| Befehle Juli 1939 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wehrkreiskommando II
Stettin, den 3.Juli 1939 Abt Ib-Mob Nr.2251/39 g.Kdos.II.Ang. Az.: S.Akte E.B./39 Bezug: W.Kdo.II vom 2.6.39, Abt.Ib-Mob, Nr.2251/39 g.Kdos. GEHEIME KOMMANDOSACHE! Im Nachgang zur Bezugsverfügung folgen nachstehend Weisungen betr.Verpflegung. Verpflegung Die Truppe führt bei Verlassen der Standorte neben der Marschverpflegung mit sich: mot.Verbände nicht mot.Verbände eis.Portion 1 gekürzte eis.Portion 1 gekürzte eis.Portion aus Mob-Bestd. 1 volle eis. " 1 volle eis. " der Einheiten 1 eis.Ration 1.Ausstattung 3 Tagessätze 3 Tagessätze Mund- -"- Mundverpflegung verpfl.einschl. einschl.Brot Brot 3 Tagessätze Hafer 1 Tagessatz Pressheu Sonderaus- 3 Tagessätze Mundver- -------- aus Beständen stattung pflegung zu je 1 der Verpfl. Mischkonserv. Dienststellen, 500g Knäckebrot die gem.Mob- 100g Heeresscho- Hauptliste, kolade Teil III, in den Spalten 16 bei den betr. Einheiten auf- geführt sind. Die Verpfl.Dienststellen sind angewiesen worden, jederzeit den Truppen die von ihnen angeforderte Mob.-Verpflegung auszuhändigen. Die Sonderausstattung für mot.Verbände liegt ab 15.7. bei den Verpflegungs-Dienststellen-Ausgaben bereit. Die Truppen haben das erforderliche Brot vorrätig zu halten. Notfalls kann Zwieback aus den für die beschleunigt ausrückfähigen Einheiten niedergelegten Mob-Beständen anstatt Brot mitgenommen werden. Die Truppen, die in einsatzbereiter Gliederung an Übungen teilnehmen, empfangen nach Eintreffen in den Übungsräumen laufend Magazinverpflegung aus Übungsverpflegungsausgabestelle. Anordnungen hierfür werden im einzelnen noch getroffen. Die mitgeführten eisernen Portionen und Rationen, die 1.Ausstattung sowie die Sonderausstattung sind in den Übungsräumen niederzulegen (mit Ausnahme von Brot der 1.Ausstattung, das lfd.durch das in den Ausgabestellen empfangene Brot aufzufrischen ist) und bei Verlassen derselben mitzuführen. Die Verpflegungsmittel dürfen nur mit ausdrücklichem Befehl verbraucht werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wehrkreisverwaltung II
Stettin, den 4.Juli 1939 Nr.1200/39 g.Kdos. (C.II/2/A1) Betr.: Geldversorgung während der Übungen und der Übungsaufstellung 1939. 1.) Die Zahlmeistereien der aktiven und Übungsverbände, die in mobmässiger, einsatzbereiter oder beschleunigt ausrückfähiger Gliederung ihren Stand- oder Aufstellungsort nach dem 1.August 1939 verlassen, erheben vor dem Ausrücken bei ihrer heimatlichen H.St.O. Kasse als Übungsvorschuss die von ihnen für die darauf folgenden 45 Tage voraussichtlich benötigten Zahlungsmittel. Daraus haben sie alle in diesem Zeitraum anfallenden baren Auszahlungen zu leisten. Auszahlungen, die durch Buchausgleich oder unbar in Postscheck- oder Giroverkehr bewirkt werden können, sind durch die heimatlichen H.St.O.Kassen zu erledigen. 2.) Als Richtsatz für den bar mitzuführenden 45-tägigen Geldbedarf sind 100.-RM je Kopf der Ausrückstärke zu Grunde zu legen. 3.) Oberkommando des Heeres hat sich vorbehalten, nötigenfalls im Laufe des August 1939 anzuordnen, dass der von dem 45-tägigen Geldbestand im August 1939 verbrauchte Teilbetrag Anfang September durch Vermittlung der heimatlichen H.St.O.Kasse ganz oder zum Teil wieder ergänzt wird. 4.) Der aus obigem Anlass anfallende Mehrbedarf an Betriebsmitteln ist in der Anmeldung des Betriebsmittelbedarfs für August 1939 (vgl.§48 u.folg.RWB) zu berücksichtigen. Seine Höhe ist auf der Rückseite der Anmeldung für August 1939 wie folgt anzugeben: "Der in der umstehenden Anmeldung enthaltene Betriebsmittelbedarf für Übungsaufstellungen usw.1939 beträgt nach Abzug des in den Standorten eintretenden Minderbedarfs rund ........... RM". Die Ermittlung des Nettomehrbedarfs ist ein Satz von 70.--RM je Kopf der Ausrückstärke zu Grunde zu legen, d.h. zu dem normalen Augustbedarf der betr.Zahlmeisterei sind je Kopf der Aurückestärke 70.--RM hinzuzurechnen. 5.) Die mit Zahlungsmitteln für 45 Tage ausgestatteten Verbände erheben beim etwaigen Auslösen der Einsatzbereitschaft zunächst keine weiteren Zahlungsmittel. Auch im Mob.=Fall bezw.X=Fall kommt für sie eine Abhebung des im Standort sichergestellten Mob.=Geldbedarfs nicht in Betracht. Die Geldversorgung erfolgt dann nach Bedarf durch die einzurichtenden Feldkassen, die die benötigten Zahlungsmittel mittels grünem Schock mit rotem Streifen bei der nächsten Reichsbankanstalt abheben. Die Zahlmeistereien legen ihren Geldbedarfsanmeldungen bei Bedarf - notfalls alsbald nach Ausspruch der Mob.- dem zuständigen Div.-Intendanten oder der Div.-Feldkasse vor. 6.) Bei Eintreten des Mob.- oder X-Falles sind die Geldabrechnungsnachweise abzuschliessen und neue Geldabrechnungsnachweise für die mobilen Truppen anzulegen. Der beim Eintritt des Mob. bezw. X-Falles vorhandene Barbestand ist buchmässig in dem friedensmässig geführten Geldabrchnungsnachweis in Ausgabe zu buchen und im Mob.-Geldabrechnungsnachweis als Betriebsmittelvorschuss zu vereinnahmen. 7.) Die neuaufgestellten Einheiten sind zwecks Abrechnung der empfangenen Vorschüsse und Buchung ihrer Ausgaben Zahlmeistereien von aktiven Truppenteilen zugeteilt werden: für Heeres- und Korpstruppen s.W.Kdo.II Abt.Ib Mob Nr.2408/39 g.Kdos. vom 14.6.39 Abschn.VI 1-4, für 12.Division s.Gen.Kdo.II.A.K. IVa Nr.1065/39 g.Kdos. C II 2 vom 22.6.39 Abschn.III,3 (nur an die Division verteilt zur Bekanntgabe an die in Frage kommenden Truppen) für 2. und 32.Division folgen entsprechende Verfügungen. 8.) Die Bestimmungen über die Kassen- und Buchführung usw. sind ebenfalls in der genannten Verfügung enthalten. Die Anordnungen über Geldversorgung (z.B. Versorgung durch Feldkassen) verlieren durch vorstehende Regelung nach Ziff.1 ihre Gültigkeit. 9.) Die aurückenden Zahlmeistereien wird mit Rücksicht auf die mitzuführenden höheren Bargeldbestände besondere Sorgfalt hinsichtlich der Aufbewahrung der Gelder und der Buchführung empfohlen. Den Kommandeuren ist über den im Gewahrsam des Zahlmeisters bezw. der Kompanie usw. befindlichen Barbestand Vortrag zu halten. Die Kommandeure sind darauf hinzuweisen, dass sie bezw. bei den Kompanien usw.die Kompanieführer für die Bewachung der Kasse auf dem Marsch bezw. in der Unterkunft verantwortlich sind. 10.) Die Anordnungen hinsichtlich der Geldversorgung gelten auch für die nach Ostpreussen zu verlegenden aktiven Verbände und Übungsverbände. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps (Wehrkreiskommando II) Stettin, den 6.Juli 1939 IA Nr.2892/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II A.K. Abt.IA/IaGrz.Nr.2716 g.Kdos. vom 26.6.39. Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze 1) Anliegend wird eine Karte 1 : 100 000 übersandt, die enthält: a) Einzeichnung der für den Ausbau durch 32.Div. in Frage kommenden Abschnitte Flatow (mittlerer und nördl.Regts.Abschnitt) und Pr.Friedland. Abschnittsgrenzen sind schwarz, H.K.L. ist rot eingekzeichnet. 2) An Bauaufträgen sind für 32.Div. vorgesehen: a) durch Inf.Rgt.96 und 1 lecihte Art.Abt.: Sperrausbau im mittleren Rgt.Abschnitt und Stellungsausbau im nördl.Rgt.Abschnitt des Abschnittes Flatow. Schwerpunkt beiderseits Stalunermühle, b) durch Inf.Rgt.4, 1 leichte und 1 schw.Art.Abt.: Stellungsausbau des südl.Rgt.Abschn. des Abschnittes Pr.Friedland mit 2 Btl.vorderer Linie und 1 Btl.im rückwärtigen Teil des Hauptkampffeldes. c) durch Inf.Rgt.94 (ohne 1 Btl.) und 1 leichte Art.Abt.: Stellungsausbau des mittl.Rgt.Abschn.des Abschnittes Pr.Friedland, d) durch 1 Btl./Inf.Rgt.94: Stützpunktartiger Ausbau des nördl.Rgt.Abschnitts Pr.Friedland mit Schwerpunkt beiderseits der Strasse Grunau, Camin. 3) Aufkl.Abt.32 und Pz.Abw.Abt.32 sind zusätzlich zum Schanzen einzusetzen, wo ein Bedarf an Arbeitskräften besteht. Näheres ist auf Grund der Bauaufträge der Kdtr. der Befestigungen bei Neustettin zu regeln. Beob.Abt.32 ist zur Vermessung der artilleristischen Anlagen einzusetzen. Nachr.Abt.32 steht zum Bau und Betrieb des Nachrichtennetzes im Unterbringungsraum der Division zur Verfügung. Besondere Bauaufträge im Rahmen des Stellunsgbaus bleiben vorbehalten. Die Funkkompanie wird zur Überwachung des ausländischen Funkverkehrs eingesetzt werden. 4) Die Unterbringung der nichtmotorisierten Truppenteile muss so dicht bei den Arbeitsplätzen erfolgen, dass längere Anmärsche vermieden werden. Dies bedingt z.Teil engste Unterbringung in Notquartieren (Scheunen usw.). Die in den rückw.Diensten befindlichen Kolonnen der Div. können zum An- und Abtransport zwischen Unterkunft und Stellung mit ausgenutzt werden. Die rückwärtigen Dienste der Div. sind im Raum Wallachsee - Landeck - Lümzow - Bahrenbusch - Ratzebuhr unterzubringen. Flatow steht der 32.Div. bis zur Hälfte seiner Belegungsfähigkeit zur Verfügung. Über die andere Hälfte verfügt 3.Div. Einzelheiten sind im Einvernehmen mit 3.Div. zu regeln. Jastrow darf von Teilen der 32.Div. nicht belegt werden. 5) Die Unterkunft der Division ist im grossen dem Reg.Präsidenten in Schneidemühl angemeldet. Die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den Landräten und Gemeinden veranlasst die Division. 6) Die Unterbringunsräume sind den zum 10.7. einzureichenden Transportanmeldungen (Ziff.12 der Bezugsverfügung) für die Ausladung zu Grunde zu legen. 7) Die Vorkommandos sind in den Abänderung der Ziff.15 der Bezugsverfügung erst zum 2.8.39 11.00 Uhr zur Kdtr. der Befestigungen bei Neustettin zu entsenden. Sie sind einzuschränken auf Div.Kdeur.mit Arbeitsstab, Regts.Kdeure.mit Arbeitsstäben, Kdeure.selbstständiger Batlne.u.Abteilunegn mit Arbeitssäben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando
II.Armeekorps (Wehrkreiskommando II) Stettin, den 6.Juli 1939 IA Nr.2917/39 g.Kdos. Bezug: H.Gru.Kdo.1 IA Nr.987/39 g.Kdos.v.24.6.39. Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze. An Generalkommando III.Armeekorps, Berlin. 1) Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin hat mit Schreiben vom 29.6.39 dem Gen.Kdo.III.A.K. Angaben über Bauaufträge und beabsichtigte Unterbringung für 3.Div. übersandt. 2) Der 3.Div. werden M.G.Btl.8 und Pi.Batl.43 für den Schanzeinsatz unterstellt. 3) M.G.Batl.8, Aufkl.Abt.3 und Pz.Abw.Abt.3 sind zusätzlich zum Schanzen einzusetzen, wo ein Bedarf an Arbeitskräften besteht. Näheres ist auf Grund der Bauaufträge der Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin zu regeln. Beob.Abt.3 ist zur Vermessung der artilleristischen Anlagen einzusetzen. Nachr.Abt.3 steht zum Bau und Betrieb des Nachrichtennetzes im Unterbringunsgraum der Division zur Verfügung. Besondere Bauaufträge im Rahmen des Stellungsbaus bleiben vorbehalten. Die Funkkompanie wird zur Überwachung des ausländischen Funkverkehrs eingesetzt werden. 4) Die Unterbringung der nichtmotorisierten Truppenteile muss so dicht bei den Arbeitsplätzen erfolgen, dass längere Anmärsche vermieden werden. Dies bedingt z.Teil engste Unterbringung in Notquartieren (Scheunen usw.) Die in den rückw.Diensten befindlichen Kw.Kolonnen der Div. können zum An- und Abtransport zwischen Unterkunft und Stellung mit ausgenutzt werden. 5) M.G.Batl.8 ist in Schneidemühl unzerzubringen. Erforderlichenfalls können Teile der auf Schneidemühl angesetzten Truppenteile in den Raum Springberg - Kl.Wittenberg - Krumfliess - Klappstein - Hasenberg verlegt werden. 6) Die rückwärtigen Dienste der 3.Div. sind im Raum Schrotz - Siegenfelde - Zechendorf - Wittkow - Breitenstein unterzubringen. 7) Flatow steht der 3.Div. bis zur Hälfte seiner Belegungsfähigkeit zur Verfügung. Über die andere Hälfte verfügt 32.Div. Einzelheiten sind im Einvernehmen mit 32.Div. zu regeln. Jastrow darf von Teilen der 3.Div. nicht belegt werden. 8) Die Unterkunft der Division ist im grossen dem Reg.Präsidenten in Schneidemühl angemeldet. Die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den Landräten und Gemeinden veranlasst 3.Div. 9) Die Unterbringungsräume sind den bis zum 10.7. einzureichenden Transportanmeldungen (Verfg.O.K.H. 10.Abt.IA GEn.St.d.H.Nr.360/49 g.Kdos.v.9.6.39 Ziff.12) für die Ausladung zu Grunde zu legen. 10) Die Vorkommandos sind in Abänderung der Verfg.H.Gru.Kdo.1 Abt.IA Nr.821/39 g.kdos.v.3.6.39, IV, Ziff.3 erst zum 2.8.39 11.00 Uhr zur Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin zu entsenden. Sie sind einzuschränken auf Div.Kdeure.mit Arbeitsstab, Regts.Kdeure.mit Arbeitsstäben, Kdeure.selbstständiger Batlne.u.Abteilungen mit Arbeitsstäben. 11) Weitere Befehle des Gen.Kdo.II.A.K. für den Schanzeinsatz auf Grund der Bezugsverfügung folgen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps (Wehrkreiskommando II) Stettin, den 6.Juli 1939 IA Nr.2919/39 g.Kdos. Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze. 1) II./A.R.48 wird vom 5.-31.8.39 im Rahmen des Schanzeinsatzes an der Ostgrenze nach dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born verlegt. 2) Die Verlegung erfolgt in der für Einsatzbereitschaft befohlenen Gliederung, die am Tage vor dem Abmarsch herzustellen ist. Die im Mob.Fall zu stellenden Stämme und Einzelabgaben für andere Verbände bleiben im Standort zurück. Ausrückstärke, getrennt nach Einheiten und nach Offizieren, Beamten, Unteroffizeren, Mannschaften und Kraftfahrzeugen ist bis 18.7. dem Gen.Kdo.zu melden. 3) Die 1.Mun.Ausstattung, soweit für Einsatzbereitschaft zuständig ist mitzuführen. 4) Die Mob.Kartenausstattung B ist mitzuführen. 5) Vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr ist die Tarnung der Truppenkennzeichen gem.H.Dv.g.151 Anlage 53a durchzuführen. Über das Führen der polizeilichen und taktischen Kennzeichen an den Kraftfahrzeugen folgt Sonderverfügung. 6) Die Abtlg.untersteht während des Aufenthaltes in Gr.Born dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar. 7) Der Aufenthalt auf dem Truppenübungsplatz ist zur Förderung der Verbandsausbildung in der einsatzbereiten Abteilung auszunutzen, Soweit es die verfügbare Übungsmunition zulässt, sind Gefechtsschiessen durchzuführen. Die Abteilung wird ausserdem zum Arbeitsdienst im Rahmen des Stellungsbaus und zur Erntehilfe in der Umgebung des Tr.Üb.Pl.Gr.Born herangezogen werden. Dabei muss Herstellung der Einsatzbereitschaft innerhalb 24 Stunden gewährleistet sein. Nähere BEfehle über diesen Einsatz folgen. 8) Hin- und Rückmarsch nach und von Gr.Born erfolgt im Landmarsch. Marschstrasse: Perleberg - Wittstock - Waren - Neubrandenburg - Pasewalk - Stttin - Stargard - Freienwalde - Dramburg - Tempelburg - Gr.Born. Abmarsch vom Standort 5.8., Eintreffen in Gr.Born bis 6.8. abends. Zwischenunterkunft 5./6.8. in Gegend Löcknitz (15km ostw.Pasewalk) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wehrkreiskommando II
Stettin, den 11.Juli 1939 IVa/Ib.Mob., Az. E.B./39 Nr.3019/39 g.Kdos. Bezug: W.Kdo.II vom 2.6.39, Abt.Ib-Mob, Nr.2251/39 g.Kdos. Betr.: Einsatzbereitschaft/Ergänzung der Vezugsverfg.(Trosse). G E H E I M E K O M M A N D O S A C H E! 1.) Das O.K.H. hat nunmehr verfügt, dass die Gepäcktrosse ebenfalls einsatzbereit mit ausrücken. Demzufolge ist der bisherige Wortlaut der Ziff.4.) der Anlage 1 der Bezugsverfügung zu streichen und dafür zu setzen: "Gepäcktrosse und Verpfl.Tr.II rücken einsatzbereit mit aus. Soweit für Gepäcktrosse die Kraftfahrzeuge friedensmässig nicht vorhanden, sind die mobmässig vorgesehenen Erg.-Kfz. nebst Fahrern zu einer sechswöchigen Übung einzuberufen. Zeitpunkt der Einberufung derart, dass die Aufstellung des Gep.Tr.tags vor Verlassen der Standorte zu solchen , an denen die Truppe in einsatzbereiter Gliederung teilnimmt, erfolgen kann." Das Erforderliche gem.Bezugsverfügung ist von allen in Betracht kommenden Stellen sofort zu veranlassen. 2. Der bisherige Wortlaut der Ziff.2) des Abschnitts VII der Bezugsvfg.(Kostenverrechnung, Zahlungsmittel nach Auslösung der Einatzbereitschaft) ist zu streichen und dafür zu setzen: "Auch nach Eintreffen des Befehls zur Auslösung der Einsatzbereitschaft ist bis zum Eingang weiterer Anordnungen nach Ziff 1) zu verfahren. Die bei Auslösung der Einatzbereitschaft benötigten Zahlungsmittel sind bereits friedensmässig durch die Betriebsmittelanforderungen für August 1939 gem.Vfg.W.V.II vom 4.7.39 Nr.1200/39 g.Kdos.C II 2/A 1 sichergestellt. Danach empfangen die Zahlmeistereien in jedem Falle bei einem Ausrücken nach dem 1.8.39 die Zahlungsmittel für ihren eigenen Truppenteil und für die hinsichtlich der Geldversorgung auf sie angewiesenen Neuaufstellungen (Üb.-Verbände) in Höhe eines fünfundvierzigtägigen Bedarfs. Sofern es sich herausstellt, dass in einzelnen Standorten noch weitere besondere Zahlungsmittel für die Einsatzbereitschaft bereitgestellt werden müssen, werden die betr.Standortältesten von der W.V.II mit Ermächtigungsschreiben ausgestattet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.A.K.
