II.Armeekorps
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Befehle Juli 1939
Wehrkreiskommando II                                                                                                     Stettin, den 3.Juli 1939
Abt Ib-Mob Nr.2251/39 g.Kdos.II.Ang.
   Az.: S.Akte E.B./39

Bezug: W.Kdo.II vom 2.6.39, Abt.Ib-Mob, Nr.2251/39 g.Kdos.

GEHEIME KOMMANDOSACHE!

Im Nachgang zur Bezugsverfügung folgen nachstehend Weisungen betr.Verpflegung.

Verpflegung
Die Truppe führt bei Verlassen der Standorte neben der Marschverpflegung mit sich:

                 mot.Verbände                 nicht mot.Verbände                       
eis.Portion      1 gekürzte eis.Portion       1 gekürzte eis.Portion       aus Mob-Bestd.
                 1 volle eis.      "          1 volle eis.      "          der Einheiten
                                              1 eis.Ration
1.Ausstattung    3 Tagessätze                 3 Tagessätze Mund-                -"-
                 Mundverpflegung              verpfl.einschl.
                 einschl.Brot                 Brot
                                              3 Tagessätze Hafer
                                              1 Tagessatz Pressheu
Sonderaus-       3 Tagessätze Mundver-              --------               aus Beständen
stattung         pflegung zu je 1                                          der Verpfl.
                 Mischkonserv.                                             Dienststellen,
                 500g Knäckebrot                                           die gem.Mob-
                 100g Heeresscho-                                          Hauptliste,
                 kolade                                                    Teil III, in 
                                                                           den Spalten 16
                                                                           bei den betr.
                                                                           Einheiten auf-
                                                                           geführt sind.

Die Verpfl.Dienststellen sind angewiesen worden, jederzeit den Truppen die von ihnen angeforderte Mob.-Verpflegung auszuhändigen.
Die Sonderausstattung für mot.Verbände liegt ab 15.7. bei den Verpflegungs-Dienststellen-Ausgaben bereit.
Die Truppen haben das erforderliche Brot vorrätig zu halten. Notfalls kann Zwieback aus den für die beschleunigt ausrückfähigen Einheiten
niedergelegten Mob-Beständen anstatt Brot mitgenommen werden.
Die Truppen, die in einsatzbereiter Gliederung an Übungen teilnehmen, empfangen nach Eintreffen in den Übungsräumen laufend Magazinverpflegung aus
Übungsverpflegungsausgabestelle. Anordnungen hierfür werden im einzelnen noch getroffen.
Die mitgeführten eisernen Portionen und Rationen, die 1.Ausstattung sowie die Sonderausstattung sind in den Übungsräumen niederzulegen (mit Ausnahme
von Brot der 1.Ausstattung, das lfd.durch das in den Ausgabestellen empfangene Brot aufzufrischen ist) und bei Verlassen derselben mitzuführen.
Die Verpflegungsmittel dürfen nur mit ausdrücklichem Befehl verbraucht werden.
 
Wehrkreisverwaltung II                                                                                                       Stettin, den 4.Juli 1939
Nr.1200/39 g.Kdos. (C.II/2/A1)

Betr.: Geldversorgung während der Übungen und der Übungsaufstellung 1939.

1.) Die Zahlmeistereien der aktiven und Übungsverbände, die in mobmässiger, einsatzbereiter oder beschleunigt ausrückfähiger Gliederung ihren Stand- oder Aufstellungsort
    nach dem 1.August 1939 verlassen, erheben vor dem Ausrücken bei ihrer heimatlichen H.St.O. Kasse als Übungsvorschuss die von ihnen für die darauf folgenden 45 Tage
    voraussichtlich benötigten Zahlungsmittel. Daraus haben sie alle in diesem Zeitraum anfallenden baren Auszahlungen zu leisten. Auszahlungen, die durch Buchausgleich
    oder unbar in Postscheck- oder Giroverkehr bewirkt werden können, sind durch die heimatlichen H.St.O.Kassen zu erledigen.
2.) Als Richtsatz für den bar mitzuführenden 45-tägigen Geldbedarf sind 100.-RM je Kopf der Ausrückstärke zu Grunde zu legen.
3.) Oberkommando des Heeres hat sich vorbehalten, nötigenfalls im Laufe des August 1939 anzuordnen, dass der von dem 45-tägigen Geldbestand im August 1939 verbrauchte
    Teilbetrag Anfang September durch Vermittlung der heimatlichen H.St.O.Kasse ganz oder zum Teil wieder ergänzt wird.
4.) Der aus obigem Anlass anfallende Mehrbedarf an Betriebsmitteln ist in der Anmeldung des Betriebsmittelbedarfs für August 1939 (vgl.§48 u.folg.RWB) zu berücksichtigen.
    Seine Höhe ist auf der Rückseite der Anmeldung für August 1939 wie folgt anzugeben:
    "Der in der umstehenden Anmeldung enthaltene Betriebsmittelbedarf für Übungsaufstellungen usw.1939 beträgt nach Abzug des in den Standorten eintretenden
    Minderbedarfs rund ........... RM".
    Die Ermittlung des Nettomehrbedarfs ist ein Satz von 70.--RM je Kopf der Ausrückstärke zu Grunde zu legen, d.h. zu dem normalen Augustbedarf der betr.Zahlmeisterei
    sind je Kopf der Aurückestärke 70.--RM hinzuzurechnen.
5.) Die mit Zahlungsmitteln für 45 Tage ausgestatteten Verbände erheben beim etwaigen Auslösen der Einsatzbereitschaft zunächst keine weiteren Zahlungsmittel.
    Auch im Mob.=Fall bezw.X=Fall kommt für sie eine Abhebung des im Standort sichergestellten Mob.=Geldbedarfs nicht in Betracht. Die Geldversorgung erfolgt dann nach
    Bedarf durch die einzurichtenden Feldkassen, die die benötigten Zahlungsmittel mittels grünem Schock mit rotem Streifen bei der nächsten Reichsbankanstalt abheben.
    Die Zahlmeistereien legen ihren Geldbedarfsanmeldungen bei Bedarf - notfalls alsbald nach Ausspruch der Mob.- dem zuständigen Div.-Intendanten oder der Div.-Feldkasse
    vor.
6.) Bei Eintreten des Mob.- oder X-Falles sind die Geldabrechnungsnachweise abzuschliessen und neue Geldabrechnungsnachweise für die mobilen Truppen anzulegen. Der beim
    Eintritt des Mob. bezw. X-Falles vorhandene Barbestand ist buchmässig in dem friedensmässig geführten Geldabrchnungsnachweis in Ausgabe zu buchen und im
    Mob.-Geldabrechnungsnachweis als Betriebsmittelvorschuss zu vereinnahmen.
7.) Die neuaufgestellten Einheiten sind zwecks Abrechnung der empfangenen Vorschüsse und Buchung ihrer Ausgaben Zahlmeistereien von aktiven Truppenteilen zugeteilt
    werden:
    für Heeres- und Korpstruppen s.W.Kdo.II Abt.Ib Mob Nr.2408/39 g.Kdos. vom 14.6.39 Abschn.VI 1-4, für 12.Division s.Gen.Kdo.II.A.K. IVa Nr.1065/39 g.Kdos. C II 2
    vom 22.6.39 Abschn.III,3 (nur an die Division verteilt zur Bekanntgabe an die in Frage kommenden Truppen) für 2. und 32.Division folgen entsprechende Verfügungen.
8.) Die Bestimmungen über die Kassen- und Buchführung usw. sind ebenfalls in der genannten Verfügung enthalten. Die Anordnungen über Geldversorgung (z.B. Versorgung
    durch Feldkassen) verlieren durch vorstehende Regelung nach Ziff.1 ihre Gültigkeit.
9.) Die aurückenden Zahlmeistereien wird mit Rücksicht auf die mitzuführenden höheren Bargeldbestände besondere Sorgfalt hinsichtlich der Aufbewahrung der Gelder und
    der Buchführung empfohlen. Den Kommandeuren ist über den im Gewahrsam des Zahlmeisters bezw. der Kompanie usw. befindlichen Barbestand Vortrag zu halten. Die
    Kommandeure sind darauf hinzuweisen, dass sie bezw. bei den Kompanien usw.die Kompanieführer für die Bewachung der Kasse auf dem Marsch bezw. in der Unterkunft
    verantwortlich sind.
10.) Die Anordnungen hinsichtlich der Geldversorgung gelten auch für die nach Ostpreussen zu verlegenden aktiven Verbände und Übungsverbände.
 
Generalkommando II.Armeekorps
  (Wehrkreiskommando II)                                                                                                     Stettin, den 6.Juli 1939
IA Nr.2892/39 g.Kdos.

Bezug: Gen.Kdo.II A.K. Abt.IA/IaGrz.Nr.2716 g.Kdos. vom 26.6.39.
Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze

1) Anliegend wird eine Karte 1 : 100 000 übersandt, die enthält:
   a) Einzeichnung der für den Ausbau durch 32.Div. in Frage kommenden Abschnitte Flatow (mittlerer und nördl.Regts.Abschnitt) und Pr.Friedland. Abschnittsgrenzen
      sind schwarz, H.K.L. ist rot eingekzeichnet.
2) An Bauaufträgen sind für 32.Div. vorgesehen:
   a) durch Inf.Rgt.96 und 1 lecihte Art.Abt.:
      Sperrausbau im mittleren Rgt.Abschnitt und Stellungsausbau im nördl.Rgt.Abschnitt des Abschnittes Flatow.
      Schwerpunkt beiderseits Stalunermühle,
   b) durch Inf.Rgt.4, 1 leichte und 1 schw.Art.Abt.:
      Stellungsausbau des südl.Rgt.Abschn. des Abschnittes Pr.Friedland mit 2 Btl.vorderer Linie und 1 Btl.im rückwärtigen Teil des Hauptkampffeldes.
   c) durch Inf.Rgt.94 (ohne 1 Btl.) und 1 leichte Art.Abt.:
      Stellungsausbau des mittl.Rgt.Abschn.des Abschnittes Pr.Friedland,
   d) durch 1 Btl./Inf.Rgt.94:
      Stützpunktartiger Ausbau des nördl.Rgt.Abschnitts Pr.Friedland mit Schwerpunkt beiderseits der Strasse Grunau, Camin.
3) Aufkl.Abt.32 und Pz.Abw.Abt.32 sind zusätzlich zum Schanzen einzusetzen, wo ein Bedarf an Arbeitskräften besteht. Näheres ist auf Grund der Bauaufträge der Kdtr.
   der Befestigungen bei Neustettin zu regeln.
   Beob.Abt.32 ist zur Vermessung der artilleristischen Anlagen einzusetzen.
   Nachr.Abt.32 steht zum Bau und Betrieb des Nachrichtennetzes im Unterbringungsraum der Division zur Verfügung. Besondere Bauaufträge im Rahmen des Stellunsgbaus
   bleiben vorbehalten. Die Funkkompanie wird zur Überwachung des ausländischen Funkverkehrs eingesetzt werden.
4) Die Unterbringung der nichtmotorisierten Truppenteile muss so dicht bei den Arbeitsplätzen erfolgen, dass längere Anmärsche vermieden werden. Dies bedingt z.Teil
   engste Unterbringung in Notquartieren (Scheunen usw.). Die in den rückw.Diensten befindlichen Kolonnen der Div. können zum An- und Abtransport zwischen Unterkunft
   und Stellung mit ausgenutzt werden.
   Die rückwärtigen Dienste der Div. sind im Raum Wallachsee - Landeck - Lümzow - Bahrenbusch - Ratzebuhr unterzubringen.
   Flatow steht der 32.Div. bis zur Hälfte seiner Belegungsfähigkeit zur Verfügung. Über die andere Hälfte verfügt 3.Div. Einzelheiten sind im Einvernehmen mit 3.Div.
   zu regeln.
   Jastrow darf von Teilen der 32.Div. nicht belegt werden.
5) Die Unterkunft der Division ist im grossen dem Reg.Präsidenten in Schneidemühl angemeldet.
   Die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den Landräten und Gemeinden veranlasst die Division.
6) Die Unterbringunsräume sind den zum 10.7. einzureichenden Transportanmeldungen (Ziff.12 der Bezugsverfügung) für die Ausladung zu Grunde zu legen.
7) Die Vorkommandos sind in den Abänderung der Ziff.15 der Bezugsverfügung erst zum 2.8.39 11.00 Uhr zur Kdtr. der Befestigungen bei Neustettin zu entsenden.
     Sie sind einzuschränken auf
       Div.Kdeur.mit Arbeitsstab,
       Regts.Kdeure.mit Arbeitsstäben,
       Kdeure.selbstständiger Batlne.u.Abteilunegn mit Arbeitssäben.
 
Generalkommando II.Armeekorps
  (Wehrkreiskommando II)                                                                                                     Stettin, den 6.Juli 1939
IA Nr.2917/39 g.Kdos.

Bezug:
H.Gru.Kdo.1 IA Nr.987/39 g.Kdos.v.24.6.39.
Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze.

An Generalkommando III.Armeekorps, Berlin.

1) Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin hat mit Schreiben vom 29.6.39 dem Gen.Kdo.III.A.K. Angaben über Bauaufträge und beabsichtigte Unterbringung für 3.Div.
   übersandt.
2) Der 3.Div. werden M.G.Btl.8 und Pi.Batl.43 für den Schanzeinsatz unterstellt.
3) M.G.Batl.8, Aufkl.Abt.3 und Pz.Abw.Abt.3 sind zusätzlich zum Schanzen einzusetzen, wo ein Bedarf an Arbeitskräften besteht. Näheres ist auf Grund der Bauaufträge
   der Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin zu regeln.
   Beob.Abt.3 ist zur Vermessung der artilleristischen Anlagen einzusetzen.
   Nachr.Abt.3 steht zum Bau und Betrieb des Nachrichtennetzes im Unterbringunsgraum der Division zur Verfügung. Besondere Bauaufträge im Rahmen des Stellungsbaus
   bleiben vorbehalten. Die Funkkompanie wird zur Überwachung des ausländischen Funkverkehrs eingesetzt werden.
4) Die Unterbringung der nichtmotorisierten Truppenteile muss so dicht bei den Arbeitsplätzen erfolgen, dass längere Anmärsche vermieden werden. Dies bedingt z.Teil
   engste Unterbringung in Notquartieren (Scheunen usw.)
   Die in den rückw.Diensten befindlichen Kw.Kolonnen der Div. können zum An- und Abtransport zwischen Unterkunft und Stellung mit ausgenutzt werden.
5) M.G.Batl.8 ist in Schneidemühl unzerzubringen. Erforderlichenfalls können Teile der auf Schneidemühl angesetzten Truppenteile in den Raum Springberg - Kl.Wittenberg -
   Krumfliess - Klappstein - Hasenberg verlegt werden.
6) Die rückwärtigen Dienste der 3.Div. sind im Raum Schrotz - Siegenfelde - Zechendorf - Wittkow - Breitenstein unterzubringen.
7) Flatow steht der 3.Div. bis zur Hälfte seiner Belegungsfähigkeit zur Verfügung. Über die andere Hälfte verfügt 32.Div. Einzelheiten sind im Einvernehmen mit 32.Div.
   zu regeln.
   Jastrow darf von Teilen der 3.Div. nicht belegt werden.
8) Die Unterkunft der Division ist im grossen dem Reg.Präsidenten in Schneidemühl angemeldet.
   Die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den Landräten und Gemeinden veranlasst 3.Div.
9) Die Unterbringungsräume sind den bis zum 10.7. einzureichenden Transportanmeldungen (Verfg.O.K.H. 10.Abt.IA GEn.St.d.H.Nr.360/49 g.Kdos.v.9.6.39 Ziff.12) für die
   Ausladung zu Grunde zu legen.
10) Die Vorkommandos sind in Abänderung der Verfg.H.Gru.Kdo.1 Abt.IA Nr.821/39 g.kdos.v.3.6.39, IV, Ziff.3 erst zum 2.8.39 11.00 Uhr zur Kdtr.der Befestigungen bei
    Neustettin zu entsenden.
     Sie sind einzuschränken auf
       Div.Kdeure.mit Arbeitsstab,
       Regts.Kdeure.mit Arbeitsstäben,
       Kdeure.selbstständiger Batlne.u.Abteilungen mit Arbeitsstäben.
11) Weitere Befehle des Gen.Kdo.II.A.K. für den Schanzeinsatz auf Grund der Bezugsverfügung folgen.
 
Generalkommando II.Armeekorps
  (Wehrkreiskommando II)                                                                                                     Stettin, den 6.Juli 1939
IA Nr.2919/39 g.Kdos.

Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze.

1) II./A.R.48 wird vom 5.-31.8.39 im Rahmen des Schanzeinsatzes an der Ostgrenze nach dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born verlegt.
2) Die Verlegung erfolgt in der für Einsatzbereitschaft befohlenen Gliederung, die am Tage vor dem Abmarsch herzustellen ist. Die im Mob.Fall zu stellenden Stämme und
   Einzelabgaben für andere Verbände bleiben im Standort zurück.
   Ausrückstärke, getrennt nach Einheiten und nach Offizieren, Beamten, Unteroffizeren, Mannschaften und Kraftfahrzeugen ist bis 18.7. dem Gen.Kdo.zu melden.
3) Die 1.Mun.Ausstattung, soweit für Einsatzbereitschaft zuständig ist mitzuführen.
4) Die Mob.Kartenausstattung B ist mitzuführen.
5) Vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr ist die Tarnung der Truppenkennzeichen gem.H.Dv.g.151 Anlage 53a durchzuführen. Über das Führen der polizeilichen
   und taktischen Kennzeichen an den Kraftfahrzeugen folgt Sonderverfügung.
6) Die Abtlg.untersteht während des Aufenthaltes in Gr.Born dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar.
7) Der Aufenthalt auf dem Truppenübungsplatz ist zur Förderung der Verbandsausbildung in der einsatzbereiten Abteilung auszunutzen, Soweit es die verfügbare Übungsmunition
   zulässt, sind Gefechtsschiessen durchzuführen.
   Die Abteilung wird ausserdem zum Arbeitsdienst im Rahmen des Stellungsbaus und zur Erntehilfe in der Umgebung des Tr.Üb.Pl.Gr.Born herangezogen werden. Dabei muss
   Herstellung der Einsatzbereitschaft innerhalb 24 Stunden gewährleistet sein. Nähere BEfehle über diesen Einsatz folgen.
8) Hin- und Rückmarsch nach und von Gr.Born erfolgt im Landmarsch.
   Marschstrasse: Perleberg - Wittstock - Waren - Neubrandenburg - Pasewalk - Stttin - Stargard - Freienwalde - Dramburg - Tempelburg - Gr.Born.
     Abmarsch vom Standort 5.8., Eintreffen in Gr.Born bis 6.8. abends. Zwischenunterkunft 5./6.8. in Gegend Löcknitz (15km ostw.Pasewalk)
 
Wehrkreiskommando II                                                                                                     Stettin, den 11.Juli 1939
IVa/Ib.Mob., Az. E.B./39
   Nr.3019/39 g.Kdos.

Bezug: W.Kdo.II vom 2.6.39, Abt.Ib-Mob, Nr.2251/39 g.Kdos.
Betr.: Einsatzbereitschaft/Ergänzung der Vezugsverfg.(Trosse).

G E H E I M E  K O M M A N D O S A C H E
!

1.) Das O.K.H. hat nunmehr verfügt, dass die Gepäcktrosse ebenfalls einsatzbereit mit ausrücken.
    Demzufolge ist der bisherige Wortlaut der Ziff.4.) der Anlage 1 der Bezugsverfügung zu streichen und dafür zu setzen:
    "Gepäcktrosse und Verpfl.Tr.II rücken einsatzbereit mit aus. Soweit für Gepäcktrosse die Kraftfahrzeuge friedensmässig nicht vorhanden, sind die mobmässig
    vorgesehenen Erg.-Kfz. nebst Fahrern zu einer sechswöchigen Übung einzuberufen. Zeitpunkt der Einberufung derart, dass die Aufstellung des Gep.Tr.tags vor
    Verlassen der Standorte zu solchen , an denen die Truppe in einsatzbereiter Gliederung teilnimmt, erfolgen kann."
    Das Erforderliche gem.Bezugsverfügung ist von allen in Betracht kommenden Stellen sofort zu veranlassen.
    2. Der bisherige Wortlaut der Ziff.2) des Abschnitts VII der Bezugsvfg.(Kostenverrechnung, Zahlungsmittel nach Auslösung der Einatzbereitschaft) ist zu
    streichen und dafür zu setzen:
    "Auch nach Eintreffen des Befehls zur Auslösung der Einsatzbereitschaft ist bis zum Eingang weiterer Anordnungen nach Ziff 1) zu verfahren.
       Die bei Auslösung der Einatzbereitschaft benötigten Zahlungsmittel sind bereits friedensmässig durch die Betriebsmittelanforderungen für August 1939
     gem.Vfg.W.V.II vom 4.7.39 Nr.1200/39 g.Kdos.C II 2/A 1 sichergestellt. Danach empfangen die Zahlmeistereien in jedem Falle bei einem Ausrücken nach dem 1.8.39
     die Zahlungsmittel für ihren eigenen Truppenteil und für die hinsichtlich der Geldversorgung auf sie angewiesenen Neuaufstellungen (Üb.-Verbände) in Höhe eines
     fünfundvierzigtägigen Bedarfs. Sofern es sich herausstellt, dass in einzelnen Standorten noch weitere besondere Zahlungsmittel für die Einsatzbereitschaft
     bereitgestellt werden müssen, werden die betr.Standortältesten von der W.V.II mit Ermächtigungsschreiben ausgestattet.
 
Generalkommando II.A.K.                                                                                                      Stettin, den 12.Juli 1939
Abt.T.O. Nr.3036/39 g.K.

