61.Infanteriedivision
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Befehle 61.Infanteriedivision Juli 1939
 Generalkommando                                                                                                              Königsberg (Pr),den 18.7.1939
    I.Armeekorps
(Wehrkreiskommando I)
Ia Nr.35/39 g.K.Chef

Betr.:
"Fall Weiß".
Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.56/39 g.K.Ch.v.1.7.39

Zu Ziffer 4 meldet das Generalkommando:

Die 3.Armee überschreitet am Y-Tag X-Uhr im Angriff die polnische Grenze.
Das verst.XXI.A.K.nimmt Graudenz, um durch Besitznahme dieser Festung und Bildung eines Brückenkopfes auf dem Westufer der Weichsel den Angriff der 4.Armee durch den Korridor zu erleichtern.
Die Masse der Armee, verst.I.A.K., greift übder die Linie Mlawa - Chorzele an und setzt sich in Besitz der Narew - Strecke Pultusk - Rozan, um hierdurch günstige Voraussetzungen für eine gemeinsame Operation der 4.und 3.Armee auf und ostwärts Warschau zu schaffen.

Durch ein Sonderunternehmen der Gruppe Medem ist beabsichtigt die Brücken bei Dirschau unversehrt in die Hand zu bekommen.
Die Grenze ostwärts Willenberg wird durch verst.Festungsbesatzung Lötzen gesichert.
(Gliederung der 3.Armee s.Anl.1 u.Karte 1:300000 Anl.2)

Aufträge an die Korps und größeren selbständigen Abteilungen.

Gruppe Medem.
Gruppe Medem nimmt die Dirschauer Brücken durch Handstreich und verhindert ihre Zerstörung durch den Gegner.
Zeitpunkt: Y-Tag X-Stunde (zugleich mit der Grenzüberschreitung der anderen Truppen der 3.Armee).
Vorbedingungen: Ausheben der polnischen Zollinspektoren in Kalthof. Absperren des Bhf.Marienburg, der Nogatbrücken und Entfernen der dortigen polnischen Eisenbahnbeamten.
Unterbrechung jeder Fernsprech- und Telegrafen-Verbindung in den Freistaat Danzig (einschl.der Eisenbahnbetriebsleitungen der Polen).
Unterstützung durch die Luftwaffe:
Luftangriff von Teilen des Flieger-Kampfgeschwaders 3 auf den Bhf.Dirschau Y-Tag X-Stunde.

Verst.XXI.A.K.

1.) XXI.A.K.greift Y-Tag X-Uhr aus der Bereitstellung in Linie Garnsee - Freystadt über die poln.Grenze an und nimmt Graudenz. Bei Graudenz ist
    ein Brückenkopf auf dem Westufer der Weichsel zu bilden. Ostwärts der Weichsel ist der Angriff auf Graudenz in Linie Schöneich (an der Weichsel) -
    - Melno See zu sichern.
2.) Aufklärung bis zur Linie Culm - Gollub - Rypin - Zuromin. Durch die unterstellte A.A.mot.1 ist festzustellen, ob die Orte Neumark, Strasburg
    und Lautenburg vom Feind besetzt sind. Besondere Beachtung verdient die Gegend um Strasburg und das Waldgebiet nördlich.
3.) Die Masse des Fliegerkampfgeschwaders 3 unterstützt durch Angriff auf die Befestigungen von Graudenz den Kampf des XXI.A.K., Zeitpunkt und Ziele der
    Angriffe sind mit Fliegerkampfgeschwader 3 unmittelbar zu vereinbaren.
    Der Einsatz von Luftlandetruppen dicht westl.Graudenz ist beantragt.Befehl hierüber folgt.
4.) Grenzen rechts zu Gruppe Medem
    Montauer Spitze (a.d.Weichsel), Christburg (Orte zu XXI.A.K.)
    links zu 61.Div. Alt-Christburg, Saalfeld (61.), Löbau, Lautenburg (61.), Zuromin (Orte zu XXI.A.K.).
5.) Die im Abschnitt des XXI.A.K.eingesetzten Grenzwacht-Truppen werden dem XXI.A.K.unterstellt. Die an der Weichselstrecke Montauer Spitze - Nebrau
    (ostw.Neuenburg) sichernde Grenzwacht ist bis an das Ostufer der Weichsel vorzuschieben.
    Die Schleusenanlagen an der Montauer Spitze sind vom Y-Tag X-Uhr zu besetzen und zu sichern.
    Gegenüber Mewe und Neuenburg ist die Sicherung zu verstärken.
6.) Gruppe Medem nimmt Y-Tag X-Stunde durch Handstreich Dirschau.

61.Division.

1.) 61.Division-der Armee unmitelbar unterstellt-greift am Y-Tag X-Uhr die Grenze überschreitend aus Gegend Leip - Ruhwalde in Richtung auf Löbau an,
    nimmt Löbau und stellt sich bereit, um ostw.des Forstes Kosten vorbei über Soldau auf Mlawa hinter dem rechten Flügel des I.A.K. zu folgen.
2.) Aufklärung über die Linie Lautenburg - Soldau bis zur Linie Zuromin - Mlawa und in der rechten Flanke bis zur Grenze zum XXI.A.K.
3.) Grenze rechts zu XXI.A.K.:
    Saalfeld (61.), Dt.Eylau (XXI.A.K.), Lautenburg (61.) Zuromin (XXI.A.K.)
    links zu I.A.K.:
    Osterode, Taulensee, Gilgenburg,Gr.Grieben,Usdau,Soldau,Mlawa,(Orte zu I.A.K.).
4.) Gegen die Städte Neumark, Strasburg und Lautenburg klärt die A.A.mot.1 (XXI.A.K.) auf. Übwer die Linie Rauschken - Gr.Schäfken geht die Panzer Div.
    auf Soldau vor.

I.A.K.

1.) I.A.K. greift aus seinem Aufmarschraum am Y-Tag X-Uhr die Grenze überschreitend über die Linie Mlawa - Chorzele gegen die Linie Chiechanow
    - Crasnosielc an.
    Angriffsziel: Gewinnung der Narewübergänge in Linie Pultusk - Rozan.
2.) Aufklärung bis zur Linie Sierpc - Plonsk - Nasielsk - Wyskow - Ostrow.
3.) Auf Sicherung der Flanken wird hingewiesen.
4.) Hinter dem rechten Flügel des I.A.K. wird 61.Div. - dem A.O.K. unmittelbar unterstellt- von Löbau über Soldau auf Mlawa folgen.
    Links des I.A.K.geht 1.K.B. - dem A.O.K. unmittelbar unterstellt - am Y-Tag X-Uhr die Grenze südl Fridrichshof überschreitend auf Ostrolenka vor.
5.) Grenzen rechts zu 61.Div.:
    Osterode, Taulensee, Gilgenburg, Gr.Grieben, Usdau, Soldau, Mlawa (Orte zu I.A.K.), Lauf des Omulew bis Einmündung in den Narew, Ostrow (1.K.B.).

1.Kavallerie Brigade

1.) 1.Kavallerie Brigade - der Armee unmittelbar unterstellt - greift am Y-Tag X-Uhr aus ihrem Aufmarschraum bei Friedrichshof die Grenze überschreitend
    auf Ostrolenka an.
2.) Ausfklärung bis zur Grenze Ostrolenka - Lomza - Kolno.
3.) Grenzen rechts zu I.A.K.:
    Ortelsburg (I.A.K.) - Willenburg (I.A.K.) - Lauf des Omulew bis Einmünding in den NArew - Ostrow, links zu Festung Lötzen:
    Mucker See, Karpa, Nowogrod.
4.) I.A.K.greift mit linkem Flügel (12.Div.) am Y-Tag X-Uhr bei Chorzele die Grenze überschreitend in Richtung Krasnosielc an.
    Festung Lötzen sichert durch Grenzwacht und Festungstruppen die Grenze von Karpa nach Osten. Bei Angriff überlegener Feindkräfte ist der Kampf
    im Raum Grenze - H.K.L.der Festung Lötzen beweglich zu führen. Die Festung Lötzen wird verteidigt.
5.) Die Luftaufklärung im Raum ostwärts des Narew bis zur Bahnlinie Warschau - Bialystok wird durch die Armee durchgeführt.
6.) Zum Angriff auf Ostrolenka wird für Kav.Brig.Unterstützung durch Fliegerkräfte bereitgestellt.

