| Befehle August 1939 |
| +HKS 5215 31/7 1530 an II.A.K.Stettin zu HKS 5119 vom 27.7.39 wird mitgeteilt, dass OKH die Beantragte Regelung abgelehnt hat. Gen.Kdo. IX.A.K. Ia handschriftlich: betr. Üb.II./Kw.Tr.Regt. |
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 1.August 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Ia/Kdr.N. Nr.3461/39 g.Kdos. Bezug: 1) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Ia Grz/Id Nr.3149/39 g.Kdos.v.18.7.1939 (an 3.u.32.Div.) 2) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.IaGrz/Id Nr.3171/39 g.Kdos.v.19.7.1949 (an Gen.Kdo.III.A.K. für Armee Nachr.Rgt.537) Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze Im Nachgang zu obiger Verfügung wird folgendes befohlen: Fernsprech- und Funküberwachung. 1.) Die Überwachung der Postleitungen veranlasst Abwehrstelle im Wehrkreis II in Verbindung mit Nachr.Kdtr.Stettin. 2.) Die Überwachung der Truppen-Leitungen veranlassen die Divisionen und das Üb.Armee Nachr.Regt.537 die die Leitungen in Betrieb genommen haben. 3.) Zur Überprüfung des Einhaltens der Funkstille ist durch die Divisionen und das Üb.Armee Nachr.Rgt.537 eine Funküberwachung einzusetzen. 4.) Die Div.Nachr.Aufkl.Züge sind nach Weisung der Divisionen in ihren Abschnitten einzusetzen. Die Divisionen sind dafür verantwortlich, dass die Ergebnisse ihnen auf schnellstem Wege zugehen und nötigenfalls and das Gen.Kdo. weitergeleitet werden. Auf die Vorschriften H.Dv.g.17/1 und 17/5 (aufklärung durch Nachrichtenmittel) wird hingewiesen. Verstösse gegen die Betriebsvorschriften sind dem Gen.Kdo.II.A.K. sofort vorzulegen. |
| Generalkommando II.
Armeekorps
Stettin, den 1.August 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Id Nr.3595/39 g.Kdos. Bezug: 1) W.K.II Abt.Ib/mob Nr.2408/39 g.Kdos.v.14.6.39 Anl.1. 2) Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Id Az.Grafenwöhr Nr.556/39 g.v.27.7.39 Ziff.5b. Betr.: Aufstellung der Üb.s.Art.Abt.604 1.) Mit Einverständnis des OKH und des H.Gru.Kdos.1 wird die Üb.s.Art.Abt.604 (ohne Art.Kolonnen) nach beendeter Aufstellung bis zum Abtransport nach Grafenwöhr auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born verlegt. Die Abt. wird für den Marsch nach Gr.Born und während des Truppenübungsplatzufenthaltes dem Kdr.II./A.R.48 unterstellt. 2.) Stab, 1.Battr.(4./A.R.48) und 2.Battr.der Üb.s.Art.Abt.604 marschieren am 5.u.6.8.39 zusammen mit II./A.R.48 nach Gr.Born. Marschstraße und Zwischenunterkunft s.Verfg.Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Ia Nr.2919/39 g.Kdos.v.6.7.39. 3.) Betriebsstoffempfang für II./A.R.48 und Üb.s.Art.Abt.604 während des Marsches ist sichergestellt im Marschtanklager Stettin-Wendorf, Pasewalker Chaussee (altes Pi.Lager). Meldung zum Betr.Stoffempfang bei II./A.R.2 (gegenüber dem Marschtanklager). 4.) Die Mobkartenausstattung B ist mitzuführen. 5.) 3./Üb.s.Art.Abt.604 ist durch 32.Div. am 5.8.39 von Belgard nach dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born in Marsch zu setzen. Sie tritt dort in den Verband ihrer Abteilung. 6.) Der Aufenthalt auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born ist zur Ausbildung im Gefechtsdienst und zum Schießen auszunutzen. Es kommt darauf an, die Abt.in dieser Zeit zu einem voll verwendungsfähigen Verband zusammenzuschweißen und sie für ihre Aufgaben bei der Übung Grafenwöhr vorzubereiten. Gen.Kdo.II.A.K. hat bei OKH die Zuführung nachstehender Üb.Mun. zur Nebenmun.Anstalt Gr.Born zum 7.8.39 beantragt: 24 Schuß f.lg.21cm Mrs. 20 Schuß f.15cm K 16. 7.) Für den Funkverkehr während des Aufenthaltes auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born gilt Verfg.Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/Grz./Id Nr.3172/39 g.Kdos.v.19.7.39. 8.) Verpflegung. Ab 7.8.39 wird die Abt.auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die großen Sätze der Einsatz-Wehrmacht-Verpflegungsvorschrift. Die Sicherstellung dieser Verpflegung veranlaßt W.V.II. Der Empfang erfolgt in der Üb.Verpfl.Ausgabestelle Lager Linde. Quartierkommandos nehmen bis zum Eintreffen der Abt.an der Truppenverpflegung der Kdtur.Gr,.Born (Lager Linde) teil. 9.) Die Sanitätsärztliche Versorgung erfolgt durch Standortarzt Gr.Born, der auch die Krankenrevierzuteilung regelt. 10.) Tarnung der Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen hat vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr gem.H.Dv.g.151, Anl.53a, zu erfolgen. Für das Anbringen von taktischen Zeichen an Fahrzeugen und für Tarnung von Kfzen.und Fahrzeugen aller Art gelten die Verfgen. OKH 787/39 g.Kdos. AHA/In 6 v.28.6.39 und OKH AHA/2000/39 g.Kdos.Ia M.v.28.6.39 (für Truppenteile des II.A.K. verteilt mit Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ib/W.u.G./Ib mob/K/H Mot Nr.2849/39 g.Kdos.v.11.7.39) 11.) Kraftfahrwesen: a) Die Versorgung der Abteilung mit Betr.Stoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtr.Tr.Üb.Pl.Gr.Born bei der vom Wehrkr.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoff-Firma (Otto-Kraftstoff :50% B.V.und 50% Rhenania-Ossag;Dieselkraftstoff: Rhenania-Ossag) zu erfolgen. b) Zum Freitag jeder Woche ist von der Kdtr.Tr.Üb.Pl.Gr.Born dem Wehrkr.Kdo.II in Stettin zu melden, welche Mengen Betriebsstoff - getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff - entnommen wurden unter Angabe, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. c) Instandsetzungen sind unter Ausnutzung der Werkstätten der Tr.Üb.Pl.-Kdtr.durch die Abteilung durchzuführen. Größere Instandsetzungen, die nicht bei der Abt.durchgeführt werden können, sind dem Gen.Kdo.II.A.K. zu melden. 12.) Postverkehr. Die Postervsorgung hat im Übungsnummernverfahren über Üb.-Postleitstelle Stettin zu erfolgen. Die Abholpostanstalt wird noch bekanntgegeben. 13.) Als Gerichtsherr 1.Instanz für Üb.s.Art.Abt.604 wird während der Verlegung auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born der Kdr.d.32.Division bestimmt. 14.) Abtransport der Üb.s.Art.Abt.604 nach Grafenwöhr erfolgt von Gr.Born aus. Transportmeldung ist umgehend zu berichtigen. 15.) Die Artl.Kolonnen der Üb.s.Art.Abt.604 verbleiben nach beendeter Aufstellung bis zum Abmarsch nach Grafenwöhr gem.Verfg.OKH GenStdH O.Qu.II Leitungsstab Grafenwöhr 1939 Qu./Ib Az.35 n 21 Nr.80/39 geh.vom 10.7.1939 (Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.508/39 geh.vom 1.8.1939) in den Standorten Perleberg und Belgard. Den Marsch der in Perleberg aufgestellten Kolonne regelt Wehrkr.Kdo.III. Die Zeit in den Standorten ist zur Ausbildung der Kolonnen für ihre Aufgaben auszunutzen. Art.Kol.3/604 wird hierzu bis zum Abmarsch der II./A.R.68 in jeder Beziehung unterstellt. Für Art.Kol.1.u.2/604 wird Wehrkr.Kdo.III um Unterstellung unter den Standortältesten Perleberg gebeten. |
| Wehrmeldeamt Gelsenkirchen
Gelsenkirchen, den 2.August 1939 W.B.O.3 Sachgebiet H (mob) Nr.0832/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. (W.Kdo.II) Abt.IVa C I 4 Nr.1497/39 g.Kdos.vom 26.7.39 Betr.: Übungs Str.Baubatl.580. An das Heeres-Verpflegungs-Amt Gr.Born. Wehrmeldeamt Gelsenkirchen als kalenderführende Dienststelle für Übungs Str.Baubatl.580 meldet nachstehend zu Ziffer 2 der o.a.Verfügung: a) Tag des Eintreffens im Übungsgelände: 9.8.1939; b) Verpflegungsstärke: Einheit Offiziere Uffz.u.Mannsch. Pferde Stb./Üb.Str.Baubatl. 2 6 - 1./ " " " 6 351 8 2./ " " " 6 351 8 3./ " " " 6 351 8 4./ " " " 6 351 8 Gerätestaffel - 33 - c) Tag, an dem erstmalig Verpflegung aus der Üb.Verpfleg.Ausgabestelle empfangen werden muß: 9.8.1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 2.August 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Ia Nr.5741/39 geh. Bezug: Gen.Kdo.III.A.K.Kdr.N(II) Az.Üb.Nr.1752/39 geh.v.31.7.39 Betr.: Einsatz zum Schanzen An das Generalkommando III.Armeekorps Berlin-Grünewald .-.-.-.-.-.-.-.-. 1.) Das Gen.Kdo.ist damit einverstanden, daß Üb.Armee Nachr.Regt.537 bei schlechtem Wetter Notquartier im Raum Golinow - Schönhagen - Naugard - Hindenburg vom 9.8.39 bezieht. 2.) Für die Betriebsstoff-Versorgung des Üb.Armee-Nachr.Regts. 527 können keine beweglichen Tankstellen eingesetzt werden. Der Betriebsstoff ist vielmehr im Marschtanklager Stragard bei II./I.R.25 zu empfangen. Leere Kanister zum Umtausch bezw.Leerfaßraum sind mitzubringen. |