Betr.: Strassenbauten.

I. Es waren im Frühjahr 1939 beantragt und werden von der Strassenbauverwaltung bis Mitte A U G U S T fertiggestellt:

    1. Verkehrsstrasse Stettin - Ost.
    2. Verlängerung der "Verkehrsstrasse Ost" nach Osten über Finkenwalde bis zur R.Str.104 südl.Altdamm.
    3. Beseitigung des schienengleichen Überganges der viergleisigen Eisenbahn über die R.Str.2 bei Scheune.
    4. Ausbau der Landstrasse I.Ordn.Ndr.Kränig - Bahn
    5. Ausbau der Landstrasse I.Ordn.Lippehne - Berlinchen.
    6. Ausbau der Landstrasse I.Ordn.Jakobshagen - Nörenberg.
    7. Umgehung des Ortes Märkisch Friedland im Zuge der R.Str.104.
    8. Ausbau der Strecke Tempelburg - Lubow.
    9. Oberflächenbehandlung der STrecke Alt Storkow - Gienow (nördl.Nörenberg).
   10. Ausbau der Landstrasse Berlinchen - Bernstein - Arnswalde.

II. Es waren im Frühjahr 1939 beantragt und können von der Strassenbauverwaltung nicht gebaut werden:
    1. Verbreiterung der Brücke über die "Alte Oder" bei Schwedt.
    2. Verstärkung der Oderbrücken bei Greifenhagen.

III. Es waren am 6.7.39 beantragt und werden von der Strassenbauverwaltung voraussichtlich fertiggestellt:
    1. Ausbesserung des Strassenzuges Gr.Küdde - Hammerstein. (handschrftl.: nicht möglich)
   
2. Ausbesserung des Strassenzuges Zippnow - Briesenitz.

IV. Es war am 7.7.1939 beantragt, festzustellen, ob Verstärkungsarbeiten an nachstehenden Brücken noch bis Mitte August durchführbar:
    1. Brücke hart westl.Körlin, km 27,92 )
    2. Brücke hart westl.Körlin, km 28,06 )
    3. Brücke nördl.Langeböse b.Lauenburg )
    4. Brücke über die Zahne, südostw.Baldenburg.
    5. Brücke bei Jagertow, ostw. Bärwalde Bad Polzin.
    6. Brücken über den Mühlenbach in Versin, nordwestl.Bütow.
    7. Brücke südwestl.Kremerbruch, südwestl.Bütow.
    8. alte Brücke bei Wutzkow, südl.Lauenburg.
    9. Brücke am Südostausgang von Neuwedell.
   10. Brücke bei Küddowbrück, hölzernes Sprengwerk.
   11. Brücke über den Haakenbach bei Landeck.
   ferner:
   12. Plietnitzbrücke am Nordausgang Zippnow.
   13. Brücke südl.Zippnow.

V. Es waren am 10.7.39 auf Veranlassung des Heeresgruppenkommandos 6, beauftragt, festzustellen, ob Fertigstellung bis Mitte August noch möglich:
    1. Ausbau des Waödweges Vangerow - Krummensee zu einer festen Strasse.(handschrftl.: nicht möglich)
    2. Ausbesserung des Strassenzuges Barkenbrügge - Neu-Hertzberg - Ratzebuhr.(handschrftl.: nicht möglich)
    3. Instandsetzung des Strassenzuges Westfalenhof - Zippnow bis zum Anschluss an die z.Zt.im Neubau befindlichen Strasse Zippnow - Jastrow.
       (handschrftl.: nicht möglich)
    4. Ausbesserung des Strassenzuges Flatow - Schmurdau. (handschrftl.: nicht möglich)

VI. Es sind ferner noch folgende Strassenverbesserungen erforderlich:
    1. Neugolz - Stabitz zum Anschluss an die Strasse Stabitz - Freudenfier oder anstelle dieses Strassenzuges der Ausbau der Strasse Klausdorf - Freudenfier-
    2. Flatow West - Blankwitt.
    3. Tempelburg - Rackow - Lubow.
    4. Kleschin - Richtung Lobsens bis zur Reichsgrenze.
    5. Rederitz - Westfalenhof zum Anschluss an die zum 10.7. beantragte Strecke Westfalenhof - Zippnow.
    6. Freudenfier - Rederitz - Zacharin (Antrag der Kdtur.Gr.Born vom 8.7.39).

b Es sind ausserdem folgende Brückenverstärkungen noch erforderlich:
    1. Pilowbrücke bei Abbau zu Altenwalde.
    2. Plienitzbrücke, 1km südl.Knacksee.
    3. Bau einer 62m langen Pilow-Brücke, 1km südl.Pilow-M.

VII. Am 12.7. wurden noch vom XIX.A.K. beantragt:
    1. Verstärkung der Küddow-Brücke bei Gr.Hertzberg auf 18t.
    2. Verstärkung der Küddow-Brücke bei Vangerow auf 18t im Zuge der neuanzulegenden Strasse Vangerow - Krummensee.
    3. Fortsetzung des Strassenzuges Vangerow - Krummensee nach Osten bis zum Gut Schönwerder; dabei Ausbau der Wegespinne im Walde, 2km westlich Gut Schönwerder.
    4. Ausbau des Weges Kappe - Annenfelde.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 15.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)

Ia Nr.3114/39 g.Kdos.

Betr.: Schanzeinsatz im August 1939.

Der Nachr.Kommandantur Stettin.

Das Generalkommando bittet für die in der III.Rate der Schanztruppen eingesetzten Verbände folgende Fernsprechverbindungen ab 5.8. schalten zu lassen:
1) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Krojanke (Stab 3.Div.)
2) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Pr.Friedland (Stab 32.Div.)
3) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Neustettin (Kdtur.der Befest.bei Neustettin).
4) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Bad Polzin (Stab Üb.Armee Nachr.Rgt.537).
5) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Falkenburg (Üb.Armee Nachsch.Führer 581).
6) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Dramburg (Üb.Kdt.des rückw.Armee Gebiets 580).

Falls die Leitungen zu 1) und 2) über Flatow geführt werden, wäre Anschlussmöglichkeit in Flatow für die dort liegenden Teile der 3.u.32.Div. erwünscht.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 15.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)

Ia Nr.3115/39 g.Kdos.

Bezug: 32.Div. IA Nr.81/39 g.K.v.12.7.39.
Betr.: Unterkunft.

Der 32.Division.

Das hat gegen Belegung der Orte Jastrow, Espenhagen, Dt.Fier und Gursen durch Truppen des Standortes Dt.Krone für die Nacht 3./4.8.39 nichts einzuwenden.
Für die Orte Espenhagen, Dt.Fier und Gursen ist jedoch das Einverständnis der 3.Div. Voraussetzung.
 
Anlage 15 (mit Beilage 1-4) zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.K. Chefs.v.15.7.39

I.Ausfertigung mit rückwärtigen Diensten:
  Die Grz.Sch.Abschn.Kdos.sind bisher, da der Einsatz stationär war, nicht mit rückwärtigen Diensten oder sonstigen Versorgungseinrichtungen ausgestattet worden.
  Die Kdtr.hat für eine bewegliche Verwendung der Grenzwacht behelfsmässig die notwendigen Versorgungseinrichtungen geschaffen bzw.beantragt.

  Im einzelnen sind vorgesehen:
  1.) Nachschubdienste:
      1 behelfsmässige Nachschub-Kp. (Kopfstärke etwa 50)
      1       "        30 t-Kolonne
      (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 tritt noch die in der Kriegsgliederung vorgesehene 1 Gruppe 10./Kw.Transport-Rgt.60 hinzu) 
      Diese Naschschubdienste genügen für beide Grz.Sch.Abschn.Kdos., wenn beim Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 die zugeteilte schw.Art.Abt,436 eigene Art.Kol.mitbringt.
  2.) Verwaltungsdienste:
      je Grz.Sch.Abschn.Kdo.
           1 Verpflegungsamt.
      Die Kdtr.hält eine Verstärkung (personell und materiell) dieser Verpflegungsämter für erforderlich, damit sie imstande sind, mindestens 2 Verpflegungsausgabestellen
      auf weitem Raum einzurichten.
  3.) Sanitätsdienste:
      Hier ist nichts vorhanden.
      Die Kdtr.hält die Zuweisung von
         5 Kr.Kw. je Grz.Sch.Abschn.Kdo.für erforderlich.
  4.) Veterinärdienste:
      Nichts vorhanden.
      Die Kdtr.hält die Zuweisung von soviel Personal und Material (Pferdetransportwagen) für erforderlich, dass je Grz.Sch.Abschn.Kdo.
        1 behelfsmässiger Pferdesammelplatz
      errichtet werden kann.
  5.) Kraftfahrwesen:
      Keine Betriebsstoffkolonne.
      Die Kdtr.kann zunächst nur einzelne Lkw.(2-3) für den Betriebsstoff-Nachschub bereitstellen.
      Diese Zahl erscheint ausreichend, wenn jeder Grz.Wa.-Abschnitt mit je 1 Betriebsstoff-Lkw. ausgestattet wird, was hiermit beantragt wird, und wenn die
      Betriebsstoff- und Gerätewagen der zugeteilten mot.Formationen (Pi.Btl.(mot)44, M.G.Btl.8 usw.) unmittelbar zu den Betriebsstoffversorgungseinrichtungen
      der Armee entsandt werden können.
  6.) Ordnungsdienste:
      je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feld.Gendarmerietrupp
  7.) Feldpostwesen:
      je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feldpostamt.

II. Versorgungseinrichtungen bei der Truppe.
  1.) Munitionswesen:
      Jede Kompanie verfügt über eine Anzahl bespannter Fahrzeuge, die das Notwendigste an Munition mitführen können.
      Bei den Unterabschnitten (Btl.) befinden sich je 2 Lkw., die grundsätzlich für den Verpflegungsnachschub eingeteilt sind, aber ab und an für den Nachschub von
      Munition genommen werden können.
  2.) Verpflegung:
      2 Lkw. je U.Abschnitt (Btl.) als behelfsmässiger V.II. Bei den Kompanien usw.können bespannte Fahrzeuge als V.I eingeteilt werden.
  3.) Sanitätswesen:
      Bespannte Fahrzeuge je Einheit sind für den Verwundetentransport vorgesehen, ausserdem einzelne Lkw.
  4.) Veterinärwesen:
      Nichts vorhanden.
      Bei Genehmigung des in Ziffer I., 4 Beantragten würde die Zuteilung von je 1 Vet.Offz.je Grz.Wa.Abschnitt genügen.
  5.) Kraftfahrwesen:
      Die Kdtr.beantragt die Zuweisung je 1 Betriebsstoff-Lkw. je Grz.Wa.Abschnitt (siehe I., 5).

III. Ausstattung der Grenztruppen mit Munition, Verpflegung und Betriebsstoff.
     1.) Munition:
         Ausstattung der Grenztruppen mit Munition siehe Beilage 1.
         Hieraus geht hervor, dass die Grenztruppen nur mit einem ganz geringen Überschuss über die 1.Ausstattung hinaus ausgestattet sind.
         Die in Verfügung H.Gr.Kdo.6, Ib 39/40 A I Nr.020/39 g.K. II.Ang.v.28.6.39 Ziff.IV,c) vorgeschlagene weitere zusätzliche Bereitstellung von Munition aus
         Beständen der nicht offensiv verwendeten Teile der Grenzwacht brauchen einmal zur Durchführung ihres Abwehrkampfes wahrscheinlich ebenso viel Munition wie
         die offensiven Teile und zweitens werden sie unzweifelhaft nach einer kurzen Zeit ebenfalls offensiv werden.
         Die Kdtr.beantragt daher die Niederlegung von Munition in den Armee-Munitionslagern Dt.Krone (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2) und Puttkamerhof (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.1)
         in der Höhe, dass damit mit der in der Beilage 1 aufgeführten Munitionsreserve eine weitere 1.Ausstattung erreicht wird.
         Darüber hinaus ist ein laufender Zufluss an Munition für die Grenztruppen wie für die aktive Truppe erforderlich, das sie gemäss Aufmarschanweisung der Armee
         genau dieselben Kampfaufgaben erhalten wie die aktive Truppe.
     2.) Verpflegung.
         Ausstattung der Grenztruppen mit Verpflegung siehe Beilage 2.
         Die Kdtr.beantragt zwecks Gleichschaltung mit der aktiven Truppe die Niederlegung von je 2 Portionen und Rationen in den Mob.Lagern der Grenztruppen und je 1
         vollen gekürzten eisernen Portion und eisernen Ration, um die Verpflegung in den ersten Tagen sicherzustellen.
     3.) Betriebsstoff.
         Ausstattung der Grenztruppen mit Betriebsstoff siehe Beilage 3.
         Die Mitnahme dieser Menge von Betriebsstoff, die in bereitgestellten O-Lagern vorrätig gehalten wird, ist naturgemäß nicht möglich. Es wird soviel Betriebsstoff
         mitgenommen werden, wie transportmässig möglich ist. Dementsprechend ist baldiger Nachschub erforderlich.

IV. Bestand an Waffen, Munition, Verpflegung, Sanitätsmaterial usw. in der P-Stellung
    siehe Beilage 4.

mehrere Beilagen zu schlecht leserlich

Beilage 2a
                                                                  Ausstattung mit Verpflegung
                                                                 =============================
                                                                      Grz.Sch.Abschn.Kdo.1

I. Eiserne Portionen
   Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen
     pro Mann = 1 volle     eiserne Portion
                1 gekürzte     "       "
   lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar:

A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.1
   mit Einheiten 
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Belgard  = 500 volle u.500 gekürzte
B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen
   a) Grz.Wa.Abschn.32 Grenzwacht               = 1471  "   u.1471   "
                       Sicherheistsbesatzung    = 1552  "   u.1552   "
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Neustettin
   b) Grz.Wa.Abschn.42 Grenzwacht               = 2232  "   u.2232   "
                       Sicherheitsbesatzung     =   --  "   u. --    "
   Lagerung bei Heeresverpelfungsamt Stolp  _________________________________ 
                                     Sa.:         5255  "   u.5255   "
                               Insgesamt:         5755  "   u.5755   "

II. Verpflegung für die ersten beiden Tage
    ======================================
    Jeder Mann soll durch Gestellungsbefehl angewiesen werden, für 2 Tage Verpflegung mitzubringen.

III. Vorrat in den Befestigungen
     ===========================
     (Auslagerungsversuch)
     Grz.Wa.Abschn.32   15 volle Tagesportionen lagern z.Z. noch beim Ausbildungsleiter Neustettin.

Beilage 2b
                                                   Ausstattung mit Verpflegung
                                                   ===========================
                                                      Grz.Sch.Abschn.Kdo.2

I. Eiserne Portionen
   Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen
     pro Mann = 1 volle     eiserne Portion
                1 gekürzte     "       "
   lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar:

A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.2
   mit Einheiten      
   Lagerung Dt.Krone Sa.:                       = 500 volle u.500 gekürzte

B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen
   a) Grz.Wa.Abschn. 2 Grenzwacht               = 1001  "   u.1001   "
                       Sicherheistsbesatzung    = 1608  "   u.1608   "
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Deutsch Krone

   b) Grz.Wa.Abschn.12 Grenzwacht               = 1051  "   u.1051   "
                       Sicherheitsbesatzung     =  928  "   u. 928   "
   Lagerung bei Heeresverpflegungsamt
   Deutsch Krone              
  
   c) Grz.Wa.Abschn.22 Grenzwacht               = 1244  "   u.1244   "
                       Sicherheitsbesatzung     =  692  "   u. 692   " 
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Deutsch Krone  

   d) Grz.Wa.Abschn.52 Grenzwacht               = 1253  "   u.1253   "
                       Sicherheitsbesatzung     =  680  "   u. 680   "
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Deutsch-Krone                             ___________________________
                                   Summe:         8457  "   u.8457   "
                               Insgesamt:         8957  "   u.8957   "

Anlage 3

12 V S Betriebsstoff für:

Einheit                                 Ltr.
Grz.Sch.Abschn.Kdo.2
mit Stabseinheiten                    27 684
Grz.Wa.Abschn.2                       16 800
Grz.Wa.Abschn.12                      17 100
Grz.Wa.Abschn.22                      16 740
Grz.Wa.Abschn.52                      17 640   zus. 95 964

Grz.Sch.Abschn.Kdo.1
mit Stabseinheiten                    27 684
Grz.Wa.Abschn.32                      23 040
Grz.Wa.Abschn.42                      21 960   zus. 72 684

Beilage 4 Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.K. Chefs.v.15.7.39

                                                                 Bestand an Waffen und Munition für die P.Stellung

Verwaltende     Maschinengewehre           Munition für M.G.          3,7cm     3,7cm     Pistolen       Pist.Patr.       Bemerkungen  
Dienststelle    M.G.08   M.G.34     Patr.s.S. Patr.s.m.K.  Patr.       Pak      Pz.Gr.      für            08
                                                           s.m.K.                Patr.    Pak-Be-        für Pak-
                                                           L´spur                         dienung       Bedienungen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fest.Pi.St.4      42      10       1.635.000   216.000     94.500       4       3.080        12             288         a) Die M.G.Munition ist aufgeteilt auf die gesamten
                                                                                                                           Befestigungsanlagen im Bereich des Fest.Pi.St.4,
Fest.Pi.Stab 5                                                                                                          b) Die M.G.befinden sich auf dem Tr.Üb.Pl.
Neustettin        18       -          -           -           -        15      11.560        60           1.440            Hammerstein für Ausbildungszwecke.
                                                                                                                        c) Die 3,7cm Pak einschl.Mun.befinden sich in den
Insgesamt:        60      10       1.635.000   216.000     94.500      19      14.640        72           1.728            Pak-Ständen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anmerkung: a) Die M.G.sind aufgeteilt auf 6 aus der bisherigen Sicherheitsbesatzung zu bildenden M.G.Kp.
           b) Die 3,7cm Pak sind dem A.L.zusätzlich zugeteilt.
           c) Für die unter a) genannten M.G.K. wird an Mun.benötigt:
                               477.000 Patr.s.S.
                                54.000 Patr.s.m.K.
                                27.000 Patr.s.m.K.L´spur.
              Die restliche Mun.verbleibt als Nachschubmunition bei den Grz.Sch.Abschn.Kdos.und zwar:
              Grz.Sch.Abschn.Kdo.1:  444.000 Patr.s.S.
                                      54.000 Patr.s.m.K.
                                      22.500 Patr.s.m.K.L´spur
              Grz.Abschn.2        :  714.000 Patr.s.S.
                                     108.000 Patr.s.m.K.
                                      45.000 Patr.s.m.K.L´spur.
           d) Für die 3,7c Pak werden benötigt 6.384 Schuss. Die restliche Pak-Mun. verbleibt ebenfalls dem Grz.Sch.Abschn.Kdos. als Nachschubmunition und zwar Abschn.1
              - 6.528 Schuss, Abschn.2 - 1.728 Schuss.

noch Beilage 4

                                                           Bestand an Sanitätsgerät für die P.Stellung.

Verwaltende Dienstelle                Fest.Pi.St.4 Dt.Krone        Fest.Pi.St.5 Neustettin      Insgesamt:

Sanitätsverbandszeug                     11                                 3                      14
Truppenbesteck                            -                                 1                       1
Sauerstoffbehandlungsg.f.d.Truppe         9                                 1                      10
Sanitätstaschen m.Inhalt f.Offz.          1                                 1                       2
San.Taschen f.unber.San.Mannsch.         11                                 3                      14
Krankenträgertaschen m.Inhalt            11                                 8                      19
Sanitätstornister m.Inhalt               11                                 4                      15
Sanitätskasten m.Inhalt                   9                                 3                      12
Krankentragen                             -                                 4                       4
Transporthängematten                     11                                 4                      15
wollene Decken                           22                                11                      33
Feldoperationstisch                       1                                 1                       2
Einrollvorrichtung                        1                                 1                       2
Eimer, en.                               20                                 7                      27
Wschschemel (Leichtmetall)               22                                 8                      30
Steckbecken                              22                                 8                      30
Harnflaschen                             22                                 8                      30
Harngläser                               22                                12                      34
Zwangsjacken                             10                                 3                      13
Tornisterfiltergerät                      1                                 1                       2
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

     Behelfslager Stargard.

Lfd.Nr.      Munitionsart                       Fehl
------------------------------------------------------
 1          Patr.s.S.i.L.      1 932 000           -
 2          Patr.s.s.o.L.      6 667 500           -
 3          Patr.Sm.K.          927 000            -
 4          Patr.Sm.K.L´sp.     445 500            -
 5          Pist.Patr.08        153 920            -
 6          2cm Pzgr.Patr.        3 600            -
 7          2cm Sprgr.Patr.      12 600            -
 8          3,7cm Pak            49 500            - 
 9          3,7cm Kw.K.            -               -
10          l.Gr.W.36            13 860            -
11          s.Gr.W.34             7 560            -
12          l.I.G.18             12 960            -
13          s.I.G.33                480            -
14          7,5cm Kw.K.              -             -
15          l.F.H.16             18 000            -   
16          l.F.H.18              9 000            -
17          s.10cm K.18              -             -
18          s.F.H.18              5 400            -
19          Stielhandgranate 24  30 000            -
20          Sprengmun.Sätze          20           20
21          T-Minen               1 680            -
22          S-Minen               1 758         1758
23          L.-u.S.-Mun.Sätze         5            5
24          Nebelkerzen           6 000            -
25          Nebelkerzen S             -            -
--------------------------------------------------------
26          Kalibereinheiten        114            -

       Behelfslager Belgard/Dubberow

Lfd.Nr.      Munitionsart                       Fehl
------------------------------------------------------
 1          Patr.s.S.i.L.      5 691 000          -
 2          Patr.s.s.o.L.     19 020 000          -
 3          Patr.Sm.K.         2 655 000          -
 4          Patr.Sm.K.L´sp.    1 270 000          -
 5          Pist.Patr.08         457 600          -
 6          2cm Pzgr.Patr.         7 200          -
 7          2cm Sprgr.Patr.       25 200          -
 8          3,7cm Pak            148 500          - 
 9          l.Gr.W.36             27 720          -
10          s.Gr.W.34             15 120          -
11          l.I.G.18              39 960          -
12          s.I.G.33                 960          -
13          l.F.H.16              45 000          -   
14          l.F.H.18              36 000          -
15          s.F.H.18              16 200          -
16          Stielhandgranate 24   90 000          -
17          Sprengmun.Sätze           60         60
18          T-Minen                8 120      4 636
19          S-Minen                2 805      2 805
20          L.-u.S.-Mun.Sätze         10         10
21          Nebelkerzen           15 000     12 000
22          Nebelkerzen S             -           -
--------------------------------------------------------
26          Kalibereinheiten        330           -

      Baustofflager Dt.Krone.

