kdo.I        161.Division
            W.Kdo.II       162.Division
            W.Kdo.III      163.Division
            W.Kdo.IV       164.Division
            W.Kdo.VII      167.Division
            W.Kdo.VIII     168.Division
            W.Kdo.IX       169.Division
            W.Kdo.X        170.Division
            W.Kdo.XI       181.Division
            W.Kdo.XIII     183.Division
            W.Kdo.XVII     187.Division (handschriftlich "zunächst nicht")
            W.Kdo.XX       196.Division
            W.Kdo.XXI      197.Division

3.) Für die Aufstellung der Divisionen sind in den Wehrkreisen I,III,VIII,X,XIII u.XVII die gem. OKH/BdE/AHA/Ia(VIII) Nr.8701/39 geh.v.4.11.39
    festgelegten zweiten Kommandeure der Ersatztruppen.
4.) Für die Aufstellung gelten folgende K.St.N.und K.A.N. als Anhalt.
    Divisionsstab
    Kradmeldezug
    Stab Inf.Rgts.
    Nchr.Zg.Stb.Inf.Rgts.
    Stb.Inf.Btls.
    Schtz.Kp.
    Inf.Gesch.Kp.
    Inf.Pz.Abw.Kp.
    l.Inf.Kol.
    Inf.Reit.Zg.
    Inf.Reit.Zg.
    Radf.Schwd.
    Stb.Art.Abt.
    Nachr.Zg.Stb.Art.Abt.
    Art.Verm.Trupp
    l.Battr.(besp.)
    Nachr.Kp.
    Pi.Kp.
    kl.Kw.Kol.
    Fahr-Kol.
    Verpflegungsamt
    Sanitätskompanie
    Kr.Kw.Zug
    Vet.Kp.
    Feldpostamt

5.) Die Aufstellungen sind bis 7.12.1939 durchzuführen. Die Verwendungsbereitschaft ist an OKH/AHA Ia zu melden. Die Divisionen werden nach beendeter Aufstellung
    alsbald zum Feldheer abtransportiert werden.

B.) Durchführung

    1.) Es wird den W.Kdos überlassen , welche Ersatzeinheiten für die Aufstellung dieser Divisionen im Ersatz-heer in Fortfall kommen. Die hierdurch hervorgerufene
        Änderung der Gliederung des Ersatzheeres ist an OKH/BdE/AHA I a zu melden.
    2.) Für die Aufstellung sind möglichst geschlossene Bataillone, Abteilungen pp. des Ersatzheeres zu verwenden. Sie sind, soweit erforderlich, durch Personal
        von Marscheinheiten anderer Ersatztruppenteile des Wehrkreises aufzufüllen. In Einzelfällen , z.B. bei der Nachr.Kp., bei der Vet.Kp., bei den San.Einheiten ,
        Nachschb.- u. Verwaltungsdiensten ist die Aufstellung durch die W.Kdo. nach eigenem Ermessen aus dem zur Verfügung stehenden Ersatzheere durchzuführen.

C.) Personelle Bestimmungen

    I. Offiziere    P A bitte auszufüllen !
    II.San.Offz.    S Jn    "      "      !
    III.Vet.Offz.   V Jn    "      "      !
    IV.Verw.Beamte  V  A    "      "      ! Ergänzung:"IV Offiziere (W) werden durch OKH (PA) zugewiesen"
                                            In C IV ist aufzunehmen: "Feuerwerker wwerden vom OKH (AHA/Fz.In) zugewiesen. Die Waffenfeldwebel sind von den stellvertr.
                                            Gen.Kdos. usw. einzuteilen. Der etwa noch erforderliche Bedarf kann beim OKH AHA/FzIn angefordert werden.
    V.Techn.Beamte In T    "      "       !
    VI.Uffz.u.Mannsch. Ia (VIII)   "      !

D.) Ausstattung mit Waffen u.Gerät und Munition:
                    bitte Ib Fz In ausfüllen!
    Der Fz In - Befehl soll in diesen Befehl gleich eingefügt werden.

Zusatz:

Bereitstellen der Munition hat durch die zuständigen Fz.Kdo. zu erfolgen.
Für 196.Div.stellt Fz.Kdo.I
Für 197.Div.stellt Fz.Kdo.VIII
Für 198.Div.stellt Fz.Kdo.IV
die erforderliche Munition bereit.
Zuführung der Munition hat auf Anforderung im Benehmen mit dem aufstellenden W.Kdo. zu erfolgen.
Überzählig werdende Ub.,Ex.- und U.Munition, Üb.-Nahkampf-,Spreng- und Zündmittel sind an die zuständigen H.Ma.abzugeben.
E.) Pferde.        bitte In 3 aufüllen !

