| Befehle, Sprüche etc... Juni 1940 |
| Armeeoberkommando 12 Ia Nr.675/40 g.Kdos A.H.Qu., den.19.6.40 A r m e e b e f e h l Nr. 30 ============================== 1.) Das französische Heer ist im Ganzen gesehen-geschlagen und kämpft z.Zt. nur noch im befestigten Nordostraum hartnäckig. Vor 9. u. 2.Armee leistet der Feind nur noch vereinzelt Widerstand. XVII.A.K. hat stärkeren Feind in nächtlichem Kampf bei Neufchateau geworfen. Vor Gruppe v.Kleist ist der Feind in Auflösung. 2.) Die Gesamtlage, vor allem im rückwärtigen Gebiet, erfordert einen kurzen Halt und ein Aufschließen innerhalb der Armeen! 2.Armee wird die Bahnlinie Montlucon - Gannat - Roanne nur auf Befehl der Heeresgruppe überschreiten. Gruppe v.Kleist erreicht nach Abschluß der Kämpfe den Raum Autun - Digoin - Roanne - Lyon - Lons le Saulnier. 16.Armee bleibt im Angriff mit starkem rechten Flügel auf und über Epinal. Trennungqlinie zwischen 12, u. 16.Armee: Neufchateau (16.) - Bourbonno les Bains (12.) - Gray (12.). 3.) 12.Armee gewinnt mit vordersten Teilen die Linie Saulieu - Dôle - Salins les Bains, schließt in sich auf, nimmt Verbindung mit Gruppe v.Kleist und sichert den erreichten Raum, 4.) XI., III., XIII. u. XXIII.A.K. bleiben in den im Armeebefehl Nr. 29 befohlenen Streifen im Vorgehen nach Süden, schließen nach Erreichen der Linie Saulieu - Nuits St.Georges - Dôle (Orte einschl,) in sich auf und sichern die erreichten Räume Die Lage läßt nunmehr zu, bei der Einteilung der Märsche auf die Schonung der Truppe Rücksicht zu nehmen. Die Gen.Kdos. haben sofort mit den in ihren Bewegungsstreifen eingesetzten Teilen der Gruppe v.Kleist Verbindung aufzunehmen und zu halten, XVII.A.K. bleibt zunächst im erreichten Raum (Neufchateau - Graffigny - Gondrecourt) liegen, um später hinter dem XXIII.A.K. in dessen Gefechtsstreifen zur Verfügung der Armee zu folgen. Es hält dazu enge Verbindung mit XXIII.A.K, und vorerst auch noch mit rechtem Flügel 16.Armee. 5.) Die dem XVII.A.K. unterstellten Heeresgruppen sind vom 20.6. 12,00 Uhr dem XVII.A.K. nur mehr wirtschaftlich (Versorgung, Unterkunft) zugeteilt. Ihren taktischen Einsatz von da ab behält sich die Armee vor, Pi.Rgt.7 wird hinter den Raum des XI.A.K. gezogen und auf Zusammenarbeit mit XI.A.K. angewiesen. Pi.Rgt.39 hat nur mit III.A.K. zusammenzuarbeiten. Die bisher dem XVII.A.K. unterstandene Flak-Abt. II/2-unleserlich-tritt unter den Befehl des XXIII.A.K, 6.) Gefechtsstände: A.H.Qu. Bienville, ab 20.6. Nachm.St.Michel (südl. Langres) XI.A.K. Bar sur Aube, später voraussichtl.Chatillon s.S. III.A.K. Chalancey XIII. A.K. Rimaucourt XXIII.A.K. Provencheres XVII.A.K. Roncourt. Gr.v.Kleist z.Zt. Semur XVI.A.K. z.Zt.Pont de Pany (westl. Dijon). |
| Anlage zu Armeebefehl v.20.6.1940 Aufstellung von Armee-Gefangenensammelstellen: Unterkunft: Bewachung durch: ----------------------------------------------------------- St.Menehould l./Ldsch.Btl. 763 Revigny 4./Ldsch.Btl. 763 Bar le Duc 3./Ldsch.Btl. 763 St. Dizier 2./Wach Btl.602 (später 2./Ldsch.Btl.763) Neufchateau 2./Wach Btl. 617 Joinville l./Ldsch.Btl.562 Chaumont 3./Wach Btl.617 Langres l./Wach Btl.617 Gray 1 Btl. oder Abtl. des XIII. A.K. Besancon 1 Btl. oder Abtl. des XIII. A.K. Dijon 1 Btl. oder Abtl. des III. A.K. Laignes 1 Btl. oder Abtl. des XI. A.K. Semur 1 Btl. oder Abtl. des XI. A.K. |
| Armeeoberkommando 12 Ia Nr. 678/40 g.Kdos A.H.Qu., den 21.6.40. ab: 21.30 Uhr. 1.) Der Feind hält noch die Alpenfront gegen Italien. Zur Verteidigung im Raum südlich des Genfer See bis zur Küste am Mittelmeer hat er etwa 9 - 11 Divisionen eingesetzt und 3 Alpen-Festungsbrigaden. Der Kampfwert von etwa 3 Divisionen ist 1.Welle, der der übrigen 2. u. 3.Welle. 2.) 12.Armee wird am J-Tag mit dem verst. XVI.A.K. aus dem Versammlungsraum Roanne -Lyon - Bourg auf Grenoble und Chambery vorgehen und durch Sperrung der von Mt.Genevre, Mt.Cenis u. Kl.St.Bernhard nach dem Tal der Jsere führenden Gebirgsstraßen den von italienischen Kräften angegriffenen franz. Heeresteilen den Rückweg in das Rhone-Tal abschneiden. Späterem Vorgehen gegen die Pässe des Mt.Genevre, Mt.Cenis u. Kl.St.Bernhard kann in Frage kommen. 3.) Hierzu befehle ich: Verst. XVI.A.K. bildet 3 Angriffsgruppen gem. Anlage 1 und stellt sie so bereit, daß sie ab 23.6. Vorm, überraschend auf allen verfügbaren Straßen in das Gebirge bei Chambery - Annecy (Angriffsgruppe A), bei Grenoble (Angriffsgruppe B) und auf Valence (Angriffsgruppe C) vorbrechen können. Aufgabe der Angriffsgruppe A ist es, aus allgem. Gegend Bourg so rasch wie möglich die Linie: Schweizer Grenze (südwestl Genf) - Annecy - St.Pierre d’A. zu gewinnen und die vom Kl.St.Bernhard und vom Mt.Cenis heranführenden Straßen zu sperren. Dabei kommt es darauf an, baldigst starke Kräfte von Westen u. Südwesten auf Chambery- vorzuwerfen; der zeitliche u. örtliche Schwerpunkt hat daher hier zu liegen! Angriffsgruppe B stößt von Lyon her auf Grenoble vor, um das Jsere-Tal und die von Mt.Genevre auf Grenoble führende Talstraße zu sperren. Flankenschutz in Gegend Monestier de Clermont und bei Pont-en R. wichtig ! Angriffsgruppen A u. B haben sich nach Erreichen der genannten Ziele für weiteres Vorgehen gegen die Pässe des Kl.St.Bernhard, Mt.Cenis und des Mt.Genevre bereit zu halten. Angriffsgruppe C greift beiderseits der Rhone nach Süden bis in Gegend nördl. Montelimar an und übernimmt den Flankenschutz in allgem. Linie: Feurs - St.Etienne - St.Agreve -Erieux - Drôme-Abschnitt. Sie hält sich bereit, auf Befehl der Armee die Bewegung über Avignon Richtung Marseille fortzusetzen. Aus diesem Grunde ist von vornherein ein ausreichender Brückenkopf über den Erieux - Drome-Abschnitt zu erzwingen. 4.) Zusammenarbeit mit Luftwaffe: Südl. der Linie: Genfer See - Lyon ist auf Mitwirkung der deutschen Luftwaffe nicht zu rechnen. Deutliche Kennzeichnung der eigenen Truppe durch Hakenkreuzflaggen ist für die italienische Luftwaffe besonders wichtig ! Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere u. Mannschaften sind erneut über die Kennzeichen der italienischen Luftwaffe zu belehren. 5.) Aufklärung: a) Befehl über Luftaufklärung folgt. b) Erdaufklärung: Auf sämtlichen Straßen und Wegen ist mit Angriffsbeginn (J-Tag) beschleunigt kampfkräftige Aufklärung in das Gebirge sowie nach Süden und Südwesten anzusetzen. 8.) Gefechtsstände: A.H.Qu. St.Michel, ab 22.6. Vorm. St.Jean (nördl. Mâcon) III.A.K, Pont de Pany XIII.A.K. Arceau XI.A.K, Chamesson XXIII.A.K. Champlitte XVI.A.K. Lyon (Grand Nouvelle Hotel). |
