1.Gebirgsdivision
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Kriegstagebuch September 1940
1.9.1940

Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 1.9.-7.9.1940:
Arras
Der Schlächt.-Zug 562 in Doullens stellt der Division 90 St.Großvieh zur Verfügung, in St.Pol (Einsatzort des Schlächt.-Zuges der
Division) bricht Maul-u.Klauenseuche aus. Der Schlächt.-Zug trifft die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen.
Das A.V.L. Doullens geht infolge der Änderung der Armeegrenze auf die 9.Armee über. Die Division empfängt künftig beim A.V.L.Cambrai.
Am 2.9.40 wird von Korps eine später in HVBl. erschienene zusätzliche Bestimmung über die Gewährung von Frontzulage bekanntgegeben.
Nach dieser Bestimmung können Truppenteile des Heeres Frontzulage erhalten, wenn sie von feindlichen Fliegern angegriffen werden, oder aktiv
an der Abwehr feindlicher Flieger teilnimmt. Die Genehmigung ist nachträglich für die abgelaufene Dekade bei der Division zu beantragen und von
dieser auszusprechen.
Da die 1.Geb.Div. die letzte aus dem Armeelager Pont Ardres empfangende Division ist, wird bei der Armee beantragt, dieses Lager nach Ausgabe
der Sonderverpflegung der Division zu überlassen. Der Antrag wird abgelehnt, jedoch wird der Division ein grösserer freier Raum in der Nähe des
Lagers zur Verfügung gestellt, der für die Lagerung des Futters geeignet ist.
Erfahrungen zu A:
In der Folge hat sich gezeigt, dass diese Bestimmung nicht so klar umrissen ist, dass nicht verschiedene Auffassungen vertreten werden könnten.
Die Auswirkungen waren die, dass Truppenteile auch Anträge gestellt haben, wenn nur eine einzige Bombe in oder in der Nähe der Unterkunft geworfen
wurde. Ein Truppenteil beantragt - vielleicht zu Recht - die Genehmigung zur Zahlung der Frontzulage. Dies erfährt der in der Nähe untergebrachte
Truppenteil und glaubt nun, dass für ihn die Voraussetzungen genau so vorliegen und stellt unter Berufung auf den Antrag des anderen Truppenteils
den gleichen Antrag. Bemerkenswert für die Auswirkungen dieser Bestimmung ist folgendes Beispiel: Teile einer Division, die in einer öfters
angegriffenen Stadt lagen, erhalten die Frontzulage, während der Div.-Kommandeur für die in der gleichen Stadt untergebrachten Truppenteile der
l.Geb.Div. die Genehmigung für die Zahlung der Frontzulage nicht erteilt. Die folge war, dass viele Kommandeure mit mündlich vorgebrachten
Beschwerden an den Div.-Intendanten herantraten, der aber trotz wiederholter Vorträge eine andere Entscheidung beim Div.-Kommandeur nicht erreichen
konnte Während des Einsatzes in Frankreich hat jeweils die Armee bestimmt welche ganze Divisionen die Frontzulage erhalten. Dieses Verfahren wäre
auch hier am Platze. Am einfachsten wäre, wenn die Armee für bestimmte, oft angegriffene Gebiete die Genehmigung generell aussprechen würde.


Tätigkeitsbericht Feldpostamt 54.
für die Zeit vom 1.9.40 bis 15.9.40.
Führer des FpA : Feldpostmeister S e b a l d.
Standort unverändert : St P o l.
Postaustausch unverändert : K 500 in Lille.
In den Magirus - LKW wurde am 11.9. beim HKP Arras ein neuer Kühler eingebaut.
Durch die Einführung der 1 Kg-Päckchen aus der Heimat stieg die Anzahl der ankommenden Päckchenbeutel im Vergleich zum
letzten Halbmonat August 1940 um 38 %.
FpKwF Karl Graswald wurde am 3.9.40 als geheilt aus dem Lazarett entlassen.
