II.Armeekorps
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Befehle
Oktober 1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 30.September 1939 Ia Nr.92/39 20.45 Uhr Korpsbefehl für den 1.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) Verschiebungen des Korps aus seiner jetzigen Unterbringung sind vor dem 2.10. nicht zu erwarten. Bis zum Eintritt der neuen Bewegungen ruht das Korps in den bisherigen Unterbringunsgräumen. Die Aufräumungsarbeiten in Modlin werden fortgesetzt. 2.) Die Divisionen werden anheimgestellt, ihre Unterbringung in folgenden Grenzen zu erweitern: a) Pz.Div.Kempf kann den Unterbringunsgraum westl. der Straße Plonsk - Zakroczym nach Westen ausdehnen. b) 32.I.D. hat die unterstellte Korps- und Armeeartillerie im Raum Nasielsk (dieses ausschl.) - Strzogocin - Nowo Miasto unterzubringen. Die längs der Straße Nasielsk - Nowo Miasto untergebrachten rückw.Dienste des Korps verbleiben dort. c) 228.I.D. kann für die Unterbringung die Orte Jablonna, Lajsk und Wieliszow mit in Anspruch nehmen. Bereits in diesen Orten liegende rückw.Dienste des I.A.K. haben jedoch in der Unterbringung den Vorrang. 3.) Kommandant von Modlin hat die Aufräumungsarbeiten in Modlin fortzusetzen. Die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppen der Pz.Div.Kempf, der 228.I.D. und des X.A.K. bleiben ihm unterstellt. Die in MOdlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf sind baldmöglichst herauszulösen und der Pz.Div.Kempf wieder zur Verfg. zu stellen. Das Betreten des Festungskerns von Modlin wird allen Soldaten einschl.Offizieren, die dort nicht dienstliche Aufgaben haben, verboten. Besichtigungsfahrten ind die Festung sind nicht zulässig. Die Absperrposten sind angewiesen, nur Personen nach Modlin hineinzulassen, die durch einen Ausweis ihres Truppenkommandeurs hierzu berechtigt sind. Im Ausweis muß der dienstliche Grund des Betretens enthalten sein. 4.) Kdr.Pi.Regt.601 hat de Möglichkeit der Schaffung einer Behelfsbrücke über den Narew zwischen Modlin und Nowy Dwor zu erkunden. Von einer Verstärkung der Behelfsbrücke über die Weichsel südlich Modlin ist zunächst abzusehen. Die Brücke ist lediglich für leichten Verkehr gangbar zu halten. An der Fährstelle unterhalb der Brücke ist ein Fährverkehr für schwere Lasten einzurichten. Der Fährbetrieb bei Smoszewo kann eingezogen werden. An Stelle der zerstörten Straßenbrücke über die Wkra be Pomietowk ist eine 16to Behelfsbrücke zu bauen. Die im Festungsbereich Modlin für diese Aufgabe eingesetzten Pi.Kräfte und le.Str.Bau-Batl.604 werden dem Kommandanten von Modlin unterstellt. 5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
| Der Kommandierende General
Zagroby, den 1.10.1939. des II.A.K. T a g e s b e s f e h l ! ========================= Bei Übergabe von Modlin haben die San.-Dienste de mit unterstellten Divisionen unter der umsichtigen Leitung des Korpsarztes den 3 000 Verwundeten schnelle und tatkräftige Hilfe gebracht. Sie haben durch diese Taat ihre Pflicht als deutsche Soldaten gegenüber dem verwundeten Gegner in vollem Umfange erfüllt. Ich spreche diesen San.-Diensten, insonderheit denen der 32.I.D. meinen besonderen Dank und meine volle Anerkennung aus. |
