| August 1939 |
| I(Üb.)A.K.
Korps-H.Qu. Allenstein, Ia. Op.Nr.12/39 g.Kdos. den 19.8.1939. Korps- Befehl für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff. 1.) Feindnachrichten werden gesondert ausgegeben. 2.) I.A.K. wird im Rahmen der 3.Armee am Y- Tag die Grenze überschreiten und hierzu in den beiden Nächten vor dem Y-Tag sich näher an die Grenze heranschieben. 61.Div. versammelt sich nach erfolgter Ausladung mit Kampftruppen im Raum Heslicht- Gardienen- Faulen- Tannenberg- Frögenau- Seemen. In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Div. mit 2 verst. Regimentsgruppen im vorderen Treffen in Linie Bergling-Lindenau vor. In der Nacht zum Y- Tag stellt sich die Div. ohne 1 verst.Regt. an der Grenze so bereit, dass es längs u. ostw. der Straße Usdau- Soldau stark rechts rückwärts gestaffelt angreifen kann. Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände um Fylitz und nördl. Soldau. 1 Inf.Rgt. verstärkt durch 1 l.Artl.Abt. und 1 Pi.Kp. ist um Gr.Gardienen bereit zu stellen. Einsatz dieses Regts. nur nach vorher eingeholter Genehmigung des I.A.K. Pz.Div.Kempf (ohne Pz.Rgt.7) erreicht in der Nacht Y - 2 über Allenstain, Hohenstein, Mühlen- Thalheim - Wiersbau den Raum beiderseits der Straße Wiersbau - Neidenburg (Neidenburg ausschl.). Die Transportfahrzeuge sind fliegergedeckt nördl. der Linie Wiersbau- Neidenburg im Div.Streifen abzustellen. Die Orte Skottau u. Ronzken sind freizuhalten. In der Nacht zum Y-Tag stellt siech die Division so bereit, daß sie im Morgengrauen zwischen Neide- Niederung und Bialuter Wald mit Artillerieunterstützung aus dem Höhengelände südl. Kl.Sakrau angreifen kann. 1.Angriffsziel voraussichtlich Mlawka Abschnitt bei Mlawka, später Inbesitznahme von Mlawa. 11.Division versammelt sich mit Kampftruppen bis zum 22.8. abends im Raum Waplitz- Ronzken- Neidenburg- Grünfließ -Orlau. In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Division mit 2 verst.Inf.Rgtern. in vorderem Treffen bis zur Linie Kandion- Sagsau vor. In der Nacht zum Y-Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie ostw. des Blaluter Waldes mit linkem Regiment beiderseits der Straße Napierken, Mlawa angreifen kann. Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände zwischen Mlawa und Sumpf Bloto Niemyje. Panzer-Regiment 7 erreicht in der Nacht Y - 2 über Pkt.151 (2 km südl. Darethen} am Ostufer des Lansker See´s entlang, Dembenhofen, (Gr.Nattatsch) den Wald nördl. Grünfließ. In der Nacht zum Y- Tag stellt sich das Regt. zur Verfügung des Korps in den Waldstücken 3.5 km südostw. Neidenburg bereit. Neidenburg ist beim Anmarsch nicht zu berühren. Regiment erkundet Anmarschwege in dem Abschnitt der Pz.Div. Kempf und der ll.Div. 1.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regimentsgruppen im vorderen Treffen in u. nördl. der Straße Muschaken- Gr.Dankheim ausschl. In der Nacht zum Y - Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie bei u. westl. Janowo u. Roggen im Angriff Richtung B.Maje u. Opiki die Grenze überschreiten kann. 12.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regiments-Gruppen im vorderen Treffen an u. nördl. der Straße Gr.Dankheim- Willenberg. Sie stellt sich in der Nacht zum Y - Tag an der Grenze so bereit, daß sie dieselbe bei u. westl. Flammberg in Richtung auf Krzynewloga u. Swiniary überschreiten kann. 1.Kav.Brig. erreicht bis zum 22.8. mit 1 verst.Rgt. den Raum um Alt-Wartenburg- Lengainen mit 1 verst.Rgt. den Raum Köslienen- Wadang- Micken. In der Nacht Y - 2 zum Y - 1 Tag 18.00 Uhr antretend, erreicht die Brig. die Gegend hart ostw. Ortelsburg derart, dass sie am Y- Tag früh über die Linie Fürstenwalde- Friedrichshof über die Grenze antreten kann. Gef.Stand ab Y — 1 Tag 4.00 Uhr Ortelsburg. 217.