FpKwF Jos. Sedlmeier wurde am 5.9.40 wegen Bruchleidens (Operation) in das Kriegslazarett IV b Arras eingeliefert.
Zugang Päckchenbeutel: 2657 Stück
Zugang Briefbeutel :    253 Stück
Abgang Päckchenbeutel:  648 Stück
Abgang Briefbeutel :    121 Stück
2.9.1940  
3.9.1940

Div.Gericht:
St.Pol: 2 Gefr. wegen Erregung von Mißvergnügen zu 3 Wochen gesch. Arrest.
        1 Gefr. wegen mil. Diebstahls u. Unterschlagung in 5 Fällen zu 3 Jahren Gef. u. Dienstgradverlust.
4.9.1940
Div.Gericht:
Aubigny: 1 Jäger wegen rechtswidrigen Waffengebrauchs zu 3 Wochen gesch. Arrest.
5.9.1940  
6.9.1940  
7.9.1940  
8.9.1940

Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 8.9.-14.9.1940:
Arras
Am 8.9.40 findet Ib-Besprechung statt. Die Referenten
werden unterrichtet, dass nunmehr eine Dreiteilung der Division für die Überfahrt vorgesehen ist. Die bisherige 1.Staffel wird stärkemäßig
verringert auf rd. 5500 Köpfe. Einschiffungsort für 1.Staffel bleibt. Die 2.Staffel umfasst alle nicht bei der 1.Staffel eingeteilten Teile
der fechtenden Truppe, ihre stärke beträgt rd.
12000 Mann und 3500 Pferde. Die 2.Staffel wird in Antwerpen verladen. Abmarsch dorthin in den nächsten Tagen. Die 3.Staffel mit den rückw.
Diensten soll in Calais oder Ostende eingeschifft werden. Auf verpflegungstechnischem Gebiet ergibt sich nun Änderung dergestalt, als die
2. u. 3.Staffel nur mit 7 Tagessätze Sonderverpflegung ausgestattet werden.
In der zeit vcm 10. - 12.9.40 erreichen die Truppenteile der 2.Staffel ihren neuen Unterkunftsbereich südlich Antwerpen. Ein Mitarbeiter
von IVa tritt zur 2.Staffel, um dort die Bearbeitung des Verwaltungsgebietes zu übernehmen. Die 2.Staffel bleibt taktisch der Division
unterstellt, versorgungsmäßig vom XXXXI.A.K. betreut. Nach Ankunft im neuen Bereich wird im Benehmen mit dem Korpsintendanten XXXXI die
laufende Versorgung der 2.Staffel mit Verpflegung geklärt. Die Staffel wird auf das H.V.A. Antwerpen angewiesen. Da das Verpfl.Amt der
Division bei der 3.Staffel eingeteilt ist und bei der Masse der Division (1. u. 3.Staffel) im alten Unterkunftsraum verbleibt, empfangen
die Truppenteile unmittelbar beim H.V.A.Antwerpen, mit dem vereinbart wird, dass künftig immer für 2 Tage empfangen wird.
Die 3Teilung der Division bei der Überfahrt und die räumliche Trennung der 2.staffel bedingen, dass nunmehr die für diese Staffel
vorgesehenen 7 Tagessätze nicht im Lager Calais, sondern in Antwerpen selbst niedergelegt werden müssen. 7 Tagessätze Verpflegung und
Futter für 12000 Mann und 3500 Pferde wiegen rd. 400 to. Diese Menge mit eigenen Transportmitteln die 200 km vom Armeelager Pont Ardres
nach Antwerpen zu bringen, ist die Division nicht in der Lage. Die vorhandenen Kraftwagenkolonnen (Div.Nachsch.Führer) wurden voll benötigt
um die erforderlichen Munitionstransporte, den Transport der im Div.-Lager Calais niederzulegenden Sonderverpflegung und Bekleidungsreserve
durchzuführen. Div.-Intendant erbittet daher bei der Armee/IVa Kolonnenraum für den Transport nach Antwerpen. Da Armeeintendant hierzu nicht
in der Lage ist, wird vorgesehen, der 2.Staffel nur 2.Tagessätze Sonderverpflegung und den Grossteil der Bekleidungsreserve mitzugeben.