F.) Kraftfahrzeuge bitte In 6 ausfüllen !

G.) Bekleidung     bitte Bkl. ausfüllen !

H.) Verpflegung    VA/V3 bitte ausfüllen !

I.) Vorschriften  H Dv bitte ausfüllen !
    Die Vorschriften sind sofort bereitzustellen und spätestens am 20.11.39 den aufstellenden W.Kdo.zuführen.

J.) Ausstattung mit Schreibmascchinen und Bürogerät. Bitte Ag H ausfüllen

Es wird um Übersendung bis 16.11.1000 Uhr an AHA Ia(I) durch Boten erbeten. Eine Verzögerung darf auf keinen Pall eintreten, weil den I b der W.Kdo. bereits am 16.11.
um 1500 Uhr der Originalbefehl ausgehändigt werden soll. Weiterhin wird gebeten, in den Beiträgen nicht Sonderverfügungen der einzelnen Dienststellen zu verweisen,
sondern den Beitrag so abzufassen, dass sich die Ausgabe von Sonderanweisungen erübrigt.

Zusatz:

Munition:
Bereitstellen der Munition hat durch die zuständige Fz Kdos zu erfolgen.
Für 198.Div. stellt FzKdo IV die Munition bereit.
Zuführen im Einvernehmen mit den aufstellenden W.Kdo.
Fz.Kdo.XX fordert die erforderliche Mun. beim Fz.Kdo.I
   "   XXI   "     "          "       "    "  Fz.Kdo.VIII
 
OBERKOMMANDO DES HEERES                                                                                                                        Berlin, den 30.1.1940
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA/Ia I Nr.285/40 g.Kdos.

Betr.: Aufstellung von 3.Pi.Kp. für Div. 7.u.8.Welle.

Bezug: OKH/Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia I Nr.185/40 g.Kdos.

1)  Bei den Divisionen 7.u.8.Welle (außer 164.Div.) ist bis 1.4.40 die Aufstellung 3.Pi.Kompanien nach K.St.N.u.K.A.N.711 vom 1.10.38
    (handschr.korrigiert auf: 5638/40 FzInVa)durchzuführen.   
2)  Hierzu werden den Aufstellungswehrkreisen alsbald zugeführt:

    von 205.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.V    für 167.u.183.Div.
    von 207.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.II   für 162.u.292.Div.
    von 208.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.III  für 163.u.293.Div.
    von 211.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.I    für 161.u.291.Div.
    von 212.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XIII für 296.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XVII für 297.Div.
    von 214.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IX   für 169.u.299.Div.
    von 216.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XI   für 181.u.295.Div.
    von 223.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XX   für 196.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XXI  für 197.Div.
    von 225.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.X    für 170.u.290.Div.
    von 227.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IV   für 294.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 168.Div.
    von 246.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.B.Prag   für 198.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 298.Div.

3) Die empfangenen Wehrkreise melden umgehend die gewünschten Ausladeorte durch Fernschreiben an GenSt.d.H/Chef des Transportwesens.

4) Die Inf.Pi.Kp.werden mit ihrer vollen materiellen Ausstattung zugeführt. Die abgegebenen Divisionen haben jedoch das Recht, Personal bis zu 25%
   der Sollstärke zu entnehmen.
5) Die Aufstellung ist nach den Durchführungsbestimmungen der Verfügungen:
    a) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.12445/39 geh.v.21.12.39 (für Div.7.Welle) und
    b) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos.v.26.1.40 (für Div.8.Welle) durchzuführen.

zu Nr.143/40 g.Kdos.Fz.In.
 
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Erstzheeres                                                                                                            Berlin, den 5.Februar 1940
Az.72/89 00 M 40 g.Kdos.AHA/Fz In IVa
Nr.146/40 geh.Kdos.

Betrifft: Umgliederung der Div.3.Welle
3 Anlagen (nur für Fz.Kdo.)

1) Abschrift der Verfügung OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(I) Nr.185/40 geh.Kdos. vom 29.1.40 wird anliegend in dreifacher Ausfertigung zur Kenntnis und weiteren
   Veranlassung übersandt.
2) Die gemäß Abschnitt B Ziffer 1) b) der Anlgen frei werdenden Pionier-Kompanien werden gemäß Verfügung OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(I) Nr.285/40 geh.Kdos.
   vom 30.1.40 (nicht an Fz.Kdo. ergangen) den Inf.Div.7. und 8.Welle zugeteilt und zwar:

     a) 7.Welle
        1.Kp. Bereich W.Kdo.I für 161.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.II für 162.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.III für 163.Div.
        2.Kp. Bereich W.Kdo.V für 167. und 183.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.VIII für 168.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IX für 169.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.X für 170.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XI für 181.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XX für 196.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XXI für 197.Div.
        1.Kp. Bereich Wehrm.Bev.Prag für 198.Div.

    b) 8.Welle
        1.Kp. Bereich W.Kdo.I für 291.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.II für 292.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.III für 293.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IV für 294.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.VIII für 298.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IX für 299.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.X für 290.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XI für 295.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XIII für 296.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XVII für 297.Div.

