II.Armeekorps


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Befehle Oktober 1939

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                      Zagroby, den 30.September 1939
Ia              Nr.92/39                                                                                                                       20.45 Uhr

                                                               Korpsbefehl für den 1.10.1939
                                                           -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Verschiebungen des Korps aus seiner jetzigen Unterbringung sind vor dem 2.10. nicht zu erwarten. Bis zum Eintritt der neuen Bewegungen ruht das Korps in den
    bisherigen Unterbringunsgräumen. Die Aufräumungsarbeiten in Modlin werden fortgesetzt.
2.) Die Divisionen werden anheimgestellt, ihre Unterbringung in folgenden Grenzen zu erweitern:
     a) Pz.Div.Kempf kann den Unterbringunsgraum westl. der Straße Plonsk - Zakroczym nach Westen ausdehnen.
     b) 32.I.D. hat die unterstellte Korps- und Armeeartillerie im Raum Nasielsk (dieses ausschl.) - Strzogocin - Nowo Miasto unterzubringen.
         Die längs der Straße Nasielsk - Nowo Miasto untergebrachten rückw.Dienste des Korps verbleiben dort.
     c) 228.I.D. kann für die Unterbringung die Orte Jablonna, Lajsk und Wieliszow mit in Anspruch nehmen. Bereits in diesen Orten liegende rückw.Dienste des I.A.K.
        haben jedoch in der Unterbringung den Vorrang.
3.) Kommandant von Modlin hat die Aufräumungsarbeiten in Modlin fortzusetzen. Die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppen der Pz.Div.Kempf, der 228.I.D. und des
    X.A.K. bleiben ihm unterstellt. Die in MOdlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf sind baldmöglichst herauszulösen und der Pz.Div.Kempf wieder zur Verfg. zu stellen.
    Das Betreten des Festungskerns von Modlin wird allen Soldaten einschl.Offizieren, die dort nicht dienstliche Aufgaben haben, verboten.
    Besichtigungsfahrten ind die Festung sind nicht zulässig. Die Absperrposten sind angewiesen, nur Personen nach Modlin hineinzulassen, die durch einen Ausweis ihres
    Truppenkommandeurs hierzu berechtigt sind. Im Ausweis muß der dienstliche Grund des Betretens enthalten sein.
4.) Kdr.Pi.Regt.601 hat de Möglichkeit der Schaffung einer Behelfsbrücke über den Narew zwischen Modlin und Nowy Dwor zu erkunden. Von einer Verstärkung der Behelfsbrücke
    über die Weichsel südlich Modlin ist zunächst abzusehen. Die Brücke ist lediglich für leichten Verkehr gangbar zu halten.
    An der Fährstelle unterhalb der Brücke ist ein Fährverkehr für schwere Lasten einzurichten. Der Fährbetrieb bei Smoszewo kann eingezogen werden.
    An Stelle der zerstörten Straßenbrücke über die Wkra be Pomietowk ist eine 16to Behelfsbrücke zu bauen.
    Die im Festungsbereich Modlin für diese Aufgabe eingesetzten Pi.Kräfte und le.Str.Bau-Batl.604 werden dem Kommandanten von Modlin unterstellt.
5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby.
 
Der Kommandierende General                                                                                                          Zagroby, den 1.10.1939.
      des II.A.K.        

                                                                      T a g e s b e s f e h l !
                                                                      =========================

Bei Übergabe von Modlin haben die San.-Dienste de mit unterstellten Divisionen unter der umsichtigen Leitung des Korpsarztes den 3 000 Verwundeten schnelle
und tatkräftige Hilfe gebracht.
Sie haben durch diese Taat ihre Pflicht als deutsche Soldaten gegenüber dem verwundeten Gegner in vollem Umfange erfüllt.
Ich spreche diesen San.-Diensten, insonderheit denen der 32.I.D. meinen besonderen Dank und meine volle Anerkennung aus.
 
Der Kommandierende General                                                                                                          Zagroby, den 1.10.1939.
      des II.A.K.        

                                                                      T a g e s b e s f e h l !
                                                                      =========================

Beim Abschluß des Feldzuges gegen Polen kann ich mit Genugtuung feststellen, daß die Heeresversorgung die an sie gestellten Aufgaben voll erfüllt hat. Die
Schlagfertigkeit des II.A.K. war zu jeder Zeit gewährleistet.
Dem unermüdlichen Einsatz jedes Einzelnen ist es zu verdanken, daß der Nach- und Abschub auh unter schwierigsten Verhältnissen sichergestellt werden konnte.
Damit hat auch die Heeresversorgung maßgebend Anteil an den großen Erfolgen des Korps.
Ich spreche allen in der Heeresversorgung tätigen Offizieren, Beamten, Unteroffizieren und Mannschaften meinen Dank und meine volle Anerkennung aus.

Der Kommandierende General.
 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                              Zagroby, den 1.10.1939
Ia              Nr.93/39
                                                               Korpsbefehl für den 2.10.1939
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunftsräumen. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und Ausrüstung gründlich
    zu reinigen und instandzusetzen.
2.) Kommandant von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann die in Modlin eingesetzten
    Teile der Pz.Div.Kempf zu ihrer Division entlassen werden. Die im Ost- und Südteil der Festung eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K.
    sind zunächst dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten von Modlin unterstellt.
3.) Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des Gen.Kdos.:
          Stab A.R.603
          Stab A.R.606
          II./A.R.38
          schw.Artl.Abt.526
          schw.Artl.Abt.601
          schw.Artl.Abt.602
          schw.Artl.Abt.604
          Mörser-Battr.Beck
    Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto.
    Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen.
    Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt.
4.) Landespol.Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt werden herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen zugeführt.
    Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk verladen. Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf

    zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen.
    Es erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds. das Ausladegebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet
    Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in der Nacht 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch
    die Stadt Danzig.
    Pi.Komp.(mot) ist durch Kdeur.Pi.Regt.601 am 3.10. im Landmarsch nach Danzig in Marsch zu setzen.
    Das Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des
    Landespol.Regt.1 anzumelden.
5.) Nach Besetzung von Warschau und Praga durch deutsche Truppen versuchen eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich in Häusern und Gärten verborgen
    gehalten haben, der Gefangennahme zu entgehen und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps ihre Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der
    Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu
    entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der
    Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten.
6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten
    Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 1.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               17.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 2.10.39.
I. Munitionswesen.
   1.) Die 1.Mun.-Ausstattung ist bis spätestens 3.10.aufzufüllen. Soweit eine vollständige Auffüllung aus besonderen Gründen nicht möglich ist, ist dies
       mit Angabe des Grundes zu melden.
       Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen etwaigen Fehlbestand an der 1.Ausstattung aus A.M.L.Nasielsk. Durchführung ist von den Divisionen, Artl.Kdr.2
       (für gesamte Korsartl.), Pi.-Regt.601 (für unterstellte Pi.-Kräfte einschl.Str.Bau.-Batle.) und den übrigen Korpstruppen zum 4.10. 10.00 Uhr an II.A.K.
       Abt.Qu. in einer Aufstellung mit folgenden Angaben zu melden:
         a) Soll der 1.Aussattung,) in Schuß und Tonnen,
         b) Mun.-Bestand          ) getrennt nach Mun.-Arten.
   2.) Alle über die 1.Ausstattung hinaus vorhandene Munition ist beim A.M.L.Nasielsk abzugeben.
   3.) Beute-Mun. darf sich nicht in der planmäßigen Ausstattung befinden (Ausnahme bei 32.I.D.) für poln.Tankbüchsen). Abgabe bei A.M.L.Nasielsk.
       Durchführung ist bis 4.10. 10.00 Uhr zu melden.

II.Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.
       a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 2.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr,
         Pz.Div.Kempf ab 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot (für den 3.10.).
       L.Pol.Rgt.1 empfängt Brot.
   2.) Bekleidung.
       a) Den Kriegsgefangenen sind Mäntel, Zeltbahnen, Kochgeschirre und Eßbestecke zu belassen, da sie hiermit in den Gef.-Lagern nicht ausgestattet werden können.
       b) Schulterriemen zum Leibriemen für Offiziere des Feldheeres vom Regts.-Kdr.abwärts kommt mit sofortiger Wirkung in Wegfall. Zum Tragen des mit Seitengewehr,
          Pistolentasche, Fernglas usw. belasteten Leibriemens erhalten:
          aa) die unberittenen Leutnante und Oberleutnante das für die Schützenkomp.der Inf.-Regter.eingeführte Koppeltragegestell,
          bb) alle übrigen Offze. bis einschl.Regts.Kdre.ein Koppeltragegestell mit schmäleren Riemen nach der Probe des Trageriemens für Patr.-Taschen (Kav.Tragegerüst).
              Die Abgabe erfolgt unentgeltlich aus BEständen der Truppe oder Armee-Bekleidungslager.
              Diese Bestimmung gilt auch für Wehrmachtbeamte der entspr.Dienstgrade. Bedarfsanmeldungen der Divisionen und Korpstruppen sind bis 12.10.39 beim Gen.Kdo.
              II.A.K. Abt.IVa einzureichen.

III. Kraftfahrwesen.
     1.) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
     2.) Die vielen Kupplungsschäden, insbesondere an Mercedes-Benz Kfz., lassen sich vermeiden, wenn die Fahrer angewiesen werden, den linken Fuß während der Fahrt
         neben das Pedal auf den Boden zu setzen. Der Einwand hiergegen, dass der Fuß zwecks ständiger Bremsbreitschaft auf dem Pedal ruhen muß, ist hinfällig, da
         anfangs zwecks Ausnutzung der Motorenbremskraft mit eingekuppeltem Motor gebremst und dann erst ausgekuppelt wird, also genug vorhanden ist, den Fuß wieder
         auf das Pedal zu setzen. Die Kraftfahrer sind zu belehren.

IV. Veterinärwesen.
    Allgemeines: Am 25.9. ist durch einen Soldaten aus de Gestüt Rowne (bei Lochow, 20km südostw.Wysckow) der bereits sichergestellte Vollbluthengst "Skarp", Goldfuchs
    vorn ein Fuß, hinten beide Füße weiß, entnommen worden. Da es sich bei diesem Hengst um edelstes Zuchtmaterial handelt, sind über Verbleib des Pferdes bei den
    Truppenteilen umgehend Nachforschungen anzustellen. Meldung an II.A.K. Qu.

