| Befehle August 1939 |
| Oberbaustab XVI
Pr.Friedland, den 16.Aug.1939. Abt.Ib An Befestigungsstab Grenzmark, Gr.Born Nach Meldung des Abschn.Baustabes 118/XVI, Ib/W.u.G. vom 15.8.39 sind durch Eindringen von Regenwasser auf dem Transport der Kolonnen die Treibladungen von -45-Stck. 8cm Wgr.unbrauchbar geworden. Es wird gebeten, einen Austausch der feucht gewordenen Treibladungen erwirken zu wollen. Es ist Vorsorge getroffen worden, dass in Zukunft ein Unbrauchbarwerden von Munition auf diese Weise vermieden wird. |
| Oberbaustab XVI
Pr.Friedland, den 19.Aug.1939. Abt.W.u.G. Az.72/89 Betr.: Instandsetzung einer Pak. An Befestigungsstab Grenzmark, Gr.Born Baustab 3/XVI hat gemeldet, dass MItte Juni 2 Holme einer Pak zur Instandsetzung zum H.Za.Güstrow gesandt worden sind. Falls Instandsetzung nicht möglich war, sollten neue Holme geliefert werden. Lieferung ist bisher nicht erfolgt. Es wird gebeten, die umgehende Lieferung der Holme erwirken zu wollen. |
| Befestigungsstab Küddowtal
z.Zt.Hannover, 19.8.39 O.Qu. Nr.1/39 / g.Kdos. Besondere Anordnung für die Versorgung für die Zeit vom Y - 2 Tag bis Y - Vor- tag (einschl.) - Versammlung - 1.) Die Regelung auf den einzelnen Versorgungseinheiten ist aus Anl.1 ersichtlich. 2.) In den angegebenen V.A.Stellen und Betr.St.Ausgabestellen ist so viel zu empfangen, daß die Truppe ab Y - Tag 0.00 Uhr verfügt: a) über eine volle 1.Verpfl.-Ausstattung (3 Tagessätze) einschl.eiserne Portionen und Rationen sowie Sonderausstattung b) Über eine volle 1.Betr.Stoff-Ausstattung. Dem Befestigungsstab Ostpommern werden ab Y - 2 Tag 18.00 Uhr aus dem M.T.-Lager Gr.Born (Steinforth) ausserdem 350 cbm Betriebsstoff I in E.B. zur Verfügung gestellt, die zur Ergänzung des Betriebsstoffverbrauches von der Bereitstellung 2 bis zur Versammlung zu verwenden sind. 3.) Zuteilung von Kolonnen: a) Von der Übungs-II./Kw.Tr.Abt.602 werden für Nachschubzwecke bis auf weiteres unterstellt: 1) dem Befestigungsstab Ostpommern: 1 Zug 10.Kp. ohne 1 Gruppe: Er hat sich am Y-2 Tag 20.00 Uhr beim Befestigungsstab Ostpommern (Qu.) in Gr.Born, Lager Linde, zu melden, 2) dem Befestigungsstab Netze: 1 Gruppe 10./Kw.Tr.Rgt.602. Eintreffen Y-Tag 0.00 Uhr auf Strasse Lanken - Linde Anfang b.Gut Linde. Der Führer dieser Gruppe ist bereits eingewiesen, bei dem er sich zu melden hat. b) von der Übg.-II./Kw.Tr.Abt.602 werden für die Durchführung eines Truppentransports dem Befestigungsstab Grenzmark befristet unterstellt: 1) 1 Kompanie: Eintreffen ym Y-2Tag 18.00 Uhr auf Strasse Arnsfelde - Schneidemühl mit Anfang in Gr.Wittenberg. 2) 1 Kompanie: Eintreffen am Y-Tag 0.00 Uhr auf Strasse Jastrow - Flatow mit Anfang an der Abzweigung zum Bad 4 km südostw.Jastrow. Die Führer zu b) 1) und 2) sind vom Befestigungsstab Grenzmark bereits unterrichtet, bei wem sie sich zu melden haben. Sobald die Kolonnen ihren Auftrag nach b) 1) und 2) ausgeführt haben sind sie sofort nach Tempelburg zu entlassen, wo sie wieder dem Führer Übgs.II./Kw.Tr.Abt.602 unterstellt werden und dem sie das Eintreffen zu melden haben. 4.) Ordnungsdienst. Übgs.