| Befehle Juni 1939 |
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Heeres-Gruppenkommando 1
Berlin, den 3.Juni 1939 Abt. Ia Nr.821/39 g.Kdos. Bezug: 1.) OKH 4.Abt.(I) Genstb.d.H. 1700/39 g.v.27.5.39 Betr.: Einsatz von Truppen zu Befestigungsarbeuten an der Ostgrenze. Befehl für den Truppeneinsatz zum feldmässigen Ausbau an der Ostgrenze. I. Das Heeres-Gruppenkommando 1 ist verantwortlich mit Leitung und Durchführung des Truppeneinsatzes zum feldmässigen Ausbau an der Ostgrenze beauftragt. Es sind hierzu folgende Truppenteile in 3 Raten zur Verfügung gestellt: (Anmerkung: Die fpr die Raten angegebenen Zeiten sind nur Anhalt. Genaue Zeiten ergeben sich durch das Eintreffen der Transporte entsprechend den Transportanmeldungen. 1.Rate: 26.6.-15.7. 17., 18., 19., 23.Div. 2.Rate: 15.7.-4.8. 44., 45., 27., 30., 31.Div. 3.Rate: 5.8.-31.8. 8., 28., 4., 14., 10., 3., 32.Div. sowie die gem.o.a.Befehl ausserdem zur Verfügung gestellten aktiven und Übungsverbände. Die Divisonen erhalten die Befehle für den Ausbau durch das Heeres-Gruppenkommando 1 und unterstehen ihm hierfür. Sie unterstehen in disziplinärer Hinsicht und für die Ausbildung (siehe Abschnitt III, Ziff.5)c) ihren Generalkommandos. II.Zweck des Truppeneinsatzes an der Ostgrenze ist es, diejenigen Abschnitte der Grenzstellung die einem feindlichen Zugriff besonders ausgesetzt sind, entweder durch Armierungs-Ausbau zur Ergänzung des bereits in Durchführung begriffenen ständigen Ausbaus oder durch feldmässigen Ausbau zu verstärken. Hierdurch soll schnell die Vorausetzung für eine erfolgreiche Abwrhr an der Grenze geschaffen werden. Die ständigen Befestigungsanlagen werden weiterhin nach Befehl der Kommandanturen unter der Leitung der Fest.Pi.Dienststellen durch RAD. und Baufirmen gebaut. III. Aufgabeverteilung für den Truppeneinsatz: 1.) Heeres-Gruppenkommando 1: a) Das Heeres-Gruppenkommando 1 leitet denn Truppeneinsatz innerhalb seines Bereichs vom Jablunkau-Gebirge bis zur Ostsee. b) Es verteilt die Divisionen im Grossen auf die einzelnen Abschnitte die in der Anlage (Anlage 1a-c) entsprechend den mündlichen Weisungen des Heeres- Gruppenkommandos an die Kommandanten am 1. und 2.6.festgelegt sind. c) Es gibt die Bauaufträge an die Divisionen beim Eintreffen der Vorkommandos (siehe Abschnitt IV, Ziff.3) bei den Kommandanturen. 2.) Die Kommadnanturen der Befestigungen und die Grenz-Kommandantur Küstrin: (Im weiteren Befehl nur als "Kommandanturen" bezeichnet). a) Die Kommandanturen übergeben den Divisionen die auf Grund der Bauaufträge des H.-Gru.Kdos.1 ausgearbeiteten Bauunterlagen (siehe Abschnitt V, Ziff.1 und 6) b) Sie sind verantwortlich für den einheitlichen Ausbau in ihrem Kommandantur-Bereich. Hierfür stehen die Kommandanten in ständiger Verbindung mit den Divisions-Kommandeuren der eingesetzten Divisionen. c) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Unterbringungsräume der Divisionen im einzelnen so liegen, dass die Truppenteile in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsplätze unterhgebracht sind. d) Sie ziehen die "Erkundungsstäbe" zur Einweisung der 1. und 2.Rate mit heran und stellen sich für die 3.Rate nach Möglichkeit geschulte Einweisungstrupps zusammen. 3.) Die Divisionen leiten den Ausbau der feldmässigen Stellungen gemä Abschnitt III, Ziff.1.)c) und 2.)a). Sie überwachen die Arbeit in ihrem Abschnitt und sind für Durchführung des Bauprogramms verwantwortlich. 4.) Der Höhere Pionier-Offizier für die Landesbefestigung Ost: a) H.Pi.L.Ost ist nach Weisungen des H.-Gru.Kdos.1 verantwortlich für die Bereitstellung und Verteilung der vom OKH zur Verfügung gestellten Baustoffe und Arbeitsgeräte. b) Er bestimmt im Einvernehmen mit den Kommandanturen die Ausladebahnhöfe, Pi.Parks und Lagerplätze. c) Er gibt alle weiteren Befehle über den Nachschub von Baustoffen und Arbeitsgerät unmittelbar an die Fet.Pi.Dienststellen und leitet den laufenden Nachschub durch die den Kommandanturen unterstellten Fest.Pi.Dienststelllen an die arbeitende Truppe. d) die Kdre.der Fest.Pi.Dienststellen sind die technischen Berater der Kommandaten und der Div.Kdre. Sie sind für die Herbeischaffung und das Bereitlegen von Baustoffen und Arbeitsgerät im Einzelnen verantwortlich und regeln die Durchführung der Transporte bis an die Lagerplätze der Truppe. 