        Über Ausstattung der unter a) und b) aufgeführten Pi.Kp.mit M.G.Gerät wird auf Abschnitt B Ziffer 5 Absatz 3 der Verfügung hingewiesen.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                Berlin, den 17.5.1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I) Nr:1378/40 g.Kdos.

Bezug: OKH Gen.St.d.H.-Org.Abt.(St.)(I) Nr.625/40 g.Kdos. vom 6.5.40.

Betr.: Beschränkte Beweglichmachung der 554.-557.Inf.Div.

beschränkt
Die 554. - 557.Inf.Div. sind durch AOK 7 bis 15.6.40 beschränkt beweglich zu machen. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

1.) Verstärkung der Schützen-Komp. von 6 auf 9 l.M.G.    :
    Befehl über Zuweisung des Geräts ist mit OKH Chef H Rüst u. BdE Az.72 d 60/83 AHA Fz Jn IVb(II) Nr.8750/40 g.v.8.5.40 bereits ergangen.

2.) Beweglichmachung der Inf.Regimenter:
    Die Inf.Regimenter sind durch je 1 Kolonne (rund 60 Fz) behelfsmäßig beweglich zu machen. Hierzu wurden dem AOK 7 mit
    OKH Gen.St.d.H.-Org.Abt.(1.St.)(I)Nr.1896 u.1897/40 geh.vom 6.5.40 bereits 12 Fahrkolonnen zugeteilt.
    Die Kolonne für das vierte Regiment der 555.Inf.Div. ist aus den Abgaben gem.Ziff.3.)b) zu bilden.

3.) Auffüllung und Bespannung der Artillerie:
    a) Die Artillerie der 554.-557.Inf.Div(ohne Beob.Abt.)
       wird auf folgende K.St.N. aufgefüllt:
        Stab Artl.Rgts.:    K.St.N.401 vom 1.10.37
        N.Z. "    "    :      "    551       "   
        Stab l.Art.Abt.:      "    403(o)v.  "
        N.Z.    "    " :      "    553 v.    ”
        Battr.97(p)(4 Gesch.) "    431 (Beh.)v. 15.5.40
        Stab schw.Art.Abt.    "    405(o) v. 1.10.37       
        N.Z.                  "    553    v.    "
        Battr.10cm (4 Gesch.) ”    451 (Beh.) v. .17.5.40
        Die K.St.N. gehen den Divisionen gesondert zu.

    b)Hierfür werden dem A.O.K.7 aus Resten der nach Norwegen ab transportierten Divisionen zur Verfügung gestellt:
        für 554.Inf.Div.:   l.Inf.Kol. I. R. 159,183,236           ) (vermutlich Inf.Rgt.193 statt 183)
                            die 2.Mun.Staffel des A.R.169          ) W.K.II
                            V.u.G.Trosse d. 69.Inf.Div.            )
                            3.u.4.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 (W.Kdo.X)
        für 555.Jnf.Div.:   l.Inf.Kol.I.R.307,310,324 (Hieraus     )
                                jedoch auch Aufstellung der Kol.   ) W.Kdo.
                                für viertes Inf.Rgt.d.Division)    )  III
                            l.Nachr.Kol./N.A.234(ohne Gerät)       )
                            V.u.G.Trosse der 163.Jnf.Div.          )
                            5.u.6. Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222(W.K.X)
        für 556.Inf.Div.:   l.Inf.Kol. I.R.334,349,359             )
                            l.Nachr.Kol./N.Ab. 222(ohne Gerät)     )
                            die 2.Mun.Staffeln des A.R.222         ) W.Kdo.
                            V.u.G.Trosse der.181.Inf.Div.          )   X
                            7.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222     )
        für 557.Inf.Div.:   l.Jnf.Kol. I.R.340,345,362             )
                            l.Nachr.Kol./N.A.233                   ) W.Kdo.XX
                            die 2.Mun..Staffeln des A.R.233        )
                            die V.u.G.Trosse d. 196.Inf.Div.       )
                            8.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 (W.Kdo.X)

    c) Die Kolonnen und Trosse werden durch Transportchef, jedoch voraussichtlich nicht vor 25.5.40 den Divisionen zugeführt.
       Hierzu teilt a) A.O.K.7 an Transportchef die gewünschten Ausladeorte mit,    
                    b) veranlaßt Wehrkreis, in dem die Kolonnen z.Zt, liegen, sofortige Transportanmeldung an zuständige Transportkommandantur.

