| Befehle 61.Infanteriedivision Juli 1939 |
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Generalkommando
Königsberg (Pr),den 18.7.1939 I.Armeekorps (Wehrkreiskommando I) Ia Nr.35/39 g.K.Chef Betr.: "Fall Weiß". Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.56/39 g.K.Ch.v.1.7.39 Zu Ziffer 4 meldet das Generalkommando: Die 3.Armee überschreitet am Y-Tag X-Uhr im Angriff die polnische Grenze. Das verst.XXI.A.K.nimmt Graudenz, um durch Besitznahme dieser Festung und Bildung eines Brückenkopfes auf dem Westufer der Weichsel den Angriff der 4.Armee durch den Korridor zu erleichtern. Die Masse der Armee, verst.I.A.K., greift übder die Linie Mlawa - Chorzele an und setzt sich in Besitz der Narew - Strecke Pultusk - Rozan, um hierdurch günstige Voraussetzungen für eine gemeinsame Operation der 4.und 3.Armee auf und ostwärts Warschau zu schaffen. Durch ein Sonderunternehmen der Gruppe Medem ist beabsichtigt die Brücken bei Dirschau unversehrt in die Hand zu bekommen. Die Grenze ostwärts Willenberg wird durch verst.Festungsbesatzung Lötzen gesichert. (Gliederung der 3.Armee s.Anl.1 u.Karte 1:300000 Anl.2) Aufträge an die Korps und größeren selbständigen Abteilungen. Gruppe Medem. Gruppe Medem nimmt die Dirschauer Brücken durch Handstreich und verhindert ihre Zerstörung durch den Gegner. Zeitpunkt: Y-Tag X-Stunde (zugleich mit der Grenzüberschreitung der anderen Truppen der 3.Armee). Vorbedingungen: Ausheben der polnischen Zollinspektoren in Kalthof. Absperren des Bhf.Marienburg, der Nogatbrücken und Entfernen der dortigen polnischen Eisenbahnbeamten. Unterbrechung jeder Fernsprech- und Telegrafen-Verbindung in den Freistaat Danzig (einschl.der Eisenbahnbetriebsleitungen der Polen). Unterstützung durch die Luftwaffe: Luftangriff von Teilen des Flieger-Kampfgeschwaders 3 auf den Bhf.Dirschau Y-Tag X-Stunde. Verst.XXI.A.K. 1.) XXI.A.K.greift Y-Tag X-Uhr aus der Bereitstellung in Linie Garnsee - Freystadt über die poln.Grenze an und nimmt Graudenz. Bei Graudenz ist ein Brückenkopf auf dem Westufer der Weichsel zu bilden. Ostwärts der Weichsel ist der Angriff auf Graudenz in Linie Schöneich (an der Weichsel) - - Melno See zu sichern. 2.) Aufklärung bis zur Linie Culm - Gollub - Rypin - Zuromin. Durch die unterstellte A.A.mot.1 ist festzustellen, ob die Orte Neumark, Strasburg und Lautenburg vom Feind besetzt sind. Besondere Beachtung verdient die Gegend um Strasburg und das Waldgebiet nördlich. 3.) Die Masse des Fliegerkampfgeschwaders 3 unterstützt durch Angriff auf die Befestigungen von Graudenz den Kampf des XXI.A.K., Zeitpunkt und Ziele der Angriffe sind mit Fliegerkampfgeschwader 3 unmittelbar zu vereinbaren. Der Einsatz von Luftlandetruppen dicht westl.Graudenz ist beantragt.Befehl hierüber folgt. 4.) Grenzen rechts zu Gruppe Medem Montauer Spitze (a.d.Weichsel), Christburg (Orte zu XXI.A.K.) links zu 61.Div. Alt-Christburg, Saalfeld (61.), Löbau, Lautenburg (61.), Zuromin (Orte zu XXI.A.K.). 5.) Die im Abschnitt des XXI.A.K.eingesetzten Grenzwacht-Truppen werden dem XXI.A.K.unterstellt. Die an der Weichselstrecke Montauer Spitze - Nebrau (ostw.Neuenburg) sichernde Grenzwacht ist bis an das Ostufer der Weichsel vorzuschieben. Die Schleusenanlagen an der Montauer Spitze sind vom Y-Tag X-Uhr zu besetzen und zu sichern. Gegenüber Mewe und Neuenburg ist die Sicherung zu verstärken. 6.) Gruppe Medem nimmt Y-Tag X-Stunde durch Handstreich Dirschau. 61.Division. 1.) 61.Division-der Armee unmitelbar unterstellt-greift am Y-Tag X-Uhr die Grenze überschreitend aus Gegend Leip - Ruhwalde in Richtung auf Löbau an, nimmt Löbau und stellt sich bereit, um ostw.des Forstes Kosten vorbei über Soldau auf Mlawa hinter dem rechten Flügel des I.A.K. zu folgen. 2.) Aufklärung über die Linie Lautenburg - Soldau bis zur Linie Zuromin - Mlawa und in der rechten Flanke bis zur Grenze zum XXI.A.K. 3.) Grenze rechts zu XXI.A.K.: Saalfeld (61.), Dt.Eylau (XXI.A.K.), Lautenburg (61.) Zuromin (XXI.A.K.) links zu I.A.K.: Osterode, Taulensee, Gilgenburg,Gr.Grieben,Usdau,Soldau,Mlawa,(Orte zu I.A.K.). 4.) Gegen die Städte Neumark, Strasburg und Lautenburg klärt die A.A.mot.1 (XXI.A.K.) auf. Übwer die Linie Rauschken - Gr.Schäfken geht die Panzer Div. auf Soldau vor. I.A.K. 1.) I.A.K. greift aus seinem Aufmarschraum am Y-Tag X-Uhr die Grenze überschreitend über die Linie Mlawa - Chorzele gegen die Linie Chiechanow - Crasnosielc an. Angriffsziel: Gewinnung der Narewübergänge in Linie Pultusk - Rozan. 2.) Aufklärung bis zur Linie Sierpc - Plonsk - Nasielsk - Wyskow - Ostrow. 3.) Auf Sicherung der Flanken wird hingewiesen. 4.) Hinter dem rechten Flügel des I.A.K. wird 61.Div. - dem A.O.K. unmittelbar unterstellt- von Löbau über Soldau auf Mlawa folgen. Links des I.A.K.geht 1.K.B. - dem A.O.K. unmittelbar unterstellt - am Y-Tag X-Uhr die Grenze südl Fridrichshof überschreitend auf Ostrolenka vor. 5.) Grenzen rechts zu 61.Div.: Osterode, Taulensee, Gilgenburg, Gr.Grieben, Usdau, Soldau, Mlawa (Orte zu I.A.K.), Lauf des Omulew bis Einmündung in den Narew, Ostrow (1.K.B.). 1.Kavallerie Brigade 1.) 1.Kavallerie Brigade - der Armee unmittelbar unterstellt - greift am Y-Tag X-Uhr aus ihrem Aufmarschraum bei Friedrichshof die Grenze überschreitend auf Ostrolenka an. 2.) Ausfklärung bis zur Grenze Ostrolenka - Lomza - Kolno. 