Lfd.Nr.      Munitionsart                       Fehl
------------------------------------------------------
 1          Patr.s.S.i.L.      1 345 000          -
 2          Patr.s.s.o.L.      4 170 000          -
 3          Patr.Sm.K.           783 000          -
 4          Patr.Sm.K.L´sp.      272 000          -
 5          Pist.Patr.08         127 500          -
 6          2cm Pzgr.Patr.         7 200          -
 7          2cm Sprgr.Patr.       25 200          -
 8          3,7cm Pak             35 640          - 
 9          l.Gr.W.36             29 880          -
10          s.Gr.W.34             15 120          -
11          l.I.G.18               7 204          -
12          s.I.G.33                 960          -
13          l.F.H.18              19 728          -   
14          s.10cm K.18            1 200          -
15          s.F.H.18               6 000          -
16          Stielhandgranate 24   22 500          -
17          Sprengmun.Sätze        21,0t          -
18          T-Minen                3 952          -
19          S-Minen                3 412          -
20          L.-u.S.-Mun.Sätze      10,0t          -
21          Nebelkerzen            1 272          -
--------------------------------------------------------
26          Kalibereinheiten         100          -

handschriftlich hinzugefügt:
neu hinzu:
8,8cm Pak (Pzgr.) = 1 200   = 22.3to
lg.21cm Mrs.      =   450   = 66 to
15m K 16          =   330   = 27,5to

      Baustofflager Hammerstein

Lfd.Nr.      Munitionsart                       Fehl
------------------------------------------------------
 1          Patr.s.S.i.L.      1 590 000          -
 2          Patr.s.s.o.L.      4 452 000          -
 3          Patr.Sm.K.         2 025 000          -
 4          Patr.Sm.K.L´sp.    1 408 000          -
 5          Pist.Patr.08         827 000          -
 6          2cm Pzgr.Patr.       112 020          -
 7          2cm Sprgr.Patr.       47 800          -
 8          3,7cm Pak             42 168          - 
 9          3,7cm Kw.K.            5 524          -
10          l.Gr.W.36             32 400          -
11          s.Gr.W.34             17 640          -
12          l.I.G.18              10 160          -
13          7,5cm Kw.K.            6 960          -
14          l.F.H.18              26 640          -   
15          s.10cm K.18            1 200          -
16          s.F.H.18               6 000          -
17          Stielhandgranate 24   25 000          -
18          Sprengmun.Sätze        40,0t          -
19          T-Minen                7 500          -
20          S-Minen                5 500          -
21          L.-u.S.-Mun.Sätze      14,0t          -
22          Nebelkerzen            2 500          -
--------------------------------------------------------
26          Kalibereinheiten         142          -

handschriftlich ergänzt:
10cm Nb.Gr.   =  6 000   = 57,3to
10 000 Stielhandgranate 24 weniger

      Baustofflager Stolp/Schwarz-Damerkow (Puttkamerhof)

Lfd.Nr.      Munitionsart                       Fehl
------------------------------------------------------
 1          Patr.s.S.i.L.        706 940          -
 2          Patr.s.s.o.L.      2 450 775          -
 3          Patr.Sm.K.           456 410          -
 4          Patr.Sm.K.L´sp.      163 920          -
 5          Pist.Patr.08          54 448          -
 6          3,7cm Pak             16 260          - 
 7          l.I.G.18               4 640          -
 8          l.F.H.16               9 432          -   
 9          s.F.H.18               1 800          -
10          Stielhandgranate 24   11 070          -
11          Spreng.Mun.Sätze       13,1t          -
12          T-Minen                1 908          -
13          S-Minen                1 953          -
14          L.-u.S.-Mun.Sätze       4,5t          -
15          Nebelkerzen            1 272          -
--------------------------------------------------------
16          Kalibereinheiten          39          -

                             Leistungsfähigkeit der Ausladebahnhöfe für Nachschub (innerhalb von 24 Stunden)

Bahnhof                        an fester        an fester        an fester            Bemerkungen
                               Rampe            Rampe unter      Rampe unter         
                              gleichz.Ein-     gleichn.Ein-
                                satz von         satz von
                                4 F.L.R.         8 F.L.R.
------------------------------------------------------------------------------------------------
Dragebuch                       0 Züge          3 Züge a)        3 Züge a)
                                2  "            6   "            6  "
Schönlanke                      3  "            7   "  a)        7  "   a)
Schneidemühl (Pers.Bhf.)       14  "           21   "           21  "              c), d)
     "        (Zollbhf.)        7  "           10   "           10  "              b), d)
Flatow                          5  "            7   "            7  "              b), d)
                                3  "            5   "            5  "       
Krojanke                        3  "  a)        6   "  a)        6  "   a)         d)
                                5  "            7   "            7  "
Linde                           6  "  a)        9   "  a)        9  "   a)         b),d)
                                3  "            6   "            6  "
Buchholz                        4  "  a)        7   "  a)        7  "   a)         d)
Firchau                         6  "           10   "           10  "              b)
Rummelsburg                    10  "           12   "           12  "
Bütow                          12  "           18   "           18  "
Schwarz Damerkow                4  "            6   "           10  "
Lauenburg                      15  "           21   "           24  "              c)  
----------------------------------------------------------------------------------------------
Erläuterungen:    
a) nur als "Spitzenbahnhof", wenn über ihn hinaus also keine Züge gefahren werden.
b) für Ausladung schwerer Fahrzeuge besonders geeignet.
c) gleichzeitige Ausladung von 2 Zügen möglich.
d) Möglichkeit des Baues einer Behelfsrampe (Einsparung von F.L.R.)

Anlage 3 zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.I Nr.116/39 g.K. Chefs.15.7.39

Errechnung des A V L Bedarfs.
10 Tagessätze Mundverpfl. (einschl.3 Tg.Knäckebrot)
 1 Tagessatz eiserne Portionen
10 Tagessätze Hafer
 2 Tagessätze Heu
für 250 000 und 38 00 Pferde.

Zusammensetzung der
AVL Verpfl.
Als Gesamt=AVL-Soll sind
einzulagern
von dem Gesamtlagersoll entfallen auf die
vorderen AVL insgesamt
Von dem Gesamtlagersoll entfallen
auf die rückwärtigen AVL.
  Stärke für
...
Tage
Port.-
zahl
Port-
satz
Menge
in to
Port.(Rat.)
für
insgesamt
Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge
in
to
Port.(Rat.)
für
insgesamt
Tage Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge
in to
 
Mundverpflegung 250 000
Mann
        Mann
175.000
Pferde
28.000
        Mann
75.000
Pferde
10.000
         
Knäckebrot   3 750.000 300 375   3 525.000 500 262.300   3 225.000 .300 112,500  
Backmehl   7 1750.000 540 943   7 1225.000 540 661.500   7 525.000 .540 253.500  
Backsalz   7 1730.000 6 10.500   7 1225.000 6 7.350   7 525.000 .6 3.150  
Fleischkonserven   10 2500.000 200 500   10 1750.000 200 330.000   10 750.000 200 150.000  
Wehrmachtsuppenkonz.   1 250.000 150 37.500   1 175.000 150 26.250   1 75.000 150 11.250  
Erbsen   1 250.000 180 45   1 175.000 180 31.500   1 75.000 180 13.300  
Bohnen   1 250.000 180 45   1 175.000 180 31.500   1 75.000 180 13.500  
Linsen   1 250.000 180 45   1 175.000 180 31.500   1 75.000 180 13.500  
Reis   2 300.000 100 50   2 350.000 100 35.000   2 150.000 100 15  
(1/3)Trockengemüse   3 750.000 40 30   3 525.000 40 21   3 225.000 40 9  
(1/3)Trockenkartoffeln   3 750.000 30 37.500   3 525.000 50 26.250   3 225.000 50 11.250  
(1/3)Sauerkraut in Dosen   1 250.000 300 75   1 175.000 300 32.300   1 75.000 300 22.500  
(1/3)Trockenkartoffeln   1 250.000 30 12.500   1 175.000 30 8.750   1 75.000 30 3.750  
Kochmehl als Zutat für
die Gemüseport.
  10 2500.000 10 25-   10 1750.000 10 17.500   10 750.000 10 7.500  
Schmalzkonz.i.Dos.   10 2500.000 30 125   10 1750.000 50 87.500   10 750.000 30 37.500  
Abendkost.                                
Wurstkonserven   3 750.000 130 97.500   3 525.000 130 68.250   3 225.000 130 29.250  
Kraftfleisch   2 500.000 130 63   2 350.000 130 45.500   2 150.000 130 19.300  
Käse in Dosen 1 250.000 125 31.250 1 175.000 125 21.875 1 75.000 125 9.375
Schweinefleischkons.   2 500.000 130 65   2 330.000 130 43.500   2 150.000 130 19.500  
Ölsardinen   1 250.000 1 Dose 250.000 Dosen   1 175.000 1 Dose 175.000   1 75.000 1 Dose 75.000 Dos.  
sonst.Fischvollkons.   1 250.000 200g 50   1 175.000 200g 33   1 75.000 200g 15  
Getränke.                                
Röstkaffee i.Dos.   5 1250.000 20g 25   5 875.000 20g 17.300   5 375.000 20g 7.500  
Tee   5 1250.000 3 3.750   5 875.000 3 2.625   5 375.000 3 1.125  
Speisesalz   10 2500.000 15 37.500   10 1750.000 15 26.250   10 750.000 15 11.250  
Zucker   10 2500.000 80 200   10 1750.000 80 140   10 750.000 80 60  
Pfeffer   10 2500.000 0,1 0,250   10 1750.000 0,1 0,175   10 750.000 0,1 0,075  
versch.Gewürze   10 2500.000 1-4 10   10 1750.000 1-4**** 7   10 750.000 1-4 3  
Heeresschok.i.Dos.   2 500.000 100 50   2 330.000 100 35   2 130.000 .100 15  
Volle eis.Port.                                
Fleischkonserven   1 250.000 200 50   1 175.000 200 35   1 75.000 .200 15  
Zwieback   1 250.000 250 62.500   1 175.000 250 43.750   1 75.000 250 18.750  
Wehrmachtsuppenkons.   1 250.000 130 37.500   1 175.000 150 26.250   1 75.000 130 11.250  
Röstkaffee i.Dos.   1 250.000 20 5   1 175.000 20 3.500   1 75.000 .20 1.500  
Pferdefutter. 38.000
Pferde
        Pferde         Pferde          
Hafer   10 380.000 5.000 1.900   10 280.000 5.000 1.400   10 100.000 .5000 500  
Pressheu   2 76.000 5.000 380   2 56.000 5.000 280   2 20.000 .5000 100  
  Dt.Krone Flatow Hammerstein  
Kopfst.40000 Pferdest. 4000 Kopfst.50000 Pferdest.12000 Kopfst. 30000 Pferdest.4000  
  Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to   Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to   Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to  
Knäckebrot   3 120.000 300 .60   3 150.000 500 75   3 150.000 500 75  
Backmehl   7 280.000 540 151.200   7 350.000 540 189   7 350.000 540 189  
Backsalz   7 280.000 6 1.680   7 350.000 6 2.100   7 350.000 6 2.100  
Fleischkonserven   10 400.000 200 .80   10 500.000 200 100   10 500.000 200 100  
Wehrmachtsuppenkonz.   1 40.000 150 6   1 50.000 150 7.500   1 50.000 130 7.500  
Erbsen   1 40.000 180 7.200   1 50.000 180 9   1 50.000 180 9  
Bohnen   1 40.000 180 7.200   1 50.000 180 9   1 50.000 180 9  
Linsen   1 40.000 180 7.200   1 50.000 180 9   1 50.000 180 9  
Reis   2 80.000 100 8   2 180.000 100 10   2 100.000 100 10  
(1/3)Trockengemüse   3 120.000 40 4.800   3 150.000 40 6   3 150.000 40 6  
(1/3)Trockenkartoffeln   3 120.000 50 6   3 150.000 50 7,5   3 150.000 50 7,5  
(1/3)Sauerkraut in Dosen   1 40.000 300 12   1 30.000 100 .15   1 50.000 300 15  
(1/3)Trockenkartoffeln   1 40.000 50 2   1 30.000 50 2,5   1 50.000 50 2,5  
Kochmehl als Zutat für
die Gemüseport.
  10 400.000 10 4   10 500.000 10 5   10 500.000 10 5  
Schmalzkonz.i.Dos.   10 400.000 50 20   10 300.000 50 25   10 500.000 30 25  
Abendkost.                        
Wurstkonserven 3 120.000 130 15.600   3 150.000 130 19,5   3 150.000 130 19,5
Kraftfleisch   2 80.000 130 10.400 2 100.000 130 13   2 100.000 130 13  
Käse in Dosen   1 40.000 125 5.000 1 50.000 125 6.250   1 50.000 125 6,25  
Schweinefleischkons.   2 80.000 130 10.400 2 100.000 130 13   2 100.000 130 13  
Ölsardinen   1 40.000 1 Dos. 40000 Dos. 1 50.000 1 Dose 50000 Dos.   1 50.000 1 Dose 50000 Dos.  
sonst.Fischvollkons.   1 40.000 200g 8 1 50.000 200g 10   1 50.000 200g 10  
Getränke.                        
Röstkaffee i.Dos.   5 200.000 20g 4 5 250.000 20g 5   5 250.000 20g 5
Tee   5 200.000 3 0,600 5 250.000 3 0,750   5 250.000 3 0,75
Speisesalz   10 400.000 15 6 10 5000.000 15 7,5   10 500.000 13 7,5
Zucker   10 400.000 80 32 10 500.000 80 40   10 500.000 80 40
Pfeffer   10 400.000 0,1 0,040 10 500.000 0,1 0,050   10 500.000 0,1 0,05
versch.Gewürze   10 400.000 1-4 1.600 10 500.000 1-4 2   10 500.000 1-4 2
Heeresschok.i.Dos.   2 80,000 100 6 2 100.000 100 10   2 100.000 100 10
Volle eis.Port.                        
Fleischkonserven   1 40.000 200 8   1 50.000 200 10   1 50.000 200 10
Zwieback   1 40.000 250 10   1 50.000 250 12.300   1 50.000 250 12,5
Wehrmachtsuppenkons.   1 40.000 130 6   1 50.000 150 7,500   1 50.000 150 7,5
Röstkaffee i.Dos.   1 40.000 20 0,800   1 50.000 20 1   1 50.000 20 1
Pferdefutter.                        
Hafer   10 40.000 5.000 200   10 120.000 5.000 600   10 40.000 5.000 200  
Pressheu   2 8.000 3.000 40   2 24.000 5.020 120   2 8.000 5.000 40  
  Rummelsburg Lauenburg Arnswalde  
Kopfst.15000 Pferdest. 3000 Kopfst.20000 Pferdest.5000 Kopfst.15000 Pferdest.2000  
Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to   Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to   Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to
Knäckebrot   3 45.000 500 22.500   3 60.000 300 .30   3 46.000 500 22,5
Backmehl   7 105.000 540 56.700   7 140.000 540 75.600   7 105.000 540 56,7
Backsalz   7 105.000 6 0,630   7 140.000 6 0,840   7 105.000 6 0,630
Fleischkonserven   10 150.000 200 30   10 200.000 200 .40   10 150.000 200 30
Wehrmachtsuppenkonz.   1 15.000 150 2.250   1 20.000 150 .3   1 15.000 150 2,250
Erbsen   1 15.000 180 2.700   1 20.000 180 3.600   1 15.000 180 2.700
Bohnen 1 15.000 180 2.700   1 20.000 180 3.600   1 15.000 180 2.700
Linsen 1 15.000 180 2.700   1 20.000 180 3.600   1 15.000 180 2.700
Reis   2 30.000 100 3   2 40.000 100 4   2 30.000 100 3
(1/3)Trockengemüse   3 45.000 40 1.800   3 60.000 40 2.400   3 45.000 40 1.800
(1/3)Trockenkartoffeln   3 45.000 50 2.250   3 60.000 50 3   3 45.000 50 2.250
(1/3)Sauerkraut in Dosen   1 15.000 300 4.500   1 20.000 300 6   1 15.000 300 4.500
(1/3)Trockenkartoffeln   1 15.000 50 0.750 1 20.000 50 1   1 15.000 50 0,750
Kochmehl als Zutat für
die Gemüseport.
  10 150.000 10 1.500   10 200.000 10 2   10 150.000 10 1.500
Schmalzkonz.i.Dos.   10 150.000 50 7.500   10 200.000 50 10 10 150.000 50 7.500
Abendkost.                            
Wurstkonserven   3 45.000 130 5.850   3 60.000 130 7.800 3 45.000 130 5.850
Kraftfleisch   2 30.000 130 3.900   2 40.000 130 5.200 2 30.000 130 3.900
Käse in Dosen   1 15.000 125 1.875   1 20.000 125 2.300 1 15.000 125 1.875
Schweinefleischkons.   2 30.000 130 3.900   2 40.000 130 5.200 2 30.000 130 3.900
Ölsardinen   1 15.000 1 Dose 15.000 Dos.   1 20.000 1 Dose 20.000 Dos. 1 15.000 1 Dose 15000 Dos.
sonst.Fischvollkons.   1 15.000 200g 3   1 20.000 200g 4 1 15.000 200g 3 to
Getränke.                  
Röstkaffee i.Dos.   5 75.000 20g 1.500   3 100.000 20g 2 5 75.000 20g 1.500
Tee   5 75.000 3 0,225   3 100.000 3 0,300 5 75.000 3 0,225
Speisesalz   10 150.000 15 2.250   10 200.000 15 3 10 150.000 15 2.250
Zucker   10 150.000 80 12   10 200.000 80 16 10 150.000 80 12
Pfeffer   10 150.000 0,1 0,015   10 200.000 0,1 0,020 10 150.000 0,1 0,015
versch.Gewürze   10 150.000 1-4 0,600   10 200.000 1-4 0,800 10 150.000 1-4 0,600
Heeresschok.i.Dos.   2 30.000 100 3   2 40.000 100 4 2 30.000 100 3
Volle eis.Port.                  
Fleischkonserven   1 15.000 200 3   1 20.000 200 4 1 15.000 200 3
Zwieback   1 15.000 250 3.750   1 20.000 250 5 1 15.000 250 3.750
Wehrmachtsuppenkons.   1 15.000 150 2.250   1 20.0000 150 3 1 15.000 150 2.250
Röstkaffee i.Dos.   1 15.000 20 0,300   1 20.000 20 0,400 1 15.000 20 ,300
Pferdefutter.                  
Hafer   10 30.000 5.000 150   10 50.000 5.000 250 10 20.000 5.000 100
Pressheu   2 6.000 5.000 30   2 10.000 5.000 50 2 4.000 5.000 20
  Falkenburg Gross-Born Belgard  
Kopfst.15000 Pferdest. 2000 Kopfst.15000 Pferdest.2000 Kopfst.15000 Pferdest.2000  
  Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to   Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to   Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to
Knäckebrot   3 45.000 500 22,5   3 45.000 500 22,5   3 45.000 500 22,5
Backmehl   7 56,7 540 56,7   7 105.000 540 56,7   7 105.000 540 56,7
Backsalz   7 105.000 6 0,630 7 105.000 6 0,630   7 105.000 6 0,630
Fleischkonserven   10 150.000 200 30.000 10 150.000 200 30.000   10 150.000 200 30.000
Wehrmachtsuppenkonz.   1 15.000 150 2.250 1 15.000 150 2.250   1 15.000 150 2.250
Erbsen   1 15.000 180 2.700 1 15.000 180 2.700   1 15.000 180 2.700
Bohnen   1 15.000 180 2.700   1 15.000 180 2.700   1 15.000 180 2.700
Linsen   1 15.000 180 2.700   1 15.000 180 2.700   1 15.000 180 2.700
Reis   2 30.000 100 3 2 30.000 100 3   2 30.000 100 3
(1/3)Trockengemüse   3 45.000 40 1.800 3 45.000 40 1.800   3 45.000 40 1.800
(1/3)Trockenkartoffeln   3 45.000 50 2.250 3 18.000 50 2.250   3 45.000 50 2.250
(1/3)Sauerkraut in Dosen   1 15.000 300 4.500 1 15.000 300 4.500   1 15.000 300 4.500
(1/3)Trockenkartoffeln   1 15.000 50 0,750 1 15.000 50 0,750   1 15.000 50 0,750
Kochmehl als Zutat für
die Gemüseport.
  10 150.000 10 1.500 10 150.000 10 1.500   10 150.000 10 1.500
Schmalzkonz.i.Dos.   10 150.000 50 7.500 10 150.000 50 7.500 10 150.000 50 7.500
Abendkost.                    
Wurstkonserven   3 45.000 130 5.850 3 45.000 130 5.850 3 45.000 130 5.850
Kraftfleisch   2 30.000 130 3.900 2 30.000 130 3.900 2 30.000 130 3.900
Käse in Dosen   1 15.000 125 1.875 1 15.000 125 1.875 1 15.000 125 1.875
Schweinefleischkons.   2 30.000 130 3.900 2 30.000 130 3.900 2 30.000 130 3.900
Ölsardinen   1 15.000 1 Dose 15000 Dos. 1 15.000 1 Dose 15000 Dos. 1 15.000 1 Dose 15000 Dos.
sonst.Fischvollkons.   1 15.000 200g 3 to   1 15.000 200g 3 to. 1 15.000 200g 3 to.
Getränke.                        
Röstkaffee i.Dos.   5 75.000 20g 1.500   3 75.000 20g 1.500 5 75.000 20g 1.500
Tee   5 75.000 3 0,225   5 75.000 3 0,225 5 75.000 3 0,225
Speisesalz   10 150.000 15 2.250   10 150.000 15 2.250 10 150.000 15 2.250
Zucker   10 150.000 80 12   10 150.000 80 12 10 150.000 80 12
Pfeffer   10 150.000 0,1 0.015   10 150.000 0,1 0,015 10 150.000 0,1 0,015
versch.Gewürze   10 150.000 1-4 0,600   10 150.000 1-4 0,600 10 150.000 1-4 0,600
Heeresschok.i.Dos.   2 30.000 100 3   2 30.000 100 3 2 30.000 100 3
Volle eis.Port.                        
Fleischkonserven   1 15.000 200 3   1 15.000 200 3 1 15.000 200 3
Zwieback   1 15.000 250 3.750   1 15.000 250 3.750   1 15.000 250 3.750
Wehrmachtsuppenkons.   1 15.000 150 2.250   1 15.000 150 2.250   1 15.000 150 2.250
Röstkaffee i.Dos.   1 15.000 20 0,300   1 15.000 20 0,300   1 15.000 20 0,300
Pferdefutter.                        
Hafer   10 20.000 5.000 100   10 20.000 5.000 100 10 20.000 5.000 100
Pressheu   2 4.000 3.000 20   2 4.000 5.000 20 2 4.000 5.000 20
  Stolp      
Kopfst.15000 Pferdest. 2000      
  Tg. Port.-
zahl
Port.-
satz
Menge in to              
Knäckebrot   3 45.000 500 22,5                      
Backmehl   7 56,7 540 56,7                      
Backsalz   7 105.000 6 0,630                      
Fleischkonserven   10 150.000 200 30.000                      
Wehrmachtsuppenkonz.   1 15.000 150 2.250                      
Erbsen   1 15.000 180 2.700                      
Bohnen   1 15.000 180 2.700                      
Linsen   1 15.000 180 2.700                      
Reis   2 30.000 100 3                      
(1/3)Trockengemüse   3 45.000 40 1.800                      
(1/3)Trockenkartoffeln   3 45.000 50 2.250                      
(1/3)Sauerkraut in Dosen   1 15.000 300 4.500                      
(1/3)Trockenkartoffeln   1 15.000 50 0,750                      
Kochmehl als Zutat für
die Gemüseport.
  10 150.000 10 1.500                      
Schmalzkonz.i.Dos.   10 150.000 50 7.500                      
Abendkost.                            
Wurstkonserven   3 45.000 130 5.850                      
Kraftfleisch   2 30.000 130 3.900                      
Käse in Dosen   1 15.000 125 1.875                      
Schweinefleischkons.   2 30.000 130 3.900                      
Ölsardinen   1 15.000 1 Dose 15000 Dos.                      
sonst.Fischvollkons.   1 15.000 200g 3 to                      
Getränke.                            
Röstkaffee i.Dos.   5 75.000 20g 1.500                      
Tee   5 75.000 3 0,225                      
Speisesalz   10 150.000 15 2.250                      
Zucker   10 150.000 80 12                      
Pfeffer   10 150.000 0,1 0.015                      
versch.Gewürze   10 150.000 1-4 0,600                      
Heeresschok.i.Dos.   2 30.000 100 3                      
Volle eis.Port.                            
Fleischkonserven   1 15.000 200 3                      
Zwieback   1 15.000 250 3.750                      
Wehrmachtsuppenkons.   1 15.000 150 2.250                      
Röstkaffee i.Dos.   1 15.000 20 0,300                      
Pferdefutter.                            
Hafer   10 20.000 5.000 100                      
Pressheu   2 4.000 3.000 20                    