Stettin, den 12.Juli 1939 Abt.T.O. Nr.3036/39 g.K. Betr.: Strassenbauten. I. Es waren im Frühjahr 1939 beantragt und werden von der Strassenbauverwaltung bis Mitte A U G U S T fertiggestellt: 1. Verkehrsstrasse Stettin - Ost. 2. Verlängerung der "Verkehrsstrasse Ost" nach Osten über Finkenwalde bis zur R.Str.104 südl.Altdamm. 3. Beseitigung des schienengleichen Überganges der viergleisigen Eisenbahn über die R.Str.2 bei Scheune. 4. Ausbau der Landstrasse I.Ordn.Ndr.Kränig - Bahn 5. Ausbau der Landstrasse I.Ordn.Lippehne - Berlinchen. 6. Ausbau der Landstrasse I.Ordn.Jakobshagen - Nörenberg. 7. Umgehung des Ortes Märkisch Friedland im Zuge der R.Str.104. 8. Ausbau der Strecke Tempelburg - Lubow. 9. Oberflächenbehandlung der STrecke Alt Storkow - Gienow (nördl.Nörenberg). 10. Ausbau der Landstrasse Berlinchen - Bernstein - Arnswalde. II. Es waren im Frühjahr 1939 beantragt und können von der Strassenbauverwaltung nicht gebaut werden: 1. Verbreiterung der Brücke über die "Alte Oder" bei Schwedt. 2. Verstärkung der Oderbrücken bei Greifenhagen. III. Es waren am 6.7.39 beantragt und werden von der Strassenbauverwaltung voraussichtlich fertiggestellt: 1. Ausbesserung des Strassenzuges Gr.Küdde - Hammerstein. (handschrftl.: nicht möglich) 2. Ausbesserung des Strassenzuges Zippnow - Briesenitz. IV. Es war am 7.7.1939 beantragt, festzustellen, ob Verstärkungsarbeiten an nachstehenden Brücken noch bis Mitte August durchführbar: 1. Brücke hart westl.Körlin, km 27,92 ) 2. Brücke hart westl.Körlin, km 28,06 ) 3. Brücke nördl.Langeböse b.Lauenburg ) 4. Brücke über die Zahne, südostw.Baldenburg. 5. Brücke bei Jagertow, ostw. Bärwalde Bad Polzin. 6. Brücken über den Mühlenbach in Versin, nordwestl.Bütow. 7. Brücke südwestl.Kremerbruch, südwestl.Bütow. 8. alte Brücke bei Wutzkow, südl.Lauenburg. 9. Brücke am Südostausgang von Neuwedell. 10. Brücke bei Küddowbrück, hölzernes Sprengwerk. 11. Brücke über den Haakenbach bei Landeck. ferner: 12. Plietnitzbrücke am Nordausgang Zippnow. 13. Brücke südl.Zippnow. V. Es waren am 10.7.39 auf Veranlassung des Heeresgruppenkommandos 6, beauftragt, festzustellen, ob Fertigstellung bis Mitte August noch möglich: 1. Ausbau des Waödweges Vangerow - Krummensee zu einer festen Strasse.(handschrftl.: nicht möglich) 2. Ausbesserung des Strassenzuges Barkenbrügge - Neu-Hertzberg - Ratzebuhr.(handschrftl.: nicht möglich) 3. Instandsetzung des Strassenzuges Westfalenhof - Zippnow bis zum Anschluss an die z.Zt.im Neubau befindlichen Strasse Zippnow - Jastrow. (handschrftl.: nicht möglich) 4. Ausbesserung des Strassenzuges Flatow - Schmurdau. (handschrftl.: nicht möglich) VI. Es sind ferner noch folgende Strassenverbesserungen erforderlich: 1. Neugolz - Stabitz zum Anschluss an die Strasse Stabitz - Freudenfier oder anstelle dieses Strassenzuges der Ausbau der Strasse Klausdorf - Freudenfier- 2. Flatow West - Blankwitt. 3. Tempelburg - Rackow - Lubow. 4. Kleschin - Richtung Lobsens bis zur Reichsgrenze. 5. Rederitz - Westfalenhof zum Anschluss an die zum 10.7. beantragte Strecke Westfalenhof - Zippnow. 6. Freudenfier - Rederitz - Zacharin (Antrag der Kdtur.Gr.Born vom 8.7.39). b Es sind ausserdem folgende Brückenverstärkungen noch erforderlich: 1. Pilowbrücke bei Abbau zu Altenwalde. 2. Plienitzbrücke, 1km südl.Knacksee. 3. Bau einer 62m langen Pilow-Brücke, 1km südl.Pilow-M. VII. Am 12.7. wurden noch vom XIX.A.K. beantragt: 1. Verstärkung der Küddow-Brücke bei Gr.Hertzberg auf 18t. 2. Verstärkung der Küddow-Brücke bei Vangerow auf 18t im Zuge der neuanzulegenden Strasse Vangerow - Krummensee. 3. Fortsetzung des Strassenzuges Vangerow - Krummensee nach Osten bis zum Gut Schönwerder; dabei Ausbau der Wegespinne im Walde, 2km westlich Gut Schönwerder. 4. Ausbau des Weges Kappe - Annenfelde. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando
II.Armeekorps
Stettin, den 15.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Ia Nr.3114/39 g.Kdos. Betr.: Schanzeinsatz im August 1939. Der Nachr.Kommandantur Stettin. Das Generalkommando bittet für die in der III.Rate der Schanztruppen eingesetzten Verbände folgende Fernsprechverbindungen ab 5.8. schalten zu lassen: 1) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Krojanke (Stab 3.Div.) 2) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Pr.Friedland (Stab 32.Div.) 3) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Neustettin (Kdtur.der Befest.bei Neustettin). 4) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Bad Polzin (Stab Üb.Armee Nachr.Rgt.537). 5) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Falkenburg (Üb.Armee Nachsch.Führer 581). 6) Gr.Born Linde (Gen.Kdo.II.A.K.) - Dramburg (Üb.Kdt.des rückw.Armee Gebiets 580). Falls die Leitungen zu 1) und 2) über Flatow geführt werden, wäre Anschlussmöglichkeit in Flatow für die dort liegenden Teile der 3.u.32.Div. erwünscht. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando
II.Armeekorps
Stettin, den 15.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Ia Nr.3115/39 g.Kdos. Bezug: 32.Div. IA Nr.81/39 g.K.v.12.7.39. Betr.: Unterkunft. Der 32.Division. Das hat gegen Belegung der Orte Jastrow, Espenhagen, Dt.Fier und Gursen durch Truppen des Standortes Dt.Krone für die Nacht 3./4.8.39 nichts einzuwenden. Für die Orte Espenhagen, Dt.Fier und Gursen ist jedoch das Einverständnis der 3.Div. Voraussetzung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anlage 15 (mit Beilage 1-4) zu Gen.Kdo.II.A.K.
Abt.Id Nr.116/39 g.K. Chefs.v.15.7.39 I.Ausfertigung mit rückwärtigen Diensten: Die Grz.Sch.Abschn.Kdos.sind bisher, da der Einsatz stationär war, nicht mit rückwärtigen Diensten oder sonstigen Versorgungseinrichtungen ausgestattet worden. Die Kdtr.hat für eine bewegliche Verwendung der Grenzwacht behelfsmässig die notwendigen Versorgungseinrichtungen geschaffen bzw.beantragt. Im einzelnen sind vorgesehen: 1.) Nachschubdienste: 1 behelfsmässige Nachschub-Kp. (Kopfstärke etwa 50) 1 " 30 t-Kolonne (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 tritt noch die in der Kriegsgliederung vorgesehene 1 Gruppe 10./Kw.Transport-Rgt.60 hinzu) Diese Naschschubdienste genügen für beide Grz.Sch.Abschn.Kdos., wenn beim Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 die zugeteilte schw.Art.Abt,436 eigene Art.Kol.mitbringt. 2.) Verwaltungsdienste: je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Verpflegungsamt. Die Kdtr.hält eine Verstärkung (personell und materiell) dieser Verpflegungsämter für erforderlich, damit sie imstande sind, mindestens 2 Verpflegungsausgabestellen auf weitem Raum einzurichten. 3.) Sanitätsdienste: Hier ist nichts vorhanden. Die Kdtr.hält die Zuweisung von 5 Kr.Kw. je Grz.Sch.Abschn.Kdo.für erforderlich. 4.) Veterinärdienste: Nichts vorhanden. Die Kdtr.hält die Zuweisung von soviel Personal und Material (Pferdetransportwagen) für erforderlich, dass je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 behelfsmässiger Pferdesammelplatz errichtet werden kann. 5.) Kraftfahrwesen: Keine Betriebsstoffkolonne. Die Kdtr.kann zunächst nur einzelne Lkw.(2-3) für den Betriebsstoff-Nachschub bereitstellen. Diese Zahl erscheint ausreichend, wenn jeder Grz.Wa.-Abschnitt mit je 1 Betriebsstoff-Lkw. ausgestattet wird, was hiermit beantragt wird, und wenn die Betriebsstoff- und Gerätewagen der zugeteilten mot.Formationen (Pi.Btl.(mot)44, M.G.Btl.8 usw.) unmittelbar zu den Betriebsstoffversorgungseinrichtungen der Armee entsandt werden können. 6.) Ordnungsdienste: je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feld.Gendarmerietrupp 7.) Feldpostwesen: je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feldpostamt. II. Versorgungseinrichtungen bei der Truppe. 1.) Munitionswesen: Jede Kompanie verfügt über eine Anzahl bespannter Fahrzeuge, die das Notwendigste an Munition mitführen können. Bei den Unterabschnitten (Btl.) befinden sich je 2 Lkw., die grundsätzlich für den Verpflegungsnachschub eingeteilt sind, aber ab und an für den Nachschub von Munition genommen werden können. 2.) Verpflegung: 2 Lkw. je U.Abschnitt (Btl.) als behelfsmässiger V.II. Bei den Kompanien usw.können bespannte Fahrzeuge als V.I eingeteilt werden. 3.) Sanitätswesen: Bespannte Fahrzeuge je Einheit sind für den Verwundetentransport vorgesehen, ausserdem einzelne Lkw. 4.) Veterinärwesen: Nichts vorhanden. Bei Genehmigung des in Ziffer I., 4 Beantragten würde die Zuteilung von je 1 Vet.Offz.je Grz.Wa.Abschnitt genügen. 5.) Kraftfahrwesen: Die Kdtr.beantragt die Zuweisung je 1 Betriebsstoff-Lkw. je Grz.Wa.Abschnitt (siehe I., 5). III. Ausstattung der Grenztruppen mit Munition, Verpflegung und Betriebsstoff. 1.) Munition: Ausstattung der Grenztruppen mit Munition siehe Beilage 1. Hieraus geht hervor, dass die Grenztruppen nur mit einem ganz geringen Überschuss über die 1.Ausstattung hinaus ausgestattet sind. Die in Verfügung H.Gr.Kdo.6, Ib 39/40 A I Nr.020/39 g.K. II.Ang.v.28.6.39 Ziff.IV,c) vorgeschlagene weitere zusätzliche Bereitstellung von Munition aus Beständen der nicht offensiv verwendeten Teile der Grenzwacht brauchen einmal zur Durchführung ihres Abwehrkampfes wahrscheinlich ebenso viel Munition wie die offensiven Teile und zweitens werden sie unzweifelhaft nach einer kurzen Zeit ebenfalls offensiv werden. Die Kdtr.beantragt daher die Niederlegung von Munition in den Armee-Munitionslagern Dt.Krone (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2) und Puttkamerhof (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.1) in der Höhe, dass damit mit der in der Beilage 1 aufgeführten Munitionsreserve eine weitere 1.Ausstattung erreicht wird. Darüber hinaus ist ein laufender Zufluss an Munition für die Grenztruppen wie für die aktive Truppe erforderlich, das sie gemäss Aufmarschanweisung der Armee genau dieselben Kampfaufgaben erhalten wie die aktive Truppe. 2.) Verpflegung. Ausstattung der Grenztruppen mit Verpflegung siehe Beilage 2. Die Kdtr.beantragt zwecks Gleichschaltung mit der aktiven Truppe die Niederlegung von je 2 Portionen und Rationen in den Mob.Lagern der Grenztruppen und je 1 vollen gekürzten eisernen Portion und eisernen Ration, um die Verpflegung in den ersten Tagen sicherzustellen. 3.) Betriebsstoff. Ausstattung der Grenztruppen mit Betriebsstoff siehe Beilage 3. Die Mitnahme dieser Menge von Betriebsstoff, die in bereitgestellten O-Lagern vorrätig gehalten wird, ist naturgemäß nicht möglich. Es wird soviel Betriebsstoff mitgenommen werden, wie transportmässig möglich ist. Dementsprechend ist baldiger Nachschub erforderlich. IV. Bestand an Waffen, Munition, Verpflegung, Sanitätsmaterial usw. in der P-Stellung siehe Beilage 4. mehrere Beilagen zu schlecht leserlich Beilage 2a Ausstattung mit Verpflegung ============================= Grz.Sch.Abschn.Kdo.1 I. Eiserne Portionen Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen pro Mann = 1 volle eiserne Portion 1 gekürzte " " lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar: A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.1 mit Einheiten Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Belgard = 500 volle u.500 gekürzte B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen a) Grz.Wa.Abschn.32 Grenzwacht = 1471 " u.1471 " Sicherheistsbesatzung = 1552 " u.1552 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Neustettin b) Grz.Wa.Abschn.42 Grenzwacht = 2232 " u.2232 " Sicherheitsbesatzung = -- " u. -- " Lagerung bei Heeresverpelfungsamt Stolp _________________________________ Sa.: 5255 " u.5255 " Insgesamt: 5755 " u.5755 " II. Verpflegung für die ersten beiden Tage ====================================== Jeder Mann soll durch Gestellungsbefehl angewiesen werden, für 2 Tage Verpflegung mitzubringen. III. Vorrat in den Befestigungen =========================== (Auslagerungsversuch) Grz.Wa.Abschn.32 15 volle Tagesportionen lagern z.Z. noch beim Ausbildungsleiter Neustettin. Beilage 2b Ausstattung mit Verpflegung =========================== Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 I. Eiserne Portionen Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen pro Mann = 1 volle eiserne Portion 1 gekürzte " " lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar: A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 mit Einheiten Lagerung Dt.Krone Sa.: = 500 volle u.500 gekürzte B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen a) Grz.Wa.Abschn. 2 Grenzwacht = 1001 " u.1001 " Sicherheistsbesatzung = 1608 " u.1608 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Deutsch Krone b) Grz.Wa.Abschn.12 Grenzwacht = 1051 " u.1051 " Sicherheitsbesatzung = 928 " u. 928 " Lagerung bei Heeresverpflegungsamt Deutsch Krone c) Grz.Wa.Abschn.22 Grenzwacht = 1244 " u.1244 " Sicherheitsbesatzung = 692 " u. 692 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Deutsch Krone d) Grz.Wa.Abschn.52 Grenzwacht = 1253 " u.1253 " Sicherheitsbesatzung = 680 " u. 680 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Deutsch-Krone ___________________________ Summe: 8457 " u.8457 " Insgesamt: 8957 " u.8957 " Anlage 3 12 V S Betriebsstoff für: Einheit Ltr. Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 mit Stabseinheiten 27 684 Grz.Wa.Abschn.2 16 800 Grz.Wa.Abschn.12 17 100 Grz.Wa.Abschn.22 16 740 Grz.Wa.Abschn.52 17 640 zus. 95 964 Grz.Sch.Abschn.Kdo.1 mit Stabseinheiten 27 684 Grz.Wa.Abschn.32 23 040 Grz.Wa.Abschn.42 21 960 zus. 72 684 Beilage 4 Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.K. Chefs.v.15.7.39 Bestand an Waffen und Munition für die P.Stellung Verwaltende Maschinengewehre Munition für M.G. 3,7cm 3,7cm Pistolen Pist.Patr. Bemerkungen Dienststelle M.G.08 M.G.34 Patr.s.S. Patr.s.m.K. Patr. Pak Pz.Gr. für 08 s.m.K. Patr. Pak-Be- für Pak- L´spur dienung Bedienungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Fest.Pi.St.4 42 10 1.635.000 216.000 94.500 4 3.080 12 288 a) Die M.G.Munition ist aufgeteilt auf die gesamten Befestigungsanlagen im Bereich des Fest.Pi.St.4, Fest.Pi.Stab 5 b) Die M.G.befinden sich auf dem Tr.Üb.Pl. Neustettin 18 - - - - 15 11.560 60 1.440 Hammerstein für Ausbildungszwecke. c) Die 3,7cm Pak einschl.Mun.befinden sich in den Insgesamt: 60 10 1.635.000 216.000 94.500 19 14.640 72 1.728 Pak-Ständen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmerkung: a) Die M.G.sind aufgeteilt auf 6 aus der bisherigen Sicherheitsbesatzung zu bildenden M.G.Kp. b) Die 3,7cm Pak sind dem A.L.zusätzlich zugeteilt. c) Für die unter a) genannten M.G.K. wird an Mun.benötigt: 477.000 Patr.s.S. 54.000 Patr.s.m.K. 27.000 Patr.s.m.K.L´spur. Die restliche Mun.verbleibt als Nachschubmunition bei den Grz.Sch.Abschn.Kdos.und zwar: Grz.Sch.Abschn.Kdo.1: 444.000 Patr.s.S. 54.000 Patr.s.m.K. 22.500 Patr.s.m.K.L´spur Grz.Abschn.2 : 714.000 Patr.s.S. 108.000 Patr.s.m.K. 45.000 Patr.s.m.K.L´spur. d) Für die 3,7c Pak werden benötigt 6.384 Schuss. Die restliche Pak-Mun. verbleibt ebenfalls dem Grz.Sch.Abschn.Kdos. als Nachschubmunition und zwar Abschn.1 - 6.528 Schuss, Abschn.2 - 1.728 Schuss. noch Beilage 4 Bestand an Sanitätsgerät für die P.Stellung. Verwaltende Dienstelle Fest.Pi.St.4 Dt.Krone Fest.Pi.St.5 Neustettin Insgesamt: Sanitätsverbandszeug 11 3 14 Truppenbesteck - 1 1 Sauerstoffbehandlungsg.f.d.Truppe 9 1 10 Sanitätstaschen m.Inhalt f.Offz. 1 1 2 San.Taschen f.unber.San.Mannsch. 11 3 14 Krankenträgertaschen m.Inhalt 11 8 19 Sanitätstornister m.Inhalt 11 4 15 Sanitätskasten m.Inhalt 9 3 12 Krankentragen - 4 4 Transporthängematten 11 4 15 wollene Decken 22 11 33 Feldoperationstisch 1 1 2 Einrollvorrichtung 1 1 2 Eimer, en. 20 7 27 Wschschemel (Leichtmetall) 22 8 30 Steckbecken 22 8 30 Harnflaschen 22 8 30 Harngläser 22 12 34 Zwangsjacken 10 3 13 Tornisterfiltergerät 1 1 2 --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Behelfslager Stargard. Lfd.Nr. Munitionsart Fehl ------------------------------------------------------ 1 Patr.s.S.i.L. 1 932 000 - 2 Patr.s.s.o.L. 6 667 500 - 3 Patr.Sm.K. 927 000 - 4 Patr.Sm.K.L´sp. 445 500 - 5 Pist.Patr.08 153 920 - 6 2cm Pzgr.Patr. 3 600 - 7 2cm Sprgr.Patr. 12 600 - 8 3,7cm Pak 49 500 - 9 3,7cm Kw.K. - - 10 l.Gr.W.36 13 860 - 11 s.Gr.W.34 7 560 - 12 l.I.G.18 12 960 - 13 s.I.G.33 480 - 14 7,5cm Kw.K. - - 15 l.F.H.16 18 000 - 16 l.F.H.18 9 000 - 17 s.10cm K.18 - - 18 s.F.H.18 5 400 - 19 Stielhandgranate 24 30 000 - 20 Sprengmun.Sätze 20 20 21 T-Minen 1 680 - 22 S-Minen 1 758 1758 23 L.-u.S.-Mun.Sätze 5 5 24 Nebelkerzen 6 000 - 25 Nebelkerzen S - - -------------------------------------------------------- 26 Kalibereinheiten 114 - Behelfslager Belgard/Dubberow Lfd.Nr. Munitionsart Fehl ------------------------------------------------------ 1 Patr.s.S.i.L. 5 691 000 - 2 Patr.s.s.o.L. 19 020 000 - 3 Patr.Sm.K. 2 655 000 - 4 Patr.Sm.K.L´sp. 1 270 000 - 5 Pist.Patr.08 457 600 - 6 2cm Pzgr.Patr. 7 200 - 7 2cm Sprgr.Patr. 25 200 - 8 3,7cm Pak 148 500 - 9 l.Gr.W.36 27 720 - 10 s.Gr.W.34 15 120 - 11 l.I.G.18 39 960 - 12 s.I.G.33 960 - 13 l.F.H.16 45 000 - 14 l.F.H.18 36 000 - 15 s.F.H.18 16 200 - 16 Stielhandgranate 24 90 000 - 17 Sprengmun.Sätze 60 60 18 T-Minen 8 120 4 636 19 S-Minen 2 805 2 805 20 L.-u.S.-Mun.Sätze 10 10 21 Nebelkerzen 15 000 12 000 22 Nebelkerzen S - - -------------------------------------------------------- 26 Kalibereinheiten 330 - Baustofflager Dt.Krone. Lfd.Nr. Munitionsart Fehl ------------------------------------------------------ 1 Patr.s.S.i.L. 1 345 000 - 2 Patr.s.s.o.L. 4 170 000 - 3 Patr.Sm.K. 783 000 - 4 Patr.Sm.K.L´sp. 272 000 - 5 Pist.Patr.08 127 500 - 6 2cm Pzgr.Patr. 7 200 - 7 2cm Sprgr.Patr. 25 200 - 8 3,7cm Pak 35 640 - 9 l.Gr.W.36 29 880 - 10 s.Gr.W.34 15 120 - 11 l.I.G.18 7 204 - 12 s.I.G.33 960 - 13 l.F.H.18 19 728 - 14 s.10cm K.18 1 200 - 15 s.F.H.18 6 000 - 16 Stielhandgranate 24 22 500 - 17 Sprengmun.Sätze 21,0t - 18 T-Minen 3 952 - 19 S-Minen 3 412 - 20 L.-u.S.-Mun.Sätze 10,0t - 21 Nebelkerzen 1 272 - -------------------------------------------------------- 26 Kalibereinheiten 100 - handschriftlich hinzugefügt: neu hinzu: 8,8cm Pak (Pzgr.) = 1 200 = 22.3to lg.21cm Mrs. = 450 = 66 to 15m K 16 = 330 = 27,5to Baustofflager Hammerstein Lfd.Nr. Munitionsart Fehl ------------------------------------------------------ 1 Patr.s.S.i.L. 1 590 000 - 2 Patr.s.s.o.L. 4 452 000 - 3 Patr.Sm.K. 2 025 000 - 4 Patr.Sm.K.L´sp. 1 408 000 - 5 Pist.Patr.08 827 000 - 6 2cm Pzgr.Patr. 112 020 - 7 2cm Sprgr.Patr. 47 800 - 8 3,7cm Pak 42 168 - 9 3,7cm Kw.K. 5 524 - 10 l.Gr.W.36 32 400 - 11 s.Gr.W.34 17 640 - 12 l.I.G.18 10 160 - 13 7,5cm Kw.K. 6 960 - 14 l.F.H.18 26 640 - 15 s.10cm K.18 1 200 - 16 s.F.H.18 6 000 - 17 Stielhandgranate 24 25 000 - 18 Sprengmun.Sätze 40,0t - 19 T-Minen 7 500 - 20 S-Minen 5 500 - 21 L.-u.S.-Mun.Sätze 14,0t - 22 Nebelkerzen 2 500 - -------------------------------------------------------- 26 Kalibereinheiten 142 - handschriftlich ergänzt: 10cm Nb.Gr. = 6 000 = 57,3to 10 000 Stielhandgranate 24 weniger Baustofflager Stolp/Schwarz-Damerkow (Puttkamerhof) Lfd.Nr. Munitionsart Fehl ------------------------------------------------------ 1 Patr.s.S.i.L. 706 940 - 2 Patr.s.s.o.L. 2 450 775 - 3 Patr.Sm.K. 456 410 - 4 Patr.Sm.K.L´sp. 163 920 - 5 Pist.Patr.08 54 448 - 6 3,7cm Pak 16 260 - 7 l.I.G.18 4 640 - 8 l.F.H.16 9 432 - 9 s.F.H.18 1 800 - 10 Stielhandgranate 24 11 070 - 11 Spreng.Mun.Sätze 13,1t - 12 T-Minen 1 908 - 13 S-Minen 1 953 - 14 L.-u.S.-Mun.Sätze 4,5t - 15 Nebelkerzen 1 272 - -------------------------------------------------------- 16 Kalibereinheiten 39 - Leistungsfähigkeit der Ausladebahnhöfe für Nachschub (innerhalb von 24 Stunden) Bahnhof an fester an fester an fester Bemerkungen Rampe Rampe unter Rampe unter gleichz.Ein- gleichn.Ein- satz von satz von 4 F.L.R. 8 F.L.R. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Dragebuch 0 Züge 3 Züge a) 3 Züge a) 2 " 6 " 6 " Schönlanke 3 " 7 " a) 7 " a) Schneidemühl (Pers.Bhf.) 14 " 21 " 21 " c), d) " (Zollbhf.) 7 " 10 " 10 " b), d) Flatow 5 " 7 " 7 " b), d) 3 " 5 " 5 " Krojanke 3 " a) 6 " a) 6 " a) d) 5 " 7 " 7 " Linde 6 " a) 9 " a) 9 " a) b),d) 3 " 6 " 6 " Buchholz 4 " a) 7 " a) 7 " a) d) Firchau 6 " 10 " 10 " b) Rummelsburg 10 " 12 " 12 " Bütow 12 " 18 " 18 " Schwarz Damerkow 4 " 6 " 10 " Lauenburg 15 " 21 " 24 " c) ---------------------------------------------------------------------------------------------- Erläuterungen: a) nur als "Spitzenbahnhof", wenn über ihn hinaus also keine Züge gefahren werden. b) für Ausladung schwerer Fahrzeuge besonders geeignet. c) gleichzeitige Ausladung von 2 Zügen möglich. d) Möglichkeit des Baues einer Behelfsrampe (Einsparung von F.L.R.) Anlage 3 zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.I Nr.116/39 g.K. Chefs.15.7.39 Errechnung des A V L Bedarfs. 10 Tagessätze Mundverpfl. (einschl.3 Tg.Knäckebrot) 1 Tagessatz eiserne Portionen 10 Tagessätze Hafer 2 Tagessätze Heu für 250 000 und 38 00 Pferde.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachweisung über
Niederzulegende Krankenkost (friedensmässig). Verpfleg.Mittel Bohnen, grün Brühwürfel Fleischextrakt Haferflocken sind niedergelegt in Dosen in ================================================================================================ Belgard 180 kg 36000 Stck. 180 kg 145 kg Gross-Born 180 kg 36000 Stck. 180 kg 145 kg Sicherzustellende Krankenkost (durch Lieferverträge). ================================================================================================ Vertraglich Keks Zwieback Milch Selter- Soda Zitronen Eier sichergestellt Butter (feiner) einge- wasser wasser für od.Milch dickt 1/3 1 1/3 1 ================================================================================================ Belgard 350 kg 1400 kg 900 kg 175 St. 175 St. 500 St. 200 Stck. Gross-Born 350 kg 1400 kg 900 kg 175 St. 175 St. 500 St. 200 Stck. Marschtanklager im Bereich des Wehrkreises II. Ort Lage Unterbringung Kanister Stettin Pi.Üb.Pl.Wendorf Schuppen 40.000 Stargard Kaserne II/I.R.25 Baracken 16.000 Belgard Kaserne Beob.Abt.32 frei unter Planen 8.000 Kolberg Kaserne Pz.Abw.Abt.32 Baracken 8.000 Köslin Kaserne I.R.94 Schuppen u.Hundezwinger 8.000 Gr.Born Steinforth Westausgang Gebäude u.Baracken 40.000 u. 4.000 Fässer Gr.Born Westfalenhof Lager Westfalenhof Garage 12.000 Dt.Krone Gut Johanisthal Feldscheune 20.000 Schneidemühl ehem.Albatroswerke Lagerhaus 20.000 Hammerstein Munitionshaus I Packmaterialschuppen 6.000 Neustettin Schiesstände Baracken 4.000 Gr.Tychow Sportplatz Baracken 14.000 Anlage 6 zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.Kdos. O-Lager und zusätzl.O-Lager im Bereich des Wehrkreises II -------------------------------------------------------------------------------------------------- Firma: Ort und Strasse: Auflage 30% Otto Vergaser- Diesel- Motoren- kraftstoff kraftst. schmieröl cbm cbm cbm -------------------------------------------------------------------------------------------------- Benzol Vereinigung Stetting-Torne d.Ostens G.m.b.H. Wendorferstr. 140 15 6,- D.A.P.G. Stettin, Altdammerstr.34 7 000 3 800 430,- D.A.P.G. Naugard, Adolf-Hitlerstr.10 21 6 1,- D.A.P.G. Stargard, Bahnhofstr.17 10,5 10,5 1,- D.A.P.G. Dt.Krone, Wittkowerstr. 18 9 1,- Rhenania-Ossag Dt.Krone, Am Wittkowerweg 15 3 0,7 Hugo Stinnes Dt.Krone, Jastrower Chausse 20 15 1,5 D.A.F.G. Schneidemühl, Güterbahnhofstr. 15 3 0,7 Olex Schneidemühl, Herthastr. 20 3 1,- Betriebsstoff u. Mineralöl-Vertr. Schneidemühl, Berlinerstr.154 30 45 3,- Benzol-Vereinigung d.Ostens G.nm.b.H. Neustettin, Bahnhofverladestr. 35 7 2,- D.A.P.G. Neustettin, Am Güterbahnhof 27 18 1,5 D.A.P.G. Falkenburg, Adolf Hitlerstr.12 18 3 1,- D.A.P.G. Soldin, Richtstr.1-2 24 4 1,- D.A.P.G. Stolp, Güterbahnhofstr.10 27 27 2,- Hugo Stinnes Stolp, Strelinerstr. 20 15 1,5 Rhenania-Ossag Kolberg, Behrendweg 36 9 2,- Reichskraftprit Lauenburg, Paradestr.8-10 18 - - D.A.P.G. Lauenburg, Güterbahnhof 15 3 0,7 D.A.P.G. Rummelsburg, Güterbahnhof 11 - 0,5 D.A.P.G. Köslin, Am Güterbahnhof 25 9 1,3 D.A.P.G. Schlochau, Güterbahnhof 12 6 0,7 Pomm.Spiritus-Verwertungs Genossenschaft Bad Polzin, Güterbahnhof 6 - - D.A.P.G. Friedeberg, Richterstr.52 9 7 0,6 D.A.P.G. Labes, Güterbahnhof 15 3 0,7 Ferd.Schlüter Arnswalde, Am Bahnhof - 6 0,2 Anlage 7 zu Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.116/39 g.Kdos.Chefs.v.15.7.1939. Verzeichnis über private Kfz.-Werkstätten. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Lfd.Nr. Firma Ort Vertragswerkstatt Bemerkungen für Fabrik oder Sonderwerkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- A r n s w a l d e : 1. A.Dargatz Arnswalde Autorep.-Werkstatt Auto Union ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B al d e n b u r g : 1. J.Klempe, Baldenburg, Ad.Hitlerstr.120 Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B ä r w a l d e : 1. P.Dorn, Bärwalde/Pom.Bublitzerstr. Autorep.-Werkstatt 2. K.Ocker, Bärwalde/Pom. Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B e l g a r d : 1. Schlagenhoff, Belgard, Kleistr.2 Zylinder- und Kurbelwellenschleiferei 2. Dargell, Belgard, Kleistr.21 Autorep.-Werkstatt 3. Peters, Belgard, Körlinerstr.11 Opel, Boschdienst 4. E.Böhme, Belgard, Friedrichstr.12 Motorrad-Werkstatt 5. K.Borgnardt, Belgard, Friedrichstr.81/82 Autorep.-Werkstatt, Vulkanisieranstalt, Kugellager 6. O.Krohn, Belgard, Kleistr.17 Autorep.-Werkstatt 7. P.Maß Belgard, Luitpromenade 4 Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B u b l i t z : 1. W.Eick, Bublitz Autorep.-Werkstatt, ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- B ü t o w : 1. Fr.Schulz Bütow, Kreishausstr.5 Autorep.-Werkstatt, 2. Jäckel&Co,u.Sohn Bütow, Bahnhofstr.9/11 Autorep.-Werkstatt 3. P.Kirschnick, Bütow, Schneidemühlerstr.2 Autorep.