5.) Die Generalkommandos II, III, IV, VII, VIII, X XIII, XVII: a) Die Generalkommandos der in der 1.und 2.Rate eingesetzten Divisionen veranlassen unmittelbar die Transportanmeldungen ihrer Divisionen nach W.E.O. Für die 3.Rate ergeht hierüber noch Befehl. Unterbringunsräume der Divisionen siehe Abschnitt IV (Vorbereitungsmassnahmen). b) Die Heranziehung der Generalkommandos zur örtlichen Leitung der Schanzarbeiten gemäss o.a.Befehl Nr.1, Abschnitt IX, Ziff.A,1) wird erst in der 3.Rate erfolgen. Befehl hierüber folgt. c) Die Generalkommandos sind in allen 3 raten für die Durchführung der in o.a.Befehl v.27.5., Abschnitt IX, Ziff.C, 1) befohlenen Gefechtsausbildung verantwortlich. Das Heeres-Gruppenkommando ordnet hierzu an, das zwei Tage der Woche für diese Ausbildung vorzusehen sind. (Anmerkung: Diese zwei Tage können innerhalb der Woche beliebig in Vor- und Nachmittage aufgeteilt werden. Die Gesmtzeit ist bindend. 6.) Wehrkreiskommandos VIII, III und II: a) Diese territorial zuständigen Wehrkreiskommandos sind im Einvernehmen mit den Kommandanturen für die Unterbringung und Versorgung der Divisionen verantwortlich. Unterbringungsräume der Divisionen siehe Abschnitt IV (Vorbereitungsmassnahmen). b) Sie sorgen für die Bereitstellung von Verpflegung für Mann und Pferd, für die sanitären Massnahmen aller Art und für Bereitstellung von Betriebsstoff. c) Sie sind für die Abwehrmassnahmen durch ihre Abwehrstelle verantwortlich. d) Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Funkstille gemäss Abschnitt IX, Ziff.C.1)d) des o.a.Befehls. IV. Vorbereitungsmassnahmen für den Truppeneinsatz: 1.) Die Kommandanturen melden die gewünschten Unterbringungsräume an die zuständigen Wehrkreiskommandos und an die den Divisionen vorgesetzten Generalkommandos auf Karte 1 : 100 000 für: 1.Rate zum 5.6.39 (durch Fernschreiben, H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.916/39 g.vom 2.6.39 voraus befohlen) 2.Rate zum 19.6.39 3.Rate zum 1.7.39 Die Wehrkreiskommandos VIII, III und II haben darauf die Unterbringung bei den zivilen Dienststellen sicherzustellen. 2.) Die Divisionen teilen die zum Einsatz kommenden Truppenteile und deren Stärke den zusätzlichen Kommandanturen zu folgenden Terminen mit: Divisionen 1.Rate zum 10.6.39 Divisionen 2.Rate zum 10.6.39 Divisionen 3.Rate zum 20.6.39 3.) Die Divisionen entsenden Vorkommandos zu den zuständigen Kommandanturen, die die Aufgabe haben, den Einsatz der Truppenteile vorzubereiten, und die die Ausbau-Unterlagen von den Kommandanturen übernehmen (Einzelheiten darüber diehe Abschnitt V, Ziff.6). Zusammensetzung der Vorkommandos: Div.Kommandeur mit Arbeitsstab Rgts.Kommandeure mit Arbeitsstäben Btls.und Abtlgs.Kommandeure mit Arbeitsstäben Eintreffen der Vorkommandos: Div.1.Rate zum 20.6.39 Div.2.Rate zum 10.7.39 Div.3.Rate zum 29.7.39 jeweils 12.00 Uhr bei den zuständigen Kommandanturen. 4.) Quartiermacherkommandos der Einsatztruppenteile sind im unmittelbaren Einvernehmen zwischen den zuständigen Kommandanturen und den Divisionen so in Marsch zu setzen, dass die Vorbereitungen für die Unterbringung der Truppe sorgfältig treffen können. 5.) Die Vorschrift "Stellungsbau" (D 585) gibt die Unterlagen für die Ausbau-Typen. Die D 585 wird den Divisionen über die Generalkommandos vom O.K.H. überwiesen (je Div. 200 Stück). Es werden alle im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Typen (Nr.der Bauanweisung) gebaut, mit Ausnahme der Nummern 7b, 9, 10, 15, 16. Die Vorschrift Dv.585 ist bei den Truppenteilen der Division zum Gegenstand eingehender Einweisungen zu machen. Die Truppenteile und insbesondere die Führer müssen schon vor Beginn der Arbeit auf ihre Aufgaben durch Unterricht und praktische Tätigkeit vorbereitet sein. V. Allgemeine, grundlegende Weisungen für den Einsatz der Divisionen: 1.) Der Ausbau ist durch Erkundungsstäbe unter Zugrundelegung des Einsatzes von Infanterie-Divisionen erkundet. (Die grenznahe Stellung im Oder-Warthe Bogen als Sperrausbau). Das Erkundungsergebnis liegt kartenmässig fest, die Stellungen sind im allgemeinen im Gelände ausgepflockt. Diese von den Erkundungsstäben auf Grund der Weisungen des Heeres-Gruppenkommandos festgelegten und von den Kommandanturen geprüften Grundlagen sind für den Ausbau durch die Truppenteile bindend. 2.) Es sind zu bauen: a) Feuerstellungen für s.M.G., I.G., Gr.W. und Pak. b) Die wichtigsten B-Stellen für Infanterie und Artillerie. c) Die wichtigsten Gefechtsstände. d) Unterschlupfe und Unterstände Waffen und Bedienungen. e) Ein durchlaufendes Infanterie-Hindernis von 5m Breite. Dies letztere wird durch die Truppen im allgemeinen nur im Gebiet von Mähr.Ostrau und südl. im Oder-Warthe-Bigen und in Pommern gebaut. In allen übrigen Abschnitten wird es im Zuge des ständigen Ausbaus durch RAD ausgeführt. 3.) Flurschaden ist, soweit es im Rahmen der gestellten Aufgabe angängig ist, zu vermeiden. 4.) Die Vorschrift "Stellungsbau" (D 585) boldet die technische Grundlage für den Ausbau. Feldmässige Anlagen, die nach dem Erkundungsergebnis durch die Kommandantur der Bef.b.Neustettin zu bauen für notwendig erachtet werden und nicht in der Dv.585 enthalten sind, sind nach H.Dv.316 auszuführen. Im übrigen ist jede Aushilfe beim Bau der feldmässigen Anlagen recht und anzuwenden. Materialmangel, der auftreten kann, darf keinesfalls Grund für langsameres Arbeitstempo bilden. 