| Befehle Oktober 1944 |
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563.Gren.Division
Div.Gef.Stand, den 5.10.1944 Kommandeur Oberst Brühl Dem II./Gren.Rgt.6 Das II./Gren.Rgt.6 (hanschrftl.: II./F.R.26) seit dem 29.9.1944 der Division unterstellt, hat in schneidig geführtem Gegenangriff den südwestlich Eglites in die HKL der Division eingebrochenen Feind zurückgeworfen und die Einbruchstelie auf ein Mindestmaß eingeengt. Der Angriff des Bataillons mußte in unübersichtlichstem Waldgelände gegen einen sich zäh wehrenden Feind geführt werden. Es war erforderlich, im Kampf Mann gegen Mann jedes einzelne feindliche Nest niederzuringen. Die Kämpfe haben wiederum die hohe infanteristische Überlegenheit des deutschen Grenadiers gegenüber dem Russen gezeigt. In den Folgetagen war das Bataillon maßgeblich daran beteiligt, die Durchbruchsversuche des Russen im Einbruchsraum abzuwehren und das Erreichen der Rollbahn Birini - Vizemnieki zu verindern. Führung und Truppe spreche ich für die hervorragenden Leistungen meinen besonderen Dank und Anerkennung aus. |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 7.10.1944. Abt. Ia Nachstehenden Befehl des O.B. der 16. Armee zur Kenntnis und sofortigen Bekanntgabe. "An alle Kommandeure. Die Lage am rechten Flügel der Heeresgruppe erfordert, dass alle aus der jetzt laufenden Absetzbewegung freiwerdenden Kräfte so schnell als möglich dem neuen Schwerpunkt zugeführt werden, um in die vor der ostpreußischen Grenze begonnene Ahwehrschlacht eingreifen zu können. Es kommt darauf an, daß, naohdem der Feind vor unserer bisherigen Front mit starken Kräften abgerückt ist, nun nach Westen marschiert wird, nicht in wilder Flucht, sondern in vorbildlicher Marschdisziplin, aber unaufhaltsam ! um den Feind an anderer Stelle zu schlagen. Die Truppe muß bis zum letzten Mann von dem einen Willen beseelt sein, das Letzte aus sich herauszuholen. Hohe Marschleistungen und große Anstrengungen sind ausschlaggebend, damit das von der Führung gesteckte Ziel erreicht wird. Alle Kommandeure und Einheitsführer haben sich rücksichts1os dafür einzusetzen, daß alle Marschbewegungen im Fluß bleiben und jedes eintretende Hemmnis beseitigt wird. Die Truppe ist wiederholt im Sinne dieses Befehls zu unterrichten. Vorwärts zum Schutze der ostpreußischen Heimat! m.d.F.b. gez. Hilpert, General der Infanterie. |
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Grenadier - Regiment 6
Regiments-Gefechtsstand, 11.10.1944 ====================== Soldaten des Grenadier Regiments 6 ! Der Führer hat mir am 30.September 1944 das R i t t e r k r e u z z u m E i s e r n e n K r e u z verliehen, Diese hohe Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung für das, was ich in den schweren Kampftagen els Führer des Regiments zum Gelingen so vieler erfolgreicher Kämpfe habe beitragen können, sondern auch eine Anerkennung für Euch alle; für die Leistungen unseres tapferen und stolzen Grenadier Regiments 6. Wir stehen vor einem neuen Kampfabschnitt und geloben weiterhin unsere Pflicht zu tun, um als tapfere Soldaten mit allen Kräften zum Erringen des Endsieges beizutragen. |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 15.Okt.44 Abt.Ia 09.00 Uhr Nr.170/44 geh. Divisionsbefehl Nr.110. ==================== 1.) Nach Gelingen des Durchbruchs zur Ostsee führt der Feind in den Raum südostw. Preekuln weitere Kräfte heran und machte am 14.X. vor der Front der Division stärkere Aufklärungsvorstöße, die abgewiesen wurden. Mit Fortsetzung dieser Aufklärungsvorstöße wie auch mit stärkeren feindlichen Angriffen ist zu rechnen. 