-Werkstatt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- D r a m b u r g : 1. Pallatz, Dramburg, Nettelbeckstr.2 Autorep.-Werkstatt 2. W.Bunse Dramburg, Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- D t. K r o n e : 1. P.Klemme Dt.Krone, Königsbergerstr.57 Autorep.-Werkstatt 2. H.Brieske Dt.Krone, Königsbergerstr.5 Autorep.-Werkstatt 3. P.Schlnborn Dt.Krone, Schneidemühlerstr.32 Autorep.-Werkstatt 4. W.Peetsch, Dt.Krone, Königsbergerstr.50 Autorep.-Werkstatt 5. J.Ulrichs Dt.Krone, Königstr.22 Adlerwerkstatt 6. P.Maeser Dt.Krone, Ad.Hitlerstr.7 Daimler-Benz 7. A.Misiak Dt.Krone Hansavertretung 8. A.Schmidt Dt.Krone, Königstr.55 Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- F a l k e n b u r g : 1. Gebr.Pagal, Falkenburg Autorep.-Werkstatt, Opeldienst 2. Fr.Vehher? Falkenburg Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- F l a t o w : 1. P.Frieske Flatow, Horst-Wessel-Allee Autorep.-Werkstatt 2. P.Krause Flatow, Am Bahnhof Autorep.-Werkstatt 3. Gebr.Fufahl Flatow, Hermann-Göring Str. Opeldienst ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- K a l i e s : 1. Kösliner Zylinder- bohrwerk Köslin, Neuetorstr.49 Zylinderschleiferei. 2. K.Schröder Köslin, Körlinerstr.3 Autorep.-Werkstatt 3. R.Schwarz Köslin, Neuetorstr.49 Daimler-Benz, B.M.W. 4. E.Berndt Köslin, Schützenstr.16 Autorep.-Werkstatt 5. Ing.Werner Kasper Köslin, Buchwalderstr.93 Auto-Union, D.K.W. 6. A.Krause & Co. Köslin, Körlinerstr. Maschinenfabrik, Gießerei 7. E.Troike Köslin, Bichwalderstr.25/27 Opel-Werkstatt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- L a u e n b u r g : 1. A.Riedel Lauenburg, Koppelstr.15 Adler-Autodienst 2. O.Eulitz Lauenburg, Ad.Hitlerstr.52 Automobilzentrale 3. S.Langosch Lauenburg, Hindenburgstr.30 Autorep.-Werkstatt 4. W.Stolle Lauenburg, Karlstr.65 Boschdienst,Autolicht. 5. O.Fahl Lauenburg, Danzigerstr.79 Autorep.-Werkstatt 6. J.Poschmann Lauenburg, Opeldienst. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- N e u s t e t t i n : 1. F.Renscher Neustettin, Klosterweg Autorep.Werkstatt 2. Kujath Neustettin, Schulstr.11 Daimler-Benz, Autorep.-Werkstatt 3. Junklass Neustettin, Königvorstadt 25 Opelwerkstatt 4. E.Tietz Neustettin, Preussischestr.19 D.K.W., Autorep.-Werkstatt 5. Autohaus Neustettinm Bismarkstr.73 Opelvertretung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- P o l z i n : 1. Gehrke & Drews Polzin, Franz-Seldte-Str.9 Autorep.-Werkstatt 2. Manthey&Bartel Polzin, Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- R e e t z : 1. H.Rux Reetz, Stargarderstr. Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- R u m m e l s b u r g : 1. W.Hoppe Rummelsburg, Markt 6 Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- S c h l a w e : 1. Gebr.Erban Schlawe, Ad.Hitlerstr.29 Autorep.-Werkstatt 2. R.Kirchhof Schlawe, Ad.Hitlerstr.46 D.K.W. 3. A.Maron Schlawe, Marktstr.4 Autorep.-Werkstatt 4. Wagenschein Schlawe, Ad.Hitlerstr.45 Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- S c h l o c h a u : 1. Gebr.Glaske Schlochau, Langestr.52 Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- S c h n e i d e m ü h l : 1. O.Löhrke Schneidemühl, Friedrichstr.9 Autorep.-Werkstatt 2. Gebr.Pufahl Schneidemühl, Rüsterallee 37 Autorep.-Werkstatt 3. Schüler-Motoren A.G. Schneidemühl, Berlinerstr.33 Zylinder- und Krubelwellenschleiferei 4. O.Telke Schneidemühl, Berlinerstr.22 Adler-Autodienst 5. Eichstädt Schneidemühl, Bäckerstr.8-9 Autorep.-Werkstatt 6. Daimler-Benz A.G. Schneidemühl, Bismarkstr.54 Daimler-Benz-Vertr. 7. W.Brust Schneidemühl, Mühlenstr.11 D.K.W.-Werkstatt 8. P.Peters Schneidemühl, Ad.Hitlerstr.4 Vulkanisieranstalt 9. P.Sodtke Schneidemühl, Marktplatz 5 Autorep.-Werkstatt 10. R.Umlauf Schneidemühl, Friedrichstr.33 Motorrad-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- S c h l o p p e : 1. W.Utke Schloppe Autorep.-Werkstatt 2. Vandrey Schloppe Autorep.-Werkstatt ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- S t o l p : 1. Br.Pfitzner Stolp, Schlawerstr.15 Opeldienst 2. Klemm & Troike Stolp, D.K.W. 3. Wanda Stolp, Autorep.-Werkstatt 4. Miotke Stolp, Schlawerstr.11 Autorep.-Werkstatt 5. Bischoff & Grothus Stolp, Hospitalstr.16 Adler, N.A.G. 6. Lenke Stolp, Schlawerstr.2 B.M.W., Autorep.-Werkstatt 7. Herold Stolp, Weidenstr.5 Magirus, Krupp, Daimler-Benz 8. Rittscher Stolp, Danzigerstr.6 Hanomag 9. Irrgang Stolp, Schlawerstr.2 Bosch-Dienst ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- T e m p e l b u r g : 1. Olschewski, A. Tempelburg, Autorep.-Werkstatt 2. Adam Opel A.G. Tempelburg, Falkenburgerstr. Opeldienst mehrere Anlagen über Krankenhäuser den Standorten selbst zugeteilt Anlage 11 Ärzte im Bereich W.K.II im Original vorhanden. Anlage 12 zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.Kdos.Chefs.v.15.7.1939. Pferde-Krankenställe. ==================== Belgard: 1 Krankenstall mit 20 Ständen (einschl.2 Lauflohestände) 1 Absonderungsstal mit 12 Ständen Köslin: II./I.R.94 1 Krankenstall mit 28 Ständen, 1 Abs.Stall m.3.Std. I./A.R.32 1 Krankenstall mit 22 Ständen, 1 Abs.Stall m.3 Std. Stolp: 1 alt.Kr.Stall m.15 Ständen, 1 neuer Kr.Stall m.36 Ständen, 2 Absonderungsställe mit insges.36 Ständen. Neustettin: III./A.R.32 1 Schwerkr.Stall m. 8 Std., 5 Boxen für je 2 Pf. 1 Kühlstand für 2 Pferde, 2 Lohestände 1 Mittelstall m.7 Std., 1 Eckstall m. 3 Std. I./I.R.94 1 Schwerkr.Stall m. 5 Std., 4 Boxen f.je 2 Pf. 1 Kühlstand für 2 Pferde, 2 Lohestände, 1 Abs.Stand mit 5 Ständen. Gr.Born: Lager Linde: 1 Kr.Stall mit 53 Std., 2 Abs.Ställe mit zus.66 Ständen L.Westfalenhof: 1 Kr.St. mit 53 Std., 2 Abs.Ställe mit zus.46 Ständen. Hammerstein: 1 Kr.Stall mit 4 Ständen, 2 Boxen, 1 Lohe-Boxe. 1 Abs.Stall mit 8 Ständen, 1 Abs.Stall mit 4 Ständen. Dt.Krone: II./A.R.32: 1 Kr.Stall m.10 Einzelständen, 2 Boxen mit je 2 Ständen, 3 Boxen (Laufst.), 1 Lauflohestand, 1 Koliklohebox, 1 Abs.Stall mit 7 Einzelständen, 1 Seuchenabteil mit 5 Einzelständen, II./I.R.96: Kr.Stall mit 5 Einzelständen, 2 Boxen mit je 2 Ständen, 2 Boxen (Laufst.), 1 Lauflohestand, 1 Koliklohebox, 1 Abs.Stall mit 5 Einzelständen, Schneidemühl: I./I.R.96: Kr.Stall mit 20 Ständen, Abs.Stall-Abteilung mit 7 Ständen, III./I.R.96: Kr.Stall mit 18 Ständen, Abs.Stall-Abt. mit 5 Ständen, Kolberg: 1 Kr.Stall mit 11 Ständen, 6 Laufstände, 2 Absonderungsställe mit 11 Ständen, 2 Laufstände. Anlage 13 Schlachthöfe, Viehhöfe und Abdeckereien im Original vorhanden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Transport-Kommandantur
Stettin
Stettin, den 16.Juli 1939 Abt.I7II Az.43 g.1/12 Nr.890/39 g.Kdos. Bezug: a) Heeres-Gruko.6 Abt.Ia/Ib, 39/40 A Nr.5529/39 g.Kdos. v.10.7.39. b) Gen.Kdo.II.A.K. Ia/Grz.Nr.3037/39 g.Kdos.v.13.7.39. Betr.: Ausladebahnhöfe für III.Rate Schanzarbeiten. Da in den o.a.Bezugsschreiben die Wünsche für die Ausladebahnhöfe der einzelnen Einheiten nicht übereinstimmen, andererseits wegen der Kürze der Zeit die Transportbearbeitung am 17.7.39 durchgeführt werden muss, wurden von der Tr.Kdtr.Stettin als Ausladebahnhöfe bestimmt: 1.) Kartenstelle (mot) 570 ) Gruppe geh.Feldpolizei 570 ) Jastrow 2.) Armeenachschubführer 581 Falkenburg 3.) Feldwerkstatt (mot) 584 Dramburg 4.) Armeeverpflegungsamt 580 Falkenburg 5.) Bäckereikompanie e (mot) 581 Falkenburg 6.) Krankentransportabteilung 581 Falkenburg 7.) Krankenkraftwagenzug 1.-3./582 Falkenburg 8.) Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./581 ) Pfd.Transport-Kol.(mot) 2./581 ) Märk.Friedland Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./582 ) 9.) Kdt.rückw.Armeegebiet 580 Dramburg 10.) Strassenbaubatl.580 Zippnow 11.) Strassenbaubatl.584 Dt.Krone 12.) Ortskommandantur II./585 Dramburg 13.) Ortskommandantur II./586 Falkenburg 14.) Feldkommandandantur 580 Dramburg 15.) Feldkommandandantur 581 Dt.Krone 16.) le.Strassenbaubatl.604 Gr.Born 17.) Pi.Batl.(mot) 34 Gr.Born Die im Bezugsschreiben a) aufgeführte Feldgend.Abt.(mot) 581 und die II./Kraftwagentransportregiment 602 wurden für die Bearbeitung und Transport auf der Eisenbahn nicht vorgesehen, da sie im Bezugsschreiben b) nicht aufgeführt sind und Transportanmeldungen hier nicht vorliegen. Soweit die am 17.7.39 in Hannover vorgesehene Rücksprache zwischen Heeres-Gruko.6 und Gen.Kdo.II.A.K. (Hptm.i.G.Toppe) eine dringend notwendige Abänderung dieser Ausladebahnhöfe ergibt, wird gebeten, diese Änderungen unter Angabe der lfden.Nr. und des gewünschten Ausladebahnhofes noch im Verlauf des 17.7.39 fernmündlich, zusätzlich durch Fernschreiben, an die Tr.Kdtr.Stettin durchzugeben, da sonst eine Berücksichtigung bei der Bearbeitung nicht mehr stattfinden kann. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 18.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz./Id Nr. 3149/39 g.Kdos. Bezug: 1) O.K.H.10.Abt.(Ia) GenStdH. Nr.360/39 g.Kdos.v.9.6.39. (nur an Gen.Kdo.II und III.A.K. ergangen). 2) H.Gr.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.1939 (nicht an 32.Division verteilt) 3) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Abt.Ia/IaGrz. Nr.2716/39 g.Kdos. vom 26.6.1939 (an 32.Div.u.Kdtr.d.Bef.Neustettin). 4) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Ia Nr.2892/39 g.Kdos. vom 6.7.1939 (an 32.Div. und Kdtur.d.Bef.bei Neustettin). 5) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Ia Nr.2917/39 g.Kdos. vom 6.7.1939 (an Gen.Kdo.III.A.K. u.Kdtr.d.Bef.b.Neustettin). Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. I. Schanzeinsatz. ================= 1.) Gen.Kdo.II.A.K. leitet den Einsatz der vom 5. bis 31.8.1939 im Wehrkreis II zu Schanzarbeiten eingesetzten Verbände, die ihm hierfür unterstellt sind. Das Gen.Kdo. ist ab 5.8. auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht. 2.) Den Einsatz der 3.und 32.Div. zu den Befestigungsarbeiten im einzelnen leitet die Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin nach den bereits gegebenen Befehlen. Kdtur.Neustettin verkehrt in diesen Fragen unmittelbar mit den Divisionen. 3.) Die Einteilung der Truppenteile im einzelnen für die Schanzarbeiten regeln die Divisionen im Einvernehmen mit der Kdtur.Neustettin. Dabei sind gemischte Verbände, die aus Infanterie, Artillerie und Pionieren zusammengesetzt sind, zum Ausbau bestimmter Abschnitte einzusetzen. Die mot.Truppenteile und Aufkl.Abteilungen stehen, soweit sie nicht Sonderaufträge erhalten, den Divisionen zum Kräfteausgleich zur Verfügung. 4.) Mindestens 2 Tage jeder Woche sind den Truppenteilen grundsätzlich zur Ausbildung zu belassen. Die Tage können in Vor- und Nachmittage aufgeteilt werden. Die Gesamtzeit ist bindend. 5.) a) Das Gen.Kdo.behält sich den Einsatz von Teilen der Divisionen zur Erntehilfe in der Nähe der Unterbringungsräume vor. In erster Linie kommen hierfür die mot.Truppenteile und aufkl.Abteilungen in Frage. Der Einsatz zur Erntehilfe muss so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Truppenteile innerhalb von 24 Stunden gewährleistet bleibt. b) Infolge Mangel an Arbeitskräften kann für einzelne Teile der Divisionen Einsatz zur Einrichtung von Lagern (Mun., Verpfl. usw.) notwendig werden. 6.) Die Nachr.Abteilungen stehen den Divisionen zum Bau und Betrieb des Fernsprechnetzes innerhalb der Unterbringungsräume zur Verfügung. Besondere Bauaufträge im Rahmen des Stellungsbaus behält sich das Gen.Kdo.vor. Die Funk-Kompanien sind zur Überwachung des ausländischen Funkverkehrs einzusetzen. Besondere Weisung hierüber folgt. 7.) Für den An- und Abtransport der Infanterie zu den Schanzstellen können den Divisionen, soweit erforderlich, vom Gen.Kdo.II.A.K. Kw-Transporteinheiten zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Anforderungen unter Angabe des benötigten Transportraumes und Ort der gewünschten Gestellung sind dem Gen.Kdo. II.A.K. nach Eintreffen in den Schanzräumen vorzulegen. Hinsichtlich der Kw.Kol.der rückw.Dienste siehe Abschnitt II, Ziffer 12c. 8.) Flurschäden sind bei den Schanzarbeiten soweit irgend möglich, zu vermeiden. Die zuständigen Landräte und Bürgermeister sowie die betroffenen Grundbesitzer sind vor dem Beginn der Arbeiten über die Bauabsichten und den dabei voraussichtlich entstehenden Flurschaden zu unterrichten. Einzelheiten hierfür und Vergütung der Flurschäden regelt Kdtur.der Befestigungen bei Neustettin. II. Ausbildung ================ 9.) In der Ziff.4) zur Ausbildung zur Verfügung stehenden Zeit ist die Gefechtsausbildung im Rahmen des Möglichen zu fördern. Es kommt darauf an, die einsatzbereit gegliederten Verbände zu festen Einheiten zusammenzufügen. Der Weiterbildung der Ergänzungs-Mannschaften (Ersatzreservisten) ist besonders Augenmerk zu widmen. 10.)Geländebesprechungen mit einem Teil der Offiziere und Uffz. zur Förderung der Führerausbildung sind auch an den Schanztagen möglich durchzuführen. 