| Befehle Oktober 1939 |
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OKH, Berlin den 3.10.1939 Befehlshaber des Ersatzheeres AHA Nr.3055/39 g.Kdos.Ia4 I. Nachstehende Verbände und Einheiten werden in ihre Friedensstandorte bzw. Aufstellungsorte zurückgeführt und treten mit Eintreffen unter den Befehl des B.d.E.: a) Gen.Kdo.XV.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen Gen.Kdo.XVI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen 1.Panz.Div. IX 2.le.Div. IX 4.Panz.Div. unleserlich 3.le.Div. III 1.le.Div. unleserlich 3.Inf.Div.(mot) X b) I./Panz.Rgt.25 IX Pi.Sturmkp.Roßlau XI 1.Die Bewegungen in die Einladegebiete sind angeordnet. Mot.Teile mit Ausnahme der Gleiskettenfahrzeuge, werden auf Reichsgebiet eingeladen. Die örtlich zuständigen W.Kdo. haben für Unterbringung zu sorgen, als Einladegebiet sind vorgesehen: Gr.Strehlitz – Vosswalde, Trachenberg – Steinau, Raum Schneidemühl. 2.Die voraussichtlichen Eintreffzeiten in den Einladegebieten bzw. Endzielen werden nach Erhalt der Unterlagen mitgeteilt werden. Die Versorgung der Verbände und Einheiten zu vorstehend Ia-c hat durch die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos nach der Verfügung OKH/B.d.E./Ia/Ib Nr.6040/39 geh.v.1.9.39 zu erfolgen. II. Für nachstehende Verbände und Einheiten ist Verlegung nach Westen angeordnet und unterliegen diese nach erfolgten Durchführung nicht mehr der Bezugsverfügung 3) a) A.O.K.10 mit Stabstruppen Gen.Kdo.VII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen Gen.Kdo.XI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.) Gen.Kdo.XIII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.) 14.Inf.Div., 24.Inf.Div., 18.Inf.Div., 31.Inf.Div., 19.Inf.Div., 68.Inf.Div. b) M.G.Btl.6, 7, 8 (bereits mit III.A.K. abtransportiert) und 15; Beob.Abt.(jetzt Herestruppen)4,7,8,10,13,14,17,18,19,28,29,30,38,44 Stb.Pi.Rgt.(mot) 617 und 620; Pi.Btl.(mot) 47,48,51 Br.Kol.B (mot) 1./427 Verm.Abt. 602, 608 und 631.
Die danach im Osten verbleibenden Verbände und Einheiten (mit Ausnahme der unter nachstehender Ziffer IV aufgeführten Heeres- und Armeetruppen) unterliegen nicht mehr der Bezugsverfügung 3). Über rückwärtige Dienste, Transport-Dienste, Bautruppen und Nachrichtentruppen erfolgt Sonderweisung. |
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ObKdodH
BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4) Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39 1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten: a) Im Bereich H.Gru.Süd. A.O.K.14 A.O.K.8 Gen.Kdo.XVIII.A.K. Gen.Kdo.XVII.A.K. Gen.Kdo.IV.A.K. Gen.Kdo.XIV.A.K. Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.) 4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div. 29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div. b) Im Bereich der H.Gru.Nord. A.O.K.3, Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen, 1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div. Gruppe Brand und 1.Kav.Brig. c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr. 207. und 218.Inf.Div. Brigade Eberhard d) Im Bereich Mil.Bef.Posen. 208. und 252.Inf.Div. 2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.). 3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt. 4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548". |
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