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 Tag zu Y - 1 Tag an der Straße Allenstein, Wartenburg zur Verfügung der Arnee, Div.Stab Allenstein. In Allenstein u. Wartenburg hat am Y - 2 Tag bis 21.00 Uhr l.K.B. das Vormarschrecht. Korps-Artl.Rgt.501 erreicht im Laufe des 22.8. in Battr´n zerlegt folgende Unterkunftsräume: Rgts.Stab mit N.Z. Raum um Grieslienen. s.A.R.506 Raum um Stabigotten. II./A.R.47 Raum um Hohenstein. II./A.R.37 Raum um Schwarzenofen, Gr.Nattatsch. B.Abt.11 Raum um Märken. B.Abt.1 Wald westl. Ortelsburg. Kdr.der Korpsartl. erkundet Einsatzmöglichkeiten je 1 schw.Abt. im Bereitstellungsraum der Pz.Div.Kempf, 1.Div.u.12.Div. 2 schw.Abt.im Bereitstellungsraum der 11.Div., 1 B.Abt. im Absohnitt der Pz. u. 11.Div., 1 B.Abt. im Abschnitt der 1. u. 12.Div. Die Teile der Korps-Artl. werden beim Vormarsch in den Bereitstellungsraum marschtechnisch den Div`n unterstellt, in deren Raun sie eingesetzt werden. 3.) Trennungslinie für Anmarsch, Bereitstellung und Sicherung, voraussichtlich auch Angriff: a) Rechts zu XXI.A.K.: Saalfeld (I)- Dtsch.Eylau (XXI) Sierpe (XXI) b) Zwischen 61. u. Pz.Div.: Straße Mühlen- Seewalde -Khalheim - Wiersbau- Wilmsdorf- Skottau bis zur Vereinigung mit der Neide. (Straße zu Pz.Div.) c) Zwischen Pz.Div.u. 11.Div.: Straße Waplitz, Rontzken, Neidenburg (zu 11.), Linie Neide Brüche in Neidenburg Westrand Wasienen, Westrand Skudayen, Nordspitze u. Südwestspitze des Bialuter Waldes, Kirchturm Mlawa d) Zwischen 11. u. 1. Div.: Südwestspitze Omulef- See-Westrand Modiken- Ostrand Nowawies Dmoehy- Westrand Nowa Wies Wlk. e) Zwischen 1.u.12.Div.: Westrand Großwalde, Westrand Gr.Dankheim, Ostrand Wasily- Zygny, Straßenkreuz bei Krzynowloga- Mala (für 1.Div.) f) Zwischen 12.Div. u. l.K.B.: Ortelsburg - Willenberg- Chorzele - Kraniosiele (Orte zu 12.Div.). 4.) Zur Sicherung der.Übungs- u. Bereitstellungsräume sind ab 22.8.früh Vorposten Stellungen in Grenznähe - mindestens 900 m von der Grenze entfernt- einzunehmen und durch Schanzarbeiten zu verstärken. Hierzu setzen 61., 1. u. 12.Div. je 2, 11.Div., 3 verstärkte Batl'ne ohne Artl. ein. Stellungsbaumaterial liegt bereit für 61.Div. bei Gilgenburg u. Bergling, 11.Div. bei Gr.Koslau u. Neidenburg, 1.Div. bei Muschaken u. Puchalowen, 12.Div. bei Gr.Dankheim u. Willenberg. 11.Div. schanzt mit je 1 Batl. bei Gr.Koslau, bei Krokau u. nördl. Napierken, sowie Bau einzelner Stützpunkte in Linie Saffronken- Pkt. 185- westl.Magdalenz. 5.) Die Divisionen, l.K.B. u. Kdr.A.R.501 erkunden am 20.8. die Anmarschwege u. Bereitstellungsräume. Karten 1 : 100 000 sind dem I.(Ub.)A.K. bis 20.8. 20.00 Uhr vorzulegen. Aus ihnen muß die beabsichtigte Aufstellung der Truppen am Y-1 Tag bis Regimenter u. selbst. Batl'ne und rückw. Dienste (im großen) einschl. hervorgehen. 6.) Alle weiteren Erkundungen innerhalb der 3 km Zone durch unterstellte Organe sind verboten ! 7.) Korps H.Qu. verbleibt zunächst Allenstein. zu I.(Üb)A.K. Ia Op.Nr.12/39 1.) Folgende Beobachtungspunkte an der Grenze sind ab 22.8. 5 Uhr durch die Divisionen durch vorausbeförderte Beob.Kdos unter Führung je 1 Offiziers zu besetzen. 61.Div. Posten 1 Pkt. 146 westl. Leip. " 2 Pkt. 291 ostw.Hasenberg. " 3 Pkt. 312 ( Kernsdörfer Höhe) " 4 Pkt. 254 nördl. Gut Ketzwalde. " 5 Pkt. Westausgang Gr. Lehwalde. " 6 Pkt. 191 nördl.Grieben. Pz.Div. " 7 Pkt. 184 westl. Wolka. 11.Div. " 8 Pkt. 201 ostw. Gniadken. " 9 Pkt. 210 südostw. Sagsau " 10 Höhe ostw. Alt Petersdorf. 1.Div. " 11 Pkt. 189 südwestl. Grabowen. " 12 Pkt. 177 südwestl. Roggen. 12.Div. " 13 Pkt. 127 südl. Baraneweg(?) " 14 Lehmberg südwestl. Flammberg. " 15 an der Grenze südwestl. Kiparren. 1.Kav.Brig." 16 südl. Suchorowitz. " 17 an der Straße, die ostw. Fürstenwalde auf Palty an die Grenze heranführt. " 18 Windmühle südwestl. Friedrichshof. " 19 Höhe südl. Gr. Spalienen. Die Divisionen bestimmen je einen älteren Offizier, der die Posten im Gelände und über den Grenzverlauf genau einweist und den Meldeweg über die Division festlegt. Aufgabe der Beob. Offiziere ist es durch Fernglasbeobachtung Bewegungen und Einzelheiten jenseits der Grenze festzustellen und frühzeitig zu melden. Sie nehmen Verbindung mit den nächsten Zollposten auf und halten mit diesen Fühlung. Die Beob.Kdos. können nach näherer Anordnung der Divisionen auf Selbstverpflegung angewiesen werden. |
| I.A.K.(Üb.)