    d) Die W.Kdös. in deren Bereich die Kolonnen und Trosse z.Zt. untergebracht sind, teilen dem A.O.K. 7 umgehend die genauen Stärken mit.
       Die Führer der Div.Reste sind durch OKW Heimatstab Nord anzuweisen, den zuständigen W.Kdo. die Stärken und Unterkunftsübersichten einzureichen.

    e) Die bei den Artl.Rgtern. vorhandenen Bespannungsstaffeln sind zur Beweglichmachung zu verwenden, die l.Artl.Kolonnen bleiben jedoch als solche bestehen.     

    f) Verwendung der zur Verfügung stehenden Kolonnen und Trosse:
        aa)Fehlendes Personal ist bei den zuständigen Ersatztruppenteilen anzufordern.
        bb)Das durch die Umgliederung freiwerdende Gerät ist bei H.Za.Ulm zur Verfg. Chef H Rüst u. BdE abzugeben. Für die Beweglichmachung etwa fehlendes
           Gerät ist bei Chef H Rüst u. BdE AHA - Fz Jn anzufordern.
        cc)Überzählige Pferde sind an Heimatpferdepark 5 abzugeben. Etwa fehlende Pferde sind bei Chef H Rüst u.BdE AHA - Jn 3 anzufordern.
        dd)Notwendig werdender personeller und materieller Ausgleich zwischen den Divisionen ist durch A.0.K.7 zu veranlassen.

4.) Ausstattung der Stellungs- Panz.Abw.Komp. 303 - 306 mit Zugmitteln.
    a) An jede der oben genannten Kompanien werden durch Chef H Rüst u.BdE AHA Ag K/M zugewiesen:
        1 Kfz. 12     bzw. Ersatz dafür
       11 Gesch.Kfz.   "     "      "
        5 s.Kräder m. Beiwagen
        4 l.Kräder
    b) Zur Wartung der Kraftfahrzeuge ist ein Feldwebel(K) oder Uffz.(K), ferner die erforderlichen Kraftfahrer bei den für die Ersatzgestellung der betr.
       Divisionen zuständigen W.Kdos. anzufordern.

5.) Die Festungspionier-Bataillone 305-308 sind mit den bei diesen Bataillonen vorhandenen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen behelfsmäßig beweglich zu machen.
    Eine Zuweisung weiterer Fahrzeuge ist nicht möglich.

6.) Über Bildung einer Nachr.Abt. aus den vorhandenen Nachr. Komp. ergeht Sonderbefehl.

7.) Die Zuführung von Fahrkolonnen aus dem Feldheer als Div. Nachschubkolonnen wird durch Gen.St. d.H. - Gen. Qu. veranlaßt.            

8.) Aufstellung einer Vet. Kompanie.       
    a) Durch 554.- 557.Inf.Div. ist je eine Veterinärkompanie nach K.St.N.u. KAN 14l6(Beh.) vom 18.5.40 aufzustellenn.
       Die K.St.N. u. KAN gehen den Divisionen gesondert zu.   
    b)Personelle Bestimmungen:
        aa) Vet.Offiziere: Zur Besetzung der Stellen der Kp. Führer gibt Gen.St.d.H.- Gen.Qu. 4 Vet.Offz. aus dem Feldheer ab.
            Für die übrigen Vet.Offz.Stellen werden Vet.Offz.Anw. durch Chef H Rüst u.BdE AHA - V Jn zugewiesen.
            Meldung der Vet.Offz. u. Vet.Offz. Anw. am 25.5. bei W.Kdo.V Stuttgart (Wehrkreisveterinär)
        bb)Personaleinheiten;   
            Es geben je eine Personaleinheit (ausschl.Vet .Offz.) gem. K.St.N. 1416 ab:
            W.Kdo. XVIII an    554.Inf.Div.   
              "     XVII an    555. "   "   
              ”       V  an    556. "   "
              "      IV  an    557. "   "
            Abruf unmittelbar durch die aufstellenden Divisionen.
            Die personelle Einheit ist durch die abgebenden W.Kdos. mit einer Feldgarnitur Bekl. u. Ausrüstung nach KStN 1416 auszustatten.
        cc)Waffen, Gerät und Munition werden durch Chef H Rüst und BdE AHA - Fz Jn, Kraftfahrzeuge durch Ag K/M an die Divisionen zugewiesen.
        dd)Veterinärgerät:
           Wehrkreisveterinär V veranlaßt die Bereitstellung des Vet.Gerätes für alle 4 Vet.Komp. gem. K.A.N. 1416 durch Heimat Vet.Park 5.
           Fehlendes Gerät ist bei Chef H Rüst u.BdE AHA - V Jn anzufordern.
        ee)Ausstattung mit Pferden wird durch Chef H Rüst u. BdE AHA - Jn 3 mit Sonderverfügung geregelt.