2.) Die Division verteidigt sich im Abschnitt Indriki - südostw. Sunas mit Schwerpunkt rechts und verhindert feindlichen Durchbruch auf Libau. 3.) Es sind eingesetzt: Rechts: G.R.46 mit unterstellter Div.Füs.-Schwadron. Auftrag: Rgt. verteidigt sich in der derzeitigen HKL und verhindert einen feindlichen Durchbruch nach Nordwesten. Mit Ansatz feindlicher Panzer muß gerade im Abschnitt des Rgts, jederzeit gerechnet werden. Außer den örtlichen Reserven ist hinter der Mitte des Abschnittes im Raum Bunkas 1 Kp. des II.Btls. so bereitzustellen, daß Verschiebung nach rechts und links auch bei Tage gewährleistet ist. Einsatz der Kp. nur mit Genehmigung der Division. Teile des früheren Div.Füs.Btl. sind durch das Rgt. in der Nacht 15./16.X.44 herauszulösen und dem Stab Füs.Bt1.30 nach Vanagi zuzuführen. Links: G.R.6 (ohne II.F.R.26, dessen baldige Zuführung vorgesehen ist). Auftrag: Rgt. verteidigt sich in seinem Abschnitt und verhindert Feindvorstoß in das Waldgebiet nördl. Lidumnieki. In dem teilweise unübersichtlichen Wald- und Buschgelände muß besonders ein Durchsickern des Feindes mit allen Mitteln verhindert werden. Außer den örtlichen Reserven ist eine starke Reserve (bis zu 1 Kp.) auszuscheiden und hinter dem linken Flügel bereitzustellen. Das Rgt. muß sich darauf einstellen, nach Zuführung des II./F.R.26 am rechten Flügel den derzeitigen Abschnitt der Div.Füs.Schwadron mit zu übernehmen. Der Feind ist durch oftensive Aufklärung an der ganzen Front in der Vorbereitung seines Aufmarsches zu stören. Dabei ist auf die Einbringung von Gefangenen zur Klärung des Feindbildes besonderer Wert zu legen. Die Rgter. halten mit rechtem und linkem Nachbarn enge Verbindung und setzen dazu auf die Naht je ein Naht-Kommando in Stärke einer Gruppe. 4.) Abschnittsgrenzen: a) Zwischen 14.Pz.-Div. und 30.Inf.-Div. (G.R.46): Gailiski (14.) - Indriki (14.) - Höhe 126,1 (14.) - Höhe 111,4 (30.) - Wegekreuz Malini (30.) - Bhf. Ilmaja (30.). b) Zwischen G.R.46 und G.R.6: Krogeli - Lidumnieki - Gde.Verw.Asite - Mazdrogas (Orte zu G.R.6). c) Zwischen G.R.46 und 61.Inf-Div.: Nordwestspitze Kalsu - unleserlich Bahn-Straßenkreuz Upenieki - Höhe 190,1 - Dinzdurbe - Bhf-Kalvene (Orte zu 30.Inf.Div.). 5.) A.R.30 weist nach Herauslösung II./A:R.21 - auf Zusammenarbeit an I./A.R.30 mit G.R.46, II./A.R.30 mit G.R.6 III/A.R.30 und I./A.R.6 sind zur Überlagerung in der Hand des Art.-Führers mit Schwerpunkt vor rechtem Abschnitt einzusetzen. Feuerzusammenfassungen sind vorzusehen auf Wald südl. Ciruli, Ciruli, Höhe von Kaleji, Bachgrund südl.Pirtkuri, Briezi, Varki, Zundi, Augusti, Strilki und auf die von Süden nach Norden führenden Straßen und Wege. Die Feuerstellungen haben Panzerschußfeld, besonders an den Straßen vorzusehen. Feuervereinigung des gesamte Rgts. vor jeden der Abschnitte und Wirkung mindestens einer Abt. in die Nachbar-Div.Abschnitte ist sicherzustellen. 6.) Pi.-Btl.30 (ohne 3.Kp., mit deren baldiger Zuführung zu rechnen ist), bereitet im gesamten Abschnitt Sperren gemäß Sonderbefehl vor und ist für die Erhaltung der Straßen und Wege im Div.