Diese Maßnahme ist möglich, weil die Sonderverpflegung nicht für die Überfahrt, sondern erst für die erste Zeit nach der Landung bestimmt
ist und die einzelnen Staffeln sich nach der Landung wieder vereinigen. 2 Tagessätze der Sonderverpflegung für die 2.Staffel sollen nach den
derzeitigen Gesichtspunkten von der 1.Staffel (neben deren 10tägiger Ausstattung), die restlichen 3 von der 3.Staffel mitgenomman werden.
Die Schiffe der 2.Staffel liegen am Schelde-Kai in Antwerpen fast vollzählig bereit. Eine Besprechung bei der Kriegsmarine Dienststelle
Antwerpen ergibt, dass diese mit der Einladung der Sonderverpflegung und Bekleidungsreserve in die Schiffe einverstanden ist. Es wird vereinbart,
dass die gesamte Sonderverpflegung einschl.Bekleidung (rd.120 to) auf alle 18 Schiffe der 2.Staffel verteilt werden und zwar so, dass von den
einzelnen Verpflegungsmitteln auf jedem Schiff ein Teil ist. Bei Verlust eines Schiffes während der Überfahrt kann somit weder ein mengenmäßig
grosser Verlust eintreten, noch ist es möglich, dass besonders wichtige Verpflegung (Brot, Fleisch) ganz oder zum grössten Teil verloren geht.
 Am 12. u. 14.9. kommen die Kw.Kolonnen mit der Verpflegung und Bekleidung an.
Sie werden an den Liegeplätzen dar Schiffe entladen, die Verpflegung und Bekleidung auf die Schiffen verladen.
Die noch beim Div.Nachsch.Führer gelagerte Bekleidung vom Heeresbekleidungsamt München (keine Gebirgssonderbekleidung) wird am 9.9. an die
Truppenteile verteilt. Die der Division vorgelegten Anforderungen für September werden um die ausgegebenen Bekleidungsstücke gekürzt und dem
Korps gemeldet.
Die vom A.O.K.16 zugewiesenen 40 000 Säcke und 16 Rollen Ölpapier zur Verpackung der Sonderausstattung werden vom A.V.L. St.Omer durch Armeelager
Pont Andres teilweise geliefert.
n 28 000 Säcke und 10 Rollen Ölpapier empfangen. Die Bereitstellung von Wasserbehältern Essenträger) durch Armeeintendanten, wie vom Korps
Intendant früher schon angeregt wurde, ist nicht möglich.
Nach dem Abtransport der 2tägigen Sonderverpflegung für die 2.Staffel aus Armeelager Pont Ardres nach Antwerpen wird die für die 1.Staffel
bestimmte Sonderverpflegung (10 Tagessätze und 2 Tagessätze für 2.Staffel) in das Lager der Div. in Calais gebracht. Die Bereitstellung der
erforderlichen Kw.-Kolonnen ist sehr schwierig, da die Kolonnen der Div. auch andere Transporte durchzuführen haben.
Ab 9.9.40 wird die Division auf das A.V.L.St.Omer angewiesen.
Erfahrungen:
Die Maßnahmer müssen unter dem Gesichtspunkt verstanden werden, dass nicht bekannt ist, wann der neue Einsatz (Unternehmen Seelöwe) beginnt.
Die Vorbereitungen auf dem Gebiet der Versorgung müssen mit Änderungen in der taktischen Lage Schritt halten, sodass bei plötzlichem
Einsatzbefehl keine Versorgungsschwierigkeiten auftreten.
9.9.1940  
10.9.1940
Tätigkeitsbericht der Kw.Werkstatt-Kompanie 54, 5.7.-2.4.1940:
Am 10.9.40 stellt die Kompanie einen Zug nach Contich b./Antwerpen ab, welcher als Vorauszug dem Unternehmen "Seelöwe" angeschlossen wird.