| Wehrbezirkskommando Hagen
Hagen, den 3.8.1939 Sachg.I Nr.780/35/39 g.K. Bezug: 1.) Gen.Kdo.II.A.K. Abt Ia C I 4 Nr.1497/39 g.K.v.26.7.39 2.) W.B.K.Hagen Sachg.I Nr.763/35/39 g.K. v.1.8.39 Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze. Dem Heeresverpflegungs-Hauptamt Dt.-Krone Im Nachgang zu o.a.Schreiben teilt die Dienststelle mit, daß 1.) das Üb.-Str.Baubatl.584, Stab, 1.-2.Kp.Kol.(mot) der 2.Kp. am 9.8.1939, 2.43 Uhr in Dt.Krone, 2.) 3.Komp.(ohne Kol.(mot.)), 4.Komp.und Ger.Staff. am 9.8.1939 7.14 Uhr in Dt.-Krone, 3.) Üb.Kr.Kw.Zg.1.u.2./582 am 12.8.1939, 3.59 Uhr in Falkenburg (Pom.) und 4.) Üb.Kr.Kw.Zg 3./582 am 12.8.1939, 5.06 Uhr eintreffen. Der Tag, an dem erstmalig Verpflegung aus der Übungsverpflegung empfangen werden muß, isr der des Einreffetag, für Üb.Str.Baubatl.584 = 9.August 1939 Üb.Kr.Kw.Züge 1-3./382 = 12.August 1939 Die Dienststelle bitte, die Verpflegung für die Üb.Einheiten sicherzustellen. Die Verpflegungsstärke wurde mit o.a. Bezugsschreiben zu 2.) bereits mitgeteilt. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 3.August.1939 (Wehrkreiskommando II) Abt Id Nr.3642/39 g.Kdos. Betr.: Arbeitskräfte, Bewachung für Verpfl.Lager. Verteiler: nicht hier wiedergegeben Entwurf 1.) Gestellung von Arbeitskräften für Verpflegungslager. Zur Auslagerung von Bekleidung Ausrüstung und Verpflegung ist die Gestellung von Arbeitskräften bis zur Übernahme der Lager durch eine Kommandodienststelle erforderlich. Zu diesem Zweck stellen für die Zeit vom 7. - 15.8.39 3.Div. 1 Uffz. 25 Mann für Lager Flatow (R.A.D.-Lager) 3.Div. 1 Uffz. 20 Mann für Lager Dt.Krone (H.V.H.A.) 32.Div. 1 Uffz. 20 Mann für Lager Hammerstein (H.St.O.V.) St.O.Ä. Stolp 1 Uffz. 10 Mann für Lager Lauenburg (Flachsfabrik) Stolp 1 Uffz. 20 Mann für Lager Bütow (Schützenhaus). Die zu kommandierenden Arbeitskräfte haben sich am 7.8.39 um 10.00 Uhr bei den Leitern der obigen Lager zu melden. 2.) Bewachung der Verpflegungslager. Für die Bewachung der Verpflegungslager sind verantwortlich: St.O.Ä. Schneidemühl für Verpflegungslager Flatow St.O.Ä. Stolp für Verpflegungslager Lauenburg St.O.Ä. Stolp für Verpflegungslager Bütow St.O.Ä. Belgard für Verpflegungslager Falkenburg St.O.Ä. Arnswalde für Verpflegungslager Arnswalde. Die Art der Bewachung wird den St.O.Ä.überlassen. Im Falle einer militärischen Wachgestellung sind solche Arbeitskräfte heranzuziehen, die im Mob- oder X-fall im Standort zurückbleiben. 3.) Unterbringung und Verpflegung. Die nach Flatow kommandierten Arbeitskräfte werden auf Selbstverpflegung angewiesen. Unterbringung nach dem Wehrleistungsgesetz. Abrechnung durch H.V.H.A.Dt.Krone. Die nach Lauenburg und Bütow kommandierten Arbeitskräfte sind nach dem Wehrleistungsgesetz unterzubringen und zu verpflegen. Abrechnung durch H.V.H.A. Stolp für Lauenburg, H.V.A. Neustettin für Bütow. Unterbringung und Verpflegung der nach Dt.Krone und Hammerstein kommandierten Arbeiter regelt der St.O.Ä.Dt.Krone der Kommandant des Tr.Üb.Pl.Hammerstein. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 3.August.1939 (Wehrkreiskommando II) Abt Id Nr.3649/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt Ia/Grz./Id Nr.3224/39 g.Kdos.v.20.7.1939. Betr.: Einsatz für Schanzarbeiten an der Ostgrenze, hier Üb.Str.Bau Batl.580. 1.) Zur Durchführung von Aufgaben, die bei Abgang der Bezugsverfügung dem Gen.Kdo.II.A.L. noch nicht bekannt waren, ist die Verlegung des Üb.Str.Bau Batl.580 von Gr.Born Westfalenhof auf den Tr.Üb.Platz Hammerstein notwendig geworden. 2.) Üb.Str.Bau Batl.580 wird daher vom 9.8.1939 bis auf weiteren Befehl auf den Tr.Üb.PLatz Hammerstein verlegt (3.8.1939 durch Fernschreiben an W.K.VI fernmündl. an Kdtr.Gr.Born und Hammerstein voraus). 3.) Transport-Kdtr. Frankfurt/Oder hat für die Ausladung am 9,8,1939 in Hammerstein folgende Zeiten mitgeteilt: Stab, 1.u.2.Komp. : 8.02 Uhr 3. und 4.Komp. : 13.52 Uhr Gerätestaffel : 12.22 Uhr 4.) Gen.Kdo.VI.A.K. wird gebeten, für die Verlegung des Üb.Str.Bau Batl.580 nach Hammerstein das Weitere zu veranlassen. 5.) Hinsichtlich der Versorgung wird Üb.Str.Bau Batl.580 auf die in Hammerstein für 4.u.5./Kw.Trsp.Regt.602 vorbereiteten Einrichtungen ángewiesen. Die für Üb.4.u.5./Kw.Trsp.Regt.602 gegebenen Anordnungen gelten für Üb.Str.Bau Batl.580 sinngemäß. 6.) Im übrigen behält die Bezugsverfügung Gültigkeit. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 4.August 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.Id Nr.3698/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/Grz./Id Nr.3212/39 g.Kdos.v.20.7.39 Betr.: Einsatz zu Befestigungsarbeiten an der Ostgrenze. Im Nachgang zur Bez.Vfg.wird angeordnet, daß nachstehende Übungsverbände mit der Mobkartenausstattung B ins Übungsgelände auszurücken haben. Üb.Kartenstelle 402 Üb.Kradmeldezug 402 Üb.Feldgend.Tr.402 Üb.Stab Korps-Nachsch.Führer 402 Üb.kl.Kw.Kol. 1 u.2/402 Üb.gr.Kw.Kol.f.Betr.Stoff 402 Üb.Kw.Werkst.Zug 402. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Gr.Born, den 7 August 1939. Abt.Qu.Nr.3706/6/39 g.Kdos. Betr.: Eintreffen im Übungsgelände Nach Meldung des Wehrbezirkskommandos Hagen werden folgende Eintrefftage mitgeteilt: 1.) Üb.Str.Bau Batl.584: 9.8.39 früh 2.) Üb.Kr.Kw.Züge 1.-3./582: 12.8.39 früh. |
| Generalkommando II.Armeekorps Gr.Born, den 7 August 1939. Abt.Qu.Nr.3709/4/39 g.Kdos. Betr.: Eintreffen im Übungsgelände Nach Meldung des Wehrmeldeamtes Gelsenkirchen wird als Eintrefftag des Üb.Str.Bau Batl.580 der 9.8.39 mitgeteilt. |
| Oberkommando des Heeres
Berlin, den 9.August 1939 Az.: 12 Nr.: AHA 3335/39 g.St.A.N. Betr.: K.St.N. des Gen.Kdos. und des Gen.Kdo.(mot) An Wehrkreiskommando II Mit Rücksicht auf die erweiterten Aufgaben der Gen.Kdo.(mot) wird die erst für den 1.3.40 vorgesehene Einteilung von 1 Feuerwerker 1 Schirrmeister (Fz) schon jetzt genehmigt, sofern dies ohne Beeinträchtigung der Mob.-Bereitschaft möglich ist. Eine Änderung der K.St.N. Nr.12 vom 1.10.37 und Nr.15 vom 1.10.38 erfolgt nicht. Die Aurüstung ist überplanmässig sicherzustellen. Stellv.Generalkommando II.A.K. Stettin, den 2.September 1939 Ib/W.u.G.Nr.362/39 geh. Betr.: Zuteilung eines Schirrmeisters (Fz) An Korpskommando II Abdruck zur Kenntnis. Die Schirrmeister (Fz)=Stelle wird durch den Schirrmeister Steike besetzt. Die Zuteilung des Feuerwerkers kann wegen Mangel an Personal nicht erfolgen. |
| Abteilung IVb
Gr.Born, den 11.August 1939 Ab Abteilung Qu. In der Verfügung betr.Sanitätswesen streiche alle Krankenhäuser in Jastrow und Falkenburg und setze für Jastrow "Heeres-Standortlazarett Gr.Born", für Falkenburg "Krankensammelstelle Tempelburg und Kreiskrankenhaus Dramburg". Begründung: Die Krankenhäuser Jastrow und Falkenburg existieren nicht mehr. Krankensammelstellen werden eingerichtet in: Tempelburg, Barkenfelde, Flatow Entgiftungsgeräte werden gelagter in: Bütow (1) Schlochau (1) Flatow (2) Hammerstein (9) Jastrow (1) Die ärztliche Versorgung in den Zivilkrankenhäusern ist sichergestelle worden durch die Belassung der jetzt tätigen Ärzte. |
| Generalkommando II.Armeekorps Der Kommandant des Hauptquartiers Tr.Üb.Pl.Gross Born, den 11.8.39. Betr.: Fahrten nach Ausserhalb. 1.) Bei den zum Teil längeren Tagesfahrten, die die verschiedenen Herren unternehmen, ist es vorgekommen, dass ein Fahrer drei Tage hintereinander kein Mittagessen bekommen hat.- Die die Wagen über Mittag benutzenden Herr werden gebeten, entweder daür Sorge zu tragen, dass die Fahrer Mittah erhalten oder dieselben mit einer entsprechenden Bescheinigung versehen, nach Schluss der Fahrt zu Oberzahlmeister Kistner - Leutnants - Baracke 10, Zimmer 20 - zu schicken, um dort den für MIttagsselbstverpflegung zuständigen Satz von RM 1.50 in Eomfang zu nehmen. 2.) Es wird gebeten, die Wagenbestellungen für die Dienstfahrten nach Möglichkeit schon am Vorabend der Fahrbereitschaft - Telefon Nr.836- aufzugeben sowie das Ziel und ungefähre Dauer der Fahrt. |
| Üb.Stab 581 (A.N.F.)