-Bereich verantwortlich. Entlang der Straßen und Versorgungswege sind Panzerdeckungslöcher anzulegen, zu deren Bau die in der Nähe liegenden Einheiten durch Pi.Bt1.30 huranzuziehen sind. 7.) Einsatz der Pak gemäß Sonderbefehl Stopak. Sturmgeschütz-Abt.1158 mit 4 Jägern zur Verfügung der Div. Raum osttw. Elkas, mit 3 Jägern auf Zusammenarbeit mit G.R.6 angewiesen südwestl. Mikeli. 8.) Das HKF ist beschleunigt und mit allen verfügbaren Kräften auszubauen. Besonders ist such der Ausbau des 2.Grabens und der 2.Stellung energisch vorwärts zu treiben. Die vorhandenen Reserven sind dazu anzusetzen, Die Feuerstellungen der Art. sind durch das Art.Rgt. umgehend zur Barbara-Stellung auszubauen. Die Trosse sind so unterzubringcn, daß sie zum Ausbau der Rückhaltstellung angesetzt werden können. Verantwortlich für den Ausbau des HKF und der 2.Stellung sind die Rgter. in ihren Abschnitten. Für den Ausbau der Rückhaltstellung ist Hptm.Held verantwortlich, der Befehl hat, sich wegen Regelung der Troßräume und des Einsatzes der Trosse und Versorgungstruppen zum Stellungsbau mit den Rgtern. in Verbindung zu setzen. 9.) Die Div. muß entsprechend der in Kürze zu erwartenden feindlichen Art.- und Luftwaffenwirkung schnellstens in die Erde!. Die Kraftfahrzeuge und Pferde sind einzugraben bezw. mit Splitterschutz zu versehen. Die Gef.-Stde.der Infanterie und Artillerie (einschl.Abt.) sind bis zum 20.10.44 in Bunker zu verlegen. Die Tarnung muss überall wesentlich verbessert werden. Alle Unterkünfte sind als Stützpunkte auszubauen. Der älteste Offz., Uffz. oder Mann ist für die Alarmbereitschaft und für die Verteidigung der Unterkunft verantwortlich. 10.) Div.Gef.Std.: Berzini |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 20.10.44. Abt.Ia Nr.175/44 geh. Divisionsbefehl Nr.111. 1.) Nach schneidigem Angriff des Pz.Gren.Rgts.103 und von Teilen des G.R.6 gelang es, den bei Klavas bis zur Höhe 185,2 vorgedrungenen Feind zu vernichten bezw. nach Süden zurückzuwerfen und eine neue HKL wieder aufzubauen. Mit weiteren Feindangriffen auch am rechten Flügel der Div. unterstützt von Panzern, ist zu rechnen. 2.) Die Div, hält die derzeitige HKL und drückt am 20.10.44 den linken Flügel zur Verbesserung der Stellung nach Süden vor. 3.) Aufträge für die Rgter.: a) G.R.46 unverändert: Die am rechten Flügel eingesetzte Div.Füs.Schwadron ist in der Nacht 19. auf 20.10.44 herauszulösen und zur Verfügung der Div. im Raum Punkas bereitzuhalten. b) G.R.6 hält seine Stellung und drückt im Anschluß an das Vorgehen des Pz.Gren.Rgt.103 seinen linken Flügel nach Süden in die neue HKL vor. Der Wald südl. Mikeli ist nach versprengten Feindteilen durchzukämmen II./F.R.26 wird dem Rgt. in der Nacht 19./20.10. nach Gde.Verw. Asite zugeführt und unterstellt. Einsatz des Btl.am linken Flügel der Div. ist vorzubereiten. Gef.Std. Wechsel des Rgts. in den Raum nördl. Lubenieki ist durchzuführen. c) Pz.Gren.Rgt.103 stellt sich am 20.10. im Raum Sunas zum Angriff nach Süden bereit (Beendigung der Bereitstellung bis 14.00 Uhr). Das Rgt tritt X Uhr nach Feuervorbereitung der Art. aus dem Raum Sunas nach Süden an und gewinnt des Südrand des "Ei-Wäldchens" südwestl. Keri. Der Angriff ist durch entsprechende Zuteilung eigener Sturmgeschütze zu unterstützen. Nach Erreichen des Angriffszieles ist eine neue HKL am Südrand des "Ei-.Wäldchens" bis Südrand des Sees westl. Keri aufzubauen und zu halten. Anschluß an den linken Nachbarn ist am Keri-See herzustellen. Das Waldgebiet um Klavas ist durch Spähtrupps zu überwachen und nach versprengten Feindteilen durchzukämmen. 