Kommandantur der Befestigungen Lötzen.

1.) Kommandant der Bef.b.Lötzen sichert die Grenze Ostpreußens von Karpa bis Filipow (Orte zu Lötzen).
2.) Ab Y-Tag X-Uhr ist Aufklärung über die Grenze bis zur Straße Kolno - Szczuczyn - Grajewo - Augustow - Raczki - Filipow durchzuführen.
3.) Grenzen rechts zu 1.Kav.Brig.:
    Mucker See, Karpa, Nowogrod,
    links zu 206.Div.:
    Angerburg,Filipow (Orte zu Lötzen).
4.) Bei Feindangriffen über die Grenze ist der Kampf zwischen Grenze und H.K.L.der Festung beweglich zu führen. Eingedrungener Feind ist anzugreifen
    und zurückzuwerfen. Die Festung Lötzen ist gegen alle Feindangriffe zu verteidigen.
5.) Lötzen ist auch während Verwendung der Besatzung vor der Festung durch Sicherheitsbesatzungen zu sichern.
6.) 1.K.B.geht am Y-Tag X-Uhr die Grenze bei Friedrichshof überschreitend gegen Ostrolenka vor.
    206.Div. baut aus und sichert die Stellung Waldrand Rothebuder Forst - Goldap - Romintener Heide.
    Die Sicherung des Raumes zwischen Nordfront der Festung Lötzen und Stellung der 206.Div.(Nordrand Rothebuder Forst) ist Aufgabe der Festung Lötzen.
    Mit 1.K.B. und 206.Div.ist Verbindung zu halten.
7.) Die Luftaufklärung ostw.der Linie Kolno - Augustow - Sulwaki wird von der Armee durchgeführt.

206.Division

1.) 206.Division baut die Stellung Nordrand Rothebuder Forst - Goldap - Romintener Heide nach Vorarbeiten und Planungen des Kommandanten der Befestigungen
    bei Königsberg aus. Die Stellung ist gegen jeden Feindangriff zu verteidigen, durch vorgeschobene Abteilungen sind die Bauarbeiten zu sichern.
2.) Grenzen rechts zu Kommandant d.Bef.b.Lötzen:
    Angerburg - Filipow (Orte zu Kdant.d.B.Lötzen)
    links zu Grenzwachtabschnitt 51
    Gumbinnen (ausschl.) - Wisztyniec.
3.) Mit der im Abschnitt eingesetzten Grenzwacht ist Verbindung zu halten.
4.) Aufklärung ist ab Y-Tag X-Uhr bis zur Linie Filipow - Wizajny vorzutreiben. Die Luftaufklärung ostwärts dieser Linie wird von 3.Armee durchgeführt.
5.) Kommandant der Bef.b.Lötzen sichert die Grenze südl.der Linie Angerburg - Filipowo mit Grenzwacht. Der Kampf zwischen Grenze und H.K.L. der Festung
    Lötzen wird beweglich geführt, die Festung Lötzen verteidigt. Mit Kdant.d.Bef.Lötzen ist Verbindung zu halten.
6.) Der Abtransport der 206.Div.,Fußtruppe und bespannte Teile; Einladung im Raum Goldap - Stadt Angerapp - Angerburg, der mot.Teile im Landmarsch
    in Richtung Heilsberg ist vorzubereiten.

Auftrag für 217.Division

1.) 217.Div. - der Armee unmittelbar unterstellt - steht am Y-Tag X-Uhr marschbereit in ihrem Versammlungsraum.
2.) I.A.K.mit linkem Flügel (12.Div.) am Y-Tag X-Uhr die Grenze überschreitend gleichzeitig die Grenze bei Friedrichshof zum Angriff in Richtung
    Ostrolenka.
3.) 207.Div.bereitet Vormarsch über Chorzele hinter 12.Div. und über Friedrichshof hinter 1.K.B.vor. Mit 121.Div.und 1.K.B.ist Verbindung zu halten.

Auftrag für den Kommandanten der Befestigungen bei Königsberg

Der Kommandant der Bef.b.Königsberg hält sich bereit mit dem Festungsregiment Königsberg die 206.Div.abzulösen und die Kampfführung im Osten
der Provinz zu übernehmen.

Pionierkräfte der 3.Armee

Die Pionierkräfte der 3.Armee treffen alle Vorbereitungen um auf Befehl der Heeresgruppe 1 den Brückenschlag über die Weichsel
beginnen zu können.

Ergebnis der Vereinbarungen mit:

A.Luftwaffenkommando in Ostpreußen

1.) Das Unternehmen Dirschau wird durch eine Staffel des Kampfgeschwaders 3  unterstützt durch Luftangriff auf Bahnhof Dirschau zur X-Stunde,
    nähere Vereinbarungen erfolgen unmittelbar zwischen Führer Gruppe Medem und Staffelführer.
2.) Der Angriff auf Graudenz etwa Y+1.Tag wird durch das Kampfgeschwader 3 durch unmittelbares Eingreifen in den Erdkampf unterstützt, nähere
    Vereinbarungen erfolgen unmittelbar zwischen Kommandierendem General XXI.A.K.und Kommandeur Kampfgeschwader 3.

    Der Ansatz von Fallschirmabspringern und Luftlandetruppen westl.Graudenz gegen die Graudenzer Weichselbrücken ist in Erwägung gezogen.
    Nähere Vereinbarungen sind vorgesehen zwischen Kommandeur XXI.A.K.und Führer der Luftlandetruppen.
3.) Unterbrechung der Bahnverbindung Wilna - Warschau an mehreren Stellen durch Luftangriff, Schwerpunt in Gegend zwischen Warschau und
    Bialystok.
4.) Enger Austausch aller Erkundungsergebnisse zwischen Kdr.der Luftw.beim A.O.K.3 und Luftw.Kdo.
5.) Unterstützung der 1.K.B.durch Angriff auf Ostrolenka ist vorzubereiten.

B. Marine-Gruppenkommando Ost.

Die Vereinbarungen der Transportübung Stolpmünde bilden die Grundlage auch für dieses Unternehmen.

Die einzelnen Fragen:
a) Balkensperre in der Danziger Hafeneinfahrt,
b) Ausschalten und Beseitigen der poln.Besatzung auf der Westerplatte,
c) Unmittelbare Nachrichtenverbindung Seestreitkräfte General Eberhardt sind durch M.V.O.mit Festungskommandant Pillau General Eberhardt
   unmittelbar geregelt worden.

Meldung über Übungen, Zeitfolge und sonstige Vorhaben:

1.) Die Übungsräume gehen aus anliegender Planpause hervor.
    Die Übungen werden durch die Div.Kommandeure geleitet.
    Gliederung siehe Anlage.
    Vom 31.8. bis 2.9. sind große Herbstübungen unter Leitung des Übungs-A.O.K.3 vorgesehen.
2.) Zeitfolge zeigt anliegende Übersicht.
3.) Schanzarbeiten werden in zwei Wellen durchgeführt.