| Generalkommando III.A.K
K-Gef.St.Pont de Pany, den 21.6.40 Abt.Ia 15.00 K o r p s b e f e h l ===================== 1.) Für eine Sonderaufgabe werden, unter dem Befehl der 12.Armee zusammengefaßt: a) XVI.A.K. mit 3.Pz.Div., 4.Pz.Div, 13.(mot.)Div., I.R.Groß-Deutschland und Leibstandarte Adolf Hitler, b) Teile 1.Geb.Div. (verlastet), c) Mot.Gruppen der Gen.Kdos.XI., III., XIII. und XXIII.A.K. 2.) Mot.Gruppe III.A.K. (Führer Gen.Maj.Mühlmann) sammelt bis um 21.00 Uhr im Raum Auxan - Grandmont - Lusigny - Bligny s.-unleserlich-, Stab Chateau Grandmont, und hält sich dort marschbereit. 3.) Es erreichen alle Nachr. Abstellungen Chateau Grandmont, Abstellungen 3.Div. Bligny s.Qu., " 23.Div. Lusigny " 298.Div. Auxan (Anmarsch für Teile über -unleserlich- l´Abbaye, Som-unleserlich- St.Sabine) Rgts.Stab A.R.677 u. Nebel-Rgt.1 Chateau Grandmont. Art.Kdr.3 erreicht bis 17.00 Uhr Chateau Grandmont, dorthin zeitig Verb.Offiziere der unterstellten Btlne., Panzer-Jäger- Abtlgen., Art.Abt., Aufklärungs-Abtn. und Führer Pi.Btl.Stab. 4.) Es stellen ab: a) 3.Div. 1 Inf.Btl. (verlastet auf Fahrzeugen der B.Abt.3) Pz.Jäg.Abt.3 II./A.R.47 3.(mot)/Pi.3 Brück.Kol.B 1/406 b) 23.Div. 1 Inf.Btl. (verlastet auf Fahrzeugen der B.Abt.9) Aufkl.Abt.23 (ohne Reiterschwadron) Pz.Jäg.Abt.23 (behelfsmäßig mot.) 1 Pi.Btl.Stab (behelfsmäßig mot.) 3./(m) Pi.23 c) 298.Div. 2 Inf.Btlne. (verlastet auf Fahrzeugen der Nebel-Abtlgen.3 und 5, Zuführung erfolgt nach Francheville, Verb.Offz. voraus zum Div.Gef.St. Echalot) A.A.298 d) Rgts.Stb.A.R.677 u.Stb.Neb.Rgt.1, e) Abstellungen der Nachr.Truppe siehe Anlage. |
| -unleserlich Nr.153 vom 23.6.1940. ================================= Kriegsgefangenen-Sammelstellen. Mit sofortiger Wirkung werden sämtliche durch die Truppe Übernommenen K.Gefangenensammelstellen dem Kdt.r.A. hinsichtlich Unterbringung, Versorgung,Bewachung,Behandlung der Gefangenen, Disziplinarbefugnissen gegenüber den Gefangenen usw. unterstellt. Kdt.r.A. hat das Recht, in sämtlichen das Gefangenen eingeteilten Truppenteilen unmittelbar zu verkehren. Die vorgesetzte Division ist über das zuständige Gen.Kdo. von grundsätzlichen Befehlen nachricht« . lich in Kenntnis zu setzen. Eine Bewachung der für die Bewachung eingesetzten Kräfte darf nur mit Genehmigung des A.O.K./O.Qu. erfolgen. Ziffer 6 der B.A.Nr.164 vom 24.6. ============================================================= Sicherstellung von Geld und Wertzeichen in den Postämtern. O.K.H./Gen.Qu. hat mit Nr. 9893/40 geh. vom 14.6.40 befohlen: a) Bei der Besetzung von Ortschaften mit Postämtern, insbesondere von größeren Städten, sind bei den Postämtern etwa noch vorhandene Geld- und Wertzeichenbestände sofort sicherzustellen. b) An die Sichtung der auf den Postämtern und den Briefkästen lagernden Sendungen zwecks Ausnutzung für den Nachrichtendienst wird erinnert. Ziffer 7 der B.A.Nr.156 vom 26.6. ============================================= Gefangene und Flüchtlingswesen. a) Wehrpflichtige. Ortsansässige Wehrpflichtige, die im Krieg nicht Soldat waren, nicht festzunehmen, sondern in ihren Heimatorten vorläufig zu belassen. Dagegen sind Unterkünfte und Flüchtlingskolonnen nach bisherigen französischen Soldaten zu überprüfen, die zum Teil bereits Zivilkleidung tragen. Sämtliche Soldaten sind Kriegsgefangene und müssen daher des Gefangenenlagern zugeführt werden, sobald ihre Eigenschaft, als Soldat wwährend des Krieges festgestellt wird. Bereits festgenommene Wehrpflichtige, die den Nachweis erbringen, daß nicht zum Wehrdienst eingezogen waren, sind auf freien Fuß zu setzen. |
| Generaloberst-unleserlich- Armeetagesbefehl Soldaten der 12.Armee ! Die Waffen ruhen ! Der Krieg gegen Frankreich ist beendet. Unser Sieg ist vollständig und von überwältigender Größe. Ihr, Soldaten der 12. Armee, habt an seiner Erringung entscheidend mitgeholfen. Mit Eurem kühnen, überraschenden Durchbruch durch die französischen Maasbefestigungen traft Ihr den Feind vernichtend; mit ihm habt Ihr die Grundlage geschaffen zur Einschließung der feindlichen Armeen im nordfranzösischen-belgischen Raum. Mit Eurem heldenmütigen Durchbruch durch die hartverteidigte französische Aisnefront habt Ihr die Einschließung der in der Maginotlinie kämpfenden Armeen angebahnt. Euer ungestümer jeden neuen feindlichen Widerstand brechender Weiterstoß, Euro rastlose nimmermüde Verfolgung über die Saone und Rhône bis zur Schweizer Grenze haben dann in wenigen Tagen den völligen Zusammenbruch der französischen Wehrmacht und des französischen. Staates herbeigeführt. In Ehrfurcht und tiefer Dankbarkeit beugen wir uns vor allen denen, die ihr Leben und ihre Gesundheit für die Erringung dieses Sieges hingaben. Euch, Soldaten der 12. Armee, danke ich aus vollem Herzen. Ich bin unsagbar stolz auf Euch und Eure unerhörten Leistungen im Kämpfen und Marschieren. Ihr Soldaten des nationalsozialistischen Heeres habt Euch Eurer Väter aus dem Weltkriege würdig gezeigt an kriegerischem Manneswert und deutschem Soldatentum. Ein dreifach donnerndes Sieg-Heil dem Führer ! |
| Armeeoberkommando 12
A.H.Qu., den 24.6.1940 Ia/Koluft Ia. Betr.: Verlegung von Flakabteilungen. 1. Auf Befehl OKH. Genst.d.Heeres Op.-Abt. Gen.d.Lw.b.Ob.d.H. Nr. 21768 geheim, Ia op2 v. 22.6.40, werden folgende Flakabteilungen zur Verfügung des Ob.d.L. in das Heimatkriegsgebiet verlegt; II./Flak 241 nach Münster, II./Flak 14 nach Düsseldorf. 2. Die Flakabteilungen sind im Landmarsch in folgende Einladeräume zurückzuführen. II./Flak 241 nach Freiburg i.Br., II./Flak 14 nach Saarbrücken. 3. Die Eisenbahntransporte sind durch Lv. 1. T.O.H.Gr.A bei Etra-West, Frankfurt a/Main angemeldet. Vorkommandos mit Offizieren sind sofort zu entsenden. II./Flak 241 zur Transportkommandantur Karlsruhe, II./Flak 14 zur Transportkommandantur Mainz. Die Vorkommandos haben die genauen Verladestärken den Transportkommandanturen mitzuteilen. 4. Abmarschzeiten und Marschwege der Abteilungen zu den Einladeräumen sind Koluft unmittelbar zu melden. 5. Die I./Flak.5 wird ab sofort der Flak-Brigade "Wagner" unterstellt und ist in Richtung Paris in Marsch zu setzen. Nähere Anweisungen ergehen durch Koluft unmittelbar an die Abteilung. |
| Armeeoberkommando 12
