32.Infanteriedivision
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Befehle Oktober 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                      Zagroby, den 30.September 1939
Ia              Nr.92/39                                                                                                                       20.45 Uhr

                                                               Korpsbefehl für den 1.10.1939
                                                           -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Verschiebungen des Korps aus seiner jetzigen Unterbringung sind vor dem 2.10. nicht zu erwarten. Bis zum Eintritt der neuen Bewegungen ruht das Korps in den
    bisherigen Unterbringunsgräumen. Die Aufräumungsarbeiten in Modlin werden fortgesetzt.
2.) Die Divisionen werden anheimgestellt, ihre Unterbringung in folgenden Grenzen zu erweitern:
     a) Pz.Div.Kempf kann den Unterbringunsgraum westl. der Straße Plonsk - Zakroczym nach Westen ausdehnen.
     b) 32.I.D. hat die unterstellte Korps- und Armeeartillerie im Raum Nasielsk (dieses ausschl.) - Strzogocin - Nowo Miasto unterzubringen.
         Die längs der Straße Nasielsk - Nowo Miasto untergebrachten rückw.Dienste des Korps verbleiben dort.
     c) 228.I.D. kann für die Unterbringung die Orte Jablonna, Lajsk und Wieliszow mit in Anspruch nehmen. Bereits in diesen Orten liegende rückw.Dienste des I.A.K.
        haben jedoch in der Unterbringung den Vorrang.
3.) Kommandant von Modlin hat die Aufräumungsarbeiten in Modlin fortzusetzen. Die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppen der Pz.Div.Kempf, der 228.I.D. und des
    X.A.K. bleiben ihm unterstellt. Die in MOdlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf sind baldmöglichst herauszulösen und der Pz.Div.Kempf wieder zur Verfg. zu stellen.
    Das Betreten des Festungskerns von Modlin wird allen Soldaten einschl.Offizieren, die dort nicht dienstliche Aufgaben haben, verboten.
    Besichtigungsfahrten ind die Festung sind nicht zulässig. Die Absperrposten sind angewiesen, nur Personen nach Modlin hineinzulassen, die durch einen Ausweis ihres
    Truppenkommandeurs hierzu berechtigt sind. Im Ausweis muß der dienstliche Grund des Betretens enthalten sein.
4.) Kdr.Pi.Regt.601 hat de Möglichkeit der Schaffung einer Behelfsbrücke über den Narew zwischen Modlin und Nowy Dwor zu erkunden. Von einer Verstärkung der Behelfsbrücke
    über die Weichsel südlich Modlin ist zunächst abzusehen. Die Brücke ist lediglich für leichten Verkehr gangbar zu halten.
    An der Fährstelle unterhalb der Brücke ist ein Fährverkehr für schwere Lasten einzurichten. Der Fährbetrieb bei Smoszewo kann eingezogen werden.
    An Stelle der zerstörten Straßenbrücke über die Wkra be Pomietowk ist eine 16to Behelfsbrücke zu bauen.
    Die im Festungsbereich Modlin für diese Aufgabe eingesetzten Pi.Kräfte und le.Str.Bau-Batl.604 werden dem Kommandanten von Modlin unterstellt.
5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby.
 
Einsatz der rückwärtigen Dienste der 32.I.D. am 1.10.

Div.Nachsch.Fü.                       Lelewo (1 km ostw.Borkowo)
Nachschubkomp.                           "
1.-8.Kolonne                             "
Werkst.Kp.                            Nasielsk
9.Kolonne                                "
Tankstelle für Einzelfahrzeuge        Modlin
Feldlazarett                          Modlin
San.Kp.1/32                              "
San.Kp.2/32                              "
Krankenkraftwagenzüge 1.u.2./32          "
Vet.Kp.                               Cieksyn (10km westl.Nasielsk)
Pferdesammelplatz                     Golawice
Ausgabestelle f.Verpfl.               Nasielsk
Bäck.Kp.                                 "
Schlächt.Zug                          Siennica (1km südl.Nasielsk)
Feldpostamt                           Nasielsk
Gend.Trupp                            Kroczewo
 
Abschrift!

Der Kommandierende General                                                                                                          Zagroby, den 1.10.1939.
      des II.A.K.        

                                                                      T a g e s b e s f e h l !
                                                                      =========================

Bei Übergabe von Modlin haben die San.-Dienste de mit unterstellten Divisionen unter der umsichtigen Leitung des Korpsarztes den 3 000 Verwundeten schnelle und tatkräftige Hilfe gebracht.
Sie haben durch diese Taat ihre Pflicht als deutsche Soldaten gegenüber dem verwundeten Gegner in vollem Umfange erfüllt.
Ich spreche diesen San.-Diensten, insonderheit denen der 32.I.D. meinen besonderen Dank und meine volle Anerkennung aus.
 
                                                                                                                                    Kroczewo, den 1.Oktober 1939
                                                 K o m m a n d a n t u r b e f e h l  Nr.2

-unleserlich-lärung etwaiger Zweifel wird bekanntgegeben:
-unleserlich-Festung Modlin gehört der gesamte zum Zeitpunkt der Kapitulation von den Polen innegehabte Raum. -unleserlich- Festung Modlin
  untersteht der Festungskommandantur Modlin -unleserlich- befindet sich im Gut Kroczewo (Stab 32.I.D.).
Der Festungskommandantur Modlin unterstehen folgende -unleserlich-ommandanturen:
  a) Orstkommandantur Modlin.
  b) Ortskommandantur Süd. Sie umfaßt das Festungsgelände südl.der Weichsel.
  c) Ortskommandantur Nowy Dwor. Sie umfaßt das Festungsgelände im Narew-Weichselwinkel.

Das Festungsgelände ndl.WeichselNarew außerhalb des Festungskerns Modlin untersteht den In.Rgtern.96,4,94 im Rahmen der ihnen zugewiesenen
Abschnitte Nach Zurücknahme der bisher eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf wird der Raum um Zakroczym dem I.R.96 zugeteilt.
5.) Die Geschäfte der Ortskommandanturen werden wie folgt wahrgenommen:
     a) Ortskommandantur Modlin durch Kdr.I./I.R.96
     b) Ortskommandantur Süd durch Kdr.I.R.360
     c) Ortskommandantur Nowy Dwor durch Kdr.III./I.R.400.
 
32.Inf.Division                                                                                                                        Kroczewo, den 1.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                                                      7.00 Uhr

                                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                                       für den 2.10.39.
1.)Allgemeines.
   a) Als Anlage 1 ist ein Befehl von Ob.d.H.betr.Anforderung von Ersatzbedarf in Abschrift beigefügt. Auf genaueste Beachtung wird hngewiesen. Truppenteile des Feldheeres fordern
      Ersatzbedarf grundsätzlich auf dem Dienstwege an.
   b) Verhalten der Wehrmachtangehörigen beim Grenzübertritt.
      s.Merkblatt Anlage 2. Auf Beachtung wird hingewiesen.
2.) Munition.
    siehe Anlage 6.
3.) Verwaltungswesen.
    Allgemeines siehe Anlage 3.
    Verfl.Empfang am 1.10.1939 in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk. Es empfangen:
      V.mot ab 14.00 Uhr je 1 Tagessatz Verpfl.einschl. Brot für den 2. und 3.10.39.Frischfleisch für den 2.10. und Dauerfleisch für den 3.10.1939.
      V.II ab 16.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Brot, Frischfleisch und Hafer für den 3.10.1939.
    Nach Empfang stehen die Trosse des Truppenteilen zur Verfügung.
    Falls in Zukunft Frischfleisch, Frischgemüse, Kartoffeln und Hafer nicht in erforderlichen Mengen von der Verpfl.Ausgabestelle ausgegeben werden können, sind diese
    Verpfl.Mittel aus dem Lande zu beschaffen. Es ist damit zu rechnen, daß sich der Nachschub demnächst auf Brot, Abendkost und Getränke beschränken wird.
    Am 1.10. bis 20.00 Uhr ist zu melden, ob die eisernen Portionen und Rationen vollständig vorhanden sind.
4.) Sanitätswesen.
    siehe Anlage 4.
5.) Veterinärwesen.
    a) Von 32.Div. ist Sammelplatz für Beutepferde in Golawice eingerichtet worden, Leiter ist Stabsveterinär Dr.Bemmann der Vet.Kp.32.
       Die Beutepferde sind von der Truppe durch Gefangene dem Pf.S.Pl.zuzuführen. Bewachung und Verpfl.der Gefangenen und Pferde erfolgt durch I.R.4 in Zusammenarbeit mit Stabsvet.Dr.Bemmann.
       Zur Heranschaffung der Verpfl.stehen LKw.der Vet.Kp.zur Verfügung. Anforderungen hat im Einvernehmen mit Leiter der Sammelstelle zu erfolgen.
       Fernmündlich voraus.
    b) Alle Beutepferde sind wegen Seuchengefahr abzugeben, nur vollkommen einwandfreie Pferde können zurückbehalten werden. Eintretende Fehlstellen sind zu melden, sie werden durch Ersatzpferde
       der VEt.Kp.aufgefüllt.
    c) Es wird darauf hingewiesen, daß die Sollstärken an Pferden nicht überschritten werden darf Alle über das Plansoll vorhandenen Pferde sind an die Vet.Kp.abzugeben.
    d) Ein Umtausch von Truppenpferden mit Beutepferden ist verboten.
    e) Vet.Kp.aufnahmebereit in Cieksyn (10km westl.Nasielsk) ab 1.10., 14.00 Uhr.
       Pf.S.Pl.für Pferde der 32.Div. in Golawice gesondert von Beutepferden.
    f) Die Ruhetage sind zu sorgfältiger PFlege der Pferde auszunutzen.
6.) Kraftfahrwesen.
    siehe Anlage 8.
7.) Gerätwesen.
    siehe Anlage 7.
8.) Feldpost.
    siehe Anlage 5.
9.) Ordnungsdienst.
    a) Männliche Zivilpersonen sind nicht mehr zu internieren.
    b) Der Chef der Zivilverwaltung z.b.V. übernimmt im besetzten Gebiet, begrenzt durch die Linie Gilgenburg, Lautenberg, Sierpc, Sknwa bis Einfluß in die Weichsel, Weichsel bis
       Narewmündung, Narew bis Pisamündung, Pisa bis Reichsgrenze, Reichsgrenze die Zivilverwaltung.
10.) Quartiermeisterabteilung der Div.Gut Kroczewo.

Anlage 1.
Abschrift von Abschrift

Der Oberbefehlshaber des Heeres                                                                                     20.September 39
 Gen.Qu.(Qu.3) Gen.St.d.H.      
      Nr.2271/39

Die allgemeine Vorratslage zwingt zu straffster Bewirtschaftung auf allen Gebieten. Es ist daher vielfach nicht möglich, den Anforerungen der Kommandobehörden und Truppen
in vollem Umfang zu entsprechen.
Bei alle, Verständnis für Selbsthilfe und Vorratshaltung kann ich es nicht zulassen, daß durch eigenmächtige Maßnahmen einzelner Verbände die Gesamtheit geschädigt wird.
Ich verbiete daher grundsätzlich, dass Verbände Anforderungen von Ersatzbedarf - gleich welcher Art - unter Ausschaltung des vorgeschriebenen Anforderungsweges unmittelbar an
Dienststellen der Eratzheeres richten oder eigenmächtige Abholungen vornehmen.
Sämtliche Anforderungen des Feldheeres sind nur auf den durch H.Dv.90 oder durch besondere Anordnung des Gen.Qu.vorgeschriebenen Wegen einzureichen.
Die Dienststellen des Eratzheeres sind anzuweisen, nicht ordnungsgemäss laufende Anforderungen abzulehnen.

                                      gez.v.Brauchitsch

Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten beim Grenzübertritt - im Original vorhanden

Anlage 3

Allgemeine Anordnungen im Verwaltungswesen.