| Der Kommandierende General
Zagroby, den 1.10.1939. des II.A.K. T a g e s b e s f e h l ! ========================= Beim Abschluß des Feldzuges gegen Polen kann ich mit Genugtuung feststellen, daß die Heeresversorgung die an sie gestellten Aufgaben voll erfüllt hat. Die Schlagfertigkeit des II.A.K. war zu jeder Zeit gewährleistet. Dem unermüdlichen Einsatz jedes Einzelnen ist es zu verdanken, daß der Nach- und Abschub auh unter schwierigsten Verhältnissen sichergestellt werden konnte. Damit hat auch die Heeresversorgung maßgebend Anteil an den großen Erfolgen des Korps. Ich spreche allen in der Heeresversorgung tätigen Offizieren, Beamten, Unteroffizieren und Mannschaften meinen Dank und meine volle Anerkennung aus. Der Kommandierende General. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 Abt.Qu. 17.50 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 2.10.39. I. Munitionswesen. 1.) Die 1.Mun.-Ausstattung ist bis spätestens 3.10.aufzufüllen. Soweit eine vollständige Auffüllung aus besonderen Gründen nicht möglich ist, ist dies mit Angabe des Grundes zu melden. Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen etwaigen Fehlbestand an der 1.Ausstattung aus A.M.L.Nasielsk. Durchführung ist von den Divisionen, Artl.Kdr.2 (für gesamte Korsartl.), Pi.-Regt.601 (für unterstellte Pi.-Kräfte einschl.Str.Bau.-Batle.) und den übrigen Korpstruppen zum 4.10. 10.00 Uhr an II.A.K. Abt.Qu. in einer Aufstellung mit folgenden Angaben zu melden: a) Soll der 1.Aussattung,) in Schuß und Tonnen, b) Mun.-Bestand ) getrennt nach Mun.-Arten. 2.) Alle über die 1.Ausstattung hinaus vorhandene Munition ist beim A.M.L.Nasielsk abzugeben. 3.) Beute-Mun. darf sich nicht in der planmäßigen Ausstattung befinden (Ausnahme bei 32.I.D.) für poln.Tankbüchsen). Abgabe bei A.M.L.Nasielsk. Durchführung ist bis 4.10. 10.00 Uhr zu melden. II.Verwaltungswesen. 1.) Verpflegung. a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 2.10.39: 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr, 228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr, Pz.Div.Kempf ab 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot (für den 3.10.). L.Pol.Rgt.1 empfängt Brot. 2.) Bekleidung. a) Den Kriegsgefangenen sind Mäntel, Zeltbahnen, Kochgeschirre und Eßbestecke zu belassen, da sie hiermit in den Gef.-Lagern nicht ausgestattet werden können. b) Schulterriemen zum Leibriemen für Offiziere des Feldheeres vom Regts.-Kdr.abwärts kommt mit sofortiger Wirkung in Wegfall. Zum Tragen des mit Seitengewehr, Pistolentasche, Fernglas usw. belasteten Leibriemens erhalten: aa) die unberittenen Leutnante und Oberleutnante das für die Schützenkomp.der Inf.-Regter.eingeführte Koppeltragegestell, bb) alle übrigen Offze. bis einschl.Regts.Kdre.ein Koppeltragegestell mit schmäleren Riemen nach der Probe des Trageriemens für Patr.-Taschen (Kav.Tragegerüst). Die Abgabe erfolgt unentgeltlich aus BEständen der Truppe oder Armee-Bekleidungslager. Diese Bestimmung gilt auch für Wehrmachtbeamte der entspr.Dienstgrade. Bedarfsanmeldungen der Divisionen und Korpstruppen sind bis 12.10.39 beim Gen.Kdo. II.A.K. Abt.IVa einzureichen. III. Kraftfahrwesen. 1.) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher. 2.) Die vielen Kupplungsschäden, insbesondere an Mercedes-Benz Kfz., lassen sich vermeiden, wenn die Fahrer angewiesen werden, den linken Fuß während der Fahrt neben das Pedal auf den Boden zu setzen. Der Einwand hiergegen, dass der Fuß zwecks ständiger Bremsbreitschaft auf dem Pedal ruhen muß, ist hinfällig, da anfangs zwecks Ausnutzung der Motorenbremskraft mit eingekuppeltem Motor gebremst und dann erst ausgekuppelt wird, also genug vorhanden ist, den Fuß wieder auf das Pedal zu setzen. Die Kraftfahrer sind zu belehren. IV. Veterinärwesen. Allgemeines: Am 25.9. ist durch einen Soldaten aus de Gestüt Rowne (bei Lochow, 20km südostw.Wysckow) der bereits sichergestellte Vollbluthengst "Skarp", Goldfuchs vorn ein Fuß, hinten beide Füße weiß, entnommen worden. Da es sich bei diesem Hengst um edelstes Zuchtmaterial handelt, sind über Verbleib des Pferdes bei den Truppenteilen umgehend Nachforschungen anzustellen. Meldung an II.A.K. Qu. V.Gerätwesen siehe Anlage 1. Anlage 1. G e r ä t w e s e n . ==================== 1.) Zur Durchführung eines geordneten Gerätnachschubs wird folgendes befohlen: a) es fordern, zusammengestellt in einer Liste an: Div.u.Korps-Tr. beim Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.): Armeetruppen, auch wenn sie dem Korps u.den Div. unterstellt oder zugeteilt sind, unmittelbar bei A.O.K.3 b) Anforderungen sind nur bei Bedarf - also nicht täglich - a.d.D. schriftlich nach dem Muster Anlage 1 für jede Gerätklasse auf gesondertem Blat in doppelter Ausfertigung vorzulegen. c) Zur Vermeidung von Doppellieferungen darf einmal angefordertes Gerät in einer späteren Gerätanforderung nicht mehr angeführt werden, es sei denn, dass nur Teilbelieferung durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Restbedarf in einer späteren Gerätanforderung erneut unter Hinweis auf die lfd.Nr. der frühren Anforderung aufzunehmen. d) Dringende Anforderungen ,die fernmündlich oder durch Fernspruch voraus erfolgen können, sind schriftlich nachzureichen. 2.) Auf Bearbeitung von Nachr.Gerät durch Div.Nachr.Führer und Pi.-GErät bei Div.durch Führer des Pi.Batl. - s.H.Dv.90, Anl.10 u.1 d - wird hingewiesen. 3.) Div.- und Korps-Tr.melden zwecks rascher Auffüllung zum 4.10. 10.00 Uhr gem.vorst.Ziffer 1 ihren GEsamtbedarf, wobei bereits erfolgte Anforderungen, deren Belieferung noch nicht erfolgte, entgegen vorst.Ziff.1c) einmalig, jedoch mit besonderem Vermerk über erfolgte Anforderung, aufzuführen sind. 4.) Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß die Meldungen über Totalausfall und Fehlbestand nicht als Gerätanforderung anzusehen sind. 5.) Die Div.und Kdr.Pi.Regt.601 melden bis 4.10.39 an Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.) ihre Pi.-Einheiten, de nach dem 1.9.39 Flammenwerfer empfangen haben. Stückzahl, Ort und Zeit des Empfangs sind anzugeben. 6.) Le.Str.Bau-Batl.604 empfängt bei der Beutesammelstelle Modlin (Hptm.Hömke) 240 Gewehre gegen Empfangsbescheinigung. 7.) Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits angeforderten Mengen Wasserstoff und Sauerstoff bei Fw.Schichau, Elbing, Acetylen bei Fa.Autogen-Ges-u.Akkumulatoren A.G.in Königsberg (Pr.) Rothensteinerstr. abgeholt werden können. Unmittelbare Abholung durch die Truppe wegen Umfüllung erforderlich. Leere Flaschen mitbringen. Muster für Gerätanforderung im Original vorhanden. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 2.Oktober 1939 |