A.H.Qu., 25.6.1940 -unleserlich- B e f e h l Nr. 2 ================== für Gefangenen - und Flüchtlingswesen. ====================================== Flüchtlinge, 1.) Im Hinblick auf die durch die Kampfhandlungen erfolgte weitgehende Verwüstung der nordost-und nordfranzösischen Departements ist auf Befehl des O.K.H. in Abänderung der im " Befehl Nr. 1 für Gefangenen-und Flüchtlingswesen" gegebenen Anordnungen ein Rückstrom französischer Flüchtlinge von West nach Ost über die nachstehend angeführte Linie zu verhindern: Schweizer Grenze (Übergang der Strasse Nyon - Morez über die Grenze) südostw.Morez - Strasse Morez St.Laurent, Lons-le-Saulnier, Sellieres, Loue-Brücke.südl. Dole- Wasserlinie der Loue, des Doubs, des Rhone-Rhein Kanals, der Saone, der Vingeanne bis südl. Longeau - Strasse Longeau, Langres, Humes - Wasserlinie des Saone-Marne Kanals und der Marne ostw. Chaumont-en-Bassigny - Strasse Chaumont, Rimaucourt, Germay. Condrescourt - Wasserlinie des Ornain und Marne-Rhein-Kanals bis Revigny - Bahn Revigny,Ste. Menehould - Strasse Ste. Menehould, Vouziers usw.- Siedelungen, die durch die genannten Strassen-und Wasserlinien durchschnitten werden, dürfen wieder bezogen werden. 2.) Die Absperrung, die jeden Rückstrom französischer Flüchtlinge zu verhindern hat, ist wie folgt durchzuführen: a) Von der Schweizer Grenze bis Pontailler (einschliesslich) durch XXIII.A.K. b) von Pontailler (ausschliessl.) bis Chaumont (einschliessl.) durch XIII.A.K, c) von Chaumont (ausschliessl.) bis Vouziers (ausschliessl.) durch XVII.A.K. - Die Absperrung, die ab 28.6.1940, 6,00 Uhr gewährleistet sein muss, ist so durchzuführen, dass an den Flußlaufen und Kanälen die Brücken, im freien Gelände die Strassenkreuzungen durch Posten gesichert sind, falls erforderlich, sind Streifen anzusetzen. Es ist bei O.K.H. beantragt, die Absperrung von Chaumont bis Vouziers möglichst bald durch den Milit.Befehlshaber Frankreich übernehmen zu lassen. 3.) Die für die Absperrung der einzelnen Abschnitte verantwortlichen Korps errichten in Zusammenarbeit mit den Ortskommandanturen und soweit vorhanden mit den französischen zivilen Dienststellen westlich der Sperrlinie Flüchtlingslager. Soweit französische Bürgermeister in den für Flüchtlingslager vorgesehenen Orten vorhanden sind, ist ihnen die volle Verantwortung für die Unterkunft, Verpflegung und Disziplin der Flüchtlinge zu übertragen. Nur im Notfall haben die Korps einzugreifen. Über späteren Abschub ergeht Befehl. 4.) Um die nach dem Sperrgebiet strebenden Flüchtlinge möglichst frühzeitig abzufangen und Anhäufungen an der Sperrlinie zu verhindern werden durch die westlich der 12.Armee befindlichen Armeen auf Befehl des O.K.H. Auffangslinien errichtet. Durch die Korps der 12.Armee ist gegen Süden eine solche Auffanglinie in allgemeiner Linie Meuhine - Digoin - Paray b.Monial - Montchain - Chalons sur Saone - Saone bis zur Einmündung des Rhein-Rhone-Kanals einzurichten. An den Auffanglinien sind die Flüchtlinge zu sichten. Aus dem Sperrgebiet stammende Flüchtlinge sind in das Gebiet südlich der Demarkationslinie abzuschieben mit dem Hinweis, dass eine Rückkehr in ihre Heimatorte aus Ernährungsgründen zur Zeit noch nicht möglich sei. 5.) Im Bereich der 12.Armee sind westlich der Sperrlinie ausserdem durch die Ortskommandanturen und durch die Truppe sämtliche französischen Bürgermeister anzuweisen, Flüchtlinge aus dem Sperrgebiet, gleichgültig in welchem Ort sie sich gerade befinden, aufzuhalten, unterzubringen und zu verpflegen. 6.) Französische Flüchtlinge, die die befohlene Sperrlinie bereits überschritten haben, sind in ihre Himatorte zurückzulassen. 7.) Französische Flüchtlinge aus dem Gebiet westlich der Sperrlinie sowie sämtliche belgischen, und luxemburgischen Flüchtlinge ist die Rückkehr in ihre Heimatorte zu gestatten und zu erleichtern. 8.) Die Sperrlinie im einzelnen ist gegenüber der Bevölkerung und den französischen zivilen Dienststellen geheim zu halten. 9.) Die Besetzung der Sperrlinie durch die Korps hat beschleunigt zu erfolgen. Vollzugsmeldung bis 28.6.1940,18,00 Uhr an A.O.K.12/O.Qu. 10.) Zum 1.7. ist zu melden: a) Gliederung der Sicherungen an der Sperrlinie mit Skizze b) Standorte der Flüchtlingslager. c) Stärke der Belegung der einzelnen Flüchtlingslager. d) besondere Erfahrungen. 11.) Es ist veranlaßt, daß in den Lyon erscheinenden Zeitungen bekannt gegeben wird, daß die Rückkehr in die zerstörten Gebiete zur Zeit nicht stattfinden kann. |
| Fernspruch A.O.K.12, Armeepionierführer,
26.6.1940, 22.16 Uhr angekommen an Gen.Kdo.III.A.K. Pi.Sperrkolonne 632 ist sofort nach Dijon in Marsch zu setzen und ladet dort im Armeepionierpark ab. Die Fahrzeuge melden sich am 27.6. um 20.00 Uhr beim Armeepionierführer in Beaune. |
| Armeeoberkommando 12
A.H.Qu., den 27.6.1940. O.Qu. (Qu.2) Nr. 1293/40 off. B e f e h l Nr. 3 ================== für Gefangenen- und Flüchtlingswesen. A) Gefangene. 1.) Gefangenen-Auffanglager Dijon-Longvic Die durch III.A.K. (II./I.R.9) bewachte A.Gef.Sammelstelle Dijon ist bis 1.7. unter Verlegung nach Longvic (3 km südostw. Dijon) durch die „Kdtr. des Kriegsgefangenen-Auffanglagers Nr.6 der durch Kdt.r.A. 2 Wach- oder Landesschützen Kompanien zu uterstellen sind, zu übernehmen. Neue Bezeichnung: „Gefanganen-Auffanglager Dijon - Longvic" Vollzugsmeldung durch Gen.Kdo.III.A.K. und Kdt.r.A. an A.O.K.12/O.Qu. bis 2.7.40. 2.) Wehrpflichtige. Ortsansässige Wehrpflichtige, die im Krieg nicht Soldat waren sind nicht festzunehmen, sondern in ihren Heimatorten vorläufig zu belassen. Dagegen sind Unterkünfte und Flüchtlingskolonnen nach bisherigen französischen Soldaten zu überprüfen, die zum Teil bereits Zivilkleidung tragen. Sämtliche Soldaten sind Kriegsgefangene und müssen daher den Gefangenenlagern zugeführt werden, sobald ihre Eigenschaft als Soldat während des Krieges festgestellt wird. Bereits festgenommene Wehrpflichtige, die den Nachweis erbringen, daß sie nicht zum Wehrdienst eingezogen waren, sind auf freien Fuß zu setzen. (H.Gru.A/lb Nr.221/40 v.26.6.40) Zusatz A.O.K.12. Französische Soldaten, die auf Grund des Waffenstillstands-Vertrages durch die frz.Militärbehörde ordnungsgemäß entlassen wurden und eine entsprechende Bescheinigung besitzen, sind nicht wieder festzunehmen. Sie sind wie jeder andere Zivilist zu behandeln. Bereits festgenommene sind wieder zu entlassen. 