V.Gerätwesen siehe Anlage 1.

Anlage 1.

                                                           G e r ä t w e s e n .
                                                           ====================

1.) Zur Durchführung eines geordneten Gerätnachschubs wird folgendes befohlen:
    a) es fordern, zusammengestellt in einer Liste an:
        Div.u.Korps-Tr. beim Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.):
        Armeetruppen, auch wenn sie dem Korps u.den Div. unterstellt oder zugeteilt sind, unmittelbar bei A.O.K.3
    b) Anforderungen sind nur bei Bedarf - also nicht täglich - a.d.D. schriftlich nach dem Muster Anlage 1 für jede Gerätklasse auf gesondertem Blat in
       doppelter Ausfertigung vorzulegen.
    c) Zur Vermeidung von Doppellieferungen darf einmal angefordertes Gerät in einer späteren Gerätanforderung nicht mehr angeführt werden, es sei denn, dass
       nur Teilbelieferung durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Restbedarf in einer späteren Gerätanforderung erneut unter Hinweis auf die lfd.Nr. der
       frühren Anforderung aufzunehmen.
    d) Dringende Anforderungen ,die fernmündlich oder durch Fernspruch voraus erfolgen können, sind schriftlich nachzureichen.
2.) Auf Bearbeitung von
      Nachr.Gerät durch Div.Nachr.Führer und Pi.-GErät bei Div.durch Führer des Pi.Batl. - s.H.Dv.90, Anl.10 u.1 d - wird hingewiesen.
3.) Div.- und Korps-Tr.melden zwecks rascher Auffüllung zum 4.10. 10.00 Uhr gem.vorst.Ziffer 1 ihren GEsamtbedarf, wobei bereits erfolgte Anforderungen, deren
    Belieferung noch nicht erfolgte, entgegen vorst.Ziff.1c) einmalig, jedoch mit besonderem Vermerk über erfolgte Anforderung, aufzuführen sind.
4.) Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß die Meldungen über Totalausfall und Fehlbestand nicht als Gerätanforderung anzusehen sind.
5.) Die Div.und Kdr.Pi.Regt.601 melden bis 4.10.39 an Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.) ihre Pi.-Einheiten, de nach dem 1.9.39 Flammenwerfer empfangen haben. Stückzahl,
    Ort und Zeit des Empfangs sind anzugeben.
6.) Le.Str.Bau-Batl.604 empfängt bei der Beutesammelstelle Modlin (Hptm.Hömke) 240 Gewehre gegen Empfangsbescheinigung.
7.) Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits angeforderten Mengen Wasserstoff und Sauerstoff bei Fw.Schichau, Elbing, Acetylen bei Fa.Autogen-Ges-u.Akkumulatoren
    A.G.in Königsberg (Pr.) Rothensteinerstr. abgeholt werden können. Unmittelbare Abholung durch die Truppe wegen Umfüllung erforderlich. Leere Flaschen mitbringen.

Muster für Gerätanforderung im Original vorhanden.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                             Zagroby, den 2.Oktober 1939
Ia                 Nr.95/39.                                                                                        10.30 Uhr

                                                         Korpsbefehl für den Abmarsch der Pz.Div.Kempf
                                                         -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Pz.Div.Kempf mit den aus Heerestruppen unterstellten rückw.Diensten marschiert am 3.10. aus dem bisherigen Unterbringungsraum über Plonsk - Mlawa in den
    Raum um Neidenburg. Mit Eintreffen auf ostpreussischem Gebiet wird Pz.Div.Kempf dem Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Befehl
    über ihre weitere Verwendung folgt.
2.) II./A.R.48 und II./A.R.68 treten zum XIX.A.K. zurück. Pz.Div. Kempf setzt diese Abteilungen unter Führung des ältesten Abt.Kdeurs.
    am 3.10. so in Marsch, dass sie über Plonsk - Mlawa marschierend am 3.10. abds. Gilgenburg erreichen. Dort Unterkunft vom 3./4.10. Von Gilgenburg
    marschieren die Abteilungen am 4.10. über Dt.Eylau zur Verfg.des XIX.A.K. nach Riesenburg. Unterkunft 4./5.10. nach Befehl des XIX.A.K.
    im Raum Marienwerder - Riesenburg.
3.) Landespol.Regt.1 fährt am 3.10. mit Bewegung Kastanie 2 ab Bhf.Nasielsk mit folgenden Fahrtnummern:

Fahrtnummer              Truppenteil                   verladen von - bis                   Abfahrt
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
81 221                   I.Batl.                          0.00 - 2.00  Uhr                     2.51 Uhr
81 220                   Regts.Stab,Nachr.,
                         Zug u.I.G.Komp.                  2.45 - 5.00  Uhr                     5.51 Uhr
81 222                   II.Batl.                         5.30 - 7.45  Uhr                     8.15 Uhr
81 224                   Reste                            8.00 - 10.00 Uhr                    10.39 Uhr
81 223                   III.Batl.                       10.30 - 12.30 Uhr                    13.03 Uhr

Pz.Div.Kempf setzt das Regt.rechtzeitig zum Einladebahnhof in Marsch.

Weiteres über Inmarschsetzung der Teile der Brig.Eberhardt ist mit Korpsbefehl für den 2.10.39 Nr.93/39 vom 1.10.30 bereits befohlen.

4.) Aus dem Befehlsbereich der Pz.Div.Kempf scheiden mit dem Abmarsch der Division aus:
  a) Stab A.R.501,     )
     Stab A.R.511,     )
     II./A.R.37,       )
     II./A.R.47,       )   werden ab 2.10. 20.00 Uhr dem Artl.Kdeur.2 unterstellt.
     II./A.R.57,       )
     schw.Artl.Abt.436 )
     Beob.Abt.11       )
     Pz.Abw.Abt.511    - wird ab 2.10. 20.00 Uhr der 32.I.D. unterstellt.
     Pi.Batl.505       - wird ab 2.10. 20.00 Uhr dem Pi.Regt.601 unterstellt.

    Die aus der Pz.Div.Kempf ausscheidenden Teile sind in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen. Pz.Div.Kempf gibt Unterlagen über ihre
    Unterbringung an die Stellen, denen sie neu unterstellt werden und veranlasst, dass die Truppenteile Verbindung mit diesen Stellen aufnehmen.

 

Fernspruch A.O.K.3 an II.A.K., I.A.K., Abt.Qu., 2.10.39, 16.45 Uhr
Pz.Div.Kempf wird ab 4.10. auf H.St.O.V.Osterode hinsichtlich Verpflegung - hinsichtlich Verpflegungsempfang angewiesen. Ab 4.10. empfängt 11.Div. bei A.V.L.Nasielsk
Verpflegung. Bekanntgabe an Pz.Div.Kempf, bzw. 11.Div. nach II., bzw I.A.K.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                              Zagroby, den 2.Okt.1939
     Ia
                                                             F e r n s p r u c h !
                                                             .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

1.) Die Besetzung und die weitere Durchführung der Aufräumngsarbeiten in Modlin wird ab 3.10. von 228.I.D. übernommen. Kommandant von Modlin
    wird der Kdeur.der 228.I.D.. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
2.) 228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Die Ablösung des X.A.K. im
    südl.Brückenkopf ist durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen.
    Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bs 3.10. abends zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar.
3.) Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna  Wieliczew untergebracht.
4.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie
    Wrona Str. - Zaluski - Kroczewo (Orte einschl.) zu erweitern.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                              Zagroby, den 2.10.1939
        Abt.Qu.                          

Betr.:  Gefangenen- unf Beutewesen in Modlin.

1.) 32.I.D übergibt der 228.I.D. bei der Übernahme von Modlin eine Aufstellung über Gefangenen- und Beutewesen nach dem Stande vom 3.10. 12.00 Uhr. Diese Aufstellung
    muss enthalten:
    a) bereits durch 32.I.D. abgeschobene Gefangenen, Verwundeten, Beutepferde und Beutestücke aller Art,
    b) noch im Festungsbereich von Modlon vorhandene Gefangenen, Verwundeten, Beutepferde, Beutestücke usw.

    Die Verzeichnisse sind nach den einzelnen Versorgungsgebieten zu gliedern. Zwei Abschriften dieser Verzeichnisse sind durch 32.I.D. dem II.A.K. (Abt.Qu.) bis 3.10.
    17.00 Uhr vorzulegen.
2.) 228.I.D. setzt nach Übernahme von Modlin die Sammeltätigkeit für Beute fort und leitet den Abschub der noch restlichen Gefangenen, der Beutepferde usw.
    Bis zum 5.10. 16.00 Uhr ist dem Gen.Kdo.II.A.K. ein Verzeichnis über die Übernahme durch 228.I.D. noch gesammelte Beute, über den Abschub von Gefangenen und
    Verwundeten usw. in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
    Die in dem von 32.I.D. aufgestellten Verzeichnis enthaltenen Zahlen und Angaben sind in der von 228.I.D. vorzulegenden Aufstellung nicht mehr zu berücksichtigen.
    Für Prüfung der Beutemunition wird A.O.K.3 Fachpersonal (Leiter Hautmann Hömke) entsenden.
3.) Sämtliche erbeuteten Tankgewehre und alle hierfür vorgefundene Munition sind von 32.I.D. mitzuführen. Die bei 228.I.D. vorhandenen erbeuteten Tankgewehre (einschl.Munition
    hierfür) sind der 32.I.D. zu übergeben (mündl.durch Kom.General des II.A.K. am 2.10. in Modlin an 228.I.D. befohlen). 32.I.D. meldet bis 3.10. 20.00 Uhr Zahl der nunmehr
    vorhandenen Tankgewehre und Munition hierfür (in Schusszahl).

 

Generalkommando II.A.K.                                                                                    Zagroby, den 2.10.1939
        Abt.III

                                                               Verordnung über Waffenbestiz vom 2.10.1939.