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| Fernspruch A.O.K.3 an II.A.K., I.A.K.,
Abt.Qu., 2.10.39, 16.45 Uhr Pz.Div.Kempf wird ab 4.10. auf H.St.O.V.Osterode hinsichtlich Verpflegung - hinsichtlich Verpflegungsempfang angewiesen. Ab 4.10. empfängt 11.Div. bei A.V.L.Nasielsk Verpflegung. Bekanntgabe an Pz.Div.Kempf, bzw. 11.Div. nach II., bzw I.A.K. |
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| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 2.Okt.1939 Ia F e r n s p r u c h ! .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. 1.) Die Besetzung und die weitere Durchführung der Aufräumngsarbeiten in Modlin wird ab 3.10. von 228.I.D. übernommen. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr. 2.) 228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Die Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bs 3.10. abends zu erfolgen. Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. 3.) Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna Wieliczew untergebracht. 4.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. - Zaluski - Kroczewo (Orte einschl.) zu erweitern. |
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| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 2.10.1939 Abt.Qu. Betr.: Gefangenen- unf Beutewesen in Modlin. 1.) 32.I.D übergibt der 228.I.D. bei der Übernahme von Modlin eine Aufstellung über Gefangenen- und Beutewesen nach dem Stande vom 3.10. 12.00 Uhr. Diese Aufstellung muss enthalten: a) bereits durch 32.I.D. abgeschobene Gefangenen, Verwundeten, Beutepferde und Beutestücke aller Art, b) noch im Festungsbereich von Modlon vorhandene Gefangenen, Verwundeten, Beutepferde, Beutestücke usw. Die Verzeichnisse sind nach den einzelnen Versorgungsgebieten zu gliedern. Zwei Abschriften dieser Verzeichnisse sind durch 32.I.D. dem II.A.K. (Abt.Qu.) bis 3.10. 17.00 Uhr vorzulegen. 2.) 228.I.D. setzt nach Übernahme von Modlin die Sammeltätigkeit für Beute fort und leitet den Abschub der noch restlichen Gefangenen, der Beutepferde usw. Bis zum 5.10. 16.00 Uhr ist dem Gen.Kdo.II.A.K. ein Verzeichnis über die Übernahme durch 228.I.D. noch gesammelte Beute, über den Abschub von Gefangenen und Verwundeten usw. in doppelter Ausfertigung vorzulegen. Die in dem von 32.I.D. aufgestellten Verzeichnis enthaltenen Zahlen und Angaben sind in der von 228.I.D. vorzulegenden Aufstellung nicht mehr zu berücksichtigen. Für Prüfung der Beutemunition wird A.O.K.3 Fachpersonal (Leiter Hautmann Hömke) entsenden. 3.) Sämtliche erbeuteten Tankgewehre und alle hierfür vorgefundene Munition sind von 32.I.D. mitzuführen. Die bei 228.I.D. vorhandenen erbeuteten Tankgewehre (einschl.Munition hierfür) sind der 32.I.D. zu übergeben (mündl.durch Kom.General des II.A.K. am 2.10. in Modlin an 228.I.D. befohlen). 32.I.D. meldet bis 3.10. 20.00 Uhr Zahl der nunmehr vorhandenen Tankgewehre und Munition hierfür (in Schusszahl). |
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| Generalkommando II.A.K.