3.) Sichtung der Gefangenen. a) In den Gefangenensammelstellen. sind sämtliche Ärzte, Tierärzte und Ingenieure namentlich zu erfassen. Die Listen, aus denen Dienstgrad, Vor- und Zuname, Beruf und Wohnort hervorzugehen hat sind beim Lagerkommandanten niederzulegen und auf dem Laufenden zu halten. Zahlenmäßige Meldung der Erfaßten, ist zum 5.7. dem A.O.K. O.Qu. durch die Gen.Kdos. und Kdt. r. A. einzureichen. b) Sämtliche Gefangene, die bereits vor dem 11.11.1918 in Elsaß-Lothringen ansässig waren, sind von den übrigen Gefangenen abzusondern. Die Zahl der Elsaß-Lothringer ist getrennt nach Sammelstellen bis 5.7. durch die Gen.Kdos. und Kdt. r. A. dem A.O.K.12 O.Qu. zu melden. 4.) Abschub von Gefangenen hinter die Demarkationslinie. Sämtliche südlich und westlich der Demarkationslinie befindlichen Kriegsgefangenen sind im Fußmarsch - unter Aussparung der Straße Lyon, Macon, Chalons sur Saone, Chagny, Dijon- oder falls möglich mit der Eisenbahn in das Gefangenen-Auffanglager Dijon - Longvic abzuschieben. Es sind lediglich Arbeitskommandos zurückzulassen. Bahntransporte sind bei A.O.K.12/Bv.T.O. anzumelden. Die vollzogene Räumung der südlich und westlich der Demarkationslinie befindlichen Sammelstellen ist dem A.O.K.12/O.Qu. unter Angabe der Unterkunftsorte und Stärke der zurückgelassenen Arbeitskommandos durch Gen.Kdo.XVI.A.K. bis 5.7.40 zu melden. 5.) Vorläufige Lagerordnung für die Armee-Gefangenensammelstellen siehe Anlage 1. 6.) Zusammenstellung der A.Gef. Sammelstellen nach dem Stand vom 26.6. siehe Anlage 2. 7.) Meldungen. Die Gen.Kdos.und Kdt. r. A. melden zum 2.7.40 nach dem Stand vom 30.6. die Unterkunftsorte und Belegungsstärken sämtlicher Armee-Gefangenensammelstellen nach dem befohlenen Muster. Veränderungen sind laufend zu melden. B.) Flüchtlinge. 1.) Flüchtlings-Fürsorgeoffizier. Als Flüchtlings-Fürsorgeoffizier des A.O.K.12 wird Oblt. Klocksin bestimmt. Oblt. Klocksin wird im Auftrage des A.O.K. die Auffang-Sperrlinie, sowie die einzurichtenden Flüchtlingslager -unleserlich- -bewegungen zu geben. Oblt. Klocksin ist beauftragt, mit den Quartiermeistern und Ib der Korps und Divisionen, denen er auf Anfordern zur Verfügung steht, Verbindung aufzunehmen und sie über keine Wahrnehmungen laufend zu unterrichten. 3.) Abschub holländischer, belgischer und luxemburgischer Flüchtlinge. a) Es besteht die Möglichkeit, auf der Eisenbahnstrecke Lyon, Dijon, Langres, Chaumont, St. Menehould, Vouziers, Hirson usw. nach Holland, Belgien und Luxemburg geschlossene Flüchtlingstransporte fahren zu lassen. Diese Transportzüge sind zum Abschub holländischer, belgischer und luxemburgischer Flüchtlinge auszunutzen. b) Sämtliche Ortskommandanten und Truppenteile haben beschleunigt in ihren Unterkunftsorten und -Bereichen die Bürgermeister von dieser Abschubmöglichkeit in Kenntnis zu setzen. Die Transporte sind unter Angabe der Zahl der Flüchtlinge und dem Bestimmungsort oder Bestimmungsraum durch die Orts-Kommandanturen und Truppenteile wenigstens 48 Stunden vor der erbetenen Abfahrtszeit schriftlich oder fernmündlich bei A.O.K.12/Bv.T.O. anzumelden. c) Den Flüchtlingen ist für 3 Tage Verpflegung mitzugeben. d) Es ist unter allen Umständen zu verhindern, dass mit den Flüchtlingszügen französische Flüchtlinge aus dem Sperrgebiet (siehe „Befehl Nr.2 für Gefangenen- und Flüchtlingswesen" v. 25.6) versuchen, in ihre Heimat zu gelangen. Anlage 1 -im Original vorhanden- Anlage 2 zu A.O.K.12/O.Qu.(Qu.2) Nr.1293/40 off.v.27.6.40 Gefangenen Sammelstellen der 12.Armee. ===================================== (Stand am 26.6.1940) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Ort Bewachung Offz.Mannsch. Nationalität Unterkunft ========================================================================================================================= XVI.A.K. Lyon 3./Feldgend.501 (Gen.Kdo.XVI.A.K.) 153 3364 3180 Franz. Kaserne 24 Belg. Raum für 6000 155 Farbige Mann ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bourgoin Feldgend.Tr.83 (3.Pz.Div.) - 680 500 Franz. Schule (Verpflegungsschwierigkeiten) 170 Farbige ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vienne Feldgend.Tr.84 (4.Pz.Div.) - 35 Franz. Krankenhaus für Dauer nicht brauchbar ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Roanne Leibst.Adolf Hitler 12 830 705 Franz. Kaserne 125 Farbige 1 19 Franz. Lazarette ========================================================================================================================= XIII.A.K. Besancon Marschbtl.d.21.Div. 266 20476 12600 Franz. Kaserne Lager I 6000 Elsäßer (überbelegt 500 Schweizer 960 Mischl. 16 Spanier 400 Zivil. Lager II " 293 8085 7000 Franz. Kaserne 750 Marok. 10 Belg. 6 Engl. 600 Elsäßer 12 Schweizer -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Chalon sur 11./I.R.3 (XIII.A.K.) 5 4343 4191 Franz. Insel geeignet. Saone 137 Belg. 5 Span. Lager I 4 Italiener 1 Bulg. 1 Portug. 2 2044 2013 Franz. Gewerbeschule geeignet Lager II 1 Ital. 15 Alger. 5 Belg. 1 Russe 1 Pole 1 Armenier 1 Madgaas. 8 Senegal. ================================================================================================================================= III.A.K. Dijon 6./I.R.9 390 14386 14296 Franz. Lager 2 Holl. überbelegt 2 Lux. nicht geeignet 176 Belg. auf die Dauer 16 Pol. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Autun 5./I.R.525 139 2797 2781 Franz. auf Dauer 10 Belg. brauchbar 6 Span. ================================================================================================================================= XVII.A.K. Malroy 1.Kp.SSS Pol.Div. 48 1680 Franzosen Hof mit Baracke geeignet --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bourbonne 1 Zug SS.Pol.Div. 7 350 Franzosen Lager und les Bains (davon 150 Kranke) Lazarett ================================================================================================================================= XI.A.K. Semur III./I.R.469 54 5857 5348 Franz. Vorläufig in 50 Belg. Zelten, Baracken 25 Pol. in Bau 36 Span. 512 Farbige ================================================================================================================================== Kdt.r.A. Langres 1./Wa.Btl.617 146 7175 7125 Franz. Kaserne 180 Neger 16 Zivil. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Chaumont 3./Wa.Btl.617 132 3154 3185 Franz. Kaserne 58 Belg. 41 Ung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Joinville 2.u.3./Ldsch.362 - 600 Franzosen massiv. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bar le Duc 3.u.4./Ldsch.763 80 2965 2830 Franz. Kaserne 215 Neger ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- St.Dizier 1./Wa.Btl.602 102 6999 6464 Franz. 61 Belg. 419 Neger 156 Rotspan. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- St.Menehould 1./Ldsch.763 183 6267 Franzosen Kaserne ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Insgesamt: 2017 92106 ========================= |