5.) Baustoffe, die für den feldmässigen Ausbau zur Verfügng stehen sollen, siehe Anlage (Anlage 2). Über die endgültig den Kommandanturen für den Ausbau zur Verfügung stehenden Mittel folgen genaue Angaben durch das O.K.H. Nach deren Eingang wird H.Pi.L.Ost im Auftrage des H.Gr.Kdos.die weiteren Anweisungen geben. 6.) Die Divisions-Kommandeure erhalten bei ihrem Eintreffen als Vorkommando durch die Kommandanturen folgende Bauunterlagen: a) Stellungskarten 1 : 10 000 mit Ein- und Kennzeichnung der auszubauenden, feldmässigen Anlagen. b) Ausbaulisten, aus denen hervorgeht, welche Art und Zahl von feldmässigen Anlagen gem.Abschn.I Ziff.2.) in dem betreffenden Abschnitt zu bauen sind. c) Angaben des zuständigen Fest.Pi.Stabes über Baustoff- und Gerätelager in dem Abschnitt. d) Leerkarten 1:10 000 in möglichst grosser Zahl. Diese sollen dazu dienen, dass sich die Truppengteile durch die Vorkommandos auszugsweise Stellungskarten für die Unterabschnitte selbst herstellen. e) Die Kommandanturen vervielfältigen möglichst viele Stellungskarten, um Arbeit zu spren und Fehler zu vermeiden. f) Die Divisionen ist für ordnungsmässige Rückgabe sämtlicher empfangener Karten, Listen usw. verantwortlich. Auf unbedingte Geheimhaltung wird hier besonders hingewiesen. 7.) Die Divisions-Kommandeure ordnen auf Grund ihrer Unterlagen gem.Ziff.6.) den Einsatz ihrer Truppenteile im Einvernehmen mit den Kommandanturen an. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Truppengattungen in gleicher Weise für den Stellungsbau herangezogen werden. Zunächt baut jeder Truppenteil die für seine Waffengattung zuständigen Anlagen. Im weiteren Verlauf sind der Dringlichkeit gemäss Ausgleiche zu schaffen. 8.) Folgende Massnahmen sind zu treffen, um eine unnötige Beunruhigung der Bevölkerung zu vermeiden und um den Zweck des Truppeneinsatzes, die Anlage von Befestigungen, auch in der Öffentlichkeit in Erscheinung trete zu lassen: Es führen die Bezeichnungen: 17.Div. ... Oberbaustab I 31.Div. ... Oberbaustab IX Die Regts.Stäbe führen die Bezeichnung "Baustab" und sind innerhalb der Division mit Zahlen 1, 2, 3 usw. durchzunummerieren. Die Btls.- u.Abtlgs.Stäbe führen die Bezeichnung "Abschnitts-Baustab" und sind innerhalb der Division mit den Zahlen von 101 ab durchzunummerieren. Hinter die Zahlen der Baustäbe und Abschnittsbaustäbe sind die Zahlen der Oberbaustäbe zu setzen. Beispiele: I.R.9 = Baustab 1/IV I./I.R.9 = Abschnittsbaustab 101/IV Die Bezeichnungen sind auf deutlich sichtbaren Schiildern an Geschäftszimmern, Unterkünften usw.anzubringen. Für die entsprechenden Bezeichnungen der Lager von Munition, Betriebsstoff usw. sind die Divisionen, für die entsprechenden Bezeichnungen der Parks und Lager für Baustoffe und Gerät sind die Fest.Pi.Dienststellen verantwortlich. 9.) Heeres-Gruppenkommando 1 weist auf die Befehle hin, die O.K.H. in o.a.Bef.v.27.5., Abschnitt IX, Ziff.C,1) a-d über Munitons-Ausstattung, Gliederung, Tarnung und Funkstille gegeben hat. O.K.H. wird noch weitere Befehle über den Truppeneinsatz geben, in denen Einzelheiten über diese Anordnungen sowie Bestimmungen über Postzustellung und anderes gegeben werden. Heeres-Gruppenkommando 1 wird sodann, soweit nötig, entsprechende Anordnungen folgen lassen. Vorliegender Befehl soll den Wehrkreiskommandos, den Divisionen den Kommandanturen und den ihnen unterstellten Dienststellen weitgehendste Vorbereitungsmassnahmen für den Truppeneinsatz ermöglichen. Den unterstellten Dienststellen sind aus vorliegendem Befehl nur die Angaben zu machen, die unbedingt notwendig sind. Es muss verhindert werden, dass unterstellte Dienststellen Einblick in die Gesamtverteilung der Divisionen und ihre Aufgaben erhalten. Der Schriftverkehr in sämtlichen Fragen dieses Truppeneinsatzes ist bei allen beteiligten Dienststellen auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken. Alles was durch mündliche Befehle erledigt werden kann, ist mündlich zu regeln. Hierauf legt die Heeres-Gruppe 1 besonders Wert. 10.) Das Heeres-Gruppenkommando 1 weist zusammenfassend auf die Wichtigkeit der Aifgabe hin, vor die die zum Einsatz kommenden Divisionen und die Kommandanturen gestellt sind. Die schwierige Aufgabe wird sich nur lösen lassen, wenn mit voller Verantwortungsfreude, ohne engherzigen Schematismus, jede Aushilfe, die sich bietet, ausgenutzt wird. Vorbildliche Zusammenarbeit der bodenständigen Kommandanturen und der eingesetzten Divisionen ist die Vorbedingung des Gelingens der Aufgabe. Anlage 1a zu H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.821/39 g.K.vom 3.6.39 Verteilung der Divisionen 1.Rate ================================ Truppenteil Oberbaustab Kommandantur Ausbauabschnitt *) 17.Division (XIII.A.K.) I Breslau Grenze rechts: Strasse Oels, Rudelsdorf, Neumittelwalde (einschl.) Grenze links: Dtsch.Hammer-Sulmirschütz 8.Division (VIII.A.K.) II Glogau Grenze rechts: Strasse Guhrau, Lissa (einschl.) Grenze links: Strasse Carolath, Schlesiersee, Ostweide (einschl.). Ausserdem: Abschnitt Kontop - Unruhstadt. 