11.)Ausbildung der rückw.Dienste. a) Bei der Ausbildung der rückw.Dienste ist der Schwerpunkt auf Zusammenschweissen der Einheiten und Einsatzübungen ihren Eigenarten entsprechend (dabei Beladen und Entladen der Kol.usw.) zu legen. Diese Übungen - - in häufig wechselnden Räumen, in schwierigem Gelände, insbesondere bei Nacht durchzuführen - -sind so zu steigern, dass die erforderliche Wendigkeit in der Einsatzfähigkeit auch unter schwierigen Verhältnissen gewährleistet wird. Die Übungsräume werden nach Westen durch die Linie Neustettin - Barkenbrügge - Dt.Krone begrenzt. Zur Durchführung von Übungen in anderen Räumen ist vorher die Genehmigung des Generalkommandos einzuholen. b) Das Zusammenwirken der einzelnen Teile der rückw.Dienste wird zweckmäßig gelegentlich einzelner schulmässiger Einsatzübungen unter Leitung der Divisionen (möglichst Ib mit Quartiermeisterabteilung) geübt werden. Nach Möglichkeit sind die V-Trosse hieran zu beteiligen. c) Besonderes Augenmerk ist der kraftfahrtechnischen Ausbildung - - insbesondere der Kw.Kol. - - zu schenken. Vorbedingung für das Fahren im Kolonnenverband ist ein einheitlicher Ausbildungsstand der Kraftfahrer. Von vornherein ist scharf auf Verkehrszucht zu halten. Soweit es die kraftfahrtechnische Ausbildung und die obigen Einsatzübungen zulassen, können die Kw.Kolonnen zur Vermeidung von Leerfahrten für An- und Abtransport der Infanterie zu den Schanzstellen (s.vorst.Abschn.I Zoff.7) herangezogen werden. 12.) Anordnungen für die Ausbildung der 3.Division (einschl.M.G.Btl.8 und Pi.Batl.43) erlässt Gen.Kdo.III.A.K. III. Unterbringung. =================== 13.) Unterbringung der 3. und 32.Div. ist durch Bez.Verfg. 4) und 5) geregelt. Quartiermacherkommandos sind so rechtzeitig zu entsenden, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Truppe sorgfältig treffen können. Die Divisionen übersenden dem Gen.Kdo. und der Kdtr.der Befestigungen bei Neustettin bis 31.7. Karten 1:100 000 mit Einzeichnung der endgültigen Unterbringung. Die Belegung der einzelnen Gemeinden muss daraus ersichtlich sein. IV.An- und Abmärsche. ==================== 14.) Befehl, welche Truppenteile auf Eisenbahntransport oder Landmarsch anzuweisen sind, ist 32.Div. mit Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/Ia Grz.Nr.2716/19 g.Kdos. vom 26.6.39 bereits zugegangen. Für 3.Div. (einschl.M.G.Btl.8 und Pi.Btl.43) trifft Gen.Kdo.III die entsprechende Regelung. 15.) Die Märsche der auf Landmarsch verwiesenen Truppenteile der 32.Div. regelt 32.Div. derart, dass die Unterbringungsräume bis 4.8. abds.erreicht werden. Marschstrassen bestimmt 32.Div. 16.) Den auf Landmarsch verwiesenen Teilen der 3.Div. (einschl.M.G.Btl.8 und Pi.Batl.43) wird für den Anmarsch die Reichsstrasse 1 Küstrin - Landsberg - Weldenberg - Schloppe - Schneidemühl zugewiesen. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, die Marschbewegung im einzelenen zu regeln. Die Unterbringunsräume sind bis 5.8. abds. zu erreichen. 17.) Befehle für den Abtransport und Abmarsch ergehen später. V. Nachrichtenverbindungen. ========================== 18.) Sämtliche Truppen der 3.u.32.Division haben vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Generalkommando wird die Einhaltung der Funkstille überwachen. Für die Funkkompanien der Div.Nachr.Abteilungen wird das Gen.Kdo.Aufträge für die Funkaufklärung geben. Im übrigen können die Funkkompanien zum Betriebsdienst des Div.Fernsprechnetzes (s.Ziff.19) herangezogen werden. 19.) Die Divisionen sind während des Einsatzes auf Drahtverbindung und Meldewege anderer Art angewiesen. Für den Bau und Betrieb des Fernsprechnetzes innerhalb der Unterbringunsgräume sind die Div.Nachr.Abteilungen einzusetzen, sofern nicht das Postnetz für ausreichend gehalten wird. Gespräche auf dem Postnetz sind gebührenpflichtig. Die Genehmigung zur Führung von Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht gegeben. Für die Verbindung zwischen dem Gen.Kdo.und den Divisionen werden voraussichtlich Postleitungen besonders geschaltet werden. Befehl hierfür folgt. VI. Tarnung und Abwehr. ====================== 20.) In der Öffentlichkeit führen die bereits befohlenen Tarnbezeichnungen: Gen.Kdo.II.A.K. = Befestigungsstab Grenzmark 3.Division = Oberbaustab XV 32.Division = Oberbaustab XVI Die weiteren Bezeichnungen der Regter.- und Batle. der 3.Div. sind dem Gen.Kdo. zum 25.7.1939 zu melden. Dem M.G.Batl.8 und Pi.Batl.43 sind von 3.Div. Tarnbezeichnungen zuzuteilen. Die Kompanien, Batterien usw. führen ihre ständige Bezeichnung z.B. "Abschnittsbaustab 101/XVI, 1.Komp." Im schriftlichen und mündlichen Dienstverkehr, der nicht die Öffentlichkeit berührt, sind die normalen Truppenbezeichnungen zu verwenden. 21.) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Ausrücken aus dem Standort bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen. Bezüglich Erkennungszeichen an Fahrzeugen wird III.A.K. gebeten, für 3.Division die entsprechenden Anordnungen gemäss Vfg.O.K.H.Nr.787/39 g.Kdos. AHA/In 6 (III) vom 28.6.1939 zu geben. Für 32.Div. gilt Verfg.Gen.Kdo.II.A.K. Ib/WuG/Ib-Mob-K/H.Mot.Nr.2489/39 g.Kdos. vom 11.7.1939. Aufschriften auf Transportzügen, die auf den Truppenteil und seine Herkunft schliessen lassen, sind verboten. 22.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes wird auf das Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II Nr.13/39 III H g.Kdos. vom 20.6.1939 hingewiesen (verteilt an 3. und 32.Div., für M.G.Btl.8 anliegend beigefügt). VIII. Versorgung. ================ 23.) Die friedensmässige Versorgung der 3.und 32.Div. während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet. Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforderlich - - Einrichtungen des W.K.Kdo.II zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Divisionen (bei 3.Div. auch für Pi.Batl.43 und M.G.Batl.8) und zwar unter voller Ausnutzung ihrer rückw.Dienste. Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen. 24.) Verwaltungswesen. a) Die Truppen der 3.und 32.Div. werden mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in ihren Einsatzräumen auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst Wehrkreisverwaltung II. b) Mit der Einrichtung der Üb.Verpfl.Ausg.Stellen werden beauftragt: H.V.H.A.Dt.Krone für 3.Div. (einschl.Pi.Batl.43 und M.G.Batl.8) H.V.A. Neustettin für 32.Division. 3. und 32.Division teilen hierzu baldmöglichst, spätestens bis 25.7.39, den betr.H.V.A. (Abschrift an W.V.II) die gewünschten Orte der Üb.Verpfl. Ausg.Stellen mit. Etwaige Wünsche für Aufstellung des Speisezettels sind bis zum gleichen Zeitpunkt der Wehrkreisverwaltung II zu übersenden. Nach Einreffen im Einsatzraum übernehmen die Div.Verpfl.Ämter der 3.und 32.Division die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen. c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können die Divisionen die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln wird den Divisionen überlassen. d) Verpflegung der Vor- und Quartiermeisterkommandos regelt Kommandeur der Befestigungen bei Neustettin. 25.) Sanitätswesen. a) Die erste San.Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte, sodann durch die San.Kompanien. b) Abschub von Kranken und Verletzten kann erfolgen für: 3.Division: in Heeresstandortlazarett Gr.Born und Belgard und die erweiterten Krankenreviere Schneidemühl und Dt.Krone. 32.Division: in Heeresstandortlazarett Neustettin, Gr.Born und Belgard. c) Zivilkrankenhäuser sind nur in dringenden Fällen (Unfälle, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen. Es Kommen in Frage für: 3.Division: Schneidemühl, Schönlake, Tütz, Dt.Krone und Flatow, 32.Division: Schlochau, Flatow, Neustettin, Bärwalde. d) Für den chirurg.Dienst im Heereslazarett Gr.Born stellt 3.Division 2 Chirurgen und 1 Hilfsarzt. e) Fälle von ansteckenden Krankheiten im Einsatzgebiet sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden. Auftretende Fälle werden den Divisionen vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgeteilt. Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden für 3.und 32.Division auf dem Tr.Üb.Platz Hammerstein vorsorglich Baracken (insgesamt 200 Betten) bereitgestellt. f) Trinkwasserversorgung. Für den Fall dass in einzelnen Orten die Trinkwasserversorgung nicht ausreichend sein sollte, hält das Gen.Kdo.II.A.K. auf dem Tr.Üb.Platz Gr.Born je Division 2 Sprongwagen für Wasserzuführung bereit. Auf Anfordern werden diese den Divisionen zur Verfügung gestellt. Darüberhinaus verfügt das Gen.Kdo.II.A.K. für beide Divisionen über einen Trinkwasserbereiter. 26.) Veterinärwesen. a) Kranke und verletzte Pferde, die nicht bei der Truppe selbst behandelt werden können, sind von den Vet.Komp.zu übernehmen. Abschub kranker Pferde aus den Lazarettstaffeln der Vet.Komp.ist beim Gen.Kdo.II.A.K. zu beantragen. b) Ersatz von Veterinärarzneimitteln und Veterinärgerät ist rechtzeitig beim Gen.Kdo.II.A.K. zu beantragen. c) Seuchen. Bis 10.7.1939 sind Fälle von Seuchen unter den Tierbeständen der Bevölkerung in den betr.Einsatzräumen nicht gemeldet werden. Auftretende Fälle werden den Divisionen vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgeteilt. 27.) Kraftfahrwesen. A.Betriebsstoff: Die Versorgung der 3.und 32.Division mit Betriebsstoffen gegen Barzahlung erfolgt nachstehend: a) 32.Division: Durch die Kdtr.Tr.Üb.Platz Hammerstein bei der vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffen (Otto- und Dieselkraftstoff bei der Deutsch- Amerikanischen Petroleumgesellschaft). b) 3.Division: aa) für Pz.Abw.Abt.3, Beob.Abt.3, M.G.Batl.8, Pi.Batl.43: durch Standortältesten Schneidemühl bei der vom W.K.Kdo.II für I.R.96 zugeteilten Betriebsstofffirma (Ott-Kraftstoff: 5% Betriebsstoff- und MIneralölvertrieb, Schneidemühl, zu 95% D.A.P.G.; Dieselkraftstoff: Betriebsstoff- und Mineralölvertrieb Schneidemühl). bb) für die restlichen Teile der 3.Division: durch den Fest.Pi.Stb.4 Dt.Krone bei der vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstofffirma (Otto-Kraftstoff: Deutsche Gasolin-A.G.; Diesel- kraftstoff: Betriebsstoff und Mineralölvertrieb Schneidemühl). Fest.Pi.Stb.4, Standortältester Schneidemühl und Kdtr.Hammerstein sorgen dafür, dass ein genügender Vorrat an Betriebsstoffen vorhanden ist (gemäss mündl.Weisung). Zum Freitag jeder Woche sind von der Kdtr.Hammerstein, dem Standortältesten Schneidemühl und dem Fest.Pi.Stb.4 dem W.K.Kdo.II Stettin zu melden, welche Mengen Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen wurden mit Angabe an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939. Sollten andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstofffirmen zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.K.Kdo.II zur gleichen Frist zu melden. Damit die vom W.K.Kdo.II getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern, zusätzlichen O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Lager usw.folgt. B. Instandsetzung, Bereifung. a) Instandsetzungen sind unter Einsatz der Werkstattzüge (Kf.) von den Divisionen selbst durchzuführen. Für grössere Instandsetzungen, die nicht bei den Divisionen erfolgen können, steht dem Gen.Kdo.II.A.K. eine Üb.Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung. Anmeldung des instandsetzungsbedürftigen Geräts unter Angabe von Art und Ort jeweils an Gen.Kdo.II.A.K. b) Hinsichtlich Ersatz von Bereifung bleibt 3.Div. auf das Heereszeugamt Spandau, 32.Division auf das Heereszeugamt Güstrow angewiesen. 28.) Bewachung von scharfer Munition, Gerät usw. An den Schanzstellen nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition, wie auch Inhalt der Kol.und der rückw.Dienste - soweit nicht für Übungen benötigt - kann in den Unterkunftsräumen niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung tragen die Divisionen Sorge. 29.) Zu Unterhaltungszwecken kann ein bewegliches Tonfilmgerät beim Gen.Kdo.II.A.K. von den Divisionen angefordert werden. VIII. Verkehrsregelung. ====================== 30.) Den Divisionen obliegt in ihren Unterbringungs- und Einsatzräumen der Ordnungsdienst und die Verkehrsregelung. Hinsichtlich der Stad Hastrow treffen die Divisonen nach gegenseitiger Vereinbarung die erforderlichen Massnahmen. Sofern zu einzelnen Zeiten erforderlich, kann eine Verssärkung des Ordnungsdienstes beim Gen.Kdo.II.A.K. angeofrdert werden. 31.) In Dt.Krone und Jastrow wird der Ordnungsdienst durch Üb.Ordnungsdiensten in den Lagern Gr.Born-Linde und Gr.Born-Westfalenhof durch den Üb.Feldgendarmerietrupp des Gen.Kdo.II.A.K. durchgeführt. 32.) Die Truppenteile sind über Aufgaben und Befugnisse der zum Ordnungsdienst eingesetzten Kräfte zu unterrichten. IX. Postverkehr =============== 33.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. X. Gerichtsbarkeit. ================== 34.) Die Gerichtsbarkeit der 3. und 32.Division richtet sich bis zu seiner etwaigen anderweitigen Regelung nach §11 der Militärstrafgerichtsordnung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.A.K.