| Armeeoberkommando 12
A.H.Qu., den 30.6.1940 -unleserlich- Nr.1325/40 off. B e f e h l Nr.4 für Gefangenen- und Flüchtlingswesen, A) Gefangene. ) A.Gefangenensammelstelle Joinville wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. ) Sämtliche A.Gef. Sammelstellen führen mit sofortiger Wirkung die Bezeichnung „Gefangenenlager". ) Die im Bereich der 12.Armee befindlichen Gefangenen werden Zug um Zug durch den Kdr. der Kriegsgefangenen beim Chef der Militärverwaltung in Frankreich übernommen werden. Hierzu werden diesem sämtliche Landesschützen-Bataillone und Kdtr.des Gef.Auffanglager Nr.-unleserlich-mit 1.7. unterstellt. Bis zur endgültigen Übernahme erhalten diese Einheiten ihre Befehle weiter durch Kdt.r.A. ) Die Übergabe der Gefangenen an die Militärverwaltung regelt im Einzelnen ein von der 12.Armee aufgestellter Sonderstab. Leiter: Hptm.Beier Kdeur.Ldsch.Btl.758 dazu Hptm. Waltke vom Kdt.r.A. der 12.Armee und je 1 Offz. von noch zu bestimmenden Div. Sitz: Langres (über Ortskdtr. I/649 zu erreichen). ) Aufstellung von Gefangenen-Abteilungen und deren Einsatz in der Wirtschaft. Zur Wieder-Ingangsetzung der Wirtschaft der besetzten Gebiete,insbesondere zur Einbringung und Sicherung der Ernte werden in starkem Maße durch die Militärverwaltung, die in Kürze das gesamte besetzten Gebiet übernehmen wird, Kriegsgefangene eingesetzt werden. Als Vorarbeit sind bis spätestens 5.7.40 - 24.00 Uhr im Bereich der 12.Armee 23 Kriegsgefangenen-Abteilungen verschiedener Art zu bilden. Einzelheiten über Zahl und Gliederung der auf zustellenden Abteilungen siehe Anlage 1 und 2. Die mit der Aufstellung beauftragten bzw. die durch die Gen.Kdos. zu bestimmenden Einheiten verbleiben als Bewachung bei den von ihnen aufgestellten Abteilungen. Die von der Truppe gestellten Einheiten werden beschleunigt durch Landesschützen--Kompanien der Militärverwaltung abgelöst werden. d) Die Gen.Kdos. sind dafür verantwortlich, daß auch bei Umgliederungen (1) die Aufstellung (2) die Bewachung und der Einsatz der Gefangenen-Abteilungen und Gefangenenlager stets gewährleistet ist. Ablösungen sind dem A.O.K.12/O.Qu. unter Angabe des neuen Truppenteiles jeweils zu melden. e) Die aufzustellenden Abteilungen - (ohne die in St.Menehould) - werden durch den Kommandanten des Kriegsgefangenenlagerbezirkes -unleserlich- Oberst v. Both in Langres, die in St.Menehould auf gestellten Abteilungen durch den Kdt. der Kriegsgef .Lagerbez. II. Oberst von Alt-unleserlich- in Reims, bei den Gefangenenlagern abgerufen werden. Die Lagerkommandanten haben für. beschleunigte Zuführung der Abteilung an die erbetenen Arbeitsplätze zu sorgen; Falls erforderlich sind Kw.Kolonnen einzusetzen. Spätestens am 8.7. früh müssen sämtliche Abteilungen eingesetzt sein. f) Sämtliche Lagerkommandanten haben darüber hinaus in der Umgebung der Gef.Lager ihre Gefangenen zur Einbringung der Ernte, vor alle zunächst zum Abmähen der verdorrten Wiesen einzusetzen. Jeder Lagerkommandant hat seine Gefangenen ständig den in näherer und weiterer Umgebung liegenden Truppenteilen und zivilen Behörden zur Arbeit anzubieten. Nur so wird es gelingen, die Wirtschaft zum Nutzen des Reiches wieder in Gang zu bringen. Aufstellung und Übernahme der Gef. Abteilungen durch die Kommendanten der Kriegsgefangenenlagerbezirke ist dem A.O.K.12/O.Qu. zu melden. Sichtung der Gefangenen. Es werden nach Deutschland abgeschoben werden: (1) sämtliche Berufsoffiziere (2) sämtliche Reserveoffiziere, soweit sie nicht den unter b) genannten Berufsgruppen angehören, die im besetzten Gebiet benötigt werden. Außer der mit Befehl Nr.3 für Gefangenen- und Flüchtlingswesen", Ziffer 3 befohlenen Sichtung der Gefangenen (Ärzte, Tierärzte,Ingenieure), für deren Meldung der Termin auf den 3.7.40 - 20.00 Ulm vorverlegt wird, sind in sämtlichen Gefangenenlagern zahlenmäßig zu erfassen und zum gleichen Termin zu melden: -unleserlich- folgende Berufsgruppen. Landwirte Techniker Straßenbauarbeiter Eisenbahnarbeiter Brückenbauarbeiter San.-Personal Veterinär-Personal. Bäcker Fleischer Schneider Schuster- und Sattler : Köche Barbiere (III)Aktive und Reserveoffiziere (einschl. Fähnriche), " " " San.Offiziere " " " Vet.Offiziere (aktive und Reserveoffiziere getrennt). Berufs-Unteroffiziere. Berufs-Unteroffiziere sind in den Gef.Lagern ebenso wie die Offz. von den Mannschaften abzusondern, Flüchtlinge. In teilweiser Abänderung der im „Befehl Nr.2 für Gefangenen- und Flüchtlingewesen" vom 25.6.40 befohlenen Linienführung gilt als H Auffanglinie die gegen sämtliche Flüchtlinge (auch Belgier, Holländer und Luxemburger) zu sperren ist, die Linie: Unterlauf der Loire bis Blcpe? (20 km südostw. Tours) - Demarkationslinie bis St.Laurent Übergang der Straße Morez-Nyon über die schweizer Grenze. Die in Ziffer 1 des Befehls Nr.2 befohlene Linienführung der Sperrlinie ist wie folgt aufrechtzuerhalten: Wasserlinie der Somme von der Mündung bis ostwärts Ham, Kanal de St. Quentin bis zur Oise, Wasserlauf - der Oise bis westlich Chauny, Kanal de l´ Aisne a l’Oise Wasserlauf der Aisne bis St.Menehould, Bahnlinie St.Menehould -St.Dizier, Marne, Kanal de la Marne a la Saone, Flußlauf der Saone bis 10 km ostwärts St. Jean de Losne, C. du Rhone bis zur Schnittlinie mit der Demarkationslinie. - Übergang der Straße Morez-Nyon über die schweizer Grenze. Die mit Befehl Nr.2 mit der Sperrung der Sperrlinie beauftragten Korps belassen ihre Sicherungen in den befohlenen Abgchnitten (siehe Befehl Nr. 2, Ziffer 2 a-c ) unter Berücksichtigung wenig geänderten Linienführung. Die von Vouziers bis St. Dizier- stehenden Sicherungen des XVII.A.K. sind nach Ablösung durch Kräfte des Militärbefehlshabers in Frankreich unter Meldung an A.O.K.12/O.Qu. herauszuziehen. Die Absperrung der Demarkationslinie ( = Auffanglinie) und der Sperrlinie muß auch während der Umgruppierung jederzeit gewährleistet sein. Es muß