 
 
Nachweisung über Niederzulegende Krankenkost (friedensmässig).

Verpfleg.Mittel        Bohnen, grün        Brühwürfel       Fleischextrakt       Haferflocken
sind niedergelegt        in Dosen       
in
================================================================================================
Belgard                  180 kg            36000 Stck.          180 kg               145 kg
Gross-Born               180 kg            36000 Stck.          180 kg               145 kg

Sicherzustellende Krankenkost (durch Lieferverträge).

================================================================================================
Vertraglich         Keks       Zwieback     Milch     Selter-   Soda      Zitronen     Eier
sichergestellt      Butter    (feiner)      einge-    wasser    wasser
     für            od.Milch                dickt     1/3 1     1/3 1
================================================================================================
Belgard              350 kg    1400 kg       900 kg   175 St.    175 St.    500 St.    200 Stck.
Gross-Born           350 kg    1400 kg       900 kg   175 St.    175 St.    500 St.    200 Stck.

Marschtanklager im Bereich des Wehrkreises II.

   Ort                   Lage               Unterbringung                 Kanister          

Stettin               Pi.Üb.Pl.Wendorf         Schuppen                      40.000
Stargard              Kaserne II/I.R.25        Baracken                      16.000
Belgard               Kaserne Beob.Abt.32      frei unter Planen              8.000
Kolberg               Kaserne Pz.Abw.Abt.32    Baracken                       8.000
Köslin                Kaserne I.R.94           Schuppen u.Hundezwinger        8.000
Gr.Born Steinforth    Westausgang              Gebäude u.Baracken            40.000 u. 4.000 Fässer
Gr.Born Westfalenhof  Lager Westfalenhof       Garage                        12.000
Dt.Krone              Gut Johanisthal          Feldscheune                   20.000
Schneidemühl          ehem.Albatroswerke       Lagerhaus                     20.000
Hammerstein           Munitionshaus I          Packmaterialschuppen           6.000
Neustettin            Schiesstände             Baracken                       4.000
Gr.Tychow             Sportplatz               Baracken                      14.000

Anlage 6 zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.Kdos.

 O-Lager und zusätzl.O-Lager im Bereich des Wehrkreises II
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Firma:                        Ort und Strasse:                              Auflage 30%
                                                           Otto Vergaser-   Diesel-     Motoren-
                                                           kraftstoff       kraftst.    schmieröl
                                                           cbm               cbm        cbm
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Benzol Vereinigung           Stetting-Torne
d.Ostens G.m.b.H.            Wendorferstr.                  140              15           6,-
D.A.P.G.                     Stettin, Altdammerstr.34     7 000           3 800         430,-
D.A.P.G.                     Naugard, Adolf-Hitlerstr.10     21               6           1,-
D.A.P.G.                     Stargard, Bahnhofstr.17         10,5            10,5         1,-
D.A.P.G.                     Dt.Krone, Wittkowerstr.         18               9           1,-
Rhenania-Ossag               Dt.Krone, Am Wittkowerweg       15               3           0,7
Hugo Stinnes                 Dt.Krone, Jastrower Chausse     20              15           1,5
D.A.F.G.                     Schneidemühl, Güterbahnhofstr.  15               3           0,7
Olex                         Schneidemühl, Herthastr.        20               3           1,-
Betriebsstoff u.
Mineralöl-Vertr.             Schneidemühl, Berlinerstr.154   30              45           3,-
Benzol-Vereinigung d.Ostens
G.nm.b.H.                    Neustettin, Bahnhofverladestr.  35               7           2,-
D.A.P.G.                     Neustettin, Am Güterbahnhof     27              18           1,5
D.A.P.G.                     Falkenburg, Adolf Hitlerstr.12  18               3           1,-
D.A.P.G.                     Soldin, Richtstr.1-2            24               4           1,-
D.A.P.G.                     Stolp, Güterbahnhofstr.10       27              27           2,-
Hugo Stinnes                 Stolp, Strelinerstr.            20              15           1,5
Rhenania-Ossag               Kolberg, Behrendweg             36               9           2,-
Reichskraftprit              Lauenburg, Paradestr.8-10       18               -           -
D.A.P.G.                     Lauenburg, Güterbahnhof         15               3           0,7
D.A.P.G.                     Rummelsburg, Güterbahnhof       11               -           0,5
D.A.P.G.                     Köslin, Am Güterbahnhof         25               9           1,3
D.A.P.G.                     Schlochau, Güterbahnhof         12               6           0,7
Pomm.Spiritus-Verwertungs
Genossenschaft               Bad Polzin, Güterbahnhof         6               -            -
D.A.P.G.                     Friedeberg, Richterstr.52        9               7           0,6
D.A.P.G.                     Labes, Güterbahnhof             15               3           0,7
Ferd.Schlüter                Arnswalde, Am Bahnhof            -               6           0,2

Anlage 7 zu Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.116/39 g.Kdos.Chefs.v.15.7.1939.

Verzeichnis über private Kfz.-Werkstätten.
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Lfd.Nr.   Firma                       Ort                        Vertragswerkstatt                 Bemerkungen
                                                                  für Fabrik oder
                                                                  Sonderwerkstatt
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                              A r n s w a l d e :
1.     A.Dargatz                   Arnswalde                    Autorep.-Werkstatt Auto Union
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              B al d e n b u r g :
1.     J.Klempe,            Baldenburg, Ad.Hitlerstr.120        Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              B ä r w a l d e :
1.     P.Dorn,              Bärwalde/Pom.Bublitzerstr.          Autorep.-Werkstatt
2.     K.Ocker,             Bärwalde/Pom.                       Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              B e l g a r d :         
1.     Schlagenhoff,        Belgard, Kleistr.2                  Zylinder- und Kurbelwellenschleiferei
2.     Dargell,             Belgard, Kleistr.21                 Autorep.-Werkstatt
3.     Peters,              Belgard, Körlinerstr.11             Opel, Boschdienst
4.     E.Böhme,             Belgard, Friedrichstr.12            Motorrad-Werkstatt
5.     K.Borgnardt,         Belgard, Friedrichstr.81/82         Autorep.-Werkstatt, Vulkanisieranstalt, Kugellager
6.     O.Krohn,             Belgard, Kleistr.17                 Autorep.-Werkstatt
7.     P.Maß                Belgard, Luitpromenade 4            Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              B u b l i t z :
1.     W.Eick,              Bublitz                             Autorep.-Werkstatt,
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              B ü t o w :
1.     Fr.Schulz            Bütow, Kreishausstr.5               Autorep.-Werkstatt,
2.     Jäckel&Co,u.Sohn     Bütow, Bahnhofstr.9/11              Autorep.-Werkstatt
3.     P.Kirschnick,        Bütow, Schneidemühlerstr.2          Autorep.-Werkstatt.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              D r a m b u r g :               
1.     Pallatz,             Dramburg, Nettelbeckstr.2           Autorep.-Werkstatt
2.     W.Bunse              Dramburg,                           Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              D t. K r o n e :
1.     P.Klemme             Dt.Krone, Königsbergerstr.57        Autorep.-Werkstatt
2.     H.Brieske            Dt.Krone, Königsbergerstr.5         Autorep.-Werkstatt
3.     P.Schlnborn          Dt.Krone, Schneidemühlerstr.32      Autorep.-Werkstatt
4.     W.Peetsch,           Dt.Krone, Königsbergerstr.50        Autorep.-Werkstatt
5.     J.Ulrichs            Dt.Krone, Königstr.22               Adlerwerkstatt
6.     P.Maeser             Dt.Krone, Ad.Hitlerstr.7            Daimler-Benz
7.     A.Misiak             Dt.Krone                            Hansavertretung
8.     A.Schmidt            Dt.Krone, Königstr.55               Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             F a l k e n b u r g :
1.     Gebr.Pagal,          Falkenburg                          Autorep.-Werkstatt, Opeldienst
2.     Fr.Vehher?           Falkenburg                          Autorep.-Werkstatt
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                             F l a t o w :
1.     P.Frieske            Flatow, Horst-Wessel-Allee          Autorep.-Werkstatt
2.     P.Krause             Flatow, Am Bahnhof                  Autorep.-Werkstatt
3.     Gebr.Fufahl          Flatow, Hermann-Göring Str.         Opeldienst
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                             K a l i e s :
1.     Kösliner Zylinder-
       bohrwerk             Köslin, Neuetorstr.49               Zylinderschleiferei.
2.     K.Schröder           Köslin, Körlinerstr.3               Autorep.-Werkstatt
3.     R.Schwarz            Köslin, Neuetorstr.49               Daimler-Benz, B.M.W.
4.     E.Berndt             Köslin, Schützenstr.16              Autorep.-Werkstatt
5.     Ing.Werner Kasper    Köslin, Buchwalderstr.93            Auto-Union, D.K.W.
6.     A.Krause & Co.       Köslin, Körlinerstr.                Maschinenfabrik, Gießerei
7.     E.Troike             Köslin, Bichwalderstr.25/27         Opel-Werkstatt.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             L a u e n b u r g :
1.     A.Riedel             Lauenburg, Koppelstr.15             Adler-Autodienst
2.     O.Eulitz             Lauenburg, Ad.Hitlerstr.52          Automobilzentrale
3.     S.Langosch           Lauenburg, Hindenburgstr.30         Autorep.-Werkstatt
4.     W.Stolle             Lauenburg, Karlstr.65               Boschdienst,Autolicht.
5.     O.Fahl               Lauenburg, Danzigerstr.79           Autorep.-Werkstatt
6.     J.Poschmann          Lauenburg,                          Opeldienst.
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                             N e u s t e t t i n :
1.     F.Renscher           Neustettin, Klosterweg              Autorep.Werkstatt
2.     Kujath               Neustettin, Schulstr.11             Daimler-Benz, Autorep.-Werkstatt
3.     Junklass             Neustettin, Königvorstadt 25        Opelwerkstatt
4.     E.Tietz              Neustettin, Preussischestr.19       D.K.W., Autorep.-Werkstatt
5.     Autohaus             Neustettinm Bismarkstr.73           Opelvertretung.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             P o l z i n :
1.     Gehrke & Drews       Polzin, Franz-Seldte-Str.9           Autorep.-Werkstatt
2.     Manthey&Bartel       Polzin,                              Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             R e e t z :
1.     H.Rux                Reetz, Stargarderstr.                Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             R u m m e l s b u r g :
1.     W.Hoppe              Rummelsburg, Markt 6                 Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             S c h l a w e :
1.     Gebr.Erban           Schlawe, Ad.Hitlerstr.29             Autorep.-Werkstatt
2.     R.Kirchhof           Schlawe, Ad.Hitlerstr.46             D.K.W.
3.     A.Maron              Schlawe, Marktstr.4                  Autorep.-Werkstatt
4.     Wagenschein          Schlawe, Ad.Hitlerstr.45             Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             S c h l o c h a u :
1.     Gebr.Glaske          Schlochau, Langestr.52               Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             S c h n e i d e m ü h l :
1.     O.Löhrke             Schneidemühl, Friedrichstr.9         Autorep.-Werkstatt
2.     Gebr.Pufahl          Schneidemühl, Rüsterallee 37         Autorep.-Werkstatt
3.     Schüler-Motoren A.G. Schneidemühl, Berlinerstr.33         Zylinder- und Krubelwellenschleiferei
4.     O.Telke              Schneidemühl, Berlinerstr.22         Adler-Autodienst
5.     Eichstädt            Schneidemühl, Bäckerstr.8-9          Autorep.-Werkstatt
6.     Daimler-Benz A.G.    Schneidemühl, Bismarkstr.54          Daimler-Benz-Vertr.
7.     W.Brust              Schneidemühl, Mühlenstr.11           D.K.W.-Werkstatt
8.     P.Peters             Schneidemühl, Ad.Hitlerstr.4         Vulkanisieranstalt
9.     P.Sodtke             Schneidemühl, Marktplatz 5           Autorep.-Werkstatt
10.    R.Umlauf             Schneidemühl, Friedrichstr.33        Motorrad-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             S c h l o p p e :
1.     W.Utke               Schloppe                             Autorep.-Werkstatt
2.     Vandrey              Schloppe                             Autorep.-Werkstatt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             S t o l p :
1.     Br.Pfitzner          Stolp, Schlawerstr.15                Opeldienst
2.     Klemm & Troike       Stolp,                               D.K.W.
3.     Wanda                Stolp,                               Autorep.-Werkstatt
4.     Miotke               Stolp, Schlawerstr.11                Autorep.-Werkstatt
5.     Bischoff & Grothus   Stolp, Hospitalstr.16                Adler, N.A.G.
6.     Lenke                Stolp, Schlawerstr.2                 B.M.W., Autorep.-Werkstatt
7.     Herold               Stolp, Weidenstr.5                   Magirus, Krupp, Daimler-Benz
8.     Rittscher            Stolp, Danzigerstr.6                 Hanomag
9.     Irrgang              Stolp, Schlawerstr.2                 Bosch-Dienst
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                             T e m p e l b u r g :
1.     Olschewski, A.       Tempelburg,                          Autorep.-Werkstatt
2.     Adam Opel A.G.       Tempelburg, Falkenburgerstr.         Opeldienst

mehrere Anlagen über Krankenhäuser den Standorten selbst zugeteilt
Anlage 11 Ärzte im Bereich W.K.II im Original vorhanden.

Anlage 12 zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.Kdos.Chefs.v.15.7.1939.

                                                            Pferde-Krankenställe.
                                                            ====================

Belgard:                 1 Krankenstall mit 20 Ständen (einschl.2 Lauflohestände)
                         1 Absonderungsstal mit 12 Ständen
Köslin:                  II./I.R.94  1 Krankenstall mit 28 Ständen, 1 Abs.Stall m.3.Std.
                          I./A.R.32  1 Krankenstall mit 22 Ständen, 1 Abs.Stall m.3 Std.
Stolp:                   1 alt.Kr.Stall m.15 Ständen, 1 neuer Kr.Stall m.36 Ständen, 2 Absonderungsställe mit insges.36 Ständen.
Neustettin:              III./A.R.32  1 Schwerkr.Stall m. 8 Std., 5 Boxen für je 2 Pf.
                                      1 Kühlstand für 2 Pferde, 2 Lohestände
                                      1 Mittelstall m.7 Std., 1 Eckstall m. 3 Std.
                         I./I.R.94    1 Schwerkr.Stall m. 5 Std., 4 Boxen f.je 2 Pf.
                                      1 Kühlstand für 2 Pferde, 2 Lohestände,
                                      1 Abs.Stand mit 5 Ständen.
Gr.Born:                 Lager Linde: 1 Kr.Stall mit 53 Std., 2 Abs.Ställe mit zus.66 Ständen
                         L.Westfalenhof: 1 Kr.St. mit 53 Std., 2 Abs.Ställe mit zus.46 Ständen.
Hammerstein:             1 Kr.Stall mit 4 Ständen, 2 Boxen, 1 Lohe-Boxe.
                         1 Abs.Stall mit 8 Ständen,
                         1 Abs.Stall mit 4 Ständen.
Dt.Krone:                II./A.R.32:  1 Kr.Stall m.10 Einzelständen,
                                      2 Boxen mit je 2 Ständen,
                                      3 Boxen (Laufst.),
                                      1 Lauflohestand,
                                      1 Koliklohebox,
                                      1 Abs.Stall mit 7 Einzelständen,
                                      1 Seuchenabteil mit 5 Einzelständen,
                         II./I.R.96:  Kr.Stall mit 5 Einzelständen,
                                      2 Boxen mit je 2 Ständen,
                                      2 Boxen (Laufst.),
                                      1 Lauflohestand,
                                      1 Koliklohebox,
                                      1 Abs.Stall mit 5 Einzelständen,
Schneidemühl:             I./I.R.96:  Kr.Stall mit 20 Ständen,
                                      Abs.Stall-Abteilung mit 7 Ständen,
                         III./I.R.96: Kr.Stall mit 18 Ständen,
                                      Abs.Stall-Abt. mit 5 Ständen,
Kolberg:                 1 Kr.Stall mit 11 Ständen, 6 Laufstände, 2 Absonderungsställe mit 11 Ständen, 2 Laufstände.

Anlage 13 Schlachthöfe, Viehhöfe und Abdeckereien im Original vorhanden.
 
Transport-Kommandantur Stettin                                                                                                    Stettin, den 16.Juli 1939
Abt.I7II Az.43 g.1/12
  Nr.890/39 g.Kdos.


Bezug: a) Heeres-Gruko.6 Abt.Ia/Ib, 39/40 A Nr.5529/39 g.Kdos. v.10.7.39.
       b) Gen.Kdo.II.A.K. Ia/Grz.Nr.3037/39 g.Kdos.v.13.7.39.
Betr.: Ausladebahnhöfe für III.Rate Schanzarbeiten.