14.August 1939 An das Gen.Kdo.II.A.K., Gr.Born Es wird gemeldet, dass alle gemäss Gen.Kdo.II.A.K.Abtlg.Ia/Grz./Id Akte Ostgr.Nr.3224/39 g.Kdos.unterstellten Verbände eingetroffen sind. |
| II./602 Generalkommando II.A.K. Grossborn - Westfalenhof, den 16.8.39. Marschbefehl Nr.4 ================= 1. Nach Anweisung des II.A.K. sind am 17. und 18.8.39 auf Anforderung des Bau-Batl. je Kompanie 3 Züge zur Verfügung zu stellen. 2. Am Freitag, den 18.8.39 abends wird der Materialtransport endgültig eingestellt. 3. Am Sonnabend, den 19.8.39 können auf Anfordern Fahrzeuge zum Mannschaftstransport, nicht zum Materialtransport zur Verfügun gestellt werden. Mit diesen Arbeiten ist die Tätigkeit der Abteilung auf den Baustellen beendet. 4. Die Kompanien beginnen am 18.8.39 mit der Montage der Aufbauten und die Fahrzeuge sind bis Sonntag, den 20.8.39 abends fahrbereit. Kleine Restarbeiten können am Montag, den 21.8.39 erledigt werden. 5. Sonntagsruhe ist nur soweit zu gewähren, als dies die notwendigen Arbeiten gestatten. |
| Quartiermeister
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, 16.8.39. II.A.K. Bis 18.8.39 abends wird Durchführung folgender Massnahmen gebeten.: IVa 1.) Endgültige Einlagerung A.V.L.Bütow abschliessen. Meldung einfordern. 2.) Bevorratung der Verpfl.Ausg.Stellen für A- und Y-Bewegung abschliessen. 3.) Abschluss der Einlagerung der 2 Tagessätze in Dt.Krone, Gr.Born und Neustettin. 4.) Frage der Bewachung der A.V.L., 5.) Kalendermässig festlegen: a) Anordnungen an A.V.L.´s b) " an Verpfl.Ausg.Stellen, Empfangszeiten, Empfänger usw. c) Übergabe der A.V.L. am Y-2.Tag an A.O.K. IVb 6.) Abschluss der Auslagerung der E-Geräte bis 18.8.39 und zwar a) je 2 in Flatow und Schlochau b) je 1 in Hammerstein und Bütow je 1 c) in Hammerstein = 8 7.) Frage der Räumung von Lazaretten, Krankenhäusern. 8.) Absendung von E-GEräten nach Meseritz und Züllichau. 9.) Aufstellung von 6 Döcker Baracken in Gr.Born (Linde). 10.) Kalendermässig festlegen a) Anweisung an Kr.S.St.Barkenfelde, Flatow und Tempelburg b) Räumung von Krankenhäusern in Verbindung mit IVb Stettin c) Anweisung an Heereslazarette, dass mit Aufnahme zu rehnen ist. Anordnungen über Abschub (nach Kolberg pp.) d) Aufbau der E-GEräte in Flatow, Schlochau und Hammerstein (=1) und Bütow am X-1.Tag. IVc 11.) Einrichtung der behelfsmässigen Pferdesammelplätze in Krojanke, Pottlitz und Lupow abschliesen. 12.) Einrichtung behelfsm.Pf.S.Pl.Gr.Born (Westfalenhof) überprüfen. Wieviel Pferdeleger sind vorgesehen. Dabei Verpfl.regeln. 13.) kalendermässig festlegen: a) Befehl über endgültige Einrichtung der Pf.S.Pl. zu verst.12 und 13. Anbringen von Wegweisern pp. b) Vorbereitung von Aushilfsmassnahmen für Abschub von Pferden von der Truppe. c) Befehl an Vet.Zweigpark Dt.Krone. d) Verbleib Pf.S.Stelle Hammerstein? WuG 14.) Einlagerung für Pz.Abt.Hammerstein bis 18.8. fertig. 15.) Lagerung Baumaterial Lind und Buchholz bis 18.8. fertig. 16.) Meldung am 19.8. mittags, was noch im A.M.L.fehlt? 17.) Kalendermässig festlegen: a) Gerätesammelstellen Dt.Krone, Hammerstein u.Westfalenhof ab 1.A-Tag besetzen. b) Besetzen der A.M.L. verstärkte Bewachung, Luftschutz. Kf. 18.) Abschluss der Verlegungen der K.T.L. 19.) Friedensmässige Versorgung sicherstellen für Z-Verbände. 20.) Sofort Sperren der befohlenen Mengen in den M.T.L. 21.) Kalendermässig festlegen: a) Befehl an die M.T.L. von wann ab, was empfangen wird. Trennen nach A- und Y-Bewegung. Für Stettin und Stargard durch Maj.v.Estorff " Belgard durch A.Nachr.Rgt.537 (Bad Polzin). b) Befehl über Besetzen der Betr.Stoff Ausg.Stellen. c) Festlegen was ausserdem noch gesperrt werden kann. Feldpost 22.) Übergabe der Listen in Stettin durch Hptm.Rieck (nachfragen). 23.) Mitteilung an die Abholpostanstalten. 24.) Sonstige Anordnungen. O2 25.) Aufstellen eiens Merkblattes über Verkehrsregelung in Feindesland. 26.) Kalendermässige Festlegen der zu treffenden Massnahmen. |
| Generalkommando
II.Armeekorps Tr.Üb.Pl.Gr.Born,
den 17.August 1939. Ia Nr. /39 1) Zur Sicherstellung schneller Befehlsübermittlung für die umfangreichen Übungsvorhaben wird ab 18.8.39 ein Offizier vom Dienst bestimmt. Bei Durchgabe wichtiger Befehle ist Obstlt.Böhme, Wohnung Haus des Gen.Kdos., App.418 zu benachrichtigen. 2) Die Tätigkeit des Offz.v.Dienst läuft von 21.00 - 21.00 Uhr. Während der Mahlzeiten hat er sich durch einen anderen Offizier vertreten zu lassen. 3) Der Offizier vom Dienst muss jederzeit fernmündl. an einem postberechtigten Fernsprechanschluss zu erreichen sein. Bei Antritt seines Dienstes hat er seine Zimmernummer an die Auskunft in der Geschäftszimmerbaracke, seine Anschlussnummer an die Vermittlung fernmündl.durchzugeben. Verlässt er seinen Fernsprechapparat, so ist dies unter Angabe seines Aufenthaltortes und seiner neuen Anschlussnummer mitzuteilen an: a) Vermittlung b) der Auskunft in der Geschäftszimmerbaracke. 4) Während der Nacht ruht der Offz.v.Dienst in dem Zimmer Nr.35 der Geschäftszimmerbaracke. Der Kommandant des Hauptquartiers veranlasst die Aufstellung eines Bettes in dem Zimmer Nr.35 der Geschäftszimmerbaracke. 5) Als Offizier v.Dienst wird eingeteilt am: 18./19.8 Obltn.Ribbentrop 19./20.8. Rittm.Pretzell 20./21.8. Hauptmann von Bila 21./22.8. " von Rohland 22./23.8. " von Ruhmor 23./24.8. " Estor |
| Gen.Kdo.II.A.K. Ü b u n g e n. Bäckerei-Komp(E)581 und Feldwerkstatt 584 am 17. u. 18.August 1939. Bäck.Komp.581: Befehl: Verlegung nach Bärwalde, nimmt um 6 Uhr Betrieb auf. Weitere Befehle in Bärwalde. Annahme in Feindesland. Gedachter Verlauf: 1.00 Abmarsch in Falkenburg 1.00 - 3.00 Marsch über Tempelburg nach Bärwalde 3.00 in Bärwalde 6.00 Fertig eingerichtet in Bärwalde. bis 8.00 Backen ab 8.00 Schlussbesprechung und einpacken. ca. 11.00 Abrücken. Marsch nach Falkenburg über Tempelburg. 13.00 Ankunft Falkenburg. Feldwerskatt 584. Befehl: Verlegung nach Tempelburg. Betriebsbereitschaft 5.00 Uhr. Weitere Befehle in Tempelburg. Annahme in Feindesland. Gedachter Verlauf: ca. 23.00 Abmarsch in Dramburg etwa 1.00 durch Falkenburg. etwa 3.00 in Tempelburg. 5.00 Betriebsbereit in Tempelburg (Posten auf dem Markt) zur Einweisung) 7.00 Rückmarsch über Falkenburg nach Dramburg. etwa 11.30 in Dramburg. Einsatz von Feldgendarmerie. Im Einvernehmen mit dem Kdt.d.rückw.Armee-Gebietes erfolgt folgender Einsatz: Dramburg: 17.8. 23.00 Uhr und 18.8. zwischen 11 und 12 Uhr Falkenburg: 18.8. 0.30 - 1.30 Uhr, 9.30 - 10.30 Uhr und 12.00 - 14.00 Uhr. Tempelburg: 18.8. 2.00 - 4.00 Uhr und 7.00 - 12.00 Uhr. Bärwalde: 18.8. 2.00- 3.30 Uhr und 10.30 - 12.00 Uhr. |
| Generalkommando
II.Armeekorps Tr.Üb.Pl.Gr.Born,
den 18.August 1939. Ia Nr.14/39 Betr.: A-Bewegung 1) II./Kw.Transp.Rgt.602 hat am 3.A-Tag die Mannschaften des Strassenbaubatls.580 vom Tr.Üb.Pl.Hammerstein in den neuen Unterkunftsraum Pinnow - Burzen - Hasenfier zu befördern. Marschstrasse: Hammerstein - Trabahn - Lottin - Ratzebuhr - Burzen. Ratzebuhr muss von allen Teilen bis 11.00 Uhr durchschritten sein. 2) II./Kw.Transport Regt.602 hat hierzu 1 Komp.bis 3.A-Tag morgens in Hammerstein zu belassen. Die Komp.erreicht am 3.A-Tag nach dem Transport des Strassenbaubatls.580 über Zippnow - Gr.Born - Tempelburg ihren neuen Unterkunftsraum südostw.Tempelburg. 3) Näheres ist mit Strassenbaubatl.580 unmittelbar zu regeln. |