3.) Grenzen rechts zu I.A.K.: Ortelsburg (I.A.K.) - Willenburg (I.A.K.) - Lauf des Omulew bis Einmünding in den NArew - Ostrow, links zu Festung Lötzen: Mucker See, Karpa, Nowogrod. 4.) I.A.K.greift mit linkem Flügel (12.Div.) am Y-Tag X-Uhr bei Chorzele die Grenze überschreitend in Richtung Krasnosielc an. Festung Lötzen sichert durch Grenzwacht und Festungstruppen die Grenze von Karpa nach Osten. Bei Angriff überlegener Feindkräfte ist der Kampf im Raum Grenze - H.K.L.der Festung Lötzen beweglich zu führen. Die Festung Lötzen wird verteidigt. 5.) Die Luftaufklärung im Raum ostwärts des Narew bis zur Bahnlinie Warschau - Bialystok wird durch die Armee durchgeführt. 6.) Zum Angriff auf Ostrolenka wird für Kav.Brig.Unterstützung durch Fliegerkräfte bereitgestellt. Kommandantur der Befestigungen Lötzen. 1.) Kommandant der Bef.b.Lötzen sichert die Grenze Ostpreußens von Karpa bis Filipow (Orte zu Lötzen). 2.) Ab Y-Tag X-Uhr ist Aufklärung über die Grenze bis zur Straße Kolno - Szczuczyn - Grajewo - Augustow - Raczki - Filipow durchzuführen. 3.) Grenzen rechts zu 1.Kav.Brig.: Mucker See, Karpa, Nowogrod, links zu 206.Div.: Angerburg,Filipow (Orte zu Lötzen). 4.) Bei Feindangriffen über die Grenze ist der Kampf zwischen Grenze und H.K.L.der Festung beweglich zu führen. Eingedrungener Feind ist anzugreifen und zurückzuwerfen. Die Festung Lötzen ist gegen alle Feindangriffe zu verteidigen. 5.) Lötzen ist auch während Verwendung der Besatzung vor der Festung durch Sicherheitsbesatzungen zu sichern. 6.) 1.K.B.geht am Y-Tag X-Uhr die Grenze bei Friedrichshof überschreitend gegen Ostrolenka vor. 206.Div. baut aus und sichert die Stellung Waldrand Rothebuder Forst - Goldap - Romintener Heide. Die Sicherung des Raumes zwischen Nordfront der Festung Lötzen und Stellung der 206.Div.(Nordrand Rothebuder Forst) ist Aufgabe der Festung Lötzen. Mit 1.K.B. und 206.Div.ist Verbindung zu halten. 7.) Die Luftaufklärung ostw.der Linie Kolno - Augustow - Sulwaki wird von der Armee durchgeführt. 206.Division 1.) 206.Division baut die Stellung Nordrand Rothebuder Forst - Goldap - Romintener Heide nach Vorarbeiten und Planungen des Kommandanten der Befestigungen bei Königsberg aus. Die Stellung ist gegen jeden Feindangriff zu verteidigen, durch vorgeschobene Abteilungen sind die Bauarbeiten zu sichern. 2.) Grenzen rechts zu Kommandant d.Bef.b.Lötzen: Angerburg - Filipow (Orte zu Kdant.d.B.Lötzen) links zu Grenzwachtabschnitt 51 Gumbinnen (ausschl.) - Wisztyniec. 3.) Mit der im Abschnitt eingesetzten Grenzwacht ist Verbindung zu halten. 4.) Aufklärung ist ab Y-Tag X-Uhr bis zur Linie Filipow - Wizajny vorzutreiben. Die Luftaufklärung ostwärts dieser Linie wird von 3.Armee durchgeführt. 5.) Kommandant der Bef.b.Lötzen sichert die Grenze südl.der Linie Angerburg - Filipowo mit Grenzwacht. Der Kampf zwischen Grenze und H.K.L. der Festung Lötzen wird beweglich geführt, die Festung Lötzen verteidigt. Mit Kdant.d.Bef.Lötzen ist Verbindung zu halten. 6.) Der Abtransport der 206.Div.,Fußtruppe und bespannte Teile; Einladung im Raum Goldap - Stadt Angerapp - Angerburg, der mot.Teile im Landmarsch in Richtung Heilsberg ist vorzubereiten. Auftrag für 217.Division 1.) 217.Div. - der Armee unmittelbar unterstellt - steht am Y-Tag X-Uhr marschbereit in ihrem Versammlungsraum. 2.) I.A.K.mit linkem Flügel (12.Div.) am Y-Tag X-Uhr die Grenze überschreitend gleichzeitig die Grenze bei Friedrichshof zum Angriff in Richtung Ostrolenka. 3.) 207.Div.bereitet Vormarsch über Chorzele hinter 12.Div. und über Friedrichshof hinter 1.K.B.vor. Mit 121.Div.und 1.K.B.ist Verbindung zu halten. Auftrag für den Kommandanten der Befestigungen bei Königsberg Der Kommandant der Bef.b.Königsberg hält sich bereit mit dem Festungsregiment Königsberg die 206.Div.abzulösen und die Kampfführung im Osten der Provinz zu übernehmen. Pionierkräfte der 3.Armee Die Pionierkräfte der 3.Armee treffen alle Vorbereitungen um auf Befehl der Heeresgruppe 1 den Brückenschlag über die Weichsel beginnen zu können. Ergebnis der Vereinbarungen mit: A.Luftwaffenkommando in Ostpreußen 1.) Das Unternehmen Dirschau wird durch eine Staffel des Kampfgeschwaders 3 unterstützt durch Luftangriff auf Bahnhof Dirschau zur X-Stunde, nähere Vereinbarungen erfolgen unmittelbar zwischen Führer Gruppe Medem und Staffelführer. 2.) Der Angriff auf Graudenz etwa Y+1.Tag wird durch das Kampfgeschwader 3 durch unmittelbares Eingreifen in den Erdkampf unterstützt, nähere Vereinbarungen erfolgen unmittelbar zwischen Kommandierendem General XXI.A.K.und Kommandeur Kampfgeschwader 3. Der Ansatz von Fallschirmabspringern und Luftlandetruppen westl.Graudenz gegen die Graudenzer Weichselbrücken ist in Erwägung gezogen. Nähere Vereinbarungen sind vorgesehen zwischen Kommandeur XXI.A.K.und Führer der Luftlandetruppen. 3.) Unterbrechung der Bahnverbindung Wilna - Warschau an mehreren Stellen durch Luftangriff, Schwerpunt in Gegend zwischen Warschau und Bialystok. 