   Da in den o.a.Bezugsschreiben die Wünsche für die Ausladebahnhöfe der einzelnen Einheiten nicht übereinstimmen, andererseits wegen der Kürze der Zeit die
Transportbearbeitung am 17.7.39 durchgeführt werden muss, wurden von der Tr.Kdtr.Stettin als Ausladebahnhöfe bestimmt:

1.) Kartenstelle (mot) 570                 )
    Gruppe geh.Feldpolizei 570             )  Jastrow
2.) Armeenachschubführer 581                  Falkenburg
3.) Feldwerkstatt (mot) 584                   Dramburg
4.) Armeeverpflegungsamt 580                  Falkenburg
5.) Bäckereikompanie e (mot) 581              Falkenburg
6.) Krankentransportabteilung 581             Falkenburg
7.) Krankenkraftwagenzug 1.-3./582            Falkenburg
8.) Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./581         )
    Pfd.Transport-Kol.(mot) 2./581         )  Märk.Friedland
    Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./582         )
9.) Kdt.rückw.Armeegebiet 580                 Dramburg
10.) Strassenbaubatl.580                      Zippnow
11.) Strassenbaubatl.584                      Dt.Krone
12.) Ortskommandantur II./585                 Dramburg
13.) Ortskommandantur II./586                 Falkenburg
14.) Feldkommandandantur 580                  Dramburg
15.) Feldkommandandantur 581                  Dt.Krone
16.) le.Strassenbaubatl.604                   Gr.Born
17.) Pi.Batl.(mot) 34                         Gr.Born

Die im Bezugsschreiben a) aufgeführte Feldgend.Abt.(mot) 581 und die II./Kraftwagentransportregiment 602 wurden für die Bearbeitung und Transport auf der Eisenbahn
nicht vorgesehen, da sie im Bezugsschreiben b) nicht aufgeführt sind und Transportanmeldungen hier nicht vorliegen.
Soweit die am 17.7.39 in Hannover vorgesehene Rücksprache zwischen Heeres-Gruko.6 und Gen.Kdo.II.A.K. (Hptm.i.G.Toppe) eine dringend notwendige Abänderung dieser
Ausladebahnhöfe ergibt, wird gebeten, diese Änderungen unter Angabe der lfden.Nr. und des gewünschten Ausladebahnhofes noch im Verlauf des 17.7.39 fernmündlich,
zusätzlich durch Fernschreiben, an die Tr.Kdtr.Stettin durchzugeben, da sonst eine Berücksichtigung bei der Bearbeitung nicht mehr stattfinden kann.
 
Generalkommando II. Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 18.Juli 1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz./Id Nr. 3149/39 g.Kdos.

Bezug: 1) O.K.H.10.Abt.(Ia) GenStdH. Nr.360/39 g.Kdos.v.9.6.39. (nur an Gen.Kdo.II und III.A.K. ergangen).
       2) H.Gr.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.1939 (nicht an 32.Division verteilt)
       3) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Abt.Ia/IaGrz. Nr.2716/39 g.Kdos. vom 26.6.1939 (an 32.Div.u.Kdtr.d.Bef.Neustettin).
       4) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Ia Nr.2892/39 g.Kdos. vom 6.7.1939 (an 32.Div. und Kdtur.d.Bef.bei Neustettin).
       5) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Ia Nr.2917/39 g.Kdos. vom 6.7.1939 (an Gen.Kdo.III.A.K. u.Kdtr.d.Bef.b.Neustettin).

Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze.

                                                                 I. Schanzeinsatz.
                                                                 ================= 

1.) Gen.Kdo.II.A.K. leitet den Einsatz der vom 5. bis 31.8.1939 im Wehrkreis II zu Schanzarbeiten eingesetzten Verbände, die ihm hierfür unterstellt sind.
    Das Gen.Kdo. ist ab 5.8. auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht.
2.) Den Einsatz der 3.und 32.Div. zu den Befestigungsarbeiten im einzelnen leitet die Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin nach den bereits gegebenen
    Befehlen. Kdtur.Neustettin verkehrt in diesen Fragen unmittelbar mit den Divisionen.
3.) Die Einteilung der Truppenteile im einzelnen für die Schanzarbeiten regeln die Divisionen im Einvernehmen mit der Kdtur.Neustettin. Dabei sind gemischte
    Verbände, die aus Infanterie, Artillerie und Pionieren zusammengesetzt sind, zum Ausbau bestimmter Abschnitte einzusetzen.
       Die mot.Truppenteile und Aufkl.Abteilungen stehen, soweit sie nicht Sonderaufträge erhalten, den Divisionen zum Kräfteausgleich zur Verfügung.
4.) Mindestens 2 Tage jeder Woche sind den Truppenteilen grundsätzlich zur Ausbildung zu belassen. Die Tage können in Vor- und Nachmittage aufgeteilt werden.
    Die Gesamtzeit ist bindend.
5.) a) Das Gen.Kdo.behält sich den Einsatz von Teilen der Divisionen zur Erntehilfe in der Nähe der Unterbringungsräume vor. In erster Linie kommen hierfür
       die mot.Truppenteile und aufkl.Abteilungen in Frage.
          Der Einsatz zur Erntehilfe muss so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Truppenteile innerhalb von 24 Stunden gewährleistet bleibt.
    b) Infolge Mangel an Arbeitskräften kann für einzelne Teile der Divisionen Einsatz zur Einrichtung von Lagern (Mun., Verpfl. usw.) notwendig werden.
6.) Die Nachr.Abteilungen stehen den Divisionen zum Bau und Betrieb des Fernsprechnetzes innerhalb der Unterbringungsräume zur Verfügung. Besondere Bauaufträge
    im Rahmen des Stellungsbaus behält sich das Gen.Kdo.vor.
      Die Funk-Kompanien sind zur Überwachung des ausländischen Funkverkehrs einzusetzen. Besondere Weisung hierüber folgt.
7.) Für den An- und Abtransport der Infanterie zu den Schanzstellen können den Divisionen, soweit erforderlich, vom Gen.Kdo.II.A.K. Kw-Transporteinheiten
    zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Anforderungen unter Angabe des benötigten Transportraumes und Ort der gewünschten Gestellung sind dem Gen.Kdo.
    II.A.K. nach Eintreffen in den Schanzräumen vorzulegen. Hinsichtlich der Kw.Kol.der rückw.Dienste siehe Abschnitt II, Ziffer 12c.
8.) Flurschäden sind bei den Schanzarbeiten soweit irgend möglich, zu vermeiden. Die zuständigen Landräte und Bürgermeister sowie die betroffenen Grundbesitzer
    sind vor dem Beginn der Arbeiten über die Bauabsichten und den dabei voraussichtlich entstehenden Flurschaden zu unterrichten. Einzelheiten hierfür und
    Vergütung der Flurschäden regelt Kdtur.der Befestigungen bei Neustettin.

                                                                     II. Ausbildung
                                                                    ================
9.) In der Ziff.4) zur Ausbildung zur Verfügung stehenden Zeit ist die Gefechtsausbildung im Rahmen des Möglichen zu fördern. Es kommt darauf an, die
    einsatzbereit gegliederten Verbände zu festen Einheiten zusammenzufügen. Der Weiterbildung der Ergänzungs-Mannschaften (Ersatzreservisten) ist besonders
    Augenmerk zu widmen.
10.)Geländebesprechungen mit einem Teil der Offiziere und Uffz. zur Förderung der Führerausbildung sind auch an den Schanztagen möglich durchzuführen.
11.)Ausbildung der rückw.Dienste.
    a) Bei der Ausbildung der rückw.Dienste ist der Schwerpunkt auf Zusammenschweissen der Einheiten und Einsatzübungen ihren Eigenarten entsprechend
       (dabei Beladen und Entladen der Kol.usw.) zu legen. Diese Übungen - - in häufig wechselnden Räumen, in schwierigem Gelände, insbesondere bei Nacht
       durchzuführen - -sind so zu steigern, dass die erforderliche Wendigkeit in der Einsatzfähigkeit auch unter schwierigen Verhältnissen gewährleistet
       wird. Die Übungsräume werden nach Westen durch die Linie Neustettin - Barkenbrügge - Dt.Krone begrenzt. Zur Durchführung von Übungen in anderen
       Räumen ist vorher die Genehmigung des Generalkommandos einzuholen.
    b) Das Zusammenwirken der einzelnen Teile der rückw.Dienste wird zweckmäßig gelegentlich einzelner schulmässiger Einsatzübungen unter Leitung der
       Divisionen (möglichst Ib mit Quartiermeisterabteilung) geübt werden. Nach Möglichkeit sind die V-Trosse hieran zu beteiligen.
    c) Besonderes Augenmerk ist der kraftfahrtechnischen Ausbildung - - insbesondere der Kw.Kol. - - zu schenken. Vorbedingung für das Fahren im
       Kolonnenverband ist ein einheitlicher Ausbildungsstand der Kraftfahrer. Von vornherein ist scharf auf Verkehrszucht zu halten.
         Soweit es die kraftfahrtechnische Ausbildung und die obigen Einsatzübungen zulassen, können die Kw.Kolonnen zur Vermeidung von Leerfahrten für
       An- und Abtransport der Infanterie zu den Schanzstellen (s.vorst.Abschn.I Zoff.7) herangezogen werden.
12.) Anordnungen für die Ausbildung der 3.Division (einschl.M.G.Btl.8 und Pi.Batl.43) erlässt Gen.Kdo.III.A.K.

                                                                       III. Unterbringung.
                                                                       ===================

13.) Unterbringung der 3. und 32.Div. ist durch Bez.Verfg. 4) und 5) geregelt.
       Quartiermacherkommandos sind so rechtzeitig zu entsenden, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Truppe sorgfältig treffen können.
       Die Divisionen übersenden dem Gen.Kdo. und der Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin bis 31.7. Karten 1:100 000 mit Einzeichnung der endgültigen
     Unterbringung. Die Belegung der einzelnen Gemeinden muss daraus ersichtlich sein.

                                                                       IV.An- und Abmärsche.
                                                                       ====================

14.) Befehl, welche Truppenteile auf Eisenbahntransport oder Landmarsch anzuweisen sind, ist 32.Div. mit Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/Ia Grz.Nr.2716/19 g.Kdos.
     vom 26.6.39 bereits zugegangen.
        Für 3.Div. (einschl.M.G.Btl.8 und Pi.Btl.43) trifft Gen.Kdo.III die entsprechende Regelung.
15.) Die Märsche der auf Landmarsch verwiesenen Truppenteile der 32.Div. regelt 32.Div. derart, dass die Unterbringungsräume bis 4.8. abds.erreicht werden.
     Marschstrassen bestimmt 32.Div.
16.)   Den auf Landmarsch verwiesenen Teilen der 3.Div. (einschl.M.G.Btl.8 und Pi.Batl.43) wird für den Anmarsch die Reichsstrasse 1 Küstrin - Landsberg -
     Weldenberg - Schloppe - Schneidemühl zugewiesen. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, die Marschbewegung im einzelenen zu regeln. Die Unterbringunsräume
     sind bis 5.8. abds. zu erreichen.
17.) Befehle für den Abtransport und Abmarsch ergehen später.

                                                                   V. Nachrichtenverbindungen.
                                                                   ==========================

18.) Sämtliche Truppen der 3.u.32.Division haben vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Generalkommando wird
     die Einhaltung der Funkstille überwachen.
        Für die Funkkompanien der Div.Nachr.Abteilungen wird das Gen.Kdo.Aufträge für die Funkaufklärung geben. Im übrigen können die Funkkompanien zum
     Betriebsdienst des Div.Fernsprechnetzes (s.Ziff.19) herangezogen werden.
19.) Die Divisionen sind während des Einsatzes auf Drahtverbindung und Meldewege anderer Art angewiesen.
        Für den Bau und Betrieb des Fernsprechnetzes innerhalb der Unterbringunsgräume sind die Div.Nachr.Abteilungen einzusetzen, sofern nicht das Postnetz
     für ausreichend gehalten wird. Gespräche auf dem Postnetz sind gebührenpflichtig. Die Genehmigung zur Führung von Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst
     nicht gegeben.
        Für die Verbindung zwischen dem Gen.Kdo.und den Divisionen werden voraussichtlich Postleitungen besonders geschaltet werden. Befehl hierfür folgt.

                                                                  VI. Tarnung und Abwehr.
                                                                  ======================

20.) In der Öffentlichkeit führen die bereits befohlenen Tarnbezeichnungen:
        Gen.Kdo.II.A.K. = Befestigungsstab Grenzmark
            3.Division  = Oberbaustab XV
           32.Division  = Oberbaustab XVI
     Die weiteren Bezeichnungen der Regter.- und Batle. der 3.Div. sind dem Gen.Kdo. zum 25.7.1939 zu melden. Dem M.G.Batl.8 und Pi.Batl.43 sind von
     3.Div. Tarnbezeichnungen zuzuteilen.
        Die Kompanien, Batterien usw. führen ihre ständige Bezeichnung z.B.
           "Abschnittsbaustab 101/XVI, 1.Komp."
        Im schriftlichen und mündlichen Dienstverkehr, der nicht die Öffentlichkeit berührt, sind die normalen Truppenbezeichnungen zu verwenden.
21.) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Ausrücken aus dem Standort bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen.
        Bezüglich Erkennungszeichen an Fahrzeugen wird III.A.K. gebeten, für 3.Division die entsprechenden Anordnungen gemäss Vfg.O.K.H.Nr.787/39 g.Kdos.
     AHA/In 6 (III) vom 28.6.1939 zu geben. Für 32.Div. gilt Verfg.Gen.Kdo.II.A.K. Ib/WuG/Ib-Mob-K/H.Mot.Nr.2489/39 g.Kdos. vom 11.7.1939.
        Aufschriften auf Transportzügen, die auf den Truppenteil und seine Herkunft schliessen lassen, sind verboten.
22.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes wird auf das Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II Nr.13/39 III H g.Kdos. vom 20.6.1939
     hingewiesen (verteilt an 3. und 32.Div., für M.G.Btl.8 anliegend beigefügt).

                                                                   VIII. Versorgung.
                                                                   ================

23.) Die friedensmässige Versorgung der 3.und 32.Div. während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet.
     Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforderlich - - Einrichtungen des W.K.Kdo.II zur Verfügung gestellt.
        Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Divisionen (bei 3.Div. auch für Pi.Batl.43 und M.G.Batl.8) und zwar unter voller Ausnutzung
     ihrer rückw.Dienste.
     Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen.
24.) Verwaltungswesen.
     a) Die Truppen der 3.und 32.Div. werden mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in ihren Einsatzräumen auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind
        die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtverpflegungsvorschrift.
        Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst Wehrkreisverwaltung II.
     b) Mit der Einrichtung der Üb.Verpfl.Ausg.Stellen werden beauftragt:
          H.V.H.A.Dt.Krone    für 3.Div. (einschl.Pi.Batl.43 und M.G.Batl.8)
          H.V.A. Neustettin   für 32.Division.
        3. und 32.Division teilen hierzu baldmöglichst, spätestens bis 25.7.39, den betr.H.V.A. (Abschrift an W.V.II) die gewünschten Orte der Üb.Verpfl.
        Ausg.Stellen mit.
          Etwaige Wünsche für Aufstellung des Speisezettels sind bis zum gleichen Zeitpunkt der Wehrkreisverwaltung II zu übersenden.
          Nach Einreffen im Einsatzraum übernehmen die Div.Verpfl.Ämter der 3.und 32.Division die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen.
     c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können die Divisionen die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche
        Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln wird
        den Divisionen überlassen.
     d) Verpflegung der Vor- und Quartiermeisterkommandos regelt Kommandeur der Befestigungen bei Neustettin.

25.) Sanitätswesen.
     a) Die erste San.Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte, sodann durch die San.Kompanien.
     b) Abschub von Kranken und Verletzten kann erfolgen für:
         3.Division: in Heeresstandortlazarett Gr.Born und Belgard und die erweiterten Krankenreviere Schneidemühl und Dt.Krone.
        32.Division: in Heeresstandortlazarett Neustettin, Gr.Born und Belgard.
     c) Zivilkrankenhäuser sind nur in dringenden Fällen (Unfälle, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen.
          Es Kommen in Frage für:
          3.Division: Schneidemühl, Schönlake, Tütz, Dt.Krone und Flatow,
         32.Division: Schlochau, Flatow, Neustettin, Bärwalde.
     d) Für den chirurg.Dienst im Heereslazarett Gr.Born stellt 3.Division 2 Chirurgen und 1 Hilfsarzt.
     e) Fälle von ansteckenden Krankheiten im Einsatzgebiet sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden. Auftretende Fälle werden den Divisionen
        vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgeteilt.
        Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden für 3.und 32.Division auf dem Tr.Üb.Platz Hammerstein vorsorglich Baracken (insgesamt 200 Betten)
        bereitgestellt.
     f) Trinkwasserversorgung.
          Für den Fall dass in einzelnen Orten die Trinkwasserversorgung nicht ausreichend sein sollte, hält das Gen.Kdo.II.A.K. auf dem Tr.Üb.Platz
        Gr.Born je Division 2 Sprongwagen für Wasserzuführung bereit. Auf Anfordern werden diese den Divisionen zur Verfügung gestellt. Darüberhinaus
        verfügt das Gen.Kdo.II.A.K. für beide Divisionen über einen Trinkwasserbereiter.

26.) Veterinärwesen.
     a) Kranke und verletzte Pferde, die nicht bei der Truppe selbst behandelt werden können, sind von den Vet.Komp.zu übernehmen.
        Abschub kranker Pferde aus den Lazarettstaffeln der Vet.Komp.ist beim Gen.Kdo.II.A.K. zu beantragen.
     b) Ersatz von Veterinärarzneimitteln und Veterinärgerät ist rechtzeitig beim Gen.Kdo.II.A.K. zu beantragen.
     c) Seuchen.
        Bis 10.7.1939 sind Fälle von Seuchen unter den Tierbeständen der Bevölkerung in den betr.Einsatzräumen nicht gemeldet werden.
        Auftretende Fälle werden den Divisionen vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgeteilt.

27.) Kraftfahrwesen.
     A.Betriebsstoff:
        Die Versorgung der 3.und 32.Division mit Betriebsstoffen gegen Barzahlung erfolgt nachstehend:
          a) 32.Division:
             Durch die Kdtr.Tr.Üb.Platz Hammerstein bei der vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffen (Otto- und Dieselkraftstoff bei der Deutsch-
             Amerikanischen Petroleumgesellschaft).
          b) 3.Division:
             aa) für Pz.Abw.Abt.3, Beob.Abt.3, M.G.Batl.8, Pi.Batl.43:
                 durch Standortältesten Schneidemühl bei der vom W.K.Kdo.II für I.R.96 zugeteilten Betriebsstofffirma (Ott-Kraftstoff: 5% Betriebsstoff-
                 und MIneralölvertrieb, Schneidemühl, zu 95% D.A.P.G.; Dieselkraftstoff: Betriebsstoff- und Mineralölvertrieb Schneidemühl).
             bb) für die restlichen Teile der 3.Division:
                 durch den Fest.Pi.Stb.4 Dt.Krone bei der vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstofffirma (Otto-Kraftstoff: Deutsche Gasolin-A.G.; Diesel-
                 kraftstoff: Betriebsstoff und Mineralölvertrieb Schneidemühl).
                   Fest.Pi.Stb.4, Standortältester Schneidemühl und Kdtr.Hammerstein sorgen dafür, dass ein genügender Vorrat an Betriebsstoffen vorhanden
                 ist (gemäss mündl.Weisung).
                   Zum Freitag jeder Woche sind von der Kdtr.Hammerstein, dem Standortältesten Schneidemühl und dem Fest.Pi.Stb.4 dem W.K.Kdo.II Stettin
                 zu melden, welche Mengen Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen wurden mit Angabe an welchem Ort und für welchen
                 Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939.
                   Sollten andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstofffirmen zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.K.Kdo.II
                 zur gleichen Frist zu melden.
                   Damit die vom W.K.Kdo.II getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern,
                 zusätzlichen O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Lager usw.folgt.

B. Instandsetzung, Bereifung.
    a) Instandsetzungen sind unter Einsatz der Werkstattzüge (Kf.) von den Divisionen selbst durchzuführen.
           Für grössere Instandsetzungen, die nicht bei den Divisionen erfolgen können, steht dem Gen.Kdo.II.A.K. eine Üb.Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung.
       Anmeldung des instandsetzungsbedürftigen Geräts unter Angabe von Art und Ort jeweils an Gen.Kdo.II.A.K.
    b) Hinsichtlich Ersatz von Bereifung bleibt 3.Div. auf das Heereszeugamt Spandau, 32.Division auf das Heereszeugamt Güstrow angewiesen.

28.) Bewachung von scharfer Munition, Gerät usw.
      An den Schanzstellen nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition, wie auch Inhalt der Kol.und der rückw.Dienste - soweit nicht für Übungen benötigt -
     kann in den Unterkunftsräumen niedergelegt werden.
     Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung tragen die Divisionen Sorge.

29.) Zu Unterhaltungszwecken kann ein bewegliches Tonfilmgerät beim Gen.Kdo.II.A.K. von den Divisionen angefordert werden.

                                                         VIII. Verkehrsregelung.
                                                         ======================

30.) Den Divisionen obliegt in ihren Unterbringungs- und Einsatzräumen der Ordnungsdienst und die Verkehrsregelung.
     Hinsichtlich der Stad Hastrow treffen die Divisonen nach gegenseitiger Vereinbarung die erforderlichen Massnahmen. Sofern zu einzelnen Zeiten erforderlich,
     kann eine Verssärkung des Ordnungsdienstes beim Gen.Kdo.II.A.K. angeofrdert werden.

31.) In Dt.Krone und Jastrow wird der Ordnungsdienst durch Üb.Ordnungsdiensten in den Lagern Gr.Born-Linde und Gr.Born-Westfalenhof durch den
     Üb.Feldgendarmerietrupp des Gen.Kdo.II.A.K. durchgeführt.

32.) Die Truppenteile sind über Aufgaben und Befugnisse der zum Ordnungsdienst eingesetzten Kräfte zu unterrichten.

                                                         IX. Postverkehr
                                                         ===============

33.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen.

                                                         X. Gerichtsbarkeit.
                                                         ==================

34.) Die Gerichtsbarkeit der 3. und 32.Division richtet sich bis zu seiner etwaigen anderweitigen Regelung nach §11 der Militärstrafgerichtsordnung.
 