Der Zug besteht aus 1 Offizier, 1 Feldwebel, 2 Unteroffizieren und 32 Kann, nebst 10 Kfz.
In Arras wurde weiter bereitgestellt für das Unternehmen "Seelöwe" (Ostende) eine Instandsetzungsstaffel, bestehend aus 1 Offizier,
1 Werkmeister (K), 1 Unteroffizier und 6 Mann, welche als Kfz.-Spezialisten eine Sonderausbildung für engl. Kfz. in La Panne mitgemacht
haben, sowie 1 Zug-Kw.
11.9.1940  
12.9.1940  
13.9.1940  
14.9.1940  
15.9.1940
Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 15.9.-21.9.1940:
Arras
Der laufende Verpflegungsempfang für beide Teile der
Division in St.Pol bezw. in Antwerpen findet in der bisher durchgeführten Art statt.
Am 16. .40 wird die beim Eisenbahntransport bezw. beim Landmarsch von den Truppenteilen der 2.Staffel aufgebrauchte "Erste Ausstattung"
bezw. kalte Kost (2 Tagessätze) wieder aufgefüllt. Die Truppenteile haben somit wieder ihre 3tägige "Erste Ausstattung" und 2 Tagessätze
kalte Kost. Bei den Teilen der 1. u. 3.Staffel ist Auffüllung nicht erforderlich.
Die 2.Staffel, die soweit bis jetzt bekannt ist, 4 Tage auf See sein wird und 3 Tage zum Entladen benötigt, wird angewiesen, dass bei
Verladung noch 2 Tagessätze laufende Verpflegung zu empfangen sind. Einschl. der kalten Kost und der "EErsten Ausstattung" sind die
Truppenteile am Tage des Transportbeginns mit 7 Tagessätzen ausgestattet.
Die für die 1.Staffel im Lager der Division in Calais ausgelagerte Verpflegung wird übersichtlich gestapelt, sodass rasche Ausgabe
gewährleistet ist. Die Sonderverpflegung für die 3.Staffel lagert noch in Pont Ardres. Sie wird in eine geräumige Garage in Les Attaques
überführt. Lediglich die Futtersonderausstattung bleibt in Pont Ardres.
Am 20.9.40 findet in St.Pol Unterrichtung der Verpflegungsoffiziere durch den Div.-Intendanten statt. Hierbei wird die Aufgabe der
Verpflegungsorgane beim künftigen Einsatz, der Gang der Versorgung durchgesprochen und Zweifelsfragen geklärt, In Gravelines, wo sich die
Prähmen für die 1.Staffel befinden findet am 20.9.40 eine Be- und Entladeübung statt. Die Sonderverpflegung wird auf LKW verladen.
Auf jede Prähme kommen 2 LKW. Die Beladung von 6 Prähmen geht in rd. 50 Min. vor sich. Aus dieser Zeit kann auf die für die Verladung der
gesamten Sonderausstattung benötigte Zeit geschlossen werden. Die Leitung durch die Marine während der Verladung hatte nicht das erwartete
Ergebnis.
Die Batl. usw. der 1.Staffel werden mit einem kleinem Sondervorrat an Getränken und Schokolade ausgestattet. Die Ausstattung erfolgt auf
Wunsch des Div.-Arztes, der mit Recht darauf hinweist, dass bei der Inbesitznahme der englischen Küste sofort mit grösserem Verwundetenanfall
zu rechnen ist. Da auf Grund der Verhältnisse ein sofortiger Abschub nicht möglich ist, werden sich die Verwundeten auf den
Truppenverbandsplätzen sehr schnell häufen. In diesem Fall ist es zweckmäßig den Batl.-u.Abt.Ärzten die Möglichkeit, auf eigene kleine Bestände
zurückgreifen zu können, zu geben.
An die Truppenteile der 1. u.3.Staffel wird die Verbrauchsmittel=Sonderausstattung ausgegeben, die für den England-Einsatz vorgesehen ist.