4.) Enger Austausch aller Erkundungsergebnisse zwischen Kdr.der Luftw.beim A.O.K.3 und Luftw.Kdo. 5.) Unterstützung der 1.K.B.durch Angriff auf Ostrolenka ist vorzubereiten. B. Marine-Gruppenkommando Ost. Die Vereinbarungen der Transportübung Stolpmünde bilden die Grundlage auch für dieses Unternehmen. Die einzelnen Fragen: a) Balkensperre in der Danziger Hafeneinfahrt, b) Ausschalten und Beseitigen der poln.Besatzung auf der Westerplatte, c) Unmittelbare Nachrichtenverbindung Seestreitkräfte General Eberhardt sind durch M.V.O.mit Festungskommandant Pillau General Eberhardt unmittelbar geregelt worden. Meldung über Übungen, Zeitfolge und sonstige Vorhaben: 1.) Die Übungsräume gehen aus anliegender Planpause hervor. Die Übungen werden durch die Div.Kommandeure geleitet. Gliederung siehe Anlage. Vom 31.8. bis 2.9. sind große Herbstübungen unter Leitung des Übungs-A.O.K.3 vorgesehen. 2.) Zeitfolge zeigt anliegende Übersicht. 3.) Schanzarbeiten werden in zwei Wellen durchgeführt. 1.Welle: a) Ausbau der Goldapstellung von Alt-Bodschwinken - bis Goldapsee durch 1.Div.vom 24.7. bis 9.8. Ausbau der Wodrigstellung beiderseits Garnsee und bei Dt.Eylau durch 21.Div. v.24.7.-12.8. Ausbau der Ortelsburger Waldstellung , besonders am Westflügel bei Gedwangen (Jedwabno) durch 11.Div. vom 8.8. bis 15.8. 2.Welle: Ausbau der Goldapstellung von Alt-Bodschwingen bis Goldapseee durch 206.Div. vom 22.8. bis 30.8. (Fortsetzung des Ausbau der 1.Div.) Ausbau der Befestigungen bei Lötzen (Teilausbau aus dem Armierungskalender) durch Bautruppen der Festung LÖtzen vom 19.8.bis 30.8. b) Ausbau von Vorpostenstellungen in Grenznähe vom 22.8. bis 30.8.durch je ein verst.Btl.an jeder Vormarschstraße. 21.Div.und 228.Div.im Abschnitt Garnsee - Freystadt. 61.Üb.Div. bei Leip und Ruhwalde. 11.Div.an den Straßen: Kl.Koslau, Soldau, Wolla Brodau, Napierken,Kuklin. 1.Div. bei Sawadden bei Kamerau (Dort Pionierkräfte zur Wiederherstellung der Brücke) bei Lomno 12.Div.bei Baranowen bei Flammberg (dort Pionierkräfte zur Wiederherstellung der Brücke bei Chorzele). 4.) Am Staatsakt Tannenberg sind 11.Div., 1.K.B., Teile der Armeetruppen, der Luftwaffe und Kriegsmarine beteiligt. 25.-29.8. Befehl für den Übergang aus den Übungsräumen in die Bereitstellung (ab Y-Tag - 2.Tag). 1.) Ab Y-Tag-2.Tag 0,00 Uhr tritt an Stelle der Übungsgliederung der 3.Armee die anliegende Gliederung (Anlage 1). 2.) 1.K.B.erreicht bis Y-1.Tag den Raum Ortelsburg - Puppen - Aweyden. 3.) Generalkommando I.A.K.verlegt in der Nacht Y-1.Tag zu Y-Tag seinen Gefechtsstand nach Neidenburg. 4.) Sämtliche Divisionen schließen in allgemein südlicher Richtung auf und erreichen in der Nacht Y-1. zum Y-Tag die Räume hinter den Vorpostenstellungen. 5.) 61.Div. macht am Y-2.Tagdie Straßen Osterode - Taulensee - Gilgenburg - Bergling - und Langgut - Hirschberg - Geierswalde - Frögenau - Tannenberg - Tahlheim - Wiersbau nach Westen frei für Panzer Div.Kempf. 6.) Panzer Division Kempf erreicht übder die von 61.Div.freigemachten Straßen am Y-1.Tag mit Anfängen die Linie Steffenswalde - Geierswalde und in der Nacht Y-1.Tag/Y-Tag die Grenze in Linie Gr.Grieben - Taubenhof zum Vormarsch Richtung auf Soldau. |
| Generalkommando I.A.K.
Königsberg (Pr.), den 21.7.39. Abtl.Ib Nr. Bez.: I.A.K. Ia Nr.150/39 geh. vom 5.7.1939. Betr.: Herbstübungen 1939- Versorgung. Besondere Anordnungen für die Versorgung während der Herbstübungen 1939 in Ostpreußen. A.) Allgemeines: =========== 1.) Übungszweck auf dem Gebiet der Heeresversorgung während der Herbstübungen ist, die rückwärtigen Üb.-Dienste eingehend zu schulen. Mit dem Eintreffen der Üb.-Verbände in ihren Übungsräumen erfolgt daher die Versorgung auf den einzelnen Versorgungsgebieten- ausgenommen Munitionswesen - kriegsmäßig unter Ausnutzung und Einsatz aller aufgestellten rückwärtigen Üb.-Dienste. Allen Führern wird zur Pflicht gemacht, diesem Ver-sorgungsgang ihr besonderes Augenmerk zukommen zu lassen. 2.) Über Einsatz der rückw.Dienste der Div. in ihren Übungsräumen ergeht Sonderbefehl an Kdo.Behörden und Div. 3.) Voraussichtlicher Einsatz der rückw. Dienste Üb.A.O.K.: s. Anlage 1. - Sofern die vorgesehenen Einsatzorte in Übungsräumen der Div. usw. liegen - s.Bez.Verfg. Zff.4 ist dafür Sorge zu tragen, daß der erforderliche Unterkunftsraum frei gehalten wird. B.) Im Einzelnen: I. Munitionswesen: ============== 1.) Feldausstattung: Es ist die 1.Ausstattung mitzuführen. 2.) Platzmunition: Platzpatronen und Platzpatronen-Läufe dürfen nicht mitgeführt werden. Die Verriegelungsstücke der P -Läufe sind auf S - Läufe aufzuschrauben, wo sie bisher abgeschraubt waren P - Läufe bleiben in der Garnison. Es ist Vorsorge zu treffen, daß Platzmunition und P - Läufe sohnell (Abholen durch Kw.) in Besitz der Truppe gelangen können. II.Verwaltungswesen: ================ 1.) Verpflegung: a) die Versorgung der im W.Kr.I aufgestellten Truppen- und Übungsverbände ist mit Verfg.Gen.Kdo.I.A.K. IVa Nr.741/39 gK.(C I,2) v. 8.7.39 geregelt. b) Versorgung der Truppen aus dem Reich: 1.) 4.Pz.Brigade, einschl. SS Verbände, versorgen sich nach der Ausschiffung im Wehrkreis I während der Unterbringung in Ortsunterkunft bis zum Eintreffen im Übungsraum in Eigenküchenwirtschaft. Brot, Fleisch, Fleischwaren und Kaffee erhalten sie durch Heeresverpflegungshauptamt Königsberg. Mit Eintreffen im Übungsraum beginnt Magazinverpflegung, die von Manöververpflegungsausgabestelle Allenstein empfangen wird. siehe Anlage 3 2.) Pi.Bt1.42 . 