Das Gebiet westlich des San, westlich des Mittellaufes der Weichsel und nördloch des Narew ist nicht mehr Kampfgebiet des Heeres. Für dieses Gebiet ordne ich daher
auf Grund vollziehender Gewalt mit soforiger Wirkung an:
                                      §1
(1) Sämtliche Schußwaffen und Munition, Handgranaten, Sprengmittel und sonstiges Kriegsgerät sind abzuliefern. Die Ablieferung hat binnen 24 Stunden bei der nächsten
deutsche Militä- oder Polizeidienststellezu erfolgen, sofern örtlich nicht abweichendes bestimmt wird.
(2) Die Truppenführer sind befugt, bei Volksdeutschen Ausnahmen zu bewilligen.
                                      §2
Vor entgegen vorstehender Verordnung Schußwaffen, Munition, Handgranaten, Sprengmittel oder sonstiges Kriegsgerät im Besitz hat, wird mit dem Tod bestraft.
                                      §3
Wer im besetzten Gebiet Gewalttaten irgend welcher Art gegen die deutsche Wehrmacht oder ihre Anghörigen begeht, wird mit dem Tode bestraft.
                                      §4
Aburteilung und Vollstreckung des Urteils haben unverzüglich durch Standgericht zu erfolgen. Das Standgericht setzt sich zusammen aus einem Regimentskommandeur oder einem
mit derselben Strafgewalt versehenen Truppenbefehlshabers und zwei weiteren Soldaten.
 
                                                                                                                      Hauptquartier, 12.September 1939
                                                                                                                      Der Oberbefehlshaber des Heeres
                                                                                                                             gez.v.Brauchitsch

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia             Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der unterstellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
2.) 228.I.D. übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
    Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
    228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
    durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
3.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. -
    Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
4.) Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
    Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
    Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
    Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
5.) II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
6.) Art.Kdeur.2 hat die unterstellte Armeeartillerie am 3.10 wie folgt in Marsch zu setzen:
     a) Stab A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über Kroszewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - Sierpc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
        8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
     b) Stab A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. 601, 602, 604 über Nowo Miasto - Plonsk - Gora - Sierpc auf Lipno. Plonsk muss 7.00 Uhr,
        Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
     c) Stab A.R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 und 526 über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.

              Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
        Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
        II./A.R.37          )
        schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
        526 und 506         )
        Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
        Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
        Marschgruppe A.R.511.
        Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
        Am 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
        Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
        von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
        von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
        Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
        hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
        Die Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des O.K.H. Befehl über weitere Verwendung folgt. Befehlsempfänger der Stäbe A.R.501, A.R.511
        und A.R.603 bleiben nach Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
7.) Pi.Batl.41 mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am 3.10. über Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - Sierpc - Strasburg nach Graudenz zur Verfügung
    des Stabes  Oberstltn.Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza ist mit Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
    in der Nacht 3./4.10. in Sierpc. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
    einzutreffen.
    Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
8.) II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg in Marsch gesetzt worden.
9.) Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
    Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
    Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschleppen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
     und den Sprechstelle Nasielsk und Plonsk sind aufrechtzuerhalten.
12.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 3.10. Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia             Nr.97/39                                                                                               0.30 Uhr

Betr.: Abmarsch der Heeresartillerie.

1.) Den Befehl über die 3 Marschgruppen der Heeresartillerie übernimmt ab Gora Kdeur.A.R.501. Es wird ihm anheimgestellt, nach Befehlsübernahme
    den Stab A.R.606 mit der Führung der bis dahin von ihm selbst geführten Marschgruppe zu beauftragen.
2.) Bis 4.10. abds.haben alle Teile der dem Kdeur.A.R.501 unterstellten Heeresartillerie den Unterkunftsraum Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
3.) Ab Schneidemühl wird die Artillerie mit Bahntransport weiterbefördert. Weitere Befehle für den Abtransport erteilt O.K.H. - Transportchef. V.P.
    ist nach Anordnung des Kdeurs.501 zur Ransportkdtur.Frankfurt/Oder vorauszusenden.
4.) Betriebsstoff wird durch A.O.K.3 (O.Qu.) am 3.10.abds.in den Unterkunftsraum um Lipno zugeführt.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 2.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 3.10.39.
I. Unterstellung.
   1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
          II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11,
          Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41
   2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt:
       a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506).
       b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506.
   3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kempf durch.
II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst.
    Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt.
    Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung
     a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind,
     b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben.
    Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu.
III.Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.).
    b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen
       kalter KOst vorgesehen.
       32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten
       sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren.
    c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster
       Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt.
    d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe
       der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot.
    e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im
       Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden.
    f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen.
    g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat
       gefährdet wird.

IV.Kraftfahrwesen.
   a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
   b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen.
      auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.).
   c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen.

V.Sanitätswesen.
  a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo
     (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen.
  b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab.

VI.Veterinärwesen.
   Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile
   setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch.

VII. Gerätwesen.
     Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow
     empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.)

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                       Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia            Nr.93/39                                                                                                   20.15 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 4.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor.
2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort.
    Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden:
    a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird,
    b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen.
3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen
    Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist
    noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden.
4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am
    4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek.
5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk -
    Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden.
6.) Pioniere:
    a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe
       und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin.
          Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt:
             Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B,
             Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B,
             Br.Kol.B 639,
             Br.Kol.B 644.
      Wegen der Brückenarbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen.
    b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport
       bereitzustellen:
         Stab Pi.Regt.601,
         Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B,
         Br.Kol.B 602,
         Br.Kol.B 609,
         Br.Kol.B 603  )  Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen
         Br.Kol.B 606  )  um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41
                          (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
         Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt.
         Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505.
            Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K.
            Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen.
    c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes
       Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 3.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.35 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 4.10.39.
I. Unterstellung.
    Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
       Stab A.R.501, 511, 603, 606,
       II./A.R.37, II./A.R.47, II./A.R.57,
       s.Artl.Abt´n 506, 526, 601, 602, 604.
    Die Versorgung der 3./(H)Aufkl.St.21 erfolgt ab 4.10. durch Fliegerhorst Stargard.
II.Verwaltungswesen.
   Verpflegung.
   a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 4.10.39:
      aa) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- u.nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.).
          Korpstruppen empfangen Brot.
      bb) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 5.10.).
   b) 32.I.D. holt am 4.10.39 für die nichtmot- und mot.-Truppenteile einschl.Korpstruppen einen weiteren Tagessatz Verpfl.einschl.Dauerfleisch, Brot und Hafer
      (für den 7.10.) vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit dem A.V.L.zu vereinbaren.
III.Kraftfahrwesen.
    Betriebsstoffversorgung erfolgt wie bisher.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 4.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               19.45 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 5.10.39.
I.) Unterstellung.
    1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
        a) B.Abt.11, Pz.Abw.Abt.511,
        b) Pi.Batl.505 mit zwei Br.Kol.B    ) Versorgung erfolgt unter
           Pi.Batl.630 mit einer Br.Kol.B   ) Leitung Stb.Pi.Rgt.541 durch A.O.K.3 unmittelbar.
           Br.Kol.B(mot) 639, 644           )
2.) Dem II.A.K. wird Br.Kol.B(mot)1/402 neu unterstellt und hinsichtlich Versorgung der 32.I.D. zugeteilt.

II.Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.
       A. Es holen ab aus A.V..Nasielsk am 5.10.39:
          a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nichtmot-Truppenteile (für den
             8.10.39); Korpstruppen empfangen Brot.
          b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.), 2 Tagessätze Verpfl.
             für die mot-Truppenteile (für den 6. und 7.10.)
       B. Um dem Chef der Zivilverwaltung eine Erfassung der Viehbestände des besetzten Gebietes zu ermöglichen und den Aufbau einer geordneten Viehzucht zu gewährleisten,
          wird das Beitreiben von Vieh durch die Schlacht.-Züge der Divisionen ab 8.10.39 bis auf weiteres untersagt. Die Fleischversorgung der Truppe wird von diesem
          Zeitpunkt ab im Nachschubwege durch Gefrierfleisch und FLeischkonserven sichergestellt.
       C. Nachdem die Kampfhandlungen abgeschlossen sind, wird mit sofortiger Wirkung die Fleischportion nur noch zu kleinen Sätzen der Anlage 1 E.W.Verpfl.V.gewährt.
          (Frischfleisch oder Gefrierfleisch 150gr, Dauer- oder Rauchfleisch 120gr, Speck 120gr, Kraftfleisch oder Wurstkonserven oder Fleischkonserven als Mittagskost
          130 gr.)
   2.) Abwicklung de Leistungsbescheinigungen.
       Die Durchführung der Abwicklung der Leistungsbescheinigungen, wie in den Verwaltungsanordnungen des II.A.K. Absatz B vom 2.10.1939 befohlen, ist dem II.A.K.
       (Abt.IVa) zum 10.10.39 zu melden.
   3.) Seife, Seifenpulver, Rasierseife unterliegen der öffentlichen Bewirtschaftung und können als Marketenderware künftig nicht mehr beschafft werden. Sie weren von
       den A.V.L. unentgeltlich an die Truppe nah Maßgabe der vorhandenen Bestände ausgegeben.
   4.) Bekleidung.
       Die im Wehrkreis I aufgestellten Truppenteile holen auf die angeforderten Mannschaftsdecken beim Armee-Bekl.-Lager Ciechanow (Ulanenkaserne) gegen Empfangs-
       bescheinigung ab. Der 228.I.D. werden die Mannschaftsdecken zum Ausladebahnhof Nasielsk nachgeschoben.
       Über Zuführung der Winterbekleidung und Decken der im Wehrkreis II aufgestellten Truppenteile folgen Befehle.

III.Kraftfahrwesen.
    a) Betr.-St.-Empfang der Division und Korpstruppen wie bisher.
    b) Es ist festgestellt, dass Truppenteile Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren als Anhänger benutzen. Das Verfahren ist unzulässig und wird verboten,
       zumal hierdurch die Lkw. erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren sind sofort in Stand zu setzen.
    c) Es wird verboten, erbeutete polnische Kfz mit selbst gewählten WH -Nummern zu versehen. Über Zuteilung von WH -Nummern für derartige Kfze. folgen Befehle.
    d) Über Auslieferung von Kraftwagendecken und -schläuchen durch die Reifenlager hat AOK 3, O.Qu. sich die Genehmigung vorbehalten.
       Der Ersatzbedarf an Bereifung ist unter Angabe der Größen und des Truppenteils Gen.Kdo.Abt.Qu. zu melden.
       Die bisherigen Bestimmungen über Anforderung von Bereifung werden hiermit aufgehoben.