Stettin, den 18.Juli 1939 Abt.T.O. Az.160 I Nr.3036/39 g.K.II.Ang. Bezug: T.O.Nr.3036/39 g.K.vom 12.7.39 Betr.: Brückenverstärkungen- und Strassenbauten. Von den im Bezugsschfreiben unter Ziff.III-VII aufgeführten Brückenverstärkungen und Strassenverbesserungen beabsichtigt das Generalkommando im Rahmen des Möglichen folgende Massnahmen durchzuführen: a) Sämtliche Brückenverstärkungen (Siehe Ziff.IV, 1.bis 13., VIb, 1.und VII, 1.u.2.) Die unter Ziff.VIb, 2.u.3.aufgeführten Brücken sind zu streichen. Dringlichkeitsklasse für alle Brückenverstärkungen: I. Die Verstärkungsarbeiten werden durch die ab 6.8. zur Verfügung stehenden 2 Div.-Pionierbataillone und 1 Korpspionierbatl.durchgeführt. Kdr.der Pi.II fordert die benötigten Arbeitskräfte beim Generalkommando an. b) Folgende Strassenverbesserungen: 1.) Westfalenhof - Zippnow (siehe Ziff.V,3) durch Wehrkreisverwaltung II.Dringlichkeitsklasse Ia. 2.) Zippnow - Strassengabel südl.Zippnow, von dort 2,3km in ostwärtiger Richtung nach Briesenitz bis zum Anschluss an die von der Strassenbauverwaltung fertiggestellte Strasse. (siehe Ziff.III, 2.) Dringlichkeitssklasse: Ia. 3.) Neugois - Stablitz bezw.Fiermühl - Freudenfier (Siehe Ziff.VIa, 1.) Dringlichkeitsklasse: I. 4.) Flatow West - Blankwitt (siehe Ziff.VIa, 2.) Dringlichkeitsklasse: I. 5.) Vangerow - Krummensee - Gut Schönwerder (siehe Ziff.V,1. und VII, 3.) Dringlichkeitsklasse: I 6.) Kappe - Annenfelde (siehe Ziff.VII, 4.) Dringlichkeitsklasse: I. 7.) Barkenbrügge - Neu-Hertzberg - Ratzebuhr (siehe Ziff.V,2.) Dringlichkeitsklasse: II. Die Strassenverbesserungen werden nach näherer Anordnung des Kdr.der Pi.II durch im August zur Verfügung stehende Übungs-Strassenbaubatle.ausgeführt. c) Es ist ferner vom Kdr.der Pi.II zu erkunden, ob folgende Wegeinstandsetzungen noch vorgenommen werden können: 1.) Lümzow - Breitenfelder-M. - Landeck II. 2.) Gr.Hertzberg - Möckernitz - Breitenfelde. 3.) Woltersdorf - Ottoshof - Niesewanz. Meldung zum 24.7. an Generalkommando, Abt. Ia. d) Zur Verbesserung der Strasse Klaschin bis zur Reichsgrenze (siehe Ziff.VIa, 4.) ist durch Kdr.der Pi.II nur Baumaterial westl.Kloschin bereitlegen zu lassen. e) Die Strassenverbesserungen zu Ziff.III,1, VIa 3, 5 und 6 entfallen. Mit Leitung der gesamten Instandsetzungsarbeiten durch Pionier- und Strassenbaubatlne. wird Kdr.der Pi.II (ab 1.8. Oberst Petersen) beauftragt. Der Stab des Kdr.der Pi.II wird hierzu ab 5.8. in einsatzbereiter Gliederung und Ausrüstung (ohne Na.Zg.) nach Truppenübungsplatzes Gr.Born verlegt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 19.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3171/39 g.Kdos. Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. vom 24.6.1939. Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. I.Bestimmungen für den Einsatz. ============================== 1.) Gen.Kdo.II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5. bis 31.8.1939 im Bereich des Wehrkreises II eingesetzter Üb.Verbände, die vom W.K.III aufzustellen sind: Ü.Armee Nachr.Rgt.537 Ü.Kartenstelle 530 Üb.Gruppe geh.Feld.Pol.530 Üb.le.Str.Bau Batl.604 Das Gen.Kdo.II.A.K. ist ab 5.8.1939 auf dem Tr.Üb.Pl.Gross Born (Lager Linde) untergebracht. 2.) Es werden mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunfsträumen bis auf weiteren Befehl unterstellt: a) dem Kdr.Üb.Nachr.Rgt.537: Üb.Armee Nachr.Rgt.537 Üb.Kartenstelle 530 Üb.Gruppe geh.Feld.Polizei 530 b) dem Kdr.der Pioniere II: Üb.le.Str.Bau Batl.604. 3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und in dessen Umgebung. Richtlinien für die Durchführung der Übungen ergehen für die unter 2a) genannten Üb.Verbände durch Gen.Kdo.III.A.K. Mit der Überwachung der Ausbildung ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden. Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von Gen.Kdo.III.A.K. gegebenen Richtlinien regelt KDr.Üb.Armee Nachr.Rgt.537 für die ihm unterstellten Üb.Verbände. 4.) Das Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird zu Verbesserungsarbeiten an Strassen und Wegen herangezogen werden und erhält nach Eintreffen Sondwerweisung durch Kdr. der Pioniere II. 5.) a) Das Gen.Kdo.II.A.K. behält sich den Einsatz von Teilen obiger Verbände zur Erntehilfe in der Nähe der Unterbringungsräume vor. Der Einsatz zur Erntehilfe muss so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.VErbände innerhalb von 24 Stunden gewährleistet bleibt. b) Ausserdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Einrichtung von Lagern (Mun., Verpflegung usw.) notwendig werden. II. Unterbringung. ================= 6.) Unterbringung für Üb.Armee Nachr.Rgt.537, Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gruppe geh.Feld.Polizei 530 siehe Anlage. Es ist enge Unterbringung ohne Verpflegung vorzusehen. Die Unterkünfte sind im Groen beim Reg.Präsidenten Köslin angemeldet. Anmeldung bei den Kreisen und Gemeinden hat nach Anordnung des Gen.Kdo.III.A.K. durch kalenderführende Dienststelle zu erfolgen. Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht. Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung Gen.Kdo.III.A.K. so rechtzeitig zu entsenden, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Üb.Verbände sorgfältig treffen können. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, dem Gen.Kdo.II.A.K. bis 31.7.39 die endgültige Unterbringung der Üb.Verbände (ohne le.Str.Bau Batl.604) unter Angabe der Belegung der einzelnen Gemeinden mitzuteilen. III. An- und Abmärsche. ====================== 7.) Die Üb.Truppenteile erreichen ihre Übungsräume unmittelbar nach beendeter Aufstellung. Den auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbänden wird für den Anmarsch die Reichsautobahn Berlin - Hornskrug, von dort ab die Srasse Gollnow - Naugard - Plathe - Schivelbein zugewiesen. Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, die MArschbewegung im einzelnen zu regeln. Soweit der Wehrkreis II dabei nicht berührt wird, wird um MItteilung der zeitlichen Durchführung und der belegten Strassen bis 31.7.1939 gebeten. 8.) Für den Eisenbahntransport des Üb.le.Str.Bau BAtls.604 veranlasst Gen.Kdo.III.A.K. das Erforderliche. 9.) Kdeur Üb.Armee NachrRgt.537 meldet vollzähliges Eintreffen der unterstellten Üb.Truppenteile an Gen.Kdo.II.A.K. 10.) Befehle für den Abtransport und Abmarsch ergehen später. IV Nachrichtenverbindungen. ========================== 11.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo. wird die Einhaltung überwachen. Die Üb.Verbände Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen. Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden. Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, ohne Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Bad Polzin - schalten zu lassen. Befehl hierüber folgt. V. Tarnung und Abwehr. ===================== 12.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.le.Str.Bau Batl.604). Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen. Dagegen ind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H.Nr.787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen. Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen wird III.A.K. gebeten, die entsprechenden Anordnungen gemäss Verfg.O.K.H. AHA 2000/39 g.Kdos. Ia M vom 29.6.1939 zu geben. Aufschriften an Transportzügen, die auf den Truppenteil und seine Herkunft schliessen lassen, sind verboten. 13.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939) beigefügt. VI. Versorgung. ============== 14.) Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet. Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete, soweit erforderlich, Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände. Soweit in einzelnen Fällen AUshilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen. VII. Verwaltungswesen. ===================== 15.)a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II. b) Mit der Einrichtung einer Üb.Verpfl.Ausg.Stelle in Jagertow (3km ostw.Bad Polzin) für Üb.Armee Nachr.Rgt.537, Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 530 wird H.V.A.Belgard/Pers.beauftragt. Besetzung mit Personal usw.veranlasst W.V.II. c) Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Born Linde angewiesen. d) Gen.Kdo.III.A.K. wird gebeten, etwaige Wünsche für Aufstellung des Speisezettels der W.V.II bis 25.7.1939 zu übermitteln. e) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung kann Kdeur.Üb.Armee Nachr.Rgt.537 für die ihm unterstellten Verbände die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM 0,25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.K. vor. f) Die Quartiermacherkommandos - ausser Üb.le.Str.Bau Batl.604 - werden bis zum Eintreffen der Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen. Das Quartiermacherkommando des Üb.le.Str.Bau Batl.604 nimmt bis zu dessen Eintreffen an der Truppenverpflegung der Kdtur.Üb.PL.Gr.Born (Lager Linde) teil. VIII. Sanitätswesen. =================== 16.) a) Die erste san.Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte. b) Abschub von Kranken und Verletzten kann erfolgen für: aa) Üb.Armee Nachr.Regt.537 ) Üb.Kartenstelle 530 ) in Heereslazarett Üb.Gr.geh.Feldpol.530 ) Belgard und Kolberg. Das Johanniterkrankenhaus in Bad Polzin ist nur in dringenden Fällen (Unfällen, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen. bb) Üb.le.Str.Bau Batl.604: Heereslazarett Gr.Born (Lager Linde). c) Fälle von ansteckenden Krankheiten in den Unterbringungsräumen sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden. Auftretende Fälle werden den Üb.Verbänden durch das Gen.Kdo.laufend mitgeteilt. Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt. IX. Kraftfahrwesen. ================== 17.) Betriebsstoffe. a) Die Versorgung der Üb.Verbände (ohne Üb.Str.Bau Batl.604) mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch Standortältesten Belgard bei der vom W.K.Kdo.II dür II./A.R.68 und Beob.Abt.32 zugeteilten Betriebsstofffirma (Otto-Krafstoff: Kraftstoffhandelsgesellschaft; Dieselkraftstoff: D.A.P.G.) zu erfolgen. b) Für Üb.le.Str.Bau Batl.604 hat die Versorgung mit Betriebsstoff gegen Bezahlung durch die Kdtur.Gr.Born bei den vom W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffen zu erfolgen. c) Zum Freitag jeder Woche ist vom Standortältesten Belgard und Kdtur.Gr.Born dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen werden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939. d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern, zurätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt. 18.) Instandsetzungen und Bereifung. a) Instandsetzungsarbeiten sind, soweit möglich, bei den Üb.Verbänden durchzuführen. Für grössere Instandsetzungen, steht dem Gen.Kdo. eine Üb.Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung. Anmeldung der instandsetzungsbedürftigen Geräte unter Angabe von Art und Ort jeweils an Gen.Kdo.II.A.K. Daneben können nach Vereinbarung mit dem Standortältesten Belgard die dortigen militärischen Kraftfahrzeugwerkstätten für Instandsetzungsarbeiten ausgenutzt werden. Üb.le.Str.Bau Batl.604 wird auf Instandsetzungseinrichtungen des Gen.Kdo.II.A.K. angewiesen. b) Ersatz von Bereifung erfolgt durch die aufstellenden Wehrkreiskommandos. X. Bewachung scharfer Munition, Gerät usw.. ========================================== Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batl.604) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. Üb.le.Str.Bau Batl.604 setzt sich hierzu ins Benehmen mit der Kdtur.Tr. Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). XI. Postverkehr. ================ 10.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. XII. Gerichtsbarkeit. =================== 21.) Gerichtsherr 1.Instanz für die Üb.Verbände ist nach Eintreffen im Übungsraum der Kommandeur der 32.Division, Gerichtsherr 2.Instanz der Kommandierende General des II.A.K. Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. bt.IaGrz./Id Nr.3171/39 g.Kdos.vom 19.7.1939 Unterbringungsübersicht über die Heeresgruppenruppen (Üb.Verbände). =================================================== Truppe Raum =================================================== Üb.Kartenstelle (mot) 530 ) Üb.Gruppe geh.Feldpol.530 ) Bad Polzin Stab Üb.Armee Nachr.Rgt.537 ) I./Üb.Armee Nachr.Rgt.537 ) II./Üb.Armee Nachr.Rgt.537 Kollatz - Klotzen - Balfanz - Gr.Krössin - Döbel - Berntin. III./Üb.Armee Nachr.Rgt.537 Wusterbarth - Lasbeck - Bolkow - Zwirnitz - Retzin - Jeseritz - Hohenwardin - Buslar. Üb.le.Str.Bau.Btl.604 Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 19.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3172/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia Nr.2919/39 g.Kdos. vom 6.7.1939. Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze. Im Nachgang zur Bez.Vfg.wird für die Verlegung der II./A.R.48 auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born angeordnet: 1.) Im Rahmen ihrer Ausbildung auf dem Tr.Üb.Pl.ist der II./A.R.48 der erforderliche Funkverkehr gestattet. Ausserhalb des Tr.Üb.Pl.ist jedes Funken verboten. 2.) Verpflegung: Ab 7.8.1939 wird die Abteilung auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Verpflegung vernlasst W.V.II. Der Empfang erfolgt in der Üb.Verpfl.Ausgabe Stelle Lager Linde. Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffe der Abt. an der Truppenverpflegung der Kdtur.Gr.Born (Lager Linde) teil. 3.) Die san.ärztl.Versorgung erfolgt durch den Standortarzt Gr.Born, der auch Krankenrevierzuteilung regelt. 4.) Tarnung der Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen hat vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr gemäss H.Dv.g 151 Anlage 53a zu erfolgen. Für das Anbringen von taktischen Zeichen an Fahrzeugen und für Tarnung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen aller Art gilt Verfügung Gen.Kdo.II.A.K. Abtg.IbWuG /IbMOb-K/H-Mot.Nr.2849/39 g.Kdos.vom 11.7.1939. 5.) Kraftfahrwesen: a) Die Versorgung der Abt.mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der vom W.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffirmen (Otto-Kraftstoff 50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-Ossag) zu erfolgen. b) Zum Freitag jeder Woche ist von der Kdtur.Gr.Bron dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen wurden unter Angabe, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. c) Instandsetzungen sind unter Ausnutzung der Werksätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur. durch die Abt.durchzuführen. Grössere Instandsetzungen, die nicht bei der Abt. durchgeführt werden können, sind dem Gen.Kdo.II.A.K. zu melden. 6.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. 7.) Als Gerichtsherr 1.Instanz für II./A.R.48 während der Verlegung auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born wird der Kommandeur der 32.Div. bestimmt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3173/39 g.Kdos. Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born. An Kommandantur des Truppenübungsplatzes Gr.Born, Gr.Born - Linde Kreis Neustettin Ab Anfang August 1939 sind auf dem Truppenübunsgplatz Gr.Born in der Anlage aufgeführten Verbände unterzubringen. Über die Dauer der Unterbringung eergeht später Befehl. Quartiermacherkommandos werden vorausgesandt. Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen. Üb.Verband W.K. Aufst.-Endzeit Bem. Kartenstelle (mot) 530 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. Gruppe geh.Feldpolizei 530 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. A.Nachr.Rgt.537 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. Kartenstelle 570 III 4.8. 18.00 Uhr 10.7.angeford. Gruppe geh.Feldpolizei 570 XI 4.8. 18.00 Uhr 10.7.angeford. le.Str.Bau Btl.604 III 3.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. A.Nachsch.Führ.581 VI 4.8. 20.00 Uhr Feldwerkstatt (mot) 584 VI 9.8. 20.00 Uhr A.Verpfl.Amt 580 VI 4.8. 20.00 Uhr Bäck.Kp.(E) 581 VI 9.8. 20.00 Uhr Kr.Tr.Abt.581 VI 10.8. 20.00 Uhr Kr.Kw.Zug 1-3/582 VI 10.8. 20.00 Uhr Pf.Tr.Kol.1 u.2/581 VI 9.8. 20.00 Uhr Kdt.rückw.Armeegebiet 580 VI 3.8. 20.00 Uhr Str.Bau.Batl.580 VI 3.8. 20.00 Uhr Str.Bau.Batl.584 VI 3.8. 20.00 Uhr Ortskdtur.(II) 585 VI 3.8. 20.00 Uhr Ortskdtur.(II) 586 VI 3.8. 20.00 Uhr Feldgend.Abt.(mot) 581 XI 3.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. II.Abt. Kw.Trsp.Rgt.602 Stab, Erk.-Zug, Kw.Werkst.Zug IX 1.8. 24.00 Uhr 3.,4.,5./602 X 1.8. 20.00 Uhr 10./602 IX 1.8. 24.00 Uhr Stab K.Nachsch.Führ.402 II 6.8. 20.00 Uhr kl.Kw.Kol.1 u.2./402 II 6.8. 20.00 Uhr gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./402 II 6.8. 20.00 Uhr Kw.Werkst.Zug 402 II 6.8. 20.00 Uhr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3188/39 g.Kdos. Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein. An Kommandeur des Truppenübungsplatzes Hammerstein. Ab 2.8.1939 sind auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein 4. und 5.Komp.des Üb.Kw.Trsp.Regts.602 unterzubringen. (Stärke je Komp. 4 Offze., 20 Uffze., 145 Mannschaften). Über die Dauer der Unterbringung ergeht später Befehl. Quartiermacherkommandos werden vorausgesant. Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3212/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ib-Mob Nr.2251/39 g.Kdos.vom 2.6.1939. Betr.: Einsatz zu Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze. I. 1.) Die gemäss Bezugsverfügung aufzustellenden Übungsverbände: Übungskartenstelle 402, Übungskradmeldezug 402, Übungsfeldgend.Tr.402, Übungs-Stab Korps Nsch.Führer 402, Übungs-kl.Kw.Kol.1.u.2./402, Übungs-Kw.Werkstattzug 402 werden nach erfolgter Aufstellung im Rahmen der Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze vom 5. bezw.7.8. bis 31.8.1939 auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) verlegt. Sie unterstehen unmittelbar dem Gen.Kdo.II.A.K., das ab 5.8.1939 auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) untergebracht ist. 2.) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born werden unterstellt: a) dem Üb.Korps-Nsch.-Führer 402: die Üb.rückw.Dienste 402 (ohne Üb.Feldgend.Tr.402) b) dem Kdten.des Korps-St.Qu.: Üb.Feldgend.Tr.402, Üb.Kradmeledzug 402, Üb.Kartenstelle 402. 