in Kauf genommen werden, daß einzelne Truppenteile unter Umständen vorübergehend zurückbleiben. Unbedingt erforderliche Ablösungen sind rechtzeitig bei A.O.K,12/O.Qu, zu beantragen. Belgische, holländische und luxemburgische Flüchtlinge, die sich bereits zwischen der Demarkationslinie und Sperrlinie befinden, können in kleinen Gruppen in ihre Heimatgebiete weitergeleitet werden. Der in Befehl Nr.3 bekanntgegebene Abschub holländischer, belgischer und luxemburgischer Flüchtlinge mit Flüchtlingszügen entfällt. -unleserlich- Nr. 1325/40 Übersicht der Gef. Lager der 12, Armee und der aufzustellenden Kriegsgefangenen - Abteilungen Lager Lagerbewachung durch Art und Zahl Aufstellung und spä- Bemerkungen der aufzustellenden Gef. tere Bewachung der. Gef. Abteilungen Abt. erfolgt durch ======================================================================================================================= St.Menehould 1./Ldsch.Btl.763 1 Allg. Abt. l./Ldsch.Btl.562 Gesamtleitung der 1 Landw. Abt. 3./Ldsch.Btl.763 Aufstellung durch Stab/Ldsch.Btl.763 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- St.Dizier l./Wa.Btl.602 1 Allg. Abt. 2./Ldsch.Btl.763 Ges.Leitung der 1 Landw.Abt. 3./Ldsch.Btl.562 Aufstellung durch 1 Pi. Abt. 3./Ldsch.Btl.758 Stab/Wa.Btl.602 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Chaumont 3./Wa.Btl.617 1 Allg.Abt. 2./Ldsch.Btl.760 Ges.Leitung der 1 Bahnbau Abt. 3./Ldsch.Btl.760 Aufstellung durch 1 Beute Abt. 4./Ldsch.Btl.760 Stab/Ldsch.Btl.760 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Langres 1./Wa.Btl.617 1 Allg.Abt. 1./Ldsch.Btl.865 Ges.Leitung der 1 Allg.Abt. 2./Ldsch.Btl.865 Aufstellung durch 3./Ldsch.Btl.865 Stab/Ldsch.Btl.865 1 Landw.Abt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Besancon Marsch-Btl.21.Div. 1 Allg.Abt. 1 Allg.Abt. XIII.A.K. 1 Vers.Abt. 1 Pi.Abt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dijon-Longvic 2./Wa.Btl.617 1 Allg.Abt. 4./Ldsch.Btl.865 Ges.Leitung der 3./Wa.Btl.602 1 Allg.Abt. 2./Ldsch.Btl.562 Aufstellung durch 1 Vers.Abt. 4./Ldsch.Btl.562 Stab/Ldsch.Btl.562 1 Beute Abt. 1./Ldsch.Btl.758 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Chalon sur 11./I.R.3 1 Allg. Abt. Saone 1 Beute Abt. XIII. A.K. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Autun 5./I.R.525 1 Allg.Abt. III.A.K. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Semur III./I.R.469 1 Allg.Abt. XI.A.K. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bar le Duc 4./Ldsch.Btl.763 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ?lmy 1 Kp.SS Pol.Div. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bourbonne les 1 Zug SS Pol.Div. Bains Anlage 2 zu A.O.K.12/O.Qu.(Qu.2) Nr.1325/40 off,v.30.6.40. Gliederung der Gefangenen-Abteilungen. ===================================== (Anhalt) A) Allgemeines. 1.) Stärke je Kompanie 200 Mann. 2.) Stärke je Abteilung 4 Kompanien. 3.) Bewachung je Abteilung 1 Kp. Landesschützen z.T. vorübergehend Truppe. 4.) Je Kp. sind aus den Gefangenen einzuteilen, 1 Offz .-Stellvertreter oder Feldwebel als Kp.Führer. 1 Uffz. für je 10 -15 Mann. 5.) Je Abt. möglichst 1 San.Offz. und 4-5 Uffz. und Mannschaften als San.Personal, B) Allgemeine Kriegsgefangenenabteilung bestehend aus 1 Landwirtschafts-Kp. mit möglichst 30 Gespannen und entsprechenden Fahrzeugen dazu ein Vet.Offz. 1 technische Kp. bestehend aus a) Elektro-Zug b) Gas-Wasser-Zug c) allg.techn.Zug. 1 Bau-Kp. mit Zimmerleuten (Bau der Unterkünfte) Holz- und Waldarbeitern. 1 Beutesammel-Kp. C) Versorgungs-Abteilung bestehend aus (1) 1 Verpflegungsamt für 20 000 Mann 1 Magazin-Beamter als Leiter dazu 8-10 Uffz. 50 Mann Arbeitspersonal 10 Lkw. mit Kraftfahrern. (2) 1 Bäckerei-Kp. mit Beute-Backöfen falls diese nicht vorhanden, zunächst auf ortsfeste Bäckereien anweisen. (3) 1 Schlächterei-Zug 1 Vet.Offz. als Leiter Gerät aus Beutebeständen oder durch zivile Behörden beschafft (4) 1 Handwerker-Kp. bestehend aus Schustern, Schneider (diese vordringlich), Sattler, Maler, Tischler, Schlosser, Pantoffelmacher. (5) 1 Gerätepark zur Sicherstellung des für die Arbeit benötigten Gerätes. (6) 1 Lazarett (bereits je 1 Lazarett in Chaumont und Dijon vorhanden.) Landwirtschafts-Abteilung je Kp. möglichst 30 Gespanne und entsprechende Fahrzeuge. Pionier-Abteilung zum Aufräumen von Kampfanlagen und zum Brückenbau. Bahnbau-Abteilung bestehend aus Eisenbahnpionieren und eingezogenem Bahnpersonal Beutesamme1-Abteilung Alle Berufe. |
| Armeeoberkommando 12 Ia Nr. 680/40 g.Kdos A.H.Qu., den 30.6.40. ab: 24 Uhr. Armeebefehl Nr. 33. =================== 1.) Das deutsche Heer gliedert sich um, frischt seine Verbände auf und führt organisatorische Veränderungen durch, 2.) 12.Armee wird der Heeresgruppe C unterstellt und in den aus beiliegender Pause (Anl.1) ersichtlichen Raum verlegt. Diese Pause enthält auch neue Befehlsgliederung und Kräfteeinsatz der 12.Armee. Aufgabe der 12.Armee ist es, den ihr zufallenden Teil der Demarkationslinie zu sichern und das besetzte Gebiet im Armeeraum zu überwachen. Gleichzeitig ist die Ausbildung der Truppe zu ergänzen. Befehle hierüber folgen. 3.) Die Verteilung der bisher der 12.Armee unterstellten Stäb und Truppen sowie Angabe derjenigen Stäbe und Truppen, die 12.Armee neu zugeführt werden, enthält Anlage 2. Die Verteilung der zur Zeit bei den Korps befindlichen Heerestruppen wird gesondert geregelt. Mit Eingang dieses Befehls treten sämtliche Heerestruppen, mit Ausnahme der rückwärtigen Dienste, zur Verfügung (z.V.) OKH. Sie verbleiben zunächst in ihren gegenwärtigen Unterkünften und sind dort durch durch die Gen.Kdos. unter dem Befehl des ältesten Art.-Kdeurs zusammenzufassen, der sie wirtschaftlich und disziplinär betreut. Wegen Verteilung der Brückenkolonnen s.Anl. 3. Von den Heerestruppen treten ausnahmsweise kriegsgliederungsmäßig zu den Panzer- u. mot.Div., denen sie z.Zt. unterstehen: a) je eine schw.Art.Abt.(mot) zu jeder Pz.Div., soweit eine schw.Art.Abt.(mot) kriegsgliederungsgemäß noch nicht unterstellt war; b) eine Fla-Komp. zu jeder Pz.Div. u. mot.I.D. 4.) Die in das Heimatgebiet zu verlegenden Stäbe und Verbände treten mit Eintreffen unter den Befehl des Chef H.Rü.u.BdE. und werden durch diesen demobil gemacht, bezw. aufgefrischt oder umgegliedert. Die Auffrischung der Divisionen muß 4 Wochen nach Eintreffen in den Heimatgebieten, die Umgliederung spätestens 8 Wochen nach Eintreffen in das Heimatgebiet durchgeführt sein. Während dieser Zeit ist die Marschbereitschaft der in das Heimatgebiet verlegten Schnellen Verbände (einschl. Stäbe) so vorzubereiten, daß starke kampfkräftige Teile innerhalb von 72 Stunden abrufbereit sind. 5.) E-Transporte s.Anl. 4. 