IV.Sanitätswesen.
   a) Abtransport von Verwundeten Kriegsgefangenen ins Reichsgebiet soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Hierfür steht Res.Laz.Allenstein (Abt.Kortau)
      zur Verfügung.
   b) Im Kriegslazarett 1/509 (Ortelsburg) ist eine Abteilung für Darmkranke eingerichtet. Derartige Kranke soweit sie abtransportiert werden müssen, snd den
      Kr.Sammelstellen mit Zielbestimmung Ortelsburg zuzuführen.

V.Veterinärwesen.
  Bewegl.Tierbl.Untersuchungsstelle 512 (Allenstein) ab 3.10. in Nasielsk. Einsatzbereitschaft wird noch bekanntgegeben.

VI.Feldpost.
   Es wurde festgestellt, dass einzelne Einheiten ihre Feldpost Anschrift nicht bekannt gegeben haben. Die Bekanntgabe ist unter Ausgabe von Benachrichtigungskarten
   unverzüglich nachzuholen. In Zweifelsfällen ist die richtige Feldpostnummer beim Armeefeldpostmeister --A.O.K.3 -- zu erfragen.
VI. Ordnungsdienst.
    1.) Zollbehandlung von Wehrmachtgut.
        Wehrmachtgut, das --gleich viel mit welchen Beförderungsmitteln -- aus den besetzten Gebieten nach dem Zollgebiet versandt wird, bleibt von den Eingangsabgaben
        und von jeder Zollbehandlung befreit, wenn es von der Bescheinigung einer Wehrmacht Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle begleitet ist, aus der
        sich die Eigenschaft als Wehrmachtgut zweifelsfrei ergibt.
        Als Wehrmachtgut sind auch anzusehen begleitete, Auf Wehrmacht -Fahrschein mit der Eisenbahn beförderte Güter.
    2.) Die im besetzten Gebiet eingesetzten Forstverwaltungen sind auf Anforderung durch die Truppe in jeder Beziehung zu unterstützen.
    3.) Auf den Gütern im besetzten Gebiet sind landwirtschaftliche Verwalter eingesetzt worden. Entnahme von Lebensmitteln und Vieh sowie der zum Betrieb von Treckern
        und anderen landwirtschaftlichen Maschinen notwendiger Betriebsstoff hat abgesehen vom Einverständnis des Landrates nur im Einvernehmen mit den eingesetzten
        Verwaltern zu erfolgen.
    4.) Ab sofort sind von der Truppe keine wehrfähigen poln. und jüdischer Nationalität mehr zu internieren.
    5.) Erfahrungsberichte der Feldgend.gemäß anliegender Verfügung (A.O.K.3 Abt.O.Qu.vom 3.10.39) sind von 32. und 228.I.D. dem II.A.K. Abt.Qu.bis 12.10.39 in doppelter
        Ausfertigung vorzulegen.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 5.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               17.00 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 6.10.39.
I.) Allgemeines.
    Im Nachgang zu "Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 28.9.39" Anlage 1 Ziff.3 wird befohlen:
    Die Jagdberechtigung für Offiziere gilt nur für den eigenen Unterkunfstbereich.
    In dem Unterkunfstbereich des A.H.Qu.A.O.K.3 - im Raum Krasne - Zalesie - Kurowo - Mosaki - D.Zbiki - Szczuki -  -ist das Jagen für sämtl.Offiziere verboten.
    Für die Ausübung der Jagd sind die in Deutschland geltenden Schonzeiten, sowie das Jagdgesetz maßgebend.
II. Verwaltungswesen.
    1.) Verpflegung.
        Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 6.10.39:
        a) 32.I.D. in de Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nicht mot-Truppenteile (für den
           9.10.).
           Korpstruppen empfangen Brot.
        b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 7.10.).
    2.) Geldwesen.
        Die Versorgung der Feldkassen im besetzten Gebiet (ohne Oberschlesien) mit Bargeld erfolgt von jetzt ab durch Reichskreditkassen Lodsch (Sitz der Hauptverwaltung),
        Bromberg, Gnesen, Graudenz, Hohensalza, Kalisch, Konitz, Krakau, Lissa, Ostrowo, Posen, Pr.Stargard, Tarnow, Thorn und Tschenstochau.
        Die Feldkassen erheben ihre Kassenbestandsverstärkungen ausschließlich bei der nächstgelegenen Reichskreditkasse gegen Hingabe der vorhandenen grünen Schecks mit
        roten Streifen (so wie bisher bei den Reichsbankanstalten). Die von den Reichskreditkassen auszugebenden Reichskreditkassenscheine über 20, 5, 2 und 1 Reichsmark,
        sowie 50 FReichspfennige sind nur im besetzten Gebiet (außer Ob.Schles.) gesetzliche Zahlungsmittel. Bestimmungen über Umtausch von Reichskreditkassenscheinen in
        Reichsmark beim Verlassen des besetzten Gebietes liegen noch nicht vor.
        Die Intendanten sind dafür verantwortlich, daß ihre Feldkassen von dieser Regelung unverzüglich in Kenntnis erhalten.
III.Sanitätswesen.
    Der Kranken-Sammelpunkt der 228.I.D. in Debe ist nicht mehr aufnahmebereit.
IV. Veterinärwesen.
    a) Bewegl.Tierbl.Unters.Stelle 512 ab 6.10. 8.00 Uhr in Chrcynno (5km südostw.Nasielsk) einsatzbereit.
    b) Beutepferde sollen gem.Anordnung des Ob.d.H. baldmöglichst verwendet werden. Bei negativem Ergebnis der klinischen Untersuchung, Malleinaugenprobe und erste
       Blutuntersuchung ist aus Zeitersparnisgründen die zweite Blutuntersuchung nicht erforderlich.
V. Kraftfahrwesen.
   1.) Betr.St.-Empfang wie bisher.
   2.) Bestimmungen über Frostschutz für Kfz. siehe Anlage 1.
   3.) Anforderung von Bereifung hat nach Muster (Anlage 2) zu erfolgen. Für jedes Kfz., das Ersatzbereifung benötigt, ist eine Anforderung auszustellen. Die Anforderung
       wird mit dem Genehmigungsvermerk des A.O.K.3 dem Truppenteil zurückgegeben und berechtigt dann zum Empfang.
VI. Gerätwesen.
    Siehe Anlage 3.

Anlage 1.

1.) OKH. Hat zu Frostschutz für Kfz. angeordnet:
    Zur Vermeidung von Frostschäden und zur Erhaltung der Fahrbereitschaft in der bevorstehenden kalten Jahreszeit sind folgende Punkte zu beachten:
    a)
Für das Feldheer im Operationsgebiet werden Kühlwasserfrostschutzmittel demnächst zugewiesen.Das Ersatzheer und das im Heimatgebiet vorübergehend untergebracht
       Feldheer ruft den Bedarf an
       Kühlwasserfrostschutzmittel durch Übersendung eines Bestellzettels beim zuständigen H.Z.A. ab.
   
b)  Mischung des Kühlwassers aller Kfz. und sonstiger wassergekühlter Motor mit Frostschutzmittel vor Beginn der kalten Jahreszeit.Kfz des Feld und Ersatz Heeres
       mischen 45 Teile Frostschutzmittel
       mit 35 Teilen Wasser. Diese Mischung reicht für etwa -30 Grad Celsius. Bei etwa einsetzenden größeren Kältegraden sind entsprechend höhere Mengen Frostschutzmittel
       nachzufüllen

   
c)
Vor Auffüllen des Frostschutzmittels sind kühler -Wasser Mantel des Motors gründlich mit Wasser -wenn möglich mit Waschmittel P 3 - durchzuwaschen .Um Dichtigkeit
       an Kühler -, Wasserhahn und Schlauch Verbindungen sind zu beseitigen Punkt die Ablasshähne am Kühler und Motor sind auf freiem Durchgang zu prüfen und
       erforderlichenfalls zu reinigen. Alle Hähne sind zu schließen und Als dann das Kühlwasser
       Frostschutzmittel aufzufüllen. Beim Füllen ist zur Vermeidung von Kühlmittel Verlusten zu berücksichtigen, dass sich das Frostschutzmittel bei Erwärmung noch
       ausdehnt. Nicht ganz vollgießen!
   
d)  Während der kalten Jahreszeit ist das wichtige Mischungsverhältnis des Kühlwassers mit Frostschutzmitteln durch „Spindeln“ öfters nachzuprüfen. Durch Nachfüllen
       von Frostschutzmitteln ist die Mischung auf den erforderlichen Wert zu bringen.

   
e) 
In den Kfz -Hallen sind die Lüftungsschieber in den Hallentoren und Rückwänden sowie die Fenster verschlossen zu halten. Für geheizte Hallen ist anzuordnen
       (Aufnahme in die Hallen Ordnung), dass die Innentemperaturen der Hallen des Öfteren Komma auch nachts, nachzuprüfen sind.
   
f)  Bei Kfz, die im Freien aufgestellt sind Komma sind Kühler und Motor mit vorhanden Decken, Planen usw. abzudecken. Je nach Kälte und Verhältnissen kann es notwendig
       werden, die Motore in gewissen Zeitabständen
       warmlaufen zu lassen.

    g)
Für den Winterbetrieb ist außerdem zu beachten:
       aa) Kühler Schutzhauben auflegen,
      
bb) Sammler Nachsehen, Klemmen reinigen, einfetten, Säurestand prüfen, Sammler gegen Einfrieren schützen,   
       cc) Wasser Ablasshahn an den Druckluftbehältern mindestens alle 14 Tage einmal öffnen und Kondenswasser ablassen,
       dd
) Gleitschutzketten, Schneekufen für Kräder jetzt schon einwandfrei verpassen.
2.)    Ausgabe von Glysantin als Frostschutzmittel Erfolg demnächst; Die Truppenteile erhalten hierüber Nachricht.
     Ausgabe des Glysantins erfolgt bei Kf.Pk.Kp.501 Bhf.Ciechanow. Kf.Pk.Kp. hat sich dem Empfang von Glysantin bescheinigen zu lassen und darüber eine Liste
     zu führen, was für Gebinde die einzelnen Truppenteile erhalten haben. DIe Truppenteile haben die leeren Gebinde an Kf.Pk.Kp.zurückzugeben, die den Empfang
     der Gebinde in der Liste zu vermerken hat, so dass jederzeit feststellbar ist, welcher Truppenteil die Gebinde nicht abgegeben hat.