3.) Vom Beginn der Aufstellung bis zum Abrücken nach dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (siehe nachst.Ziffer) unterstehen die Üb.Verbände den kalenderführenden Dienststellen. Üb.Kartenstelle 402 und Üb.Kradmeldezug 402 werden während dieser Zeit dem Kdt.des Stabsquartiers Gen.Kdo.II.A.K. unterstellt. In wirtschaftlicher Beziehung wird Üb.Kartenstelle 402 dem Stab Gen.Kdo.II.A.K., Üb.Kradmeldezug 402 der Pz.Abw.Abt.2 zugeteilt. Die wirtschaftliche Versorgung der übrigen Üb.Verbände ist durch Verfg.W.Kdo.II Abt.IbMob Nr.2408/39 g.Kdos. vom 14.6.39 geregelt. 4.) Zu Schanzarbeiten werden obige Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und in dessen Umgebung. Die Durchführung der Übungen der Üb.rückw.Dienste 402 regelt Hptm.i.G.Toppe (Gen.Kdo.II.A.K.), der hierfür mündlich Richtlinien erhalten hat. 5.) Quartiermeisterkommandos sind von jedem Üb.Verband nach Anordnung der betr.kalenderführenden Dienstellen so rechtzeitig nach Gr.Born zu entsenden, dass sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Üb.Verbände treffen können. Für das Gen.Kdo.selbst veranlasst der Kommandant des Stabsquartiers Entsprechendes. 6.) An- und Abmärsche: Sämtliche Üb.Verbände werden auf Landmarsch angewiesen. Marschstrasse: Stettin - Stargard - Wangerin - Tempelburg. Eintreffen auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde): a) Üb.Feldg.Tr.402 als besondere Marschgruppe am 5.8.1939 bis 15.00 Uhr; b) Stb.Gen.Kdo.II.A.K. ) zussammengefasst in einer Marschgruppe unter Üb.Krademeldezug 402 u. ) Führung des Kdt.des Stabsquartiers Gen.Kdo.II.A.K. am Üb.Kartenstelle 402 ) 5.8.1939 bis 18.00 Uhr. c) Üb.Stb.Korps-NSch.Fhr.402 ) zusammengefasst in Üb.1.u.2.kl.Kw.Kol.402, ) einer Marschgruppe Üb.3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.402 ) unter Führung des Korps- Üb.Kw.Werkstattzug 402 ) Nsch.Fhrs. 402 am 7.8.1939 bis 12.00 Uhr. Die Führer der Marschgruppen regeln hiernach zeitgerechten Abmarsch. 7.) Nachrichtenverbindungen. Für sämtliche Üb.Verbände ist Funkstille befohlen. Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen. Das Lagernetz der Kdtur.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) steht den Üb.Verbänden mit zur Verfügung. 8.) Tarnung und Abwehr. a) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.Korps-Nsch.Führer 402). b) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen. Bezüglich der Kfz.Erkennungszeichen wird auf Verfg.Gen.Kdo.II.A.K. AbtIbWuG/IbMob-K/H.Mot Nr.2484/39 g.Kdos.vom 11.7.1939 hingewiesen. c) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939) beigefügt. II. Versorgung. ============== 9.) Verwaltungswesen: Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.K.II. 10.) Die in Ziffer 1) aufgeführten Üb.VErbände (einschl.Unterstab des Gen.Kdos.II.A.K.) werden auf die Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Born (Lager Linde) angewiesen. Einrichtung und Besetzung mit Personal veranlasst W.K.II. Offiziere und Beamte des Stabes Gen.Kdo.II.A.K. und der Üb.Verbände werden auf Selbstverpflegung angewiesen. 11.) Über Ausgabe einer weiteren Getränkeportion auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung, wie über Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM 0,25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln entscheidet das Gen.Kdo. von Fall zu Fall. 12.) Die Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffen der Üb.Verbände an der Truppenverpflegung der Kdtur.Gr.Born (Lager Linde) teil. 13.) Sanitätswesen: Die ärztliche Versorgung erfolgt durch Standortarzt Gr.Born, der die Krankenrevierzuteilung usw. im einzelnen regelt. 14.) Kraftfahrwesen. A. Betriebsstoffe. a) Die Versorgung des Gen.Kdo.II.A.K. und der unterstellten Üb.rückw.Dienste hat durch die Kdtur.Gr.Born bei den von W.K.II zugeteilten Betriebsstofffirmen (Otto Kraftstoff: 50% B.V. und 50% Rhenania-Ossag; Dieselkraftstoff: Rhenania-OSsag) zu erfolgen. b) Zum Freitag jeder Woche ist von der Kdtur.Gr.Bron dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen wurden unter Angabe, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig 11.8.1939. c) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern, zurätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt. B. Instandsetzungen und Bereifung. a) Instandsetzungen sind unter Einsatz des Üb.Werkstattzuges 402 durchzuführen. b) Für grössere Instandsetzungen, die nicht beim Üb.Werkstattzug oder in den Einrichtungen der Tr.Üb.Pl.-Kdtur. erfolgen können, steht dem Gen.Kdo.II.A.K. eine Feldwerkstatt in Dramburg zur Verfügung. c) Nachschub von Bereifung erfolgt aus H.Z.A.Güstrow. 15.) Bewachung scharfer Munition, Gerät usw.. Bei der Durchführung von Übungen nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. Sie setzen sich hierzu rechtzeitig mit der Kdtur.Gr.Born ins Benehmen. III. Postverkehr. ================ 16.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. IV. Gerichtsbarkeit. =================== 17.) Als Gerichtsherr 1.Instanz für die Üb.Verbände wird der Kommandeur der 32.Division bestimmt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3221/39 g.Kdos. Bezug: 3.Div. Ib Nr.449/39 g.Kdos.v.12.7.39 Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze. An die 3.Division, Frankfurt a./O. In der Anlage übersendet das Gen.Kdo.einen Kartenausschnitt 1 : 100 00 vom Einsatzraum der 3.Division mit eingetragenener BElastungsfähigkeit für enge Belegung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Akte Ostgrenze. Nr.3224/39 g.Kdos. Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.39. Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze I. Bestimmungen für den Einsatz. ============================ 1.) Generalkommando II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5.-31.8.39 im Bereich Wehrkreis II eingesetzter Üb.Verbände: Üb.Verband Aufstellender Wehrkreis: Üb.Kartenstelle 570 XI Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570 XI Stab II./u.3., 4., 5. u.10.Kp.Kw.Trsp.Rgt.602 IX, X u.VI Üb.Armee Nachschubführer 581 VI Üb.Kdt.rückw.Armeegebiet 580 VI Üb.Feldgend.Abt.581 XI Üb.Feldkdtur.580 VI Üb.Feldkdtur.581 VI Üb.Ortskdtur.II 585 VI Üb.Ortskdtur.II 586 VI Üb.Str.Bau Batl.580 VI Üb.Str.Bau Batl.584 VI Üb.Feldwerkstatt (mot) 584 VI Üb.Armee Verpfl.Amt 580 VI Üb.Bäck.Kp.(E) 581 VI Üb.Kr.Trsp.Abt.581 VI Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582 VI Üb.Pf.Tr.Kol.1/581 VI Üb.Pf.Tr.Kol.2/581 VI Üb.Pf.Tr.Kol.1/582 VI 2.) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunftsräumen werden bis auf weiteres unterstellt: a) dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar: Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602 b) dem Kdr.d.Pioniere II: Üb.Str.Baubatl.580 Üb.Str.Baubatl.584 c) dem Üb.Kdt.des rückw.Armeegebietes 580: Üb.Kartenstelle 570 Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570 Üb.Feldgend.Abt.581 Üb.Feldkdtur.580 Üb.Feldkdtur.581 Üb.Ortskdtur.II 585 Üb.Ortskdtur.II 586 d) dem Üb.Armeenachschubführer 581: Üb.Armee Verpfl.Amt 580 Üb.Bäck.Kp.(E) 581 Üb.Kr.Trsp.Abt.581 Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582 Üb.Pf.Tr.Kol.1/581 Üb.Pf.Tr.Kol.2/581 Üb.Pf.Tr.Kol.1/582 Üb.Feldwerkstatt 584 3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben in der Nähe ihrer Unterkunftsräume. Richtlinien für die Durchführung der Übungen ergehen durch die aufstellenden Generalkommandos. Mit der Überwachung der Ausbildung ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden. 4.) Die Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von den aufstellenden Generalkommandos gegebenen Richtlinien regeln Üb.Kdt.des Rückw.Armeegebiets 580 und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 für die ihnen unterstellten Üb.Verbände. Als Übungsraum steht der Raum westl.der Linie Dt.Krone - Bärwalde und südl.der Linie Bärwalde - Labes zur Verfügung. Die Unterverteilung im einzelnen regeln Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 im unmittelbaren Einvernehmen. Für die Sonderaufgaben der b.Str.Bau Batl.580 u.584 ergehen nähere Anweisungen durch Kdr.d.Pioniere II. Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 erhält weitere Befehle durch das Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar. 5.) a) Das Gen.Kdo. behält sich den Einsatz von Tellen der Üb.Verbände zum Erntehilfe vor. Der Einsatz zur Erntehilfe muß so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.Verbände innerhalb 24 Stunden gewährleistet ist. b) Außerdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Errichtung von Lagern (Mun., Verpfl. usw. notwendig werden. II. Unterbringung. ============= 6.) Unterbringung der einzelnen Üb.Verbände s.Anlage. 7.) Die Unterkünfte sind im grossen dem Reg.Präsidenten Schneidemühl angemeldet. Die aufstellenden Generalkommandos werden gebeten, durch die kalenderführenden Dienststellen der betr. Üb.Verbände die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den Landräten und Gemeinden zu veranlassen. 8.) Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung der aufstellenden Generalkommandos so rechtzeitig zu entsenden, daß sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Üb.Verbände sorgfältig treffen können. III. An- und Abmärsche: 9.) Für die auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbände wird folgende Regelung getroffen: a) Üb.Feldgend.Abt.581: R.A.B. über Berlin bis Stettin (ostw.der Oder), Reichsstrasse 104 bis Stargard, Reichsstrasse 158 bis Dramburg. Gen.Kdo.XI.A.K. wird gebeten, Einzelheiten der Durchführung zu bestimmen. b) Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602: Versammlung im Raum Pasewalk - Neubrandenburg - Prenzlau. Weitermarsch über Stettin, Reichsstrasse 104 bei Stargard, Reichsstrasse 158. Gen.Kdo.IX.A.K. wird gebeten, die Marschbewegungen zum Versammlungsraum und in die Unterkunftsräume der Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 (auch für die von Wehrkreis VI und X aufzustellenden Teile) im einzelnen zu regeln. 10.) Gen.Kdo.IX. und XI.werden um MItteilung bos 28.7.1939 gebeten, über Marschwege (im einzelnen), Zeitpunkt der Durchführung der Märsche, beabsichtigte Rast- und Unterkunftsräume, soweit Wehrkreis II hiervon betroffen wird. 11.) Zum Auffüllen von Betriebsstoff werden angewiesen: a) Üb.Feldgend.Abt.581 auf das Marschtanklager Stettin (Wendorf), Verwalter II./A.R.2, bei deren Abwesenheit Kdtur.Stettin). b) Üb.II./Kw.Tr.Rgt.602 auf Betriebstoffvorräte des Wehrkreiskommandos II, deren Bereitstellung in Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg beabsichtigt ist. Gen.Kdo.II. und XI.A.K. werden bis 28.7.1939 um Angabe gebeten, über voraussichtlich benötigte Mengen und Zeitpunkt der Abholung (IX.A.K. ausserdem gewünschte Unterverteilung auf Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg). 12.) Für die auf Eisenbahntransport angewiesenen Üb.Verbände veranlassen die aufstellenden Gen.Kdos.das Erforderliche. 13.) Kdr.Pi.II, Üb.Kdt.der rückw.Armeegebiets und Üb.Armee Nachsch.Führer melden das Eintreffen der gem.Abschnitt I Ziff.2 unterstellten Üb.Verbände an das Gen.Kdo.II.A.K. Führer Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 meldet Eintreffen dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar. 14.) Befehl für den Abtransport und Abmarsch folgen. IV. Nachrichtenverbindungen. ======================= 15.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo.II.A.K. wird die Einhaltung überwachen. 16.) Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen. Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden. Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, je eine Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Falkenburg, sowie Kdt.des rückw.Armee Gebiet - Daramburg schalten zu lassen. Befehl hierüber folgt. V. Tarnung und Abwehr. ================== 17.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.Feldkommandantur 580). 18.) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen; dagegen sind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H. 787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen. Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen werden die aufstellenden Gen.Kdos. gebeten, die entspr.Anordnungen gem.Verfg.O.K.H. AHA/2000/39 g.Kdos. Ia M vom 28.6.1939 zu geben. Aufschriften an Transportzügen die auf den Truppenteil un seine Herkunft schlissen lassen, sind verboten. 19.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939) beigefügt. VI. Versorgung. ========== 20.)Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet. Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforderlich - - Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände. Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen. 21.) Verwaltungswesen: a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II. b) Die in vorst.Ziffer 1 aufgeführten Üb.Verbände werden auf die Üb.Verpfl.Stelle Gr.Sabin (12km südostw.Falkenburg) angewiesen mit Ausnahme vom Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602, Üb.Str.Baubatl.580, Üb.Kartenstelle 570 und Üb.Gruppe geh.Feldpol.570 die auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) verwiesen werden. Für Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 bleibt spätere anderweitige Regelung vorbehalten. Einrichtung und Besetzung mit Personal der Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Sabin und Lager Westfalenhof veranlasst W.V.II. c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 und Üb.Armee Nachsch.Fhr.581 für die ihnen unterstellten Verbände die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.H. vor. d) Die Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein an der Truppenverpflegung der betr.Üb.Pl. Kdtur. teil, in den Ortschaften ausserhalb der Tr.Üb.Pl. werden sie bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen. e) Zur notwendigen Entlastung der W.V.II von der Gestellung von Personal für die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen durch das Üb.Verpfl.Amt 580 nach seinem Eintreffen anzuordnen. 22.) Sanitätsdienst. b) Abschub von Kranken und Verletzten kann in die Heereslazarette Gr.Born und Belgard erfolgen. Erforderliche Transportmittel hierzu sind auf Anfordern beim Üb.Armee Nach.Führer 581 von der Üb.Kr.Trsp.Abt.581 bezw. von den Üb.Kr.Kw.Zügen 1-3/582 zu stellen. d) Fälle von ansteckenden Krankheiten im Einsatzgebiet sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden. Auftretende Fälle werden Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Nsch.Fhr.580 vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgetilt. Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt. 23.) Kraftfahrwesen. A. Betriebsstoffe. a) Die Versorgung der Üb.Verbände mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der W.Kdo.II zugeilten Betriebsstoffirma (Otto-Kraftstoff 50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-OSsag) zu erfolgen. (Ausnahme 4.u.5./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602) In einzelnen Tagen wird Zuführung des Betriebsstoffes in die Unterkunftsräume der Üb.Verbände durch das Gen.Kdo.II.A.K. erfolgen. Einzelheiten werden später befohlen. b) Versorgung der 4.u.5./Kw.Trsp.Rgt.602 mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Tr.Pb.Pl.Hammerstein bei der W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffirma (Otto- und Dieselkraftstoff bei D.A.P.G.) zu erfolgen. c) Zum Freitag jede Woche ist von der Kdtur.Gr.Born und Hammerstein dem W.Kdo. zu melden, welche Mengen von Betriebsstoffen (getrennt nach Otto- und Diese- krafstoff) entnommen wurden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939. d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern, zusätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt. B. Instandsetzungen und Bereifung. a) Instandsetzungsarbeiten sind unter Einsatz der Üb.Feldwerkstatt 584, die auch durch das Gen.Kdo.II.A.K. zu Instandsetzungsarbeiten für weitere Verbände herangezogen werden wird, durchzuführen. Von den Teilen der Üb.Verbände, die auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein untergebracht sind, sind die Werkstätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur.auszunutzen. b) Hinsichtlich der Bereifung werden die Üb.Verbände auf die Heereszeugämter ihrer aufstellenden Wehrkreiskommandos angewiesen. 24.) Bewachung scharfer Munition und Gerät. Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batle.) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. VII. Verkehrsregelung. ================ 25.) Die Regelung des Ordnungsdienstes (einschl.Verkehrsregelung) in den Unterbringungsräumen, den Üb.Verpfl.Ausg.Stellen (ohne Gr.Born und Westfalenhof), in Dt.Krone und Jastrow wird Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 übertragen. On und inwieweit die unterstellten Üb.Ordnungsdienste zu weiteren Aufgaben der Verkehrsregelung noch herangezogen worden, wird von Fall zu Fall bestimmt. VIII. Postverkehr. =========== 26.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. IX. Gerichstsbarkeit. ================ 27.) Über Gerichtsbarkeit erfolgt Befehl. Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/IaGrz.Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.1939 Unterbringungsübersicht. Üb.Verband Aufstellender Wehrkreis Ort Üb.Kartenstelle 570 XI Jastrow Üb.Gr.geh.Feldpolizei 570 XI Jastrow Üb.Stab II./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) Üb.3./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Briesenitz u.Zamborst Üb.4./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Hammerstein Üb.5./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Hammerstein Üb.10./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) Üb.Armee Nachsch.Führer 581 VI. Falkenburg Üb.Kdt.d.rückw.Armee Gebiets 581 VI. Dramburg Üb.Feldgend.Abt.581 XI. Dramburg Üb.Feldkdtr.580 VI. Dramburg Üb.Feldkdtr.581 VI. Dt.Krone Üb.Ortskdtr.II 585 VI. Dramburg Üb.Ortskdtr.II 586 VI. Falkenburg Üb.Str.Baubatl.580 VI. Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) Üb.Str.Baubatl.584 VI. Stab: Kessburg 1. : Neugolz 2. : Kessburg, Eckartsberge 3. : Klausdorf 4. und Ger.St.: Lüben Üb.Feldwerkstatt 584 VI. Dramburg Üb.Armee Verpfl.Amt 580 VI. Falkenurg Üb.Bäck.Kp.(E) 581 VI. Falkenburg Üb.Kr.Trsp.Abt.581 VI. Stab: Falkenburg 1. : Grünberg u.Birkenholz 2. : Stöven 3. : Wutzig Üb.Kr.Kw.Züge 1-3/582 VI. Friedrichshof Üb.Pf.Trsp.Kol.1/581 VI. Virchow Üb.Pf.Trsp.Kol.2/581 VI. Kl.Sabin Üb.Pf.Trsp.Kol.1/582 VI. Gr.Sabin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.A.K.