6.) Befehlsübernahme: a) A.O.K.1 übernimmt ab 1.7. zusätzlich den Bereich A.O.K.7. A.O.K.18 übernimmt ab 5.7. den Befehl über die Verbände im Osten. b) Die Befehlsübernahme sämtlicher übriger Kommandostellen in ihren neuen Bereichen erfolgt auf besonderen Befehl, nachdem die Umgruppierung der Masse der Verbände durchgeführt ist. 7.) Stab XVI.A.K., 13.I.D.(mot) mit I.R. Großdeutschland und Leibstandarte verbleiben bis auf weiteres in jetzigen Räumen (ausgenommen Herausziehen zur Parade). 3.Pz.Div. ist herauszuzichen und hat bis 2.7. abends den Raum: Dijon (ausschl.) - Langres - Joinville zu erreichen. Weiterleitung gem. Anl. 5. 8.) Die Durchführung der Umgruppierung ist möglichst zu beschleunigen. (Anl. 5) Die Inf.Divisionen und nicht mot.-Teile erreichen, die neuen Räume in Tagesmärschen von 25 bis höchstens 30 km, nötigenfalls unter Einlage von Ruhe-Tagen. Vorkommandos sind sofort zu den einschlägigcn neuen A.O.K.'s usw. in Marsch zu setzen. 9.) Die vorläufige Sicherung der wichtigsten Punkte an der Demarkationslinie ist von den Gen.Kdos. XI, III, XIII und XXIII bis zur späteren Ablösung durch andere Verbände durch mot.-Teile (Pz.Jg.Abt. usw.) der abrückenden Divisionen durchzuführen. Sie werden später nachgeführt. 10.) Bis zur endgültigen Befehlsübernahne entsprechend der neuen Gliederung melden die Gen.Kdos. die laufenden Verschiebungen unter Angabe der Stabsquartiere bis zu den Divisionen einschl. mit den täglichen Terminmeldungen dem A.O.K.12. 11.) Luftwaffe: siehe Anlage 6. 12.) Nachrichtenverbindungen: Anlage folgt. 13.) Derzeitige Armeehauptquartiere; siehe Anlage 7. Verteilung der bisher der 12.Arnoe untersteIlten Truppen und Stäbe: Anlage 2 -unleserlich- Stab bezw.Truppenteil Neue Unterstellung Bemerkung ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gen.Kdo. III.A.K. A.O.K.18 (A.H. Qu.Bromberg) Mit Korpstruppen Gen.Kdo. XVII.A.K. A.O.K.18 Mit Korpstruppen Gen.Kdo. XIII.A.K. A.O.K.9 (A.H.Qu.:St.Fargeau, Mit Korpstruppen 40 km südwest1.Auxerre) Gen.Kdo. XXIII.A.K. A.O.K.9 Mit Korpstruppen Gen.Kdo. XI.A.K. A.O.K.4 (A.H.Qu.Bonnetable Mit Korpstruppen nördl. Le Mans) 7.Div. ) 17.Div. ) A.O.K. 9 26.Div. ) 253.Div. ) 3.Div. ) 10.Div. ) A.O.K.2 A.H.Qu.: Clamecy 4.Pz.Div. ) Pol.Div. ) A.O.K.1 86.Div. ) (A.H.Qu.: Luneville) 298.Div. ) A.O.K.18 269.Div. ) unter Bef.Haber der Besatzung Dänemark deutschen Truppen in Dänemark 82.Div. ) unter Befehl H.Rü. u. BdE Auflösung Gen.Kdo. XVI.A.K. unter Befehl H.Rü. u. BdE zur Wiederauffrischung mit Korpstruppen in Heimatstandorten -unleserlich-Pz.Div. XVI.A.K. zur Wiederauffrischung mit Korpstruppen in Heimatstandorten 13.I.D.(mot.) XVI.A.K. zur Wiederauffrischung mit Korpstruppen in Heimatstandorten 73.Div. ) 21.Div. ) 260.Div. ) bleiben A.O.K.12 unterstellt 23.Div. ) 52.Div. ) 1.Geb.Div. ) Der 12.Armee werden neu zugeführt und unterstellt: ================================================== Gen.Kdo.XVIII.A.K. z.Zt. Menetou-Salon Gen.Kdo.XXV.A.K. z.Zt. St.Die Gen.Kdo.XXVIII.A.K. z.Zt. Gerardmer Höh.Kdo.St.z.b.V.XXXIII z.Zt. Belfort " " " XXXVII Z.Zt. Ingweiler 5.Div. ) ) z.Zt.in Gegend Nevers (2.Armee) 15.Div. ) 6.Geb.Div. z.Zt. St.Die (1.Armee) Anlagee 3 zu Armeebefehl Nr.33 vom 30.6.1940. Anlage 3 zu Armeebefehl vom 30.6,40. Verteilung der Brückenkolonnen: ============================== 1.) Sämtliche Brückenkolonnen des XVI.A.K. sind mitzunehmen. 2.) Das Pi.Btl.62 mit seinen 3 unterstellten Brückenkolonnen ist Korpstruppe und ist vom XVI.A.K. mitzunehmen. 3.) Es sind als. Divisions-Brückenkolonnen mitzunehmen von: Div.26 die Brüko B 26 Div.10 die Brüko B 10 Div.86 die Brüko T 188 Div.72 die Brüko T 173 Div.21 die Brüko B 21 Div.52 die Brüko T 152 Div.23 die Brüko C 23 Div.3 die Brüko C 3 4 .) Es werden als Heeres-Brückenkolonnen folgende Brüko unterstellt: dem Pi.Rgt. 107 Brüko B 2/410, B 1/407, dem Pi.Rgt. 39 Brüko D 1/406, dem Pi.Rgt. 7 Brüko D 2/406, B 1/422, B 2/427, dem Pi.Rgt. 145 Brüko T 182 u. B 30. Anlage 4 zum Armeebefehl Nr.33 vom 30.6.40. Übersicht über Abtransport von Verbänden der 12.Armee. 1.) V.P. der Div. bezw. Gen.Kdos. muß mindestens 3 Tage vor Abgang des ersten Zuges bei der für Einladung zuständigen Transport-Kommandantur eingetroffen sein. Genaue Transportstärken sind schon vorher der Trsp.Kdtr. zuzuleiten. Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie 5 Tage vor Abgang des ersten Zuges angemeldet worden. Die V.P.’s erreichen nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Einladeraum den Ausladeraum im Landmarsch und melden sich dort bei der für die Ausladung zuständigen Transport-Kommandantur 2.) Die Div. pp. müssen den Einladeraum mindestens 24 Stunden vor Abgang des ersten Zuges mit sämtlichen Teilen erreicht haben. 3.) Überplanmässige Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge werden auf den Bahntransport nicht verladen. Sie sind vorher abzugeben! Dem zur Verfügung gestellten Transportraum liegen die Stärken gem. Kriegsstärkenachweisung zu Grunde. Mit diesem Raum ist durch engste Verladung auszukommen. Restezüge werden nicht gefahren. ´ Jetzige Unterstellung Einladegebiet Einladende T.K. Ankunft Ausladegebiet Ausladende T.K. -unleserlich- 1.Zug -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gen.Kdo.III. 12.Armee Zweibrücken Mainz 5.7.abends Ostrowo Posen mit Korpstruppen (angehängt an mot.Tle. 162.Div.) Gen.Kdo.XVII 12.Armee Mannheim Stuttgart 5.7. abends Heydeerbreck Oppeln mit Korpstruppen (angehängt an mot.Tle. 257.Div.) 3.Pz.Div. 12.Armee Saarbrücken Mainz 7.7. mittags Berlin Berlin (nur Gleis- kettenfahrzeuge) 82.Inf.Div. 12.Armee Freiburg Stuttgart 14.7. Hammelburg Nürnberg 14.7.,21,00 17.7. vormittags -Wildflecken 298.Inf.Div. 12.Armee nicht mot.: Stuttgart nicht mot.: nicht mot.: Krakau nicht mot.: nicht-unleserlich- Biberach— 18.7.vorm. Tarnow-Debica 20.7.6,00 22.7.3-unleserlich- Hausach mot.: Stuttgart mot.: mot.: Oppeln mot.: mot.: um Freiburg 18.7.vorm. Heydebreck 19.7.20.00 21.7.-unleserlich- 269.Inf.Div. 12.Armee nicht mot.: Hirson nicht mot.: Dänemark Kopenhagen 1.8.,0,00 4.8.