50 und 7./Eisenbahn-Pi.Rgt.68 versorgen sich nach dem Eintreffen im Wehrkreis I bis einschl. 22.8. in Eigenküchenwirtschaft. Brot und Kaffee ist vom Heeresverpflegungshauptamt Elbing zu empfangen. Ab 23.8.(erster Empfang 22.8.) Magazinverpflegung aus Manöververpflegungsausgabestelle Elbing. Siehe Anlage 3. 3.) Alle Einheiten der 12. Division müssen nach der Ausschiffung in Königsberg noch mit 2 Tagesportionen für den Mann einschl. Brot und 2 Rationen Hafer ausgestattet sein (Restliche Teile der 1.Ausstattung) Die am 3., 6. und 7.8. in Königsberg, eintreffenden Teile der 12.Division verpflegen sich bis einschl. 11.8. - auch auf dem Truppenübungsplatz Arys - in Eigenküchenwirtschaft. Brot, Kaffee und Pferdefutter von Heeresverpflegungsamt Arys (unter Zuhilfenahme der Bäckereikompanie 12.I.D.). Ab 12.8. volle Magazinverpflegung vom Heeresverpflegungsamt Arys. Vor Verlassen des Truppenübungsplatzes empfängt 12.Div. eine 1.Ausstattung (4 Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot, 3 Tagessätze Hafer, 1 Tagessatz Heu) zum Verbrauch ab ersten Marschtag. Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung Magazin-Verpflegung aus Manöververpflegungsaus gabestelle Ortelsburg. Siehe Anlage 3. 4.) Zusatz zu b)1-3 : Versorgung mit Fett und Molkereiprodukten zu b 2 u. 3 auch mit Fleisch— wird den Einheiten und Verbänden nach ihrer Ausschiffung von den für sie örtlioh zuständigen Verpflegungsdienststellen Königsberg, Elbing und Arys bekanntgegeben. c) Gültig für alle an den Herbstübungen teilnehmenden Truppen einschl. Luftwaffe. ============================================================================= 1.) Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung setzt für alle Truppen Magazinverpflegung aus Manöververpflegungsausgabestellen gem.Anlage 3 ein. 2.) Rauhfutter: während des Anmarsches in die Übungsräume hat die Truppe für Rauhfutter durch freihändigen Ankauf selbst zu sorgen. 3.) Zur Vereinfachung des Futterempfanges wird folgendes angeordnet: aa) Friedenstruppenteile nehmen von ihrem aus Düngererlösen beschafften Witschaftsbestand eine ausreichende Anzahl von Jutesäcken für den Haferempfang beim Ausrücken mit. bb) Übungsverbände (Mob.Aufstellungen) erhalten Jutesäcke beim erstmaligen Futterempfang von den Verpflegungsdienststellen gegen Empfangsschein. cc) die laufenden Haferausgabe wird danach von den Verpflegungsdienststellen gegen Hergabe einer entsprechenden Anzahl von Säcken vorgenommen. dd) Nach Beendigung der Herbstübungen geben die Mob.-Aufstellungen - s.vorst.Ziff.3.)bb) - die Jutesäcke an diejenigen Verpflegungsdienststellen zurück, von denen sie diese ursprünglioh empfangen haben. 4.) Die Divisionen befördern ihre Verwaltungsdienste in der ersten Marschgruppe in die Übungsräume. Bäckereikompanien und Sohlächtereizüge sind sogleich nach Eintreffen im Übungsraum zur Befüllung der Ausgabestellen-s.Anlage 3 - einzusetzen. Empfang des Backmaterials und Zuführung von Schlachtvieh wird durch Verwaltungsanordnung rechtzeitig befohlen. "Zum 1.8. melden Divisionen bezw. die für die Divisionen 2.u.3. Welle kalenderführenden Dienststellen den beabsichtigten Einsatzort der Bäckereikompanien und Schlächtereizüge mit Angabe des ersten Einsatztages." 5.) Vom Tage des ersten Verpflegungsempfanges im Übungsgelände kommandieren die Divisionen 2 Beamte ihres Verpflegungsamts mit 1/2 Zug Nachschub-Kompanie zur Manöververpflegungsausgabestelle nach folgender Übersicht: 21.Div. zur Manöververpflegungsausgabestelle Riesenburg, 11.Div. " " Thymau, 1.Kav.Brig. " " Allenstein, 12.Div. " " Ortelsburg, 217.Üb.Div. " " Bischofsburg, 206.Üb.Div. " " Goldap. 6.) Auf Beachtung von Anlage 2 wird besonders hingewiesen! 2.) Unterkunftsbedürfnisse: ======================= Zur Unterbringung der Panzer-Div.Kempf in enger Belegung sind bei der Heeresstandortverwaltung Stablack Strohsäcke bereitgestellt, die gegen Empfangsschein von der Heeresstandortverwaltung Stablack abgeholt werden können. Ferner können, soweit notwendig, von der Heeresstandortverwaltung Stablack Waschschüsseln - für je 4 Köpfe 1 Stück - empfangen werden. Bei Verlassen der Unterkunftsräume hat die Truppe für vollzählige Rückgabe der Unterkünftsgeräte an die Heeresstandort-Verwaltung Stablack zu sorgen. 3.) Geldversorgung: ============== 1.)Die Zahlmeistereien sämtlicher Übungsverbände, die im Laufe des Monats August und später entweder zu den Aufstellungsübungen (Herbstübungen) oder in mobmäßiger, einsatzbereiter oder beschleunigt ausrückfähiger Gliederung (d.h.ohne Ausspruch des X- oder Mob.Falls, Auslösung der Einsatzbereitschaft oder Herstellung der beschleunigten Marschbereitschaft)ihren Standort oder Aufstellungsort verlassen, empfangen vor dem Ausrücken bei ihren zuständigen H.St.O.-Kassen den Geldbedarf für 45 Tage als Übunsgsvorsohuß gegen Quittung, die außer dem Sichtvermerk des Kommandeurs die Angabe der endgültig buchenden friedensmäßigen Zahlmeisterei (vergl.Gen.Kdo.I.A.K. Ib Nr.386/39 g.K. v.12.6.39 Abschn.VI Geldversorgung, Kassen-und Buchführung, nur verteilt an Div., 1.Kav.Brig., Ldw.Kdr., Kdr.d.Pion., Nachr.Tr., Fz.Kdo. u. W.E.J.) enthalten muß. Unter zuständiger H.St.O.-Kasse ist die H.St.O.-Kasse zu verstehen, die im Mob.bezw. X-Fall durch Spalte 17 b Teil III der Mob.