Stettin, den 21.Juli 1939 Abt.T.O. Az.160 Nr.3036/39 g.K.III.Ang. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.T.O.Nr.3036/39 g.K.II.Ang. vom 18.7.39. Betr.: Brücken- und Strassenbauten. Kdr.der Pi.II erkundet ausserdem eine Verbindung von Dt.Krone im allgemeiner Richtung Kramske, um ausser der Strasse über Freudenfier eine von Schneidemühl unabhängige Verbindung von Dt.Krone in allgemeiner Richtung Krojanke zu erhalten. Rein kartenmässig bieten sich unter Ausnutzung bestehender Wege und STrassen folgende Verbindungen an: Dt.Krone - Wittkow - Wiesulke, von hier entweder: 1.) über Zechendorf - F.Hirschtal nach Plistnitz. 2.) über Zechendorf nach Kramske. 3.) über Vw.Seegenfelde - Seegenfelde Dorf - Kramske. Hierbei ist die Tragfähigkeit der jeweiligen Pilowbrücke zu berücksichtigen; erforderlich werdender Materialbedarf zur Verstärkung auf 16t ist zu errechnen. Es kommt darauf an, unter möglichst geringem Einsatz an Arbeitskräften und Material diese Verbindung in kurzer Zeit herzustellen. Meldung über das Erkundungsergebnis zm 26.7. an Gen.Kdo.Abt.Ia. In Verbindung mit dem Lbv., Landesbaurat Ohlendorf, ist ferner festzustellen, von welchen Baustellen der Strassenverwaltung, die nicht im Rahmen des Sofortprogramms liegen, Steine gegen Bezahlung zur Verbesserung und Instandsetzung derjenigen Wegeverbindungen angefahren werden können, die im Bezugsschreiben unter b) 1-7 c) 1-3 aufgeführt sind. Die Steine können von den dem Gen.Kdo.zur Verfügung stehenden Kraftw.Transportverbänden befördert. Hierbei sind folgende Fragen zu klären: a) Welche Mengen und von welchen Baustellen der Strassenverwaltung können Pflastersteine abgegeben werden. b) An welchen Instandsetzungsstellen werden Pflastersteine benötigt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Fernspruch HKS 5119 25/7 1635 zu H.Gru.Kdo.1 an Gen.Kdo.II.A.K.vom 24.6.39 Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten Gen.Kdo.IX.A.K. bittet in der Anlage 8. 3 bei II./Üb.Kw.Trsp.Rgt. die 3.und 4.Kp. durch 6. und 7.Kp. zu ersetzen und dafür die 3. und 4.Kp.der I./Üb.Kw.Trsp.Rgt. zuzuteilen. Der Antrag ist durch die Frage der Ersatzteilführung beim Werkstattzug der II.Abt. begründet, da die Kp.der II.Abt.ausschließlich über Fabrikat Magirus verfügen. Um beschleunigte Entscheidung wird gebeten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 26.Juli 1939 Abt.: H Mot 672/39 geh. Bezug: O.K.H.-AHA - 2537/39 geh. In 6 (I d) vom 14.7.1939 Betr.: Kw.-Instandsetzungsdienste. Zusätze des Generalkommandos: ============================ Das Gen.Kdo.sieht davon ab, einen personellen Ausgleich innerhalb der Truppenteile zu befehlen. Die Truppenteile stellen die vorgesehenen Kw.-Instandsetzungstrupps und Kw.-Instandsetzungsstaffeln auf, soweit ihnen dies personell aus dem vorhandenen Bestand und im Rahmen der Kriegsstärke - Nachweisung möglich ist und soweit sie Kfz.dafür noch aus ihren Schulfahrzeugen entnehmen können. Zur Zeit ist das Gen. Kdo. nicht in der Lage, den Truppenteilen Kfz. dafür zu stellen. Ein Teil der für diese Truppe und Staffeln vorgesehenen Kfz.ist bereits in den bisherigen K.St.N. enthalten. Um diese Kfz.vermindert sich die Zahl der Kfz., die die Truppenteile jetzt über die K.St.N.hinaus mitführen dürfen. Falls Transportmeldungen geändert werden, ist das Nötige sofort zu veranlassen. Sofort personell und materiell möglich, veranlassen die Divisionen die Aufstellung der for den Div.Nachsch.Führer (mot) vorgesehenen Kw.-Instandsetzungsdienste (1 Staffel , 2 Trupps) aus allen Truppen der Division. Das Gen.Kdo. erachtet diese Aufstellung für wichtig, damit der Div.Nachsch.Führer in der Lage ist, kleinere Instandsetzungen an den Kfz.der rückwärtigen Dienste durchzuführen, ohne dass die Werkstattkomp. dafür in Anspruch genommen und damit ihren Aufgaben für die fechtenden Truppen entzogen wird. Das Gen.Kdo. wird voraussichtlich Mitte August l.Lkw. für die Instandsetzngsdienste des Div.Nachsch.Führers 32 stellen können. Bedarf ist dem Gen.Kdo.bis 7.8.1939 zu melden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 26.Juli 1939 Abt.: H Mot 673/39 geh. Betr.: Kennzeichnung eigener Panzerfahrzeuge. O.K.H. hat mit AHA/In 6 (I(Kav)/IV) Nr.3003/39 geh. vom 15.7.1939 befohlen: 1.) Alle Panzerkampfwagen, Panzerbefehlswagen, Panzerspähwagen und Panzerfunkwagen sind s o f o r t mit w e i s s e m Balkenkreuz als Erkennungszeichen gegenüber eigener Truppe zu kennzeichnen. Form: ![]() Abmessungen: verschieden gross. Anbringung auf der Stirnfläche auf beiden Seitenflächen und auf der Hinterfläche jedes Panzerwagens. Anlage 2 2.) Zur Kenntlichmachung gegenüber eigenen Fliegern sind alle Panzerkampfwagen (Pz.Bef.Wg.) sofort auf der geneigten Fläche des Heckpanzers mit einem weissen K a l k z e i c h e n 1000mm x 500mm zu versehen. Das Zeichen ist etwa in der Mitte der Heckpanzerfläche so anzubringen, dass es durch unebene Konstruktions- oder Montageteile (Gratings, Scharniere usw.) möglichst wenig unterbrochen wird. 3.) Als Erkennungszeichen gegenüber eigener Truppe für Fälle der Unkenntlichkeit der Balkenkreuze wird ein Hakenkreuzwimpel in den Abmessungen 200x300mm eingeführt. Der "Führerwimpel" nach H.Dv.470/3a Anl.2 D.613/1 Anl.2 u.A. wird abgeschafft. Deckblätter werden gesondert ausgegeben. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 26.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IVa C I 4 Nr.1498/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Ia Grz/Id Nr.3171/39 g.Kdos.v.19.7.39. Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. Geheime Kommandosache! ===================== 1.) In Abschnitt VII Ziff.l5b ändere "Jagertow" in "Collatz". In der Klammer ist zu ändern "3 km” in "3,8 km"und hinter "Polzin" einzufügen "südlich Bahnhof Collatz". 2.) Bis zum 2.8.39 - spätestens 3 Tage vor 1. Verpflegungsempfang - melden die auf die Üb.Verpfleg.Ausgabestelle Collatz angewiesenen Truppenteile an H.V.A.Belgard (nachr.W.V.II), die auf die Üb.Verpfleg.Ausgabestelle Gr.Born-Linde angewiesenen an H.V.A. Gr.Born: a) Tag des Eintreffens im Übungsgelände. b) Verpflegungsstärke. c) Tag, an dem erstmalig Verpflegung aus den Üb.Verpfleg. Ausgabestellen empfangen werden muß. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 26.Juli 1939 Abt.T.O. Az.160 Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.T.O. Nr.3036/39 g.K.III.Ang. vom 21.7.39 Betr.: Brücken und Straßenbauten Im Nachgang zu den bereits befohlenen Erkundungsaufträgen ist durch Kdr.d.Pi.II noch festzustellen, ob und in welcher Zeit sich eine Verstärkung der Stalune-Brücke am Südostrand des "Babusch-Waldes, 5km südostw.Pr.Friedland, auf 16to durchführen lässt. Der Materialbedarf ist zu errechnen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wehrkreiskommando IX
Kassel, den 27.Juli 1939 Abt.Ia/T.O. Nr.3507/39 g.Kdos. Zusätze zu Gen.Kdo.IX.A.K. zur Verfügung Gen.Kdo.II.A.K.Ia Grz./Id Nr.3224/39 g.Kdos.v.20.7.39. zu 7.) Anmeldung der Unterbringungsstärken ist durch Wehrkreiskommando IX an Wehrkreiskommando II erfolgt. zu 8.) Quartiermeisterkommandos sind in der vorgeschriebenen Stärke auf die Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein bis zum 2.8.39 zu entsenden. zu 9b) A.) Die im wehrkreis VI aufzustellenden Teile der 10./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 sind bis 1.8.39 18.00 Uhr nach Hersfeld zu verlegen. Stb.II./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 und 10.Komp. erreichen den Versammlungsraum bis 4.8.39 18.00 Uhr in 3 Marschtagen. Abmarsch 2.8.39 Unterkunft 2./3.8.39 in Gegend Jena 3./4.8.39 in Gegend Beelitz 4./5.8.39 in Gegend Prenzlau Anmeldung der Unterkunft durch Kf.9 Marschstr.: R.Str.82, Hersfeld bis Vacha, R.Str.84 bis Eisenach, R.Str.7 bis Jena, dann Rab Jena-Hermsdorf-Schkeuditz-Berliner Ring-Gramzow, dann R.Str.198 bis Prenzlau. Sicherstellung des für den Marsch in den Versammlungsraum erforderlichen Betr.Stoff veranlasst Kf.9. B.) 3.,4. u.5./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 erreichen Pasewalk bis 4.8.39 18.00 Uhr in 2 Tagesmärschen nach näherer Anordnung des X.A.K. Führer meldet das Eintreffen in Pasewalk an Führer II./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 nach Prenzlau. Sicherstellung von Unterkunft u.Betr.Stoff regelt X.A.K. C.) Marsch aus dem Versammlungsraum in die endgültigen Unterkünfte (s.Anlage zur Bez.Verfg.) hat am 5.8.39 nach Befehl an Führer II./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602 zu erfolgen. Zu 10.) Meldung für Teile des X.A.K.bis zum Versammlungsraum (Pasewalk) erledigt X.A.K. unmittelbar mit II.A.K. Zu 11b) Gen.Kdo.IX.A.K. hat im Versammlungsraum Bereitstellung von nachstehendem Betr.Stoff bei II.A.K. beantragt: Prenzlau bis 4.8.39 12.00 Uhr: 4 000 l Otto 10 000 l Diesel und entsprechende Menge Öl Pasewalk bis 4.8.39 12.00 Uhr: 6 000 l Otto 25 000 l Diesel und entsprechende Menge Öl. Zusatz für II.A.K.: Mitteilung gem.Ziff.10.) und 11.) werden hiermit erledigt angesehen. Zusatz für III.u.IV.A.K.: Gen.Kdo.IX.A.K.bittet von dem vorsehenen Durchmarsch und der Unterbringung Kenntnis zu nehmen und das Einverständnis zu erteilen. Bezugsverfügung ist nicht zugegangen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wehrkreiskommando XI Hannover, den 28.Juli 1939 Abt.Ia/Ib Mob.Az.35 Nr-1359/39 g.Kdos. Bezug: W.Kdo.XI Abt.Ib Mob.Az.35 Nr.1016/39 g.Kdos.v.27.6.39 Betr.: Aufstellungsübungen 1939 - Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. GEHEIME KOMMANDOSACHE ! ------------------------ Anliegend Verfügung Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Ia Grz./Id
Akte Ostgrenze Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.39 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Generalkommando III.A.K. Berlin, den 31.Juli 1939 Kdr.N(II) Az.: Üb. Nr.: 1712/39 geh. Bezug: II.A.K. Ia Grz./Id Nr.3171/39 g.Kdos.v.19.7.39. Betr.: Einsatz zum Schanzen. Zu o.a.Bezug teilt das Gen.Kdo. mit: 1.) Es werden untergebracht: Üb.Kartenstelle 530 ) Üb.Gr.Geh.Feldpol.530 ) Rgts.Stb./Üb.Arm.N.Rgt.537 ) Bad Polzin I./Üb.Arm.N.Rgt.537 ) Stab II./Üb.Arm.N.Regt.537 ) l.Kol." " " " " " ) Balfanz 3./ " " " " " " ) Borntin 4./ " " " " " " ) Döbel 5./ " " " " " " ) Gr.Kössin 6./ " " " " " " ) Klotzen Stab III./Üb.Arm.N.Rgt.537 ) Buslar l.Kol." " " " " " ) 7./ " " " " " " ) Retzin 8./ " " " " " " ) Hohenwardin 9./ " " " " " " ) Wusterbarth 10./ " " " " " " ) Lasbeck und Bolkow 2.) Da infolge ungenügender Ausbildung im Kolonnenfahren mit dem Üb.Arm.N.Rgt.537 eine Marschbewegung von 300 Km. an einem Tage nicht durchgeführt werden kann, ist Zwischenunterkunft (Biwak) im Raume Gollnow - Schönhagen - Naugard - Hindenburg vom 8./9.8. vorgesehen. Um Genehmigung, bei schlechtem Wetter in dem genannten Raum Notquartier zu beziehen wird gebeten. 3.) Zu Ziffer 7.) Landmarsch der Üb.Verbände): a) Üb.Kartenstelle 530 und Üb.Gr.Geh.Feldpol.530 Eintreffen 5.8. an Wehrkr.Grenze auf R.A.B.Berlin-Stettin ab 13.00 Uhr, Eintreffen in Bad Polzin gegen 21.00 Uhr. Der Marsch wird in 2 Gruppen duchgeführt. Gruppe 1) Üb.Gr.Geh.Feldpol.530 Marschlänge etwa 400mtr. (30 Std./km.) Gruppe 2) Üb.Kartenst.530 Marschlänge etwa 150mtr. (25 Std./Km.) b) 1.) Marsch am 8.8. Üb.Arm.N.Rgt.537: Führer: Rgts.Kommandeur. Durchführung des Marsches in 3 Gruppen und einer Sondergruppe (langsam fahrende Teile). Marschlänge Gruppe 1 -3 = 100 Km. einschl.15 Km.Abstand zwischen den Marschgruppen (30 Std./km.) Eintreffen der Marschgruppe 1.) mit Anfang R.A.B.Berlin - Stettin an Wehrkeisgrenze 13.30 Uhr, Eintreffen im Zwischenunterkunftsraum (Gegend Naugard) mit Anfang 17.00 Uhr. Dauer der Belegung der R.A.B. bis Hohenkrug und Reichsstr.2 bis Naugard bis 8.8. 21.00 Uhr. 2.) Marsch am 9.8.: Belegung der Reichsstr.2 von Gollnow - Plathe und Str.Plathe - Regenwalde - Schievelbein - Bad Polzin am 9.8. durch Marschgruppe 1- 3 von 8.00 - 17.00 Uhr (Eintreffen der letzten Teile der Marschgruppe 3). Durchführung des Marsches wie am 8.8. Marschgruppe 4 (langsam fahrende Teile) bezieht Zwischenunterkunft vom 8./9.8. in Nähe R.A.B.Berlin - Stettin im Wehrkreis III (Gegend Hohengüstow). Belegung der R.A.B. Berlin - Stettin. Reichsstr.2.Str.Plathe - Regenwalde - Schievelbein - Bad Polzin 9.8. von 8.00 - 23.00 Uhr (Anfang gegen 8.30 Uhr auf R.A.B.Berlin - Stetin an Wehrkr.Grenze). Länge der Kolonne 1,5 Km. 4.) Gen.Kdo.II.A.K. wird gebeten, für die Zwischenunterkünfte des Arm.N.Rgts.537 die Betriebsstoff-Versorgung möglichst durch bewegliche Tankstellen in Gegend Gollnow - Naugard sicher zu stellen und hierzu die entsprechenden Anweisungen mitzuteilen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 31.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Id Nr.3527/39 g.Kdos. Bezug: 1) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3382/39 g.Kdos.vom 26.7.1939 2) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3394/39 g.Kdos.vom 26.7.1939 3) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3395/39 g.Kdos.vom 26.7.1939 4) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3396/39 g.Kdos.vom 26.7.1939 5) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Nr.3397/39 g.Kdos.vom 26.7.1939 Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze; hier Postverkehr. 1.) Durch Verfg.O.K.H. 6.Abt.(I) Gen St d H Nr.1213/39 g.Kdos. vom 21.7.1939 ist unter Aufhebung früherer Anordnungen bestimmt worden, da die Post- versorgung der Schanzverbände III.Rate sowie der im Rahmen der Befestigungsarbiten aufgestellten Üb.Verbände mit Eintreffen im Übungsgelände (ab 4.8.1939) nach dem Übungspostnummernverfahren (also nicht im Nachsendeverfahren) zu erfolgen hat. Für die im Bereich des II.A.K. eingesetzten Schanz- und Übungsverbände wird eine Postleitstelle übungsmässig in Stettin eingerichtet. Die Beförderung privater Postsendungen bei Anwendung des Übungspostnummernverfahrens zum und vom Übungsgebiet ist nicht gebührenfrei. 2.) Die kalenderführenden Dienststellen geben den von ihnen aufzustellenden Übungsverbänden die Übungspostnummern und due Übungspostleitstelle Stettin bekannt. 3.) Es wird gebeten, die Bezugsschreiben 1-5, soweit sie den Dienststellen zugegangen sind, zu vernichten. 4.) Es werden um beschleunigte Mitteilung (bis 2.8.1939) der Übungspostnummern und Feldpostnummern (gem.Mob.Hauptliste Spalte 11) gebeten: a) Gen.Kdo.III.A.K. für II.A.R.48 3.Div.(einschl.M.G.Batl.8 u.Pi.Batl.43) Armee Nachr.Regt.537 Kartenstelle 530 Gruppe geh.Feldpolizei 530 le.Str.Bau Batl.604 b) Gen.Kdo.VI.A.K. für Armee Nachsch.Führer 581 Feldwerkstatt (mot) 584 A.Verpfl.Amt 580 Bäckerei Kp.(E) 581 Kr.Trsp.Abt.581 Kr.Kw.Züge 1-3/582 Pf.Tr.Kol.1 u.2/581 Pf.Tr.Kol.1/582 Kdt.rückw.Armeegebiet 580 Str.Bau Batl.580 Str.Bau Batl.584 Ortskdtr.II/585 Ortskdtr.II/586 Feldkdtr.580 Feldkdtr.581 aufzustellende Teile Kw.Trsp.Regt.602. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 31.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Id Nr.3539/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.3397/39 g.Kdos. vom 26.7.1939 Betr.: Einsatz zu Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze; hier Postverkehr. Infolge neuer Anordnung de Oberkommandos des Heeres hat die Postversorgung der im Rahmen der Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze aufgestellten Übungsverbände nicht um Nachsendeverfahren sondern im Übungspostnummernverfahren zu erfolgen. Das Bezugsschreiben ist deshalb gegenstandslos geworden. Es wird gebeten, dem Üb.Feldgend.Tr.(mot)402 die Übungspostnummer 104 388 und die Übungs-Postleitstelle Stettin bekanntzugeben. Die Beförderung privater Postsendungen bei Anwendung des Übungspostverfahrens zum und vom Übungsgelände ist nicht gebührenfrei. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| << Juni 1939 August 1939 >> | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||