| Gliederung |
| Armeeoberkommando 3
A.H.Qu., den 28.September 1939 Abt.Qu mob Nr.338/39 geh. Betr.: Aufkl.Abt. der Div. 1.und 2.Welle. Gemäß Heeresgruppe Nord, Ia 0383/39 geh. verbleiben die Aufkl.Abt. der künftig nach Westen zum Abtransport gelangenden Divisionen 1. und 2.Welle mit Ausnahme ihrer Radfahrschwadronen für Zwecke späterer Neuaufstellungen im Osten und werden dem stellv.Gen.Kdo.I.A.K. zugeteilt. Dies betrifft im Bereich des A.O.K.3 die 1., 11., 12., 32. und 61.Division. Die Divisionen vereinbarensofort mit dem stellv.Gen.Kdo.I.A.K. wohin die Div.Aufkl.Abt.(ohne Radf.Schwd.) bei einem etwaigen Abtransport der Divisionen in Marsch gesetzt werden sollen. Bei ergehenden Abtransportbefehlen wird auf das Zurücklassen der Div.Aufkl.Abt. nicht mehr besonders hingewiesen. |
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