| Befestigungsstab Küddowtal
z.Zt.Hannover, 19.8.39 O.Qu. Nr.1/39 / g.Kdos. Besondere Anordnung für die Versorgung für die Zeit vom Y - 2 Tag bis Y - Vor- tag (einschl.) - Versammlung - 1.) Die Regelung auf den einzelnen Versorgungseinheiten ist aus Anl.1 ersichtlich. 2.) In den angegebenen V.A.Stellen und Betr.St.Ausgabestellen ist so viel zu empfangen, daß die Truppe ab Y - Tag 0.00 Uhr verfügt: a) über eine volle 1.Verpfl.-Ausstattung (3 Tagessätze) einschl.eiserne Portionen und Rationen sowie Sonderausstattung b) Über eine volle 1.Betr.Stoff-Ausstattung. Dem Befestigungsstab Ostpommern werden ab Y - 2 Tag 18.00 Uhr aus dem M.T.-Lager Gr.Born (Steinforth) ausserdem 350 cbm Betriebsstoff I in E.B. zur Verfügung gestellt, die zur Ergänzung des Betriebsstoffverbrauches von der Bereitstellung 2 bis zur Versammlung zu verwenden sind. 3.) Zuteilung von Kolonnen: a) Von der Übungs-II./Kw.Tr.Abt.602 werden für Nachschubzwecke bis auf weiteres unterstellt: 1) dem Befestigungsstab Ostpommern: 1 Zug 10.Kp. ohne 1 Gruppe: Er hat sich am Y-2 Tag 20.00 Uhr beim Befestigungsstab Ostpommern (Qu.) in Gr.Born, Lager Linde, zu melden, 2) dem Befestigungsstab Netze: 1 Gruppe 10./Kw.Tr.Rgt.602. Eintreffen Y-Tag 0.00 Uhr auf Strasse Lanken - Linde Anfang b.Gut Linde. Der Führer dieser Gruppe ist bereits eingewiesen, bei dem er sich zu melden hat. b) von der Übg.-II./Kw.Tr.Abt.602 werden für die Durchführung eines Truppentransports dem Befestigungsstab Grenzmark befristet unterstellt: 1) 1 Kompanie: Eintreffen ym Y-2Tag 18.00 Uhr auf Strasse Arnsfelde - Schneidemühl mit Anfang in Gr.Wittenberg. 2) 1 Kompanie: Eintreffen am Y-Tag 0.00 Uhr auf Strasse Jastrow - Flatow mit Anfang an der Abzweigung zum Bad 4 km südostw.Jastrow. Die Führer zu b) 1) und 2) sind vom Befestigungsstab Grenzmark bereits unterrichtet, bei wem sie sich zu melden haben. Sobald die Kolonnen ihren Auftrag nach b) 1) und 2) ausgeführt haben sind sie sofort nach Tempelburg zu entlassen, wo sie wieder dem Führer Übgs.II./Kw.Tr.Abt.602 unterstellt werden und dem sie das Eintreffen zu melden haben. 4.) Ordnungsdienst. Übgs.-Kdt.r.A.580 ist ab Y-2 Tag 18.00 Uhr mit Verkehrsregelung und Ordnungsdienst beauftragt worden: a) auf der Straße Dramburg, Falkenburg, Tempelburg, Dt.Krone, Jastrow, Landeck, besonders Dt.Krone. b) während des Marsches des verstärkten I.R.90 von Dt.Krone über Jastrow - Landeck bis zum Strassenkreuz 5km nordostw.Landeck von Y-2 Tag 23.00 Uhr bis Y-1 Tag 0.30 Uhr. c) Während des Marsches der südlichen Marschgruppe der 2.Div.(mot) auf der Strasse Dramburg, Falkenburg, Tempelburg vom Y-2 Tag 20.30 bis Y-1 Tag 2.30 Uhr. d) während des Marsches der mittleren Marschgruppe der 2.Div.(mot) von Y-2 von 22.00 Uhr bis Y-1 Tag 3.00 Uhr durch Bad Polzin. e) während des Marsches der Gruppe rückw.Dienste der Armee auf Strasse Falkenburg, Tempelburg, Machlin, Dt.Krone, Freudenfier, Ratzebuhr am Y-2 Tag von 19.00 bis 22.30 Uhr. Während der Marschbewegungen zu b) - e) hat auf diesen Strassen jeder übrige Verkehr zu unterbleiben. 5.) Sanitätswesen. a) Zuteilung von San.Offiziere. Von der Übungs-Krankentransportabteilung 581 werden am Y-Vortag 8 San.Offz.zum Befestigungsstab Netze als Btl.- und Hilfsärzte kommandier. Meldung von je 4 San.Offz. am Y-Vortag 17.00 Uhr in Krojanke, Deutsches Haus und Dt.Krone, Dienstgebäude, Adolf Hitlerstr.14. Nach Eintreffen der mob.mässig zugeteilten San.Offz. treten die oben angegebenen 8 San.Offz. zur Übgs.-Kr.Tr.-Abt.581 zurück. Unterkunft dr Übgs.-Kr.Tr.Abt.581 ist beim Befestigungsstab Küddowtal (Leitender San.Offz.) zu erfragen. b) Dem Befestigungsstab Netze wird ab Y-1 Tag eine Gruppe (5 Kr.Kw.) des Übgs.-Kr.Kw.Zuges 2./582 unterstellt. Melden am Y-Vortag 17.00 Uhr beim Befestigungsstab Netze in Krojanke (Leitender San.Offz.). 6.) Veterinärwesen. Ab Y-Tab 18.00 Uhr sind folgende behelfsmässige Pferdesammelplätze des Befestigungsstabes Küddowtal eingerichtet: in Krojanke für Befestigungsstab Netze, in Pottlitz (15km ostw.Stolp) für Befestigungsstab Grenzmark in Lupow (27km ostw.Stolp) für Befestigungsstab Leba. 7.) Postversorgung ab Y-2 Tag. a) Postleitstelle Stettin. b) Abholpostanstalten: für Befestigungsstab Küddowtal Jastrow " " Grenzmark Flatow und Dt.Krone " " Netze Krojanke, Schneidemühl, Arnswalde, Königsberg " " Ostpommern Gr.Born-Linde, Gr.Born-Westf.´hof, Hammerstein " " Leba Stolp, Bütow, Lauenburg, " Heeresgruppenkommando 1 Bad Polzin. 8.) Befestigungsstäbe Grenzmark, Ostpommern, Netze und Leba, Truppenteile des Befestigungsstabes Küddowtal melden bis Y-Vortag 12.00 Uhr die Ausfälle nach Anl.2, die während der Schanzbewegung und der A-Bewegung stattgefunden haben und nicht ergänzt werden konnten. H.Gru.Kdo.1 wird um entsprechende Mitteilung gebeten. 9.) Befestigungsstab Küddowtal (O.Qu.) ab Y-2 Tag in Jastrow, Aufbauschule. Hierhin bis Y-2 Tag 20.00 Uhr Befehlsempfänger gem.Anl.3. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939. Abt.Qu.Nr.246/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung ======================================== der Korpstruppen des II.A.K. während der Y-Bewegung. ==================================================== 1.) Allgemeines. a) Die Versorgung der Korpstruppen (s.Verteiler) des II.A.K. während der Y-Bewegung erfolgt für die bereits während des Schanzeinsatzes des II.A.K. unterstellten Verbände friedensmässig wie bisher, für die übrigen Verbände wie in der A-Bewegung. b) Beim Abschluss der Y-Bewegung müssen auf allen Versorgungsgebieten die 1.Ausstattung voll vorhanden sein. (Durch Stichproben nachprüfen!). 2.) Munitionswesen. a) Ausgabe der scharfen Taschenmunition hat erst am Y-1.Tag zu erfolgen. b) Alle übrige Munition ist auf den für ihre Mitführung bestimmten Kraftfahrzeugen beweglich bereitzuhalten. 3.) Verwaltungswesen. a) Verpfl.Ausg.Stelle: Schrotz (10km südostw.Dtsch.Krone) Empfangszeiten am Y-2.Tag für Y-1.Tag: Artl.Kdr.2 10.00 - 10.30 Uhr II./A.R.38 10.00 - 10.30 " s.Art.Abt.(mot)604 10.30 - 11.00 " N.A.42 11.00 - 11.30 " Pi.Batl.(mot)627 11.30 - 12.00 " Br.Kol.B(mot)1.u.2./402 11.30 - 12.00 " I./Flak-Lehr.Regt. 12.00 - 13.00 " b) Verpfl.Ausg.Stelle der 3.I.D. Blankenfelde (3km südsüdwestl.Flatow) le.Str.Bau Batl.604, Empfangszeit Y-2.Tag 11.00 Uhr. c) Verpfl.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof): 3.(H)/Aufkl.Gr.21, Empfangszeit ab 17.00 Uhr, falls erforderlich auch Y-1.Tag 9.00 Uhr. d) Da am Y-Tage mit Zuführung der Feldküchen unter Umständen erst in den Abendstunden gerechnet werden muss, wird anheimgestellt, die Abendportionen für den Y-Tag bereits bei Ausgabe der Morgenkost an die Truppe auszugeben. Es ist Vorsorge zu treffen, dass die eisernen Portionen am X-Tage nicht angebraucht werden. 