Korps H.Q. Allenstein Abt.Q.Nr.16/39 g.K. 21.August 1939. Besondere Anordnungen zum Korps Befehl v.19.8.39 für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff. 1.) Mit Erreichen der im Korps Befehl befohlenen Versammlungsräume werden folgende Nachschubstrassen bestimmt: 61.Div. Osterode - Röben - Schildeck - Reichenau -Geierswalde - Frögenau. Pz.Div.Kempf (ab Y - 2 ) Allenstein - Hohenstein -Paulsgut - Seewalde - Thalheim . 11.Div.: Hohenstein - Wablitz - Neidenburg. 1.Div.: Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken. 12.Div.: Ortelsburg - Willenberg. l.K.B.: (ab y - 1 ) Allenstein - Ortelsburg - Wabrochen - (ab y) Lindenort. 2.) 61.Div. übernimmt die Sicherung des Armee - Mun.Lagers Gilgenburg. Ausgabe der s.m.K.(H) Mun. y - 1 Tag bei allen Einheiten des I.A.K. 3.) Die Div. und Korps Truppen bleiben bis auf weiteren Befehl auf ihre bisherigen Mun. Verpfl.Ausgabestellen angewiesen. Nach Eintreffen in den neuen Versammlungsräumen ist die befohlene zweite, 1.Ausstattung für 3 Tage umgehend zu empfangen. Der Empfang ist zu beschleunigen. Beendigung spätestens 24.Meldung über Durchführung an I.A.K. (Üb.) Abt.Q. 4.) Ab y - 2 Tag sind täglich bis 17 Uhr einzureichen: a.) Mun.Meldung nach dem vorauss. Stand von 20 Uhr. b.) Meldung nach dem vorauss. Stand von 20 Uhr. c.) Betriebsstoffanforderung d.) San.-Gerät Anforderung e.) Vet. - Gerät Anforderung f.) Gerätemeldungen g.) Stärke - und Verlust -Meldungen (diese bis 21 Uhr) 5. ) Kriegsmässige Durchführung der San. - und Vet. - Versorgung ab y Tag muss vorbereitet und sichergestellt sein. Sämtliche Truppen sind dahin zu belehren, dass nach evtl. Überschreitung der Grenze vorgefundene Speisen und Getränke ( einschliesslich Brunnenwasser ) nur nach vorgehender Untersuchung oder nach Vorkosten der Ortseinwohner genossen werden darf. Diese Belehrung darf erst am y - 1 Tag erfolgen. 6.) Es muss sichergestellt sein, dass alle Verbände in ihren Versammlungsräumen voll aufgetankt sind. Schwierigkeiten beim Betriebsstoffempfang sind an Abt.Q zu melden. 7.) Alle auf dem Marsch in die Versammlungsräume durch Allenstein kommenden Teile des I.A.K. (Üb.) melden ihren Durchmarsch möglichst 24 Stunden vorher an Abt.C unter Angabe der Durch-marschzeit und Dauer. Beste Durchmarschzeit 20 Uhr bis 4 Uhr. 8.) Die gem.mündl. Befehl des Herrn Kom. Generals zu bildenden 2 Verkehrsregelungsstäbe nehmen nach ihrem Zusa mentreten fernmdl. Verbindung mit dem Quartiermeister des Korps auf. 9.) Quartiermeister Abt. I.A.K. (Üb.) Allenstein, Berufsschule, Adolf Hitler Allee, Ruf Nr. Vermittlung Allenstein Nord 381 und 382. |
| Übungsarmeeoberkommando 3.
A.H.Qu.Mohrungen, den 22.8.1939. Abt.O.Qu.Nr.2/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee ==================================================== A. Vorbemerkungen. ================= 1.) Sparsamste Bewirtschaftung der Kriegsvorräte aller Art wird allen Führern zur besonderen Pflicht gemacht. Einer Vergeudung von Kriegsvorräten muss mit den schärfsten Mitteln entgegengetreten werden. 2.) A.O.K.3 stehen im Fall "Weiss" sämtliche militärischen Vorräte des Heeres in Ostpreussen (ausgenommen ein Teil der vorhandenen Munition) zur Versorgung aller aus Ostpreussen operierenden Kräfte zur Verfügung. B. Allgemeines ============== 1.) Leitung der Versorgung. Mit "Befehlsübernahme" geht die Leitung der Versorgung aller im Armeegebiet der 3.Armee bereitgestellten Verbände auf A.O.K.3 über. 2.) Operationsgebiet. Die Provinz Ostpreussen ist Operations- und Armeegebiet der 3.Armee. 3.) Weiterleitungsstelle ab 2.Y = Tag 0 00 Uhr: WlSt.1 Königsberg. 4.) Nachschubsammelgebiet: um Königsberg. 5.) Rückwärtige Grenze des Gef.Gebietes: Rehhof (9 km ssw Stuhm) - Nikolaiken - Alt-Christburg-Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling-See - Grieslienen-Wuttrienen - Rohmanen (4,5 km n.Ortelsburg) - Kobulten - Lindendorf (14 km so.Sensburg) - Eichmedien (9 km so. Rastenburg) - Drengfurth (Orte zu rückw.Armeegeb.). 6.) Nachschubstrasssen: XXI.A.K. u. 21.Div.: Pirklitz - Gr.Rhodau - Riesenburg - Wachsmuth - Kl.Trommau - Kl.Rosainen - Ndr.Zehren - Garnsee. 228.Div.: Rosenberg - Gr. Bellschwitz - Langenau - Freystadt. 61.Div.: Osterode Geierswalde - Friedenau? Pz.Div.Kempf: Allenstein - Hohenstein I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Hohenstein - Rontzken -Neidenburg. Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Passenheim - Jedwabno -Kaltenborn - Muschacken (Frontfahrt) - Försterei Mainaberg -Kaltenborn (Rückfahrt) 12.Div.: Ortelsburg - Willenberg, 1.Kav.Brig.: Peitschendorf - Puppen - Friedrichshof. 7.) Nachschubbahnhöfe: XXI.A.K..mit Korpstruppen und 21.Div.: Riesenburg. 228.Div.: Freystadt, 61.Div.: Bergfriede Pz.Div.Kempf: Hohenstein I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Neidenburg Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Muschaken. 12.Div.: Willenberg, 1.Kav.Brig.: Puppen, Kdt.d.Bef.b.Lötzen: Lötzen, 206.Div.: Goldap. C.Im Einzelnen: I. Munition: ============= 1.) Die Verbände haben eine volle 1.Ausstattung in Händen. 2.) Eine weitere Ausstattung ist in Mun.Lagern - s. Anlage 1 - ausgelagert. Zuteilung an die Verbände erfolgt erst von Fall zu Fall. 3.) Sparsamster Verbrauch ist besonders bei folgenden Munitionsarten geboten: 2 cm Pzgr.Patr. 3,7 cm K.w.k.-Mun. 7,5 cm K.w.k.- Mun. l.Gr.W.36 - Mun. s.Gr.W 34 - Mun. T- und S - Minen. II.Verwaltungswesen =================== 1.) Die Truppe führt eine 1.Ausstattung mit. 2.) Nach Verbrauch der 1.Ausstattung Magazinverpflegung gem. Anlage 2. 3.) Schlachtvieh ist im Gef. Gebiet auf Anordnung der Div. durch diese zu beschaffen; Kartoffeln, Gemüse und Rauh-futter sind dem Lande zu entnehmen. 4.) Beschaffungen im Armeegebiet und im besetzten Gebiet sind durch Ankauf (zu Lasten der Haushaltsmittel, nicht des - Fonds) durchzuführen. Bezahlung durch Leistungsbescheinigung. Die Notlage der deutschen Minderheit im besetzten Gebiet ist gebührend zu berücksichtigen, soweit angängig, sind Leistungen dieses Bevölkerungsteils durch Barbezahlung in deutscher Währung zu vergüten. 5.) Beitreibungen im besetzten Gebiet: Wenn es zur Erhaltung der Kampfkraft der Truppe dringend notwendig ist, können die Divisionen Beitreibung von Verpflegung für Mann und Pferd, sowie von leichten Fahrzeugen und Pferden bis zu den Batl. bezw. Abt. zulassen. Rauhfutter kann ohne Genehmigung der Div. uneingeschränkt beigetrieben werden. 