4.) Neue Abschnittsgrenzen; a) Zwischen SS-Brigade Nordland und 30.Inf.-Div. (G.R.46) Wegekreuz Gde.Verw. Aizviki - Indriki (SS.-Nordland) - Kaleji (SS Nordland) - Bhf. Mazdrogas (30.). b) Zwischen G.R.46 und G.R.6: Bucini - Wegegabel Lidumnieki - Striki (Orte für G.R.6) Weg Striki, Lavini (46) - Bhf. Kalvene (46). c) Zwischen G.R.6 und Pz.Gren.Rgt.103: Brücke westl. Poli Südostspitze des Wäldchens südwestl. Sunas. - Höhe 190,1 (103). - Cali (6). d) Zwischen Pz.Gren.Rgt.103 und 563.V.Gren..Div.: Pkt.134,2 (4 km südwestl. Vainode) Südspitze See westl. Keri.(hier Anschluß an 563.V.Gren.Div.) Pkt. 172,4 (nördl. Bruvelini) (563.) - Pkt.125,9 (nordwestl. Dalderi) (563.). 5.) A.R.30 sichert die Bereitstellung des Pz.Gren.Rgt.103 und bereitet den Angriff des Rgts. durch eine Feuerzusammenfassung auf den Ei-Wald vor und schirmt die neugewonnene HKL nach Süden und Südosten ab. 6.) Einsatz der Pak gemäß Sonderbefehl Stopak. Sturmgesch.-Abt.1158 und 3./A.Pz.Jg.Abt.752 (Sf) zur Verfügung der Div. bei Gde.Verw. Asite. Verbindung mit G.R.46 und G.R.6 ist aufzunehmen. 7.) Pi.Btl.30, dem 2.Kp. wieder unterstellt wird, legt im gesamten Div.-Abschnitt Sperren an und vermint die auf die HKL von Süden heranführenden Wege und Straßen. 8.) Nachr.-Abt.30 stellt Fernsprechverbindung, überlagert durch Funk, zu den 3 Rgtern. und A.R.30 sicher und Funkverbindung zum rechten und linken Nachbarn. Außerdem ist Funkverbindung zwischen Sturmgesch.Abt.1158 und der Div. sicherzustellen. 9.) Div.Gef.Std.: Dinzdurbe |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 21.10.44 Abt. Ia Nr. 177/44 geh. Divisionsbefehl Nr. 112. 1.) G.R.6 löst in der Nacht von 21./22.10.44 Pz.Gren.Rgt.103 durch II./F.R.26 heraus und übernimmt Befehl im bisherigen Abschnitt Pz.Gren.Rgt.103. 2.) Beginn der Ablösung: 18.00 Uhr. Verantwortlich für Durchführung der Ablösung: Pz.Gren.Rgt.103. Bofehlsübergabe an G.R.6 bis 22.10.44, 1.00 Uhr. 3.) Pz.Gren.Rgt.103 beläßt 24 Stunden nach erfolgter Ablösung-Nachkommandos in Stärke von 1 Uffz. und 2 Mann je Btls.-Abschnitt. 4.) Abschnittsgrenze zwischen G.R.6 und 563.V.Gren.Div.: Pkt.134,2 (4 km süwestl. Vainode) - Südspitze See westl. Keri (hier Anschluß) - Pkt. 172,4 (nördl. Bruvelini) - Pkt. 125,9 (nordwestl. Dalderi) (563.) 5 ) Durchführung der Ablösung und Übernahme des Abschnittes ist am 22.10.44 mit der Morgenmeldung zu melden. |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., den 23.10.1944. Abt.Ia Nr.192/44 geh. 1.) Die beim G.R.6 eingesetzten Teile des Btl.z.b.V.540 sind in der Nacht vom 23./24.10.44 mit eigenen Kräften herauszulösen und im Raum Krievaisi unterzubringen. 2.) 2.schw./D.F.B.30 ist in der Nacht von 23./24.10.44 zum Schutze der linken Flanke der Div. in den Raun südwestl. und südl. Klavas zu verlegen; Die Schw. wird vorübergehend dem G.R.6 unterstellt und erkundet Einsatzmöglichkeiten in südostw. und südl.Richtung. G.R.6 stellt Nachr.Verbindung 2.Schw. sicher. |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., den 28.10.1944. Abt.Ia Nr.207/44 geh. Divisionsbefehl Nr. 114. ======================= 1.) Der Feind konnte durch seinen Großangriff am 27.10.44 die Front der Div. eindrücken. Mit Fortsetzung der Angriffe mit Panzerunterstezung in nördl. und nordwestl. Richtung am 28.10.44 ist zu rechnen. 