4.) Sanitätswesen. Abschub von Kranken und Verletzten hat nach Städt.Krankenhaus Dtsch.Krone bezw.Kr.Revier Dtsch.Krone zu erfolgen, für le.Str.Bau Batl.604 nach H.Laz Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). 5.) Kraftfahrwesen. A.Betriebsstoff. Es empfangen am Y- 2-Tag und Y - 1.Tag: a) Artl.Kdr.2 um 13.00 Uhr ) II./A.R.38 " 8.00 - 9.00 " ) Betr.Stoff N.A.42 " 18.00 - 19.00 " ) Ausg.Stelle Dt.Krone Br.Kol.B(mot) 1.u.2./402 " 10.00 - 11.00 " ) (Fest.Pi.Stab 4) le.Str.Bau Batl.604 " 17.00 - 17.30 " ) b) s.Artl.Abt.604 nach Eintreffen in Schneidemühl ) Pi.Batl.(mot)627 um 9.00 - 10.00 Uhr ) Betr.Stoff I./Flak Lehr.Regt. Empfangszeiten bestimmt ) Ausg.Stelle Schneidemühl I./Flak Lehr.Rgt. ) (14./I.R.96) c) 3.(H)/Aufkl.Gr.21 nach Eintreffen Betr.Stoff Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof). B. Instandsetzungen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass bei Abschluss der Y-Bewegung möglichst alle Kfze.sich in betriebsfertigem Zustand bei der Truppe befinden. Kfze., deren Instandsetzung bei der Truppe oder privaten Firmen bis Abschluss der Y-Bewegung nicht möglich ist, sind entweder an die Gerätesammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) bezw.an Feldwerkstatt 584 (Falkenburg) abzuschieben. 6.) Gerätwesen. Beschädigtes Gerät, dessen Instandsetzung bei der Truppe nicht möglich ist, ist nach Gerätesammelstelle Dtsch.Krone (Nebenmunitionsanstalt) abzuschieben. 7.) Ordnungsdienst. Durch Feldgend.Tr.402 wird der Ordnungsdienst in Schneidemühl und Schrotz durchgeführt. 8.) Feldpost. Die Bestimmungen für die A-Bewegung gelten auch für die Y-Bewegung. Ab Y-Tag erfolgt voraussichtlich Überleitung auf das Feldpostnummernverfahren. Die erforderlichen Massnahmen hierzu sind durch die Truppenteile vorzubereiten. (Nachprüfen, ob Umschläge mit den Feldpostnummern vorhanden sind). Über Durchführung des Feldpostnummernverfahrens folgen Befehle. 9.) Meldungen. Am Y-Vortag bis 20.00 Uhr an Gen.Kdo.II.A.K. a) Gefechts- und Verpflegungsstärken (getrennt) b) Vollzähligkeit der 1.Ausstattung auf allen Gebieten. c) Krankennachweisung nach dem Stande von Y-Vortage 10.00 Uhr. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939 Abt.Qu.Nr. 245/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung ======================================== der 3.und 32.I.D. während der Y-Bewegung. ======================================== 1.) Allgemeines. a) Die Versorgung der 3. u.32.I.D. während der Y-Bewegung wird friedensmäßig wie in der A-Bewegung durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Anordnungen sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Ausgabe dieser Anordnungen an die Truppe hat erst zu erfolgen, wenn die taktischen Befehle für die Durchführung der Y-Bewegung gegeben werden. b) Beim Abschluß der Y-Bewegung müssen auf allen Versorgungsgebieten die ersten Ausstattungen voll vorhanden sein. (Durch Stichproben nachprüfen lassen). c) Es werden während der Y-Bewegung auf Verpfl.Empfang angewiesen bei aa) 3.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Blankenfelde): le.Str.Bau Batl.604 (Empfangszeit Y-2.Tag 11.00 Uhr) -Stab Gen.Kdo.II.A.K.- (handschriftlich), Kr.S.St.Flatow bb) 32.I.D. (Verpfl.Ausg.St.Radawnitz): Kr.S.St.Barkenfelde. 2.) Munitionswesen. a) Ausgabe der scharfen Taschenmunition ist durch 3.u.32.I.D.zu regeln. b) Alle übrigen Munition ist auf den für ihre Mitführung bestimmten Kw.-Kolonnen, Gefechtsfahrzeugen usw. beweglich bereitzuhalten. 3.) Verwaltunsgwesen. a) Div.Verpfl.Ausg.Stelle: aa) 3.I.D. : Blankenfelde 32.I.D. : Radawnitz. b) Da am Y-Tag mit Zuführung der Feldküchen unter Umständen erst in den Abendstunden gerechnet werden muss, wird anheimgestellt die Abendportion für den Y-Tag bereits bei Ausgabe der Morgenkost an die Truppe auszugeben. Es ist Vorsorge zu treffen, dass die eisernen Portionen am Y-Tage nicht angebraucht werden. 4.) Sanitätswesen. Abschub von Kranken und Verletzten nach Kr.S.St.Flatow und H.Laz.Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde). 5.) Veterinärwesen. Erkrankte Pferde, die nicht bei der Vet.Komp.behandelt werden können und die Beweglichkeit der Vet.Komp.behindern, sind nach Pf.S.Platz Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) abzuschieben. 6.) Kraftfahrwesen. a) Betriebsstoffversorgung. Die Versorgung mit Betriebsstoff erfolgt friedensmässig und zwar für aa) 3.I.D. : je zur Hälfte bei Betr.St.Ausg.St.Schneidemühl (14./I.R.96) u.Fest.Pi.St.4 Dt.Krone. bb) 32.I.D. : Betriebsstoffausgabestelle Tr.Üb.Pl.Hammerstein. Bei Abschluss der Y-Bewegung muss die erste Ausstattung an Betriebsstoff voll vorhanden sein. b) Instandsetzungen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass bei Abschluss der Y-Bewegung möglichst aller Kfze.sich im betriebsfertigen Zustand bei der Truppe befinden. Kfze. deren Instandetzung bei 3. u.32.I.D. nicht möglich ist, sind entweder an die Gerätsammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) bezw. an Feldwerkstatt 584 (Falkenburg) abzuschieben. 7.) Gerätewesen. Beschädigtes Gerät, dessen Instandsetzung bei 3.u.32.I.D. nich möglich ist, ist nach Gerätesammelstelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Kdtr.Lager Westfalenhof) abzuschieben. 8.) Feldpost. Die Bestimmungen für die A-Bewegung gelten auch für die Y-Bewegung. Ab Y-Tag erfolgt voraussichtlich Überleitung auf das Feldpostnummernverfahren. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind durch 3.u.32.I.D. vorzubereiten. Bis zum erfolgten Einsatz der Feldpostdienste muß mit Postsperre gerechnet werden. 9.) Ordnungsdienst. 3.u.32.I.D. führen den Ordnungsdienst und die Verkehrsregelung in ihren Bereitstellungsräumen durch 3.I.D. versieht den Ordnungsdienst in Flatow. Bei 32.I.D. ist die Verkehrsregelung in den Orten Linde, Tsanken und Gurzen wichtig. 10.)Meldungen. Am Y-Vortag bis 20.00 Uhr an Gen.Kdo.II.A.K. a) Gefechts- und Verpflegungsstärken (getrennt) b) Vollzähligkeit der 1.Ausstattung auf allen Gebieten. c) Krankennachweisung nach dem Stande von Y-Vortage 10.00 Uhr. d) Pferdekrankennachweisung nach dem Stande vom Y-Vortag 10.00 Uhr. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939 Abt.Qu.Nr. 275/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Qu Nr.4/39 g.v.9.8.1939 Betr.: Merkblatt über Verkehrsregelung. Anliegend wird ein weiteres Merkblatt über Verkehrsregelung übersandt. Generalkommando II.Armeekorps Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den __.Aug.1939 Abt.Qu. 2.Merkbatt über Verkehrsregelung. 1.) Keine Anhäufung nicht unmittelbar zum Kampf benötigter Kfz.in der Kampfzone. Die Schnelligkeit der Kfz.gestattet rasches Vorziehen, daher möglichst lange und weit zurückhalten. Zum Vorziehen möglichst verkehrsarme Zeiten ausnutzen oder Strassen vorher freimachen. Mit Kfz. nicht bis in die vordere Linie vorfahren! In Deckung halten. 2.) Keine Rasten in Ortschaften und anderen Engen. Besonders nicht im Bereich fdl.Artl.Wirkung. 