19.Division (XI.A.K.) III Küstrin Ganzer Oder-Warthe-Bogen (Grenznahe Stellung) 23.Division (III.A.K.) IV Neustettin Grenze rechts: Strasse Pr.Friedland, Kamin (einschl.) Grenze links: Strasse Prechlau, Sahmpohl (ausschl.) Anlage 1a zu H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.821/39 g.K.vom 3.6.39 Verteilung der Divisionen 2.Rate ================================ Truppenteil Oberbaustab Kommandantur Ausbauabschnitt *) 44.Division (XVII.A.K.) V Oppeln Grenze rechts: Südrand Jablunkau-Gebirge. Grenze links: wird noch durch Kdtr.der Bef.bei Oppeln festgelegt und unmittelbar mitgeteilt. 45.Division (XVII.A.K.) VI Oppeln Grenze rechts: wie Grenze links bei 44.Div. Grenze links: Alte Reichsgrenze nördl.M.Ostrau. 27.Division (VII.A.K.) VII Oppeln Grenze-rechts: Albrechtsdorf (3km nördl.Rosenberg) - Bobrowa (6km westl.Krzepice.) Grenz-links: Rosen (3km südwestl.Pitschen - Wieruscow). 30.Division (X.A.K.) VIII Breslau Grenze rechts: Trebnitz - Weisskehle (an der Grenze) Grenze links: Wohlau - Rawitsch. 31.Division (XI.A.K.) IX Neustettin Grenze rechts: Strasse Schwarz - Damerkow, Saviat, Karthaus (einschl.) Grenze links: Leba-Tal (einschl.). Anlage 1a zu H.Gr.Kdo.1, Ia Nr.821/39 g.K.vom 3.6.39 Verteilung der Divisionen 3.Rate ================================ Truppenteil Oberbaustab Kommandantur Ausbauabschnitt *) 8.Division (VIII.A.K.) X Oppeln Grenze rechts: Strasse Gnadenfeld, Ratibor, Loslau (einschl.). Grenze links: Strasse Bischofstal, Klüschau, Gleiwitz, Nikolai (einschl.) 28.Division (VIII.A.K.) XI Oppeln Grenze rechts: wie Grenze links 8.Div. (ausschl.) Grenze links: Bömswalde - Friedrichswille - Neudeck (6km ostwärts Tarnowitz). 45.Division (IV.A.K.) XII Oppeln Grenze rechts: wie Grenze links 28.Div. Grenze links: Strasse Tost, Horneck, Koschentin. 14.Division (IV.A.K.) XIII Oppeln Grenze rechts: Strasse Guttentag, Lublinitz (einschl.) Grenze links: Albrechtsdorf (3km nördl.Rosenberg) - Bobrowa (6km westl.Krzepice) 10.Division (XI.A.K.) XIV Breslau Grenze rechts: Kraschen (6,5km südostw.Bernstadt) - Glausche (3km nordwestl.Reichtal) Grenze links: Strasse Oels, Rudelsdorf, Neumittelwalde (ausschl.) 3.Division (III.A.K.) XV Neustettin Grenze rechts: Strasse Arnsfelde, Usch (einschl.) Grenze links: Strasse Jastrow, Flatow, Vandsburg (einschl.) 32.Division (II.A.K.) XVI Neustettin Grenze rechts: Strasse Jastrow, Flatow, Vandsburg (ausschl.) Grenze links: Strasse Friedland, Kamin (einschl.) *) Anmerkung: Da die Divisionen die taktischen Grenzen der erkundeten Abschnitte nicht kennen, ist hier die Bezeichnung der Grenzen der Ausbauabschnitte nach Strasse und Ortschaften erfolgt. Diese Grenzen umschliessen jeweils den ganzen Abschnitt ohne Rücksicht auf die häufigen Lücken im zukünftigen Ausbau. Für die Kommandanturen und für die "Bauaufträge" des H.-Gr.Kdos. an die Divisionen bleiben die mündlichen Weisungen massgebend, die H.-Gr.Kdo.1 am 1. und 2.6. in Berlin gegeben hat. |
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Heeres-Gruppenkommando 1
Berlin, den 24.Juni 1939 Ia Nr.987/39 g.Kdos. Bezug: 1.) OKH 4.Abt.(I) Genstb.d.H. 1700/39 g.v.22.5.39 2.) H.Gr.Kdo.1, Ia 821/39 g.K.v.3.6.39 5.) OKH 10.Abt.(Ia) Genstb.d.H. 360/59 g.K.v.9.6.39(nur bis zu den Gen.Kdos. verteilt). Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. Ergänzende Bestimmungen für die III.Rate im Bereich des W.Kr. II. 1.) Mit der Leitung der Schanzarbeiten für die im Gebiet des W.Kr.II eingesetzten Truppen der III.Rate wird das Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt. Das Gen.Kdo. wird ermächtigt, im Rahmen dieses Befehls und der Bezugsverfügungen Anordnungen für das Schanzen, Übungen und den Einsatz zu Erntearbeiten zu erlassen. Ausgenommen hiervon bleibt die Gefechtsausbildung der 5.Div., die weiterhin nach den Weisungen des Gen.Kdos. III.A.K. zu erfolgen hat. 2.) 3.Div.(mit unterstelltem Pi.Btl.43) und 32.Div. schanzen in den befohlenen Räumen. Die übrigen zur III.Rate gehörigen Truppenteile und Übungsverbände ( vgl. Anl.) führen keine Schanzarbeiten aus. Sie üben in der Nähe ihrer Unterkunftsräume(vgl.Ziff.3.)) und sind weitgehend für Erntearbeiten zur Verfügung zu stellen. Ihre Einsatzbereitschaft muss innerhalb 24 Stunden gewährleistet sein. Nähere Anordnungen über den Einsatz zu Erntearbeiten trifft Gen.Kdo.II.A.K. in Vereinbarung mit den Dienststellen des Reichsnährstandes. 