    1.Welle:
    a) Ausbau der Goldapstellung von Alt-Bodschwinken - bis Goldapsee durch 1.Div.vom 24.7. bis 9.8.  Ausbau der Wodrigstellung beiderseits Garnsee
    und bei Dt.Eylau durch 21.Div. v.24.7.-12.8. Ausbau der Ortelsburger Waldstellung , besonders am Westflügel bei Gedwangen (Jedwabno) durch 11.Div.
    vom 8.8. bis 15.8.
    2.Welle:
    Ausbau der Goldapstellung von Alt-Bodschwingen bis Goldapseee durch 206.Div. vom 22.8. bis 30.8. (Fortsetzung des Ausbau der 1.Div.)
    Ausbau der Befestigungen bei Lötzen (Teilausbau aus dem Armierungskalender) durch Bautruppen der Festung LÖtzen vom 19.8.bis 30.8.
    b) Ausbau von Vorpostenstellungen in Grenznähe vom 22.8. bis 30.8.durch je ein verst.Btl.an jeder Vormarschstraße.
       21.Div.und 228.Div.im Abschnitt Garnsee - Freystadt.
       61.Üb.Div. bei Leip und Ruhwalde.
       11.Div.an den Straßen: Kl.Koslau, Soldau, Wolla Brodau, Napierken,Kuklin.
       1.Div. bei Sawadden
              bei Kamerau (Dort Pionierkräfte zur Wiederherstellung der Brücke) bei Lomno
       12.Div.bei Baranowen bei Flammberg (dort Pionierkräfte zur Wiederherstellung der Brücke bei Chorzele).

4.) Am Staatsakt Tannenberg sind 11.Div., 1.K.B., Teile der Armeetruppen, der Luftwaffe und Kriegsmarine beteiligt. 25.-29.8.

Befehl für den Übergang aus den Übungsräumen in die Bereitstellung (ab Y-Tag - 2.Tag).

1.) Ab Y-Tag-2.Tag 0,00 Uhr tritt an Stelle der Übungsgliederung der 3.Armee die anliegende Gliederung (Anlage 1).
2.) 1.K.B.erreicht bis Y-1.Tag den Raum Ortelsburg - Puppen - Aweyden.
3.) Generalkommando I.A.K.verlegt in der Nacht Y-1.Tag zu Y-Tag seinen Gefechtsstand nach Neidenburg.
4.) Sämtliche Divisionen schließen in allgemein südlicher Richtung auf und erreichen in der Nacht Y-1. zum Y-Tag die Räume hinter den
    Vorpostenstellungen.
5.) 61.Div. macht am Y-2.Tagdie Straßen
    Osterode - Taulensee - Gilgenburg - Bergling - und Langgut - Hirschberg - Geierswalde - Frögenau - Tannenberg - Tahlheim - Wiersbau
    nach Westen frei für Panzer Div.Kempf.
6.) Panzer Division Kempf erreicht übder die von 61.Div.freigemachten Straßen am Y-1.Tag mit Anfängen die Linie Steffenswalde - Geierswalde und in
    der Nacht Y-1.Tag/Y-Tag die Grenze in Linie Gr.Grieben - Taubenhof zum Vormarsch Richtung auf Soldau.
 
Generalkommando I.A.K.                                                                                           Königsberg (Pr.), den 21.7.39.
    Abtl.Ib Nr.

Bez.: I.A.K. Ia Nr.150/39 geh. vom 5.7.1939.
Betr.: Herbstübungen 1939- Versorgung.

Besondere Anordnungen für die Versorgung während der Herbstübungen 1939 in Ostpreußen.


A.) Allgemeines:
    ===========
1.) Übungszweck auf dem Gebiet der Heeresversorgung während der Herbstübungen ist, die rückwärtigen Üb.-Dienste eingehend zu schulen. Mit dem Eintreffen der
    Üb.-Verbände in ihren Übungsräumen erfolgt daher die Versorgung auf den einzelnen Versorgungsgebieten- ausgenommen Munitionswesen - kriegsmäßig unter Ausnutzung
    und Einsatz aller aufgestellten rückwärtigen Üb.-Dienste.
    Allen Führern wird zur Pflicht gemacht, diesem Ver-sorgungsgang ihr besonderes Augenmerk zukommen zu lassen.
2.) Über Einsatz der rückw.Dienste der Div. in ihren Übungsräumen ergeht Sonderbefehl an Kdo.Behörden und Div.
3.) Voraussichtlicher Einsatz der rückw. Dienste Üb.A.O.K.: s. Anlage 1. -
    Sofern die vorgesehenen Einsatzorte in Übungsräumen der Div. usw. liegen - s.Bez.Verfg. Zff.4 ist dafür Sorge zu tragen, daß der erforderliche Unterkunftsraum frei
    gehalten wird.


B.) Im Einzelnen:

I. Munitionswesen:
   ==============

1.) Feldausstattung:
    Es ist die 1.Ausstattung mitzuführen.
2.) Platzmunition:
    Platzpatronen und Platzpatronen-Läufe dürfen nicht mitgeführt werden. Die Verriegelungsstücke der P -Läufe sind auf S - Läufe aufzuschrauben, wo sie bisher abgeschraubt
    waren P - Läufe bleiben in der Garnison.
    Es ist Vorsorge zu treffen, daß Platzmunition und P - Läufe sohnell (Abholen durch Kw.) in Besitz der Truppe gelangen können.

II.Verwaltungswesen:
   ================
1.) Verpflegung:
    a) die Versorgung der im W.Kr.I aufgestellten Truppen- und Übungsverbände ist mit Verfg.Gen.Kdo.I.A.K. IVa Nr.741/39 gK.(C I,2) v. 8.7.39 geregelt.
    b) Versorgung der Truppen aus dem Reich:
       1.) 4.Pz.Brigade, einschl. SS Verbände, versorgen sich nach der Ausschiffung im Wehrkreis I während der Unterbringung in Ortsunterkunft bis zum Eintreffen
           im Übungsraum in Eigenküchenwirtschaft. Brot, Fleisch, Fleischwaren und Kaffee erhalten sie durch Heeresverpflegungshauptamt Königsberg.
           Mit Eintreffen im Übungsraum beginnt Magazinverpflegung, die von Manöververpflegungsausgabestelle Allenstein empfangen wird.
           siehe Anlage 3
       2.) Pi.Bt1.42 . 50 und 7./Eisenbahn-Pi.Rgt.68 versorgen sich nach dem Eintreffen im Wehrkreis I bis einschl. 22.8. in Eigenküchenwirtschaft. Brot und Kaffee ist vom
           Heeresverpflegungshauptamt Elbing zu empfangen.
           Ab 23.8.(erster Empfang 22.8.) Magazinverpflegung aus Manöververpflegungsausgabestelle Elbing. Siehe Anlage 3.
       3.) Alle Einheiten der 12. Division müssen nach der Ausschiffung in Königsberg noch mit 2 Tagesportionen für den Mann einschl. Brot und 2 Rationen Hafer ausgestattet
           sein (Restliche Teile der 1.Ausstattung)
           Die am 3., 6. und 7.8. in Königsberg, eintreffenden Teile der 12.Division verpflegen sich bis einschl. 11.8. - auch auf dem Truppenübungsplatz Arys - in
           Eigenküchenwirtschaft. Brot, Kaffee und Pferdefutter von Heeresverpflegungsamt Arys (unter Zuhilfenahme der Bäckereikompanie 12.I.D.). Ab 12.8. volle
           Magazinverpflegung vom Heeresverpflegungsamt Arys.
           Vor Verlassen des Truppenübungsplatzes empfängt 12.Div. eine 1.Ausstattung (4 Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot, 3 Tagessätze Hafer, 1 Tagessatz Heu)
           zum Verbrauch ab ersten Marschtag. Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung Magazin-Verpflegung aus Manöververpflegungsaus gabestelle Ortelsburg. Siehe Anlage 3.
       4.) Zusatz zu b)1-3 : Versorgung mit Fett und Molkereiprodukten zu b 2 u. 3 auch mit Fleisch— wird den Einheiten und Verbänden nach ihrer Ausschiffung von den für
           sie örtlioh zuständigen Verpflegungsdienststellen Königsberg, Elbing und Arys bekanntgegeben.
   