3.) Nach Überschreiten der Reichsgrenze a) rasche Aufräumung und Wiederherstellung gesperrter Strassen und Wege. Schwerpunktbildung beim Einsatz von Arbeitskräften, b) Erkundung und evtl.Verstärkung von Brücken, c) Anbringung von Ortstafeln (Bezeichnung nach Karte 1:100 000, bei Doppelangabe deutsche Namen), d) Anbringung von Wegweisern und Schildern "rechts fahren!" besonders in Ortschaften, vor Brücken, unübersichtlichen Strassenstücken (Kurven) und vor Engen nach Anordnung der Divisionen, e) Bezeichnung von Wegkreuzen, Einmündungen und Kurven (Warnzeichen), f) weiße Trennstriche auf Straßenmitte in Kurven, über Anhöhen und in Abzweigungen in Ortschaften. Von den Truppenteilen sind diese Maßnahmen nur soweit durchzuführen, wie sie von ihnen zur Abwicklung ihres Verkehrs benötigt werden. Zur Vervollkommnung der Arbeiten werden besondere Kräfte eingesetzt werden. 4.) Der Zivilverkehr mit Kfz. im Operationsgebiet wird gedrosselt oder auf unbelegte Strasse umgeleitet werden. Fahrberechtigung haben nur Angehörige lebwenswichtiger Berufe und Betriebe mit einem von der Polizeistelle des Wohnortes ausgestellten und gestempelten roten Ausweis. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Tr.Üb.Pl.Gr.Born, den 19.Aug.1939 Abt.Qu.Nr. 278/39 g.Kdos. Besondere Anordnungen für die Versorgung ======================================== des Stabes II.A.K. und die rückw.Dienste ======================================== 1.) Allgemeines. a) Die Versorgung erfolgt friedensmäßig wie bisher während der A-Bewegung. b) Beim Abschluß der Y-Bewegung müssen die ersten Ausstattungen auf allen Gebieten vollzählig vorhanden sein. 2.) Munitionswesen. a) Ausgabe der Taschenmunition hat erst am Y-1.Tag zu erfolgen. b) Alle übrige Munition ist auf den für ihre Mitführung bestimmten Kraftfahrzeugen beweglich bereitzuhalten. 3.) Verwaltungswesen. a) Verpfl.Ausg.Stelle: Blankenfelde (3km südl.Flatow) für Stab Gen.Kdo.II.A.K. (einschl.Kartenstelle(mot), Kradmeldezug) Empfangszeit nach Vereinbarung mit 3.I.D. (Flatow). b) Verpfl.Ausg.Stelle Schrotz (10km südostw.Dtsch.Krone) für Korpsnachschubführer 402 (mit unterstellten rückw.Diensten) und Feldgend.Tr.402 Empfangszeit: 14.00 - 15.00 Uhr. c) Da am Y-Tage mit Zuführung der Feldküchen unter Umständen erst in den Abendstunden gerechnet werden muß, wird anheimgestellt, die Abendportion für den Y-Tag bereits bei Ausgabe der Morgenkost an die Truppe auszugeben. Es ist Vorsorge zu treffen, daß die eisernen Portionen am Y-Tage nicht angebraucht werden. 4.) Sanitätswesen. Abschub von Kranken und Verletzten nach Kr.S.Stelle Flatow bezw.Städt.Krankenhaus oder Kr.Revier Dtsch.Krone. 5.) Kraftfahrwesen. A. Betriebsstoff. Es empfangen in der Betr.St.Ausg.Stelle Dtsch.Krone (Fest.Pi.St.4) am Y-2.Tage und Y-1.Tag a) Stab Gen.Kdo.II.A.K. (Mit Kartenstelle (mot) und Kradmeldezug) Empfangszeiten jeweils nach Bestimmung Kdt.d.Hauptqu. b) Korpsnachschubführer (einschl.rückw.Dienste), Empfangszeit 9.00 - 10.00 Uhr c) Feldgend.Tr.402, Empfangszeiten nach Bestimmung Abt.Qu.Gen.Kdo.II.A.K. B. Instandsetzungen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass bei Abschluss der Y-Bewegung möglichst alle Kfze. sich in betriebsfähigem Zustand beim Stabe Gen.Kdo.II.A.K. und den rückw.Diensten II.A.K. befinden. Kfze., deren Instandsetzung beim Kw.Werkstattzug 402 oder privaten Firmen bei Abschluss der Y-Bewegung nicht möglich ist, sind an die Gerätesammelstelle Dtsch.Krone (Nebenmuna.Dt.Krone) abzuschieben. 6.) Ordnungsdienst. Feldgend.Tr.402 versieht den Ordnungsdienst in Schneidemühl, Schrotz und Flatow (hier zusammen mit 3.I.D.). 7.) Feldpost. Die Bestimmungen für die A-Bewegung gelten auch für die Y-Bewegung. Ab Y-Tag erfolgt voraussichtlich Überleitung auf das Feldpostnummernverfahren. Über Durchführung des Feldpostnummernverfahrens folgen Befehle. 8.) Meldungen. Am Y-Vortag bis 20.00 Uhr an Abt.Qu. durch Kdt.d.Hauptqu.und Korpsnachschubführer 402 a) Gefechts- und Verpflegungsstärken (getrennt), b) Vollzähligkeit der 1.Ausstattungen auf allen Gebieten, c) Krankennachweisung nach dem Stande von Y-Vortag 10.00 Uhr. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Dtsch.Krone, den 21.Aug.1939 Abt.Qu.Nr.287/39 g.Kdos. Bezug: mündl.Rücksprache zwischen Quartiermeister II.A.K. und Ib der 3.I.D. Betr.: Einsatz eines Ortskommandanten in Flatow. 1.) Für die Y-Bewegung wird zur Durchführung des Ordnungsdienstes (einschl.Verkehrsregelung) in Flatow der Kdr.der Pz.Abw.Abt.3 (Major Nadler) als Ortskdt. (Geschäftszimmer im Rathaus Flatow) eingesetzt. 2.) Ortskommandant Flatow nimmt nach näherer Anordnung der 3.I.D. ab Y-2.Tag 18.00 Uhr seine Tätigkeit auf. Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des Ortskommandanten Flatow wird durch Gen.Kdo.II.A.K. befohlen. 3.) An Ordnungsdiensten werden dem Ortskommandanten Flatow unterstellt: a) Feldgend.Tr.(mot) 3 (ohne 1 Gruppe) der 3.I.D. ) b) 1 Gruppe Feldgend.Tr.(mot)402 des II.A.K. ) Meldung am Y-2.Tag 16.00 Uhr Rathaus Flatow bei Major Nadler |
| Üb.Stab Korps Nachsch.Führ.402
Alt-Preussendorf, 21.8.39 39/39 geh.Kdos. Bezug: Dort.Abt.Ia Nr.10/39 v.14.8.39, u.diess.Nr.37/39 geh.Kdos.vom 19.8.39. Betr.: Verlegung des Korps Nachsch.Führ.402. An das Generalkommando II.A.K., Abt.Ia, Dt.Krone Meldung. Üb.Stab Korps Nachsch.Führ.402 meldet, dass die 3.Kw.Kol.für Betriebsstoff heute 9.00 Uhr in Dyck eingetroffen ist. Fernsprechanschluss: Arnsfelde Nr.39. |
| Generalkommando II.Armeekorps Der Kommandant des Hauptquartiers Dt.Krone, den 24.August 1939 S t a b s b e f e h l ! -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) Verlegung des H.-Quartiers am 25.8.39 morgens nach Flatow-Schule (neue Volksschule). Büros: II.Stock Bef., Chef, IIa, Ia, Ic, Nachr., Flak. I.Stock Qu, IVa, W.u.G., Kfz., IVb, IVc, Kdt., Registr., Fahrber., III, IVz, Kartenstelle Quartiere: Turnhalle der Schule (auf Stroh): Schreiber, Stabswache, KRadmeldezug, Ordonnanzen, Kartenstelle, Vermittlungstrupp, Verb.Kdo.Arko. Rote Schule (s.Skizze) (im Original vorhanden schlechte Qualität): 3.Nachr.Komp., Pak-Zug, Gend.Trupp Nachr.Abtlg.: Lindenhof-Buhmtal I./Flak-Lehr-Rgt.: Ost-Bahnhof Fahrzeuge parken auf Platz vor und hinter Zentralschule (Fliegerdeckung! - An Rändern aufstellen!) (Feldw.Warncke!) Offz.und Beamte: Bürgerquartiere nach bes.Liste durch Vorkommando. 2.) Vorkommando: Unteroffizier Gatzke - Schtz.Becken für Bürgerquartiere. Gefr.Gogalla (Inf.Stabswache) für beide Schulen. Inf.-Stabswache- Oberfeldw.Jahn beorgt Einrichtung der Räume und regelt Strohempfang. Am 24.8.39 voraus. - 3.) Beladung: sämtliche Fahrzeuge: 24.8.39 ab 19.00 Uhr, danach Aufstellung in 3 Staffeln (Feldw.Warncke.) 4.) Abmarsch: am 25.8.39 III.Staffel: 6.00 Uhr: Führer: O./Zahlm.Kistner - Vertreter: H.Feld.Arndt I.Staffel: 6.15 Uhr: Führer: Feldw.Günther - Vertreter Feldw.Liebke II.Staffel: 6.30 Uhr: Führer: Feldw.Lull - Vertreter V.O.Feldw.Kunke Maschstrasse: Jastrow - Flatow. Feldw.Warncke wegen Einrichtung Park-Platz mit Kdt.voraus. 5.) Sofort nach Eintreffen Gesch.-Zimmer einrichten! 