Der Mann erhält 1 Esbit-Kocher mit 100 Bronnstofftabletten, 1 Schachtel Streichholz, 100 g Kernseife, 80 g Einheitsseife, Seifenpulver und Rasierseife.
Die Einheiten erhalten Weisung, die Verbrauchsmittel noch nicht an den Mann auszugeben. Der 2. Staffel werden die Verbrauchsmittel mit LKW zugeführt.
Lediglich die nicht vorrätigen Esbitkocher (10000) können erst später nachgeliefert werden. Die Sonderausstattung wird bei der 2.Staffel vorerst nicht
ausgegeben; Ausgabe erst nach Eintreffen der fehlenden Esbitkocher.
Bei der 2.Staffel werden die 3 grössten Schiffe abgezogen. Die auf diesen Schiffen bereits verladene Sonderverpflegung und Bekleidung wird ausgeladen
und am Hafen gelagert. Ob und wann für die abgezogenen Schiffe Ersatz gestellt werden kann, ist der Kriegsmarinedienststelle noch nicht bekannt .
Den Truppenteilen werden Anordnungen bekanntgegeben, dass I die Quartiere für den Winter hergerichtet werden müssen. Dabei wird auch die Frage der
Brennmittelversorgung für die Quartiere geregelt.
16.9.1940
Tätigkeitsbericht Feldpostamt 54.
für die Zeit vom 16.9. bis 30.9.1940.
Führer des Feldpostamtes : Feldpostmeister S e b a l d
Standort unverändert : St Pol.
Postaustausch unverändert : K 500 in Lille.
Durch die Wiedereinführung der 1 Kg-Päckchen aus der Heimat ab 1.9.40 stieg die Anzahl der ankommenden Päckchenbeutel im
Vergleich zum letzten Halbmonat August 1940 um 77 %.
Abgehende Päckchenbeutel = 828
ankommende     "        = 3113
abgehende Briefbeutel    = 154
ankommende     "         = 267
17.9.1940  
18.9.1940
Div.Gericht:
Arras: 1 Feldw. wegen Ungehorsams u. Mil. Unterschlagung freigesprochen.
       1 Schütze wegen unerl. Entfernung zu 1 Jahr 6 Mon. Gef.
       1 Gefr. wegen Volltrunkenheit zu 6 Mon. Gef.
19.9.1940  
20.9.1940  
21.9.1940  
22.9.1940

Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 22.9.-28.9.1940:
Arras
Die Truppenteile der Division werden mit einer 3tägigen kalten Kost, die vorrätig zu halten ist, ausgestattet. Nach Weisung der Armee müssen die
Truppenteile bei der Ankunft im Einsatzgebiet noch bei sich haben: Die ganze "Erste Ausstattung" und 2 Tagessätze kalte Kost. Für die Überfahrt
ist die Truppe so mit laufender Verpflegung auszustatten, dass die genannte Verpflegung bei der Ausschiffung noch voll vorhanden ist. Nach der
Rechnung der Kriegsmarinedienststelle wird die überfuhrt und die Entladung 3 Tage bei der 1.Staffel und 5 Tage bei der 2.Staffel in Anspruch
nehmen. Von den 3 bei der Truppe lagernden kalten Kosten kann eine während der überfuhrt aufgebraucht werden. 2 Tagessätze laufende Verpflegung
erhält die Truppe am Tage vor oder am Tage des Einschiffens selbst. Bei der 1. u. 3.Staffel werden diese 3 Tagesätze ohnehin ausreichen, bei der
2.Staffel werden die zusätzlich benötigten weiteren Tagessätze kurz vor der Verladung der Truppe ausgegeben.
Die dafür vorgesehene Dauerware (Verzehr um 4. u. 5.Tag der Überfahrt) kann jederzeit beim H.V.A.Antwerpen empfangen werden. Die 2 Sätze jetzt
auszugeben hat keinen Zweck, da die Truppenteile schon 6 Tagesätze (3 kalte Kost und "Erste Ausstattung") zur Aufbewahrung haben. Erfahrungsgemäß
verwendet die Truppe keine allzu grosse Sorgfalt auf die Lagerung grösserer Verpflegungsbestände.