6.) Der Währungskurs wird zeitgerecht bekanntgegeben. III. Kraftfahrwesen: =================== a) Betriebsstoffergänzung 1.) Mit "Befehlsübernahme" untersteht das reichseigene Grosstanklager Hegeberg dem A.O.K.3. Die übrigen Bedarfsträger (Wirtschaft, Luftwaffe und Marine) werden aus diesem Lager nach Massgabe der vorhandenen Mengen befriedigt. Zuteilung regelt Qu 3 nach Weisungen des O.Qu. Versorgung der operativen Luftwaffe ist mit I.A.K. Ib Qu Nr.609/39 g Kdos. vom 10.8.39 geregelt. 2.) Die Verbände sind am 1. Y-Tag im Besitz einer 1.vollen Ausstattung. 3.) Anweisung auf Betriebsstofflager s.Anlage 3. 4.) Je nach Lage werden den Verbänden von Fall zu Fall Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit dem notwendigen Abfüllgerät in die Nachschubbahnhöfe zugeführt. 5.) Im besetzten Feindgebiet Vorgefundene Betriebestoffvorräte sind mit Sicherheit als verseucht anzunehmen. Eigenmächtige Entnahme durch die Truppe wird daher verboten! Vorgefundene Betriebsstofflager mit über 10 cbm Inhalt sind unter Angabe des Lagerorts, Art und Menge des Betriebsstoffes an A.O.K. (O.Qu.), Sachbearbeiter K zu melden. b) Instandsetzung von Kfz. 1.) Kfz. deren Instandsetzung bei den Verbänden nicht durchgeführt werden kann, sind an A.Kraftf.Park 501 in Allenstein abzuschieben. Sofern unmittelbarer Abschub durch die Truppe nicht möglich ist, hat Anmeldung zur Abschleppung bei O.Qu. Sachbearbeiter K zu erfolgen. 2.) Für Pzkw.,deren Instandsetzung bei der Truppe nicht durchführbar ist, gilt vorstehende Ziffer 1.) mit dem Zusatz, dass solohe Pzkw. durch A.Kraftf.Park an Daimler-Benz A. G. Ostwerk als Instandsetzungsfirma abgeschoben werden. 3.) Pz.Div.Kempf gliedert den A.Kraftf. Park in Allenstein eine Sammelstelle für Pzkw. an. c.)Ersatz von Kfz.: Das A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Bestand an handelsüblichen Kfz. Es ist daher voraussichtlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu befriedigen. Die Korps und Divisionen müssen daher die eingehenden Ersatzanforderungen vor Weitergabe an die Armee eingehend auf ihre Notwendigkeit nachprüfen und nur die dringlichsten Anforderungen weitergeben. Sofern Ersatz nicht geliefert werden kann, muss sich die Truppe behelfen. d.)Ersatzteile: Ersatzteile für Pzkw. sind in Allenstein ausgelagert; mit Ersatzteilen für Kfz. beim A.Kraftf.Park kann ab 4. Y-Tag gerechnet werden. e.)Bereifung: Ersatz an Bereifung ist beim O.Qu.,Sachbearbeiter K unter Beachtung von Anlage 3 a anzufordern. IV.Sanitätsdienst ================= 1.) Zur Aufnahme kranker und verletzter Soldaten stehen ab sofort Krankenhäuser gemäss Anlage 4 zur Verfügung. Festungstruppen Lötzen werden auf das Üb.Reservelazarett Lötzen, 206.Division auf Heeresstandortlazarett Insterburg angewiesen. 2.) Entseuchungsgeräte sind in Anlehnung an die Krankenhäuser in Dt.Eylau, Osterode, Neidenburg, Ortelsburg und beim Reservelazarett Lötzen aufgestellt. Sie sind voraussichtlich ab 30.8. betriebsbereit. Ausser diesen E - Geräten befinden sich in den in der Anlage 4a aufgeführten grenznahen Krankenhäusern Dampfdesinfektionsapparate, die zur behelfsmässigen Entseuchung usw. gut geeignet sind. Betriebsanweisung ist bei jedem dieser Krankenhäuser vorhanden. 3.) Ersatz von Sanitätsgerät aus dem Vorrat des Divisionsarztes. Weitere Anforderung durch die Divisionsärzte über den Korpsarzt beim Armeearzt. V. Veterinärwesen ================= 1.) Anweisung auf Armeepferdelazarette s. Anlage 5 2.) Ergänzungsbedarf an Veterinärgerät ist auf dem Dienstweg beim A.O.K.3 anzufordern. 3.) A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Prozentsatz an Vorratspferden in Pferdesammelstelle Globuhnen. VI.Gerätewesen ============== 1.) Die Einrichtung von Zweigparken (N,G u.Pi) in die Gegend von Allenstein ist vorbereitet. Ausgabebereitschaft voraussichtlich ab 8. Y-Tag. 2.) Anfallende Beute jeder Art und kriegswichtige Vorräte sind gegen Vergeudung zu sichern und nach Zahl und Art auf dem Dienstwege zu melden. 3.) Eingerichtete Gerät- und Beutesammelstellen sind dem A.O.K. mit genauer Ortsangabe zu melden. VII. Ordnungsdienst =================== 1.)Korps und Div. regeln den Verkehr in ihren Gefechtsgebieten bis zur rückw. Grenze des Gefechtsgebiets der Armee. 2.)Verkehrsregelung im rückw. Armeegebiet durch Armee. VIII. Strassenbaudienst: ======================= 1.)Zur Beseitigung von Strassenzerstörungen stehen der Armee 20 Sätze Stahlstrassengerät zu je 200 m zur Verfügung. Einsatz durch besondere l.Strassenbaubatl. 2.)Nach Überschreiten der Grenze ist grösster Nachdruck auf die Instandsetzung mehrerer voll leistungsfähiger Nachschubstrassen zu legen. Korps und Div. melden hierzu laufend den Zustand der hierfür in Frage kommenden Strassen. IX. Nachschubdienste: ==================== Kw.Trsp.Abt. 501 steht ausschliesslich für Nachschub-zwecke zur Verfügung. X. Postversorgung: ================= 1.) Postsperre für 5 Tage ab Y-Tag. 2.) Die Überleitung von"Übungs-Postnummern-Verfahren" zum Feldpostverfahren ist vorzubereiten. 3.) Korps und Div. prüfen baldigst nach, ob die unterstellten Truppenteile entsprechend den gegebenen Befehlen im Besitz ihrer zuständigen Feldpostnummern sind. Sofern dies nicht der Fall ist, hat Ausgabe durch Korps und Div. an diese Truppenteile zu erfolgen. XI. Versorgung abgesplitterter Teile ==================================== 1.) Durch O.K.H. ist Vorsorge getroffen zur Versorgung auf dem Luftweg für abgesplitterte Teile der fechtende Truppe (Teile Inf.-Panzer - und Aufkl.Einheiten) durch Versorgungsabwurfbehälter. 