-Kdt.r.A.580 ist ab Y-2 Tag 18.00 Uhr mit Verkehrsregelung und Ordnungsdienst beauftragt worden: a) auf der Straße Dramburg, Falkenburg, Tempelburg, Dt.Krone, Jastrow, Landeck, besonders Dt.Krone. b) während des Marsches des verstärkten I.R.90 von Dt.Krone über Jastrow - Landeck bis zum Strassenkreuz 5km nordostw.Landeck von Y-2 Tag 23.00 Uhr bis Y-1 Tag 0.30 Uhr. c) Während des Marsches der südlichen Marschgruppe der 2.Div.(mot) auf der Strasse Dramburg, Falkenburg, Tempelburg vom Y-2 Tag 20.30 bis Y-1 Tag 2.30 Uhr. d) während des Marsches der mittleren Marschgruppe der 2.Div.(mot) von Y-2 von 22.00 Uhr bis Y-1 Tag 3.00 Uhr durch Bad Polzin. e) während des Marsches der Gruppe rückw.Dienste der Armee auf Strasse Falkenburg, Tempelburg, Machlin, Dt.Krone, Freudenfier, Ratzebuhr am Y-2 Tag von 19.00 bis 22.30 Uhr. Während der Marschbewegungen zu b) - e) hat auf diesen Strassen jeder übrige Verkehr zu unterbleiben. 5.) Sanitätswesen. a) Zuteilung von San.Offiziere. Von der Übungs-Krankentransportabteilung 581 werden am Y-Vortag 8 San.Offz.zum Befestigungsstab Netze als Btl.- und Hilfsärzte kommandier. Meldung von je 4 San.Offz. am Y-Vortag 17.00 Uhr in Krojanke, Deutsches Haus und Dt.Krone, Dienstgebäude, Adolf Hitlerstr.14. Nach Eintreffen der mob.mässig zugeteilten San.Offz. treten die oben angegebenen 8 San.Offz. zur Übgs.-Kr.Tr.-Abt.581 zurück. Unterkunft dr Übgs.-Kr.Tr.Abt.581 ist beim Befestigungsstab Küddowtal (Leitender San.Offz.) zu erfragen. b) Dem Befestigungsstab Netze wird ab Y-1 Tag eine Gruppe (5 Kr.Kw.) des Übgs.-Kr.Kw.Zuges 2./582 unterstellt. Melden am Y-Vortag 17.00 Uhr beim Befestigungsstab Netze in Krojanke (Leitender San.Offz.). 6.) Veterinärwesen. Ab Y-Tab 18.00 Uhr sind folgende behelfsmässige Pferdesammelplätze des Befestigungsstabes Küddowtal eingerichtet: in Krojanke für Befestigungsstab Netze, in Pottlitz (15km ostw.Stolp) für Befestigungsstab Grenzmark in Lupow (27km ostw.Stolp) für Befestigungsstab Leba. 7.) Postversorgung ab Y-2 Tag. a) Postleitstelle Stettin. b) Abholpostanstalten: für Befestigungsstab Küddowtal Jastrow " " Grenzmark Flatow und Dt.Krone " " Netze Krojanke, Schneidemühl, Arnswalde, Königsberg " " Ostpommern Gr.Born-Linde, Gr.Born-Westf.´hof, Hammerstein " " Leba Stolp, Bütow, Lauenburg, " Heeresgruppenkommando 1 Bad Polzin. 8.) Befestigungsstäbe Grenzmark, Ostpommern, Netze und Leba, Truppenteile des Befestigungsstabes Küddowtal melden bis Y-Vortag 12.00 Uhr die Ausfälle nach Anl.2, die während der Schanzbewegung und der A-Bewegung stattgefunden haben und nicht ergänzt werden konnten. H.Gru.Kdo.1 wird um entsprechende Mitteilung gebeten. 9.) Befestigungsstab Küddowtal (O.Qu.) ab Y-2 Tag in Jastrow, Aufbauschule. Hierhin bis Y-2 Tag 20.00 Uhr Befehlsempfänger gem.Anl.3. Anlage 1 Verband Verpflegung Betriebsstoff Sanitätswesen Bemerkungen Truppenteil (Ausgabestelle) (Ausgabestelle) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- A.O.K.4 ======= Stab A.O.K.4 ) Kart.Stelle 570 ) Krad.Meld.Zug570 ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Gr.geh.Feldpoliz.570) Teile Armeetruppen L. Stab u.I./Armee- Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Nachr.Rgt.589 II./Arm.Nachr.Rgt. 589 (ohne einges.Tle.) Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Krankenrevier bzw.Städt.Krankenhaus Dt.Krone III./A.Nachr.Rgt.589 Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Städt.Krankenhaus Dt.Krone Brück.Bau-Btl.566 Virchow Falkenburg (a.Bhf.) Ziv.Krankenhaus Tempelburg Armee-Nachsch.Fhr.581 Gr.Born Westfalnehof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Feldwerkst.(mot)584 Virchow Falkenburg (a.Bhf.) Ziv.Krankenhaus Tempelburg Arm.Verpfl.Amt 580 Gr.Born Westfalenhof Kdtr.Hammerstein Heereslazarett Gr.Born Bäck.Kp.(c)(mot) 581 Gr.Born Westfalenhof Kdtr.Hammerstein Heereslazarett Gr.Born Kr.Trsp.Abt.581 (Stb.1.,2.u.3.) Virchow Kdtr.Hammerstein Kr.Kw.Zg 1./582 ) Kr.Kw.Zg.2./582 ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Kr.Kw.Zg 3./582 ) Pf.Trsp.Kol.1./581 ) Pf.Trsp.Kol.2./581 (mot) ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Städt.Krankenhaus Dt.Krone Pf.Trsp.Kol.1./582 (mot) ) Kdt.rückw.Armeegebiet 580 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Feldgend.Abt.(mot) 581 Stab 1., 2. u.3. Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Diejenigen Teile, die zur Verkehrs- Str.Bau-Btl.580 ) regelung eingesetzt sind, füllen Stab, Ger.St., 4., ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born ihren Betr.Stoff-Bedarf bei den 1.,2., u.3. ) nächstgelegenen Wirtschafts-, O-bzw. Marschtanklagern auf. Str.Bau-Btl.584 ) Stab, Ger.St.,1., ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born 2.,4.u.3. ) Orts-Kdtr.II 585,586 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Feld-Kdtr.580, 581 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born 20.Inf.Div.(mot) ohne 1/3 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Aus Heerestruppen: Brück.Kol.B(mot) 602 ) Brück.Kol.B(mot) 603 ) Hammerstein Neustettin (Kdtr.d.Bef. Heereslazarett Brück.Kol.B(mot) 606 ) b.Neustettin) Neustettin Brück.Kol.B(mot) 609 ) II.Kw.Trs.Rgt.602 ) Stab, 3.u.4., ) Virchow Falkenburg (a.Bhf.) Kr.S.Stelle Tempelburg bzw. 5.u.10.(ohne 1 Zug) ) Heereslazarett Gr.Born Propaganda Kp.689 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Nachsch.Btl.aus RAD: Nachsch.Btl.1000 ) Stab u.1/1000 ) Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Ziv.KRankenhaus Dt.Krone 2./1000 Blankenfelde Schneidemühl (14./IR.96) Kr.S.Stelle Flatow bzw.Ziv.Krankenhaus 3./1000 ) 4./1000 ) Hammerstein Hammerstein (Kdtr.) Kr.Revier Hammerstein bzw.Heereslazarett Neustettin Nachsch.Btl.1001 ) Stab, 1., 2., 3./1001) Hammerstein Neustettin Kdtr.d.Bef. Heereslazarett Neustettin b.Neustettin 4./1001 Lauenburg O-Lager Stolp Güter-Bhf. Städt.Krankenhaus Stolp Str.10 (DAPG) Aus der Luftwaffe: Stab Aufkl.Gr.11 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Aufkl.St.3.(F)11 ) Virchow Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Ziv.Krankenhaus Tempelburg Kurierstaffel 2 ) Luftnachr.Abt.(H) ) (mot)2 einschl. ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Luftnachr.Bauzug ) 2.(H)/21 Versorgung erfolgt durch Fliegerhorst Stargard-Klützow Stab Gen.Kdo.II.A.K.: ) Kartenst.