Anlage 2 (Formular zur Bestellung von Bereifung etc.. im Original vorhanden)

Anlage 3

Bei der Feldwerkstatt 502, Ciechanow, sind vorhanden:

    300 l Reinigungsöl
200 000   Reinigungsdochte
    400 l Spindelöl
    200 l Lederöl
    200 kg Waffenfett
    400 l Kochbadflüssigkeit
     50 kg Huffett
    500 kg Karbid
    400 l M.G.-Öl
    400 l Petroleum
    300 kg Putzlappen
    200 kg Staufferfett
    500 kg Schmiedekohlen in Säcken
    400 kg Wagenschmiere
    100 kg Putzwolle
    100 Reinigungsketten für Reinigungsgerät 34

Empfang in kleinere Mengen nach Bedarf. Gefäße sind mitzubringen.

Bemerkung: Fehlende Gewehre und Ausrüstungsstücke können bei den Krankensammelstellen und Lazaretten gegen Belegwechsel emfangen werden.
           Vorherige Anfrage erforderlich.

 

Fernschreiben (Eingang 5.10.39)

An
W.Kdo.I,II,III,IX,X,XI,XIII

Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4)

Es werden aus dem Osten verlegt:
1. Stb.H.Gru.Kdo.Nord mit Stabstruppen u.A.Nachr.Rgt.537
   Gen.Kdo.II.A.K. mit Stabs-u.Korpstruppen
   12.und 32.Inf.Div.

2. Stb.A.R.(mot)501, 511
   s.Art.Abt.(mot) II./37, II./47, II./57, 506, 526, 536
   M.G.Btl.9

3. Stb.A.R.(mot) 603,606,609
   schw.Art.Abt.(mot) 601,602,604,611
   St.Pi.Rgt.(mot)601,604
   Pi.Btl.(mot)42,50,627 mit Br.Kol.
   Br.Kol.1./430,2./430,602,603,606,609,636
   Verm.Abt.601,Prop.Kp.689
   ferner Radf.Schwd.173

zu 1.-3. soweit Ausladegebiete nicht bereits mitgeteilt wurden, erfolgt Mitteilung bei Bekanntwerden.

4. 9./Art.Lehrrgt.in ihren Friedensstandort Jüterborg, wo sie mit Eintreffen unter den Befehl des BdE tritt.

OKH/BdE Nr.7661/39 geh.AHA Ia(III)

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 6.10.1939
Der Kommandant des Hauptquartiers                                                                                                     

Betr.: Autofahrbereitschaft.

Wegen Abgabe eine Wagens für den neuen Chef des Generalstabes (Mercedes/Gefr.Reimer) werden folgende Abteilungen bzw.Herren auf die Fahrbereitschaft, zu der
nachstehende Wagen treten, angewiesen:
Ob.Kr.Ger.Rat Wehrmann
H.Just.Ob.Insp.Hellner
Major Wittig
Oberinspektor Pawlowski
Oberzahlmeister Kistner
Sekretär Fiss und Assistent Schulz (zur Postabholung)

Wagen der Fahrbereitschaft:
IS 202334  Fahrer Schtz.Knoblich
WH 124455  Fahrer Gefr. Meier
WH   9012  Fahrer Schtz.Bressler
WH 158654  Fahrer Schtz.Pfeffer
gel.Pkw.
WH 109100  Fahrer Schtz.Rogge
WH  11623  Fahrer Schtz.Lenz

Benötigte Wagen sind rechtzeitig bei der Fahrbereitschaft Hauptfeldwebel Arndt (in seiner Vertretung: Feldw.Warnke), anzufordern.
Die Fahrbereitschaft befindet sich im Geschäftszimmer des Kommandanten des Hauptquartiers (gegenüber Tankwagen).

                                              Verteilung der Pkw. des Stabes bei einer Verlegung.
                                              ==================================================

Kraftfahrzeug                   Kraftfahrer                                  Insassen
                          Dienstgrad      Name                     Dienstgrad        Name
-----------------------------------------------------------------------------------------------
WH 164800                   Uffz.       Kusserow                    Gen.d.Inf.      Strauss
                                                                    Major           Schroeder
WH 128000                   Gefr.       Reimer                      Oberst          Hossbach
                                                                    Hptm.           v.Bila
IA 280000                   Gefr.       Kahake                      Major i.G.      Brücker
                                                                    Rittm.          v.Görno
                                                                    Rittm.          v.Jordan
WH  9550                    Gefr.       Zichlko                     Oberstarzt      Dr.Tellmann
                                                                    Stabsarzt       Dr.Bunte
                                                                    Stabsapoth.     Dr.Wilko
WH 90000                    Schtz.      Nosselrath                  Oberstvet.      Dr.Fiedler
                                                                    Obervet.        Dr.Arnhold
                                                                    H.Baumeister    Schäfer
WH 86400                    Schtz.      Bösenberg                   Ob.Int.Rat      Dr.Hohnbaum-H.
                                                                    Stabszahlm.     Krieger Ob.Insp. Palowski
                                                                    Rittm.          Pretzoll
gel.Pkw  6-Sitzer
WH 214300                   Schtz.      Soll                        Oberinsp.       Pawlowski   Stabszahlm.Krieger
                                                                    H.Just.Ob.Insp. Hellner
                                                                    Dolm.           Boesler
IS 202334                   Schtz.      Knoblich                    Major           Wittig
                                                                    Ob.Kr.Ger.Rat   Wehrmann
                                                                    Rittm.          Pretzoll
WH 124455                   Gefr.       Meier                       Oberzahlm.      Kistner
                                                                    Hauptfeldw.     Arndt

Rest, sowie Schreiber, Ordonnanzen ect.: Omnibusse und Lkw. (alte Einteilung).
Für V.P. (Vorkommando) sind 5 Wagen bereitgestellt -unleserlich- Aufstellung.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 6.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                                           

An Kommandantur W a r s c h a u

Es wird gebeten, der Quartiermeister-Abteilung II.A.K. von den in Warschau sichergestellten Jagdwaffen 2 Flinten mit der dazugehörigen Munition zur Ausübung der Jagd
zur Verfügung zu stellen.

 

Generalkommando II.A.K.                                                                                                         Zagroby, dem 6.Oktober 1939.

Abt.III.

 

Betr.: Verletzungen des Völkerrechts.

Bezug: Merkblatt für Meldungen für Zwecke der Propaganda.

 

Nach zahlreichen Meldungen sind während des deutschen Vorgehens gegen Polen schwere Verstöße gegen das Völkerrecht gegenüber deutschen heeresangehörigen begangen
worden, z.B.Freischärlerei, Mißbrauch des Roten Kreuzes, Angriffe auf Sanitätspersonal, Misshandlung oder Tötung von Verwundeten, Verwendung von Dum-Dum Geschossen
und dergleichen. Soweit noch möglich ist, sind schwere Fälle der gesamten Art durch amtliche Erhebungen festzustellen , wobei die Heeres Gerichte erforderlichenfalls
mitzuwirken haben. Auch bei künftigen Völkerrechtsverletzungen, gleichviel auf welchem Kriegsschauplatz sie begangen werden, sind In derartigen Fällen von Amts wegen
möglichst unter Beteiligung der Heeresgerichte die erforderlichen Feststellungen zu treffen. regelmäßig werden alle wichtigen Zeugen eigentlich zu vernehmen sein. in
den Protokollen sonstigen Niederschriften zum Beispiel Meldungen usw. ist jede Bezugnahme auf andere Schriftstücke zu vermeiden.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 6.10.1939
ABt.Qu.                                                                                                               19.45 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 7.10.39.
I.) Munitionswesen.
      siehe Anlage 1.
II. Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 7.10.39:
      a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkst, Backmaterial und Hafer für die mot- und nchtmt-Truppenteile (für den 10.10.30).
         Korpstruppen empfangen Brot.
      b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppentele (für den 8.10.39), 2 Tagessätze Verpfl.für die
         mot-Truppeteile (für den 8.und 9.10.39).
III. Kraftfahrwesen.
     1.) Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.-Bedarf wie bisher.
     2.) Für Kfz., die dem A.Kf.Park zwecks Instandsetzung zugeführt werden, sind von den Truppenteilen Arbeitsaufträge, die die an den Kfz. vorzunehmenden Arbeiten enthalten
         müssen, mitzugeben.
     3.) Es wird darauf hingewiesen, daß Diesel-Kraftstoff in die Kraftstoffbehälter der Kfz. durch ein feinmaschiges Sieb eingefüllt werden muß, um Verunreinigungen,die
         jeder Diesel-Kraftstoff enthlt, fernzuhalten.
IV. Ordnungsdienst, Gefangenenwesen.
    1.) Feuerlöschgeräte jeglicher Art - Pumpen, Wassertransportwagen, Leitern und Handlöschgeräte - dürfen in Zukunft nur vorübergehend und mit ausdrücklicher Genehmigung
        der Zivilbehörden durch dir Truppe in Anspruch genommen werden.
        Bereits beschlagnahmte Geräte sind durch die DIvisionen und Korpstruppen nach Art und Anzahl zum 12.10. an Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Qu. zu melden. Hierbei ist anzugeben, wo
        diese Geräte beschlagnahmt wurden und wo sie sich zur Zeit befindet.
    2.) Gefangene.
        a) Alle an irgendwelchen Ausrüstungsstücken als poln.Soldaten erkennbaren Männer sind gefangen zu nehmen.
           Ausgenommen sind diejenigen poln.Soldaten, die einen Ausweis - von 8.Armee - ausgestelle - vorzeigen können.
        b) Zivilisten im wehrfähigen Algter sind nicht mehr zu internieren.
        c) Gefangenensammelstellen: Ciechanow, Nasielsk, Serock.