2.) Anforderungen im Bedarfsfall unmittelbar beim A.O.K. unter Angabe von Zahl und Art der abgesplitterten Teile. XII. Meldungen s. Anlage 6 ============== XIII.Oberquatiermeisterabteilung Mohrungen Artl. Kaserne. ================================ II. Teil. ======== a) Geiseln: Für die Festnahme und Behandlung von Geiseln sind die Bestimmungen der H.D.V. g 2 "Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres (sinngemäss gültig für besonderen Einsatz) "Seite 55,Ziffer 12 zu beachten. b) Freischärler: Gefangen genommene Freischärler ( vergl.H.D.V. g 2 Seite 48 Ziffer 4 ) sind nach den Bestimmungen der H.Dv. 3/13 (L.Dv.3/13) " Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege " und " Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege " zu behandeln. Muss auf Grund der §§ 3 (2) der Kriegsstrafrechts-verordnung Freispruch erfolgen, so sind die Betreffenden wie Kriegsgefangene zu behandeln. c) Zwangsmassnahmen: Zwangsmassnahmen,insbesondere polizeilicher Art, zur örtlichen Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung und zur Sicherung der Truppe können von Truppenführern im Range mindestens eines Regiments-oder selbständigen Bataillonskommandeurs unter Meldung an die vorgesozte Dienststelle getroffen werden, auch wo kein "Gefechtsgebiet" befohlen ist. Die Massnahmen sind aufzuheben, wenn der Anlass entfällt. Gegebenenfalls sind sie von den nachfolgenden Truppen zu übernehmen. Bei Gefahr im Verzüge ist jeder Führer zu allen notwendigen Massnahmen verpflichtet. II.Behandlung der wehrfähigen in Feindesland ============================================ a.) Die Wehrfähigen polnischer und jüdischer Nationalität im Alter von 17 - 45 Jahren werden, sobald die Kriegslage es gestattet, von der Armee interniert und wie Kriegsgefangene ( jedoch getrennt von diesen ) behandelt. b) Wehrfähige deutscher Nationalität bleiben auf freiem Fuss. c.) Für die Einrichtung von Freiwilligenwerbestellen für Wehrmacht, SS usw. ergehen zu gegebener Zeit die nötigen Weisungen. Bis dehin ist jegliche Werbetätigkeit verboten. III. Verkehrsüberwachung: Grundsätzlich ist die Reichsgrenze bis auf weiteres für alle Personen gesperrt, die nicht Angehörige der Wehrmacht sind oder zum unmittelbaren ========================= Heeresgefolge gehören. Ausnahmen genehmigt allein das Armeeoberkommando. IV. Durch das A.O.K. werden sicherheitspolizeillche Einsatzgruppen eingesetzt. Aufgabe der Einsatzgruppen ist die Bekämpfung aller Reichsund deutschfeindlichem Elemente in Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe. ´ Jeder Versuch von Streik , passivem Widerstand oder Sabotage ist sofort zu brechen. Gegen Plünderungsversuche ist mit den schärfsten Mitteln vorzugehen. V. Wirtschaft. ============= Es kommt darauf an, dass das gesamte Wirtschaftsleben im eigenen Lande in Gang bleibt, in Feindesland baldmöglichst wieder in Gang kommt. Alle lebenswichtigen Betriebe. Einrichtungen und Vorräte sind alsbald zu sichern, Wehrwirtschaftliche Anlagen, soweit es die Operationen zulassen, zu schonen und alsbald zur Stärkung der eigenen Wehrwirtschaft auszunutzen. VI.Währung ========== Der Wechselkurs für deutsche und polnische sowie Danziger Währung im besetzten Gebiet wird zeitgerecht durch besonderen Befehl bekannt gegeben. VII. Alle Kommandobehörden haben dafür zu sorgen, dass Hamsterkäufe unter Ausnutzung eines günstigen Wechselkurs und billigerer Preise in Zollausland seitens aller Angehörigen der Wehrmacht, Polizei usw. unterbleiben. Unter Hamsterkäufen sind olle Käufe zu verstehen, die nicht augenblicklichen , unmittelbaren persönlichen Bedürfnissen des Käufers dienen. Besondere Pflicht aller Offiziere ist es, ihren Untergebenen auch in dieser Hinsicht ein Beispiel zu geben. IX. Gefangenenorganisation. Alle eingebrachten Gefangenen sind in Gefangenensammelstellen - der Divisionen zu sammeln. Abschub in die Gefangenensammelstellen und Gefangenenlager der Armee erfolgt auf Abruf der Armee. Art des Abschubs wird zeitgerecht befohlen. X. Flüchtlingsorganisation. a.) Alle Flüchtlinge aus Feindesland sind der nächsten Grenz-polizeidienststelle oder Ortspolizeibehörde zuzuführen, die weiteres veranlasst. b.) Im eigenen Land ist jeder Flüchtlingsbowegung mit allen Mitteln entgegenzutreten. |
| Üb.Armeeoberkommando 3
Mohrungen, den 25.8.1939 Abt.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.3 für die Versorgung der 3.Armee. 1.) Nachschubbahnhof für Gruppe Brand, 206.Division und F.Regt.Königsberg: Darkehmen. Üb.A.O.K.3 Abt.O.Qu 2/39 g.Kdos. v.22.8.39 Abschn.B 7 ist zu berichtigen. 2.) Grenzwacht und Ersatztruppen versorgen sich mit Verpflegung in den Aufstellungsorten soweit als Laderaum frei ist. a.) Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung werden angewiesen: Kdt.d.Bef.b.Allenstein auf A.V.L Allenstein Inf.Ers.Btl.2 auf A V L Osterode Grzw.Abschn.21: nördl.Peterswalde eingesetzte Teile auf AVL Osterode südl. -"- -"- " auf AVL Thymau. b) Die Gen.Kdo.z.b.V. und Gruppe Brand unterstellten Grzw.Abschn. sind wirtschaftlich Div. zuzuteilen, die über eigene AVL verfügen. c) Gen.Kdo.z.b.V. werden für Grzw.Abschn.31 - 11 Feldküchen mit E.Trsp. bis 26.8.39 nach Bahnhof Ortelsburg zugeführt. Abholung regelt Gen.Kdo.z.b.V. 3.) Munition: 1., 12. u. 61.Div. werden je 1 Mun.Ausstattung zugewiesen und im Laufe des 26.8. in Grenznahe Mun.A.St. zugeführt. Näheres s. Sonderbefehl. 4.) Versorgung der Gruppe Eberhard ist durch Sonderbefehl geregelt. 5.) Gen.Kdo.z.b.V. und I.A.K. werden je 1 l.Str.Bau Btl. unterstellt mit E.Trsp. bis 27.8. zugeführt. l.Str.Bau Btl.z.b.V.I für I.A.K. nach Neidenburg -"- II " Gen.Kdo.z.b.V. nach Willenberg. 6.) Von den auf Stapelplatz Bhf. Gutfeld, 9 km nnw. Neidenburg lagernden 19 Sätzen Stahlstraßengerät stehen Gen.Kdo.I.A.K. 10 Sätze und Gen.Kdo.z.b.V. 9 Sätze zur Verfügung. Abholung im Bedarfsfall durch Gen.Kdo. 1 Satz = 200 Stahlschwellen und 4 hölzerne Schlegel = 200 m/Straße. Zur Beförderung werden benötigt 15 Lkw (3 t). 7.) a) Durch die Armee wird ein Gefangenendurchgangslager auf dem Truppenübungsplatz Stablack eingerichtet. Abschub dorthin veranlaßt die Armee nach Fertigstellung des Lagers. b) Durch die Armeekorps und die Gruppe Brand sind Gefangenensammelstellen einzurichten. Hierzu sind möglichst die Reitbahnen und Ställe umfriedeter durch Ersatzeinheiten nicht belegter Kasernen zu benutzen. Es stehen u.a. zu diesem Zweck zur Verfügung: Dem XXI.A.K. die Kaserne Marienwerder Dem I.A.K. Teile des Kyffhäuserlagers Hohenstein Dem Gen.Kdo.z.b.V. die alte Jägerkaserne Ortelsburg. Der Gruppe Brand die alte Kaserne Goldap (R.A.D.Lager) e) Etwaiger Bedarf an Stacheldraht ist bei A.O.K.3 (O.Qu.) anzufordern. d) Die eingebrachten Gefangenen sind zahlenmäßig (Offiziere besonders) an A.O.K.3 (O.Qu.) zu melden. |
| Armeeoberkommando 3