-Hauptliste bestimmt ist. Dem als Übungsvorschuß zu empfangenden Geldbedarf für 45 Tage ist der Betrag gleichzusetzen, der im Mob.-bezw. X-Fall für die ersten 30 Mob.-Tage an Hand der Mitteilungen "Geldbedarf im Mob.-Fall" nach "Mob.V.Bl." 1939, Ziff.176 zu empfangen ist. Der zu empfangende Betrag ist daher der vorgenannten Mitteilung zu entnehmen. 2.)Aus dem Übungsvorschuß sind alle anfallenden baren Auszahlungen zu leisten. Auszahlungen, die durch Buchausgleich oder unbar im Postscheck- oder Giroverkehr bewirkt werden können, erledigen die zuständigen H.St.O.-Kassen. 3.)Die mit Zahlungsmitteln für 43 Tage nach Ziff.1 aus gestatteten Verbände erheben beim etwaigen Auslösen der Einsatzbereitschaft oder im Mob.-bezw.X-Fall zunächst keine weiteren Zahlungsmittel bei den zuständigen H.St.O.-Kassen. Die Geldversorgung erfolgt dann nach Bedarf durch die einzurichtenden Feldkassen, die die benötigten Zahlungsmittel mittels grünem Scheck mit rotem Streifen bei der nächstgelegenen Reichsbankanstalt abheben. Die Zahlmeistereien legen ihre Geldbedarfsanmeldungen bei Bedarf alsbald dem zuständigen Div.Intendanten oder der Div.Feldkasse vor. Zusätze : a) O.K.H. hat sich Vorbehalten, nötigenfalls im Laufe des Monats August 1939 anzuordnen, daß der von dem 45-tägigen Geldstand im August 1939 verbrauchte Teilbetrag Anfang September durch Vermittlung der zuständigen H.St.O.-Kassen ganz oder zum Teil wieder ergänzt wird. b) Über Zuteilung der Zahlmeistereien der Übungstruppenteile zu friedensmäßigen Zahlmeistereien zur endgültigen Buchung der Ausgaben der Übungstruppenteile ergeht Sonderbefehl. c) Über die Buchung und Abrechnung der Ausgaben der Zahlmeistereien der Übungstruppenteile stehen die notwendigen Bestimmungen vom O.K.H. noch aus. Sie werden nach Eingang beschleunigt herausgegeben werden. 4.) Marketenderwaren: ================ Den Divisionen 1.Welle wird anheimgestellt, zur Versorgung der Truppe mit Marketenderwaren (insbesondere mit Zigarren, Zigaretten und Mineralwasser) den Kantinenpächter ins Übungsgelände nachzuziehen. Die kalenderführenden Dienststellen der Div.2.u.3. Welle können sich mit den Truppen der Div.1.Welle in Verbindung setzen, um die Kantinenpächter der aktiven Truppe in die Versorgung der Truppen 2. und 3.Welle miteinzuschalten. Außerdem wird dafür Sorge getragen, daß die Truppe nach Maßgabe ihrer verfügbaren Geldmittel in der Nähe der Manöververpflegungsausgabestellen Marketenderwaren freihändig ankaufen kann. Beim O.K.H. ist beantragt, für die Übungstruppenteile, die über keine Kantinenmittel verfügen, einen Vorschuß zur Bildung eines Kantinenfonds bereitzustellen. III. Sanitätswesen: ============= 1.) Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist durch O.K.H.Vorsorge getroffen, dass ab 16.8. die Hilfsarztstellen sämtlicher Üb.Inf.Batl. besetzt werden können. Die vorgesehenen San.Offiziere und Unterärzte werden zu den Aufstellungsorten dieser Einheiten in Marsch gesetzt. 2.) Die sanitäre Versorgung der übenden Truppe erfolgt: a) friedensmäßig bei Gruppe Medem, Pz.Div.Kempf, 1.Kav.Brig., 217.Üb.Div. und 206.Üb.Div., b) kriegsmäßig bei allen übrigen Verbänden. 12.Division wird hierzu Üb.Armee - Feldlazarett 508 bis 23.8. nach Willenberg zugeführt und unterstellt. Genauer Zeitpunkt des Eintreffens wird nach Ein -fehlt- 3.) Versorgungsgang zu Ziffer 2a: a) Leichtkranke verbleiben bei der Truppe. b) Kranke und Verletzte, die stationärer Behandlung bedürfen, sind Heeresstandortlazaretten oder örtlichen Zivilkrankenhäusern - s.Anlage 4 - zuzuführen. 4.) Versorgungsgang zu Ziffer 2 b: a) Einrichtung von Krankensammelpunkten auf dem Marsch zu den Übungsräumen und in den Übungsräumen durch die Division. Hierzu zweckmäßig San.Komp. in 1.Marschgruppe voraus. - Zuführung der Kranken zu diesen Krankensammelpunkten durch die Truppe, Abtransport vom Krankensammelpunkt zum Div.Feldlazarett durch Kr.Kw.Züge der Div. b) In dringenden Fällen kann gem. Ziff. 3 b verfahren werden. 3.) San.Material zur Ergänzung ist auf dem Dienstweg bei Üb.A.O.K.3 Abt.IV b, anzufordern. IV. Veterinärwesen: ============== 1.) Üb.A.O.K.3 verfügt nicht über Vorratspferde. 2.) Ergänzungsbedarf an Vet.Gerät ist bei Üb.A.O.K.3, Abt.IV. auf dem Dienstweg anzufordern. 3.) Anweisung auf Armee-Pferdelazarette s.Anlage 5. V.Kraftfahrwesen: ============== 1.) Sonderregleung für Pz.Div.Kempf und 12.Div. für die Zeit von der Ausschiffung bis zum Abmarsch in den Übungsraum a) Stab und 1/2 4.Pz.Brig.: Zur Auffüllung der Kraftstoffbehälter - nicht Res.Kanister - stehen den Einheiten Tankwagen an den Ausladeplätzen zur Verfügung. Tankstellen sind so eingerichtet, daß Heranfahren der Kfz. zum Auftanken einseln möglich ist. Für weitere Versorgung werden angewiesen: Kraftstoff: Benzol-Vereinigung des Ostens G.m.b.H., Königsberg(Pr.), Weidendamm 22 Tel.: 461 17 Öl: Rhenania-Ossag,Königsberg(Pr.), Hindenburgstr.9 Tel.: 248 34. Bedarfsanmeldung bei den Firmen durch die Einheiten 24 Std. vor Gebrauch. Zuführung durch die Kraftstoff-Firmen. Abrechnung über die entnommenem Betriebsstoff-und Ölmengen hat mit den Firmen unmittelbar zu erfolgen. Kf.Gerät: Mercedes bei Daimler-Benz, Königsberg(Pr.), Samlandweg 43 Tel.: 302 01 b) SS Verbände: s.Verfg.I.A.K.Ib Nr.450/39 g. v. 12.7.39, Ziff.5. (Sonderverteiler) c) 12.Div.: Zur Auffüllung der Kraftstoffbehälter -nicht Res.Kanister - stehen den Einheiten Tankwagen an den Ausladeplätzen zur Verfügung. Tankstellen sind so eingerichtet, daß Heranfahren der Kfz. zum Auftanken einzeln möglich ist. Betriebsstoffergänzung während des Aufenthhaltes auf Tr.