9.) Beendete Aufstellung der befohlenen Maßnahmen ist durch A.O.K. 7 zum 15.6.40 an Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) zu melden.
 
Referat IVa
Az.72/89 00 M 40 g.Kdos.                                                                                                    Berlin, den 18.9.1940   
Nr.1125/40 g.Kdos.

Betr.: Gliederung der Truppen in Norwegen.

Anliegend Abdruck der Verfg.OKH Chef AHA/Ia (II) Nr.2723/40 g.Kdos. vom 18.9.1940.
Die Anordnungen der Fz Jn über Zuweisen von Waffen,Gerät und Munition für die nach vorstehender Verfg. durchzuführenden Umbildungen und
Neuaufstellungen werden z.Zt. bearbeitet. Gr.III und Ref. IVb - IVh erhalten jeweils Abdruck.
-1- Anlage     

Oberkommando des Heeres                                                                                              Berlin, den 18. September 1940.
Chef H Rüst und B d E
AHA/Ia(II) Nr.2723/40 g.Kdos.    Geheime Kommandosache!

Bezug: OKH GenStdH/Org.Abt.(1.St.)(I) Nr.1413/40 g.Kdos. v.10.9.40.
Betr.: Gliederung der Truppen in Norwegen.

-5- Anlagen.

A. Im Rahmen der Umgliederung des Heeres im Winterhalbjahr 1940/41 sind von GenStdH mit Bezugsverfügung folgende Änderungen der Gliederung bezw.
Neuaufstellungen für die Truppen in Norwegen befohlen:

    I. Umgliederung des Geb.Korps Norwegen
       auf Grund des mit Gruppe XXI Ia Nr.1995/40 g.Kdos. vom 9.8.40 vorgelegten Vorschlages nach Anl.1a u. 1b (die Gliederungen dienen als Anhalt,
       endgültige Gliederung des Geb.Korps Norwegen bleibt vorbehalten.)

        1.) Umstellung auf Karrenzug bei Geb.Jäg.Rgt. mit eigenen Mitteln der Gruppe XXI unter weitgehender Einsparung von Tragtieren.
        2.) Umgliederung innerhalb der Geb.Jäg.Btl. (Eingliederung der s.Gr.W. in die Geb.Jäg.Kp., Bildung der M.G.Kp. und Stabs-Kp.) als ä
            Versuchsgliederung für 2. und 3.Geb.Div. vorbehaltlich einer endgültigen Regelung.
        3.) Umstellung der Geb.Artillerie von Verlastung auf Karrenzug. (Teilmotorisierung, wie von Gr.XXI für A.R.112 vorgeschlagen, kommt nur dann
            als Versuchsgliederung in Frage, wenn es die Kfz.Lage des Landes erlaubt, ohne dass dadurch die übrigen Umgliederungs - und
            Neuaufstellungsvorhaben beeinträchtigt werden.
        4.) Durchführung folgender Neuaufstellungen bei
            2.und 3.Geb.Div. durch Gruppe XXI:
            a)    je 1    2.Kp. der Div.Pz.Jäg.Abt.,
            b)    je 1    3.Pi.Kp.(mot.) der Geb.Pi.Btl., soweit
                                         die Kfz.Lage es zulässt,
            c)    je 1    3.Kp. bei Geb.Nachr.Abt.
            d)    je 1    Radfahr-Btl.
        5.) Allmähliche Vollmotorisierung der rückw.Dienste der Geb.Div. im Rahmen der Kfz.Lage.
        6.) Umgliederung der Geb.Korps-Nachr.Abt.
        7.) Zum Küstenschutz eingesetzte deutsche und norwegische schw.Battr. zählen ungeachtet ihres jeweiligen takt. Unterstellungsverhältnisses
            kriegsgliederungsmässig zu den Heerestruppen.   

    II.) Umstellung der 196.Inf.Div.
     so, dass sie sich in dem Gebirgsgelände ihres neuen Einsatzraumes bewegen kann.
        Hierzu   
        1.) Zuführung von Geb.Bekleidung und Ausrüstung in beschränktem. Umfange;       
        2.) Ausstattung mit Gran.Werfern;
        3.) Zusätzliche Zuteilung von Geb.Trsp.Staffeln zu allen bespannten Teilen der Division;       
        4.) Umbewaffnung des Art.Rgt.233 nach Anl.2.