3.) Die Übungen der aktiven Truppe sind gem. Bezugsverfügung 1.) Ziff.IX. C, durchzuführen. Bei den Übungsverbänden liegt der Schwerpunkt auf Einsatz -Übungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit auch unter schwierigen Verhältnissen. Allen Übungsverbänden sind durch die aufstellenden Gen.Kdos. dementsprechende Richtlinien für die Durchführung der Übungen mitzugeben. Eine Zweitschrift ist dem Gen.Kdo.II.A.K., das mit der Überwachung aller Übungsverbände beauftragt wird, einzusenden. H.Gr.Kdo.6 bleibt es unbenommen, sich nach Verständigung mit Gen.Kdo. II.A.K. von dem Ausbildungszustand der ihm im Mob. Fall unmittelbar unterstellten Übungsverbände zu überzeugen. 4.) Bezeichnung der Übungsverbände. Alle Übungsverbände führen die in der Anlage aufgeführte Bezeichnung mit dem Zusatz "Üb." (z.B.Üb. kl.Kw.Kol.1./402) Jede andere Bezeichnung ist verboten. 5.) Unterbringung. Unterbringung der 3. und 32.Div. ist mit Bezugsverfügung 2.) geregelt. Die übrigen Truppenteile und Übungsverbände sind durch W.Kr.Kdo. II in den in der Anlage genannten Räumen unterzubringen. Die zuständigen W.Kr.Kdos. teilen dem W.Kr.Kdo.II baldmöglichst die genaue Stärke aller Verbände mit. W.Kr.Kdo.II übersendet daraufhin die Unterbringungslisten. Abschrift an H.Gr.Kdo. 1 und 6. Bei der Unterbringung ist zu berücksichtigen, dass in den für die Üb.Verbände angegebenen Räumen später noch weitere Truppen untergebracht werden müssen. Befehle hierüber ergehen später. 6.) Transporte sind durch die zuständigen Gen.Kdos. anzumelden. Zeiten gem. Bezugsverfg. 3.), Anl.4. Für die Landmärsche werden vom OKH bis Ende Juli Durchgangsstrassen im Rahmen der allgem. Marschregelung befohlen werden. 7.) Versorgung aller Truppen und Üb.Verbände der III.Rate erfolgt durch W.Kr.Kdo.II(vgl. Bezugsverfg. 2.) Ziff. III., 6.) 8.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. 9.) Anordnungen für alle in Schlesien und Mähren eingesetzten Truppen und Üb.Verbände gem. Bezugsverfg. 3.) Anlage 1b II. u.III. und Anl.2 II. ergehen unmittelbar durch Arbeitsstab Rundstedt im Einvernehmen mit H.Gr.Kdo.5. Anlage zu H.Gr.Kdo.1, IA 987/39 g.K.v.24.6.39 Übersicht über Truppen und Üb.Verbände der III.Rate. Truppe W.K. untersteht im Mob.Fall (gehört zu) Auftrag Raum E. oder L. voraussichtl.Transportbeginn Aktive Truppe Gen.Kdo.II.A.K. II AOK 4 Dtsch.Krone L -- mit Kartenstelle 402 II II.A.K. Üb. " L -- Kradmeldezug 402 II " " " L -- Feldgend.Tr.402 II " " " L -- 32.Div.(o.Art.Kdr.32 Platow-Linde. u.II./A.R.68) II " Sch. Dtsch.Fier E u. L 3.8. 3.Div. (o.Art.Kdr.u. Inf.Kdr.3, M.G.B.8 um Schneidemühl. u.II./A.R.39 III " Sch. Krojanke E u L 3.8. M.G.B.8 III AOK 4 Üb. Schneidemühl L -- II./A.R.48 II " " Tr.Üb.Pl.Gr.Born L -- Pi.43 III XIX.A.K. Sch. um Schneidemühl- L -- Krojanke Übungsverbände Kartenstelle (mot) 530 III H.Gr.Kdo.(AOK 2) Üb. Polzin L -- Gru.geh.Feldpol.530 III H.Gr.Kdo.(AOK 2) Üb. Polzin L -- A.Nachr.Rgt.537 III H.Gr.Kdo.(A.Tr.B) Üb. um Polzin L -- Kartenstelle 570 XI AOK 4 Üb. Jastrow L 5.8. Gru.geh.Feldpol.570 XI " " " E 5.8. l.Str.Bau Btl.604 III " (H.Tr.) " ) Falkenburg E 5.8. A.Nachsch.Führ.581 VI " (A.Tr.L) " ) Dramburg- E 5.8. Feldwerkstatt(mot)584 VI " (A.Tr.L) " ) Kallies E 5.8. A.Verpfl.Amt 580 VI " (A.Tr.L) " ) Dtsch.Krone E 5.8. Bäck.Kp.(E) 581 VI " (A.Tr.L) " ) (ausschl.) E 5.8. Kr.Tr.Abt.581 VI " (A.Tr.L) " ) Falkenburg- E 5.8. Kr.Kw.Zug 1-3/582 VI " (A.Tr.L) " ) Dramburg - E 5.8. Pf.Tr.Kol.1 u.2/581 u.1/581 VI " (A.Tr.L) " ) Kallies - E 5.8. Kdt.rückw.Armeegebiet 580 VI " (A.Tr.L) " ) Dtsch.Krone E 5.8. Str.Bau Btl.580 u. 584 VI " (A.Tr.L) " ) (ausschl.) E 5.8. Ortskdtren.II 585 u.584 " (A.Tr.L) " ) E 5.8. Feldktren.580 u.581 VI " (A.Tr.L) " ) E 5.8. Feldgend.Abt.(mot) 581 XI AOK 4 (A.Tr.L) " ) Falkenburg - L - Stab II.Abt.3.,4.,5.u.10.Kp. Kw.Trsp.Rgt.602 IX, X u.VI AOK 4 (H.Tr.) " ) Dramburg - L - Stab Korpsnachsch.Führ.402 II II.A.K. " ) Kallies - Deutsch L - ) Krone (ausschl.) kl.Kw.Kol.1 u.2/402 II II.A.K. " ) um.Dtsch.Krone L - gr.Kw.Kol.f.BEtr.St.3./402 II II.A.K. " ) L - Kw.Werkst.Zug 402 II II.A.K. " ) L - |
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Heeres-Gruppenkommando 1