1.) Soldaten die in den Jahren 1936, 37 u.38 nach Ableistung ihrer 2jährigen Dienstzeit zu Wehrmachtbeamtenanwärtern d.Res. ernannt und als Frontsoldaten zur Truppe einberufen
    worden sind, sind von dem im Wehrkreis I aufgestellten Einheiten unverzüglich festzustellen. Sie sind unter gleichzeitig namentlicher Meldung an W.Kdo.I (Abt.IVa) sofort
    zum Inf.Ers.Btl.1 nach Königsberg in Marsch zu setzen. (Fehlanzeige nicht erforderlich).
2.) Auf dem Marsch befindliche Truppen haben verschiedentlich anerkanntes Saatgut von Hafer oder anderen landw.Kulturpflanzen beschlagnahmt.
    Beschlagnahme von anerkanntem Saatgut jeder Art im Interesse der Sicherstellung von Saatgut für Herbst- und Fühjahrsaussaat zu unterbleiben.
3.) Nachdem die Kampfhandlungen im Osten abgeschlossen sind muß die Truppe mit Rücksicht auf die Ernährungslage noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben.
    Frischlfeisch, Frischgemüse und Kartoffeln, sowie Pferdefutter müssen, soweit irgend möglich, unter voller Anrechnung auf die Verpfl.Nachschub im wesentlichen auf Brot, Abendkost
    und Getränke beschränkt. Alle nicht aus dem Lande entnehmenden Bestandteile der Verpfl.Portion sind nur in Grenzen des tatsächlichen Verbrauches zu empfangen. Es muß unter allen
    Umständen vermieden werden, daß durch Überempfänge der Truppe Verpflegungsbestände dem Verderb anheimfallen.
4.) Die Rohstofflage zwingt zu einer möglichst ausgedehnten Wiederverwendung von gebrauchten Konservenpackungen, Kisten, Säcken und Zwiebackbeuteln.
    Den Truppenteilen wird zur Pflicht gemacht, leere Konservenbüchsen und die übrigen Verpackungsstoffe zu sammeln und an das nächstgelegene A.V.L.zurückzugeben.

Anlage 4.

Sanitätswesen.
a) Sämtliche Truppenteile reichen nochmals Truppenkrankennachweise für folgende Zeitabschnitte ein:
   1.) für die Zeit vom 26.8. - 31.8.
   2.) für die Zeit vom  1.9. - 10.9.
   3.) für die Zeit vom 11.9. - 20.9.
   4.) für die Zeit vom 21.9. - 30.9.
       Die Regimenter haben von den Krankennachweisungen ihrer unterstellten Bataillone bezw.Abteilungen Zusammenstellungen für die einzelnen Zeitabschnitte zu machen und die
   Krankennachweise der Btl.bezw.Abt. der Vorlage beizufügen.
   Die Krankennachweise sind von den Regt. und selbstständigen Btl.unbedingt bis zum 3.10.1939 10.00 Uhr hier vorzulegen. Terminverlängerung kann nicht erteilt werden.
   In der Spalte "Bezeichnung des Truppenteils" ist mit Bleistift der Truppenteil und die Feldpostnummer einzutragen.
b) Sämtliche San.-Dienste melden bis zum 3.10. 10.00 Uhr an 32.Inf.Div. Abt.Qu.(IVb) die Bestände an:
    Ärztlichem Gerät (Ziff.36a der K.A.N.)
    Kr.Pflege- und Transportgerät einschl.Krankentragen (Ziff.36b der K.A.N.)
    Sanitäts-Ausrüstungs-Einheiten gemischten Inhalts (Ziff.36f der K.A.N.)
    Zeltgerät (Ziff.58 der K.A.N.)
    Das Gerät ist getrennt nach Herkunft nach nachstehendem Muster zu melden:

     Gegenstand         Planm.Soll     Erstaus-     Nachträglich       angekauft
                                       stattung      empfangen
----------------------------------------------------------------------------------
        1                    2             3             4                  5
----------------------------------------------------------------------------------

     Aus Beute-         Ist-Summe      fehlen        Es schießen über
     Beständen          Sp.3-6
----------------------------------------------------------------------------------
         6                  7             8                 9
----------------------------------------------------------------------------------

c) Die Divisionen regeln die ärztliche Versorgung der polnischen Gefangenen in ihrem Bereich. Im Bereich der 32.Inf.Div. sind zur Ärztlichen Versorgung
   der in der Zitadelle befindlichen verwundeten Gefangenen in der Zitadelle eingesetzt:
          San.Kp.2/32
          Feldlazarett 32 1.Zug
          Teile San.Kp.1/32
          Kr.Kw.Züge 1/32 und 2/32.
          Verwundete Gefangene im Bereich der 32.Inf.Div. sind zunächst durch die Truppenärzte zu behandeln. Marschfähige Verwundete sind zur Zitadelle in
   Marsch zu setzen, nicht marschfähige sind zum Abtransport beim Führer San.-Kp.2/32 in der Zitadelle anzumelden.
d) Als San.-Offizier bei der Kommandantur Modlin wird Oberfeldarzt Dr.Lottner Führer der San.-Kp.2/32 (Zitadelle Modlin) bestimmt.
e) Zum Abtransport von Kranken sind Kr.Kw.bei 32.Inf.Div. Abt.Qu.anzufordern.
    Krankensammelstelle Nasielsk
    Feldlazarett 228 in Chrcynno aufnahmebereit
    Anläßlich des Beziehens von Ruheunterkünften durch die Truppen werden die Truppenärzte auf H.Dv.21, Ziffer 46-49 und auf Abschnitt XV hingewiesen.

Anlage 5 Feldpost im Original vorhanden
Anlage 6 Munitionswesen im Orignal vorhanden
Anlage 7 Gerätwesen im Orignal vorhanden
Anlage 8 Kraftfahrwesen im Orignal vorhanden
 
-unleserlich-                                                                                                                          Kroczewo, den 1.10.39
-unleserlich-
-unleserlich-Beute

-unleserlich-ammeln der Beute ist von den Truppenteilen -unleserlich-durchzuführen. Soweit Zivilgefangene vorhanden -unleserlich- diese
dazu in erster Linie heranzuziehen. Die -unleserlich-eit ist auch auf das Vorgelände der Festung -unleserlich-.

-unleserlich-Weichsel. Denjenigen Rgt., die in ihren -unleserlich- größere Mangen von Beute vorgefunden ist es freigestellt, je einen Punkt zu bestimmen
-unleserlich- gesamte Beute zusammengetragen wird (I.R.4 -unleserlich- I.R.94 - Fort III. Alle übrige Beute wird in -unleserlich-sammelstelle der Nachsch.Kp.
in der Zitadelle gesammelt.
-unleserlich-
-unleserlich- der Weichsel bestimmt I.R.360,
-unleserlich-der Narew-Weichsel-Spitze III./I.R.400 je eine Sammelstelle.
-unleserlich-Gewehre und Büchsen und dazugehörige Munition sind in -unleserlich-sammelstellen nicht niederzulegen, sondern unmittelbar 32.Div.Abt.Qu. abzugeben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß auf das Sammeln dieser Gewehre größter Wert gelegt wird.
-unleserlich- über die Anzahl und Art der an den einzelnen Punkten niedergelegten Beute an die Kommandantur der Festung bis 1.10.39 20.00 Uhr. In den Meldungen
sind mitaufzunehmen Ausstattungsstücke der Befestigungsbauten die gegebenfalls ausgebaut werden und an anderer Stelle Verwendung finden können (Pz.-Kuppeln,
Pz.-Platten, Maschinen usw.).
Die auf den Beutesammelstellen zur Bewaching angesetzten Kommandos sind schärfstens anzuweisen, keinerlei Gerät und Munition an Truppenteile
herauszugeben. Ausgestellte Besch-unleserlich-laubnis, Gerät abzuholen, haben -unleserlich- Kommandanten der Festung Modlin -unleserlich-
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                              Zagroby, den 1.10.1939
Ia              Nr.93/39
                                                               Korpsbefehl für den 2.10.1939
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunftsräumen. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und Ausrüstung gründlich
    zu reinigen und instandzusetzen.
2.) Kommandant von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann die in Modlin eingesetzten
    Teile der Pz.Div.Kempf zu ihrer Division entlassen werden. Die im Ost- und Südteil der Festung eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K.
    sind zunächst dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten von Modlin unterstellt.
3.) Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des Gen.Kdos.:
          Stab A.R.603
          Stab A.R.606
          II./A.R.38
          schw.Artl.Abt.526
          schw.Artl.Abt.601
          schw.Artl.Abt.602
          schw.Artl.Abt.604
          Mörser-Battr.Beck
    Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto.
    Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen.
    Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt.
4.) Landespol.Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt werden herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen zugeführt.
    Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk verladen. Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf
    zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen.
    Es erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds. das Ausladegebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet
    Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in der Nacht 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch
    die Stadt Danzig.
    Pi.Komp.(mot) ist durch Kdeur.Pi.Regt.601 am 3.10. im Landmarsch nach Danzig in Marsch zu setzen.
    Das Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des
    Landespol.Regt.1 anzumelden.
5.) Nach Besetzung von Warschau und Praga durch deutsche Truppen versuchen eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich in Häusern und Gärten verborgen
    gehalten haben, der Gefangennahme zu entgehen und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps ihre Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der
    Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu
    entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der
    Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten.
6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten
    Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 1.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               17.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 2.10.39.
I. Munitionswesen.
   1.) Die 1.Mun.-Ausstattung ist bis spätestens 3.10.aufzufüllen. Soweit eine vollständige Auffüllung aus besonderen Gründen nicht möglich ist, ist dies
       mit Angabe des Grundes zu melden.
       Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen etwaigen Fehlbestand an der 1.Ausstattung aus A.M.L.Nasielsk. Durchführung ist von den Divisionen, Artl.Kdr.2
       (für gesamte Korsartl.), Pi.-Regt.601 (für unterstellte Pi.-Kräfte einschl.Str.Bau.-Batle.) und den übrigen Korpstruppen zum 4.10. 10.00 Uhr an II.A.K.
       Abt.Qu. in einer Aufstellung mit folgenden Angaben zu melden:
         a) Soll der 1.Aussattung,) in Schuß und Tonnen,
         b) Mun.-Bestand          ) getrennt nach Mun.-Arten.
   2.) Alle über die 1.Ausstattung hinaus vorhandene Munition ist beim A.M.L.Nasielsk abzugeben.
   3.) Beute-Mun. darf sich nicht in der planmäßigen Ausstattung befinden (Ausnahme bei 32.I.D.) für poln.Tankbüchsen). Abgabe bei A.M.L.Nasielsk.
       Durchführung ist bis 4.10. 10.00 Uhr zu melden.

II.Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.
       a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 2.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr,
         Pz.Div.Kempf ab 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot (für den 3.10.).
       L.Pol.Rgt.1 empfängt Brot.
   2.) Bekleidung.
       a) Den Kriegsgefangenen sind Mäntel, Zeltbahnen, Kochgeschirre und Eßbestecke zu belassen, da sie hiermit in den Gef.-Lagern nicht ausgestattet werden können.
       b) Schulterriemen zum Leibriemen für Offiziere des Feldheeres vom Regts.-Kdr.abwärts kommt mit sofortiger Wirkung in Wegfall. Zum Tragen des mit Seitengewehr,
          Pistolentasche, Fernglas usw. belasteten Leibriemens erhalten:
          aa) die unberittenen Leutnante und Oberleutnante das für die Schützenkomp.der Inf.-Regter.eingeführte Koppeltragegestell,
          bb) alle übrigen Offze. bis einschl.Regts.Kdre.ein Koppeltragegestell mit schmäleren Riemen nach der Probe des Trageriemens für Patr.-Taschen (Kav.Tragegerüst).
              Die Abgabe erfolgt unentgeltlich aus BEständen der Truppe oder Armee-Bekleidungslager.
              Diese Bestimmung gilt auch für Wehrmachtbeamte der entspr.Dienstgrade. Bedarfsanmeldungen der Divisionen und Korpstruppen sind bis 12.10.39 beim Gen.Kdo.
              II.A.K. Abt.IVa einzureichen.

III. Kraftfahrwesen.
     1.) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
     2.) Die vielen Kupplungsschäden, insbesondere an Mercedes-Benz Kfz., lassen sich vermeiden, wenn die Fahrer angewiesen werden, den linken Fuß während der Fahrt
         neben das Pedal auf den Boden zu setzen. Der Einwand hiergegen, dass der Fuß zwecks ständiger Bremsbreitschaft auf dem Pedal ruhen muß, ist hinfällig, da
         anfangs zwecks Ausnutzung der Motorenbremskraft mit eingekuppeltem Motor gebremst und dann erst ausgekuppelt wird, also genug vorhanden ist, den Fuß wieder
         auf das Pedal zu setzen. Die Kraftfahrer sind zu belehren.

IV. Veterinärwesen.
    Allgemeines: Am 25.9. sit durch einen Soldaten aus de Gestüt Rowne (bei Lochow, 20km südostw.Wysckow) der bereits sichergestellte Vollbluthengst "Skarp", Goldfuchs
    vorn ein Fuß, hinten beide Füße weiß, entnommen worden. Da es sich bei diesem Hengst um edelstes Zuchtmaterial handelt, sind über Verbleib des Pferdes bei den
    Truppenteilen umgehend Nachforschungen anzustellen. Meldung an II.A.K. Qu.

V.Gerätwesen siehe Anlage 1.

Anlage 1.