    c) Gültig für alle an den Herbstübungen teilnehmenden Truppen einschl. Luftwaffe.
       =============================================================================
       1.) Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung setzt für alle Truppen Magazinverpflegung aus Manöververpflegungsausgabestellen gem.Anlage 3 ein.
       2.) Rauhfutter: während des Anmarsches in die Übungsräume hat die Truppe für Rauhfutter durch freihändigen Ankauf selbst zu sorgen.
       3.) Zur Vereinfachung des Futterempfanges wird folgendes angeordnet:
           aa) Friedenstruppenteile nehmen von ihrem aus Düngererlösen beschafften Witschaftsbestand eine ausreichende Anzahl von Jutesäcken für den Haferempfang
               beim Ausrücken mit.
           bb) Übungsverbände (Mob.Aufstellungen) erhalten Jutesäcke beim erstmaligen Futterempfang von den Verpflegungsdienststellen gegen Empfangsschein.
           cc) die laufenden Haferausgabe wird danach von den Verpflegungsdienststellen gegen Hergabe einer entsprechenden Anzahl von Säcken vorgenommen.
           dd) Nach Beendigung der Herbstübungen geben die Mob.-Aufstellungen - s.vorst.Ziff.3.)bb) - die Jutesäcke an diejenigen Verpflegungsdienststellen zurück,
               von denen sie diese ursprünglioh empfangen haben.
       4.) Die Divisionen befördern ihre Verwaltungsdienste in der ersten Marschgruppe in die Übungsräume.
           Bäckereikompanien und Sohlächtereizüge sind sogleich nach Eintreffen im Übungsraum zur Befüllung der Ausgabestellen-s.Anlage 3 - einzusetzen.
           Empfang des Backmaterials und Zuführung von Schlachtvieh wird durch Verwaltungsanordnung rechtzeitig befohlen.
           "Zum 1.8. melden Divisionen bezw. die für die Divisionen 2.u.3. Welle kalenderführenden Dienststellen den beabsichtigten Einsatzort der Bäckereikompanien und
           Schlächtereizüge mit Angabe des ersten Einsatztages."
       5.) Vom Tage des ersten Verpflegungsempfanges im Übungsgelände kommandieren die Divisionen 2 Beamte ihres Verpflegungsamts mit 1/2 Zug Nachschub-Kompanie zur
           Manöververpflegungsausgabestelle nach folgender Übersicht:
           21.Div.    zur Manöververpflegungsausgabestelle Riesenburg,
           11.Div.     "                "                      Thymau,
           1.Kav.Brig. "                "                  Allenstein,
           12.Div.     "                "                  Ortelsburg,
           217.Üb.Div. "                "                  Bischofsburg,
           206.Üb.Div. "                "                  Goldap.
       6.) Auf Beachtung von Anlage 2 wird besonders hingewiesen!

2.) Unterkunftsbedürfnisse:
    =======================
    Zur Unterbringung der Panzer-Div.Kempf in enger Belegung sind bei der Heeresstandortverwaltung Stablack Strohsäcke bereitgestellt, die gegen Empfangsschein
    von der Heeresstandortverwaltung Stablack abgeholt werden können.
    Ferner können, soweit notwendig, von der Heeresstandortverwaltung Stablack Waschschüsseln - für je 4 Köpfe 1 Stück - empfangen werden.
    Bei Verlassen der Unterkunftsräume hat die Truppe für vollzählige Rückgabe der Unterkünftsgeräte an die Heeresstandort-Verwaltung Stablack zu sorgen.
3.) Geldversorgung:
    ==============
    1.)Die Zahlmeistereien sämtlicher Übungsverbände, die im Laufe des Monats August und später entweder zu den Aufstellungsübungen (Herbstübungen) oder in
       mobmäßiger, einsatzbereiter oder beschleunigt ausrückfähiger Gliederung (d.h.ohne Ausspruch des X- oder Mob.Falls, Auslösung der Einsatzbereitschaft oder
       Herstellung der beschleunigten Marschbereitschaft)ihren Standort oder Aufstellungsort verlassen, empfangen vor dem Ausrücken bei ihren zuständigen H.St.O.-Kassen
       den Geldbedarf für 45 Tage als Übunsgsvorsohuß gegen Quittung, die außer dem Sichtvermerk des Kommandeurs die Angabe der endgültig buchenden friedensmäßigen
       Zahlmeisterei (vergl.Gen.Kdo.I.A.K. Ib Nr.386/39 g.K. v.12.6.39 Abschn.VI Geldversorgung, Kassen-und Buchführung, nur verteilt an Div., 1.Kav.Brig., Ldw.Kdr.,
       Kdr.d.Pion., Nachr.Tr., Fz.Kdo. u. W.E.J.) enthalten muß.
       Unter zuständiger H.St.O.-Kasse ist die H.St.O.-Kasse zu verstehen, die im Mob.bezw. X-Fall durch Spalte 17 b Teil III der Mob.-Hauptliste bestimmt ist.
       Dem als Übungsvorschuß zu empfangenden Geldbedarf für 45 Tage ist der Betrag gleichzusetzen, der im Mob.-bezw. X-Fall für die ersten 30 Mob.-Tage an Hand der
       Mitteilungen "Geldbedarf im Mob.-Fall" nach "Mob.V.Bl." 1939, Ziff.176 zu empfangen ist. Der zu empfangende Betrag ist daher der vorgenannten Mitteilung zu entnehmen.
    2.)Aus dem Übungsvorschuß sind alle anfallenden baren Auszahlungen zu leisten. Auszahlungen, die durch Buchausgleich oder unbar im Postscheck- oder Giroverkehr bewirkt
       werden können, erledigen die zuständigen H.St.O.-Kassen.
    3.)Die mit Zahlungsmitteln für 43 Tage nach Ziff.1 aus gestatteten Verbände erheben beim etwaigen Auslösen der Einsatzbereitschaft oder im Mob.-bezw.X-Fall zunächst keine
       weiteren Zahlungsmittel bei den zuständigen H.St.O.-Kassen. Die Geldversorgung erfolgt dann nach Bedarf durch die einzurichtenden Feldkassen, die die benötigten
       Zahlungsmittel mittels grünem Scheck mit rotem Streifen bei der nächstgelegenen Reichsbankanstalt abheben. Die Zahlmeistereien legen ihre Geldbedarfsanmeldungen bei
       Bedarf alsbald dem zuständigen Div.Intendanten oder der Div.Feldkasse vor.
       Zusätze : a) O.K.H. hat sich Vorbehalten, nötigenfalls im Laufe des Monats August 1939 anzuordnen, daß der von dem 45-tägigen Geldstand im August 1939
                    verbrauchte Teilbetrag Anfang September durch Vermittlung der zuständigen H.St.O.-Kassen ganz oder zum Teil wieder ergänzt wird.
                 b) Über Zuteilung der Zahlmeistereien der Übungstruppenteile zu friedensmäßigen Zahlmeistereien zur endgültigen Buchung der Ausgaben der Übungstruppenteile
                    ergeht Sonderbefehl.
                 c) Über die Buchung und Abrechnung der Ausgaben der Zahlmeistereien der Übungstruppenteile stehen die notwendigen Bestimmungen vom O.K.H. noch aus. Sie
                    werden nach Eingang beschleunigt herausgegeben werden.