Berlin, den 24.Juni 1939 Ia Nr.987/39 g.Kdos. Bezug: 1.) OKH 4.Abt.(I) Genstb.d.H. 1700/39 g.v.22.5.39 2.) H.Gr.Kdo.1, Ia 821/39 g.K.v.3.6.39 5.) OKH 10.Abt.(Ia) Genstb.d.H. 360/59 g.K.v.9.6.39(nur bis zu den Gen.Kdos. verteilt). Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. Ergänzende Bestimmungen für die III.Rate im Bereich des W.Kr. II. 1.) Mit der Leitung der Schanzarbeiten für die im Gebiet des W.Kr.II eingesetzten Truppen der III.Rate wird das Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt. Das Gen.Kdo. wird ermächtigt, im Rahmen dieses Befehls und der Bezugsverfügungen Anordnungen für das Schanzen, Übungen und den Einsatz zu Erntearbeiten zu erlassen. Ausgenommen hiervon bleibt die Gefechtsausbildung der 5.Div., die weiterhin nach den Weisungen des Gen.Kdos. III.A.K. zu erfolgen hat. 2.) 3.Div.(mit unterstelltem Pi.Btl.43) und 32.Div. schanzen in den befohlenen Räumen. Die übrigen zur III.Rate gehörigen Truppenteile und Übungsverbände ( vgl. Anl.) führen keine Schanzarbeiten aus. Sie üben in der Nähe ihrer Unterkunftsräume(vgl.Ziff.3.)) und sind weitgehend für Erntearbeiten zur Verfügung zu stellen. Ihre Einsatzbereitschaft muss innerhalb 24 Stunden gewährleistet sein. Nähere Anordnungen über den Einsatz zu Erntearbeiten trifft Gen.Kdo.II.A.K. in Vereinbarung mit den Dienststellen des Reichsnährstandes. 3.) Die Übungen der aktiven Truppe sind gem. Bezugsverfügung 1.) Ziff.IX. C, durchzuführen. Bei den Übungsverbänden liegt der Schwerpunkt auf Einsatz -Übungen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit auch unter schwierigen Verhältnissen. Allen Übungsverbänden sind durch die aufstellenden Gen.Kdos. dementsprechende Richtlinien für die Durchführung der Übungen mitzugeben. Eine Zweitschrift ist dem Gen.Kdo.II.A.K., das mit der Überwachung aller Übungsverbände beauftragt wird, einzusenden. H.Gr.Kdo.6 bleibt es unbenommen, sich nach Verständigung mit Gen.Kdo. II.A.K. von dem Ausbildungszustand der ihm im Mob. Fall unmittelbar unterstellten Übungsverbände zu überzeugen. 4.) Bezeichnung der Übungsverbände. Alle Übungsverbände führen die in der Anlage aufgeführte Bezeichnung mit dem Zusatz "Üb." (z.B.Üb. kl.Kw.Kol.1./402) Jede andere Bezeichnung ist verboten. 5.) Unterbringung. Unterbringung der 3. und 32.Div. ist mit Bezugsverfügung 2.) geregelt. Die übrigen Truppenteile und Übungsverbände sind durch W.Kr.Kdo. II in den in der Anlage genannten Räumen unterzubringen. Die zuständigen W.Kr.Kdos. teilen dem W.Kr.Kdo.II baldmöglichst die genaue Stärke aller Verbände mit. W.Kr.Kdo.II übersendet daraufhin die Unterbringungslisten. Abschrift an H.Gr.Kdo. 1 und 6. Bei der Unterbringung ist zu berücksichtigen, dass in den für die Üb.Verbände angegebenen Räumen später noch weitere Truppen untergebracht werden müssen. Befehle hierüber ergehen später. 6.) Transporte sind durch die zuständigen Gen.Kdos. anzumelden. Zeiten gem. Bezugsverfg. 3.), Anl.4. Für die Landmärsche werden vom OKH bis Ende Juli Durchgangsstrassen im Rahmen der allgem. Marschregelung befohlen werden. 7.) Versorgung aller Truppen und Üb.Verbände der III.Rate erfolgt durch W.Kr.Kdo.II(vgl. Bezugsverfg. 2.) Ziff. III., 6.) 8.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. 9.) Anordnungen für alle in Schlesien und Mähren eingesetzten Truppen und Üb.Verbände gem. Bezugsverfg. 3.) Anlage 1b II. u.III. und Anl.2 II. ergehen unmittelbar durch Arbeitsstab Rundstedt im Einvernehmen mit H.Gr.Kdo.5. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 26.Juni 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Ia/IaGrz.Nr.1716/39 g.Kdos. Betr.: Einsatz von Truppen zu Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze. Befehl für den Truppeneinsatz zum feldmässigen Ausbau an der Ostgrenze. I.Zweck des Truppeneinsatzes zum Ausbau an der Ostgrenze. 1.) Zweck des Truppeneinsatzes an der Ostgrenze ist es, diejenigen Abschnitte der Grenzstellung, die einem feindichen Zugriff besonders ausgesetzt sind, feldmässig auszubauen, Hierdurch soll schnell die Voraussetzung für eine erfolgreiche Abwehr an der Grenze geschaffen werden. II. Aufgabenverteilung für den Truppeneinsatz. 2.) Dem mit Leitung und Durchführung des Truppeneinsatzes verantwortlich beauftragten Heeres-Gruppenkommando 1 steht neben weiteren Divisionen die 32.Division* in der Zeit vom 5.8.-31.8.1939 (ungefähre Zeit; genaue Termine ergeben sich durch Eintreffen der Transporte entsprechend der Transportregelung) zur Verfügung. 32.Division wird zwischen Flatow und Pr.Friedland eingesetzt. Südlich der 32.Div. schanzt gleichzeitig 3.Division im Raum Schneidemühl - Krojanke - Flatow. Pi.Batl.42 wird entgegen Verfg.Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.2282/39 g.Kdos.v.5.6.1939 nicht zum Schanzen eingesetzt. 3.) Für den einheitlichen Ausbau innerhalb ihres Kommandanturbereichs ist Kommandantur der Befestigungen bei Neustettin verantwortlich. Hierfür ist zwischen Kommandeur der 32.Division und Kommandanten d.Befestigungen bei Neustettin ständige Verbindung halten. 32.Division erhält deN Bauauftrag beim Eintreffen des Vorkommandos (s.Abschn.IV, Ziff.15 u.16) durch die Kommandantur der Befestigungen bei Neustettin. Von der Kommandantur werden für die Division nach Möglichkeit geschulte Einweisungstrupps zusammengestellt werden. 4.) 