    III.) Neuaufstellung einer Inf.Division
          durch Gruppe XXI, vorläufig für bodenständigen Einsatz in Südnorwegen. (Zur Aufstellung des Div.Stabes ist Stab Befehlshaber Oslo-Südwest
          zur Verfügung gestellt.)

    IV.) Auffüllung der 181.Inf.Div.
         durch Aufstellung des fehlenden 9.Btl.

    V.) Stärkenachweisungen.
        Die Festsetzung der KStN und KAN der in Norwegen eingesetzten Einheiten, soweit eine Abweichung von den Normalstärken auf Grund der besonderen
        Verhältnisse notwendig wird, bleibt der Gruppe XXI überlassen. Abänderungen sind jeweils dem Chef H Rüst und BdE / AHA und GenStdH/ Org.Abt.
        zu melden. Eine Überschreitung der Normalstärken bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung des OKH.

    VI.) Die befohlenen Umgliederungen und Neuaufstellungen sind sofort durchzuführen. Die Verwendungsbereitschaft aller Truppen in ihrer neuen
         Gliederung bis 1.12.1940 ist anzustreben.

B. Hierzu wird befohlen:

    I.) Umgliederung des Geb.Korps Norwegen.
        1.) Kriegsstärkenachweisungen und Kriegs-Ausrüstungsnachweisungen.
            a) Umgliederung und Neuaufstellungen gem.Ziff.A I 4 a-b innerhalb des Geb.Korps Norwegen sind durch die Gruppe XXI nach den mit Gruppe XXI
               Ia Nr. 1995/40 g.Kdos. vom 9.8.40 vorgelegten Kriegsstärkenachweisungen durchzuführen.
                Änderungen sind an Chef H Rüst und BdE/AHA zu melden.
                Bis zur Festlegung der endgültigen Gliederung der Nachr.Truppen beim Geb.Korps Norwegen können die vorgelegten KStN auch als Unterläge
                für die Neuaufstellung der 3.Kp. der Geb.Nachr.Abt. verwandt werden.
                Für die Umgliederung des Geb.Korps Norwegen gelten die gültigen KAN weiterhin als Anhalt.
            b) Für die Aufstellung der Radf.Btl. bei 2. und 3.Geb.Div. gelten folgende KStN und KAN als Anhalt und Höchstgrenze:
            Bennenung            Nr.d.Eihh.    K.St.N.vom     K.A.N. vom
            Stb.Radf.Abt.(t mot)    307            1.10.38    1.10.38
            Nachr.Zg.(mot)Radf.     367            1.10.37    1.10.37
            1 Zg.Pi.auf Fahrrädern aus 723 Beh.    15.2.40    15.2.40
            Radf.Schwd. C           357            22.5.40    22.5.40
            TE Führ.schw.Schwd.     324            1.10.38    1.10.38       
            (mot) Radf.Abt.    
            TE Kav.Gesch.Zg.        343            1.10.37    1.10.38
            (2 l.I.G.) (mot Z)      
            TE Kav.Gr.W.Zg.         347            1.10.38    l.10.38
            (6 s.Gr.W.) (mot)    
            TE Kav.Pz.Jäg.Zg.       341            1.10.37    1.10.38
            (3 Gesch.) (mot Z)    
            2 Züge s.M.G.          aus 166         1.4.40     1.4.40           
            (je 4 s.M.G.)    

    2.) Personelle Bestimmungen.       
        a) Für folgende Neuaufstellungen des Geb.Korps Norwegen gem. A I 4 sind durch Gruppe XXI die Stämme zu stellen und durch W.Kdo.XVIII
           Ersatztruppenteile zu bestimmen:
            2./Geb.Pz.Jäg.Abt.55    )
            3./Geb.Pi.Btl.82        )    2.Geb.Div.
            3.Geb.Nachr.Abt.67      )
            Radf.Btl.67             )
           
            2./Geb.Pz.Jäg.Abt.48    )
            3./Geb.Pi.Btl.83        ) 
            3./Nachr.Abt.68         )    3.Geb.Div.
            Radf.Btl.68             )

        b) W.Kdo.XVIII stellt auf Anforderung für vorstehende Neuaufstellungen Ersatz an  Offizieren Verwaltungsbeamten Schirrmeistern (K)
           Mannschaften mit 2 monat.Ausbildung
        c) Fehlende Sanitätsoffiziere für Radf.Btl.67 u. 68 sind durch W.Kdo.XVIII zu besetzen und an Chef H Rüst und BdE/AHA S In zu melden.
        d) Besetzung von Funkmeisterstellen wird durch Chef H Rüst und BdE/AHA In 7 gesondert geregelt.