Anlage 1

                                                                   M u n i t i o n s w e s e n.
                                                                   ===========================

Dem A.Mun.Lager Nasielsk werden zugeführt:
  a) für 228.I.D.:
        3 836 Leuchtpatronen
        1 045 Signalpatr.,rot
          815     "      ,grün
          520 M-Patr.
          410 R-Patr.
          294 Handleuchtzeichen, weiß
          293        "         , rot
          250        "         , grün
          330 Pfeifpatr.
  b) für 32.I.D.:
        2 100 Sprengkapsel
        5 000 Leuchtpatr.
        2 000 Signalpatr., rot
        2 000      "     , grün
           50 kurze Sprengkapselzünder
           50 lange         "
          230 Nebelkerzen
Zu a) u. b): Eingang der Mun. ist bei Mun.Verwaltung Nachsch.Batl.507 in Nasielsk zu erfragen.

                               G e r ä t w e s e n.

a) 228.I.D. empfängt bei Feldwerkstatt 502, Ciechanow, folgendes Gerät:
          5 Fahrradschläuche 28x13/4
          2 Fahrraddecken    28X13/4
          2 m Ventilgummi
          6 Reparaturkästchen für Fahrräder
          1 Glasschneider
          1 Backofenwagen Vwf 1
          1 l.F.H.16
          1 Kraft.....anwagen Vwf 3
b) Das von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte Nachr.-Gerät kann am 7.10.39 im A.Nachr.Park 501, Ciechanow, empfangen werden.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 7.10.1939
Ia Nr.102/39                                                                                                                15.00 Uhr

Betr.: Ausbildung

Da sich der Abtransport und die anderweitige Verwendung der dem II.A.K. unterstellten Truppen unter Umständen noch verzögern wird, ist es erforderlich, die Zeit,
die der Truppe noch in der jetzigen Unterkunft verbringt, planmässig für die Hebung der Ausbildung und Schlagfertigkeit auszunutzen. So sehr die Truppe Entspannung
und Ruhe nach den Leistungen der letzten Wochen verdient, so sehr bleibt andererseits zu bedenken, dass die Beschäftigungslosigkeit auf längere Zeit die
Manneszucht gefährdet. Neben der Reinigung und Instandsetzung der Waffen, der Fahrzeuge ud der gesamten Ausrüstung ist die verfügbare Zeit zur Förderung des
Ausbildungsstandes nutzbar zu machen. Dabei ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren:

1.) Im Vordergrund steht die Festigung des Zusammenhalts und der Manneszucht der Truppe. Das richtige Mittel hierfür ist weniger umfangreicher Exerzierdienst
    als die Beachtung straffer militärischer Formen und einwandfreien Auftretens bei jedem Anlass in und ausser Dienst. Auf gute Ehrenbezeugungen ist besonderer
    Wert zu legen. Die hierbei zu Tage getretenen Nachlässigkeiten sind scharf zu bekämpfen. Straffe Handhabung des inneren Dienstes wird auf diesem Gebiete
    besonders angesetztes Üben weitgehend einsparen lassen.
2.) Das Schwergewicht der Ausbildung liegt wie immer auf der Gefechtsausbildung. Diese ist in kleinerem Verbände - - Gruppe, Zug, gelegentlich bis zur Kompanie - -
    zu betreiben. Förderung der Feldverwendungsfähigkeit der Truppe ist dabei das eindeutige Ziel. Die Erfahrungen der Kapftage sind zu verwerten, die erkannten
    Mängel sind abzustellen.
3.) Die Ausbildung der schw.Inf.Waffen und die Schulung ihres Zusammenwirkens mit den angrfeifenden Schützen ist besonders wichtig. Die zum Teil einfacheren
    Verhältnisse eines Kampfes gegen einen in Ausbildung und Ausrüstung unterlegenen Feind dürfen nicht dazu führen, die Grundsätze des Infanterieangriffs zu
    vernachlässigen. In Zukunft ist mit einem an Artillerie weit unterlegenen Gegner nicht mehr zu rechnen. Die eigene Artillerie wird damit zum Teil gebunden, die
    Unterstützung durch die schweren Infanteriewaffen gewinnt erheblich an Bedeutung.
3.) Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Ausbildung von Spezialisten jeder Art, Unteroffizieren und Mannschaften. Die entstehenden Ausfälle  müssen ersetzt,
    Ersatzleute ausgebildet werden. Keine wichtige Tätigkeit darf auf 2 Augen stehen. Die Erfahrungen des Feldzuges werden auch hierbei das Nötige erkennen lassen.

Je zielbewusster die jetzt verfügbare Zeit für die Ausbildung in diesem Sinne ausgenutzt wird, umso mehr Zeit wird gewonnen werden, der Truppe unter vielleicht
hierfür günstigeren Verhältnissen die verdiente Entspannung zu gewähren.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 7.10.1939
Abt.Qu./Kfz.                                                                                                                       Uhr

An A.O.K.3.

Anliegendes Schreiben der 228.I.D. vorgelegt. Allgemein wurde bei der bisherigen Übernahme von Kfz. festgestellt, dass eine Anzahl von Kfz.nicht voll betriebsfähig
waren. Die Motoren waren nicht einwandfrei, oder es fehlten z.B. der Sammler, die Wagenschlüssel, das Reserverad usw. Die Kräder mussten teilweise auf Lkw.verladen
werden, da die Gangschaltung oder Kupplung nicht in Betrieb zu setzen waren.
Nach fernmüdndl.Anfrage bei 12.I.D. über die allgemeine Kfz.-Lage bei der Div. wurde folgender Fehlbestand an Kfz. mitgeteilt.
77 Kräder,
27 Pkw,
14 Lkw,
3 Zgkw und
2 le.Pz.Spähwagen.
Das Generalkommando bittet im Hinblick auf die mögliche Unterstellung der 12.I.D. unter II.A.K. um baldige Zuweisung eines Teiles der fehlenden Kfz. für die
12.I.D. und um baldige Zuführung von Kfz.-Ersatzteilen.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 7.10.1939
Abt.Qu./IVa Az.Allgem.                                                                                                         

                                                               Verwaltungsanordnungen.

1.) Abfindung der Dolmetscher:
    Die nach den Kriegsstärkennachweisungen bei den Kommandobehörden und höheren Stäben vorgesehenen Dolmetscher sind nach dem für Sonderführer getroffenen
    Bestimmungen abzufinden und einzukleiden. Für ihre Einreihung in die Wehrsoldgruppen des EWGG. sind die Festsetzungen der Kriegsstärkenachweisungen massgegebend.
    (Beispiel: Stellengruppe E = Wehrsoldgruppe 8).
2.) Die Nachweisungen über die erstmalige Stellenbeauftragung von Beamten sind  soweit noch nicht geschehen - von den im Wehrkreis II aufgestellten Einheiten umgehend
    der Wehrkreisverwaltung II, Stettin, vorzulegen. Vorlage war mit Gen.Kdo.II.A.K. vom 11.9.39 Abt.Qu./IVa Az.Pers.angeordnet worden.
    In den Nachweisungen sind sämtliche aktiven und nicht aktiven Beamten aller Dienstzweige aufzunehmen.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     O.U., den 7.10.1939
Abt.Qu./Adj. Akte 23                                                                                                              

Betr.: Urlaubserteilung                                                   

1.) Mit sofortiger Wirkung wird den Feldeinheiten die Urlaubsbewilligung bis zu 10% der Stärke freigegeben. Die Schlagfertigkeit der Eineiten darf durch die
    Urlaubserteilung nicht in Frage gestellt werden.
2.) Als Urlauber werden 14 Tage und 2 Reisetage festgesetzt; in Anbetracht des zu erwartenden Abtransportes sind die Urlauber jedoch anzuweisen, dass sie erst nach
    Eingang besonderer Mitteilung ihrer Kp'ien usw. vom Urlaubsort zu ihren Truppenteilen zurückzukehren haben.
    Sobald der Abtransport und der Ausladeort befohlen sind, ist den Urlaubern durch ihre Dienststellen "Tag der Rückkehr" zu befehlen und Ort, an dem sie ihre Truppen
    wieder erreichen, mitzuteilen - erforderlichenfalls telegrafisch.
    Zu diesem Zweck sind genaue Anschriften der Urlauber bei den Dienststellen zu hinterlegen.
3.) Auf die Ziffer 13 der H.Dv.g.2 vorgeschriebene Belehrung der Urlauber wird hingewiesen.
4.) Verpflegung: Die Urlauber haben sich beim Eintreffen im Urlaubsort gemäss H.Dv.g.2 Ziffer 13 beim Standortältesten - in Nichtstandorten bei der zuständigen
    Polizeibehörde zu melden. Lebensmittelkarten sind unter Vorlage des bei der Meldung im Urlaubsort abgestempelten Urlaubsscheines bei der örtlichen
    Bürgermeisterei zu empfangen.
    Da der Soldat bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lebensmittel in Deutschland erhält, ist ihm für die Reisetage Verpflegung mitzugeben.
    Nach Nr.34 E.W.Verpfl.V.erhalten beurlaubte Angehöroge der Wehrmacht, die Anspruch auf freie Verpflegung haben, die Geldabfindung zur Selbstverpflegung
    mit 1,20 RM täglich.
    Die Vorschrift H.V.Blatt Teil B - Blatt 20 - Nr.409 - betr.Zuschlag zur Geldabfindung für Naturalverpflegung, findet keine Anwendung.
5.) Die Abfahrt der Urlauber ist beim Bv.T.O. des A.O.K.3 in nachstehender Stärke angemeldet:
       32.Infanterie-Division     etwa 1550,
       Art.Kdr.2 (f.unterst.Einh)   "   100,
       Pi.Rgt.601 (   "      "  )   "   150,
       N.A.42                       "    70,
       Korpsnachschbfhr.402         "    20,
       Gen:Kdo.Kdt.u.Feldgend.Tr.   "    20,
    Abfahrt voraussichtlich im Urlauberzug am 11.10. von Nasielsk über Deutsch Eylau - Dirschau (hier umsteigen) - Schneidemühl.
    Näherer Befehö über Abfahrtszeit usw. ergeht voraussichtlich im Laufe des 9.10.39.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Kroczewo, den 7.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                                 7.30 Uhr

                                                           Besondere Anrodnungen für die Versorgung
                                                                      für den 7.10.1939.