-unleserlich- Laon - Liart 29.7.mittags mot.: Köln mot.: Dahlheim- -unleserlich- M.Gladbach Anlage 5 zu Armeebefehl Nr.33 vom 30.6.40. Marschübersicht der 12.Armee. Allgemeine Bemerkungen. 1.) Die Div. haben sofort durch Vorkommandos mit den neuen vorgesetzten Dienststellen und mit den Armeen, durch deren Raum marschieren, Verbindung aufzunehmen. 2.) Erkundung der Marschstrassen und Verkehrsregelung ist Sache der Div. 3.) Um Reibungen zu vermeiden, haben die Div. usw. mit den vor ihnen auf der gleichen Straße marschierenden Verbänden dauernd Verbindung zu halten. Kdo.Behörde neue vorge- Ziel -unleserlich- -unleserlich- Marschstrasse -unleserlich- Stab, Einheit setzte Einladeraum (Abfahrt des Dienstst. 1.Zuges) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gen.Kdo. 18.Armee Zweibrücken 5.7. abends 3.7. Le Creusot,Dijon, ab Neuf-unleserlich- III.A.K. Langres,Neuf- durrch 1.Armee mit Korps- chateau,Nancy, truppen Saargemünd,Zwei- brücken. Gen.Kdo. 18.Armee Mannheim 5.7.abends 3.7. Bourbonne les Bains, ab Bourbonne les Bains durch 1.Armee. XVII.A.K. Mirecourt,Nancy, mit Korps- Saargemünd, Kaisers- truppen lautern, Mannheim. Gen.Kdo. 9.Armee Gegend 5.7. XIII.A.K. Bastogne Chalon s.S .,Beaune, ab Bar le Duc durch 1.Armee mit Korps- St.Dizier, Verdun, truppen Longuyon, Longwy, Arlon,Bastogne. Gen.Kdo. 9.Armee Gegend Hirson 5.7. Talmay, Champlitte, ab Vouziers der Chef der Militär-Verwaltung Frankreich. XXIII.A.K. Langres, St.Dizier, mit Korps- Revigny, Ste.Mene— truppen hould, Vouziers-, Attigny,Hirson. Gen.Kdo. 4.Armee wird noch mitgeteilt nicht vor 3.7. wird noch befohlen. wird noch befohlen. XI.A.K. mit Korps- truppen 26.Div. 9.Armee Gegend 2.7. Darney, Neufchateau, ab Vouzieres - durch Chef der Militärverwal tung Frankreich Charle- Bar le Duc, Ste.Mene- ville hould, Attigny, Charleville. 7.Div. 9.Armee Gegend 2.7. Vitteaux,Les Laumes, ab Suippes der Chef der Mil.Verwaltung Frankreich Suippes Chatillon s.S,,Bar sur Aube, 3 km westl. St.Dizier, Vanault les Dames, Suippes. 17.Div. 9.Armee Gegend Neuf- 4.7. Dijon,Chaumont, ab Bar -unleserlich- durch -unleserlich- chateau St.Dizier, Verdun, Montmedy, Neufchateau. 253.Div. 9.Armee Gegend 2.7. Saulieu, Montbard, ab Chalons sue Marne durch -unleserlich der Fismes Chatillon s.S., Militärverwaltung in Frankreich Bar sur Seine, Brienne le Chateau,Vitry le Francois,Reims, Fismes. 82.Div. B.d.E. Freiburg 14.7.vorm. 2.7. Besancon,L'Isle ab Dampierre 1.Armee. sur le D.,Belfort, Mühlhausen,Freiburg. 269.Div. Befehls- nicht- Baigneux,Chatillon ab Chalons s. Marne durch der Militärverwaltung in Frankreich. haber in mot.Teile s.S.,Bar s.Seine, Dänemark Raum Laon ) 29.7. Brienne le Chateau, -Liart ) mittags 11.7. Vitry le Francois, mot.Teile Reims,Laon-Liart. München- ) mot.Teile: Baig Gladbach, ) 29.7. neux,Chatillon Dahlheim ) abends. s.S.,St.Dizier, Verdun, Longwy, Bastogne,St.Vith, Malmedy,Aachen, München-Gladbach- Dahlheim. 298.Div. 18.Armee nicht mot. 18.7. ) Autun, Beaune, ab Dampiere 1.Armee. Teile: vorm. ) 2.7. Seurre,Do1e, Biberach- ) 18.7. ) Besancon, L’Isle Hausach. ) vorm. sur le D.,Bel- mot.Teile: fort , Mülhausen, Freiburg Freiburg, Hausach, Biberach. 10.Div., 2.Armee Raum ost- 4.7. Jussey,Champlitte, ab Ch-unleserlich- durch w. u.nord- Dijon,Pouilly en ostw.Nevers Auxois,Saulieu Chateau-Chinon, Nevers 3.Div. 2.Armee verbleibt ab 5.7. durch 2.Armee in der- zeitigen Raum. 86.Div. 1.Armee Gegend 4.7. Darney,Neufchateau mit Eintreffen Raum St.Dizier durch 1.Armee St.Dizier Ligny en Barres, St.Dizier. Pol.Div. 1.Armee Gegend 8.7. Bourbonne les ab Vendeuvre durch 1.Armee Troyes Bains,Chaumont en Bassigny, Bar sur Aube, Vendeuvre, Troyes. 3.Pz.Div. B.d.E. Saar- 7.7. 4.7. Joinville,Toul, ab Vaucouleur 1.Armee. brücken mittags aus Raum Nancy,Saargemünd, Joinville Saarbrücken. -Dijon (ausschl.) 1.Geb.Div. 12.Armee Raum 5.7. Macon,Montrevel, durch 12.Armee Salins- St. Amour,Lons Morez le Saunier, Champagnole, Morez-Salins les Bains. 6.Geb.Div. 12.Armee Raum südl. 3.7. 3.7. St.Die,Remiremont, ab Besancon 12.Armee. Besancon Vesoul,Besancon, Pontarlier. 73.Div. 12.Armee Gegend 2.7. Auxonne, Vesoul, 12.Arnee Mülhausen Lure, Giromagny, Maasmünster-unleserlich- 21.Div. 12.Armee Gegend 5.7. Seurre,Dole,Be- 12.Armee Altkirch sancon, L’Isle sur le D.,Mont- beliard,Delle, Ndr.Sept,Lar- gitzen, Altkirch. 260.Div. 12.Armee Gegend 5.7. Beaune,Nuits St. " Belfort Georges, Auxonne, Vesoult,Viller- sexel,Belfort. 23.Div. 12.Armee Gegend 6.7. Beaune,Seurre,Dole, " westl. Besancon,L´Isle sur L´Isle le D. sur le D. 52.Div. 12.Armee Gegend 6.7. Etang s.A.,Autun, " Jussey Beaune,Nuits St. Georges,Auxonne, Gray,Jussey. 5.Div. 12.Armee Gegend 6.7. Decize, Luzy,Autun, " südl. Arnay le Duc, Raum Dijon westl.Dijon. 15.Div. 12.Armee Gegend nicht vor wird noch befohlen. ostw. dem 6. Dijon Diee Gen.Kdos.XVIII., XXV., XXVII. und die höheren Kommandostäbe z.b.V. XXXIII und XXXVII. rücken sobald als möglich in die neuen Unterkünfte und melden Eintreffen der 12.Armee. L u f t w a f f e ================= a) Aus dem Unterstellungsverhältnis unter die 12.Armee (taktisch bezw. versorgungsmäßig oder beides) scheiden nach besonderem Durchführungsbefehl aus und haben sich zur Abgabe bereitzustellen: die Stabsoffz. der Flieger (Grufl.) Börner und von Franzius mit ihren Stäben, die 2.(F)/22. An Ob.d.L. gelangen vorübergehend zur Abgabe: 1.(H)/12, 5.(H)/13 und 4.(H)/31. Es treten: zu Koluft der 1.Armee (H.Gr.C): ............. 9.(H)/L.G.2 zu Koluft der 2.Armee (H.Gr.C): ............. 2.(H)/23 1.(H)/14 3.(H)/41 zu Koluft der 18.Armee(Osten) : ..............2.(H)/21 4.(H)/23 zu Koluft z.b.V.(Heimatgebiet): ............. 3.(H)/12 1.(H)/23 b) Es treten zu Koluft beim A.O.K.12: .......... 2.(H)/14 1.(H)/21 c) bei Koluft 12 verbleiben: ................... Kurierstaffel 7 Stabia Awewa Fernsprech- u. Funk-zug der Ln.Abt.H (mot) 5. Anlage 7 zu Armeebefehl Nr.33 Derzeitige Armeehauptquartiere: ============================== H.Gru.A Auxerre A.O.K.2 Clamecy A.O.K.9 St.Fargeau, 40 km südwestl. Auxerre H.Gr.B Versailles A.0.K.4 Bonnetable, nördl. Le Mans A.0.K.6 Chateau Chales, 30 km nördl. Vierzon, 20 km südl. La Ferté - St.Aubin A.0.K.18 Tours H.Gr.C Saarbrücken A.O.K.1 Luneville A.O.K.7 Colmar A.O.K.16 Nancy Gruppe Kleist Cognac, Gruppe Guderian Besancon Mil.Bef. Frankreich Compiegne Mil.Bef. Belgien Brüssel. A.O.K.12 St.Jean (7 km ndl. Mâcon) |
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