    3.) Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung wird besonders befohlen.
    4.) Ausstattung mit Kraftfahrzeugen.
        Ausstattung der Neuaufstellungen beim Geb.Korps Norwegen hat durch Gruppe XXI aus norwegischen Beständen zu erfolgen.
        Auf Grund der Kfz.Lage in Norwegen dürfte die vorgeschlagene Teilmotorisierung des A.R.112 und Motorisierung der neu-aufgestellten
        3.Kp. der Geb.Pi.Btl. und Geb.Nachr.Abt. zunächst undurchführbar sein.
    5.) Ausstattung mit Waffen und Gerät.
        a) Für die Umstellung auf Karrenzug können keine Karren aus der Heimat zugeführt werden.
        b) Für Neuaufstellungen der 2.Kp. der Geb.Pz.Jäg.Abt. und der 3.Kp. der Geb.Pi.Btl. werden Gerät (ohne Kfz.) und Waffen zugeführt. Zuführung
           von Gerät für Neuaufstellung der 3.Kp. der Geb.Nachr.Abt.
        c) Für die Aufstellung der Radf.Btl.67 und  68 sind Fahrräder- in Norwegen anzukaufen.Sonstiges Gerät (ohne Kfz.) und. Waffen werden überwiesen

    II.) Umstellung der 196.Inf.Div.
        1.) Durch Abgabe von I.R. 345 und 1 Abt.A.R. 233 ist die Div. zweigleisig zu gliedern.(s.Zff. III 1.))
        2.) Die erforderlichen G.W. für J.R.340 und J.R.362 werden zugeführt.
        3.) Die verbleibenden 2 Abt. des A.R.233 werden nach Anlage 2 umbewaffnet. Die erforderlichen Geb. Geschütze werden zugewiesen.
        4.) Geb.Trsp.Staffeln sind ausschliesslich aus Mitteln der Gruppe XXI, vor allem aus Einsparungen bei der Eingliederung des Geb.Korps Norwegen
            zusammenzustellen .
        5.) Zuführung von Geb.Bekleidung und -Ausrüstung wird besonders befohlen.

    III.) Neuaufstellung einer Inf.Div.
        1.) Durch Gruppe XXI ist die 199.Jnf.Div. durch Übertritt des J.R.345 und. 1 Abt. des A.R.233 der 196.Div. (s. II 1.)) sowie durch Abgaben aus den
            Divisionen 69, 163, 181 und 214 nach Anlage 3 aufzustellen.
        2.) Kriegsstärkenachweisungen und Kriegsausrüstungs-nachweisungen gem. Anlage 4 gelten als Anhalt und Höchstgrenze für die Aufstellung. Gliederung
            der Nachr.Tr. wird gesondert befohlen.
        3.) Personelle Bestimmungen.
            a) W.B.Prag bestimmt im Einvernehmen mit W.K.I die zuständigen Ers.Truppenteile für alle Einheiten der 199.J.D. einschl. der zur Aufstellung
               der 199.J.D. von den anderen
               Divisionen abgegebenen Einheiten.
            b) Truppenoffiziere.
                Stellenbesetzung regelt H.P.A.       
            c) Generalstabsoffiziere.
                Besetzung der Generalstabsoffizierstellen erfolgt durch Sonderbefehl GenStdH (GZ)
            d) Sanitätsoffiziere.
                Besetzung der Stellen des Div.Arztes, dessen -Adj. und des Führers der San.Kp. wird durch Chef H Rüst und BdE / AHA
                S Jn gesondert befohlen. Die übrigen fehlenden San.Offz. sind bei Chef H Rüst und BdE / AHA S Jn anzufordern.
            e) Veterinäroffiziere.
                Die Stelle des Div.Vet. wird durch H.P.A. auf Vorschlag des Vet.Jnsp. besetzt. Soweit die übrigen Stellen durch Gruppe XXI nicht besetzt
                werden können, ist der Bedarf bei Chef H Rüst und BdE / AHA V Jn anzufordern.
            f) Es sind anzufordern:
                Offz.(Jng.)    bei Chef H Rüst und BdE/AHA Jn T
                Offz.(W)        "    "    "    "    "    "  Fz Jn
                Verwaltungsbeamte    "    "    "    "    "  VA
                Techn.Beamte    "    "    "    "    "    "  AHA Jn T
                Heeresjustizbeamte    "    "    "    "   "  HR
                Heeresseelsorgebeamte    "    "    "    "   Ag/EH.