32.Division leitet den Ausbau der feldmässigen Stellungen auf Grund des Bauauftrags. Sie überwacht die Arbeit in ihrem Abschnitt und ist für Durchführung des Bauprogramms verantwortlich. 5.) Fachtechnischer Berater des Div.Kommandeurs ist der Kommandeur des Fest.Pi.Stabes 4 (Dt.Krone). Er ist für Herbeischaffung und Bereitlegen von Baustoffen und Arbeitsgerät im einzelnen verantwortlich und regelt die Durchführung der Transporte bis an die Lagerplätze der Truppe. 6.) Über örtliche Leitung der Schanzarbeiten durch das Generalkommando ergeht noch Befehl. Disziplinar und für die Ausbildung ist die Division dem Generalkommando unterstellt. III. Durchführung des Truppeneinsatzes. 7.) Der Einsatz der Division zum Stellungsbau findet in der für "EInsatzbereitschaft" befohlenen Gliederung statt. Demnach bleiben die im Mob.Fall zu stellenden Stämme un Einzelabgaben in den Standorten zurück (s.W.K.Kdo.II Ib-Mob.Nr.2251/39 g.K.v.2.6.39, Abschn.I, Ziff.5). Ein besonderer Befehl (Stichwort) für die Auslösung der "Einsatzbereitschaft" ergeht nicht. 8.) Für die Versorgung der Division werden die rückwärtigen Dienste (Aufstellung gem.W.Kdo.II Ib-Mob.Nr.2251/39 g.dos.v.2.6.39) herangezogen und damit für ihre Aufgabe im Mob.Fall geschult. Über Einzelheiten folgt Befehl. 9.) Die 1.Mun.Ausstattung soweit Einsatzbereitschaft zuständig, ist mitzuführen. 10.) Sämtliche Truppen der Division (einschl.Vorkommandos, Quartiermacherkommandos und sonstige eizeln auftretende Teile) führen mit Verlassen der Standorte bzw. Aufstellungsorte die Tarnung der Truppenkennzeichen an Mann, Fahrzeug und Kraftfahrzeug gem.Gen.Kdo.II.A.K.Abt. Ib-Mob.Nr.3800/38 g.Kdos. vom 31.5.1938, Ziff.330 und Anlage 27 durch. Die Truppe ist zu belehren, dass Transportzüge nicht mit Standortbezeichnungen wie "Heim nach Köslin" usw. zu beschriften sind. 11.) Die Kartenausstattung B ist mitzuführen. 12.) Das Schanzgebiet erreichen im Landmarsch a) alle mit.Einheiten. b) alle nicht mot.Einheiten der Standorte Schneidemühl, Dt.Krone und Neustettin. Die gleiche Regelung gilt für den Rückmarsch. Alle anderen Einheiten erreichen das Schanzgebiet im Eisenbahntransport. Die Transportbewegung läuft am 3.8.1939, 8.00 Uhr, an. Ausladezeit: 3.8. mittags bis 5.8. früh. Ausladeraum: Flatow - Schlochau - Hammerstein . Jastrow. Die Transportameldungen für An- und Abtransport sind durch die Division zu veranlassen. Auf Verfg.W.K.Kdo.II Ib-Mob.Nr.2251/39 g.Kdos. v.2.6.39 wird hingewiesen. Anmeldung hat nach W.E.O. bei Transportkommandantur Stettin zu erfolgen, spätestens bis zum 10.7.1939. Bestimmungen für die Regelung der Landmärsche folgen. 13.) Unterbringung der Division erfolgt im Schanzgebiet. Nähere Befehle hierüber gehen der Division Anfang Juli zu. 14.) Quartiermacherkommandos der Einsatztruppenteile sind im unmittelbaren Einvernehmen zwischen der Kdtur.d.Bef.b.Neustettin und 32.Division so in Marsch zu setzen, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Truppe sorgfältig treffen können. IV. Allgemeine Weisungen für den Einsatz der Division. 15.) 32.Division entsendet Vorkommandos zur Kommandantur der Befestigungen bei Neustettin, die die Aufgabe haben, den Einsatz der Truppenteile vorzubereiten und die Ausbauunterlagen von der Kommandantur der Bef.b.Neustettin zu übernehmen. Zusammensetzung der Vorkommandos: Div.Kommandeur mit Arbeitsstab, Regts.Kommandeure mit Arbeitsstäben, Btls.und Abtlgs.Kommandeure mit Arbeitsstäben. Eintreffen der Vorkommandos zum 29.7.1939, 12.00 Uhr, bei der Kommandantur der Befestigunegn bei Neustettin, 16.) Der Kommandeur der 32.Division erhält bei seinem Eintreffen am 29.7.1939 durch dir Kdtur.d.Bef.b.Neustettin folgende Bauunterlagen: a) Stellungskarten 1 : 10 000 mit Ein- und Kennzeichnung der auszubauenden Anlagen. b) Ausbaulisten, aus denen Art und Zahl der in dem betreffenden Abschnitt zu bauenden feldmässigen Anlagen hervorgeht. c) Angaben des zuständigen Fest.Pi.Stabes über Baustoff- und Gerätelager in dem Abschnitt. d) Leerkarten 1:10 000 in möglichst grosser Zahl. Diese sollen dazu dienen, dass sich die Truppengteile durch die Vorkommandos auszugsweise Stellungskarten für die Unterabschnitte selbst herstellen. Die Divisionen ist für ordnungsmässige Rückgabe sämtlicher empfangener Karten, Listen usw. verantwortlich. Auf unbedingte Geheimhaltung wird hier besonders hingewiesen. 17.) Der Ausbau ist durch Erkundungsstäbe erkundet. Das Erkundungsergebnis liegt kartenmässig fest, die Stellungen sind im allgemeinen im Gelände ausgepflockt. Diese von den Erkundungsstäben festgelegten und von der Kdtur.d.Befest.b.Neustettin geprüften Grundlagen sind für den Ausbau durch die Truppenteile bindend. 