Generalkommando II.A.K.                                                                                                      Stettin, den 18.Juli 1939
Abt.T.O. Az.160 I
Nr.3036/39 g.K.II.Ang.

Bezug: T.O.Nr.3036/39 g.K.vom 12.7.39
Betr.: Brückenverstärkungen- und Strassenbauten.

Von den im Bezugsschfreiben unter Ziff.III-VII aufgeführten Brückenverstärkungen und Strassenverbesserungen beabsichtigt das Generalkommando im Rahmen des
Möglichen folgende Massnahmen durchzuführen:
a) Sämtliche Brückenverstärkungen (Siehe Ziff.IV, 1.bis 13., VIb, 1.und VII, 1.u.2.)
   Die unter Ziff.VIb, 2.u.3.aufgeführten Brücken sind zu streichen.
   Dringlichkeitsklasse für alle Brückenverstärkungen: I.
    Die Verstärkungsarbeiten werden durch die ab 6.8. zur Verfügung stehenden 2 Div.-Pionierbataillone und 1 Korpspionierbatl.durchgeführt.
   Kdr.der Pi.II fordert die benötigten Arbeitskräfte beim Generalkommando an.
b) Folgende Strassenverbesserungen:
  1.) Westfalenhof - Zippnow (siehe Ziff.V,3) durch Wehrkreisverwaltung II.Dringlichkeitsklasse Ia.
  2.) Zippnow - Strassengabel südl.Zippnow, von dort 2,3km  in ostwärtiger Richtung nach Briesenitz bis zum Anschluss an die von der Strassenbauverwaltung
      fertiggestellte Strasse. (siehe Ziff.III, 2.) Dringlichkeitssklasse: Ia.
  3.) Neugois - Stablitz bezw.Fiermühl - Freudenfier (Siehe Ziff.VIa, 1.) Dringlichkeitsklasse: I.
  4.) Flatow West - Blankwitt (siehe Ziff.VIa, 2.) Dringlichkeitsklasse: I.
  5.) Vangerow - Krummensee - Gut Schönwerder (siehe Ziff.V,1. und VII, 3.) Dringlichkeitsklasse: I
  6.) Kappe - Annenfelde (siehe Ziff.VII, 4.) Dringlichkeitsklasse: I.
  7.) Barkenbrügge - Neu-Hertzberg - Ratzebuhr (siehe Ziff.V,2.) Dringlichkeitsklasse: II.

Die Strassenverbesserungen werden nach näherer Anordnung des Kdr.der Pi.II durch im August zur Verfügung stehende Übungs-Strassenbaubatle.ausgeführt.

c) Es ist ferner vom Kdr.der Pi.II zu erkunden, ob folgende Wegeinstandsetzungen noch vorgenommen werden können:
  1.) Lümzow - Breitenfelder-M. - Landeck II.
  2.) Gr.Hertzberg - Möckernitz - Breitenfelde.
  3.) Woltersdorf - Ottoshof - Niesewanz.
Meldung zum 24.7. an Generalkommando, Abt. Ia.

d) Zur Verbesserung der Strasse Klaschin bis zur Reichsgrenze (siehe Ziff.VIa, 4.) ist durch Kdr.der Pi.II nur Baumaterial westl.Kloschin bereitlegen zu lassen.
e) Die Strassenverbesserungen zu Ziff.III,1, VIa 3, 5 und 6 entfallen.
    Mit Leitung der gesamten Instandsetzungsarbeiten durch Pionier- und Strassenbaubatlne. wird Kdr.der Pi.II (ab 1.8. Oberst Petersen) beauftragt.
   Der Stab des Kdr.der Pi.II wird hierzu ab 5.8. in einsatzbereiter Gliederung und Ausrüstung (ohne Na.Zg.) nach Truppenübungsplatzes Gr.Born verlegt.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 19.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3171/39 g.Kdos.

Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. vom 24.6.1939.
Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze.

I.Bestimmungen für den Einsatz.
==============================

1.) Gen.Kdo.II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5. bis 31.8.1939 im Bereich des Wehrkreises II eingesetzter Üb.Verbände, die vom W.K.III
    aufzustellen sind:
      Ü.Armee Nachr.Rgt.537
      Ü.Kartenstelle 530
      Üb.Gruppe geh.Feld.Pol.530
      Üb.le.Str.Bau Batl.604
    Das Gen.Kdo.II.A.K. ist ab 5.8.1939 auf dem Tr.Üb.Pl.Gross Born (Lager Linde) untergebracht.

2.) Es werden mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunfsträumen bis auf weiteren Befehl unterstellt:
      a) dem Kdr.Üb.Nachr.Rgt.537:   Üb.Armee Nachr.Rgt.537
                                     Üb.Kartenstelle 530
                                     Üb.Gruppe geh.Feld.Polizei 530
      b) dem Kdr.der Pioniere II:    Üb.le.Str.Bau Batl.604.

3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt.
    Sie üben auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und in dessen Umgebung.
    Richtlinien für die Durchführung der Übungen ergehen für die unter 2a) genannten Üb.Verbände durch Gen.Kdo.III.A.K. Mit der Überwachung der Ausbildung
    ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden.
    Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von Gen.Kdo.III.A.K. gegebenen Richtlinien regelt KDr.Üb.Armee Nachr.Rgt.537 für die ihm unterstellten
    Üb.Verbände.
4.) Das Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird zu Verbesserungsarbeiten an Strassen und Wegen herangezogen werden und erhält nach Eintreffen Sondwerweisung durch Kdr.
    der Pioniere II.
5.) a) Das Gen.Kdo.II.A.K. behält sich den Einsatz von Teilen obiger Verbände zur Erntehilfe in der Nähe der Unterbringungsräume vor.
       Der Einsatz zur Erntehilfe muss so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.VErbände innerhalb von 24 Stunden gewährleistet bleibt.
    b) Ausserdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Einrichtung von Lagern (Mun., Verpflegung usw.) notwendig werden.

II. Unterbringung.
=================

6.) Unterbringung für Üb.Armee Nachr.Rgt.537, Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gruppe geh.Feld.Polizei 530 siehe Anlage.
    Es ist enge Unterbringung ohne Verpflegung vorzusehen. Die Unterkünfte sind im Groen beim Reg.Präsidenten Köslin angemeldet. Anmeldung bei den Kreisen
    und Gemeinden hat nach Anordnung des Gen.Kdo.III.A.K. durch kalenderführende Dienststelle zu erfolgen.
    Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht.
    Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung Gen.Kdo.III.A.K. so rechtzeitig zu entsenden, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der
    Üb.Verbände sorgfältig treffen können.
    Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, dem Gen.Kdo.II.A.K. bis 31.7.39 die endgültige Unterbringung der Üb.Verbände (ohne le.Str.Bau Batl.604) unter Angabe
    der Belegung der einzelnen Gemeinden mitzuteilen.

III. An- und Abmärsche.
======================

7.) Die Üb.Truppenteile erreichen ihre Übungsräume unmittelbar nach beendeter Aufstellung.
    Den auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbänden wird für den Anmarsch die Reichsautobahn Berlin - Hornskrug, von dort ab die Srasse Gollnow - Naugard - Plathe
    - Schivelbein zugewiesen. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, die MArschbewegung im einzelnen zu regeln. Soweit der Wehrkreis II dabei nicht berührt wird, wird
    um MItteilung der zeitlichen Durchführung und der belegten Strassen bis 31.7.1939 gebeten.
8.) Für den Eisenbahntransport des Üb.le.Str.Bau BAtls.604 veranlasst Gen.Kdo.III.A.K. das Erforderliche.
9.) Kdeur Üb.Armee NachrRgt.537 meldet vollzähliges Eintreffen der unterstellten Üb.Truppenteile an Gen.Kdo.II.A.K.
10.) Befehle für den Abtransport und Abmarsch ergehen später.

IV Nachrichtenverbindungen.
==========================

11.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo. wird die Einhaltung
     überwachen. Die Üb.Verbände Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen.
     Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden.
     Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, ohne Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Bad Polzin - schalten zu lassen.
     Befehl hierüber folgt.

V. Tarnung und Abwehr.
=====================

12.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der
       Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.le.Str.Bau Batl.604).
       Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen.
       Dagegen ind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H.Nr.787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen.
       Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen wird III.A.K. gebeten, die entsprechenden Anordnungen gemäss Verfg.O.K.H. AHA 2000/39 g.Kdos. Ia M vom
       29.6.1939 zu geben.
       Aufschriften an Transportzügen, die auf den Truppenteil und seine Herkunft schliessen lassen, sind verboten.
13.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939)
     beigefügt.

VI. Versorgung.
==============

14.) Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet.
     Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete, soweit erforderlich, Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt.
     Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände.
     Soweit in einzelnen Fällen AUshilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen.

VII. Verwaltungswesen.
=====================

15.)a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen.
       Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II.
    b) Mit der Einrichtung einer Üb.Verpfl.Ausg.Stelle in Jagertow (3km ostw.Bad Polzin) für Üb.Armee Nachr.Rgt.537, Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gruppe
       geh.Feldpolizei 530 wird H.V.A.Belgard/Pers.beauftragt.
       Besetzung mit Personal usw.veranlasst W.V.II.
    c) Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Born Linde angewiesen.
    d) Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, etwaige Wünsche für Aufstellung des Speisezettels der W.V.II bis 25.7.1939 zu übermitteln.
    e) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung kann Kdeur.Üb.Armee Nachr.Rgt.537 für die ihm unterstellten Verbände die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion
       anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern.
       Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM 0,25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.K. vor.
    f) Die Quartiermacherkommandos - ausser Üb.le.Str.Bau Batl.604 - werden bis zum Eintreffen der Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen.
       Das Quartiermacherkommando des Üb.le.Str.Bau Batl.604 nimmt bis zu dessen Eintreffen an der Truppenverpflegung der Kdtur.Üb.PL.Gr.Born (Lager Linde) teil.

VIII. Sanitätswesen.
===================

16.) a) Die erste san.Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte.
     b) Abschub von Kranken und Verletzten kann erfolgen für:
        aa) Üb.Armee Nachr.Regt.537    )
            Üb.Kartenstelle 530        ) in Heereslazarett
            Üb.Gr.geh.Feldpol.530      ) Belgard und Kolberg.
            Das Johanniterkrankenhaus in Bad Polzin ist nur in dringenden Fällen (Unfällen, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen.
        bb) Üb.le.Str.Bau Batl.604: Heereslazarett Gr.Born (Lager Linde).
     c) Fälle von ansteckenden Krankheiten in den Unterbringungsräumen sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden.
        Auftretende Fälle werden den Üb.Verbänden durch das Gen.Kdo.laufend mitgeteilt.
        Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt.

IX. Kraftfahrwesen.
==================

17.) Betriebsstoffe.
     a) Die Versorgung der Üb.Verbände (ohne Üb.Str.Bau Batl.604) mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch Standortältesten Belgard bei der vom W.K.Kdo.II
        dür II./A.R.68 und Beob.Abt.32 zugeteilten Betriebsstofffirma (Otto-Krafstoff: Kraftstoffhandelsgesellschaft; Dieselkraftstoff: D.A.P.G.) zu erfolgen.
     b) Für Üb.le.Str.Bau Batl.604 hat die Versorgung mit Betriebsstoff gegen Bezahlung durch die Kdtur.Gr.Born bei den vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffen
        zu erfolgen.
     c) Zum Freitag jeder Woche ist vom Standortältesten Belgard und Kdtur.Gr.Born dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto-
        und Dieselkraftstoff) entnommen werden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum.
        Erstmalig zum 11.8.1939.
     d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen
        Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern,
        zurätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt.

18.) Instandsetzungen und Bereifung.

     a) Instandsetzungsarbeiten sind, soweit möglich, bei den Üb.Verbänden durchzuführen.
        Für grössere Instandsetzungen, steht dem Gen.Kdo. eine Üb.Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung. Anmeldung der instandsetzungsbedürftigen Geräte unter
        Angabe von Art und Ort jeweils an Gen.Kdo.II.A.K. Daneben können nach Vereinbarung mit dem Standortältesten Belgard die dortigen militärischen
        Kraftfahrzeugwerkstätten für Instandsetzungsarbeiten ausgenutzt werden.
        Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf Instandsetzungseinrichtungen des Gen.Kdo.II.A.K. angewiesen.
     b) Ersatz von Bereifung erfolgt durch die aufstellenden Wehrkreiskommandos.

X. Bewachung scharfer Munition, Gerät usw..
==========================================

     Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batl.604) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden.
     Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. Üb.le.Str.Bau Batl.604 setzt sich hierzu ins Benehmen mit der Kdtur.Tr.
     Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde).

XI. Postverkehr.
================

10.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen.

XII. Gerichtsbarkeit.
===================

21.) Gerichtsherr 1.Instanz für die Üb.Verbände ist nach Eintreffen im Übungsraum der Kommandeur der 32.Division, Gerichtsherr 2.Instanz der
     Kommandierende General des II.A.K.

Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. bt.IaGrz./Id Nr.3171/39 g.Kdos.vom 19.7.1939

Unterbringungsübersicht über die Heeresgruppenruppen (Üb.Verbände).

===================================================
Truppe                                Raum
===================================================
Üb.Kartenstelle (mot) 530   )
Üb.Gruppe geh.Feldpol.530   )   Bad Polzin
Stab Üb.Armee Nachr.Rgt.537 )
I./Üb.Armee Nachr.Rgt.537   )
II./Üb.Armee Nachr.Rgt.537      Kollatz - Klotzen - Balfanz - Gr.Krössin - Döbel - Berntin.
III./Üb.Armee Nachr.Rgt.537     Wusterbarth - Lasbeck - Bolkow - Zwirnitz - Retzin - Jeseritz - Hohenwardin - Buslar.
Üb.le.Str.Bau.Btl.604           Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde)
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 19.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3172/39 g.Kdos.

Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia Nr.2919/39 g.Kdos. vom 6.7.1939.
Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze.

Im Nachgang zur Bez.Vfg.wird für die Verlegung der II./A.R.48 auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born angeordnet:

1.) Im Rahmen ihrer Ausbildung auf dem Tr.Üb.Pl.ist der II./A.R.48 der erforderliche Funkverkehr gestattet. Ausserhalb des Tr.Üb.Pl.ist jedes Funken verboten.
2.) Verpflegung:
      Ab 7.8.1939 wird die Abteilung auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift.
      Sicherstellung dieser Verpflegung vernlasst W.V.II. Der Empfang erfolgt in der Üb.Verpfl.Ausgabe Stelle Lager Linde.
      Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffe der Abt. an der Truppenverpflegung der Kdtur.Gr.Born (Lager Linde) teil.
3.) Die san.ärztl.Versorgung erfolgt durch den Standortarzt Gr.Born, der auch Krankenrevierzuteilung regelt.
4.) Tarnung der Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen hat vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr gemäss H.Dv.g 151 Anlage 53a zu erfolgen.
    Für das Anbringen von taktischen Zeichen an Fahrzeugen und für Tarnung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen aller Art gilt Verfügung Gen.Kdo.II.A.K. Abtg.IbWuG
    /IbMOb-K/H-Mot.Nr.2849/39 g.Kdos.vom 11.7.1939.
5.) Kraftfahrwesen:
    a) Die Versorgung der Abt.mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der vom W.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffirmen (Otto-Kraftstoff
       50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-Ossag) zu erfolgen.
    b) Zum Freitag jeder Woche ist von der Kdtur.Gr.Bron dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff)
       entnommen wurden unter Angabe, an welchem Ort und für welchen Zeitraum.
    c) Instandsetzungen sind unter Ausnutzung der Werksätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur. durch die Abt.durchzuführen. Grössere Instandsetzungen, die nicht bei der Abt.
       durchgeführt werden können, sind dem Gen.Kdo.II.A.K. zu melden.
6.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen.
7.) Als Gerichtsherr 1.Instanz für II./A.R.48 während der Verlegung auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born wird der Kommandeur der 32.Div. bestimmt.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 20.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3173/39 g.Kdos.

Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born.

An

Kommandantur des Truppenübungsplatzes Gr.Born,
Gr.Born - Linde
Kreis Neustettin

Ab Anfang August 1939 sind auf dem Truppenübunsgplatz Gr.Born in der Anlage aufgeführten Verbände unterzubringen. Über die Dauer der Unterbringung eergeht später
Befehl.
Quartiermacherkommandos werden vorausgesandt.
Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen.

   Üb.Verband                            W.K.         Aufst.-Endzeit              Bem.        
Kartenstelle (mot) 530                   III          4.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
Gruppe geh.Feldpolizei 530               III          4.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
A.Nachr.Rgt.537                          III          4.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
Kartenstelle 570                         III          4.8. 18.00 Uhr          10.7.angeford.
Gruppe geh.Feldpolizei 570                XI          4.8. 18.00 Uhr          10.7.angeford.
le.Str.Bau Btl.604                       III          3.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
A.Nachsch.Führ.581                        VI          4.8. 20.00 Uhr
Feldwerkstatt (mot) 584                   VI          9.8. 20.00 Uhr
A.Verpfl.Amt 580                          VI          4.8. 20.00 Uhr
Bäck.Kp.(E) 581                           VI          9.8. 20.00 Uhr
Kr.Tr.Abt.581                             VI         10.8. 20.00 Uhr
Kr.Kw.Zug 1-3/582                         VI         10.8. 20.00 Uhr
Pf.Tr.Kol.1 u.2/581                       VI          9.8. 20.00 Uhr
Kdt.rückw.Armeegebiet 580                 VI          3.8. 20.00 Uhr
Str.Bau.Batl.580                          VI          3.8. 20.00 Uhr
Str.Bau.Batl.584                          VI          3.8. 20.00 Uhr
Ortskdtur.(II) 585                        VI          3.8. 20.00 Uhr
Ortskdtur.(II) 586                        VI          3.8. 20.00 Uhr
Feldgend.Abt.(mot) 581                    XI          3.8. 20.00 Uhr           10.7.angeford.
II.Abt. Kw.Trsp.Rgt.602
Stab, Erk.-Zug, Kw.Werkst.Zug             IX          1.8. 24.00 Uhr
3.,4.,5./602                               X          1.8. 20.00 Uhr
10./602                                   IX          1.8. 24.00 Uhr
Stab K.Nachsch.Führ.402                   II          6.8. 20.00 Uhr
kl.Kw.Kol.1 u.2./402                      II          6.8. 20.00 Uhr
gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./402                II          6.8. 20.00 Uhr
Kw.Werkst.Zug 402                         II          6.8. 20.00 Uhr
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 20.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3188/39 g.Kdos.

Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein.

An Kommandeur des Truppenübungsplatzes Hammerstein.

Ab 2.8.1939 sind auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein 4. und 5.Komp.des Üb.Kw.Trsp.Regts.602 unterzubringen. (Stärke je Komp. 4 Offze., 20 Uffze., 145 Mannschaften).
Über die Dauer der Unterbringung ergeht später Befehl.
Quartiermacherkommandos werden vorausgesant.
Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 20.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3212/39 g.Kdos.

Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ib-Mob Nr.2251/39 g.Kdos.vom 2.6.1939.
Betr.: Einsatz zu Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze.

I.
1.) Die gemäss Bezugsverfügung aufzustellenden Übungsverbände:
    Übungskartenstelle 402,
    Übungskradmeldezug 402,
    Übungsfeldgend.Tr.402,
    Übungs-Stab Korps Nsch.Führer 402,
    Übungs-kl.Kw.Kol.1.u.2./402,
    Übungs-Kw.Werkstattzug 402
    werden nach erfolgter Aufstellung im Rahmen der Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze vom 5. bezw.7.8. bis 31.8.1939 auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde)
    verlegt.
    Sie unterstehen unmittelbar dem Gen.Kdo.II.A.K., das ab 5.8.1939 auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht ist.
2.) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born werden unterstellt:
     a) dem Üb.Korps-Nsch.-Führer 402: die Üb.rückw.Dienste 402 (ohne Üb.Feldgend.Tr.402)
     b) dem Kdten.des Korps-St.Qu.:    Üb.Feldgend.Tr.402, Üb.Kradmeledzug 402, Üb.Kartenstelle 402.
3.) Vom Beginn der Aufstellung bis zum Abrücken nach dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (siehe nachst.Ziffer) unterstehen die Üb.Verbände den kalenderführenden Dienststellen.
    Üb.Kartenstelle 402 und Üb.Kradmeldezug 402 werden während dieser Zeit dem Kdt.des Stabsquartiers Gen.Kdo.II.A.K. unterstellt.
    In wirtschaftlicher Beziehung wird Üb.Kartenstelle 402 dem Stab Gen.Kdo.II.A.K., Üb.Kradmeldezug 402 der Pz.Abw.Abt.2 zugeteilt.
    Die wirtschaftliche Versorgung der übrigen Üb.Verbände ist durch Verfg.W.Kdo.II Abt.IbMob Nr.2408/39 g.Kdos. vom 14.6.39 geregelt.
4.) Zu Schanzarbeiten werden obige Üb.Verbände nicht eingesetzt.
       Sie üben auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und in dessen Umgebung.
       Die Durchführung der Übungen der Üb.rückw.Dienste 402 regelt Hptm.i.G.Toppe (Gen.Kdo.II.A.K.), der hierfür mündlich Richtlinien erhalten hat.
5.) Quartiermeisterkommandos sind von jedem Üb.Verband nach Anordnung der betr.kalenderführenden Dienstellen so rechtzeitig nach Gr.Born zu entsenden, dass sie
    die Vorbereitungen für die Unterbringung der Üb.Verbände treffen können.
    Für das Gen.Kdo.selbst veranlasst der Kommandant des Stabsquartiers Entsprechendes.
6.) An- und Abmärsche:
    Sämtliche Üb.Verbände werden auf Landmarsch angewiesen.
    Marschstrasse: Stettin - Stargard - Wangerin - Tempelburg.
    Eintreffen auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde):
     a) Üb.Feldg.Tr.402    als besondere Marschgruppe am 5.8.1939 bis 15.00 Uhr;
     b) Stb.Gen.Kdo.II.A.K.     ) zussammengefasst in einer Marschgruppe unter
        Üb.Krademeldezug 402 u. ) Führung des Kdt.des  Stabsquartiers Gen.Kdo.II.A.K. am
        Üb.Kartenstelle 402     ) 5.8.1939 bis 18.00 Uhr.
     c) Üb.Stb.Korps-NSch.Fhr.402    ) zusammengefasst in
        Üb.1.u.2.kl.Kw.Kol.402,      ) einer Marschgruppe
        Üb.3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.402 ) unter Führung des Korps-
        Üb.Kw.Werkstattzug 402       ) Nsch.Fhrs. 402 am 7.8.1939 bis 12.00 Uhr.
    Die Führer der Marschgruppen regeln hiernach zeitgerechten Abmarsch.