            g) Mannschaften.
                Zur Auffüllung der Einheiten auf volle Stärke sind durch W.B.Prag auf Anforderung Ers.Mannschaften mit mindestens 8-wöchiger Ausbildung aus
                den Ers.Truppenteilen zu überweisen. Zur Auffüllung von Kolonnen und ruckw.Diensten sind durch W.Kdo.I im Einvernehmen mit W.B.Prag
                Mannschaften aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen zu stellen.
            h) Schirrmeister, Feuerwerker, Waffenmeisterpersonal, Funkmeister.
                Durch Gruppe XXI nicht zu deckender Bedarf an Schirrmeistern, Feuerwerkern und Waffenmeisterpersonal ist bei Chef H Rüst und BdE / AHA
                anzumelden. Besetzung der Funkmeisterstellen wird durch Chef H Rüst und BdE / AHA In 7 gesondert geregelt.
            i) Feldgendarmerie.
                Der Führer des Feldgendarmerietrupps ist bei Gen St d H/Gen Qu ansufordern. Das übrige Personal ist durch Gruppe XXI zu stellen.
            k) Sanitätspersonal. W.B.Prag stellt auf Anforderung San.Personal für San.Dienste aus der Ers.Abt., sonstiges Personal, das keiner Ausbildung
                im San.Dienst bedarf, aus entsprechenden Ers.Abt.
            l) Hufbeschlagspersonal. Der von Gruppe XXI nicht zu deckende Bedarf ist bei Chef H. Rüst und BdE / AHA V Jn anzumelden.

        4.) Ausstattung mit Pferden.
            Zur Deckung des Pferdebedarfs sind zunächst die bei der Umgliederung des Geb.Korps Norwegen frei gewordenen Bestände zu verwenden. Dann noch
            fehlender Bedarf ist bei Chef H Rüst und BdE / AHA Jn 3 anzumelden.
        5.) Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung wird gesondert befohlen.
        6.) Ausstattung mit Kraftfahrzeugen.
            Zuführung von Kfz. aus der Heimat ist z.Zt. nicht möglich. Über die Frage des Ankaufs von Kfz. in Schweden wurde noch nicht entschieden.
        7.) Ausstattung mit Waffen und Gerät.
            Über Zuweisung von Waffen und Gerät folgt Sonderbefehl. Für die Aufstellung ist zu Grunde zu legen:
            a) Die 199.J.D. ist möglichst ausschliesslich mit norw. Waffen und Gerat auszustatten. Als J.G. ist vorläufig die norw. Geb.Kan., als Pak die
               norw. Feldkan. zu verwenden.
            b) Zur Aufstellung der I. und.II./A.R.199 ist das norw. Gerät des A.R. 234 (163.J.D.) zu verwenden. (Geräteersatz für A.R.234 wird im Zuge
               der allgemeinen Umbewaffnung der Art. in Norwegen zugewiesen.)
            c) Die als III.Abt. zum A.R.199 tretende Abt. des A.R.233 (2 Battr. l.F.H.18) wird im Zuge der allgemeinen Umbewaffnung auf 3 Battr.
               l.F.H.16 umbewaffnet.
            d) Falls Umbewaffnung des zur 199.Jnf.Div. tretenden J.R.345 auf norw.Waffen und Gerät möglich und beabsichtigt ist, verbleiben die frei
               werdenden Waffen und Geräte zur Verfügung der Gruppe XXI.Hierüber ist an Chef H Rüst und BdE / AHA zu melden.

        4.) Auffüllung der 181.Jnf.Div.
            1.) Das fehlende III./J.R.359 ist durch 181.Jnf.Div. aus sich heraus nach nachstehenden KStN und KAN aufzustellen:

                Benennung    Nr.d.Einh.    KStN vom     KAN vom
                Stb.Jnf.Btl.    111 O        1.10.37    1.10.37
                Sch.Kp. c       131 c        1.12.39    1.12.39
                M.G.Kp. c       151 c        1.12.39    1.12.39
           
            2.) Zuständige Ersatztruppenteile sind durch W.Kdo.XI zu bestimmen.
            3.) W.Kdo.XI stellt auf Anforderung fehlende Offz., San.Offz., Verw.Beamte sowie Ersatz an Mannschaften mit 2-monatiger Ausbildung.
            4.) Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung wird besonders befohlen.
            5.) Ausstattung mit Waffen und Gerät. Zuständige Waffen und Gerät werden zugeführt.
            6.) KStN, KAN, Anlagenhefte, Kriegssoll an Vorschriften und Vorschriften gehen der Gruppe XXI zur Weitergabe ohne Anforderung zu.