6.) Die Offz.u.Beamten bestellen sich ihre zugewiesenen Wagen selbständig und treffen bis 9.00 Uhr in Flatow - Zentralschule ein, wo Quartiere auf der Auskunft (Fahrer) zu erfragen sind. Abtlg.Ia und Qu.entsenden je 1 Offz.voraus. Eintreffen Zentralschule bis 7.30 Uhr. 7.) Verpflegung: Feldküche Verpflegung des Vorkommandos regelt Ob.Zahlm.Kistner. Offz.u,Beamte bleiben auf Selbstverpflegung. - Hotel Lambert am Krautmarkt! 8.) Offz.-Gepäck wird 1/2 Stunde vor Abmarsch jeder Staffel abgeholt. Gepäck, das dann nicht fertig ist, kann nicht mitverladen werden.- 9.) Als Nachkommando Artl.Kaserne Dt.Krone: Unteroffizier Kerlin mit 3 Mann. Er übergibt an: Oberzahlm.Schmidt, H.Standortverw. Verkehrsregelung durch Jastrow und Flatow übernimmt Feldgend.Trupp. 10.) Anzug für Uffz.und Mannschaften: Dienstanzug, Stahlhelm, Gasmaske. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.8.1939 Ia Nr.030/39 11.45 Uhr Betr.: Nachzuführende Teile. 1.) Am 29.8. morgens treffen nach erfolgter Mobilmachung im Landmarsch von Stettin in Dt.Krone ein: 2.(Ffk.)/N.A.42 Feldpostamt (mot) 402 Teile Werkstatt Kp.(mot) 32 Die Marschkolonne durchschreitet am 29.8. 2.00 Uhr Stargard. 2.) N.A.42 hat diesen Teilen durch Offizier folgende Befehle für den Weitermarsch nach Dt.Krone zu übermitteln: a) 2./N.A.42 und Feldpostamt 402 marschieren unter Befehl des Führer 2./N.A.42 über Jastrow weiter nach Flatow. Feldpostamt 402 meldet sich in Flatow beim Gen.Kdo.(Qu.) 2./N.A.42 tritt unter Befehl ihrer Abteilung. b) Teile Werkstatt-Kp.32 marschieren mit 2./N.A.42 bis Gursen und von dort selbständig über F.Neuhof nach Radawnitz. Meldung in Radawnitz bei Div.Nachschubführer 32. 3.) Durchführung dieses Befehls ist durch N.A.42 dem Gen.Kdo.zu melden. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.Aug.1939 Ia Nr. 031/39 14.15 Uhr Betr.: Unterbringung der Inf.Ers.Batlne. Die Inf.Ers.Batlne. sind wie folgt unterzubringen: Feld Inf.Ers.Batl.3.I.D. in Dt.Krone (im Einvernehmen mit Standortältesten) Feld Inf.Ers.Batl.32.I.D. im Lager Gr.Born Westfalenhof (im Einvernehmen mit Kdtur.Gr.Born und 23.I.D.) Nach Erreichen der Unterkünfte ist mit der Ausbildung der Ersatzmannschaften zu beginnen. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.Aug.1939 Ia Nr. 032/39 14.15 Uhr Betr.: Unterstellung. Ab 29.8.39 wird dem Gen.Kdo.II.A.K. Stab A.R.603 (mot) unterstellt. Er tritt als Rgts.Stab z.b.V. unter den Befehl des Art.Kdeurs.2. Stab A.R.63 wird durch A.O.K.4 im Laufe des 29.8.399 nach Gursen zugeführt und hat dort Unterkunft zu beziehen. Er hat den Befehl, Eintreffen an Gen.Kdo.II.A.K. zu melden. |
| Artillerie-Kommandeur 2
Flatow, den 28.August 1939 Abt.Ia Az.A 17 Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Ia Nr.032/39 vom 28.8.39, 14.15 Uhr. (an unterstellte Einheiten nicht verteilt) Betr.: Unterstellung Stab.A.R.603 (mot). 1.) Ab 29.8.39 wird dem Gen.Kdo.II.A.K. Stab A.R.603 (mot) unterstellt. Er tritt als Regts.Stab z.b.V. unter Befehl des Art.Kdrs.2. Stab A.R.603 wird durch A.O.K.4 im Laufe des 29.8.39 nach Gursen zugeführt und hat dort Unterkunft zu beziehen. Er hat Befehl, Eintreffen an Gen.Kdo.II.A.K. zu melden. 2.) Stab A.R.603 (mot) ist hinsichtlich Unterbringung und Versorgung von s.Art.Abt.604 zu unterstützen. Stb.A.R.603 meldet Beziehen der Unterkunft, Gesch.Zimmer mit Fernsprechanschluss, Quartier des Kommandeurs und Adjutanten an Art.Kdr.2 und hält ständig einen Verbindungsoffizier mit Kfz.so bereit, dass er in 15 Minuten verwendungsbereit ist. Der Fernsprecher im Gesch.Zimmer ist ständig zu besetzen und ein Kradmelder bis auf weiteres zum Stab Art.Kdr.2 zu kommandieren. In Versorgungsangelegenheiten wird Stab A.R.603 unmittelbar vom Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Qu.betreut. Fristeingaben und Anträge sind unter gleichzeitiger Vorlage einer Abschrift unmittelbar an II.A.K. Abt.Qu. zu richten. Durchführung der Versorgung - soweit erforderlich - mit Kfz.des Stabes A.R.603. Stab A.R.603 meldet: a) Offz.Stellenbesetzung (nach dem Muster im Mobkalender) in doppelter Ausfertigung. b) Stärke und Ausrüstung, getrennt nach Offz., Beamten, Wm., Uffz., Gefr.u.Mannsch., Pkw., Kom.bezw.Bef.Kw., Lkw., Kräder, Kräder m.Bwg., Feldküche ohne Protze, c) Durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch auf 100km, d) Gewicht des schwersten Fahrzeugs (beladen) zum 30.8.1939, 9.00 Uhr, an Art.Kdr.2. 3.) Einweisung in die Lage gelegentlich der Meldung beim Art.Kdr. Es wird gebeten, hierzu die Einheitsblätter 40 u.41 mitzubringen und die hier vorliegenden Führungs- und Versorgungsbefehle einzusehen. |
| Generalkommando II.Armeekorps Der Kommandant des Hauptquartiers Flatow, den 28.August 1939 An alle Abteilungen 1.) Da ein Zusammenhalten und zweckentsprehender Einsatz der Ordonnanzen, wie von Herrn Chef gefordert, anders nicht möglich ist, werden die persönlichen Ordonnanzen von 7.00 - 8.30 Uhr den Offizieren und Beamten zur Verfügung stehen. Um 9.00 Uhr melden sich alle Ordonnanzen bei Uffz.Gatzke auf der Fahrbereitschaft. Nachmittags stehen die Ordonnanzen den einzelnen Herren von 19.00 - 20.00 Uhr wieder zur Verfügung. 2.) Der Dienst auf den Geschäftszimmern beginnt um 8.00 Uhr- Die Zimmer sind vorher täglich zu säubern. Ich bitte die Herren dafür zu sorgen, dass ihre persönlichen Zimmer dann den Schreibern zum sauber machen zugänglich sind. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.8.1939. Abt.Qu. 18.15 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 29.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung ab 28.9.39. 2.H)/Aufkl.Gr.21 (Flatow) wird hinsichtlich Versorgung der 3.I.D. zugeteilt. 2.) Munitions- und Gerätewesen. Anforderung bei Feldzeug-Dienststellen (ohne Anforderungsunterlagen) an Munition und Gerät aller Art, auch Gerät, welches nach K.A.N. weder zusteht, noch in den Beständen der Feldzeug-Dienststellen vorhanden ist, bedeutet Zeitverlust und Leerlauf. Es wird daher befohlen: a) Das Entsenden von Kommandos ohen vorherige Sicherstellung , ob und wo Empfang von Munition und Gerät stattfinden können, hat zu unterbleiben. b) Anforderungen von Munition und Gerät hat in jedem Falle auf dem Dienstwege zu erfolgen. In äusserst dringenden Fällen auf dem Nachrichtennetz. c) In den Heeres-Nebenzeugämtern ist kein Nachschubgerät zur Ausgabe an die Truppe vorhanden. Ausnahme: Gewehrreinigungsfett, Gewehröl und Kochbadflüssigkeit. Diese Stoffe sind zur unmittelbaren örtlichen |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 29.8.1939 Ia Nr.033/39 11.45 Uhr Betr.: Einsatz des I./Flak Lehr Rgt. Die bisher zum Schutz von Schneidemühl eingesetzte schw.Battr.des I./Flak Lehr Rgt. ist nach Ablösung durch Flaks des III.A.K. am 30.8. zu ihrer Abteilung heranzuziehen und in Gegend Buschdorf - Glumen zum Schutz des Raumes zwischen Flatow und Linde einzusetzen. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 29.8.1939 Ia Nr.034/39 12.00 Uhr Betr.: Unterstellungen 1.) Die mit Gen.Kdo.II.A.K. Ia Nr.032/39 vom 28.9.1939 befohlene Unterstellung des Stabes A.R.603 (mot) unter Gen.Kdo.II.A.K. tritt nicht ein. 2.) s.Art.Abt.436 ist in der Nacht 28./29.8. in den Befehlsbereich des II.A.K. übergetreten und in Wengers untergebracht worden. DIe Abteilung wird dem Artl.Kdr.2 unterstellt. 3.) Stab Pi.Regt.(mot)z.b.V.601 tritt vom XIX.A.K. zum II.A.K. über. Stab Pi.Regt.601 ist bis 29.8. 20.00 Uhr nach Deutsch Fier zu verlegen. Ihm werden die in Deutsch Fier und Espenhagen untergebrachten Brückenkolonnen Pi.627, 1/402 und 2/402 unterstellt. Die Unterstellung des Pi.Btls.627 unter die Divisionen bleibt im übrigen wie bisher bestehen. 4.) Kdr.Pi.Regt.601 wird gebeten, im Laufes des 29.8. persönlich Verbindung mit Gen.Kdo.II.A.K. aufzunehmen. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 29.8.1939 Ia Nr.035/39 20.15 Uhr Betr.: Unterstellungen. Der Stab Pi.Rgt.(mot)z.b.V.601 wird ausser den mit Gen.Kdo.II.A.K.Ia Nr.034/39 v.29.8.39 unterstellten Brückenkolonnen noch für den Einsatz das l.Str.Bau Batl.604 (Unterkunft Tarnowke) unterstellt. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 30.8.1939. Abt.Qu. Korpstagesbefehl! ================= I. Verkehrsdisziplin. Zur Vermeidung ernster Reibungen bei den Bewegungen und zur Verhütung von Verlusten an Menschen und Gerät mache ich allen Führern die scharfe Durchführung und Überwachung der in den beiden Merkblättern über Verkehrsregelung gegebenen Anordnungen zur Pflicht. Hierzu befehle ich: 1) Fahrten mit Kfz.geschlossener Truppenteile werden bis zur Eröffnung der Feindseligkeiten untersagt, sofern sie nicht besonders angeordnet werden (Verschiebung usw.) oder für die Versorgung erforderlich sind. 2) Die Divisionen, Kommandeure der Korpstruppen und Führer der rückw.Dienste des II.A.K bestimmen, welche Kfze.für die Befehls- und Meldeübermittlung einzusetzen sind. Hierbei ist sowohl an Zahl wie Fahrfertigkeit der Fahrer ein besonders scharfer Masstab anzulegen. 3) Für jede Einzelfahrt ist vor Antritt der Fahrt ein Fahrbefehl auszustellen, während der Fahrt mitzuführen und nach Durchführung der Fahrt von dem Fahrer bei der Dienststelle abzugeben, die die Fahrt angeordnet hat. 4) Bis zum erfolgten Grenzübertritt verbiete ich für alle dem II.A.K. unterstellten Stäbe und Truppenteile alle Einzelfahrten, die nicht für die Befehls- und Meldeübermittlung, für die Versorgung und Verkehrsüberwachung durchgeführt werden. Einzelfahrten mit Kfze.der Kommandeure werden hiervon ausgenommen. 5) 3.und 32.Div.überwachen in ihren Unterkunftsräumen (Gefechtsgebiet) durch Offizierstreifen die Berechtigung von Einzelfahrten. Gegen Verstösse ist scharf einzuschreiten. Verstösse durch Angehörige fremder Befehlsbereiche sind dem II.A.K. zu melden. Die zur Überwachung eingesetzten Offz.-Streifen sind durch die Divisionen mit einem Ausweis zu versehen. Im rückw.Armeegebiet erfolgt die Überprüfung durch Offz.-Streifen des Kommandanten des rückw.Armeegebiets. 6) Als Höchstgeschwindigkeit wird für alle Einzelfahrzeuge das Tempo 60 - 70 km/h festgesetzt (in Ortschaften auf schlechten Wegen und bei Berührung mit Truppen 15 - 30 kn/Std.), für Abteilungen (mehr als ein Fahrzeug): Spitzenfahrzeuge 30-40 km/h.(auf schlechten Wegen, in Ortschaften und bei Nacht entpsrechend geringer). 7) Durch tägliche Belehrung aller Kraftfahrer durch die Komp.-usw. Chefs muss das Verständnis für ein sinnvolles, gemässigtes und vorschriftsmässiges Fahren geweckt werden und wachgehalten werden. Ich mache allen Führern zur Pflicht, für äusserst sparsamen Betriebstoff-Verbrauch Sorge zu tragen. Die zahlreichen Anforderungen an Bereifung und Ersatzteilen sind voriwegend auf schlechte Fahrweise und sinnloses Schnellfahren zurückzuführen. Die Truppe schadet sich hierdurch selbst. II. Abzeichen für das Vorfahrtsrecht. Die Kommandeure haben nochmals zu prüfen, dass die Abzeichen für das Vorfahrtsrecht nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang für die vorgesehenen Zwecke (Gefechtsführung und Unfalldienst) ausgegeben werden. Für die Durchführung der Versorgung ist das Vorfahrtsrecht nur auf die im Einzelfall vorliegenden Bedürfnisse zu beschränken. III. Bekanntgabe. Dieser Befehl ist unverzüglich der Truppe mit dem Hinweis bekanntzugeben, dass Verstösse gegen die hierin gegebenen Bestimmungen streng bestraft werden. Einzelheiten der Durchführung dieses Befehls bestimmen die Kdre. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 30.8.1939. Abt.Qu. 16.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 31.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung. Der 3.I.D. werden auf den in Frage kommenden Versorgungsgebieten ab 31.8.39 zugeteilt: Fliegerhorst Kdtr.(E) 63 (eingesetzt in Blankenfelde, 3,5km südwestl.Flatow), Fliegerhorstkdtr.z.b.V.Brandis (eingesetzt in Annafeld, 6km südostw.Flatow). 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. Es holen am 31.8.39 aus A.V.L.Flatow ab: 3.I.D. in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr einen Tagesatz Verpflegung einschl.Brot für mot- und nicht mot-Truppenteile (f.d.3.9.39) 32.I.D. in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr einen Tagessatz Verpflegung einschl.Brot wie 3.I.D. Bäck.Kp.32 empfängt einen Tagessatz Backmaterial aus A.V.L.Flatow. b) 2./Kw.Kol.402 steht mit einer Hälfte am 31.8.39 um 7.00 Uhr beim A.V.L.Flatow der 3.I.D., mit anderer Hälfte um 9.00 Uhr der 32.I.D. wie am 29.8.39 zur Verfügung. 3.) Kraftfahrwesen. a) Die Versorgung mit Betr.Stoff für den 31.8.39 erfolgt wie bisher. Feld Ers.Batl. 3.I.D. wird auf Betr.Stoff Ausg.Stelle Dtsch.Krone, Feld Inf.Ers. Btl.32.I.D. auf Betr.St.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) angewiesen. b) Der am 1.9. 6.00 Uhr vorzulegenden Meldung über Kraftfahrwesen ist von den Divisionen, Korpstruppen und rückw.Diensten des II.A.K. eine Nachweisung über das Soll an Kfz.nach der K.A.N. beizufügen. (getrennt nach Kräder, Pkw., Lkw. einschl.Zg.Kw.). 4.) Gerätwesen. Beschaffen handelsüblichen Geräts. a) Nach K.A.N. zuständiges heeresübliches Gerät, das von Fz.Dienststellen noch nicht geliefert werden konnte, für den Einsatz der Truppe jedoch lebenswichtig ist, kann aus dem Handel freihändig beschafft werden (z.B.Doppelfernrohre, Theodolite, Messbänder usw.) b) Buchmässige Vereinnahmung des beschafften Geräts ist sicherzustellen. c) Kostenverrechnung bei Kap.VIII AE 21 Titel 69. Auf den Rechnungen ist die Verfg.OKH 72/89 Üb.g.AHA/Fz.In IVa Nr.17060/39 g.v.21.8.39 -nicht verteilt- zu vermerken. d) Die erfolgte freihändige Beschaffung ist dem für die Nachlieferung des fehlenden Geräts zuständigen H.Za.unmittelbar mitzuteilen, damit Nachlieferkontrollen berichtigt werden können. 5.) Feldpostwesen. Der Einstz der Feldpostämter der 3. und 32.I.D. ist so vorzubereiten, dass Überleitung auf das Feldpostverfahren in kürzester Zeit erfolgen kann. 6.) Meldungen. In den Gefechtsstärken sind nicht aufzunehmen: Stäbe von Regt.(einschl.) aufwärts, Sanitätspersonal, Krankenträger, Personal des Gepäcktrosses |
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