Mohrungon, den 27. August 1939. Abteilung OQu Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee. 1.) Verwaltungswesen: a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39 g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3. b) Verpflegung. Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten. 21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus den A.V.L., auf die sie angewiesen sind. 217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen. 206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg. XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu. Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial) von A.V.L. Ostorode nach A.V.L.Geierswalde. 12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg. Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages- satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt: für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ, 1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+) Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade. +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen. c) Bekleidung. Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen. 2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände bei Armee-Intendanten. 3.) Kraftfahrwesen. a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben. b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahr-zeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen, die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen. c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken: 1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen, 2) an B. und G.Wagen der Truppenteile. 4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15. a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein, b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein. 5.) Gerätewesen. Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen, kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen. Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung. |
| Armee-Oberkommando 3
Mohrungen, den 28. August 1939 Abtl.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt. II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen. III.Munitionswesen: Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt. b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt. c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2 IV. Verwaltungswesen: Verpflegung. 1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen. 2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres aus A.V.L.Thymau zu empfangen. 3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt. Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg. 4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen. V. Betriebsstoffvers.s.Anlage. VI.Gerätewesen: Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen: 5 Gasmasken 30 150 Gasplane. Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein. VII.Gefangenenwesen. a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht. b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden. c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene, jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen. VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg. IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden. Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee. Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager: Lager Puppen 5 000 Schuß Neidenburg 5 000 " Ortelsburg 5 000 " Allenstein-Süd 10 000 " -Nord 10 000 " Gilgenburg 5 000 " Hohenstein 5 000 " Osterode 5 000 " Biesenburg 5 000 " Besenburg 5 000 " Lissacken 5 000 " Kaltenborn 5 000 " Feuerwacht-Turm 5 000 " (sw. Willenberg) Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee. 1. Munitionsempfang. XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9: 5 t Patr.s.S.o.L. 1 t Patr.S.m.K, 1 t Patr.S.m.K.L'sp. 1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr. 2t Mun.Zuführung. Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen: 1.) für Ldw.Radf.Schwd. 2 800 Patr.S.m.K. (H) 2.) für Motorbootflottille: 630 Leuchtpatr. 400 Signalpatr. grün 400 Signalpatr. rot 50 Handleuchtzeichen weiß 50 Handleuchtzeichen grün 50 Handleuchtzeichen rot 3.Mun.Bereitstellung. Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt: ================================================== Patronen Einheiten -------------------------------------------- s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist. Staffel 1.(H)/10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 " 2.(H)/10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 " 3.(F)/10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 Kurierstaffel 1 500 12 000 1 500 4 500 320 I./Flak 11 3 000 3 000 1 500 - 160 II./Flak 11 3 000 3 000 1 500 - 160 III./Flak 111 3 000 3 000 1 500 - 160 Koluft b.A.O.K.3 ) einschl.Wz.mot u.)4 500 3 000 - - 160 Radiosondentrupp ) Ln.Abt.(H)mot 4 500 3 000 - - 160 Reserve 3 000 6 000 1 500 3 000 - ------------------------------------------------------------ 27 000 69 000 12 000 21 000 2 080 Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee. Betriebsstoffergänzung. Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen: Einheit Heereseigene Tankanlage Eisenbahn- Friedenstruppenteil Standort tankstelle Bahnhof --------------------------------------------------------------- A.O.K.3 Maldeuten Gruppe Medem Pi.Btl.21 Elbing Gen.Kdo.XXI. mit Korpstruppen Riesenburg 21.Division 14./J.R.45 Marienburg 228.Division 14./J.R.3 Dt.Eylau 61.Division Mühlen 11.Division Pz.Abw.Abt.11 Allenstein Gen.Kdo.I mit Korpstruppen Hohenstein Pz.Div.Kempf Pz.Abw.Abt.21 Osterode 206.Division Pz.Abw.Abt.1 Goldap Gruppe Brand Pz.Abw.Abt.1 Goldap 1.Kav.Brigade Puppen Armee Nachr.Rgt.501 Maldeuten (außer 3./) 3./Armee Nachr. Rgt.501 Hohenstein |
| Armeeoberkommando
Mohrungen, den 29. August 1939 Abtl.O.Qu. Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee. I. Munitionswesen: a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt. Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen. b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden. II.Verwaltungswesen: Verpflegung: 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen. 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt. 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen. 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein. III.Sanitätswesen: 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig: je Krankentransport-Komp. - 1 Satz I je Sanitätskomp. Typ a - 2 Sätze I je Sanitätskomp. Typ b - 1 Satz I je Feldlazarett - 2 Sätze II je Lazarettzug b - 1 Satz III. 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und Insterburg zugeführt. 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage. IV.Veterinär - Wesen: 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit Pferdekrankenzetteln zu versehen sind. 