Dauernd ergeben sich Neuerungen und Änderunngen in den Vorbereitungen für"Seelöwe". Die Division beabsichtigt, die gesamte Sonderausstattung für
die 2.Staffel (7 Tagessätze) auf den schiffen in Antwerpen zu verladen. Abzüglich der 2 bereits verladenen Tagessätze müssen also noch 5 Tagessätze
aus dem Lager in Calais nach Antwerpen transportiert werden. Die Absicht wird wieder aufgegeben, nachdem die Kriegsmarinedienststelle auf dem
Standpunkt steht, dass die Mitführung auf den Schiffen wegen Raummangel nicht möglich ist.
23.9.1940  
24.9.1940
Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div.:
Am 24.9.40 wird beim Armee Bekl.Lager Lille die für September angeforderte Bekleidung und Ausrüstung empfangen und sofort an die Truppenteile
ausgegeben. Gebirgs-Sonderbekleidung kann von der Armee nicht geliefert werden
Auf Grund der Änderung des Gefechtsgebiets mit rückwirkender Kraft genehmigt die Armee allen im Gefechtsgebiet liegenden Truppenteilen die
Zahlung der Frontzulage. Hiermit sind alle Anträge der Truppenteile erledigt.

Div.Gericht:
Arras: 1 Schütze wegen mil. Diebstahls zu 8 Mon. Gef.
       1 Oberfahrer wegen mil. Diebstahls zu 4 Mon.Gef.
25.9.1940  
26.9.1940
Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div.:
Am 26.9.40 morgens wird das Verpfl.Lager der Division in Calais durch englische Flugzeuge angegriffen. Mit Ausnahme einer Brandbomben verfehlen
alle Bomben ihr Ziel. Die Bomben gehen in nächster Nähe des Lager nieder und haben Tote und Verletzte bei einem Arbeitskommando der Org.Todt zur
Folge. 2 Mann des Div.Verpfl.Amts werden leicht verletzt. Die Brandbombe, die ins Lager selbst ging, bleibt auf dem Haferstapel al. Blindgänger
liegen. Durch die ziemlich starke Beschädigung des Daches des Lagers wird seine Räumung notwendig. Div.Verpfl.Amt erkundet ausserhalb der Stadt ein neues Lager.
27.9.1940
Div.Gericht:
Antwerpen: 1 Obsch. wegen Bedrohung zu 3 Jahren Gef. u. Rangverlust.
           1 Gefr. wegen mil. Diebstahls zu 8 Mon. Gef.
28.9.1940  
29.9.1940
Tätigkeitsbericht IVa 1.Geb.Div., 29.9.-5.10.1940:
Arras.
Das durch die feindlichen Flieger beschädigte Lager in Calais wird geräumt. Die Räumung ist am 30.9.40 beendet. Neue Unterbringung in einem gut getarntem
Zeltlager in Le Trikat bei Calais. Vollständiger Regenschutz ist vorhanden.
Auch die Verlegung des Lugers in Les Attaques wird ins Auge gefasst, da es sich gezeigt hat, dass die Mitnahme der gesamten Sonderverpflegung (ausserdem
125 to, die in Antwerpen verladen wurden) bei der 1. u. 3.Staffel schwer möglich ist. Die in Les Attaques lagernde Verpflegung soll mit einer 4. Staffel,
die noch gebildet werden soll, verladen werden. Die in den letzten Wochen von der Armee verfügten Anordnungen über die Möglichkeit zur Genehmigung der
Selbstverpflegung einzelner Wehrmachtangehöriger und ganzer Einheiten im besetzten Gebiet werden durch eine grundsätzliche Entscheidung geklärt.
Die Genehmigung für einzelne Wehrmachtsangehörige erteilen nunmehr wieder die Batl. usw.Kommandeure, nachdem sie für kurze Zeit von den Divisionen
auszusprechen waren.
   
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