| Befehle Februar 1945 |
| Generalkommando I.A.K.
K.Gef.St., den 1.2.1945 Abt.Ia Nr.434/45 geh. 1.30 Uhr K o r p s b e f e h l Nr.14 für das Herauslösen der 290.Inf.Div. 1.) 290.Inf.Div. wird in der Nacht 1./2.2. mit der Masse der Div. aus der Front herausgelöst und II.A.K. in den Raum um Padure (H E 2) zugeführt. Die Div. wird II.A.K. unterstellt. Es verbleiben bis auf weiteres noch in ihren bisherigen Abschnitten und Stellungen und werden 126.Inf.Div. unterstellt: Verst.II./G.R.502, II./A.R.290, IV./A.R.290. 126.Inf.Div. löst Abschnitt I./G.R.502 in NAcht 1./2.2. mit eigenen Kräften heraus und übernimmt 2.2., 6.00 Uhr den Befehl über den gesamten Abschnitt der 290.Inf.Div.. Sämtliche freiwerdenden Truppen sind durch 290.Inf.Div. im EInvernehmen mit 126.Inf.Div. möglichst so frühzeitig herauszulösen, daß Verlegung in die Unterbringungsräume noch bei Nacht möglich ist. Inmarschsetzung der Versorgungstruppen nach Weisung 290.Inf.Div. 2.) Neue Trennungslinie ab 2.2.45, 6.00 Uhr zwischen 218. und 126.Inf.Div.: Avotini (D E 5 a) - Pkt.20,9 (E G 1 c) - Verlauf der Vartava bis Upenieki (Varta-Brücken zu 218.I.D.) - Kupei (126.) - Lami (126.) - Svari. 3.) Verantwortlich für Durchführung der Ablösung ist 290.Inf.Div. 4.) 290.Inf.Div. ist für Übergabe sämtlicher Stellungsunterlagen, Minenpläne, Aufklärungs- und Erkundungsergebnisse einschließlich Einweisung im Gelände und 10 vorhandenen Minenfelder verantwortlich. Nachkommandos sind in den Abschnitten zu belassen und durch den Nachfolger erst zu entlassen, wenn gewissenhafte Übergabe erfolgt ist. Regelung des Abtransportes der Nachkommandos durch 290.Inf.Div. 5.) Nach Herauslösen sammeln die bespannten und Fußteile in Zwischenunterkunft E G 2, 3, 5, 6, 7, 8. Mot.Teile verlegen in einem Zuge in den Raum Padure (H E 3). Dort Unterbringung durch II. A.K. Führer der Marschgruppen voraus zur Meldung bei 263.Inf.Div. in Padure. Abmarsch der bespannten und Füß—Teile aus Zwischenunterkunft am 2.2; noch vor 16,00 Uhr. VerIegung hat in einem Zuge in den Raum Padure zu erfolgen. Dort Unterbringung durch A.K. Führer der Marsohgruppen voraus zur Meldung auf Gef.Stand 263.Inf.Div. Padure. 6.) Sämtliche bespannten und mot Teile sind im Landmarsch zu verlegen. Eine Verlastung der Infanterie auf Lkw. ist, soweit keine Leertonnage vorhanden, durch die angespannte Betriebsstofflage bedingt, verboten. Marschstraßen: a) Mot—Teile: Lubaskrogs, Dimanti, Malini, Auzini. Wegekreuz ostwärts 74,2, Sudmalkrogs, Mazdrogas, Padure. b) Bespannte und Fuß-Teile: Lubaskrogs, Liepkalni, Pkt.54,8, Zingenieki, Wegekreuz ostwärts 74,2,, Krusatdroga, Suborti, Padure. 7.) Verkehrsregelung: Durch 290.Inf.Div. an Straßenkreuz ostwärts Pkt.74,2 durch Feldgend.Trupp 501. 8.) Auf größtmögliche Tarnung der Bewegung wird besonders hingewiesen. Soweit Marschbewegungen bei Tage_erforderlich, sind sie in weit aufgelockerter Form durchzuführen. Keine Marschgruppe über 5 Fehrzeuge! 9.) Marschdisziplin: 290.Inf.Div; hat an sämtliche Truppen beiliegendes Merkblatt über Verlegungsmärsche zu verteilen. Sämtliche Führer sind für Durchführung in ihrem Befehlsbereich zu verpflichten. 10.) Auf die Geheimhaltungsbestimmungen wird hingewiesen: Gespräche am Fernsprecher nur mit den befohlenen Tarnbezeichnungen. 11.) Dem Generalkommando ist zu melden: Durch 290.Inf;Div. Zeitplan der Marschbewegungen mit Marschgruppen Einteilung bis 1.2., 12,00 Uhr; durch 126.Inf.Div. Befehlsübernahme im neuen Abschnitt. |
| << Januar 1945 März 1945 >> |