18.) Die Druckvorschrift "Stellungsbau" (Dv.585) gibt die Unterlagen für die Ausbau-Truppen. Sie wird der Division durch das Generalkommando überwiesen (200 Stck.). Es werden alle im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Typen (Nr.der Bauanweisung) gebaut, mit Ausnahme der Nummern 7b, 9, 10, 15, 16. Die Vorschrift Dv.585 ist bei den Truppenteilen der Division zum Gegenstand eingehender Einweisungen zu machen. Die Truppenteile und insbesondere die Führer müssen schon vor Beginn der Arbeit auf ihre Aufgaben durch Unterricht und praktische Tätigkeit vorbereitet sein. Feldmässige Anlagen, die nach dem Erkundungsergebnis durch die Kommandantur der Bef.b.Neustettin zu bauen für notwendig erachtet werden und nicht in der Dv.585 enthalten sind, sind nach H.Dv.316 auszuführen. Im übrigen ist jede Aushilfe beim Bau der feldmässigen Anlagen recht und anzuwenden. Materialmangel, der auftreten kann, darf keinesfalls Grund für langsameres Arbeitstempo bilden. 19.) Es sind zu bauen: a) Feuerstellungen für s.M.G., I.G., Gr.W. und Pak. b) Die wichtigsten B-Stellen für Infanterie und Artillerie. c) Die wichtigsten Gefechtsstände. d) Unterschlupfe und Unterstände Waffen und Bedienungen. e) Ein Infanteriehindernis, das die zu bauenden Anlagen stützpunktartig sichert. 20.) Flurschaden ist, soweit es im Rahmen der gestellten Aufgabe angängig ist, zu vermeiden. 21.) Der Kommandeur der 32.Division sorgt dafür, dass alle Truppengattungen in gleicher Weise für den Stellungsbau herangezogen werden. Zunächst baut jeder Truppenteil die für seine Waffengattung zuständigen Anlagen. Im weiteren Verlauf sind der Dringlichkeit entsprechend Ausgleiche zu schaffen. 22.) Für Gefechtsausbildung stehen während des Stellungsausbaus 2 Tage der Woche, die in Vor- und Nachmittags aufgeteilt werden können, zur Verfügung. Die Gesamtzeit ist bindend. 23.) Folgende Massnahmen sind zu treffen, um eine unnötige Beunruhigung der Bevölkerung zu vermeiden und um den Zweck des Truppeneinsatzes, die Anlage von Befestigungen auch in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten zu lassen: 32.Division führt die Bezeichnung "Oberbaustab XVI". Die Regts.Stäbe führen due Bezeichnung "Baustab" und sind innerhalb der Division mit Zahlen 1, 2, 3 usw. durchzunummerieren. Die Btls.- u.Abtlgs.Stäbe führen die Bezeichnung "Abschnitts-Baustab" und sind innerhalb der Division mit den Zahlen von 101 ab durchzunummerieren. Hinter die Zahlen der Baustäbe und Abschnittsbaustäbe sind die Zahlen der Oberbaustäbe zu setzen. Verzeichnis der im Bereich der 32.Division anzuwendenden Bezeichnungen siehe Anlage. 3.Division führt die Bezeichnung "Oberbaustab XV". Die Bezeichnungen sind auf deutlich sichtbaren Schiildern an Geschäftszimmern, Unterkünften usw.anzubringen. Für die entsprechenden Bezeichnungen der Lager von Munition, Betriebsstoff (z.B.Betriebsstofflager Baustab 1/XVI) usw. ist die Division, für die entsprechenden Bezeichnungen der Parks und Lager für Baustoffe und Gerät (z.b.Baustoffpark Oberbaustab XVI) ist der Fest.Pi.Stab 4 verantwortlich. Im dienstlichen, mündlichen und schriftlichen Verkehr sind die normalen Truppenbezeichnungen zu verwenden. 24.) Die Unterbringung, Versorgung, Abwehrmassnahmen, Funkverkehr, Postzustellung und sonstige Einzelheiten folgt Befehl. 25.) Den unterstellten Dienststellen sind aus vorliegendem Befehl nur die unbedingt notwendigen Angaben zu machen. Alle Anordnungen sind in Form und Einzelbefehlen zu treffen die keinen Gesamtüberblick über die eingesetzten Truppen geben. Der Schriftverkehr in sämtlichen Fragen dieses Truppeneinsatzes ist bei allen beteiligten Dienststellen auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken. Alles was durch mündliche Befehle und Aussprachen erledigt werden kann, ist mündlich zu regeln. Hierauf ist besonderer Wert zu legen. 26.) Heeresgruppenkommando 1 weist besonders darauf hin, dass die gestellte wichtige Aufgabe nur zu lösen ist, wenn mit voller Verantwortungsfreude, ohne engherzigen Schematismus, jede Aushilfe, die sich bietet, ausgenutzt wird. Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/IaGrz.Nr.2716/39 g.Kdos.vom 26.6.1939. Bezeichnungen der im Bereich der 32.Division eingesetzten Stäbe für die Zeit der Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze. 32.Div. = Oberbaustab XVI I.R.4 = Baustab 1/XVI I.R.94 = Baustab 2/XVI I.R.96 = " 3/XVI A.R.32 = " 4/XVI I./I.R.4 = Abschnittsbaustab 101/XVI II./I.R.4 = " 102/XVI III./I.R.4 = " 103/XVI I./I.R.94 = " 104/XVI II./I.R.94 = " 105/XVI I./I.R.96 = " 106/XVI II./I.R.96 = " 107/XVI III./I.R.96 = " 108/XVI I./A.R.32 = " 109/XVI II./A.R.32 = " 110/XVI III./A.R.32 = " 111/XVI I./A.R.68 = " 112/XVI Beob.Abt.32 = " 113/XVI Aufkl.Abt.32 = " 114/XVI Pz.Abw.Abt.32 = " 115/XVI Pi.Bat.2 = " 116/XVI Nachr.Abt.32 = " 117/XVI Div.Nachsch.Fhr. = " 118/XVI |
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