(mot) 402 ) Blankenfelde Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Kradmeldezug 402 ) Artl.Kdr.2 ) s.Artl.Abt.II./38 ) N.A.42 ) Kranken-Revier bzw. Brück.Kol.B(mot) ) Städt.Krankenhaus 1.,2./402 ) Dt.Krone Stab Korps-Nachsch. ) Schrotz Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Fhr.402 ) Kl.Kw.Kol.1.,2./402 ) gr.Kw.Kol.Betr.St. ) 3./402 ) Kw.Werkst.Zug 402 ) Feldgend.Truppe 402 ) 3.Inf.Div. Blankenfelde je zur Hälfte Schneide- Kr.S.Stelle mühl (14./I.R.96) und Flatow Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) 32.Inf.Div. Radawnitz Kdtr.Hammerstein Heereslazarett Gr.Born Aus Heerestruppen: s.Art.Abt.(mot) 604 ) Pi.Btl.(mot) 627 ) Schrotz Schneidemühl (14./I.R. Städt.Krankenhaus Dt.Krone, Kr.Rev.Dt.Krone 96) le.Str.Bau-Btl.604 Blankenfelde Dt.Krone (Fest.Pi.St.4) Heereslazarett Gr.Born Aus der Luftwaffe: 3.(H)21 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Flak Abt.I./Lehr.Rgt. Schrotz Schneidemühl (14./I.R. Kr.Rev.bezw.Städt.Krankenhaus 96) Stab Gen.Kdo.XIX.A.K. ) Kartenst.(mot) 419 ) Kradmeldezug 419 ) Stb.Korps-Nachsch.Fhr.) Gr.Born - Linde Gr.Born Linde Gr.Born Linde 419 ) Feldgend.Trupp 419 ) N.A.80 ) 3.Pz.Div. Gr.Born Linde Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born 2.Inf.Div.(mot) Hammerstein M.T.L.Hammerstein und Heereslazarett Neustettin Neustettin 1/3 20.Div.(mot) Hammerstein M.T.L.Gr.-Tychow Kr.Krankenhau Bublitz Aus Heerestruppen: s.Art.Abt.II./48 ) s.Art.Abt.II/68 ) Pi.Btl.(mot) 43 mit ) Brück.Kol.B (mot) ) Nebelabt.2 ) Eisb.Pz.Zug 3 ) Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Linde Heereslazarett Gr.Born und Neustettin l.Str.Bau-Btl.602 ) 1 Zug 10.Kw.Trsp.Rgt. ) (ohne 1 Gruppe) 602 ) Stab Pi.Rgt.(mot)601 ) " " " Nachr.Zug ) Aus der Luftwaffe: 9.(H)/Lehr-Geschw.2 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Flak Abt.I./61 ) l.Flak-Abt.II/Lehr-Rgt. ) Gr.Born-Linde Gr.Born-Linde Heereslazarett Gr.Born (f.3.Pz.) ) Grz.Abschn.Kdo.2: M.G.Btl.8 Blankenfelde Schneidemühl (14./I.R.96) Städt.Krankenhaus Schneidemühl Pi.Btl.(mot)44 mit Brück.Kol.B(mot) Schrotz Schneidemühl (14./I.R.96) St.Krankenhaus Schneidemühl s.Art.Abt.436 Schrotz Schneidemühl (14./I.R.96) Kr.S.Stelle Flatow 1 Gruppe 10./Kw.Trsp. Rgt.602 " " versorgungsmässig zugeteilt M.G.Btl.8 Verbände Ob.d.H.u.H.Gruko.Nord: a) Heeresgruppe Nord: Stab H.Gruko.Nord ) mit Kradmeldezug 530 ) Kartenstelle 530 ) Kollatz Belgard (Kaserne Beob.Abt.32)Joh.Krankenhaus Bad Polzin Gr.geh.Felp.530 ) A.Nachr.Rgt.537 ) Pi.Btl.(mot) 630 ) Kollatz H.Laz.Belgard Br.Kol.B(mot)639 ) " " " 644 ) Pi.Btl.(mot) 651 ) Aus der Luftwaffe: Koluft (aus Stab Aufkl.Gr.21) Kollatz Kas.Belgard (Beob.Abt.32) Joh.Krankenhaus Bad Polzin 2.(F)/Aufkl.Gr.11 ) Versorgung erfolgt durch Fliegerhorst Stargard-Klützow Kurierstaffel 3 ) Verbände Ob.d.H.: II.Eisb.Pu.Rgt.68 Virchow Falkenburg/a.Bhf. Städt.Krankenhaus Tempelburg (ohne Stab und 6.) Stab II./Eisb.Pi.Rgt.68 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Eisb.Bau-Stab 2 Gr.Born Westfalenhof Gr.Born Westfalenhof Heereslazarett Gr.Born Eisb.Bau-Kol.19 ) Kdtr.Hammerstein Kr.H.des Vaterländ.Frauenvereins Neustettin Eisb.Fsp.Kol.2 ) Hammerstein Eisb.Bau-Kol.27 Virchow Falkenburg/a.Bhf. Städt.Krankenhaus Tempelburg 3./N.7 (Horchkp.) ) 1/3 Fsp.Betr.Kp. ) werden A.Nachr.Rgt.537 zugeteilt. (Führungsgr.Nachr.Rgt. ) 10 ) 1 Fspr.Betr.Trupp wird A.Nachr.Rgt.589 zugeteilt. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939 Abt.Qu.Nr. 245/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung ======================================== der 3.und 32.I.D. während der Y-Bewegung. ======================================== 1.) Allgemeines. a) Die Versorgung der 3. u.32.I.D. während der Y-Bewegung wird friedensmäßig wie in der A-Bewegung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Anordnungen sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Ausgabe dieser Anordnungen an die Truppe hat erst zu erfolgen, wenn die taktischen Befehle für die Durchführung der Y-Bewegung gegeben werden. b) Beim Abschluß der Y-Bewegung müssen auf allen Versorgungsgebieten die ersten Ausstattungen voll vorhanden sein. (Durch Stichproben nachprüfen lassen). c) Es werden während der Y-Bewegung auf Verpfl.Empfang angewiesen bei aa) 3.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Blankenfelde): le.Str.Bau Batl.604 (Empfangszeit Y-2.Tag 11.00 Uhr) -Stab Gen.Kdo.II.A.K.- (handschriftlich), Kr.S.St.Flatow bb) 32.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Radawnitz): Kr.S.St.Barkenfelde. 2.) Munitionswesen. a) Ausgabe der scharfen Taschenmunition ist durch 3.u.32.I.D.zu regeln. b) Alle übrigen Munition ist auf den für ihre Mitführung bestimmten Kw.-Kolonnen, Gefechtsfahrzeugen usw. beweglich bereitzuhalten. 3.) Verwaltunsgwesen. a) Div.Verpfl.Ausg.Stelle: aa) 3.I.D. : Blankenfelde 32.I.D. : Radawnitz. b) Da am Y-Tag mit Zuführung der Feldküchen unter Umständen erst in den Abendstunden gerechnet werden muss, wird anheimgestellt die Abendportion für den Y-Tag bereits bei Ausgabe der Morgenkost an die Truppe auszugeben. Es ist Vorsorge zu treffen, dass die eisernen Portionen am Y-Tage nicht angebraucht werden. 4.) Sanitätswesen. Abschub von Kranken und Verletzten nach Kr.S.St.Flatow und H.Laz.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). 5.) Veterinärwesen. Erkrankte Pferde, die nicht bei der Vet.Komp.behandelt werden können und die Beweglichkeit der Vet.Komp.behindern, sind nach Pf.S.Platz Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) abzuschieben. 6.) Kraftfahrwesen. a) Betriebsstoffversorgung. Die Versorgung mit Betriebsstoff erfolgt friedensmässig und zwar für aa) 3.I.D. : je zur Hälfte bei Betr.St.Ausg.St.Schneidemühl (14./I.R.96) u.Fest.Pi.St.4 Dt.Krone. bb) 32.I.D. : Betriebsstoffausgabestelle Tr.Üb.Pl.Hammerstein. Bei Abschluss der Y-Bewegung muss die erste Ausstattung an Betriebsstoff voll vorhanden sein. b) Instandsetzungen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass bei Abschluss der Y-Bewegung möglichst aller Kfze.sich im betriebsfertigen Zustand bei der Truppe befinden. Kfze. deren Instandetzung bei 3. u.32.I.D. nicht möglich ist, sind entweder an die Gerätsammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) bezw. an Feldwerkstatt 584 (Falkenburg) abzuschieben. 7.) Gerätewesen. Beschädigtes Gerät, dessen Instandsetzung bei 3.u.32.I.D. nich möglich ist, ist nach Gerätesammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) abzuschieben. 8.) Feldpost. Die Bestimmungen für die A-Bewegung gelten auch für die Y-Bewegung. Ab Y-Tag erfolgt voraussichtlich Überleitung auf das Feldpostnummernverfahren. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Bis zum erfolgten Einsatz der Feldpostdienste muß mit Postsperre gerechnet werden. 9.) Ordnungsdienst. 3.u.32.I.D. führen den Ordnungsdienst und die Verkehrsregelung in ihren Bereitstellungsräumen durch 3.I.D. versieht den Ordnungsdienst in Flatow. Bei 32.I.D. ist die Verkehrsregelung in den Orten Linde, Tsanken und Gurzen wichtig. 10.)Meldungen. Am Y-Vortag bis 20.00 Uhr an Gen.Kdo.II.A.K. a) Gefechts- und Verpflegungsstärken (getrennt) b) Vollzähligkeit der 1.Ausstattung auf allen Gebieten. c) Krankennachweisung nach dem Stande von Y-Vortage 10.00 Uhr. d) Pferdekrankennachweisung nach dem Stande vom Y-Vortag 10.00 Uhr. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.8.1939 Ia Nr.030/39 11.45 Uhr Betr.: Nachzuführende Teile. 1.) Am 29.8. morgens treffen nach erfolgter Mobilmachung im Landmarsch von Stettin in Dt.Krone ein: 2.(Ffk.)/N.A.42 Feldpostamt (mot) 402 Teile Werkstatt Kp.(mot) 32 Die Marschkolonne durchschreitet am 29.8. 2.00 Uhr Stargard. 2.) N.A.42 hat diesen Teilen durch Offizier folgende Befehle für den Weitermarsch nach Dt.Krone zu übermitteln: a) 2./N.A.42 und Feldpostamt 402 marschieren unter Befehl des Führer 2./N.A.42 über Jastrow weiter nach Flatow. Feldpostamt 402 meldet sich in Flatow beim Gen.Kdo.(Qu.) 2./N.A.42 tritt unter Befehl ihrer Abteilung. b) Teile Werkstatt-Kp.32 marschieren mit 2./N.A.42 bis Gursen und von dort selbständig über F.Neuhof nach Radawnitz. Meldung in Radawnitz bei Div.Nachschubführer 32. 3.) Durchführung dieses Befehls ist durch N.A.42 dem Gen.Kdo.zu melden. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.Aug.1939 Ia Nr. 031/39 14.15 Uhr Betr.: Unterbringung der Inf.Ers.Batlne. Die Inf.Ers.Batlne. sind wie folgt unterzubringen: Feld Inf.Ers.Batl.3.I.D. in Dt.Krone (im Einvernehmen mit Standortältesten) Feld Inf.Ers.Batl.32.I.D. im Lager Gr.Born Westfalenhof (im Einvernehmen mit Kdtur.Gr.Born und 23.I.D.) Nach Erreichen der Unterkünfte ist mit der Ausbildung der Ersatzmannschaften zu beginnen. |
| Befestigungsstab Grenzmark
z.Zt.Flatow, den 28.8.1939 Abt.Qu. Betr.: Pferdesammelplatz Pottlitz Wegen Auflösung des Restkommandos I./Art.Regt.32 werden Führer und Personal des Pferdesammelplatzes Pottlitz hinsichtlich Gebührnisabfindung auf die Zahlmeisterei des Festungspionierstabes 4, Dt.Krone, angewiesen. Übungsgebührnisse stehen zu bis einschliesslich 25.8.39. Verrechnung bei Kapitel VIII AZ 21, Titl.69. Ab 26.8.39 ist Wehrsold zu zahlen und bei Kapitel VIII E 230 zu verrechnen. Zahlung und Buchung veranlasst Zahlmeisterei Festungspionierstab 4. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.8.1939. Abt.Qu. 18.15 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 29.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung ab 28.9.39. 2.H)/Aufkl.Gr.21 (Flatow) wird hinsichtlich Versorgung der 3.I.D. zugeteilt. 