I. Verwaltungswesen.
   1.) Verpflegung.
       Verpfl.-Empfang am 7.10.39 in Verpfl.-Ausgabestelle Nasielsk. Es empfangen:
             V.II ab 13.00 Uhr,
             V.mot ab 15.00 Uhr je 1 Tagessatz Verpfl.einschl. Brot, Abendkost und Hafer.
   2.) Kassenwesen.
       Die Truppenteile melden ihren 10-tägigen Geldbedarf - getrennt nach einzelnen Reichskreditkassenscheinen - möglichst 1, spätestens 7 Tage vor Abhebung
       (erstmalig bi 9.10.39) bei der Div.-Feldkasse an.
       Mitnahme von Reichskreditkassenscheinen beim Abtransport wird nicht zweckmässig sein.
II.Kraftfahrwesen.
   1.) Betr.-Stoff-Empfang wie bisher.
   2.) Für Kfz., die dem A.Kf.Park zwecks Instandsetzung zugeführt werden, sind von den Truppenteilen Arbeitsaufträge, die die an den Kfz.vorzunehmenden Arbeiten
       enthalten müssen, mitzugeben.
   3.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Diesel-Kraftstoff in die Krafstoffbehälter der Kfz. durch ein feinmaschiges Sieb eingefüllt werden muss, um
       Verunreinigungen, die jeder Dieselkraftstoff enthält, fernzuhalten. 
III.Veterinärwesen.
    1.) Beutepferde sollen gem.Anordnung des Ob.d.H.baldmöglichst verwendet werden. Bei negativem Ergebnis der klinischen Untersuchung, Malleinaugenprobe und erste
        Blutuntersuchung ist aus Zeiterspranisgründen die 2.Blutuntersuchung nicht erforderlich.
    2.) Verfüttern von frischem Korn (Weizen, Gerste und Roggen) wird wegen Auftreten von Verschlag innerhalb der Division verboten.
IV.Ordnungsdienst.
   1.) Feuerlöschgeräte jeglicher Art - Pumpen, Wassertransportwagen, Leitern und Handlöschgeräte.- dürfen in Zukunft nur vorübergehend und mit ausdrücklicher
       Genehmigung der Zivilbehörden durch die Truppe in Anspruch genommen werden.
       Bereits beschlagnahmte Geräte sind durch die Div. und Korpstruppen nach Art und Anzahl zum 10.10.39 der 32.Div., Abt.Qu. zu melden. Hierbei ist anzugeben,
       wo diese Geräte beschlagnahmt wurden und wo sie sich z.Zt.befinden.
   2.) Gefangene.
       a) Alle an irgendwelchen Ausrüstungsstücken als poln.Soldaten erkennbaren Männer sind gefangen zu nehmen. Ausgenommen sind diejenigen Soldaten, die einen
          Ausweis gem.Vers.Befehl vom 5.u.6.10.39 vorzeigen können.
       b) Zivilisten im wehrfähigen Alter sind nicht mehr zu internieren.
       c) Gefangenensammelstelle in Ruczkowo.
V.Quartiermeisterabteilung der Div. in Kroczewo.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 7.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                                 17.00 Uhr

                                                     Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                      für den 8.10.1939.

I. Allgemeines:
   1.) Es ist festgestellt worden, dass sich Beauftragte einzelner Ministerien und sonstiger Behörden, sowie Beauftragte der Industrie mit Ausweisen
       verschiedenster Art im besetzten, ehemals polnischen Gebiet zur Bergung der Kriegsbeute und zu Erkundungen aufhalten.
         Es wird darauf hingewiesen, dass alle derartigen Beauftragten nur auf Grund einer Beorderung des O.K.H. oder auf Grund eines Duschlaßscheines sich im
       besetzten Gebiet aufhalten dürfen.
         Sollten Personen ohne eine dieser Bescheinigungen in behördlicher oder wirtschaftlicher Betätigung angetroffen werden, ist dem Gen.Kdo.II.A.K.(Abt.Qu.)
       umgehend fernmündl. zu benachrichtigen.
2.) 228.Div. scheidet mit 7.10. 24.00 Uhr aus Versorgung durch II.A.K. aus. Die Div. versorgt sich ab 8.10. 0.00 Uhr aus Versorgungseinrichtungen, auf die sie
    bisher angewiesen war, selbst.

II. Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    32.I.D. holt aus A.V.L.Nasielsk am 8.10.39 in der Zeit von 10.0 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und
    nicht mot-Truppenteile (für den 11.10.39) ab.

III. Gerätwesen.
     Stab Korpsnachsch.Führer 402 empfängt bei Beutestab Hptm.Hömke eine Beutefeldküche.

IV. Kraftfahrwesen.
    32.I.D. und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.Bedarf wie bisher.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 8.Oktober 1939.
Ia               Nr.104/39                                                                                                  21.20 Uhr

                                                               Korpsbefehl für den 9.10.1939.
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Mit dem 9.10. 18.00 Uhr werden unterstellt:
        12.Inf.Div.    dem II.A.K.
       228.Inf.Div.    dem XXVI.A.K.
    12. und 228.I.D. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. Über Zuführung der 12.I.D. zu II.A.K., der 228.I.D. zu XXVI.A.K. wird später befohlen.
2.) Die in Modlin eingesetzten Teile der 228.I.D. sind durch Stab Landesschtz.Batl.XII (schlecht leserlich) mit 2 Kompanien, die am 9.10. abends in Modlin
    eintreffen, abzulösen.
    Modlin tritt damit unter den Befehl des Kommandanten des rückw.Armeegebiets, der einen Ortskommandanten für Modlin bestimmt. Zeitpunkt der Befehlsübergabe
    regelt 228.I.D. im Einvernehmen mit Kdt. des rückw.Armeegebiets.
3.) Br.Kol.B 1/402 ist durch A.O.K.3 nach Ciechanow zugeführt worden. Sie untersteht Kdr.Pi.Regt.601 und verbleibt bis auf weiteren Befehl in Ciechanow.
    Le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben Kdeur.Pi.Regt.601 bis auf weiteren Befehl unterstellt und setzen die erforderlichen Arbeiten im Raum
    Modlin - Zegrze - Nasielsk fort. Einzelheiten regelt Kdeur.Pi.Regt.601 im Einvernehmen mit Ortskommandantur Modlin und Pi.Regt.541.
4.) N.42 stellt Fernsprechverbindung zu 12.I.D. über das Armeenetz sicher.
5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt in Zagroby.

 

Stab Korps Nachsch.Führ.402                                                                                       Zegrze, den 8.10.39
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An das Generalkommando II.A.K., Abt.Qu.

Nachstehend werden die Unterkunfts-Orte des Stabs Korps-Nachsch.Führ.402 und der unterstellten Einheiten gemeldet:
1./ Stab Korps Nachsch.Führ.402: Lager Z e g r z e,
2./ 1.kl.Kw.Kol.402: I z b i c a  - 2km ostwärts Debe,
3./ 2.kl.Kw.Kol.402: N o w e   M i a s t o,
4./ 3.kl.Kw.Kol.402: N o w e   M i a s t o,
5./ Kw.Werkst.Zug 402: N o w e   M i a s t o.

zu lfd.Nr.4/:
3.Kw.Kol. hat Betriebsstoffausgabestelle in Nasielsk eingerichtet.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 7.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                                 19.15 Uhr

                                                     Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                      für den 9.10.1939.

I. Allgemeines:
   1.) Es häufen sich die Fälle, in denen Beschuldigte festgenommen und in einer Arrestanstalt Ostpreussens oder Arrestzelle eines Ortes im besetzten polnischen
       Gebiet eingeliefert werden, ohne dass ein Tatbericht oder auch nur eine Meldung den Disziplinarvorgesetzten eingereicht wird. Mit der Festnahme eines
       Beschuldigten ist umgehend ein Tatbericht oder eine eingehende Meldung an das zuständige Heeresgericht abzusenden und den Standortältesten oder Ortskommandanten
       Mitteilung zu machen, welchem Gericht der Tatbericht zugesandt ist.
       Auf §16 (Tatbericht) der Kriegsstrafverfahrensordnung wird hingewiesen. Danach haben u.a. die militärischen Dienststellen dem Gerichtsherrn die zu ihrer
       Kenntnis gelangten sichtlich strafbaren Handlungen Untergebener unter Angabe des Sachverhalts und der Beweismittel schleunigst zu melden, eilige und sofort
       durchführbare Vernehmungen von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen selbst vorzunehmen und die Niederschriften mit der Meldung an den Gerichtsherrn
       einzureichen.
       Dem Tatbericht sind stest beizufügen: Stammrollen- und Strafregisterauszug sowie eine Beurteilung über den Beschuldigten.
   2.) Alle für Verdunklung und Tanrung der Truppe gegebenen Befehl sind für das gesamte Armeegebiet aufgehoben.
II.Munitionswesen.
   Da die erste Mun.-Ausstattung der Truppe aufgefüllt worden ist, wird A.-Mun-Lager Nasielsk durch A.O.K.3 aufgelöst.
III.Verwaltungswesen.
    1.)Verpflegung.
       32.I.D. holt aus A.V.L.Nasielsk am 9.10.39 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkostg, Backmaterial und Hafer für die
       nicht-mot.Truppenteile´(für den 12.10.), 2 Tagessätze Verpfl.für die mot-Truppenteile (für den 12.u.13.) ab.
    2.)Als Beitreibungsbezirk für Rauhfutter, Frischgemüse usw. für 32.I.D. (einschl.Korpstruppen) wird der Raum Serock - Modlin (ausschl.) - Wyszogrod - Plonsk
       - Ciechanow bestimmt.
IV.Kraftfahrwesen
   Betr.St.-Empfang der 32.I.D. und der Korpstruppen wie bisher.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 10.10.1939
          Abt.Qu.                                                                                                                  Uhr