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4, wird hingewiesen. 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind. V.)Gerätewesen: 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein. 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt. 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von: 2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3 2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3 1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9, 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen. 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist. Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen. Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist. Doppellieferungen müssen vermieden werden. 6) Allgemeines Heeresgerät: 217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um. Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und einen kleinen Satz für Küchengerät. 7) Nachr.Gerät: Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen. 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein. VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall. Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden. 1 Anlage! Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee. Meldung über Krankenverpflegungsvorrat. Beispiel ================== ====================================================================== San.Einheit Div.bzw. Kal.führende fehlende fehlende Sätze II Abt. Dienststelle Sätze I ---------------------------------------------------------------------- 1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg. 1 ./. 503 503 IV b San.Komp.b 6l.Div. -.- 1 ./. 161 Feldlazarett A.San.Abt. -.- ./. 2 502 501 ---------------------------------------------------------------------- PP. Summe: |
| I.A.K.
Hohenstein, den 29 August 1939. Abt.Q. Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung =============================================== des I.A.K. 1.) Mit dem 26.August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreußen übernommen. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch ernannt. 2.) Die Fahrdisziplin lässt sehr zu wünschen übrig. Die grosse Zahl von Kraftfahrzeugunfällen beruht in erster Linie auf zu grosse Geschwindigkeiten Die Höchstgeschwindigkeiten werden für alle dem I.A.K. unterstehenden Truppen wie folgt festgesetzt: a.) auf den Landstrassen: einzelne Pkw. und Kräder .................60 km/St. einzelne Lkw. ............................50 km/St. Kolonnen .................................40 km/St. b) in Städten: einzelne Pkw. und Kräder ..................40 km/St. Lkw. und Kolonnen .........................30 km/St. Ein Halten von Kolonnen auf der Strasse ist verboten. Bei längeren Rasten ist grundsätzlich die Strasse freizumachen. Der Herr kommandierende General wird in Zukunft die Führer von Einheiten, die gegen die Höchstgeschwindigkeit und das Haltverbot verstossen, zur Verantwortung ziehen. 3.) Verwaltungswesen. a.) Mit dem 1.X Tag (26.8.) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kfz. Bekleidungs - und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Löhnungs-, Kassen - und Abrechnungswesen dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y Tag befohlen sind. b.) Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Schlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen. c.) Verpfl Empfang für 11.Div. und 61.Div. bis auf weiteres aus A.V.L. Thymau. Empfangszeiten regeln die beiden Div. unmittelbar. An- und Abfahrt für 11.Div. über Paulsgut - Mühlen. An- und Abfahrt für 61.Div. über Seewalde - Thymau. Die Korpstruppen empfangen bis auf weiteres die Verpflegung aus A.V.L. Allenstein. d.) Löhnung für Gefr. und Schützen bis 25.8. einschl. ist auf den Wehrsold anzurechnen. e.) Neben dem Wehrsold wird für Offz. und Wehrmachtsbeamte d.B. bis 25.8. das voll, ab 26.8. das halbe Übungsgeld bezahlt. f.) Freie Verpflegung nach der E.W.V.V. ist ab 26.8. zuständig. Bis 25.8. einschl. werden Verpflegungs- und Abwesenheitszuschüsse bezahlt. g.) Der Verpflegungszuschuss von 0,25 RM fällt ab 26.8. weg. Werden von diesem Zeitpunkt an Kartoffel oder Frischgemüse zur Verbesserung der Verpflegung gekauft, so ist ein entsprechender Gewichtssatz der Gemüseport. aus Mag. Verpflegung einzusparen. Beispiel: Erbsen mit Frischkartoffel. 2/3 der Erbsenport. sollen mit 1/3 der Kartoffelport. gewährt werden. Es sind 2/3 von 180 g Erbsen zu empfangen, 1/3 von 1500 g Frischkartoffeln können gekauft werden. Sollen je l/2 der Erbsen-und Kartolfelport. gewährt werden,so ist 1/2 Erbsenport. zu empfangen, 750 g Kartoffeln können angekauft werden. Verrechnung bei VIII E 230. 4.) Kraftfahrwesen. a.) Betriebsstoffempfang: 11.Div. durch Betr.Stoff Kol. in Allenstein: Pz.Abw.11 61.Div. aus Kesselwagen auf Bahnhof Mühlen (2 Wagen zu 20 cbm) I.A.K. (Stab) und Korpstruppen aus Kesselwagen auf Bahnhof Hohenstein. b.) Reifenanforderung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die M.L. -oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben. c.) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge. Nach Ankauf der Erg. Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.) zu überstreichen, die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen. d.) Einzelfahrzeuge können an sämtlichen heereseigenen Tankstellen und an allen Betriebsstoffwagen der Truppenteile tanken. 5.) Gerätewesen: a.) Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a. Zweibeine, Dreibeine, Erg.Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen, kl.Vorratskasten, Kreiskorn ) eingegangen. Die Divisionen und Korpstruppen setzen sich wegen geschlossener Abholung bzw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung b.) Bei Vorlage von Gerätebedarfsmeldungen ist grundsätzlich nur das Gerät anzufordern, das während der Übung entweder instandsetzungsbedürftig, unbrauchbar oder verloren wurde. Dabei ist solches Gerät nach Stoffgliederungsziffern getrennt auf je einem Blatt mit Anforderungszeichen einzureichen. Es ist vorher zu prüfen, ob eine Instandsetzung durch die Truppe selbst (Waffenmeister usw.) nicht möglich ist. Gerät das bei Aufstellung des Truppenteils, auf Grund und vor dem Ausrücken aus dem Standort fehlte, ist in Fehlbestandslisten der Heeresfeldzeugdienststellen erfasst und wird von diesen selbsttätig nachgeliefert. Eine nochmalige Anforderung durch die Gerätemeldungen ist unzulässig. 