2.) Munitions- und Gerätewesen. Anforderung bei Feldzeug-Dienststellen (ohne Anforderungsunterlagen) an Munition und Gerät aller Art, auch Gerät, welches nach K.A.N. weder zusteht, noch in den Beständen der Feldzeug-Dienststellen vorhanden ist, bedeutet Zeitverlust und Leerlauf. Es wird daher befohlen: a) Das Entsenden von Kommandos ohen vorherige Sicherstellung , ob und wo Empfang von Munition und Gerät stattfinden können, hat zu unterbleiben. b) Anforderungen von Munition und Gerät hat in jedem Falle auf dem Dienstwege zu erfolgen. In äusserst dringenden Fällen auf dem Nachrichtennetz. c) In den Heeres-Nebenzeugämtern ist kein Nachschubgerät zur Ausgabe an die Truppe vorhanden. Ausnahme: Gewehrreinigungsfett, Gewehröl und Kochbadflüssigkeit. Diese Stoffe sind zur unmittelbaren örtlichen Ausgabe in kleineren Mengen bei dringendem Bedarf beim H.N.Za.Dt.Krone bereitgestellt werden. Unmittelbare Abholung durch die Divisionen und Korpstruppen kann erfolgen. 3.) Verwaltungswesen. A. Verpflegung. a) Ausnutzung des Landes durch Ankauf erwünscht. b) Sämtliche Truppenteile müssen jederzeit bei etwaigen Einsatz über eine volle erste Verpfl.-Ausstattung (3 Tagessätze) verfügen. c) Daher sind am 29.8.39 vom A.V.L.Flatow abzuholen von: 32.I.D. in der Zeit von 7.00 - 10.00 Uhr 2 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot für nicht mot-Truppenteile für (31.8. und 1.9.), V-Tross muss also zwei Fahrten ausführen. Ferner holt 32.I.D. 2 Tagessätze VErpflegung einschl.Brot für die mot-Truppenteile ab (für 31.8. und 1.9.39). 3.I.D. in der Zeit von 10.00 - 13.00 Uhr Verpflegung wie 32.I.D. d) 2 Tagessätze Verpflegung sind niederzulegen und laufend aufzufrischen. e) Zuteilung der Korpstruppen wie bisher. 2./(H)21 wird hinsichtlich Verpflegung der 3.I.D. zugeteilt. f) Korpstruppen empfangen bei den Ausgabestellen der Divisionen, denen sie zugeteilt sind. g) 2./Kw.Kol.402 steht mit einer Hälfte am 29.8.39 7.00 Uhr beim A.V.L.Flatow der 32.I.D., mit anderer Hälfte um 10.00 Uhr der 3.I.D. zum Transport der Verpflegung zu den Ausgabestellen zur VErfügung. Nach Erledigung des Transportes Rückkehr in die Ortsunterkunft. h) Bäckerei-Kompanien 3 und 32 sind nach Eintreffen sofort einzusetzen. Einstzorte melden. i) Über Einsatz der Schlächtereizüge 3 und 32 folgt Befehl. B. Geldversorgung. Korpstruppen, die auf die Geldversorgung durch die Feldkasse der 4.Armee angewiesen sind und nicht über die 45 tägige Geldreserve verfügen, haben ihren Geldbedarf rechtzeitig und zwar am 5., 25. und 25. j.Mts. für die Geldempfangstage zum 10., 20. und letzten j.Mts.schriftlich bei der Feldkasse der 4.Armee anzumelden. Der Meldung ist ein Sortenzettel beizufügen. Bei jedem Geldempfang ist ausser dem Soldbuch als Ausweis eine vom Kdr.des Truppenteils unterschriebene und mit Dienststempel versehene Bescheinigung über die Berechtigung des Geldempfangs vorzulegen. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Betriebsstoffergänzung für den 29.8.39 erfolgt wie am 28.8.39. Bei Empfang von grösseren Betriebsstoffmengen sind die Betriebsstoff- Ausgabestellen fernmündlich zu unterrichten. b) 2./(H)Aufkl.Gr.21 wird für den Betriebsstoffempfang auf die Betriebsstoff-Ausgabestelle Kdtr.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) angewiesen. 5.) Sanitätswesen. Neue Krankensammelstelle ab 29.8.39 12.00 Uhr in Dt.Krone aufnahmebereit. 