                                                     Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K. zum "Korpsbefehl
                                                     für den Marsch des II.A.K. zu den Einladebahnhöfen" (Gen.Kdo.II.A.K.)
                                                               Ia Nr.106/39 vom 9.10.1939 23.15 Uhr
I. Allgemeines:
   Mit dem Abmarsch aus den bisherigen Unterkünften sind die Divisionen und die Führer der mot-Marschgruppen für die Durchführung der Versorgung der
   unterstellten Trupen verantwortlich. Für die auf Grund nachstehenden Anordnung zu treffenden Maßnahmen sind frühzeitig Erkundungsorgane u.
   Einweisungskommandos vorauszusenden.
II.Unterstellung.
   Die dem II.A.K. bisher unterstellten Heerestruppen (Stab Pi.Regt.601 mit Pi.Batl.627, Br.Kol.B 602, 603, 606, 609, le.Str.Bau Batl.604 und Str.Bau BAtl.(mot)3)
   versorgen sich ab 11.10. 00.00 Uhr aus den bisherigen Versorgungseinrichtungen des A.O.K.3. Die Leitung der Versorgung dieser Verbände erfolgt ab 11.10. durch
   A.O.K.3 unmittelbar.
III.Verwaltungswesen.
    A. Verpflegung.
       1.) 32.I.D.
           a) Für die nicht-mot-Truppen ist am 11.10. von A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Brot, Fleisch und Hafer abzuholen (für Verzehr am 14.10.).
              Durch A.O.K.8 werden zugeführt:
              aa) 1 Tagessatz Verpflegung einschl. Vrot, Fleisch und Hafer am 13.10. mittags nach Sochaczew, Makrplatz (für Verzehr am 15.10.)
              bb) 5 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot, Fleisch und Hafer in eine Verpflegungs-Zug am 13.10. abends nach Bhf.Lowicz (für Verzehr vom 16. bis
                  20.10.einschl.)
                  Rauhfutter und Stroh sind nach Vereinbarung mit A.O.K.8 dem Lande zu entnehmen.
                  Feld Inf.Ers.Batl.32 hat beim Abtransport von Thorn 5 Tagessätze Verpfl.(einschl.Brot) mitzuführen (durch 32.I.D. zu veranlassen.).
           b) Mot-Truppen 32.I.D. und Korpstruppen.
              handschriftlich - empfangen am 11.10. im A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Brot und Fleisch (Verzehr für 14.10.) bis 13.10.
              6 Tagessätze Verpfl.einschl.Brot nach Güterbhf.Schneidemühl zugeführt (für Verzehr vom 15. bis 20.10. einschl.)
       2.) 12.I.D.
           a) 12.I.D. ergänzt bis zum Abtransport bezw.Abmarsch ihre Verpflegung laufend aus A.V.L.Przasnysz derart, dass sich ständig 3 Tagessätze Verpfl.
              bei der Truppe befinden.
           b) Für die nicht-mot-Truppen sind am 17.10. beim A.V.L.Nasielsk bezw.Ciechanow 5 Tagessätze Verpfl.einschl. Brot, Fleisch und Hafer zu empfangen
              (für Verzehr vom 20.19. bis 23.10. einschl.). Einzelheiten der Empfänge sind mit A.O.K.3 (O.Qu.) zu vereinbaren.
              Rauhfutter und Stoh sind dem Lande zu entnehmen.
              III./I.R.48 und Feld.Inf.Ers.Btl.12 haben beim Abtransprt aus Gegend Danzig 5 Tagessätze einschl.Fleisch, Brot und Hafer mitzuführen (durch 12.I.D.
              werden am 16.10. nach Güterbhf. Schneidemühl handschrftl. empfangen am 14.10. 1 Tagessatz Verpflegung für diese Truppen einschl.Brot und Fleisch
              im A.V.L.Nasielsk (zum Verzehr am 17.10)
6 Tagessätze Verpfl. einschl.Brot und Fleisch zugeführt (für verzehr vom 18. bis 23.10. einschl.) Empfang
              ist am 17.10. vormittags durchzuführen.
        3.) Die Divisionen und Führer der mot-Marschgruppen haben die bereitgestellte Verpfl. nach Eintreffen an den Zuführungsorten zu übernehmen und bis zur
            erfolgten Ausgabe an die Truppe bewachen zu lassen.

   B. Bekleidung. Die Ausgabe der Winterbekleidung und Decken erfolgt in den neuen Einsatzorten. Befehl hierüber folgt.

IV.Kraftfahrwesen.
   1.) Die Div.u.Korps-Tr.ergänzen bis zum Abtransport bzw.Abmarsch ihren Betr.St.Bedarf bis zur vollen Höhe des Fassungsvermögens aus den bisherigen Armee-
       Betr.St.Lägern.
   2.) a) Mot-Tr. der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. tanken währed des Marsches aus den B.u.b.Wagen und den Kw.Kol.für Betriebsstoff auf.
          Hierzu unterstellt 32.I.D. der Marschgruppe B ausreichende Teile der 9./Kw.Kol.32 (für Betriebsstoff).
       b) Kw.Kol.für BEtriebsstoff und B.u.b.Wagen der Marschgruppe A, B und C haben am 12.10. in Thorn (Güterbhf.) ihre Bestände. Einzelheiten über Durchführung
          der Empfänge regeln Marschgruppen-Führer.
       c) Bis 14.10. 16.00 Uhr füllen die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. ihre Betr.St.BEstände in Schneidemühl (Güterbhf.) derart auf, dass
          die Krafstoffbehälter der Kraftfahrzeuge, die B.u.G.Wagen und Kw.Kol.für Betriebsstoff voll aufgetankt sind.
   3.) Die mot-Truppen der 12.I.D. müssen beim Abmarsch aus den bisherigen Unterkunftsräumen über eine 1.Ausstattung (5 Verbrauchssätze) verfügen. Für die
       Betriebsstoffergänzung während des Marsches in den Raum Flatow-Krojanke-Lobsenz gelten die für die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K.
       getroffenen Anordnungen sinngemäss.
   4.) Für die Verladung der Kraftfahrzeuge auf der Bahn wird auf folgende Punkte hingewiesen:
              Handbremsen anziehen,
              Krafstoffzufuhr zum Motor abstellen,
              Kühlerdecken auflegen,
              Kraftfahrzeuge gut verklotzen (ggf.mit Draht oder Bindeleinen festmachen).
   5.) Die Div.und Artl.Kdr.2 (für Korps-Tr.) melden vor Abmarsch der mot-Truppen an A.O.K.3 (O.Qu.) unmittelbar diejenigen Kraftfahrzeuge, die nicht mitgeführt
       werden können nach nachstehendem Muster:

Ausfall v.Kfz., die nicht abgeschleppt werden können.
Art.d.Kfz.         Kennz.           Truppenteil        Abstellort         Art der Be-
                 bzw.Fgst.                           (genaue Angabe)      schädigung
                    Nr.                      
--------------------------------------------------------------------------------------

V. Sanitätswesen.
   Für den Abschub von Verletzten und Kranken, die nicht mitgeführt werden können, werden angewiesen:
   12.I.D. auf Kr.S.-Stelle Nasielsk, Armee-Feldlazarett Plonsk, Zivil-Krankenhäuser Dt.Eylau und Dirschau.
   32.I.D. auf die Kriegslazarette Lodz und Bromberg. Mot-Truppen der 12. und 32.I.D. und Korpstruppen II.A.K. auf Arm.Feldlazarett in Plonsk, Kriegslaz.in Bromberg
   und Städt.Krankenhaus in Schneidemühl.

VI. Veterinärwesen.
    a) Bis zum erfolgten Abtransport werden angewiesen:
       12.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.3,
       32.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.8.
       Einzelheiten regeln jeweils die Divisionen mit dem betr.A.O.K. unmittelbar.
    b) Es wird darauf hingewiesen, dass nur mit dem nach K.St.N. zustehenden Pferdesoll abzurücken ist. Etwa noch überplanmässig vorhandene Beutepferde sind vor
       dem Abrücken an die nächste Arm.Pferde-Beute-Sammelstelle abzugeben.
VII.Gerätwesen.
    a) Ersatz von Waffen und Gerät aller Art soweit bis zum Abtransprt nicht durch A.O.K.3 zugeführt, erfolgt in den neuen Einsatzorten.
    b) Gerät, dessen Instandsetzung an sich noch möglich ist, jedoch wegen des Abtransportes zeitlich nicht durchgeführt werden kann, ist mitzuführen.
VIII. Ordnungsdienst.
      1.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 32.I.D. und der Korpstruppen II.A.K. wird durch Feldgend.Tr.402 durchgeführt.
          Hierzu wird während der Dauer der Marschbewegung der Feldgend.Tr.32 dem Führer des Feldgend.Tr.402 (Hauptmann Grunow) unterstellt.
      2.) Es sind durch Führer Feldgend.Tr.402 den Führern der Marschgruppen A,B und C zur Durchführung der unmittelbaren Verkehrsregelung je eine Streife (1 Pkw.,
          2 Kräder = 5 Mann) zu unterstellen. Unterbringung und Versorgung dieser Streifen hat durch die Marschgruppen zu erfolgen.
      3.) Durch Führer Feldgend.Tr.402 ist die Verkehrsregelung und der Ordnungsdienst wie folgt durchzuführen:
          a) am 11.10. auf Straße Nasielsk - Nowe Miastow - Plonsk und Pryborowice - Plonsk. Schwerpunkt: Plonsk. Ferner auf Sraße Plonsk - Drobin - Sierpc - Skepe.
             Schwerpunkt: Drobin und Sierpc.
          b) am 13.10. auf Strasse Drobin - Sierpc - Lipno - Lubicz - Thorn. Schwerpunkt: Drewenzbrücke bei Lubicz und Thorn.
          c) am 13.10. auf Strasse Lubicz - Thorn - Fordon - Bromberg - Nakel - Wirwitz. Schwerpunkt: An Weichselbrücke bei Fordon und Bromberg.
      4.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 12.I.D. hat nach Anordnung der 12.I.D. zu erfolgen.

 

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