                                                           G e r ä t w e s e n .
                                                           ====================

1.) Zur Durchführung eines geordneten Gerätnachschubs wird folgendes befohlen:
    a) es fordern, zusammengestellt in einer Liste an:
        Div.u.Korps-Tr. beim Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.):
        Armeetruppen, auch wenn sie dem Korps u.den Div. unterstellt oder zugeteilt sind, unmittelbar bei A.O.K.3
    b) Anforderungen sind nur bei Bedarf - also nicht täglich - a.d.D. schriftlich nach dem Muster Anlage 1 für jede Gerätklasse auf gesondertem Blat in
       doppelter Ausfertigung vorzulegen.
    c) Zur Vermeidung von Doppellieferungen darf einmal angefordertes Gerät in einer späteren Gerätanforderung nicht mehr angeführt werden, es sei denn, dass
       nur Teilbelieferung durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Restbedarf in einer späteren Gerätanforderung erneut unter Hinweis auf die lfd.Nr. der
       frühren Anforderung aufzunehmen.
    d) Dringende Anforderungen ,die fernmündlich oder durch Fernspruch voraus erfolgen können, sind schriftlich nachzureichen.
2.) Auf Bearbeitung von
      Nachr.Gerät durch Div.Nachr.Führer und Pi.-GErät bei Div.durch Führer des Pi.Batl. - s.H.Dv.90, Anl.10 u.1 d - wird hingewiesen.
3.) Div.- und Korps-Tr.melden zwecks rascher Auffüllung zum 4.10. 10.00 Uhr gem.vorst.Ziffer 1 ihren GEsamtbedarf, wobei bereits erfolgte Anforderungen, deren
    Belieferung noch nicht erfolgte, entgegen vorst.Ziff.1c) einmalig, jedoch mit besonderem Vermerk über erfolgte Anforderung, aufzuführen sind.
4.) Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß die Meldungen über Totalausfall und Fehlbestand nicht als Gerätanforderung anzusehen sind.
5.) Die Div.und Kdr.Pi.Regt.601 melden bis 4.10.39 an Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.) ihre Pi.-Einheiten, de nach dem 1.9.39 Flammenwerfer empfangen haben. Stückzahl,
    Ort und Zeit des Empfangs sind anzugeben.
6.) Le.Str.Bau-Batl.604 empfängt bei der Beutesammelstelle Modlin (Hptm.Hömke) 240 Gewehre gegen Empfangsbescheinigung.
7.) Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits angeforderten Mengen Wasserstoff und Sauerstoff bei Fw.Schichau, Elbing, Acetylen bei Fa.Autogen-Ges-u.Akkumulatoren
    A.G.in Königsberg (Pr.) Rothensteinerstr. abgeholt werden können. Unmittelbare Abholung durch die Truppe wegen Umfüllung erforderlich. Leere Flaschen mitbringen.

Muster für Gerätanforderung im Original vorhanden.

 

-unleserlich-                                                                                                  Div.St.Qu.Kroczewo, den 2.10.39

                                                       D i v i s i o n s b e f e h l für den 3.10.

-unleserlich-setzung und die weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin werden ab 3.10. von 228.I.D.-unleserlich-. Kommandant von Modlin wird der
Kdr.der 228.I.D. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
-unleserlich- bleibt nach Abgabe des Festungsbereichs in ihrem -unleserlich- Unterbringunsgraum.
-unleserlich-der 228.I.D. löst am 3.10. 16.00 die Besatzung des Festungskerns Modlin, bis 17.00 die Besatzungen des -unleserlich- Festungsbereiches ndl.der
Weichsel - Narew ab.
-unleserlich- Einzelheiten der Übergabe von Unterkünften und -unleserlich- Waffenbestände und sonstigen Objekten ist mit -unleserlich- Veranlassung der 228.I.D.
entsandten Vorkommandos -unleserlich-R.400 unmittelbar zu regeln. Die Übergabe hat morg-unleserlich- zu erfolgen, auf noch nicht gesichtete Bestände ist
-unleserlich-400 aufmerksam zu machen.
-unleserlich-abgelösten Teile der Inf.Rgter.sind in den den Regimentern bereits zugewiesenen Unterbringungsräumen unterzubringen. Dem I.R.96 werden, um dies
zu erleichtern,  die an und beiderseits des Weges Wrona Str., Swoboda gelegenen Ortschaften zugewiesen.
  Die Kasernen von Pomiechowek verbleiben dem I.R.94
5.) Pi.Batl.2 bezieht nach Übergabe des Brückendienstes an Pi.Batl.228 Unterkunft in Siennica, Mogowo und Morgi, St.Qu. melden.
6.) Div.St.Qu. verbleibt in Kroczewo.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                              Zagroby, den 2.10.1939
        Abt.Qu.             

Betr.:  Gefangenen- unf Beutewesen in Modlin.

1.) 32.I.D übergibt der 228.I.D. bei der Übernahme von Modlin eine Aufstellung über Gefangenen- und Beutewesen nach dem Stande vom 3.10. 12.00 Uhr. Diese Aufstellung
    muss enthalten:
    a) bereits durch 32.I.D. abgeschobene Gefangenen, Verwundeten, Beutepferde und Beutestücke aller Art,
    b) noch im Festungsbereich von Modlon vorhandene Gefangenen, Verwundeten, Beutepferde, Beutestücke usw.

    Die Verzeichnisse sind nach den einzelnen Versorgungsgebieten zu gliedern. Zwei Abschriften dieser Verzeichnisse sind durch 32.I.D. dem II.A.K. (Abt.Qu.) bis 3.10.
    17.00 Uhr vorzulegen.
2.) 228.I.D. setzt nach Übernahme von Modlin die Sammeltätigkeit für Beute fort und leitet den Abschub der noch restlichen Gefangenen, der Beutepferde usw.
    Bis zum 5.10. 16.00 Uhr ist dem Gen.Kdo.II.A.K. ein Verzeichnis über die Übernahme durch 228.I.D. noch gesammelte Beute, über den Abschub von Gefangenen und
    Verwundeten usw. in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
    Die in dem von 32.I.D. aufgestellten Verzeichnis enthaltenen Zahlen und Angaben sind in der von 228.I.D. vorzulegenden Aufstellung nicht mehr zu berücksichtigen.
    Für Prüfung der Beutemunition wird A.O.K.3 Fachpersonal (Leiter Hautmann Hömke) entsenden.
3.) Sämtliche erbeuteten Tankgewehre und alle hierfür vorgefundene Munition sind von 32.I.D. mitzuführen. Die bei 228.I.D. vorhandenen erbeuteten Tankgewehre (einschl.Munition
    hierfür) sind der 32.I.D. zu übergeben (mündl.durch Kom.General des II.A.K. am 2.10. in Modlin an 228.I.D. befohlen). 32.I.D. meldet bis 3.10. 20.00 Uhr Zahl der nunmehr
    vorhandenen Tankgewehre und Munition hierfür (in Schusszahl).

 

32.Inf.Division                                                                                                          Kroczewo, den 2.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                   7.00 Uhr

                                                         Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                  für den 2.10.1939

1.) Munition.
    a) Die Feldausstatung ist, soweit noch nicht geschehen, bis 3.10.39 in A.M.L.Nasielsk aufzufüllen.
       Danach noch verbleibender Fehlbestand an der Feldausstattung ist der Div., Abt.Qu. unter Angabe des Grundes bis 3.10., 22.00 Uhr zu melden.
       Alle über die Feldausstattung hinaus vorhandene Munition ist beim A.V.L.Nasielsk abzugeben.
    b) Beute-Mun.darf sich nicht in der planmäßigen Ausstattung befinden. Abgabe beim A.M.L.Nasielsk. Duchführung ist zum 3.10., 22.00 Uhr zu melden.
2.) Verwaltungswesen.
    a) Verpflegung.
       Verpfl.Empfang am 2.10.39 im Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk. Es empfängt:
            V.II ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl. Brot, Frischfleisch und Hafer für den 4.10.39. Nach Empfang steht V.II. den Truppenteilen zur Verfügung.
    b) Gebührnisse.
       Die Frontzulage kommt ab 1.10.39 für sämtliche Einheiten der 32.Div. in Fortfall.
    c) Bekleidung.
       Der Schulterriemen zum Leibriemen für Offiziere des Feldheeres vom Regts.-Kdr.abwärts kommt mit sofortiger Wirkung in Wegfall. Zum Tragen des mit Seitengewehr,
          Pistolentasche, Fernglas usw. belasteten Leibriemens erhalten:
          aa) die unberittenen Leutnante und Oberleutnante das für die Schützenkomp.der Inf.-Regter.eingeführte Koppeltragegestell,
          bb) alle übrigen Offze. bis einschl.Regts.Kdre.ein Koppeltragegestell mit schmäleren Riemen nach der Probe des Trageriemens für Patr.-Taschen (Kav.Tragegerüst).
              Die Abgabe erfolgt unentgeltlich aus Beständen der Truppe oder Armee-Bekleidungslager.
              Diese Bestimmung gilt auch für Wehrmachtbeamte der entspr.Dienstgrade. Bedarfsanmeldungen sofort an 32.I.D., Abt.IVa.
3.) Sanitätswesen.
    Zum Abtransport von Kranken sind Kr.Kw.bei 32.I.D., Abt.Qu.(IVb) anzufordern.
    Krankensammelstelle Nasielsk.
    Feldlazarett 228 in Chrcynno aufnahmebereit.
    Truppenärzte, die noch nicht den Bedarf an Pockenlymphe gem.Vers.-Befehl vom 25.9. gemeldet haben, werden ersucht, dies umgehend nachzuholen.
    Allen San.-Soldaten und San.-Dienstgraden d.B., die Medizinstudierende in klinischen Semestern sind ist bekannt zu geben, daß sie auf Antrag der Fortsetzung des Studiums zur
    San.-Ers.Kp. versetzt werden können.
    Studium ist nur möglich in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München.
4.) Veterinärwesen.
    a) Vet.Kp. seit 1.10. aufnahmebereit in Dobra-Wola (15km westl.Nasielsk), nicht in Cieksyn.
       Pf.S.Pl.in Golawice.
    b) In Zukunft sind Zerlegungsberichte und Krankenbogen über alle gestorbenen und getöteten Pferde dem Div.-Veterinär einzureichen.
    c) Stabs.Vet.d.R.Dr.Frost, Vet.Kp.32, wird mit Wirkung vom 1.10.39 als Rgts.-Veterinär zum I.R.23 versetzt. Veterinär d.R.Dr.Gremme, Stab 32.Inf.Div., wird mit Wirkung vom
       1.10.39 zur Vet.Kp.32 versetzt.
5.) Kraftfahrwesen.
    a) Betr.-Stoff-Empfang wie bisher.
    b) Die vielen Kupplungsschäden, insbesondere an Mercedes-Benz Kfz., lassen sich vermeiden, wenn die Fahrer angewiesen werden, den linken Fuß während der Fahrt
         neben das Pedal auf den Boden zu setzen. Der Einwand hiergegen, dass der Fuß zwecks ständiger Bremsbreitschaft auf dem Pedal ruhen muß, ist hinfällig, da
         anfangs zwecks Ausnutzung der Motorenbremskraft mit eingekuppeltem Motor gebremst und dann erst ausgekuppelt wird, also genug vorhanden ist, den Fuß wieder
         auf das Pedal zu setzen. Die Kraftfahrer sind zu belehren.
    c) Kraftfahrbereifung- und Ersatzteile sind in Zukunft nicht mehr anzufordern, sie sind bei Bedarf unmittelbar von den Truppenteilen beim Sonderreifenlager K, Nasielsk,
       bezw.beim Armee-Kfz.-Park Ciechanow (Feldwerkstatt 502, Zuckerfabrik) zu empfangen. Aufstellungen sind mitzubringen. Sind Bereifung oder Kfz.-Ersatzteile nicht vorhanden
       , so ist die Aufstellung bei der Feldwerkstatt bezw.bei dem Reifenlager zu belassen, die dann die Anforderung durchführen.
6.) Gerätewesen.
    siehe Anlage.
7.) Feldpost.
    Feldpostamt 32 in Nasielsk.
8.) Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                              Zagroby, den 2.Okt.1939
     Ia
                                                             F e r n s p r u c h !
                                                             .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

1.) Die Besetzung und die weitere Durchführung der Aufräumngsarbeiten in Modlin wird ab 3.10. von 228.I.D. übernommen. Kommandant von Modlin
    wird der Kdeur.der 228.I.D.. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
2.) 228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Die Ablösung des X.A.K. im
    südl.Brückenkopf ist durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen.
    Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bs 3.10. abends zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar.
3.) Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna  Wieliczew untergebracht.
4.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie
    Wrona Str. - Zaluski - Kroczewo (Orte einschl.) zu erweitern.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia             Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der unterstellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
2.) 228.I.D. übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
    Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
    228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
    durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
3.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. -
    Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
4.) Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
    Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
    Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
    Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
5.) II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
6.) Art.Kdeur.2 hat die unterstellte Armeeartillerie am 3.10 wie folgt in Marsch zu setzen:
     a) Stab A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über Kroszewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - Sierpc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
        8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
     b) Stab A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. 601, 602, 604 über Nowo Miasto - Plonsk - Gora - Sierpc auf Lipno. Plonsk muss 7.00 Uhr,
        Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
     c) Stab A.R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 und 526 über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.

              Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
        Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
        II./A.R.37          )
        schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
        526 und 506         )
        Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
        Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
        Marschgruppe A.R.511.
        Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
        Am 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
        Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
        von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
        von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
        Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
        hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
        Die Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des O.K.H. Befehl über weitere Verwendung folgt. Befehlsempfänger der Stäbe A.R.501, A.R.511
        und A.R.603 bleiben nach Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
7.) Pi.Batl.41 mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am 3.10. über Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - Sierpc - Strasburg nach Graudenz zur Verfügung
    des Stabes  Oberstltn.Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza ist mit Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
    in der Nacht 3./4.10. in Sierpc. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
    einzutreffen.
    Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
8.) II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg in Marsch gesetzt worden.
9.) Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
    Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
    Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschleppen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
     und den Sprechstelle Nasielsk und Plonsk sind aufrechtzuerhalten.
12.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 3.10. Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 2.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 3.10.39.
I. Unterstellung.
   1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
          II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11,
          Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41
   2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt:
       a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506).
       b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506.
   3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kemf durch.
II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst.
    Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt.
    Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung
     a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind,
     b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben.
    Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu.
III.Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.).
    b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen
       kalter Kost vorgesehen.
       32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten
       sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren.
    c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster
       Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt.
    d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe
       der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot.
    e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im
       Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden.
    f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen.
    g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat
       gefährdet wird.

IV.Kraftfahrwesen.
   a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
   b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen.
      auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.).
   c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen.

V.Sanitätswesen.
  a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo
     (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen.
  b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab.

VI.Veterinärwesen.
   Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile
   setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch.

VII. Gerätwesen.
     Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow
     empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.)

 

32.Inf.Division                                                                                                                                  Kroczewo, den 3.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                                         7.30 Uhr

                                                                     Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                               für den 3.10.1939
      
I. Ausbildung im Feuerwerkerdienst.
   Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, finden an der Heeresfeuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt.
   Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung
   a) die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem aktiven Truppendienst ausgeschieden sind,
   b) sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglichst bei Artillerie oder I.G.Komp., hinter sich haben.
   Die Rgt.und selbst.Btl.(Abt.) melden zum 4.10.39 22.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an 32.Div., Abt.Qu.

II. Verwaltungswesen.
    1.) Sämtliche Einheiten der Div. und Korpstruppen müssen bis zum 3.10.39 abends im Besitz von 3 Tagessätzen laufender Verpfl.einschl.Brot und Dauerfleisch sein. Die eisernen
        Portionen und Rationen müssen außerdem vollzähig vorhandden sein.
        Vollzugsmeldung an Div., Abt.Qu.(IVa) bis 3.10.39, 22.00 Uhr.
    2.) Um auf diesen Stand aufzufüllen, empfangen in Ausgabestelle Nasielsk am 3.10.39:
           V.II ab 12.00 Uhr 2 Tagessätze Verpfl.,
           V.mot ab 14.00 Uhr 3 Tagessätze Verpfl.
        Am 3.10. etwa erforderlich werdender 2.Empfang ist mit Verpfl.-Amt 32 unmittelbar zu vereinbaren.
    3.) Einheiten, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor dem Abtransport weitere 2 Tagessätze kalte Kost und Futterhafer pro PFerd für 2 Tage in A.V.L.Nasielsk.
        1 Tagessatz der Brotportionen wird als Knäckebrot geliefert werden. Empfang nach unmittelbarer Vereinbarung mit A.V.L.
    4.) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtliche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an Verpfl.Amt 32 zurück, da sonst Nachschub aus der Heimat gefährdet wird.

III.Sanitätswesen.
    Zum Abtransport von Kranken sond Kr.Kw. bei der 32.Div., Abt.Qu.(IVb) anzufordern.
    Armeefeldlazarett in Plonsk aufnahmebereit. Krankensammelstelle iN Nasielsk.

IV. Veterinärwesen.
    1.) Vet.Kp. aufnahmebereit in Dobra-Wola (15km westl.Nasielsk).
        Pf.S.Pl.in Golawice.
    2.) Allgemeines: Am 25.9. ist durch einen Soldaten aus dem Gestüt Rowne (bei Lochow, 20km südostw.Wysckow) der bereits sichergestellte Vollbluthengst "Skarp", Goldfuchs
                     vorn ein Fuß, hinten beide Füße weiß, entnommen worden. Da es sich bei diesem Hengst um edelstes Zuchtmaterial handelt, sind über Verbleib des Pferdes bei den
                     Truppenteilen umgehend Nachforschungen anzustellen. Meldung an 32.Div., Abt.Qu.(IVc).

V. Kraftfahrwesen.
   1.) Betr.-Stoff Empfang wie bisher.
   2.) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen.
       auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.).
   3.) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen.

VI. Gerätwesen.
    Es wird zugewiesen:
     1 Pkw. und 2 Kräder Aufkl.Abt.32,
     2 Kräder A.R.32,
     1 Krad I.R.96 und
     1 Krad IR.94.
    Die Fahrzeuge sind am 3.10.39, 16.00 Uhr bei 32.I.D. Abt.Qu. in Kroczewo in Empfang zu nehmen.

VII. Feldpost.
     Feldpostamt 32 in Nasielsk.

VIII.Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                       Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia            Nr.93/39                                                                                                   20.15 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 4.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor.
2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort.
    Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden:
    a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird,
    b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen.
3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen
    Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist
    noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden.
4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am
    4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek.
5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk -
    Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden.
6.) Pioniere:
    a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe
       und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin.
          Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt:
             Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B,
             Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B,
             Br.Kol.B 639,
             Br.Kol.B 644.
      Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen.
    b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport
       bereitzustellen:
         Stab Pi.Regt.601,
         Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B,
         Br.Kol.B 602,
         Br.Kol.B 609,
         Br.Kol.B 603  )  Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen
         Br.Kol.B 606  )  um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41
                          (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
         Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt.
         Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505.
            Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K.
            Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen.
    c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes
       Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 3.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.35 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 4.10.39.
I. Unterstellung.
    Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
       Stab A.R.501, 511, 603, 606,
       II./A.R.37, II./A.R.47, II./A.R.57,
       s.Artl.Abt´n 506, 526, 601, 602, 604.
    Die Versorgung der 3./(H)Aufkl.St.21 erfolgt ab 4.10. durch Fliegerhorst Stargard.
II.Verwaltungswesen.
   Verpflegung.
   a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 4.10.39:
      aa) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- u.nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.).
          Korpstruppen empfangen Brot.
      bb) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 5.10.).
   b) 32.I.D. holt am 4.10.39 für die nichtmot- und mot.-Truppenteile einschl.Korpstruppen einen weiteren Tagessatz Verpfl.einschl.Dauerfleisch, Brot und Hafer
      (für den 7.10.) vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit dem A.V.L.zu vereinbaren.
III.Kraftfahrwesen.
    Betriebsstoffversorgung erfolgt wie bisher.

 

Fernschreiben (Eingang 5.10.39)

An
W.Kdo.I,II,III,IX,X,XI,XIII

Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4)

Es werden aus dem Osten verlegt:
1. Stb.H.Gru.Kdo.Nord mit Stabstruppen u.A.Nachr.Rgt.537
   Gen.Kdo.II.A.K. mit Stabs-u.Korpstruppen
   12.und 32.Inf.Div.

2. Stb.A.R.(mot)501, 511
   s.Art.Abt.(mot) II./37, II./47, II./57, 506, 526, 536
   M.G.Btl.9

3. Stb.A.R.(mot) 603,606,609
   schw.Art.Abt.(mot) 601,602,604,611
   St.Pi.Rgt.(mot)601,604
   Pi.Btl.(mot)42,50,627 mit Br.Kol.
   Br.Kol.1./430,2./430,602,603,606,609,636
   Verm.Abt.601,Prop.Kp.689
   ferner Radf.Schwd.173

zu 1.-3. soweit Ausladegebiete nicht bereits mitgeteilt wurden, erfolgt Mitteilung bei Bekanntwerden.

4. 9./Art.Lehrrgt.in ihren Friedensstandort Jüterborg, wo sie mit Eintreffen unter den Befehl des BdE tritt.

OKH/BdE Nr.7661/39 geh.AHA Ia(III)
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 4.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               19.45 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 5.10.39.
I.) Unterstellung.
    1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
        a) B.Abt.11, Pz.Abw.Abt.511,
        b) Pi.Batl.505 mit zwei Br.Kol.B    ) Versorgung erfolgt unter
           Pi.Batl.630 mit einer Br.Kol.B   ) Leitung Stb.Pi.Rgt.541 durch A.O.K.3 unmittelbar.
           Br.Kol.B(mot) 639, 644           )
2.) Dem II.A.K. wird Br.Kol.B(mot)1/402 neu unterstellt und hinsichtlich Versorgung der 32.I.D. zugeteilt.

II.Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.
       A. Es holen ab aus A.V..Nasielsk am 5.10.39:
          a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nichtmot-Truppenteile (für den
             8.10.39); Korpstruppen empfangen Brot.
          b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.), 2 Tagessätze Verpfl.
             für die mot-Truppenteile (für den 6. und 7.10.)
       B. Um dem Chef der Zivilverwaltung eine Erfassung der Viehbestände des besetzten Gebietes zu ermöglichen und den Aufbau einer geordneten Viehzucht zu gewährleisten,
          wird das Beitreiben von Vieh durch die Schlacht.-Züge der Divisionen ab 8.10.39 bis auf weiteres untersagt. Die Fleischversorgung der Truppe wird von diesem
          Zeitpunkt ab im Nachschubwege durch Gefrierfleisch und FLeischkonserven sichergestellt.
       C. Nachdem die Kampfhandlungen abgeschlossen sind, wird mit sofortiger Wirkung die Fleischportion nur noch zu kleinen Sätzen der Anlage 1 E.W.Verpfl.V.gewährt.
          (Frischfleisch oder Gefrierfleisch 150gr, Dauer- oder Rauchfleisch 120gr, Speck 120gr, Kraftfleisch oder Wurstkonserven oder Fleischkonserven als Mittagskost
          130 gr.)
   2.) Abwicklung de Leistungsbescheinigungen.
       Die Durchführung der Abwicklung der Leistungsbescheinigungen, wie in den Verwaltungsanordnungen des II.A.K. Absatz B vom 2.10.1939 befohlen, ist dem II.A.K.
       (Abt.IVa) zum 10.10.39 zu melden.
   3.) Seife, Seifenpulver, Rasierseife unterliegen der öffentlichen Bewirtschaftung und können als Marketenderware künftig nicht mehr beschafft werden. Sie weren von
       den A.V.L. unentgeltlich an die Truppe nah Maßgabe der vorhandenen Bestände ausgegeben.
   4.) Bekleidung.
       Die im Wehrkreis I aufgestellten Truppenteile holen auf die angeforderten Mannschaftsdecken beim Armee-Bekl.-Lager Ciechanow (Ulanenkaserne) gegen Empfangs-
       bescheinigung ab. Der 228.I.D. werden die Mannschaftsdecken zum Ausladebahnhof Nasielsk nachgeschoben.
       Über Zuführung der Winterbekleidung und Decken der im Wehrkreis II aufgestellten Truppenteile folgen Befehle.

III.Kraftfahrwesen.
    a) Betr.-St.-Empfang der Division und Korpstruppen wie bisher.
    b) Es ist festgestellt, dass Truppenteile Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren als Anhänger benutzen. Das Verfahren ist unzulässig und wird verboten,
       zumal hierdurch die Lkw. erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren sind sofort in Stand zu setzen.
    c) Es wird verboten, erbeutete polnische Kfz mit selbst gewählten WH -Nummern zu versehen. Über Zuteilung von WH -Nummern für derartige Kfze. folgen Befehle.
    d) Über Auslieferung von Kraftwagendecken und -schläuchen durch die Reifenlager hat AOK 3, O.Qu. sich die Genehmigung vorbehalten.
       Der Ersatzbedarf an Bereifung ist unter Angabe der Größen und des Truppenteils Gen.Kdo.Abt.Qu. zu melden.
       Die bisherigen Bestimmungen über Anforderung von Bereifung werden hiermit aufgehoben.

IV.Sanitätswesen.
   a) Abtransport von Verwundeten Kriegsgefangenen ins Reichsgebiet soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Hierfür steht Res.Laz.Allenstein (Abt.Kortau)
      zur Verfügung.
   b) Im Kriegslazarett 1/509 (Ortelsburg) ist eine Abteilung für Darmkranke eingerichtet. Derartige Kranke soweit sie abtransportiert werden müssen, snd den
      Kr.Sammelstellen mit Zielbestimmung Ortelsburg zuzuführen.