7.) Nachrichtenverbindungen.
      Für sämtliche Üb.Verbände ist Funkstille befohlen. Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen.
    Das Lagernetz der Kdtur.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) steht den Üb.Verbänden mit zur Verfügung.
8.) Tarnung und Abwehr.
    a) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der
       Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.Korps-Nsch.Führer 402).
    b) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen.
       Bezüglich der Kfz.Erkennungszeichen wird auf Verfg.Gen.Kdo.II.A.K. AbtIbWuG/IbMob-K/H.Mot Nr.2484/39 g.Kdos.vom 11.7.1939 hingewiesen.
    c) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939)
       beigefügt.

II. Versorgung.
==============

9.) Verwaltungswesen:
      Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze
    der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.K.II.
10.) Die in Ziffer 1) aufgeführten Üb.VErbände (einschl.Unterstab des Gen.Kdos.II.A.K.) werden auf die Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Born (Lager Linde) angewiesen.
     Einrichtung und Besetzung mit Personal veranlasst W.K.II.
     Offiziere und Beamte des Stabes Gen.Kdo.II.A.K. und der Üb.Verbände werden auf Selbstverpflegung angewiesen.
11.) Über Ausgabe einer weiteren Getränkeportion auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung, wie über Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM 0,25 zur
     Beschaffung von Stärkungsmitteln entscheidet das Gen.Kdo. von Fall zu Fall.
12.) Die Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffen der Üb.Verbände an der Truppenverpflegung der Kdtur.Gr.Born (Lager Linde) teil.
13.) Sanitätswesen:
       Die ärztliche Versorgung erfolgt durch Standortarzt Gr.Born, der die Krankenrevierzuteilung usw. im einzelnen regelt.
14.) Kraftfahrwesen.
                                                  A. Betriebsstoffe.
    
     a) Die Versorgung des Gen.Kdo.II.A.K. und der unterstellten Üb.rückw.Dienste hat durch die Kdtur.Gr.Born bei den von W.K.II zugeteilten Betriebsstofffirmen
        (Otto Kraftstoff: 50% B.V. und 50% Rhenania-Ossag; Dieselkraftstoff: Rhenania-OSsag) zu erfolgen.
     b) Zum Freitag jeder Woche ist von der Kdtur.Gr.Bron dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff)
        entnommen wurden unter Angabe, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig 11.8.1939.
     c) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen
        Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern,
        zurätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt.

                                                 B. Instandsetzungen und Bereifung.

     a) Instandsetzungen sind unter Einsatz des Üb.Werkstattzuges 402 durchzuführen.
     b) Für grössere Instandsetzungen, die nicht beim Üb.Werkstattzug oder in den Einrichtungen der Tr.Üb.Pl.-Kdtur. erfolgen können, steht dem Gen.Kdo.II.A.K.
        eine Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung.
     c) Nachschub von Bereifung erfolgt aus H.Z.A.Güstrow.

15.) Bewachung scharfer Munition, Gerät usw..
     Bei der Durchführung von Übungen nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und
     ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. Sie setzen sich hierzu rechtzeitig mit der Kdtur.Gr.Born ins Benehmen.

III. Postverkehr.
================

16.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen.

IV. Gerichtsbarkeit.
===================

17.) Als Gerichtsherr 1.Instanz für die Üb.Verbände wird der Kommandeur der 32.Division bestimmt.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 20.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3221/39 g.Kdos.

Bezug: 3.Div. Ib Nr.449/39 g.Kdos.v.12.7.39
Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze.

An die 3.Division, Frankfurt a./O.

In der Anlage übersendet das Gen.Kdo.einen Kartenausschnitt 1 : 100 00 vom Einsatzraum der 3.Division mit eingetragenener BElastungsfähigkeit für enge Belegung.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                Stettin, den 20.Juli 1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Akte Ostgrenze.
    Nr.3224/39 g.Kdos.

Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.39.
Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze

I. Bestimmungen für den Einsatz.
   ============================

1.) Generalkommando II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5.-31.8.39 im Bereich Wehrkreis II eingesetzter Üb.Verbände:

    Üb.Verband                                          Aufstellender Wehrkreis:
    Üb.Kartenstelle 570                                     XI
    Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570                           XI
    Stab II./u.3., 4., 5. u.10.Kp.Kw.Trsp.Rgt.602           IX, X u.VI
    Üb.Armee Nachschubführer 581                            VI
    Üb.Kdt.rückw.Armeegebiet 580                            VI
    Üb.Feldgend.Abt.581                                     XI
    Üb.Feldkdtur.580                                        VI
    Üb.Feldkdtur.581                                        VI
    Üb.Ortskdtur.II 585                                     VI
    Üb.Ortskdtur.II 586                                     VI 
    Üb.Str.Bau Batl.580                                     VI
    Üb.Str.Bau Batl.584                                     VI
    Üb.Feldwerkstatt (mot) 584                              VI
    Üb.Armee Verpfl.Amt 580                                 VI
    Üb.Bäck.Kp.(E) 581                                      VI
    Üb.Kr.Trsp.Abt.581                                      VI
    Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582                                    VI
    Üb.Pf.Tr.Kol.1/581                                      VI
    Üb.Pf.Tr.Kol.2/581                                      VI
    Üb.Pf.Tr.Kol.1/582                                      VI

2.) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunftsräumen werden bis auf weiteres unterstellt:
     a) dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar:
            Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602
     b) dem Kdr.d.Pioniere II:
           Üb.Str.Baubatl.580
           Üb.Str.Baubatl.584
     c) dem Üb.Kdt.des rückw.Armeegebietes 580:
           Üb.Kartenstelle 570
           Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570
           Üb.Feldgend.Abt.581                                    
           Üb.Feldkdtur.580                                       
           Üb.Feldkdtur.581                                       
           Üb.Ortskdtur.II 585                                    
           Üb.Ortskdtur.II 586
     d) dem Üb.Armeenachschubführer 581:
           Üb.Armee Verpfl.Amt 580                                
           Üb.Bäck.Kp.(E) 581                                     
           Üb.Kr.Trsp.Abt.581                                     
           Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582                                   
           Üb.Pf.Tr.Kol.1/581                                     
           Üb.Pf.Tr.Kol.2/581                                     
           Üb.Pf.Tr.Kol.1/582    
           Üb.Feldwerkstatt 584             

3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben in der Nähe ihrer Unterkunftsräume. Richtlinien für die Durchführung der Übungen
    ergehen durch die aufstellenden Generalkommandos. Mit der Überwachung der Ausbildung ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden.
4.) Die Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von den aufstellenden Generalkommandos gegebenen Richtlinien regeln Üb.Kdt.des Rückw.Armeegebiets 580
    und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 für die ihnen unterstellten Üb.Verbände.
    Als Übungsraum steht der Raum westl.der Linie Dt.Krone - Bärwalde und südl.der Linie Bärwalde - Labes zur Verfügung.
    Die Unterverteilung im einzelnen regeln Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 im unmittelbaren Einvernehmen.
    Für die Sonderaufgaben der b.Str.Bau Batl.580 u.584 ergehen nähere Anweisungen durch Kdr.d.Pioniere II. Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 erhält weitere Befehle durch
    das Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar.
5.) a) Das Gen.Kdo. behält sich den Einsatz von Tellen der Üb.Verbände zum Erntehilfe vor.
       Der Einsatz zur Erntehilfe muß so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.Verbände innerhalb 24 Stunden gewährleistet ist.
    b) Außerdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Errichtung von Lagern (Mun., Verpfl. usw. notwendig werden.

II. Unterbringung.
    =============
6.) Unterbringung der einzelnen Üb.Verbände s.Anlage.
7.) Die Unterkünfte sind im grossen dem Reg.Präsidenten Schneidemühl angemeldet.
    Die aufstellenden Generalkommandos werden gebeten, durch die kalenderführenden Dienststellen der betr. Üb.Verbände die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den
    Landräten und Gemeinden zu veranlassen.
8.) Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung der aufstellenden Generalkommandos so rechtzeitig zu entsenden, daß sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der
    Üb.Verbände sorgfältig treffen können.

III. An- und Abmärsche:

9.) Für die auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbände wird folgende Regelung getroffen:
     a) Üb.Feldgend.Abt.581:
           R.A.B. über Berlin bis Stettin (ostw.der Oder), Reichsstrasse 104 bis Stargard, Reichsstrasse 158 bis Dramburg. Gen.Kdo.XI.A.K. wird gebeten, Einzelheiten
        der Durchführung zu bestimmen.
     b) Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602:
           Versammlung im Raum Pasewalk - Neubrandenburg - Prenzlau. Weitermarsch über Stettin, Reichsstrasse 104 bei Stargard, Reichsstrasse 158.
        Gen.Kdo.IX.A.K. wird gebeten, die Marschbewegungen zum Versammlungsraum und in die Unterkunftsräume der Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 (auch für die von Wehrkreis VI
        und X aufzustellenden Teile) im einzelnen zu regeln.
10.) Gen.Kdo.IX. und XI.werden um MItteilung bos 28.7.1939 gebeten, über Marschwege (im einzelnen), Zeitpunkt der Durchführung der Märsche, beabsichtigte Rast-
     und Unterkunftsräume, soweit Wehrkreis II hiervon betroffen wird.
11.) Zum Auffüllen von Betriebsstoff werden angewiesen:
      a) Üb.Feldgend.Abt.581 auf das Marschtanklager Stettin (Wendorf), Verwalter II./A.R.2, bei deren Abwesenheit Kdtur.Stettin).
      b) Üb.II./Kw.Tr.Rgt.602 auf Betriebstoffvorräte des Wehrkreiskommandos II, deren Bereitstellung in Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg beabsichtigt ist.
     Gen.Kdo.II. und XI.A.K. werden bis 28.7.1939 um Angabe gebeten, über voraussichtlich benötigte Mengen und Zeitpunkt der Abholung (IX.A.K. ausserdem
     gewünschte Unterverteilung auf Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg).
12.) Für die auf Eisenbahntransport angewiesenen Üb.Verbände veranlassen die aufstellenden Gen.Kdos.das Erforderliche.
13.) Kdr.Pi.II, Üb.Kdt.der rückw.Armeegebiets und Üb.Armee Nachsch.Führer melden das Eintreffen der gem.Abschnitt I Ziff.2 unterstellten Üb.Verbände an das
     Gen.Kdo.II.A.K. Führer Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 meldet Eintreffen dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar.
14.) Befehl für den Abtransport und Abmarsch folgen.

IV. Nachrichtenverbindungen.
    =======================

15.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo.II.A.K. wird die Einhaltung
     überwachen.
16.) Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen.
     Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden.
     Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, je eine Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Falkenburg, sowie Kdt.des
     rückw.Armee Gebiet - Daramburg schalten zu lassen.
     Befehl hierüber folgt.

V. Tarnung und Abwehr.
   ==================

17.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der
     Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.Feldkommandantur 580).
18.) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen; dagegen
     sind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H. 787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen.
     Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen werden die aufstellenden Gen.Kdos. gebeten, die entspr.Anordnungen gem.Verfg.O.K.H. AHA/2000/39 g.Kdos.
     Ia M vom 28.6.1939 zu geben.
     Aufschriften an Transportzügen die auf den Truppenteil un seine Herkunft schlissen lassen, sind verboten.
19.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939)
     beigefügt.

VI. Versorgung.
    ==========

20.)Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet.
     Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforderlich - - Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt.
     Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände. Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem
     Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen.
21.) Verwaltungswesen:
      a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen.
         Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II.
      b) Die in vorst.Ziffer 1 aufgeführten Üb.Verbände werden auf die Üb.Verpfl.Stelle Gr.Sabin (12km südostw.Falkenburg) angewiesen mit Ausnahme vom
         Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602, Üb.Str.Baubatl.580, Üb.Kartenstelle 570 und Üb.Gruppe geh.Feldpol.570 die auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born
         (Lager Westfalenhof) verwiesen werden.
         Für Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 bleibt spätere anderweitige Regelung vorbehalten. Einrichtung und Besetzung mit Personal der Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Sabin und
         Lager Westfalenhof veranlasst W.V.II.
      c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 und Üb.Armee Nachsch.Fhr.581 für die ihnen unterstellten Verbände
         die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche  Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern.
         Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.H. vor.
      d) Die Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein an der Truppenverpflegung der betr.Üb.Pl.
         Kdtur. teil, in den Ortschaften ausserhalb der Tr.Üb.Pl. werden sie bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen.
      e) Zur notwendigen Entlastung der W.V.II von der Gestellung von Personal für die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen durch das Üb.Verpfl.Amt 580 nach seinem Eintreffen
         anzuordnen.

22.) Sanitätsdienst.
     a)      Die erste ärztliche Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte.
     b)     
Abschub von Kranken und Verletzten kann in die Heereslazarette Gr.Born und Belgard erfolgen.
         Erforderliche Transportmittel hierzu sind auf Anfordern beim Üb.Armee Nach.Führer 581 von der Üb.Kr.Trsp.Abt.581 bezw. von den Üb.Kr.Kw.Zügen 1-3/582 zu stellen.
    
c)      Die Zivilkrankenhäuser Dramburg und Falkenburg, sind nur in dringenden Fällen (Unglücksfälle, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen.
     d)     
Fälle von ansteckenden Krankheiten im Einsatzgebiet sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden.
         Auftretende Fälle werden Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Nsch.Fhr.580 vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgetilt.
         Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt.
23.) Kraftfahrwesen.
     A. Betriebsstoffe.
        a) Die Versorgung der Üb.Verbände mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der W.Kdo.II zugeilten Betriebsstoffirma (Otto-Kraftstoff
           50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-OSsag) zu erfolgen. (Ausnahme 4.u.5./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602) In einzelnen Tagen wird Zuführung
           des Betriebsstoffes in die Unterkunftsräume der Üb.Verbände durch das Gen.Kdo.II.A.K. erfolgen. Einzelheiten werden später befohlen.
        b) Versorgung der 4.u.5./Kw.Trsp.Rgt.602 mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Tr.Pb.Pl.Hammerstein bei der W.K.Kdo.II zugeteilten
           Betriebsstoffirma (Otto- und Dieselkraftstoff bei D.A.P.G.) zu erfolgen.
        c) Zum Freitag jede Woche ist von der Kdtur.Gr.Born und Hammerstein dem W.Kdo. zu melden, welche Mengen von Betriebsstoffen (getrennt nach Otto- und Diese-
           krafstoff) entnommen wurden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939.
        d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen
           Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern,
           zusätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt.
     B. Instandsetzungen und Bereifung.
        a) Instandsetzungsarbeiten sind unter Einsatz der Üb.Feldwerkstatt 584, die auch durch das Gen.Kdo.II.A.K. zu Instandsetzungsarbeiten für weitere Verbände
           herangezogen werden wird, durchzuführen. Von den Teilen der Üb.Verbände, die auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein untergebracht sind, sind die
           Werkstätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur.auszunutzen.
        b) Hinsichtlich der Bereifung werden die Üb.Verbände auf die Heereszeugämter ihrer aufstellenden Wehrkreiskommandos angewiesen.
24.) Bewachung scharfer Munition und Gerät.
     Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batle.) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden.
     Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich.
     Auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein ist hierzu mit den betr.Tr.Üb.Pl.Kdturen. in Verbindung treten.

VII. Verkehrsregelung.
      ================
25.) Die Regelung des Ordnungsdienstes (einschl.Verkehrsregelung) in den Unterbringungsräumen, den Üb.Verpfl.Ausg.Stellen (ohne Gr.Born und Westfalenhof), in Dt.Krone
     und Jastrow wird Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 übertragen.
     On und inwieweit die unterstellten Üb.Ordnungsdienste zu weiteren Aufgaben der Verkehrsregelung noch herangezogen worden, wird von Fall zu Fall bestimmt.
VIII. Postverkehr.
      ===========
26.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen.

IX. Gerichstsbarkeit.
    ================
27.) Über Gerichtsbarkeit erfolgt Befehl.

Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/IaGrz.Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.1939

Unterbringungsübersicht.

Üb.Verband                        Aufstellender Wehrkreis                 Ort
Üb.Kartenstelle 570                       XI                           Jastrow
Üb.Gr.geh.Feldpolizei 570                 XI                           Jastrow
Üb.Stab II./Kw.Trsp.Rgt.602               IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof)
Üb.3./Kw.Trsp.Rgt.602                     IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Briesenitz u.Zamborst
Üb.4./Kw.Trsp.Rgt.602                     IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Hammerstein
Üb.5./Kw.Trsp.Rgt.602                     IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Hammerstein
Üb.10./Kw.Trsp.Rgt.602                    IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof)
Üb.Armee Nachsch.Führer 581               VI.                          Falkenburg
Üb.Kdt.d.rückw.Armee Gebiets 581          VI.                          Dramburg
Üb.Feldgend.Abt.581                       XI.                          Dramburg
Üb.Feldkdtr.580                           VI.                          Dramburg
Üb.Feldkdtr.581                           VI.                          Dt.Krone
Üb.Ortskdtr.II 585                        VI.                          Dramburg
Üb.Ortskdtr.II 586                        VI.                          Falkenburg
Üb.Str.Baubatl.580                        VI.                          Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof)
Üb.Str.Baubatl.584                        VI.                          Stab: Kessburg
                                                                       1.  : Neugolz
                                                                       2.  : Kessburg, Eckartsberge
                                                                       3.  : Klausdorf
                                                                       4. und Ger.St.: Lüben
Üb.Feldwerkstatt 584                      VI.                          Dramburg
Üb.Armee Verpfl.Amt 580                   VI.                          Falkenurg
Üb.Bäck.Kp.(E) 581                        VI.                          Falkenburg
Üb.Kr.Trsp.Abt.581                        VI.                          Stab: Falkenburg
                                                                       1.  : Grünberg u.Birkenholz
                                                                       2.  : Stöven
                                                                       3.  : Wutzig
Üb.Kr.Kw.Züge 1-3/582                     VI.                          Friedrichshof
Üb.Pf.Trsp.Kol.1/581                      VI.                          Virchow
Üb.Pf.Trsp.Kol.2/581                      VI.                          Kl.Sabin
Üb.Pf.Trsp.Kol.1/582                      VI.                          Gr.Sabin
 
Generalkommando II.A.K.                                                                                                      Stettin, den 21.Juli 1939
Abt.T.O. Az.160
Nr.3036/39 g.K.III.Ang.

Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.T.O.Nr.3036/39 g.K.II.Ang. vom 18.7.39.
Betr.: Brücken- und Strassenbauten.

Kdr.der Pi.II erkundet ausserdem eine Verbindung von Dt.Krone im allgemeiner Richtung Kramske, um ausser der Strasse über Freudenfier eine von Schneidemühl
unabhängige Verbindung von Dt.Krone in allgemeiner Richtung Krojanke zu erhalten.
Rein kartenmässig bieten sich unter Ausnutzung bestehender Wege und STrassen folgende Verbindungen an:
  Dt.Krone - Wittkow - Wiesulke, von hier entweder:
    1.) über Zechendorf - F.Hirschtal nach Plistnitz.
    2.) über Zechendorf nach Kramske.
    3.) über Vw.Seegenfelde - Seegenfelde Dorf - Kramske.
  Hierbei ist die Tragfähigkeit der jeweiligen Pilowbrücke zu berücksichtigen; erforderlich werdender Materialbedarf zur Verstärkung auf 16t ist zu errechnen.
Es kommt darauf an, unter möglichst geringem Einsatz an Arbeitskräften und Material diese Verbindung in kurzer Zeit herzustellen.
Meldung über das Erkundungsergebnis zm 26.7. an Gen.Kdo.Abt.Ia.
In Verbindung mit dem Lbv., Landesbaurat Ohlendorf, ist ferner festzustellen, von welchen Baustellen der Strassenverwaltung, die nicht im Rahmen des
Sofortprogramms liegen, Steine gegen Bezahlung zur Verbesserung und Instandsetzung derjenigen Wegeverbindungen angefahren werden können, die im Bezugsschreiben
unter b) 1-7 c) 1-3 aufgeführt sind.
Die Steine können von den dem Gen.Kdo.zur Verfügung stehenden Kraftw.Transportverbänden befördert.
  Hierbei sind folgende Fragen zu klären:
   a) Welche Mengen und von welchen Baustellen der Strassenverwaltung können Pflastersteine abgegeben werden.
   b) An welchen Instandsetzungsstellen werden Pflastersteine benötigt.
 