2.) Die Division hat den Auftrag, in der Nacht vom 27./28.10.44 in enger Verbindung mit rechtem Nachbarn (4.Pz.Div.) und linkem Nachbarn (14.Pz.Div.) eine neue HKL in der Linie Rollbahn von Gde.Verw.Asite - Pkt. 190,1 - westl. Pkt. 126,3 aufzubauen und diese Linie zu halten. 3.) Die Division baut in der Nacht vom 27./28.10.44 die neue HKL durch Herauslösen des G.R.46 und von Teilen des G.R.6 aua dem derzeitigen Einsatz auf und verteidigt sich mit Schwerpunkt rechts. 4.) Der Division wird das G.R.2 in der Nacht vom 27./28.10.44 zugeführt und unterstellt. 5.) Es werden eingesetzt: Rechts G.R.46, dem zunächst das D.F.B.30 unterstellt wird, Mitte G.R.2, links G.R.6. 6.) Abschnittsgrenzen: a) Zwischen 4.Pz.-Div. und 30.Inf.-Div. (G.R.46): Simas (30.) Haus nördl. "e" von Verw.Asite (30.) (hier Anschlußpunkt) - Gaviles (4.). b) Zwischen G.R.46 und G.R.2: Lidumnieki (2) - Weg 300m westl. Musas (46) (hier Anschlußpunkt) - Pkt.107,5 (2). c) Zwischen G.R.2 und G.R.6: Lubas (2) - Waldrand bei "v" von Krievaisi (hier Anschlußpunkt) - Pkt. 107,3 - westl. Sepeneskrogs. d) Zwischen 30.Inf.-Div. und 14.Pz.-Div.: K1avas (14.) - Haus an gestrichelten Weg 1 km nordwestl. Pkt. 126,3 (hier Anschlußpunkt) - Straßenkreuz Dzedzgaleskrogs (30.). 7.) Aufträge für die Rgter.: a) G.R.46 mit den im Abschnitt eingesetzten Kräften verteidigt sich mit Schwerpunkt rechts und verhindert Feindvorstoß in nördl. und nordwestl. Richtung. Auf enge Verbindung mit rechtem Nachbarn wird besonders hingewiesen. Herauslösung D.F.B.30 zur Verfügung der Div. durch 1 Btl. G.R.2 und Übernahme des Abschnittes D.F.B.30 duroh G.R.2 ist beabsichtigt. b) G.R.2 verteidigt seine Stellung mit den eingetroffenen Kräften mit Schwerpunkt an der Höhe 190,1 und löst nach Eintreffen des I./G.R.2 unter gleichzeitiger Übernahme dee Abschnittes D.F.B.30 heraus. c) G.R.6 hält seinen Abschnitt und verhindert weiteren Feindvorstoss nach Norden. Die Höhe 185,2 ist mit Teilen des I./G.R.6, dabei 2 Tiger, als vorgeschobene Stellung zu besetzen. 8) A.R.30 unterstützt aus den neuen Stellungen (siehe Sonderbefehl) den Abwehrkampf der Division. Es werden auf Zusammenarbeit angewiesen: III./A.R.30 mit G.R.46, I./A.R.30 mit G.R.2, II./A.R.30 mit G.R.6, I./A.R.66 Überlagerungs-Abt. 9) Einsatz der Panzerabwehr gemäß Sonderbefehl Stopak. 10.) a) Auf Zusammenarbeit mit der Division sind angewiesen: II./Flak-Rgt.23, H.Flak-Abt.276, Werfer-Rgt.70. b) Es werden unterstellt: 1./A.Pz.Jg.Abt.752 mit 5 s.Pak dem G.R. 46, 1./Pz.Jg.Abt.30 mit 5 s.Pak dem G.R.2, Teile 3./A.Pz.Jg.Abt.752 mit 4 Sf. dem G.R.2, Teile 3./A.Pz.Jg.Abt.752 mit 5 s.Pak dem G.R.6. c) Es werden auf Zusammenarbeit angewiesen: 5 Sturmgesch. auf G.R.46, 5 Tiger und 3 Sturmgesch. auf G.R.6, 5 Sturmgesch. und 6 s.Pak zur Verfügung der Division. 11.) Div.Nachr.-Führer stellt Fernsprechverbindung zu den Rgtern., zur III./Werfer-Rgt.70, Sturmgesch.-Brig.226 und Pz.Jg.Abt.30 sicher. Funkverbindung zu den Rgtern. 12.) Gefechtsstände: Div.Gef.Std. ab 28.10.44, 07,00 Uhr: Glaznieki Gef.Std. G.R.46: Gehöft 1 km nordostw. Endrusi, Gef.Std. G.R.2: Ziedini, Gef.Std. G.R.6: Cali. |
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