Üb.Pl.Arys durch heereseigene Tankanlage der Kdtr.Tr.Üb.Pl. Arys, Die Div.verläßt Tr.Üb.Pl.Arys mit einer 1.Ausstattung. 2.) Alle Truppen aus dem Bereich des W.Kr.I führen beim Abmarsch aus den Standorten bezw.Aufstellungsorten eine volle 1.Ausstattung mit. 3.) Die Übungs(Mob)-Einheiten empfangen den Betriebsstoff für die 1.Ausstattung gemäß den in den Mob.Kalendern befindlichen Betriebsstoffanweisungen der Wehrersatz - Insp. unter Verwendung der diesen Anweisungen beigefügten Auslieferungsscheine. Ausgabe der bei den Wehrmeldeämtern hinterlegten Sperranordnungen erfolgt für das Übungsvorhaben nicht! Die Betriebsstoff-Firmen werden durch W.In.I über Ausgabe des Betriebsstoffes der privaten Tankstellen entsprechend angewiesen. 4.) Betriebsstoffergänzung der Verbände während der Herbstübungen: a) Mit Erreichen der Übungsräume ist dafür Sorge zu tragen, daß der Tagesverbrauch so ergänzt wird, daß die Verbände jeweils am nächstfolgenden Tag im Besitz einer vollen 1.Austattung sind. b) Zu dieser Betriebsstoffergänzung werden die Verbände auf heereseigene Tankanlagen gem.Anlage 6 angewiesen. VI. Gerätewesen: =========== 1.) Erforderliche Instandsetzungen sind durch die Truppe(Waffenmeistereien, Feldwerkstätten usw.) durchzuführen. 2.) Unumgänglich notwendige Ergänzungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Fachbearbeitern Üb.A.O.K.3 auf dem Dienstweg anzufordern. VII. Ordnungsdienste: =============== 1.) Die Div. tragen für Verkehrsreglung beim Anmarsch in den Übungsraum und im Übungsraum selbst Sorge. Die Üb.Gen.Kdos. und Div. sind für Verkehrsreglung in ihren Aufsichtsgebieten bezw. Übumgsräumen, insbesondere Verkehrsreglung an den in ihren Gebieten bzw.Räumen gelegenen Manöververpflegungsdienststellen und heereseigenen Tanklagern-s.Anl.3 u. 6 voll verantwortlich. Sonderreglung s.Anl.3 u.6, sowie nachfolgende Ziffer 2.) 2.) An allen außerhalb der Aufsichtsgebiete und Übungsräume gelegenen wiohtigen Verkehrsknotenpunkten, Verpflegungsdienststellen und heereseigenen Tanklagern wird die Verkehrsreglung durch Üb.A.O.K.3 durchgeführt. Insbesondere regelt Üb.A.O.K.3 den Verkehr an Manöververpflegungsausgabestellen Elbing, Maldeuten und Allenstein, sowie an heereseigenen Tanklagern in Elbing und Allenstein. 3.) Die Ortskommandanturen Elbing und Lötzen sind mit dem Tage des Einsatzes der Gruppe Medem bezw. Kdt.d.Bef.b.Lötzen unterstellt. VIII. Feldpost. ======== 1.)Die Postversorgung der Truppen erfolgt mit Einsatz der Üb.Feldpostleitstelle 500 in Königsberg über die Feldpostämter. 2.)Sendungen müssen freigemacht sein — keine Feldpostkarten! - Sie dürfen nur unter Üb .Feldpostnummer gem. Mob.Hauptlisten Teil I, Spalte 11 c erfolgen. Die Truppe ist hierüber eingehend zu belehren. Beispiel: Soldat Karl Müller, Üb.Feldpost-Nummer 103576 über Üb.Feldpostleitstelle 500. 3.) Die Postversorgung der Armeetruppen und Gruppe Medem erfolgt durch Üb.Armeebriefstelle 500. 4.) Feldpostamt 509 wird 1.K.B. bis 20.8. nach Allenstein zugeführt und unterstellt. IX. Übersicht über Meldungen s.Anlage 7 (folgt später) X. O.Qu.Abteilung Üb.A.O.K.3 ab 22.8. früh Mohrungen, Art.Kaserne. Anlage 1 zu I.A.K.Ib Qu.Nr.485/39 vom 21.7.1939 Einsatzorte der rückwärtigen Dienste Üb.A.O.K.3 (berichtigt gem.I.A.K.Abt.Ib Q.Nr.565/39 geh.v.9.8.39 Einheit Einsatzort Eintrefftag Übungsraum bzw.Aufischtgebiet 1. Nachschubdienste: Üb.Armee-Nachschubführer 501 Mohrungen 21.8. 19.8. - Üb.Nachschub-Btl.502 Diwitten (6km n.Allenstein) 20.8. 1.K.B. Üb.Nachschub-Btl.507 Göttkendorf (6km nw.Allenstein) 20.8. 1.K.B. Üb.Kraftfahrpark 501 Allenstein 20.8. 1.K.B. Üb.Kraftfahrpark-Kp.501 Allenstein 20.8. 1.K.B. Üb.Feldwerkstatt 502 Bartenstein 20.8. - 1a) Transporteinheiten: Üb.Kw.Transport-Abteilung 501 Stablack 1.8. - 2.) Verwaltungsdienste: Üb.Bäckerei-Kp.503 Dietrichswalde (15km nw.Allenstein)17.8. 1.K.B. Üb.Bäckerei-Kp.505 Davidshof (9km so.Passenheim) 17.8. 1.Üb.Div. Üb.Bäckerei-Kp.602 Amalienruh (4km nw.Rosenberg) nach Ausschiffung - Üb.Bäckerei-Kp.604 Loetzen (unterst.d.Kdt.Bef.d.Bef.Loetzen) nach Ausschiffung - Üb.Bäckerei-Kp.621 Gr.Bunau (3km nw.Rosenberg) nach Ausschiffung - Üb.Bäckerei-Kp.622 Malschoewen (4km w.Mensguth) nach AUsschiffung 1.Üb.Div. Üb.Schlächterei-Zug 503 Allenstein 17.8. 1.K.B. Üb.Schlächterei-Zug 505 Ortelsburg 17.8. 12.Div. Üb.Armeeverpfl.Amt.601 (501?) Liebstadt 22.8. Pz.Div.Kempf Üb.Grz.?.Verpfl.Amt 171 Guttstadt 19.8. Pz.Div.Kempf 3.) Sanitätsdienste: Üb.Krankentransport Abt.503 Stab u.2.Komp. Stabigotten 22.8. 11.Div. 1.Komp. Miswalde 22.8. A.A.(mot)1 3.Komp. Mensguth 22.8. 217.Üb.Div. Üb.Armeesanitäts-Abt.501 Gr.Gottswalde (6km s.Mohrungen) 21.8. - Üb.Sanitätskompanie 500 Sonnenborn (9km s.Mohrungen) 23.8. - Üb.Sanitätskompanie 501 Frankenau (12km sw.Bischofsstein) 23.8. Üb.Gen.Kdo.I.A.K. Üb.Sanitätskompanie 621 Zinten nach Ausschiffung Pz.Div.Kempf unterstellt Üb.Armeefeldlazarett 502 Miswalde 23.8. A.A.