Fernspruch HKS 5119 25/7 1635
zu H.Gru.Kdo.1 an Gen.Kdo.II.A.K.vom 24.6.39
Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten

Gen.Kdo.IX.A.K. bittet in der Anlage 8. 3 bei II./Üb.Kw.Trsp.Rgt. die 3.und 4.Kp. durch 6. und 7.Kp. zu ersetzen und dafür die 3. und 4.Kp.der I./Üb.Kw.Trsp.Rgt.
zuzuteilen. Der Antrag ist durch die Frage der Ersatzteilführung beim Werkstattzug der II.Abt. begründet, da die Kp.der II.Abt.ausschließlich über Fabrikat
Magirus verfügen. Um beschleunigte Entscheidung wird gebeten.
 
Generalkommando II. Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 26.Juli 1939
Abt.: H Mot 672/39 geh.

Bezug: O.K.H.-AHA - 2537/39 geh. In 6 (I d) vom 14.7.1939

Betr.: Kw.-Instandsetzungsdienste.

                                                             Zusätze des Generalkommandos:
                                                             ============================

Das Gen.Kdo.sieht davon ab, einen personellen Ausgleich innerhalb der Truppenteile zu befehlen.
Die Truppenteile stellen die vorgesehenen Kw.-Instandsetzungstrupps und Kw.-Instandsetzungsstaffeln auf, soweit ihnen dies personell aus dem vorhandenen
Bestand und im Rahmen der Kriegsstärke - Nachweisung möglich ist und soweit sie Kfz.dafür noch aus ihren Schulfahrzeugen entnehmen können. Zur Zeit ist das Gen.
Kdo. nicht in der Lage, den Truppenteilen Kfz. dafür zu stellen.
Ein Teil der für diese Truppe und Staffeln vorgesehenen Kfz.ist bereits in den bisherigen K.St.N. enthalten. Um diese Kfz.vermindert sich die Zahl der Kfz.,
die die Truppenteile jetzt über die K.St.N.hinaus mitführen dürfen.
Falls Transportmeldungen geändert werden, ist das Nötige sofort zu veranlassen.
Sofort personell und materiell möglich, veranlassen die Divisionen die Aufstellung der for den Div.Nachsch.Führer (mot) vorgesehenen Kw.-Instandsetzungsdienste
(1 Staffel , 2 Trupps) aus allen Truppen der Division. Das Gen.Kdo. erachtet diese Aufstellung für wichtig, damit der Div.Nachsch.Führer in der Lage ist,
kleinere Instandsetzungen an den Kfz.der rückwärtigen Dienste durchzuführen, ohne dass die Werkstattkomp. dafür in Anspruch genommen und damit ihren Aufgaben
für die fechtenden Truppen entzogen wird. Das Gen.Kdo. wird voraussichtlich Mitte August l.Lkw. für die Instandsetzngsdienste des Div.Nachsch.Führers 32
stellen können. Bedarf ist dem Gen.Kdo.bis 7.8.1939 zu melden.
 
Generalkommando II. Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 26.Juli 1939
Abt.: H Mot 673/39 geh.

Betr.: Kennzeichnung eigener Panzerfahrzeuge.

O.K.H. hat mit AHA/In 6 (I(Kav)/IV) Nr.3003/39 geh. vom 15.7.1939 befohlen:
1.) Alle Panzerkampfwagen, Panzerbefehlswagen, Panzerspähwagen und Panzerfunkwagen sind  s o f o r t  mit  w e i s s e m  Balkenkreuz
    als Erkennungszeichen gegenüber eigener Truppe zu kennzeichnen.

Form:
Abmessungen: verschieden gross.
Anbringung auf der Stirnfläche auf beiden Seitenflächen und auf der Hinterfläche jedes Panzerwagens.
                         Anlage 2
2.) Zur Kenntlichmachung gegenüber eigenen Fliegern sind alle Panzerkampfwagen (Pz.Bef.Wg.) sofort auf der geneigten Fläche des Heckpanzers mit einem weissen
    K a l k z e i c h e n 1000mm x 500mm zu versehen.
    Das Zeichen ist etwa in der Mitte der Heckpanzerfläche so anzubringen, dass es durch unebene Konstruktions- oder Montageteile (Gratings, Scharniere usw.)
    möglichst wenig unterbrochen wird.
3.) Als Erkennungszeichen gegenüber eigener Truppe für Fälle der Unkenntlichkeit der Balkenkreuze wird ein Hakenkreuzwimpel in den Abmessungen 200x300mm
    eingeführt.
    Der "Führerwimpel" nach H.Dv.470/3a Anl.2
                            D.613/1     Anl.2 u.A.
    wird abgeschafft.
    Deckblätter werden gesondert ausgegeben.
 
Generalkommando II. Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 26.Juli 1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt.IVa C I 4 Nr.1498/39 g.Kdos.

Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Ia Grz/Id

       Nr.3171/39 g.Kdos.v.19.7.39.
Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze.

                                                                        Geheime Kommandosache!
                                                                        =====================

1.) In Abschnitt VII Ziff.l5b ändere "Jagertow" in "Collatz".
    In der Klammer ist zu ändern "3 km” in "3,8 km"und hinter "Polzin" einzufügen "südlich Bahnhof Collatz".
2.) Bis zum 2.8.39 - spätestens 3 Tage vor 1. Verpflegungsempfang - melden die auf die Üb.Verpfleg.Ausgabestelle Collatz angewiesenen Truppenteile an
    H.V.A.Belgard (nachr.W.V.II), die auf die Üb.Verpfleg.Ausgabestelle Gr.Born-Linde angewiesenen an H.V.A. Gr.Born:

    a) Tag des Eintreffens im Übungsgelände.
    b) Verpflegungsstärke.
    c) Tag, an dem erstmalig Verpflegung aus den Üb.Verpfleg. Ausgabestellen empfangen werden muß.
 
Generalkommando II. Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 26.Juli 1939
       Abt.T.O. Az.160

Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.T.O. Nr.3036/39 g.K.III.Ang. vom 21.7.39
Betr.: Brücken und Straßenbauten

Im Nachgang zu den bereits befohlenen Erkundungsaufträgen ist durch Kdr.d.Pi.II noch festzustellen, ob und in welcher Zeit sich eine Verstärkung der
Stalune-Brücke am Südostrand des "Babusch-Waldes, 5km südostw.Pr.Friedland, auf 16to durchführen lässt.
Der Materialbedarf ist zu errechnen.
 
Wehrkreiskommando IX                                                                                        Kassel, den 27.Juli 1939
Abt.Ia/T.O. Nr.3507/39 g.Kdos.

                                        Zusätze zu Gen.Kdo.IX.A.K. zur Verfügung
                                 Gen.Kdo.II.A.K.Ia Grz./Id Nr.3224/39 g.Kdos.v.20.7.39.

zu 7.) Anmeldung der Unterbringungsstärken ist durch Wehrkreiskommando IX an Wehrkreiskommando II erfolgt.
zu 8.) Quartiermeisterkommandos sind in der vorgeschriebenen Stärke auf die Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein bis zum 2.8.39
       zu entsenden.
zu 9b) A.) Die im wehrkreis VI aufzustellenden Teile der
           10./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 sind bis 1.8.39 18.00 Uhr nach Hersfeld zu verlegen.
           Stb.II./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 und 10.Komp. erreichen den Versammlungsraum bis 4.8.39 18.00 Uhr in 3 Marschtagen.
           Abmarsch 2.8.39
           Unterkunft 2./3.8.39 in Gegend Jena
                      3./4.8.39 in Gegend Beelitz
                      4./5.8.39 in Gegend Prenzlau
           Anmeldung der Unterkunft durch Kf.9
           Marschstr.: R.Str.82, Hersfeld  bis Vacha,
                       R.Str.84 bis Eisenach, R.Str.7 bis Jena, dann Rab Jena-Hermsdorf-Schkeuditz-Berliner Ring-Gramzow,
                       dann R.Str.198 bis Prenzlau.
           Sicherstellung des für den Marsch in den Versammlungsraum erforderlichen Betr.Stoff veranlasst Kf.9.
       B.) 3.,4. u.5./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 erreichen Pasewalk bis 4.8.39 18.00 Uhr in 2 Tagesmärschen nach näherer Anordnung
           des X.A.K.
           Führer meldet das Eintreffen in Pasewalk an Führer II./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 nach Prenzlau.
           Sicherstellung von Unterkunft u.Betr.Stoff regelt X.A.K.
  
       C.) Marsch aus dem Versammlungsraum in die endgültigen Unterkünfte (s.Anlage zur Bez.Verfg.) hat am 5.8.39 nach
           Befehl an Führer II./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 zu erfolgen.
   Zu 10.) Meldung für Teile des X.A.K.bis zum Versammlungsraum (Pasewalk) erledigt X.A.K. unmittelbar mit II.A.K.
   Zu 11b) Gen.Kdo.IX.A.K. hat im Versammlungsraum Bereitstellung von nachstehendem Betr.Stoff bei II.A.K. beantragt:
              Prenzlau bis 4.8.39 12.00 Uhr:
                   4 000 l Otto
                  10 000 l Diesel und entsprechende Menge Öl
              Pasewalk bis 4.8.39 12.00 Uhr:
                   6 000 l Otto
                  25 000 l Diesel und entsprechende Menge Öl.
   Zusatz für II.A.K.:
           Mitteilung gem.Ziff.10.) und 11.) werden hiermit erledigt angesehen.
   Zusatz für III.u.IV.A.K.:
           Gen.Kdo.IX.A.K.bittet von dem vorsehenen Durchmarsch und der Unterbringung Kenntnis zu nehmen und das
           Einverständnis zu erteilen. Bezugsverfügung ist nicht zugegangen.
 
Wehrkreiskommando XI                                                                                                      Hannover, den 28.Juli 1939
Abt.Ia/Ib Mob.Az.35
Nr-1359/39 g.Kdos.

Bezug: W.Kdo.XI Abt.Ib Mob.Az.35 Nr.1016/39 g.Kdos.v.27.6.39
Betr.: Aufstellungsübungen 1939 - Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze.

                                                                   GEHEIME KOMMANDOSACHE !
                                                                   ------------------------

Anliegend Verfügung Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Ia Grz./Id Akte Ostgrenze Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.39
Zu Ziff.3.): Richtlinien für die Durchführung der Übungen ergehen durch W.Kdo.II.
Zu Ziff.7.): Die kalenderführenden Dienststellen (W.M.A.Hannover 1 bzw. Kdeur.der Gend.Magdeburg) haben die Anmeldung der Unterkünfte
             umgehend zu veranlassen. Eintreffen in den Unterkünften:
             a) für Üb.Kartenst.570 Eintreffen Jastrow 5.8.
             b) für Üb.Gru.geh.Feldpol.570 Eintreffen Jastrow 5.8.
             c) für Üb.Feldgend.Abt.581: 1.) Eintreffen in Zwischenunterkunft 3.8.
                                         2.) in Dramburg 4.8.
Zu Ziff.9a): Üb.Feldgend.Abt.(mot)581 Magdeburg,
             Marschziel: Dramburg (zu erreichen bis 5.8. 16.30)
             Zwischenunterkunft: 4./5.8.39 Joachimsthal.
             Marschstraße: R.A.B.Magdeburg - Berlin - Stettin. R.Str.104 bis Stargard, R.Str.158 bis Dramburg.
             Üb.Feldgend.Abt.(mot) 581 marschiert aus ihren Unterkünften am 4.8.39 so ab, daß sie mit Anfang 4.30 Uhr bei Auffahrt
             Barleben die R.A.B. erreicht. Die R.A.B. Berlin - Stettin muß bis 15.00 Uhr bei Hüttendorf mit letzten Teilen verlassen
             werden.
             W.Kdo.III ist um Zuweisung eines Rastraumes zwischen West- und Ostkreuz gebeten worden. Entscheidung geht durch
             Fernschreiben Kdeur.der Gend.Magdeburg zu.
             Am 5.8.39 R.A.B.Berlin - Stettin Auffahrt Hüttendorf 6.00 befahrend. Die R.A.B. bei Hohenkrug muß bis 11.00 verlassen
             sein. Rast 2 Stunden ostwärts Hohenkrug. Einzelheiten folgen.
zu Ziff.10.):ist durch W.Kdo.XI erledigt.
Zu Ziff.11.):Betriebsstoffversorgung:
             a) Die Üb.Feldgend.Abt.(mot)581 rückt mit der vollen Ausstattung (5 Verbrauchssätze) aus. Nach Erreichen von Joachimsthal
                ist der Betriebsstoff aufzufüllen. Hierzu sind die Lkw.für Betriebsstoff so in Marsch zu setzen, daß sie am 5.8. von
                7-9.00 Betriebsstoff beim Marschtanklager Stettin (Wendorf) empfangen können. Da im Marschtanklager Betriebsstoff nur
                im Austausch voller gegen leere Einheitbehälter ausgegeben wird, sind ausreichend Mannschaften für das Umfüllen von
                Betriebsstoff aus den Einheitsbehältern in die leeren Fässer der Üb.Feldgned.Abt.581 mitzugeben.
                W.Kdo.II ist um Bereitstellung von 3000 l gebeten worden.
Zu Ziff.18.): Für das Fahren der takt.Kennzeichen gilt.Verfg.W.Kdo.XI Abt.H.Mot.(III) Az.76 a-g Nr.1274/39 g.Kdos.(269) v.8.7.39.
              Soweit noch nocht geschehen, gehen vorstehende Verfügungen den kalenderbearbeitenden Stellen noch zu.
              Das Eintreffen in den Unterkunftsraum ist umgehend an den Üb.Kommandant des rückw.Armeegebiets 580 durch Befehlsempfänger
              zu melden.

 
Generalkommando III.A.K.                                                                                                               Berlin, den 31.Juli 1939
Kdr.N(II) Az.: Üb.  Nr.: 1712/39 geh.

Bezug: II.A.K. Ia Grz./Id Nr.3171/39 g.Kdos.v.19.7.39.
Betr.: Einsatz zum Schanzen.

Zu o.a.Bezug teilt das Gen.Kdo. mit:
1.) Es werden untergebracht:
    Üb.Kartenstelle 530        )
    Üb.Gr.Geh.Feldpol.530      )
    Rgts.Stb./Üb.Arm.N.Rgt.537 )    Bad Polzin
    I./Üb.Arm.N.Rgt.537        )

    Stab II./Üb.Arm.N.Regt.537 )
    l.Kol."   "  "  "   "   "  )    Balfanz

    3./   "   "  "  "   "   "  )    Borntin
    4./   "   "  "  "   "   "  )    Döbel
    5./   "   "  "  "   "   "  )    Gr.Kössin
    6./   "   "  "  "   "   "  )    Klotzen

    Stab III./Üb.Arm.N.Rgt.537 )    Buslar
    l.Kol."    "  "  "  "   "  )

    7./   "   "  "  "   "   "  )    Retzin
    8./   "   "  "  "   "   "  )    Hohenwardin
    9./   "   "  "  "   "   "  )    Wusterbarth
   10./   "   "  "  "   "   "  )    Lasbeck und Bolkow

2.) Da infolge ungenügender Ausbildung im Kolonnenfahren mit dem Üb.Arm.N.Rgt.537 eine Marschbewegung von 300 Km. an
    einem Tage nicht durchgeführt werden kann, ist Zwischenunterkunft (Biwak) im Raume Gollnow - Schönhagen - Naugard
    - Hindenburg vom 8./9.8. vorgesehen. Um Genehmigung, bei schlechtem Wetter in dem genannten Raum Notquartier zu
    beziehen wird gebeten.
3.) Zu Ziffer 7.) Landmarsch der Üb.Verbände):
    a) Üb.Kartenstelle 530
       und Üb.Gr.Geh.Feldpol.530   Eintreffen 5.8. an Wehrkr.Grenze auf R.A.B.Berlin-Stettin ab 13.00 Uhr, Eintreffen
       in Bad Polzin gegen 21.00 Uhr.
        Der Marsch wird in 2 Gruppen duchgeführt.
        Gruppe 1) Üb.Gr.Geh.Feldpol.530   Marschlänge etwa 400mtr. (30 Std./km.)
        Gruppe 2) Üb.Kartenst.530         Marschlänge etwa 150mtr. (25 Std./Km.)
    b) 1.) Marsch am 8.8.
            Üb.Arm.N.Rgt.537: Führer: Rgts.Kommandeur.
                  Durchführung des Marsches in 3 Gruppen und einer Sondergruppe (langsam fahrende Teile). Marschlänge
    Gruppe 1 -3 = 100 Km. einschl.15 Km.Abstand zwischen den Marschgruppen (30 Std./km.)
                  Eintreffen der Marschgruppe 1.) mit Anfang R.A.B.Berlin - Stettin an Wehrkeisgrenze 13.30 Uhr,
    Eintreffen im Zwischenunterkunftsraum (Gegend Naugard) mit Anfang 17.00 Uhr.
                  Dauer der Belegung der R.A.B. bis Hohenkrug und Reichsstr.2 bis Naugard bis 8.8. 21.00 Uhr.
       2.) Marsch am 9.8.:
                  Belegung der Reichsstr.2 von Gollnow - Plathe und Str.Plathe - Regenwalde - Schievelbein - Bad Polzin
    am 9.8. durch Marschgruppe 1- 3 von 8.00 - 17.00 Uhr (Eintreffen der letzten Teile der Marschgruppe 3). Durchführung
    des Marsches wie am 8.8.
           Marschgruppe 4 (langsam fahrende Teile) bezieht Zwischenunterkunft vom 8./9.8. in Nähe R.A.B.Berlin - Stettin
    im Wehrkreis III (Gegend Hohengüstow). Belegung der R.A.B. Berlin - Stettin. Reichsstr.2.Str.Plathe - Regenwalde -
    Schievelbein - Bad Polzin 9.8. von 8.00 - 23.00 Uhr (Anfang gegen 8.30 Uhr auf R.A.B.Berlin - Stetin an Wehrkr.Grenze).
    Länge der Kolonne 1,5 Km.
4.) Gen.Kdo.II.A.K. wird gebeten, für die Zwischenunterkünfte des Arm.N.Rgts.537 die Betriebsstoff-Versorgung möglichst durch
    bewegliche Tankstellen in Gegend Gollnow - Naugard sicher zu stellen und hierzu die entsprechenden Anweisungen mitzuteilen.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Stettin, den 31.Juli 1939
(Wehrkreiskommando II)
Abt.Id Nr.3527/39 g.Kdos.

Bezug: 1) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3382/39 g.Kdos.vom 26.7.1939
       2) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3394/39 g.Kdos.vom 26.7.1939
       3) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3395/39 g.Kdos.vom 26.7.1939
       4) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3396/39 g.Kdos.vom 26.7.1939
       5) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3397/39 g.Kdos.vom 26.7.1939

Betr.
: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze; hier Postverkehr.

1.) Durch Verfg.O.K.H. 6.Abt.(I) Gen St d H Nr.1213/39 g.Kdos. vom 21.7.1939 ist unter Aufhebung früherer Anordnungen bestimmt worden, da die Post-
    versorgung der Schanzverbände III.Rate sowie der im Rahmen der Befestigungsarbiten aufgestellten Üb.Verbände mit Eintreffen im Übungsgelände (ab
    4.8.1939) nach dem Übungspostnummernverfahren (also nicht im Nachsendeverfahren) zu erfolgen hat.
      Für die im Bereich des II.A.K. eingesetzten Schanz- und Übungsverbände wird eine Postleitstelle übungsmässig in Stettin eingerichtet.
      Die Beförderung privater Postsendungen bei Anwendung des Übungspostnummernverfahrens zum und vom Übungsgebiet ist nicht gebührenfrei.
2.) Die kalenderführenden Dienststellen geben den von ihnen aufzustellenden Übungsverbänden die Übungspostnummern und due Übungspostleitstelle Stettin
    bekannt.
3.) Es wird gebeten, die Bezugsschreiben 1-5, soweit sie den Dienststellen zugegangen sind, zu vernichten.
4.) Es werden um beschleunigte Mitteilung (bis 2.8.1939) der Übungspostnummern und Feldpostnummern (gem.Mob.Hauptliste Spalte 11) gebeten:
     a) Gen.Kdo.III.A.K.   für II.A.R.48
                               3.Div.(einschl.M.G.Batl.8 u.Pi.Batl.43)
                               Armee Nachr.Regt.537
                               Kartenstelle 530
                               Gruppe geh.Feldpolizei 530
                               le.Str.Bau Batl.604
    b) Gen.Kdo.VI.A.K.     für Armee Nachsch.Führer 581
                               Feldwerkstatt (mot) 584
                               A.Verpfl.Amt 580
                               Bäckerei Kp.(E) 581
                               Kr.Trsp.Abt.581
                               Kr.Kw.Züge 1-3/582
                               Pf.Tr.Kol.1 u.2/581
                               Pf.Tr.Kol.1/582
                               Kdt.rückw.Armeegebiet 580
                               Str.Bau Batl.580
                               Str.Bau Batl.584
                               Ortskdtr.II/585
                               Ortskdtr.II/586
                               Feldkdtr.580
                               Feldkdtr.581
        aufzustellende Teile Kw.Trsp.Regt.602.

  
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Stettin, den 31.Juli 1939
(Wehrkreiskommando II)
Abt.Id Nr.3539/39 g.Kdos.


Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.3397/39 g.Kdos. vom 26.7.1939
Betr.: Einsatz zu Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze; hier Postverkehr.

Infolge neuer Anordnung de Oberkommandos des Heeres hat die Postversorgung der im Rahmen der Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze aufgestellten Übungsverbände
nicht um Nachsendeverfahren sondern im Übungspostnummernverfahren zu erfolgen.
Das Bezugsschreiben ist deshalb gegenstandslos geworden.
Es wird gebeten, dem Üb.Feldgend.Tr.(mot)402 die Übungspostnummer 104 388 und die Übungs-Postleitstelle Stettin bekanntzugeben.
Die Beförderung privater Postsendungen bei Anwendung des Übungspostverfahrens zum und vom Übungsgelände ist nicht gebührenfrei.
 
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