4.) Marketenderwaren:
    ================
    Den Divisionen 1.Welle wird anheimgestellt, zur Versorgung der Truppe mit Marketenderwaren (insbesondere mit Zigarren, Zigaretten und Mineralwasser) den Kantinenpächter
    ins Übungsgelände nachzuziehen.
    Die kalenderführenden Dienststellen der Div.2.u.3. Welle können sich mit den Truppen der Div.1.Welle in Verbindung setzen, um die Kantinenpächter der aktiven Truppe in
    die Versorgung der Truppen 2. und 3.Welle miteinzuschalten.
    Außerdem wird dafür Sorge getragen, daß die Truppe nach Maßgabe ihrer verfügbaren Geldmittel in der Nähe der Manöververpflegungsausgabestellen Marketenderwaren
    freihändig ankaufen kann.
    Beim O.K.H. ist beantragt, für die Übungstruppenteile, die über keine Kantinenmittel verfügen, einen Vorschuß zur Bildung eines Kantinenfonds bereitzustellen.

III. Sanitätswesen:
     =============
1.) Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist durch O.K.H.Vorsorge getroffen, dass ab 16.8. die Hilfsarztstellen sämtlicher Üb.Inf.Batl. besetzt werden können.
    Die vorgesehenen San.Offiziere und Unterärzte werden zu den Aufstellungsorten dieser Einheiten in Marsch gesetzt.
2.) Die sanitäre Versorgung der übenden Truppe erfolgt:
    a) friedensmäßig bei Gruppe Medem, Pz.Div.Kempf, 1.Kav.Brig., 217.Üb.Div. und 206.Üb.Div.,
    b) kriegsmäßig bei allen übrigen Verbänden.
       12.Division wird hierzu Üb.Armee - Feldlazarett 508 bis 23.8. nach Willenberg zugeführt und unterstellt. Genauer Zeitpunkt des Eintreffens wird nach Ein -fehlt-
3.) Versorgungsgang zu Ziffer 2a:
    a) Leichtkranke verbleiben bei der Truppe.
    b) Kranke und Verletzte, die stationärer Behandlung bedürfen, sind Heeresstandortlazaretten oder örtlichen Zivilkrankenhäusern - s.Anlage 4 - zuzuführen.
4.) Versorgungsgang zu Ziffer 2 b:
    a) Einrichtung von Krankensammelpunkten auf dem Marsch zu den Übungsräumen und in den Übungsräumen durch die Division. Hierzu zweckmäßig San.Komp. in 1.Marschgruppe
       voraus. - Zuführung der Kranken zu diesen Krankensammelpunkten durch die Truppe, Abtransport vom Krankensammelpunkt zum Div.Feldlazarett durch Kr.Kw.Züge der Div.
    b) In dringenden Fällen kann gem. Ziff. 3 b verfahren werden.
3.) San.Material zur Ergänzung ist auf dem Dienstweg bei Üb.A.O.K.3 Abt.IV b, anzufordern.

IV. Veterinärwesen:
    ==============
1.) Üb.A.O.K.3 verfügt nicht über Vorratspferde.
2.) Ergänzungsbedarf an Vet.Gerät ist bei Üb.A.O.K.3, Abt.IV. auf dem Dienstweg anzufordern.
3.) Anweisung auf Armee-Pferdelazarette s.Anlage 5.

V.Kraftfahrwesen:
  ==============
1.) Sonderregleung für Pz.Div.Kempf und 12.Div. für die Zeit von der Ausschiffung bis zum Abmarsch in den Übungsraum
    a) Stab und 1/2 4.Pz.Brig.: Zur Auffüllung der Kraftstoffbehälter - nicht Res.Kanister - stehen den Einheiten Tankwagen an den Ausladeplätzen zur Verfügung.
       Tankstellen sind so eingerichtet, daß Heranfahren der Kfz. zum Auftanken einseln möglich ist.
       Für weitere Versorgung werden angewiesen:
       Kraftstoff: Benzol-Vereinigung des Ostens G.m.b.H., Königsberg(Pr.), Weidendamm 22 Tel.: 461 17
               Öl: Rhenania-Ossag,Königsberg(Pr.), Hindenburgstr.9 Tel.: 248 34.
       Bedarfsanmeldung bei den Firmen durch die Einheiten 24 Std. vor Gebrauch.
       Zuführung durch die Kraftstoff-Firmen. Abrechnung über die entnommenem Betriebsstoff-und Ölmengen hat mit den Firmen unmittelbar zu erfolgen.
       Kf.Gerät: Mercedes bei Daimler-Benz, Königsberg(Pr.), Samlandweg 43 Tel.: 302 01
    b) SS Verbände: s.Verfg.I.A.K.Ib Nr.450/39 g. v. 12.7.39, Ziff.5. (Sonderverteiler)
    c) 12.Div.: Zur Auffüllung der Kraftstoffbehälter -nicht Res.Kanister - stehen den Einheiten Tankwagen an den Ausladeplätzen zur Verfügung. Tankstellen sind
       so eingerichtet, daß Heranfahren der Kfz. zum Auftanken einzeln möglich ist.
       Betriebsstoffergänzung während des Aufenthhaltes auf Tr.Üb.Pl.Arys durch heereseigene Tankanlage der Kdtr.Tr.Üb.Pl. Arys,
       Die Div.verläßt Tr.Üb.Pl.Arys mit einer 1.Ausstattung.
2.) Alle Truppen aus dem Bereich des W.Kr.I führen beim Abmarsch aus den Standorten bezw.Aufstellungsorten eine volle 1.Ausstattung mit.
3.) Die Übungs(Mob)-Einheiten empfangen den Betriebsstoff für die 1.Ausstattung gemäß den in den Mob.Kalendern befindlichen Betriebsstoffanweisungen der Wehrersatz -
    Insp. unter Verwendung der diesen Anweisungen beigefügten Auslieferungsscheine. Ausgabe der bei den Wehrmeldeämtern hinterlegten Sperranordnungen erfolgt für das
    Übungsvorhaben nicht!
    Die Betriebsstoff-Firmen werden durch W.In.I über Ausgabe des Betriebsstoffes der privaten Tankstellen entsprechend angewiesen.
4.) Betriebsstoffergänzung der Verbände während der Herbstübungen:
    a) Mit Erreichen der Übungsräume ist dafür Sorge zu tragen, daß der Tagesverbrauch so ergänzt wird, daß die Verbände jeweils am nächstfolgenden Tag im Besitz
       einer vollen 1.Austattung sind.
    b) Zu dieser Betriebsstoffergänzung werden die Verbände auf heereseigene Tankanlagen gem.Anlage 6 angewiesen.

VI. Gerätewesen:
    ===========
1.) Erforderliche Instandsetzungen sind durch die Truppe(Waffenmeistereien, Feldwerkstätten usw.) durchzuführen.
2.) Unumgänglich notwendige Ergänzungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Fachbearbeitern Üb.A.O.K.3 auf dem Dienstweg anzufordern.

VII. Ordnungsdienste:
     ===============
1.) Die Div. tragen für Verkehrsreglung beim Anmarsch in den Übungsraum und im Übungsraum selbst Sorge.
    Die Üb.Gen.Kdos. und Div. sind für Verkehrsreglung in ihren Aufsichtsgebieten bezw. Übumgsräumen, insbesondere Verkehrsreglung an den in ihren Gebieten
    bzw.Räumen gelegenen Manöververpflegungsdienststellen und heereseigenen Tanklagern-s.Anl.3 u. 6 voll verantwortlich. Sonderreglung s.Anl.3 u.6, sowie
    nachfolgende Ziffer 2.)
2.) An allen außerhalb der Aufsichtsgebiete und Übungsräume gelegenen wiohtigen Verkehrsknotenpunkten, Verpflegungsdienststellen und heereseigenen Tanklagern wird die
    Verkehrsreglung durch Üb.A.O.K.3 durchgeführt. Insbesondere regelt Üb.A.O.K.3 den Verkehr an Manöververpflegungsausgabestellen Elbing, Maldeuten und Allenstein,
    sowie an heereseigenen Tanklagern in Elbing und Allenstein.
3.) Die Ortskommandanturen Elbing und Lötzen sind mit dem Tage des Einsatzes der Gruppe Medem bezw. Kdt.d.Bef.b.Lötzen unterstellt.