(mot)1 Üb.Armeefeldlazarett 504 Wormditt 23.8. Pz.Div.Kempf Üb.Armeefeldlazarett 506 Heilsberg 23.8. - Üb.Armeefeldlazarett 508 Willenberg unterstellt 12.Div. 23.8. 12.Div. Üb.Kr.Kw.Zug 502 Miswalde 23.8. A.A.(mot)1 Üb.Kr.Kw.Zug 504 Wormditt 23.8. Pz.Div.Kempf Üb.Kr.Kw.Zug 506 Heilsberg 23.8. - Üb.Kr.Kw.Zug 508 Miswalde 23.8. A.A.(mot)1 Üb.Kr.Kw.Zug 510 Heilsberg 23.8. - Üb.Kr.Kw.Zug 512 Wormditt 23.8. Pz.Div.Kempf Üb.Kr.Kw.Zug 611 Zinten nach Ausschiffung unterstellt der Pz.Div.Kempf 4.) Veterinärdienste: Üb.Armeepferdelazarett 503 Klaukendorf (9km so.Allenstein) 23.8. 1.Üb.Div. Üb.Armeepferdelazarett 506 Stuhm 23.8. Gruppe Medem Üb.Armeepferdelazarett 509 Peitschendorf (15km s.Sensburg) 23.8. 217.Üb.Div. Üb.Pferdetransp.Abt.1./503 Klaukendorf 23.8. 1.Üb.Div. Üb.Pferdetransp.Abt.2./503 Klaukendorf 23.8. 1.Üb.Div. Üb.Pferdetransp.Abt.1./506 Stuhm 23.8. Gruppe Medem Üb.Pferdetransp.Abt.2./506 Stuhm 23.8. Gruppe Medem Üb.Pferdetransp.Abt.1./509 Peitschendorf 23.8. 217.Üb.Div. Üb.Pferdetransp.Abt.2./509 Peitschendorf 23.8. 217.Üb.Div. 5.) Ordnungsdienste: Üb.Kdt.d.rückw.Armeegeb.501 Maldeuten 20.8. - Üb.Feldgendarmerie-Abt.501 Stb.u.3.Komp. Allenstein 18.8. 1.K.B. 1.Komp. Liebsmühl 18.8. Üb.Gen.Kdo.I.A.K. 2.Komp. Rößel 18.8. - Üb.Ortskommandtr.II 508 Elbing 18.8. Gruppe Medem Üb.Ortskommandtr.II 510 Mohrungen 18.8. - Üb.Ortskommandtr.II 511 Lötzen 18.8. Kdtr.d.Bef.b.Lötzen Üb.Ortskommandtr.II 513 Allenstein 18.8. 1.K.B. Üb.Kdo.Stab z.b.V. Schildeck (12km so.Osterode) 19.8. 61.Div. 6.) Straßenbaudienste: Üb.Straßenbau-Btl.505 Bartenstein 20.8. - Üb.Straßenbau-Btl.510 Rößel 20.8. - 7.) Feldpostdienste: Üb.Armeeleitstelle 500 Königsberg 17.8. - Üb.Armeebriefstelle 500 Mohrungen 20.8. unterstellt 12.Div. Üb.Feldpostamt 501 Ortelsburg 20.8. Üb.Feldpostamt 506 Liebstadt 20.8. unterstellt Pz.Div.Kempf Üb.Feldpostamt 509 Allenstein 20.8. 1.K.B. Anlage 2 zu I.A.K.Ib Qu Nr.485/39 g. v.21.7.39 Auszugsweise Abschrift. aus Verfg.I.A.K.IVa Nr.741/39 g.K.(CI,2) vom 8.7.1939. 1.-4.) pp. 5.) Alle Truppenführer überwachen ständiges Vorhandensein der eisernen Portionen und Rationen. Die bei Pz.Division Kempf, I./Pz.10, A.A.(mot)1 und Div.Aufkl.Abt. befindliche Sonderausstattung an Verpflegungsmitteln (Mischkonserven usw.), die auf den Gefechtsfahrzeugen mitzuführen ist, darf während der Herbstübungen nicht angegriffen werden. 6.) Der zur Verbesserung der Verpflegung - auch Ankauf vonSpeisezutaten - dienende Teil des Verpflegungszuschusses (0,15 RM) verbleibt der Truppe. 7.) Beim Beziehen von Biwak während der diesjährigen Herbstübungen ist Wärmeholz nicht zuständig. Für Lagerstroh sorgt die Truppe. 8.) Mit Abmarsch aus dem Standort bezw. Aufstellungsort sind sämtliche Offiziere und Wehrmachtbeamte der übenden Truppenteile und Stäbe zur Teilnahme an der vollen Heeresverpflegung verpflichtet. Für einzelentsandte Offiziere und Kraftfahrer kann der zuständige Truppenbefehlshaber (vom Regiment oder selbst.Abt. einschl. aufwärts) Ausnahmen zulassen. 9.) pp. Anlage 3 zu I.A.K.,Ib Qu.Nr.485/39 g.vom 21.7.1939. Magazinverpflegung ================== Es werden angewiesen: Lfd.Nr. Übungstruppenteil Manöververpflegungsausgabestellen Bemerkungen 1. Üb.A.O.K.3 Maldeuten 2. Üb.Gen.Kdo.XXI.A.K.mit Korpstr. Riesenburg 3. Üb.Art.Rgt.Stab 511 Riesenburg II./A.R.57 Riesenburg Üb.Art.Abt.511 Riesenburg Üb.Art.Abt.526 Riesenburg Üb.B.Abt.21 Riesenburg I./Pz.Rgt.10 Riesenburg M.G.Btl.9(o.1 Kp.) Riesenburg A.A.(mot)1 (o.Abstellungen) Riesenburg 4. 21.Div. Riesenburg 5. 228.Üb.Div. Riesenburg 6. Üb.Gen.Kdo.I.A.K.(m.Korpstr.) Allenstein Verkehrsregelung zusammen mit Üb.A.O.K.3 7. Üb.Art.Rgt.Stab 501 Allenstein II./A.R.37 Allenstein II./A.R.47 Allenstein Üb.Art.Abt.506 Allenstein Üb.B.Abt.1 Allenstein Üb.B.Abt.11 Allenstein 8. Pz.Div.Kempf Allenstein 9. 12.Div. Ortelsburg 10. 1.Üb.Div. Ortelsburg 11. 11.Div. Thymau 12. 61.Üb.Div. Thymau 13. 1.K.B. Allenstein 14. 217.Üb.Div. Bischofsburg 15. Kdt.d.Bef.b.Lötzen mit Festgs.-u.Bautruppen Lötzen Lötzen 16. Üb.Panzerzug 6 Lötzen 17. 206.Üb.Div. Goldap 18. Gruppe Medem Elbing mit Pi.Btl.41(Tle.) Elbing 1 Komp.M.G.Btl.9 Elbing Üb.Art.Abt.536 Elbing A.A.(mot)1 (Teile) Elbing Üb.Panzerzug 7 Elbing 19. Eisenbahn-Batterie Pillau Lötzen 20. Üb.Pi.Rgt.541 Elbing Pi.Btl.42 Elbing Pi.Btl.50 Elbing 7./Eisenb.-Pi.Rgt.68 Elbing 21. Üb.Armee-Nachr.Rgt.501 Maldeuten 22.Flieger u.Flakverbände: 3.(F)/10 Maldeuten Kurierstaffel Maldeuten Luft-Nachr.Abt.(H) mot Maldeuten 1.(H)/10 Riesenburg I./Flak 11 Riesenburg 2.(H)/11 Allenstein II./Flak 11 Allenstein III./Flak 111 Allenstein Anmerkung: "Unterstrichen" bei Übungstruppenteil - ausgenommen Lfd.Nr.22-bedeutet "Verantwortlich für Verkehrsregelung bei Empfängen in den betr.Ausgabestellen" Übungstruppenteil Manöververpflegungsausgabestellen Bemerkungen 23.) Rückw.