V.Veterinärwesen.
  Bewegl.Tierbl.Untersuchungsstelle 512 (Allenstein) ab 3.10. in Nasielsk. Einsatzbereitschaft wird noch bekanntgegeben.

VI.Feldpost.
   Es wurde festgestellt, dass einzelne Einheiten ihre Feldpost Anschrift nicht bekannt gegeben haben. Die Bekanntgabe ist unter Ausgabe von Benachrichtigungskarten
   unverzüglich nachzuholen. In Zweifelsfällen ist die richtige Feldpostnummer beim Armeefeldpostmeister --A.O.K.3 -- zu erfragen.
VI. Ordnungsdienst.
    1.) Zollbehandlung von Wehrmachtgut.
        Wehrmachtgut, das --gleich viel mit welchen Beförderungsmitteln -- aus den besetzten Gebieten nach dem Zollgebiet versandt wird, bleibt von den Eingangsabgaben
        und von jeder Zollbehandlung befreit, wenn es von der Bescheinigung einer Wehrmacht Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle begleitet ist, aus der
        sich die Eigenschaft als Wehrmachtgut zweifelsfrei ergibt.
        Als Wehrmachtgut sind auch anzusehen begleitete, Auf Wehrmacht -Fahrschein mit der Eisenbahn beförderte Güter.
    2.) Die im besetzten Gebiet eingesetzten Forstverwaltungen sind auf Anforderung durch die Truppe in jeder Beziehung zu unterstützen.
    3.) Auf den Gütern im besetzten Gebiet sind landwirtschaftliche Verwalter eingesetzt worden. Entnahme von Lebensmitteln und Vieh sowie der zum Betrieb von Treckern
        und anderen landwirtschaftlichen Maschinen notwendiger Betriebsstoff hat abgesehen vom Einverständnis des Landrates nur im Einvernehmen mit den eingesetzten
        Verwaltern zu erfolgen.
    4.) Ab sofort sind von der Truppe keine wehrfähigen poln. und jüdischer Nationalität mehr zu internieren.
    5.) Erfahrungsberichte der Feldgend.gemäß anliegender Verfügung (A.O.K.3 Abt.O.Qu.vom 3.10.39) sind von 32. und 228.I.D. dem II.A.K. Abt.Qu.bis 12.10.39 in doppelter
        Ausfertigung vorzulegen.

 

Fernschreiben (Eingang 5.10.39)

An
W.Kdo.I,II,III,IX,X,XI,XIII

Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4)

Es werden aus dem Osten verlegt:
1. Stb.H.Gru.Kdo.Nord mit Stabstruppen u.A.Nachr.Rgt.537
   Gen.Kdo.II.A.K. mit Stabs-u.Korpstruppen
   12.und 32.Inf.Div.

2. Stb.A.R.(mot)501, 511
   s.Art.Abt.(mot) II./37, II./47, II./57, 506, 526, 536
   M.G.Btl.9

3. Stb.A.R.(mot) 603,606,609
   schw.Art.Abt.(mot) 601,602,604,611
   St.Pi.Rgt.(mot)601,604
   Pi.Btl.(mot)42,50,627 mit Br.Kol.
   Br.Kol.1./430,2./430,602,603,606,609,636
   Verm.Abt.601,Prop.Kp.689
   ferner Radf.Schwd.173

zu 1.-3. soweit Ausladegebiete nicht bereits mitgeteilt wurden, erfolgt Mitteilung bei Bekanntwerden.

4. 9./Art.Lehrrgt.in ihren Friedensstandort Jüterborg, wo sie mit Eintreffen unter den Befehl des BdE tritt.

OKH/BdE Nr.7661/39 geh.AHA Ia(III)

 

32.Inf.Division                                                                                                                                  Kroczewo, den 5.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                                         7.45 Uhr

                                                                     Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                               für den 5.10.1939
      
I. Verwaltungswesen.
   1.) Verpfl.-Empfang am 5.10.39 in Verpfl.-Augabestelle Nasielsk. Es empfangen:
           V.II ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost und Hafer,
           V.mot. ab 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost.
   2.) Allgemeine Anordnungen siehe Anlage.
II. Sanitätswesen.
    Im Kriegslazarett 1/509 (Ortelsburg) ist eine Abteilung für Darmkranke engerichtet. Derartige Kranke soweit sie abtransportiert werden müssen, snd den Kr.Sammelstellen mit Zielbestimmung Ortelsburg
    zuzuführen.
III.Veterinärwesen.
    Bewegl.Tierbl.Untersuchungsstelle 512 (Allenstein) ab 3.10. in Nasielsk. Einsatzbereitschaft wird noch bekanntgegeben.

IV. Kraftfahrwesen.
    1.) Betriebsstoff-Empfang wie bisher.
    2.) Es ist festgestellt, dass Truppenteile Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren als Anhänger benutzen. Das Verfahren ist unzulässig und wird verboten, zumal hierdurch die als Zugwagen benutzten
        Lkw. erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren sind sofort in Stand zu setzen.
    3.) Es wird verboten, erbeutete polnische Kfz mit selbst gewählten WH -Nummern zu versehen. Über Zuteilung von WH -Nummern für derartige Kfze. folgen Befehle.
    4.) Über Auslieferung von Kraftwagendecken und -schläuchen durch die Reifenlager hat AOK 3, O.Qu. sich die Genehmigung vorbehalten.
        Der Ersatzbedarf an Bereifung ist unter Angabe der Größen und des Truppenteils der 32.Div., Abt.Qu. zu melden.
        Die bisherigen Bestimmungen über Anforderung von Bereifung werden hiermit aufgehoben.
V. Feldpost.
   Es wurde festgestellt, dass einzelne Einheiten ihre Feldpost Anschrift nicht bekannt gegeben haben. Die Bekanntgabe ist unter Ausgabe von Benachrichtigungskarten unverzüglich nachzuholen.
   In Zweifelsfällen ist die richtige Feldpostnummer beim Armeefeldpostmeister --A.O.K.3 -- zu erfragen.

VI. Ordnungsdienst.
    1.) Zollbehandlung von Wehrmachtgut.
        Wehrmachtgut, das --gleich viel mit welchen Beförderungsmitteln -- aus den besetzten Gebieten nach dem Zollgebiet versandt wird, bleibt von den Eingangsabgaben und von jeder Zollbehandlung
        befreit, wenn es von der Bescheinigung einer Wehrmacht Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle begleitet ist, aus der sich die Eigenschaft als Wehrmachtgut zweifelsfrei ergibt.
        Als Wehrmachtgut sind auch anzusehen begleitete, Auf Wehrmacht -Fahrschein mit der Eisenbahn beförderte Güter.
    2.) Die im besetzten Gebiet eingesetzten Forstverwaltungen sind auf Anforderung durch die Truppe in jeder Beziehung zu unterstützen.
    3.) Auf den Gütern im besetzten Gebiet sind landwirtschaftliche Verwalter eingesetzt worden. Entnahme von Lebensmitteln und Vieh sowie der zum Betrieb von Treckern und anderen landwirtschaftlichen
        Maschinen notwendiger Betriebsstoff hat abgesehen vom Einverständnis des Landrates nur im Einvernehmen mit den eingesetzten Verwaltern zu erfolgen.
    4.) Ab sofort sind von der Truppe keine wehrfähigen poln. und jüdischer Nationalität mehr zu internieren.
    5.) Polnische Soldaten sind nach wie vor sämtlich als Kriegsgefangene zu behandeln, sie sind, wenn sie ohne Bewachung angetroffen werden, festzuhalten und der Gefangenensammelstelle zuzuführen.
        Sichtung der Gefangenen erfolgt in den Armeegefangenensammelstellen, Bescheinigungen anderer Dienststellen auf freien Abzug in die Heimat sind ungültig.
        Gefangenensammelstelle der 32. Division Ruszkowo (an der Straße Nasielsk, Borkowo, 5km von Nasielsk entfernt.
VII. Quartiermeisterabteilung der Division in Kroczewo.

Anlage 1.

                                                                                   V e r w  a l t u n g s w e s e n.
                                                                                   ================================

A. Um dem Chef der Zivilverwaltung eine Erfassung der Viehbestände des besetzten Gebietes zu ermöglichen und den Aufbau einer geordneten Viehzucht zu gewährleisten, wird das beitreiben und Schlachten
   von Vieh durch den Schlächterei-Zug und die Truppenteile der Division ab 8.10.39 bis auf weiteres untersagt
   Die Fleischversorgung der Truppe wird von diesem Zeitpunkt ab im Nachschubwege durch Gefrierfleisch und Fleischkonserven sichergestellt.
B. Nachdem die Kampfhandlungen agbeschlossen sind, wird mit sofortiger Wirkung die Fleischportionen nur noch zu den kleineren Sätzen der Anlage 1 E.W.Verpfl.V.gewährt. (Frischfleisch oder Gefrierfleisch 150 gr,
   Dauer- oder Rauchfleisch 120 gr, Speck 120gr, Kraftfleisch oder Wurstkonserven oder Fleischkonserven als Mittagskoste 130 gr.).
C. Abwicklung der Leistungsbescheinigungen.
   Die Durchführung der Abwicklung der Leistungsbescheinigungen wie in den allgemeinen Verwaltungsanordnungen zum Versorgungsbefehl vom 3.10.39 befohlen ,ist der DIvision Abt.IVa von den Regimentern und
   selbtstst.Einheiten zum 9.10.1939 zu melden.
D. Seife, Seifenpulver, Rasierseife ungterliegen der öffentlichen Bewirtschaftung und können als Maretenderware künftig nicht mehr beschafft werden. Sie werden durch die Verpfl.Ausgabestellen unentgeltlich
   an ie Truppe nach Maßgabe der vorhandenen Bestände ausgegeben.
E. Bekleidung.
   Die im Wehrkreis I aufgestellten Truppenteile holen die angeforderten Mannschaftsdecken beim Armee-Bekleidungslager Ciechanow (Ulanenkaserne) gegen Empfangsbescheinigung ab.
   Über Zuführung von Winterbekleidung und Decken der im Wehrkreis II aufgestellten Truppenteile folgen Befehle.
 
32.Inf.Division                                                                                                                                  Kroczewo, den 6.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                                         8.30 Uhr

                                                                     Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                               für den 6.10.1939
      
I. Allgemeines.
   Im Nachgang zu "Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 32.Div. für den 29.9.39" Anlage 2 ziff.3 wird befohlen:
      Die Jagdberechtigung für Offz.gilt nur für den Unterkunftsbereich der 32.Div.
      In dem Unterkunftsbereich des A.H.Qu.A.O.K.3 --  im Raum Krasne - Zalesie - Kurowo - Mosaki - D-Zbiki - Szczuki -- ist das Jagen für sämzl.Offz.verboten.
      Für die Ausübung der Jagd sind die in Deutschland geltenden Schonzeiten, sowie das Jagdgesetz maßgebend.
II. Verwaltungswesen.
    1.) Verpflegung.
        Verpfl.-Empfang am 6.10.39 in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk.
        Es empfangen:
            V.II.ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl. Abendkost und Hafer,
            V.mot. ab 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost.
    2.) Geldwesen.
        Die Reichskreditkassenscheine über 20, 5, 2 und 1 sowie über 50 Rpf., die an den kommenden Zahltagen voraussichtlich ausgegeben werden, sind nur im
        besetzten Gebiet (ausser ObSchlesien) gesetzliche Zahlungsmittel.
        Bestimmungen über Umtausch von Reichskreditkassenscheinen In Reichsmark bei dem Verlassen des besetzten Gebietes liegen noch nicht vor.
    3.) Die Rgt. und selbst.Abt.(Abt.) melden bis zum 10.10.39, wieviele Mannsch.-Decken in ihrem Besitz sind.

II. Veterinärwesen.
    1.) Vet.Kp.aufnahmebereit in Dobra-Wola (15km westl.Nasielsk). Pf.S.Pl.in Golawice.
    2.) Tierbl.Unters.Stelle Chrcynno (5km südostw.Nasielsk). Einsatzbereit am 6.10., 8.00 Uhr.
    3.) Hufbeschlag- und Arzneimittel können bei der Vet.Kp. empfangen werden.
IV. Kraftfahrzeugwesen.
    1.) Welcher Einheit gehört das Kraftrad D.K.W.- WH 90 707. Fahrfgestell Nr.478 640? Meldung zum 6.10., 22.00 Uhr an Abt.Qu.
    2.) Betr.-Stoff Empfang wie bisher.
    3.) Bestimmungen über Frostschutz für Kraftfahrzeuge siehe Anlage 1.
    4.) Anforderung von Bereifung hat nach Muster (Anlage 2) zu erfolgen Punkt für jedes Kfz., dass Ersatz Bereifung benötigt, ist eine Anforderung auszustellen. Die Anforderung wird mit Genehmigungsvermerk
        des A. O.K.3 Dem Truppenteil zurückgegeben und berechtigt dann zum Empfang.