VIII. Feldpost.
      ========
1.)Die Postversorgung der Truppen erfolgt mit Einsatz der Üb.Feldpostleitstelle 500 in Königsberg über die Feldpostämter.
2.)Sendungen müssen freigemacht sein — keine Feldpostkarten! -
Sie dürfen nur unter Üb .Feldpostnummer gem. Mob.Hauptlisten Teil I, Spalte 11 c erfolgen. Die Truppe ist hierüber eingehend zu belehren.
Beispiel: Soldat Karl Müller, Üb.Feldpost-Nummer 103576 über Üb.Feldpostleitstelle 500.
3.) Die Postversorgung der Armeetruppen und Gruppe Medem erfolgt durch Üb.Armeebriefstelle 500.
4.) Feldpostamt 509 wird 1.K.B. bis 20.8. nach Allenstein zugeführt und unterstellt.

IX. Übersicht über Meldungen s.Anlage 7 (folgt später)
X. O.Qu.Abteilung Üb.A.O.K.3 ab 22.8. früh Mohrungen, Art.Kaserne.

Anlage 1 zu I.A.K.Ib Qu.Nr.485/39 vom 21.7.1939

Einsatzorte der rückwärtigen Dienste Üb.A.O.K.3
(berichtigt gem.I.A.K.Abt.Ib Q.Nr.565/39 geh.v.9.8.39

Einheit                            Einsatzort                         Eintrefftag            Übungsraum bzw.Aufischtgebiet
1. Nachschubdienste:
Üb.Armee-Nachschubführer 501       Mohrungen                          21.8. 19.8.                     -
Üb.Nachschub-Btl.502               Diwitten (6km n.Allenstein)        20.8.                   1.K.B.
Üb.Nachschub-Btl.507               Göttkendorf (6km nw.Allenstein)    20.8.                   1.K.B.
Üb.Kraftfahrpark 501               Allenstein                         20.8.                   1.K.B.
Üb.Kraftfahrpark-Kp.501            Allenstein                         20.8.                   1.K.B.
Üb.Feldwerkstatt 502               Bartenstein                        20.8.                           -
1a) Transporteinheiten:
Üb.Kw.Transport-Abteilung 501      Stablack                            1.8.                           -
2.) Verwaltungsdienste:
Üb.Bäckerei-Kp.503                 Dietrichswalde (15km nw.Allenstein)17.8.                   1.K.B.
Üb.Bäckerei-Kp.505                 Davidshof (9km so.Passenheim)      17.8.                   1.Üb.Div.
Üb.Bäckerei-Kp.602                 Amalienruh (4km nw.Rosenberg)      nach Ausschiffung               -
Üb.Bäckerei-Kp.604                 Loetzen (unterst.d.Kdt.Bef.d.Bef.Loetzen) nach Ausschiffung        -
Üb.Bäckerei-Kp.621                 Gr.Bunau (3km nw.Rosenberg)        nach Ausschiffung               -
Üb.Bäckerei-Kp.622                 Malschoewen (4km w.Mensguth)       nach AUsschiffung       1.Üb.Div.
Üb.Schlächterei-Zug 503            Allenstein                         17.8.                   1.K.B.
Üb.Schlächterei-Zug 505            Ortelsburg                         17.8.                   12.Div.
Üb.Armeeverpfl.Amt.601 (501?)      Liebstadt                          22.8.                   Pz.Div.Kempf
Üb.Grz.?.Verpfl.Amt 171            Guttstadt                          19.8.                   Pz.Div.Kempf
3.) Sanitätsdienste:
Üb.Krankentransport Abt.503
   Stab u.2.Komp.                  Stabigotten                        22.8.                   11.Div.
   1.Komp.                         Miswalde                           22.8.                   A.A.(mot)1
   3.Komp.                         Mensguth                           22.8.                   217.Üb.Div.
Üb.Armeesanitäts-Abt.501           Gr.Gottswalde (6km s.Mohrungen)    21.8.                            -
Üb.Sanitätskompanie 500            Sonnenborn (9km s.Mohrungen)       23.8.                            -
Üb.Sanitätskompanie 501            Frankenau (12km sw.Bischofsstein)  23.8.                   Üb.Gen.Kdo.I.A.K.
Üb.Sanitätskompanie 621            Zinten                             nach Ausschiffung       Pz.Div.Kempf unterstellt
Üb.Armeefeldlazarett 502           Miswalde                           23.8.                   A.A.(mot)1
Üb.Armeefeldlazarett 504           Wormditt                           23.8.                   Pz.Div.Kempf
Üb.Armeefeldlazarett 506           Heilsberg                          23.8.                            -
Üb.Armeefeldlazarett 508           Willenberg unterstellt 12.Div.     23.8.                   12.Div.
Üb.Kr.Kw.Zug 502                   Miswalde                           23.8.                   A.A.(mot)1
Üb.Kr.Kw.Zug 504                   Wormditt                           23.8.                   Pz.Div.Kempf
Üb.Kr.Kw.Zug 506                   Heilsberg                          23.8.                            -
Üb.Kr.Kw.Zug 508                   Miswalde                           23.8.                   A.A.(mot)1
Üb.Kr.Kw.Zug 510                   Heilsberg                          23.8.                            -
Üb.Kr.Kw.Zug 512                   Wormditt                           23.8.                   Pz.Div.Kempf
Üb.Kr.Kw.Zug 611                   Zinten                             nach Ausschiffung       unterstellt der Pz.Div.Kempf
4.) Veterinärdienste:
Üb.Armeepferdelazarett 503         Klaukendorf (9km so.Allenstein)    23.8.                   1.Üb.Div.
Üb.Armeepferdelazarett 506         Stuhm                              23.8.                   Gruppe Medem
Üb.Armeepferdelazarett 509         Peitschendorf (15km s.Sensburg)    23.8.                   217.Üb.Div.
Üb.Pferdetransp.Abt.1./503         Klaukendorf                        23.8.                   1.Üb.Div.
Üb.Pferdetransp.Abt.2./503         Klaukendorf                        23.8.                   1.Üb.Div.
Üb.Pferdetransp.Abt.1./506         Stuhm                              23.8.                   Gruppe Medem
Üb.Pferdetransp.Abt.2./506         Stuhm                              23.8.                   Gruppe Medem
Üb.Pferdetransp.Abt.1./509         Peitschendorf                      23.8.                   217.Üb.Div.
Üb.Pferdetransp.Abt.2./509         Peitschendorf                      23.8.                   217.Üb.Div.
5.) Ordnungsdienste:
Üb.Kdt.d.rückw.Armeegeb.501        Maldeuten                          20.8.                              -
Üb.Feldgendarmerie-Abt.501
    Stb.u.3.Komp.                  Allenstein                         18.8.                   1.K.B.
          1.Komp.                  Liebsmühl                          18.8.                   Üb.Gen.Kdo.I.A.K.
          2.Komp.                  Rößel                              18.8.                              -
Üb.Ortskommandtr.II 508            Elbing                             18.8.                   Gruppe Medem
Üb.Ortskommandtr.II 510            Mohrungen                          18.8.                              -
Üb.Ortskommandtr.II 511            Lötzen                             18.8.                   Kdtr.d.Bef.b.Lötzen
Üb.Ortskommandtr.II 513            Allenstein                         18.8.                   1.K.B.
Üb.Kdo.Stab z.b.V.                 Schildeck (12km so.Osterode)       19.8.                   61.Div.
6.) Straßenbaudienste:
Üb.Straßenbau-Btl.505              Bartenstein                        20.8.                              -
Üb.Straßenbau-Btl.510              Rößel                              20.8.                              -
7.) Feldpostdienste:
Üb.Armeeleitstelle 500             Königsberg                         17.8.                              -
Üb.Armeebriefstelle 500            Mohrungen                          20.8.                    unterstellt 12.Div.
Üb.Feldpostamt 501                 Ortelsburg                         20.8.                   
Üb.Feldpostamt 506                 Liebstadt                          20.8.                    unterstellt Pz.Div.Kempf
Üb.Feldpostamt 509                 Allenstein                         20.8.                    1.K.B.