Üb.Dienste Üb.A.O.K.3 a) Nachschubdienste: Üb.Armeenachschubführer 501 Maldeuten Üb.Nachschub-Btl.502 Allenstein Üb.Nachschub-Btl.507 Allenstein Üb.Kraftfahrpark m.Kf.Park Kp.501 Allenstein Üb.Feldwerkstatt 502 Bischofsstein b) Verwaltungsdienste: Üb.Bäckerei-Kp.502 Allenstein Üb.Bäckerei-Kp.505 Ortelsburg Üb.Schlächterei-Zug 503 Allenstein Üb.Schlächterei-Zug 505 Ortelsburg Üb.Armeeverpfl.Amt 501 Maldeuten c) Sanitätsdienste: Üb.Krankentransport-Abt.503 Stab Allenstein 1.Kp. Maldeuten 2.Kp. Allenstein 3.Kp. Ortelsburg Üb.Armeesanitäts-Abt.501 Maldeuten Üb.San.Kp.500 Maldeuten Üb.San.Kp.501 Bischofsstein Üb.Feldlazarett 502 Maldeuten 504 Allenstein 506 Bischofsstein 508 (12.Div.untesrt.) Ortelsburg Üb.Kr.Kw.Zug 502 Maldeuten 504 Allenstein 506 Bischofsstein 508 Maldeuten 510 Bischofsstein 512 Allenstein d) Veterinärdienste: Üb.Pferdelazarett 503 Allenstein 506 Riesenburg 509 Ortelsburg Üb.Pferdetrsp.Kol.1./503 Allenstein 2./503 Allenstein 1./506 Riesenburg 2./506 Riesenburg 1./509 Ortelsburg 2./509 Ortelsburg e) Ordnungsdienste: Üb.Kdt.rückw.Armeeg.501 Maldeuten Üb.Feldgendarmerie-Abt.501 Stab Allenstein 1.Kp. Maldeuten 2.Kp. Bischofsstein 3.Kp. Allenstein Üb.Ortskdtr.II 508 Elbing 510 Maldeuten 511 Lötzen 513 Allenstein f) Strassenbaudienste: Üb.Str.Bau-Btl.505 Bischofsstein 510 Bischofsstein g) Feldpostdienste: Üb.Armeeleitstelle 500 - Üb.Armeebriefstelle 500 Maldeuten Üb.Feldpostamt 501 Allenstein Üb.Feldpostamt 509 Ortelsburg 1.K.B.unterstellt Anlage 4 zu gen.Kdo.Ib Nr.485/39 g.v.21.7.39 Übersicht der Heeresstandortlazarett und Krankenhäuser. ====================================================== 1.) Heeresstandortlazarette: H.St.O.Lazarett Allenstein H.St.O.Lazarett Elbing H.St.O.Lazarett Königsberg-Maraunenhof H.St.O.Lazarett Königsberg Yorckstr. Üb.Res.Lazarett Lötzen 2.) Zivile Krankenhäuser - nur für dringende Fälle.- Bartenstein Neidenburg Dt.Eylau Ortelsburg Heilsberg Osterode Johannisburg Rastenburg Marienburg Sensburg Marienwerder Stuhm Anlage 5 zu gen.Kdo.Ib Nr.485/39 g.v.21.7.39 Pferdelazarette =============== Es werden angewiesen: Lfd.Nr. Einheit Üb.Armeepferdelazarett Nr. Einsatzort 1 21.Division 506 Stuhm 1a Üb.Armee Nachr.Rgt.501 (handschrftl.ergänzt) 2 228.Üb.Division 506 Stuhm 3 61.Üb.Division 503 Klaukendorf (9km so.Allenstein) 4 11.Division 503 Klaukendorf (9km so.Allenstein) 5 1.Üb.Division 503 Klaukendorf (9km so.Allenstein) 6 1.Kav.Brig. 503 Klaukendorf (9km so.Allenstein) 7 12.Division 509 Peitschendorf (15km s.Sensburg) 8 217.Üb.Division 509 Peitschendorf (15km s.Sensburg) 9 Festgs.Tr.Lötzen 509 Peitschendorf (15km s.Sensburg) 10 206.Üb.Division W.Kr.Pfd. Laz.I Königsberg (Pr.) 11 Rückw.Dienste gem.Sonder- Üb.A.O.K.3 befehl Anlage 6 zu gen.Kdo.Ib Nr.485/39 g.v.21.7.39 Betriebsstoffergänzung. ====================== Heereseigene Tankanlage Lfd.Nr. Einheit Standort Friedenstruppenteil Bemerkungen 1 Üb.A.O.K.3 Osterode Pz.Abw.Abt.21 2 Gruppe Medem Elbing Pi.Btl.21 Verkehrsregelung durch Üb.A.O.k.3 3 Üb.Gen.Kdo.XXI Dt.Eylau 14./I.R.3 mit Koprstruppen 4 Üb.Art.Rgt.Stb.511 Elbing II./A.R.57 II./A.R.57 Elbing II./A.R.57 Üb.Art.Abt.511 Elbing II./A.R.57 -"- Üb.Art.Abt.526 Elbing II./A.R.57 Üb.B.Abt.21 Elbing II./A.R.57 5 I./Pz.Rgt.10 Zinten I./Pz.Rgt.10 -"- M.G.Btl.9 (o.1 Kp) Elbing N.A.21 -"- A.A.(mot)1 (o.Abst- Elbing N.A.21 -"- ellungen) 6 21.Division Marienburg 12./I.R.45 7 228.Üb.Division Dt.Eylau 14./I.R.3 8 Üb.Gen.Kdo.I.A.K. Allenstein 11.Div. mit Korpstruppen 9 Üb.Art.Rgt.Stb.501 Allenstein 14./I.R.2 II./A.R.37 Allenstein 14./I.R.2 II./A.R.47 Allenstein 14./I.R.2 Üb.Art.Abt.506 Allenstein 14./I.R.2 Üb.B.Abt.1 Allenstein 14./I.R.2 Üb.B.Abt.11 Allenstein 14./I.R.2 10 61.Üb.Division Osterode Pz.Abw.Abt.21 11 11.Division Osterode Pz.Abw.Abt.21 12 Pz.Div.Kempf Allenstein Pz.Abw.Abt.11 13 1.Kav.Brigade Allenstein Neue Wardanger Kaserne 14 1.Üb.Division Allenstein Pz.Abw.Abt.11 15 12.Division Allenstein Pz.Abw.Abt.11 16 217.Üb.Division Rastenburg 14./I.R.23 17 Festgs.Tr.Lötzen Lötzen II./A.R.47 18 206.Üb.Division Goldap Pz.Abw.Abt.1 19 Üb.Pi.Rgt.541 Heiligenbeil M.G.Btl.9 Pi.Btl.42 Heiligenbeil M.G.Btl.9 Pi.Btl.50 Heiligenbeil M.G.Btl.9 7./E.Pi.Rgt.68 Heiligenbeil M.G.Btl.9 20 Flieger u.Flakverbände 3.(F)/10 Braunsberg 14./I.R.24 Kurierstaffel Braunsberg 14./I.R.24 Ln.Abt.(H)mot Braunsberg 14./I.R.24 1.(H)/10 Dt.Eylau 14./I.R.3 I./Flak 11 Dt.Eylau 14./I.R.3 2.(H)/10 Allenstein Nachr.Abt.11 II./Flak 11 Allenstein Nachr.Abt.11 III./Flak 111 Allenstein Nachr.Abt.11 21 Rückw.Üb.Dienste Üb.A.O.K.3 gem.Sonderbefehl. Anmerkung: "Unterstrichen" bei Übungstruppenteil - ausgenommen Lfd.Nr.22-bedeutet "Verantwortlich für Verkehrsregelung bei Empfängen in den betr.Tankanlagen" |
| Generalkommando I.A.K.
Königsberg (Pr.) den 26.7. 1939 Abt. Ib Qu Az. Qu. Bezug: Gen.Kdo.I.A.K.,Abtl.Ib Nr.485/39 geh.v.21.7.39. Betr.: Herbstübungen 1939 - Nachtrag zu Bes.Verfügung. a) Streiche Abs.2 und setze dafür: "Beispiel: Soldat Karl Müller Übungspostnnmmer 103576 Postleltstelle Königsberg (Pr.) 5 " b) Trage als Abs.3 naoh: Zur reibungslosen Postversorgung ist erforderlich,dass jeder Soldat seine Anschrift - s. Ziffer 2 Abs.2 seinen Angehörigen so rechtzeitig mittels freigemachter Postkarte oder Brief mitteilt, dass alle ab 17.8. eingehende Post im Übungspostverfahren über Üb.Feldpostleitstelle zugestellt werden kann. Bei den Nachkdos (Stammabgaben) der aktiven Truppe unter Anschrift mit Bezeichnung dos Truppenteils eingehende Post ist durch diese unter Umschreibung gem. Ziffer 2 Abs. 2 nachzusenden. Truppenbezeichnung und Standort überkleben! Post, deren Anschrift nicht Ziffer 2 Abs. 2 entspricht, wird als unbestellbar an Absender zurückgesandt. |
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