V. Ordnungsdienst.
   Polnische Soldaten aus Warschau, die im Besitz eines entsprechenden Ausweises des Stadtkommandanten sind, sind nicht festzunehmen. Ausweise, ausgestellt vom Stadtkommandanten Ostrolenka,
   sind ungültig.
   Gefangenensammelstelle der Division Ruszkowo, 5 Kilometer südwestlich Nasielsk.

VI. Feldpost.
Feldpostamt in Nasielsk.

VII.Quartiermeister Abteilung der Division in Kroczewo.


                                                                                                                         Anlage 1
                                                                                  K r a f t f a h r w e s e n .
                                                                                  =============================
1.) OKH. Hat zu Frostschutz für Kfz. angeordnet:
    Zur Vermeidung von Frostschäden und zur Erhaltung der Fahrbereitschaft in der bevorstehenden kalten Jahreszeit sind folgende Punkte zu beachten:
    a)
Für das Feldheer im Operationsgebiet werden Kühlwasserfrostschutzmittel demnächst zugewiesen.Das Ersatzheer und das im Heimatgebiet vorübergehend untergebracht Feldheer ruft den Bedarf an
       Kühlwasserfrostschutzmittel durch Übersendung eines Bestellzettels beim zuständigen H.Z.A. ab.
   
b)  Mischung des Kühlwassers aller Kfz. und sonstiger wassergekühlter Motor mit Frostschutzmittel vor Beginn der kalten Jahreszeit.Kfz des Feld und Ersatz Heeres mischen 45 Teile Frostschutzmittel
       mit 35 Teilen Wasser. Diese Mischung reicht für etwa -30 Grad Celsius. Bei etwa einsetzenden größeren Kältegraden sind entsprechend höhere Mengen Frostschutzmittel nachzufüllen
    c)
Vor Auffüllen des Frostschutzmittels sind kühler -Wasser Mantel des Motors gründlich mit Wasser -wenn möglich mit Waschmittel P 3 - durchzuwaschen .Um Dichtigkeit an Kühler -, Wasserhahn und Schlauch
       Verbindungen sind zu beseitigen Punkt die Ablasshähne am Kühler und Motor sind auf freiem Durchgang zu prüfen und erforderlichenfalls zu reinigen. Alle Hähne sind zu schließen und Als dann das Kühlwasser
       Frostschutzmittel aufzufüllen. Beim Füllen ist zur Vermeidung von Kühlmittel Verlusten zu berücksichtigen, dass sich das Frostschutzmittel bei Erwärmung noch ausdehnt. Nicht ganz vollgießen!
    d)  Während der kalten Jahreszeit ist das wichtige Mischungsverhältnis des Kühlwassers mit Frostschutzmitteln durch „Spindeln“ öfters nachzuprüfen. Durch Nachfüllen von Frostschutzmitteln ist die Mischung
       auf den erforderlichen Wert zu bringen.
    e) 
In den Kfz -Hallen sind die Lüftungsschieber in den Hallentoren und Rückwänden sowie die Fenster verschlossen zu halten. Für geheizte Hallen ist anzuordnen (Aufnahme in die Hallen Ordnung),
       dass die Innentemperaturen der Hallen des Öfteren Komma auch nachts, nachzuprüfen sind.
    f)  Bei Kfz, die im Freien aufgestellt sind Komma sind Kühler und Motor mit vorhanden Decken, Planen usw. abzudecken. Je nach Kälte und Verhältnissen kann es notwendig werden, die Motore in gewissen Zeitabständen
       warmlaufen zu lassen.
    g)
Für den Winterbetrieb ist außerdem zu beachten:
       aa) Kühler Schutzhauben auflegen,
      
bb) Sammler Nachsehen, Klemmen reinigen, einfetten, Säurestand prüfen, Sammler gegen Einfrieren schützen,   
       cc) Wasser Ablasshahn an den Druckluftbehältern mindestens alle 14 Tage einmal öffnen und Kondenswasser ablassen,
       dd
) Gleitschutzketten, Schneekufen für Kräder jetzt schon einwandfrei verpassen.
2.)    Ausgabe von Glysantin als Frostschutzmittel Erfolg demnächst; Die Truppenteile erhalten hierüber Nachricht.

Anlage 2 (Formular zur Bestellung von Bereifung etc.. im Original vorhanden)
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 6.10.1939
ABt.Qu.                                                                                                               19.45 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 7.10.39.
I.) Munitionswesen.
      siehe Anlage 1.
II. Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 7.10.39:
      a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkst, Backmaterial und Hafer für die mot- und nchtmt-Truppenteile (für den 10.10.30).
         Korpstruppen empfangen Brot.
      b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppentele (für den 8.10.39), 2 Tagessätze Verpfl.für die
         mot-Truppeteile (für den 8.und 9.10.39).
III. Kraftfahrwesen.
     1.) Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.-Bedarf wie bisher.
     2.) Für Kfz., die dem A.Kf.Park zwecks Instandsetzung zugeführt werden, sind von den Truppenteilen Arbeitsaufträge, die die an den Kfz. vorzunehmenden Arbeiten enthalten
         müssen, mitzugeben.
     3.) Es wird darauf hingewiesen, daß Diesel-Kraftstoff in die Kraftstoffbehälter der Kfz. durch ein feinmaschiges Sieb eingefüllt werden muß, um Verunreinigungen,die
         jeder Diesel-Kraftstoff enthlt, fernzuhalten.
IV. Ordnungsdienst, Gefangenenwesen.
    1.) Feuerlöschgeräte jeglicher Art - Pumpen, Wassertransportwagen, Leitern und Handlöschgeräte - dürfen in Zukunft nur vorübergehend und mit ausdrücklicher Genehmigung
        der Zivilbehörden durch dir Truppe in Anspruch genommen werden.
        Bereits beschlagnahmte Geräte sind durch die DIvisionen und Korpstruppen nach Art und Anzahl zum 12.10. an Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Qu. zu melden. Hierbei ist anzugeben, wo
        diese Geräte beschlagnahmt wurden und wo sie sich zur Zeit befindet.
    2.) Gefangene.
        a) Alle an irgendwelchen Ausrüstungsstücken als poln.Soldaten erkennbaren Männer sind gefangen zu nehmen.
           Ausgenommen sind diejenigen poln.Soldaten, die einen Ausweis - von 8.Armee - ausgestelle - vorzeigen können.
        b) Zivilisten im wehrfähigen Algter sind nicht mehr zu internieren.
        c) Gefangenensammelstellen: Ciechanow, Nasielsk, Serock.

Anlage 1

                                                                   M u n i t i o n s w e s e n.
                                                                   ===========================

Dem A.Mun.Lager Nasielsk werden zugeführt:
  a) für 228.I.D.:
        3 836 Leuchtpatronen
        1 045 Signalpatr.,rot
          815     "      ,grün
          520 M-Patr.
          410 R-Patr.
          294 Handleuchtzeichen, weiß
          293        "         , rot
          250        "         , grün
          330 Pfeifpatr.
  b) für 32.I.D.:
        2 100 Sprengkapsel
        5 000 Leuchtpatr.
        2 000 Signalpatr., rot
        2 000      "     , grün
           50 kurze Sprengkapselzünder
           50 lange         "
          230 Nebelkerzen
Zu a) u. b): Eingang der Mun. ist bei Mun.Verwaltung Nachsch.Batl.507 in Nasielsk zu erfragen.

                               G e r ä t w e s e n.

a) 228.I.D. empfängt bei Feldwerkstatt 502, Ciechanow, folgendes Gerät:
          5 Fahrradschläuche 28x13/4
          2 Fahrraddecken    28X13/4
          2 m Ventilgummi
          6 Reparaturkästchen für Fahrräder
          1 Glasschneider
          1 Backofenwagen Vwf 1
          1 l.F.H.16
          1 Kraft.....anwagen Vwf 3
b) Das von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte Nachr.-Gerät kann am 7.10.39 im A.Nachr.Park 501, Ciechanow, empfangen werden.

 

32.Inf.Division                                                                                                          Kroczewo, den 7.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                   7.30 Uhr

                                                         Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                  für den 7.10.1939

I. Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.4
       Verpfl.Empfang am 7.1.39 in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk. Es empfangen:
                 V.II ab 13. Uhr,
                 V.mot ab 15. Uhr je 1 Tagessatz Verpfl. einschl. Brot, Abendkorst und Hafer.
   2.) Kassenwesen
       Die Truppenteile melden ihren 10 tägigen Geldbedarf - getrennt nach einzelnen Reichskreditkassenscheinen - möglichst 1, spätestens 7 Tage vor Abholung
       (erstmalig 9.10.39) bei der Div.-Feldkasse an.
       Mitnahme von Reichskreditkassenscheinen beim Abtransport, wird nicht zweckmässig sein.

II.Kraftfahrwesen.
   1.) Betr.-Stoff-Empfang wie bisher.
   2.) Für Kfz., die der A.Kf.Park zwecks Instandsetzung zugeführt werden, sind von den Truppenteilen Arbeitsaufträge, die die an den Kfz. vorzunehmenden Arbeiten
       enthalten müssen, mitzugeben.
   3.) Es wird darauf hingewiesen, dass Diesel-Kraftstoff in die Kraftstoffbehälter der Kfz., durch ein feinmaschiges Sieb eingefüllt werden muss, um Verunreinigungen,
       die jeder Dieselkraftstoff enthält, fernzuhalten.

III.Veterinärwesen.
    1.) Beutepferde sollen gem. Anordnung des Ob.d.H. baldmöglichst verwendet werden. Bei negativem Ergebnis der klinischen Untersuchung, Malleinaugenprobe und
        erste Blutuntersuchung ist aus Zeitersparnisgründen die 2.Blutuntersuchung nicht erforderlich.
    2.) Verfüttern von frischem Korn (Weizen, Gerste und Roggen) wird wegen Auftreten von Verschlag innerhalb der Division verboten.

IV.Ordnungsdienst.
   1.) Feuerlöschgeräte jeglicher Art - Pumpen, Wassertransportwagen, Leitern und Handlöschgeräte.- dürfen in Zukunft nur vorübergehend und mit ausdrücklicher
       Genehmigung der Zivilbehörden durch die Truppe in Anspruch genommen werden.
       Bereits beschlagnahmte Geräte sind durch die Div. und Korpstruppen nach Art und Anzahl zum 10.10.39 der 32.Div., Abt.Qu. zu melden. Hierbei ist anzugeben,
       wo diese Geräte beschlagnahmt wurden und wo sie sich z.Zt.befinden.
   2.) Gefangene.
       a) Alle an irgendwelchen Ausrüstungsstücken als poln.Soldaten erkennbaren Männer sind gefangen zu nehmen. Ausgenommen sind diejenigen Soldaten, die einen
          Ausweis gem.Vers.Befehl vom 5.u.6.10.39 vorzeigen können.
       b) Zivilisten im wehrfähigen Alter sind nicht mehr zu internieren.
       c) Gefangenensammelstelle in Ruczkowo.
V.Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.
 
32.Inf.Division                                                                                                          Kroczewo, den 7.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                   22.00 Uhr

                                                         Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                  für den 8.10.1939

I. Allgemeines.
   Es ist festgestellt worden, dass sich Beauftragte einzelner Ministerien und sonstigen Behörden, sowie Beauftragte der Industrie mit Ausweisen verschiedenster Art
   im besetzten, ehemals polnischen Gebiet zur Bergung der Kriegsbeute und zu Erkundungen aufhalten.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle derartigen Beauftragten nur auf Grund einer Beorderung des O.K.H. oder auf Grund eines Durchlassscheines sich im besetzten
   ehemaligen polnischen Gebiet aufhalten dürfen.
   Sollten Personen ohne einer dieser Bescheinigungen in behördlicher oder wirtschaftlicher Betätigung angetroffen werden, ist 32.Div., Abt.Qu. umgehend fernmündl.
   zu benachrichtigen.
II.Verwaltungswesen.
   Verpfl.-Empfang am 8.10.39 in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk.
   Es empfangen:
     V.II ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost und Hafer.
     V.mot ab 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost.
III.Veterinärwesen.
    Die Blutuntersuchung der Beutepferde hat in unmittelbarem Einvernehmen mit der Blutuntersuchungsstelle in Chrcynno zu erfolgen.
IV.Kraftfahrwesen.
   Betr.-Stoff-Empfang wie bisher.
V.Feldpost.
  Feldpostamt 32 in Nasielsk.
VI.Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                              Zagroby, den 7.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                                            17.00 Uhr

                                                     Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                      für den 8.10.1939.