Anlage 2 zu I.A.K.Ib Qu Nr.485/39 g. v.21.7.39
Auszugsweise Abschrift.
aus Verfg.I.A.K.IVa Nr.741/39 g.K.(CI,2) vom 8.7.1939.
1.-4.) pp.
5.) Alle Truppenführer überwachen ständiges Vorhandensein der eisernen Portionen und Rationen.
    Die bei Pz.Division Kempf, I./Pz.10, A.A.(mot)1 und Div.Aufkl.Abt. befindliche Sonderausstattung an Verpflegungsmitteln (Mischkonserven usw.),
    die auf den Gefechtsfahrzeugen mitzuführen ist, darf während der Herbstübungen nicht angegriffen werden.
6.) Der zur Verbesserung der Verpflegung - auch Ankauf vonSpeisezutaten - dienende Teil des Verpflegungszuschusses (0,15 RM) verbleibt der Truppe.
7.) Beim Beziehen von Biwak während der diesjährigen Herbstübungen ist Wärmeholz nicht zuständig. Für Lagerstroh sorgt die Truppe.
8.) Mit Abmarsch aus dem Standort bezw. Aufstellungsort sind sämtliche Offiziere und Wehrmachtbeamte der übenden Truppenteile und Stäbe zur Teilnahme an der
    vollen Heeresverpflegung verpflichtet. Für einzelentsandte Offiziere und Kraftfahrer kann der zuständige Truppenbefehlshaber (vom Regiment oder selbst.Abt.
    einschl. aufwärts) Ausnahmen zulassen.
9.) pp.

Anlage 3 zu I.A.K.,Ib Qu.Nr.485/39 g.vom 21.7.1939.

Magazinverpflegung
==================

Es werden angewiesen:
Lfd.Nr.   Übungstruppenteil               Manöververpflegungsausgabestellen          Bemerkungen
1.        Üb.A.O.K.3                      Maldeuten
2.        Üb.Gen.Kdo.XXI.A.K.mit Korpstr. Riesenburg
3.        Üb.Art.Rgt.Stab 511             Riesenburg
          II./A.R.57                      Riesenburg
          Üb.Art.Abt.511                  Riesenburg
          Üb.Art.Abt.526                  Riesenburg
          Üb.B.Abt.21                     Riesenburg
          I./Pz.Rgt.10                    Riesenburg
          M.G.Btl.9(o.1 Kp.)              Riesenburg
          A.A.(mot)1 (o.Abstellungen)     Riesenburg
4.        21.Div.                         Riesenburg
5.        228.Üb.Div.                     Riesenburg
6.        Üb.Gen.Kdo.I.A.K.(m.Korpstr.)   Allenstein                                 Verkehrsregelung zusammen mit Üb.A.O.K.3
7.        Üb.Art.Rgt.Stab 501             Allenstein
          II./A.R.37                      Allenstein
          II./A.R.47                      Allenstein
          Üb.Art.Abt.506                  Allenstein
          Üb.B.Abt.1                      Allenstein
          Üb.B.Abt.11                     Allenstein
8.        Pz.Div.Kempf                    Allenstein
9.        12.Div.                         Ortelsburg
10.       1.Üb.Div.                       Ortelsburg
11.       11.Div.                         Thymau
12.       61.Üb.Div.                      Thymau
13.       1.K.B.                          Allenstein
14.       217.Üb.Div.                     Bischofsburg
15.       Kdt.d.Bef.b.Lötzen
          mit Festgs.-u.Bautruppen Lötzen Lötzen
16.       Üb.Panzerzug 6                  Lötzen
17.       206.Üb.Div.                     Goldap
18.       Gruppe Medem                    Elbing
          mit Pi.Btl.41(Tle.)             Elbing
          1 Komp.M.G.Btl.9                Elbing
          Üb.Art.Abt.536                  Elbing
          A.A.(mot)1 (Teile)              Elbing
          Üb.Panzerzug 7                  Elbing
19.       Eisenbahn-Batterie Pillau       Lötzen
20.       Üb.Pi.Rgt.541                   Elbing
          Pi.Btl.42                       Elbing
          Pi.Btl.50                       Elbing
          7./Eisenb.-Pi.Rgt.68            Elbing
21.       Üb.Armee-Nachr.Rgt.501          Maldeuten
22.Flieger u.Flakverbände:
          3.(F)/10                        Maldeuten
          Kurierstaffel                   Maldeuten
          Luft-Nachr.Abt.(H) mot          Maldeuten
          1.(H)/10                        Riesenburg
          I./Flak 11                      Riesenburg
          2.(H)/11                        Allenstein
          II./Flak 11                     Allenstein
          III./Flak 111                   Allenstein
Anmerkung: "Unterstrichen" bei Übungstruppenteil - ausgenommen Lfd.Nr.22-bedeutet "Verantwortlich für Verkehrsregelung bei Empfängen in den betr.Ausgabestellen"

Übungstruppenteil                 Manöververpflegungsausgabestellen          Bemerkungen
23.) Rückw.Üb.Dienste Üb.A.O.K.3
a) Nachschubdienste:
Üb.Armeenachschubführer 501       Maldeuten
Üb.Nachschub-Btl.502              Allenstein
Üb.Nachschub-Btl.507              Allenstein
Üb.Kraftfahrpark m.Kf.Park Kp.501 Allenstein
Üb.Feldwerkstatt 502              Bischofsstein
b) Verwaltungsdienste:
Üb.Bäckerei-Kp.502                Allenstein
Üb.Bäckerei-Kp.505                Ortelsburg
Üb.Schlächterei-Zug 503           Allenstein
Üb.Schlächterei-Zug 505           Ortelsburg
Üb.Armeeverpfl.Amt 501            Maldeuten
c) Sanitätsdienste:
Üb.Krankentransport-Abt.503 Stab  Allenstein
                            1.Kp. Maldeuten
                            2.Kp. Allenstein
                            3.Kp. Ortelsburg
Üb.Armeesanitäts-Abt.501          Maldeuten
Üb.San.Kp.500                     Maldeuten
Üb.San.Kp.501                     Bischofsstein
Üb.Feldlazarett 502               Maldeuten
                504               Allenstein
                506               Bischofsstein
                508 (12.Div.untesrt.) Ortelsburg
Üb.Kr.Kw.Zug 502                  Maldeuten
             504                  Allenstein
             506                  Bischofsstein
             508                  Maldeuten
             510                  Bischofsstein
             512                  Allenstein
d) Veterinärdienste:
Üb.Pferdelazarett 503             Allenstein
                  506             Riesenburg
                  509             Ortelsburg
Üb.Pferdetrsp.Kol.1./503          Allenstein
                  2./503          Allenstein
                  1./506          Riesenburg
                  2./506          Riesenburg
                  1./509          Ortelsburg
                  2./509          Ortelsburg
e) Ordnungsdienste:
Üb.Kdt.rückw.Armeeg.501           Maldeuten
Üb.Feldgendarmerie-Abt.501 Stab   Allenstein
                           1.Kp.  Maldeuten
                           2.Kp.  Bischofsstein
                           3.Kp.  Allenstein
Üb.Ortskdtr.II 508                Elbing
               510                Maldeuten
               511                Lötzen
               513                Allenstein
f) Strassenbaudienste:
Üb.Str.Bau-Btl.505                Bischofsstein
               510                Bischofsstein
g) Feldpostdienste:
Üb.Armeeleitstelle 500                 -
Üb.Armeebriefstelle 500           Maldeuten
Üb.Feldpostamt 501                Allenstein
Üb.Feldpostamt 509                Ortelsburg 1.K.B.unterstellt