6.) Gefangenenwesen. a.) Durch Kommandant d.rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. b.) Durch I.A.K. ist ab 30.8 ein Gefangenenlager im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. Hierher sind alle Überläufer abzuschieben. c.) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie sind umgehend dem I.A.K.(Q) zu melden. 7.) Munition für Luftwaffe. Im Mun.Lager Allenstein Nord wird Mun. zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verf. gestellt. ------------------------------------------------------------------------------ Einheit s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L.Sp. Pist ------------------------------------------------------------------------------ II./Flak 11 5 000 3 000 1 500 - 160 III./Flak 111 3 000 3 000 1 500 - 160 2.(H.) 10 1 500 12 000 1 500 4 500 320 8.) Beim Korps ist seit 28.8. das Feldpostamt 421 eingesetzt, das die Poastversorgung der Korpstruppen übernimmt. Postabgabe und Empfang direkt beim Feldpostamt. 9.) Quartiermeisterabteilung I.A.K. Hohenstein Kath.Schule , Adolf Hitler Str. Hier auch das Feldpostamt. |
| Armeeoberkommando 3 Abtl.O.Qu. Mohrungen, den 31.August 1939 Besondere Anordnungen für die Versorgung zum Operationsbefehl Nr. 4. A. Allgemeines 1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig. 2.) Nachschubstrassen: I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf: Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf, 61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau, 11.Division: Neidenburg - Kandiem. 3.) Nachschubbahnhöfe: I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein, 61.Division: Mühlen, 11.Division: Neidenburg, 206.Division: Osterode, 217.Division: Geierswalde, B.Im Einzelnen. ============ I.Munitionswesen: 1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen. 2.) Es werden zugewiesen: 21.Division Mun.Lager Riesenburg, 11.Division Mun. Lager Neidenburg, 1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen. Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition befiehlt 1.Kav.Brig. 3.) Kdant. der Bef. bei Lötzen werden zugewiesen: 1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I. 4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt: 182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to), 462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to), 5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden. In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet. Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl. A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände. II) Verwaltungswesen: Verpflegung. 1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen. (Lage: H.V.A.Mohrungen). 2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt. Portionssätze: bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder 6 Zigaretten, Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig. 3.) Es werden angewiesen: 217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau). Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein. 206.Div. auf A.V.L. Osterode. 4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode, Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand. 5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung aus A.V.L. Jnsterburg. III.Veterinärwesen: 1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen. Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen. 2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen). Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit. ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9. IV. Kraftfahrwesen: 1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage. 2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung: a) Heereseigene Tankanlagen: Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3, Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg 14./I.R.22 in Gumbinnen b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager): Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg Rhenania - Ossag in Gumbinnen c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen, 3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus: 2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1 2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2 2 " " Dieselkraftstoff 1 G.Wagen mit Schmieröl 1 G.Wagen für Gerät 1 Personenwagen für Unterkunft zugeführt. Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden. V.Gerätewesen: 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt: 50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge) 2.Pioniergerät: In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt: kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen 1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer 11.Div. " 11 = 3 kl. " 21.Div. " 21 = 3 " " 61.Div. " 161 = 6 " " Pz.Div.Kempf 505 = 6 " " Gr.Medem 41 = 3 " " Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr. VI. Zustand der Straßen: 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten. Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden. 2.) Überläufer: Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind. Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität. VII. Postversorgung: Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist. Anweisung auf Betriebsstofflager. Lfd. Nr. Verband Lager Genaue Lage =============================================================== 1 XXI.A.K. m. Korpstruppen Riesenburg Schießstände 2 21.Div. " " 3 228.Div. " " 4 I.A.K. m. Korpstruppen Hohenstein Turnhalle 5 61.Div. " " 6 Pz.Div.Kempf " Eisenbahntankstelle 7 11.Div. Neidenburg Reithalle am Sportplatz 8 Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr. Muschaken Eisenbahntankstelle 9 1.Div. " " 10 12.Div. Ortelsburg Schießstände 11 217.Div. Allenstein " 12 206.Div. Osterode " 13 1.Kav.Brig. Puppen Eisenbahntankstelle 14 Kdtr.d.Bef.b.Lötzen Lötzen Schießstände 15 Gruppe Medem Marienburg Gehöft auf Exerzierplatz 16 Gruppe Baumgartner Elbing Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za. 17 A.Nachr.Regt.501 Osterode Schießstände (außer 3./501) 18 3./A.Nachr.Rgt.50l Hohenstein Turnhalle 19a) Stb.Grzsch.Abschn. Allenstein Schießstände Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten 19b) Grz.Wa.Abschn.21 Osterode Schießstände 19c) Baueinheiten -"- -"- Hohenstein Turnhalle Allenstein Schießstände Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt. |
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