I. Allgemeines:
   1.) Es ist festgestellt worden, dass sich Beauftragte einzelner Ministerien und sonstiger Behörden, sowie Beauftragte der Industrie mit Ausweisen
       verschiedenster Art im besetzten, ehemals polnischen Gebiet zur Bergung der Kriegsbeute und zu Erkundungen aufhalten.
         Es wird darauf hingewiesen, dass alle derartigen Beauftragten nur auf Grund einer Beorderung des O.K.H. oder auf Grund eines Duschlaßscheines sich im
       besetzten Gebiet aufhalten dürfen.
         Sollten Personen ohne eine dieser Bescheinigungen in behördlicher oder wirtschaftlicher Betätigung angetroffen werden, ist dem Gen.Kdo.II.A.K.(Abt.Qu.)
       umgehend fernmündl. zu benachrichtigen.
2.) 228.Div. scheidet mit 7.10. 24.00 Uhr aus Versorgung durch II.A.K. aus. Die Div. versorgt sich ab 8.10. 0.00 Uhr aus Versorgungseinrichtungen, auf die sie
    bisher angewiesen war, selbst.

II. Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    32.I.D. holt aus A.V.L.Nasielsk am 8.10.39 in der Zeit von 10.0 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und
    nicht mot-Truppenteile (für den 11.10.39) ab.

III. Gerätwesen.
     Stab Korpsnachsch.Führer 402 empfängt bei Beutestab Hptm.Hömke eine Beutefeldküche.

IV. Kraftfahrwesen.
    32.I.D. und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.Bedarf wie bisher.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     O.U., den 7.10.1939
Abt.Qu./Adj. Akte 23                                                                                                              

Betr.: Urlaubserteilung                                                   

1.) Mit sofortiger Wirkung wird den Feldeinheiten die Urlaubsbewilligung bis zu 10% der Stärke freigegeben. Die Schlagfertigkeit der Eineiten darf durch die
    Urlaubserteilung nicht in Frage gestellt werden.
2.) Als Urlauber werden 14 Tage und 2 Reisetage festgesetzt; in Anbetracht des zu erwartenden Abtransportes sind die Urlauber jedoch anzuweisen, dass sie erst nach
    Eingang besonderer Mitteilung ihrer Kp'ien usw. vom Urlaubsort zu ihren Truppenteilen zurückzukehren haben.
    Sobald der Abtransport und der Ausladeort befohlen sind, ist den Urlaubern durch ihre Dienststellen "Tag der Rückkehr" zu befehlen und Ort, an dem sie ihre Truppen
    wieder erreichen, mitzuteilen - erforderlichenfalls telegrafisch.
    Zu diesem Zweck sind genaue Anschriften der Urlauber bei den Dienststellen zu hinterlegen.
3.) Auf die Ziffer 13 der H.Dv.g.2 vorgeschriebene Belehrung der Urlauber wird hingewiesen.
4.) Verpflegung: Die Urlauber haben sich beim Eintreffen im Urlaubsort gemäss H.Dv.g.2 Ziffer 13 beim Standortältesten - in Nichtstandorten bei der zuständigen
    Polizeibehörde zu melden. Lebensmittelkarten sind unter Vorlage des bei der Meldung im Urlaubsort abgestempelten Urlaubsscheines bei der örtlichen
    Bürgermeisterei zu empfangen.
    Da der Soldat bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lebensmittel in Deutschland erhält, ist ihm für die Reisetage Verpflegung mitzugeben.
    Nach Nr.34 E.W.Verpfl.V.erhalten beurlaubte Angehöroge der Wehrmacht, die Anspruch auf freie Verpflegung haben, die Geldabfindung zur Selbstverpflegung
    mit 1,20 RM täglich.
    Die Vorschrift H.V.Blatt Teil B - Blatt 20 - Nr.409 - betr.Zuschlag zur Geldabfindung für Naturalverpflegung, findet keine Anwendung.
5.) Die Abfahrt der Urlauber ist beim Bv.T.O. des A.O.K.3 in nachstehender Stärke angemeldet:
       32.Infanterie-Division     etwa 1550,
       Art.Kdr.2 (f.unterst.Einh)   "   100,
       Pi.Rgt.601 (   "      "  )   "   150,
       N.A.42                       "    70,
       Korpsnachschbfhr.402         "    20,
       Gen.Kdo.Kdt.u.Feldgend.Tr.   "    20,
    Abfahrt voraussichtlich im Urlauberzug am 11.10. von Nasielsk über Deutsch Eylau - Dirschau (hier umsteigen) - Schneidemühl.
    Näherer Befehö über Abfahrtszeit usw. ergeht voraussichtlich im Laufe des 9.10.39.
 
32.Inf.Division                                                                                                          Kroczewo, den 9.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                   8.30 Uhr

                                                         Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                  für den 9.10.1939

I. Allgemeines.
   1.) Es häufen sich die Fälle, in denen Beschuldigte festgenommen und in eine Arrestanstalt Ostpreussens oder Arrestzelle eines Ortes im bestezten poln.Gebiet
       eingeliefert werden, ohne dass ein Tatbericht oder auch nur eine Meldung des Disziplinarvorgesetzten eingereicht wird. Mit der Festnahme eines
       Beschuldigten ist umgehend ein Tatbericht oder eine eingehende Meldung an das zuständige Heeresgericht abzusenden und den Standortältesten oder
       Ortskommandanten Mitteilung zu machen, welchem Gericht der Tatbericht zugesandt ist.
           Auf §16 (Tatbericht) der Kriegsgefangenenordnung wird hingewiesen. Danach haben u.a.die milit.Dienststellen dem Gerichtsherrn die zu ihrere Kenntnis
       gelangten gerichtlich strafbaren Handlungen Untergebener unter Angabe des Sachverhalts und der Beweismittel schleunigst zu melden; eilige und sofort
       durchführbare Vernehmungen von Beschuldigten, Zeugen- oder Sachverständigen selbst vorzunehmen und die Niederschriften mit der Meldung an den
       Gerichtsherrn einzureichen.
       Dem Tatbericht sind setst beizufügen: Stammrollen- und Strafregisterauszug sowie eine Beurteilung über den Beschuldigten.
   2.) Alle für die Verdunklung und Tarnung gegebenen Befehle sind für das gesamte Armeegebiet aufgehoben.

II.Verwaltungswesen.
   1.) Verpfl.Empfang am 9.10.39 ab 12.00 Uhr in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk. Es empfangen:
           V.II ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl. Abendkost und Hafer,
           V.mot ab 14.00 Uhr 2 Tagessätze Verpfl.einschl.Abendkost.
   2.) Das Schlachten von Vieh zur Versorgung mit Frischfleisch ist von den Truppenteilen in Zukunft nicht mehr selbst vorzunehmen.
   3.) Als Beitreibungsbezirk für Rauhfutter, Frischgemüse usw. für 32.I.D. (einschl.Korpstruppen) ist der Raum Serock - Modlin (ausschl.) - Wyszogrod -
       Plonsk - Ciechanow bestimmt worden.

III.Sanitätswesen.
    Krankenkraftwagen sind je nach Entfernung bei der 32.Inf.Div., Abt.Qu.in Kroczewo, oder bei der San.Kp. 2/32 in Swierkowo, 7km nordwestl.Nasielsk,
    anzufordern. Armeefeldlazarett in Plonsk.
    Krankensammelstelle in Nasielsk.

IV.Kraftfahrwesen.
   Betr.-Stoff-Empfang wie bisher.
V.Feldpost.
  Feldpostamt in Nasielsk.
VI.Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 10.10.1939
          Abt.Qu.                                                                                                                  Uhr

                                                     Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K. zum "Korpsbefehl
                                                     für den Marsch des II.A.K. zu den Einladebahnhöfen" (Gen.Kdo.II.A.K.)
                                                               Ia Nr.106/39 vom 9.10.1939 23.15 Uhr
I. Allgemeines:
   Mit dem Abmarsch aus den bisherigen Unterkünften sind die Divisionen und die Führer der mot-Marschgruppen für die Durchführung der Versorgung der
   unterstellten Trupen verantwortlich. Für die auf Grund nachstehenden Anordnung zu treffenden Maßnahmen sind frühzeitig Erkundungsorgane u.
   Einweisungskommandos vorauszusenden.
II.Unterstellung.
   Die dem II.A.K. bisher unterstellten Heerestruppen (Stab Pi.Regt.601 mit Pi.Batl.627, Br.Kol.B 602, 603, 606, 609, le.Str.Bau Batl.604 und Str.Bau Batl.(mot)3)
   versorgen sich ab 11.10. 00.00 Uhr aus den bisherigen Versorgungseinrichtungen des A.O.K.3. Die Leitung der Versorgung dieser Verbände erfolgt ab 11.10. durch
   A.O.K.3 unmittelbar.
III.Verwaltungswesen.
    A. Verpflegung.
       1.) 32.I.D.
           a) Für die nicht-mot-Truppen ist am 11.10. von A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Brot, Fleisch und Hafer abzuholen (für Verzehr am 14.10.).
              Durch A.O.K.8 werden zugeführt:
              aa) 1 Tagessatz Verpflegung einschl. Brot, Fleisch und Hafer am 13.10. mittags nach Sochaczew, Makrplatz (für Verzehr am 15.10.)
              bb) 5 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot, Fleisch und Hafer in eine Verpflegungs-Zug am 13.10. abends nach Bhf.Lowicz (für Verzehr vom 16. bis
                  20.10.einschl.)
                  Rauhfutter und Stroh sind nach Vereinbarung mit A.O.K.8 dem Lande zu entnehmen.
                  Feld Inf.Ers.Batl.32 hat beim Abtransport von Thorn 5 Tagessätze Verpfl.(einschl.Brot) mitzuführen (durch 32.I.D. zu veranlassen.).
           b) Mot-Truppen 32.I.D. und Korpstruppen.
              handschriftlich - empfangen am 11.10. im A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Brot und Fleisch (Verzehr für 14.10.) bis 13.10.
              6 Tagessätze Verpfl.einschl.Brot nach Güterbhf.Schneidemühl zugeführt (für Verzehr vom 15. bis 20.10. einschl.)
       2.) 12.I.D.
           a) 12.I.D. ergänzt bis zum Abtransport bezw.Abmarsch ihre Verpflegung laufend aus A.V.L.Przasnysz derart, dass sich ständig 3 Tagessätze Verpfl.
              bei der Truppe befinden.
           b) Für die nicht-mot-Truppen sind am 17.10. beim A.V.L.Nasielsk bezw.Ciechanow 5 Tagessätze Verpfl.einschl. Brot, Fleisch und Hafer zu empfangen
              (für Verzehr vom 20.19. bis 23.10. einschl.). Einzelheiten der Empfänge sind mit A.O.K.3 (O.Qu.) zu vereinbaren.
              Rauhfutter und Stoh sind dem Lande zu entnehmen.
              III./I.R.48 und Feld.Inf.Ers.Btl.12 haben beim Abtransprt aus Gegend Danzig 5 Tagessätze einschl.Fleisch, Brot und Hafer mitzuführen (durch 12.I.D.
              werden am 16.10. nach Güterbhf. Schneidemühl handschrftl. empfangen am 14.10. 1 Tagessatz Verpflegung für diese Truppen einschl.Brot und Fleisch
              im A.V.L.Nasielsk (zum Verzehr am 17.10)
6 Tagessätze Verpfl. einschl.Brot und Fleisch zugeführt (für verzehr vom 18. bis 23.10. einschl.) Empfang
              ist am 17.10. vormittags durchzuführen.
        3.) Die Divisionen und Führer der mot-Marschgruppen haben die bereitgestellte Verpfl. nach Eintreffen an den Zuführungsorten zu übernehmen und bis zur
            erfolgten Ausgabe an die Truppe bewachen zu lassen.