6.) Meldungen. Bei der Abfassung der Meldungen ist folgendes zu beachten: a) Ausfall an Kraftfahrzeugen sind nach Art, Zahl usw. so anzugeben, dass erkennbar ist , welches Kfz.als Ersatz gebraucht wird. Kfze., die bei der Truppe bezw. den Kw.Werkstattzügen instandgesetzt werden können und somit nur vorübergehend ausfallen, sind durch ein +) kenntlich zu machen. Voraussichtlicher Betriebsstoffbedarf für den nächsten Tag ist in den Tagesmeldungen mit anzugeben. b) Ausfall an Gerät nach Gerätklassen trennen. c) Bei den Krankenmeldungen sind die Unfälle (durch () besonders zu kennzeichnen) kurz zu erläutern. d) Bei den Meldungen über Veterinärwesen sind Ort und Belegung der Vet.-Kompanien sowie Belegung des Pf.S.Platzes Pottlitz anzugeben. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 30.8.1939. Abt.Qu. 16.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 31.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung. Der 3.I.D. werden auf den in Frage kommenden Versorgungsgebieten ab 31.8.39 zugeteilt: Fliegerhorst Kdtr.(E) 63 (eingesetzt in Blankenfelde, 3,5km südwestl.Flatow), Fliegerhorstkdtr.z.b.V.Brandis (eingesetzt in Annafeld, 6km südostw.Flatow). 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. Es holen am 31.8.39 aus A.V.L.Flatow ab: 3.I.D. in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr einen Tagesatz Verpflegung einschl.Brot für mot- und nicht mot-Truppenteile (f.d.3.9.39) 32.I.D. in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr einen Tagessatz Verpflegung einschl.Brot wie 3.I.D. Bäck.Kp.32 empfängt einen Tagessatz Backmaterial aus A.V.L.Flatow. b) 2./Kw.Kol.402 teht mit einer Hälfte am 31.8.39 um 7.00 Uhr beim A.V.L.Flatow der 3.I.D., mit anderer Hälfte um 9.00 Uhr der 32.I.D. wie am 29.8.39 zur Verfügung. 3.) Kraftfahrwesen. a) Die Versorgung mit Betr.Stoff für den 31.8.39 erfolgt wie bisher. Feld Ers.Batl. 3.I.D. wird auf Betr.Stoff Ausg.Stelle Dtsch.Krone, Feld Inf.Ers. Btl.32.I.D. auf Betr.St.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) angewiesen. b) Der am 1.9. 6.00 Uhr vorzulegenden Meldung über Kraftfahrwesen ist von den Divisionen, Korpstruppen und rückw.Diensten des II.A.K. eine Nachweisung über das Soll an Kfz.nach der K.A.N. beizufügen. (getrennt nach Kräder, Pkw., Lkw. einschl.Zg.Kw.). 4.) Gerätwesen. Beschaffen handelsüblichen Geräts. a) Nach K.A.N. zuständiges heeresübliches Gerät, das von Fz.Dienststellen noch nicht geliefert werden konnte, für den Einsatz der Truppe jedoch lebenswichtig ist, kann aus dem Handel freihändig beschafft werden (z.B.Doppelfernrohre, Theodolite, Messbänder usw.) b) Buchmässige Vereinnahmung des beschafften Geräts ist sicherzustellen. c) Kostenverrechnung bei Kap.VIII AE 21 Titel 69. Auf den Rechnungen ist die Verfg.OKH 72/89 Üb.g.AHA/Fz.In IVa Nr.17060/39 g.v.21.8.39 -nicht verteilt- zu vermerken. d) Die erfolgte freihändige Beschaffung ist dem für die Nachlieferung des fehlenden Geräts zuständigen H.Za.unmittelbar mitzuteilen, damit Nachlieferkontrollen berichtigt werden können. 5.) Feldpostwesen. Der Einstz der Feldpostämter der 3. und 32.I.D. ist so vorzubereiten, dass Überleitung auf das Feldpostverfahren in kürzester Zeit erfolgen kann. 6.) Meldungen. In den Gefechtsstärken sind nicht aufzunehmen: Stäbe von Regt.(einschl.) aufwärts, Sanitätspersonal, Krankenträger, Personal des Gepäcktrosses |
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