Anlage 4 zu gen.Kdo.Ib Nr.485/39 g.v.21.7.39
Übersicht der Heeresstandortlazarett und Krankenhäuser.
======================================================

1.) Heeresstandortlazarette:
    H.St.O.Lazarett Allenstein
    H.St.O.Lazarett Elbing
    H.St.O.Lazarett Königsberg-Maraunenhof
    H.St.O.Lazarett Königsberg Yorckstr.
    Üb.Res.Lazarett Lötzen
2.) Zivile Krankenhäuser - nur für dringende Fälle.-
    Bartenstein            Neidenburg
    Dt.Eylau               Ortelsburg
    Heilsberg              Osterode
    Johannisburg           Rastenburg
    Marienburg             Sensburg
    Marienwerder           Stuhm

Anlage 5 zu gen.Kdo.Ib Nr.485/39 g.v.21.7.39
Pferdelazarette
===============
Es werden angewiesen:

Lfd.Nr.   Einheit                Üb.Armeepferdelazarett
                                   Nr.     Einsatzort   
1         21.Division             506        Stuhm
1a       Üb.Armee Nachr.Rgt.501 (handschrftl.ergänzt)
2        228.Üb.Division          506        Stuhm
3         61.Üb.Division          503        Klaukendorf (9km so.Allenstein)
4         11.Division             503        Klaukendorf (9km so.Allenstein)
5         1.Üb.Division           503        Klaukendorf (9km so.Allenstein)
6         1.Kav.Brig.             503        Klaukendorf (9km so.Allenstein)
7        12.Division              509        Peitschendorf (15km s.Sensburg)
8       217.Üb.Division           509        Peitschendorf (15km s.Sensburg)
9       Festgs.Tr.Lötzen          509        Peitschendorf (15km s.Sensburg)
10      206.Üb.Division         W.Kr.Pfd.
                                Laz.I        Königsberg (Pr.)
11      Rückw.Dienste           gem.Sonder-
          Üb.A.O.K.3              befehl     

Anlage 6 zu gen.Kdo.Ib Nr.485/39 g.v.21.7.39

Betriebsstoffergänzung.
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                                              Heereseigene Tankanlage
Lfd.Nr. Einheit             Standort            Friedenstruppenteil         Bemerkungen
1       Üb.A.O.K.3          Osterode            Pz.Abw.Abt.21
2       Gruppe Medem        Elbing              Pi.Btl.21                   Verkehrsregelung durch Üb.A.O.k.3
3       Üb.Gen.Kdo.XXI      Dt.Eylau            14./I.R.3
        mit Koprstruppen
4       Üb.Art.Rgt.Stb.511  Elbing              II./A.R.57
        II./A.R.57          Elbing              II./A.R.57  
        Üb.Art.Abt.511      Elbing              II./A.R.57                              -"-
        Üb.Art.Abt.526      Elbing              II./A.R.57
        Üb.B.Abt.21         Elbing              II./A.R.57
5       I./Pz.Rgt.10        Zinten              I./Pz.Rgt.10                            -"-
        M.G.Btl.9 (o.1 Kp)  Elbing              N.A.21                                  -"-
        A.A.(mot)1 (o.Abst- Elbing              N.A.21                                  -"-
        ellungen)
6       21.Division         Marienburg          12./I.R.45
7       228.Üb.Division     Dt.Eylau            14./I.R.3
8       Üb.Gen.Kdo.I.A.K.   Allenstein          11.Div.
        mit Korpstruppen         
9       Üb.Art.Rgt.Stb.501  Allenstein          14./I.R.2
        II./A.R.37          Allenstein          14./I.R.2
        II./A.R.47          Allenstein          14./I.R.2
        Üb.Art.Abt.506      Allenstein          14./I.R.2
        Üb.B.Abt.1          Allenstein          14./I.R.2
        Üb.B.Abt.11         Allenstein          14./I.R.2
10      61.Üb.Division      Osterode            Pz.Abw.Abt.21
11      11.Division         Osterode            Pz.Abw.Abt.21
12      Pz.Div.Kempf        Allenstein          Pz.Abw.Abt.11
13      1.Kav.Brigade       Allenstein          Neue Wardanger Kaserne
14      1.Üb.Division       Allenstein          Pz.Abw.Abt.11
15      12.Division         Allenstein          Pz.Abw.Abt.11
16      217.Üb.Division     Rastenburg          14./I.R.23
17      Festgs.Tr.Lötzen    Lötzen              II./A.R.47
18      206.Üb.Division     Goldap              Pz.Abw.Abt.1
19      Üb.Pi.Rgt.541       Heiligenbeil        M.G.Btl.9
        Pi.Btl.42           Heiligenbeil        M.G.Btl.9
        Pi.Btl.50           Heiligenbeil        M.G.Btl.9
        7./E.Pi.Rgt.68      Heiligenbeil        M.G.Btl.9
20 Flieger u.Flakverbände
        3.(F)/10            Braunsberg          14./I.R.24
        Kurierstaffel       Braunsberg          14./I.R.24
        Ln.Abt.(H)mot       Braunsberg          14./I.R.24
        1.(H)/10            Dt.Eylau            14./I.R.3
        I./Flak 11          Dt.Eylau            14./I.R.3
        2.(H)/10            Allenstein          Nachr.Abt.11
        II./Flak 11         Allenstein          Nachr.Abt.11
        III./Flak 111       Allenstein          Nachr.Abt.11
21 Rückw.Üb.Dienste Üb.A.O.K.3 gem.Sonderbefehl.
Anmerkung: "Unterstrichen" bei Übungstruppenteil - ausgenommen Lfd.Nr.22-bedeutet "Verantwortlich für Verkehrsregelung bei Empfängen in den betr.Tankanlagen"
 
Generalkommando I.A.K.                                                                                           Königsberg (Pr.) den 26.7. 1939
Abt. Ib Qu Az. Qu.

Bezug: Gen.Kdo.I.A.K.,Abtl.Ib Nr.485/39 geh.v.21.7.39.
Betr.: Herbstübungen 1939 -

Nachtrag zu Bes.Verfügung.
 a) Streiche Abs.2 und setze dafür:
    "Beispiel: Soldat Karl Müller Übungspostnnmmer 103576 Postleltstelle Königsberg (Pr.) 5 "
 b) Trage als Abs.3 naoh:
    Zur reibungslosen Postversorgung ist erforderlich,dass jeder Soldat seine Anschrift - s. Ziffer 2 Abs.2 seinen Angehörigen so rechtzeitig mittels freigemachter
    Postkarte oder Brief mitteilt, dass alle ab 17.8. eingehende Post im Übungspostverfahren über Üb.Feldpostleitstelle zugestellt werden kann.
    Bei den Nachkdos (Stammabgaben) der aktiven Truppe unter Anschrift mit Bezeichnung dos Truppenteils eingehende Post ist durch diese unter Umschreibung gem. Ziffer
    2 Abs. 2 nachzusenden. Truppenbezeichnung und Standort überkleben!
    Post, deren Anschrift nicht Ziffer 2 Abs. 2 entspricht, wird als unbestellbar an Absender zurückgesandt.
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