   B. Bekleidung. Die Ausgabe der Winterbekleidung und Decken erfolgt in den neuen Einsatzorten. Befehl hierüber folgt.

IV.Kraftfahrwesen.
   1.) Die Div.u.Korps-Tr.ergänzen bis zum Abtransport bzw.Abmarsch ihren Betr.St.Bedarf bis zur vollen Höhe des Fassungsvermögens aus den bisherigen Armee-
       Betr.St.Lägern.
   2.) a) Mot-Tr. der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. tanken währed des Marsches aus den B.u.b.Wagen und den Kw.Kol.für Betriebsstoff auf.
          Hierzu unterstellt 32.I.D. der Marschgruppe B ausreichende Teile der 9./Kw.Kol.32 (für Betriebsstoff).
       b) Kw.Kol.für BEtriebsstoff und B.u.b.Wagen der Marschgruppe A, B und C haben am 12.10. in Thorn (Güterbhf.) ihre Bestände. Einzelheiten über Durchführung
          der Empfänge regeln Marschgruppen-Führer.
       c) Bis 14.10. 16.00 Uhr füllen die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. ihre Betr.St.BEstände in Schneidemühl (Güterbhf.) derart auf, dass
          die Krafstoffbehälter der Kraftfahrzeuge, die B.u.G.Wagen und Kw.Kol.für Betriebsstoff voll aufgetankt sind.
   3.) Die mot-Truppen der 12.I.D. müssen beim Abmarsch aus den bisherigen Unterkunftsräumen über eine 1.Ausstattung (5 Verbrauchssätze) verfügen. Für die
       Betriebsstoffergänzung während des Marsches in den Raum Flatow-Krojanke-Lobsenz gelten die für die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K.
       getroffenen Anordnungen sinngemäss.
   4.) Für die Verladung der Kraftfahrzeuge auf der Bahn wird auf folgende Punkte hingewiesen:
              Handbremsen anziehen,
              Krafstoffzufuhr zum Motor abstellen,
              Kühlerdecken auflegen,
              Kraftfahrzeuge gut verklotzen (ggf.mit Draht oder Bindeleinen festmachen).
   5.) Die Div.und Artl.Kdr.2 (für Korps-Tr.) melden vor Abmarsch der mot-Truppen an A.O.K.3 (O.Qu.) unmittelbar diejenigen Kraftfahrzeuge, die nicht mitgeführt
       werden können nach nachstehendem Muster:

Ausfall v.Kfz., die nicht abgeschleppt werden können.
Art.d.Kfz.         Kennz.           Truppenteil        Abstellort         Art der Be-
                 bzw.Fgst.                           (genaue Angabe)      schädigung
                    Nr.                      
--------------------------------------------------------------------------------------

V. Sanitätswesen.
   Für den Abschub von Verletzten und Kranken, die nicht mitgeführt werden können, werden angewiesen:
   12.I.D. auf Kr.S.-Stelle Nasielsk, Armee-Feldlazarett Plonsk, Zivil-Krankenhäuser Dt.Eylau und Dirschau.
   32.I.D. auf die Kriegslazarette Lodz und Bromberg. Mot-Truppen der 12. und 32.I.D. und Korpstruppen II.A.K. auf Arm.Feldlazarett in Plonsk, Kriegslaz.in Bromberg
   und Städt.Krankenhaus in Schneidemühl.

VI. Veterinärwesen.
    a) Bis zum erfolgten Abtransport werden angewiesen:
       12.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.3,
       32.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.8.
       Einzelheiten regeln jeweils die Divisionen mit dem betr.A.O.K. unmittelbar.
    b) Es wird darauf hingewiesen, dass nur mit dem nach K.St.N. zustehenden Pferdesoll abzurücken ist. Etwa noch überplanmässig vorhandene Beutepferde sind vor
       dem Abrücken an die nächste Arm.Pferde-Beute-Sammelstelle abzugeben.
VII.Gerätwesen.
    a) Ersatz von Waffen und Gerät aller Art soweit bis zum Abtransprt nicht durch A.O.K.3 zugeführt, erfolgt in den neuen Einsatzorten.
    b) Gerät, dessen Instandsetzung an sich noch möglich ist, jedoch wegen des Abtransportes zeitlich nicht durchgeführt werden kann, ist mitzuführen.
VIII. Ordnungsdienst.
      1.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 32.I.D. und der Korpstruppen II.A.K. wird durch Feldgend.Tr.402 durchgeführt.
          Hierzu wird während der Dauer der Marschbewegung der Feldgend.Tr.32 dem Führer des Feldgend.Tr.402 (Hauptmann Grunow) unterstellt.
      2.) Es sind durch Führer Feldgend.Tr.402 den Führern der Marschgruppen A,B und C zur Durchführung der unmittelbaren Verkehrsregelung je eine Streife (1 Pkw.,
          2 Kräder = 5 Mann) zu unterstellen. Unterbringung und Versorgung dieser Streifen hat durch die Marschgruppen zu erfolgen.
      3.) Durch Führer Feldgend.Tr.402 ist die Verkehrsregelung und der Ordnungsdienst wie folgt durchzuführen:
          a) am 11.10. auf Straße Nasielsk - Nowe Miastow - Plonsk und Pryborowice - Plonsk. Schwerpunkt: Plonsk. Ferner auf Sraße Plonsk - Drobin - Sierpc - Skepe.
             Schwerpunkt: Drobin und Sierpc.
          b) am 13.10. auf Strasse Drobin - Sierpc - Lipno - Lubicz - Thorn. Schwerpunkt: Drewenzbrücke bei Lubicz und Thorn.
          c) am 13.10. auf Strasse Lubicz - Thorn - Fordon - Bromberg - Nakel - Wirwitz. Schwerpunkt: An Weichselbrücke bei Fordon und Bromberg.
      4.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 12.I.D. hat nach Anordnung der 12.I.D. zu erfolgen.
 
32.Inf.Division                                                                                                          Kroczewo, den 10.10.39.
     Abt.Qu.                                                                                                                   7.50 Uhr

                                                         Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                  für den 10.10.1939

I. Verwaltunsgwesen.
   1.) Verpflegung.
       Verpfl.-Empfang am 10.10.39 in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk. Es empfängt:
           V.II 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost und Hafer
   2.) Geldempfang.
       Alle Zahlstellen, die ihren Geldbedarf für die Auszahlung am 11.10. bei der Div.Feldkasse angemeldet haben, müssen diesen am 10.10.39 bis spätestens
       14.00 Uhr empfamgen.
II.Sanitätswesen.
   1.) Von den Truppenärzten ist Vorsorge zu treffen, dass sämtliche Kranke in den Ortsunterkünften suw. so rechtzeitig abtransportiert werden (Leichtkranke
       sind gegebenfalls von der Truppe mitzunehmen), dass beim Abmarsch der Division kein Kranker zurückbleibt.
   2.) Sämtliche mit den Sätzen a,b,c,d und Erg.-Satz a ausgerüsteten Einheiten legen gem.Anl.1 Einnahme- und Ausgabebescheinigungen umgehend hier vor.
III.Veterinärwesen.
    Die Vet.-Offz. haben ihre H.Dv.57 (Friedensvet.-Vorschrift), soweit entbehrlich, den Ersatzformationen oder Standortenvet. umgehend zur VErfügung zu stellen.
IV.Kraftfahrwesen.
   Die Einheiten und die 9.kl.Kw.Kol.ergänzen ihren Betr.-Stoff bis zur vollen Höhe des Fassungsraumes.
V.Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.

Anlage 1.

Folgende Arzneimittel werden in die Feldsanitätsausrüstung eingeführt:
1. Novocain Tabl."D" zu 0,2g
   Schacht.m.5 Röhrchen zu 10 Tabl.
2. Scopolamin-Eukodal-Ephetonin-Amp.zu 1 ccm
   a) Stärke I: Scopolamin.hydrobrom.  0,0005g
                Eukodal                0,1g
                Ephetonin              0,025g
        Schachteln mit 10 Ampullen.
   b) Stärke II: Scopolamin.hydrobrom. 0,001g
                 Eukodal               0,02g
                 Ephetonin             0,05g
        Schachteln mit 10 Ampullen.
3. Dilaudid-Atropin-Amp.zu 1ccm
                 Dilaudid              0,004g
                 Atropin sulf.         0,0005g
        Schachteln mit 10 Ampullen.
4. Novocain 2% zu 2ccm
        Schachteln mit 10 Ampullen.
5. Zephirol, Ballon zu 25kg.
6. Blattsilber, Presstück mit 12 verschlossenen
   Briefchen zu 10 Blatt.
7. Natriumnitrit, Tabl.zu 2,5g, Packg.m.200 Tbl. (Bei der Aufbewahrung von Instrumenten in 1 %iger Zophirollösung ist dieser 1 % Natriumnitrat hinzuzufügen)

Verteilung:

Satz                  1      2a     2b      3      4
----------------------------------------------------
Erg.Satz a            1      -      -       1      2
Satz a (TSA)          -      1      1       -      -
Satz b (V.San.Ger.)   5     10     10      10     10
Satz c (S.Kp.)        1      4      4       2      2
Satz d (Feldl)        1      4      4       4      3

Jede San.Kp.erhält 1 Prstck.Blattsilber.
Jede San.Kp. und jedes Feldlazarett erhalten je 2 Ballons Zephirol.
Die San.Einheiten haben die leeren Ballone umgehend an den A.S.P. zurückzusenden. Nur dann kann der Nachschub an Zephirol gesichert werden.
Der weitere Nachschub erfolgt über die Wehrkreissanitätsparke.
 
Oberkommando des Heeres Berlin, 14.10.1939
BdEAHA Nr.3200/39 g.Kdos.Ia (III)

Bezug:
OKH/BdE Nr.7173/39 geheim AHA/Ia v.25.9.39


An Stellv.Gen.Kdo.(W.Kdo.) XX


Es werden ab 15.Oktober 1939 beginnend abtransportiert:

   Verband                     Voraussichtliches Ausladegebiet
19.Inf.Div. mit Beob.Abt.19       Goch – Geldern (W.Kdo.VI)
31.Inf.Div.                       um M.-Gladbach (W.Kdo.VI)
32.Inf.Div. mit Beob.Abt.32       Kall – Blankenheim (W.Kdo.VI)
Gen.Kdo.II.A.K. mit Korpstruppen  um Euskirchen (W.Kdo.VI)
12.Inf.Div.                       Kall – Blankenheim und mot.Teile um Euskirchen (W.Kdo.VI)
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                  H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art.
   Ia Nr. 76/39 geh.  

Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse.

1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer
    ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt:
    a) Gruppe Münster/Hamm:
       Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn
       Bb.14 (Hamm)          dem Art.Kdr.20 in Paderborn
    b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage.
    c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage.

    b) Gruppe Euskirchen:
        Art.Kdr.2
            II./38 um Euskirchen bis 19.10.
            Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10.
            Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10.
            Bb.19 Krefeld bis 20.10.
            Bb.32 um Euskirchen bis 19.10.

    c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn)
            Bb.4 (Eintr.?)
            Bb.10 (Eintr.?)
            Bb.13 (z.Zt.Calbe)
            Bb.27 (Eintr.?)
            Bb.29 (Eintr.?)
            Bb.38 (bis 25.10.)
            Bb.44 (Eintr.?)

2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft
    Anschrift und Fernsprecher.
3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür.
        Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39.
    Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern.
4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau.
5.) Die Feldervwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden.
 
Oberkommando des Heeres, den 16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.
General d.Artillerie
Ia No 118/39 geh.

Betrifft:Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse

1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersihtlich (Stand vom 16.10.1939)
2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H.
3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten
    sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen.
4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt.
5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden.

Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39
Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie

Gruppe Wahn
    Artilleriekommandeur 24
        Art.Rgts.Stab 49
            II./40 gem.s.F.H.
            II./49 gem.s.F.H.
            II./50 gem.s.F.H.
            II./56 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 22
        Art.Rgts.Stab z.b.V.617
            II./58 gem.s.F.H.
            II./66 gem.s.F.H.
            II./115 gem.s.F.H.
            Art.Abt.629 gem.s.F.H.
        Art.Rgts.Stab z.b.V.614
            II./53 gem.s.F.H.
            II./54 gem.s.F.H.
            II./46 gem.s.F.H.

Gruppe Senne
    Artilleriekommandeur 20
            Bb.14,13
            Art.Rgts.Stab z.b.V.627
                II./55 gem.s.F.H.
                II./60 gem.s.F.H.
                II./67 gem.s.F.H.
                II./93 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.623
                Art.Abt.607    21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.631     21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.641    1 30,5cm Msr
                               1 10cm K
    Artilleriekommandeur 3
            Bb.30,1,11
            Art.Rgts.Stab z.b.V.609
                Art.Abt.536    2 s.F.H.
                Art.Abt.611    gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.610
                II./39 gem.s.F.H.
                II./59 gem.s.F.H.
                Art.Abt.605
                Art.Abt.634
Gruppe Kassel
    Artilleriekommandeur 31
            Art.Rgts.Stab z.b.V.606
                II./47 gem.s.F.H.
                Art.Abt.506 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.603
                Art.Abt.601 gem.s.F.H.
                Art.Abt.602 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 17
            Art.Rgts.Stab z.b.V.511
                II./57 gem.s.F.H.
                Art.Abt.604 2 21cm Msr.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.501
                II./37 gem.s.F.H.
                Art.Abt.526 2 s.F.H.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab 110
Gruppe Euskirchen
    Artilleriekommandeur 2 B(?)
       
II./38
        Art.Abt.436
        Bb.18,19,32
Gruppe Koblenz
    Artilleriekommandeur 18
        Bb.4,10,27,29,38,44
Gruppe Döberitz
    Artilleriekommandeur 103 (XIX.A.K.)
        II./48 gem.s.F.H.
        II./68 gem.s.F.H.
 
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