Zagroby, den 2.10.1939 Abt.III Verordnung über Waffenbestiz vom 2.10.1939. Das Gebiet westlich des San, westlich des Mittellaufes der Weichsel und nördloch des Narew ist nicht mehr Kampfgebiet des Heeres. Für dieses Gebiet ordne ich daher auf Grund vollziehender Gewalt mit soforiger Wirkung an: §1 (1) Sämtliche Schußwaffen und Munition, Handgranaten, Sprengmittel und sonstiges Kriegsgerät sind abzuliefern. Die Ablieferung hat binnen 24 Stunden bei der nächsten deutsche Militä- oder Polizeidienststellezu erfolgen, sofern örtlich nicht abweichendes bestimmt wird. (2) Die Truppenführer sind befugt, bei Volksdeutschen Ausnahmen zu bewilligen. §2 Vor entgegen vorstehender Verordnung Schußwaffen, Munition, Handgranaten, Sprengmittel oder sonstiges Kriegsgerät im Besitz hat, wird mit dem Tod bestraft. §3 Wer im besetzten Gebiet Gewalttaten irgend welcher Art gegen die deutsche Wehrmacht oder ihre Anghörigen begeht, wird mit dem Tode bestraft. §4 Aburteilung und Vollstreckung des Urteils haben unverzüglich durch Standgericht zu erfolgen. Das Standgericht setzt sich zusammen aus einem Regimentskommandeur oder einem mit derselben Strafgewalt versehenen Truppenbefehlshabers und zwei weiteren Soldaten. Hauptquartier, 12.September 1939 Der Oberbefehlshaber des Heeres gez.v.Brauchitsch |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 3.Oktober 1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 3.Oktober 1939 Ia Nr.97/39 0.30 Uhr Betr.: Abmarsch der Heeresartillerie. 1.) Den Befehl über die 3 Marschgruppen der Heeresartillerie übernimmt ab Gora Kdeur.A.R.501. Es wird ihm anheimgestellt, nach Befehlsübernahme den Stab A.R.606 mit der Führung der bis dahin von ihm selbst geführten Marschgruppe zu beauftragen. 2.) Bis 4.10. abds.haben alle Teile der dem Kdeur.A.R.501 unterstellten Heeresartillerie den Unterkunftsraum Nakel - Schneidemühl zu erreichen. 3.) Ab Schneidemühl wird die Artillerie mit Bahntransport weiterbefördert. Weitere Befehle für den Abtransport erteilt O.K.H. - Transportchef. V.P. ist nach Anordnung des Kdeurs.501 zur Ransportkdtur.Frankfurt/Oder vorauszusenden. 4.) Betriebsstoff wird durch A.O.K.3 (O.Qu.) am 3.10.abds.in den Unterkunftsraum um Lipno zugeführt. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 2.10.1939 Abt.Qu. 18.50 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 3.10.39. I. Unterstellung. 1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus: II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11, Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41 2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt: a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506). b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506. 3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kempf durch. II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst. Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt. Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind, b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben. Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu. III.Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39: 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr, 228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.). b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen kalter KOst vorgesehen. 32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren. c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt. d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot. e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden. f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen. g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat gefährdet wird. IV.Kraftfahrwesen. a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher. b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen. auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.). c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen. V.Sanitätswesen. a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen. b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab. VI.Veterinärwesen. Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch. VII. Gerätwesen. Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.) |
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Generalkommando
II.Armeekorps Zagroby, den 3.Oktober 1939 Ia Nr.93/39 20.15 Uhr Korpsbefehl für den 4.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor. 2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort. Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden: a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird, b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen. 3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden. 4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am 4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek. 5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk - Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden. 6.) Pioniere: a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin. Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt: Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B, Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B, Br.Kol.B 639, Br.Kol.B 644. Wegen der Brückenarbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen. b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport bereitzustellen: Stab Pi.Regt.601, Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B, Br.Kol.B 602, Br.Kol.B 609, Br.Kol.B 603 ) Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen Br.Kol.B 606 ) um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt. Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505. Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K. Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen. c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 3.10.1939 Abt.Qu. 18.35 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 4.10.39. I. Unterstellung. Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus: Stab A.R.501, 511, 603, 606, II./A.R.37, II./A.R.47, II./A.R.57, s.Artl.Abt´n 506, 526, 601, 602, 604. Die Versorgung der 3./(H)Aufkl.St.21 erfolgt ab 4.10. durch Fliegerhorst Stargard. II.Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 4.10.39: aa) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- u.nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.). Korpstruppen empfangen Brot. bb) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 5.10.). b) 32.I.D. holt am 4.10.39 für die nichtmot- und mot.-Truppenteile einschl.Korpstruppen einen weiteren Tagessatz Verpfl.einschl.Dauerfleisch, Brot und Hafer (für den 7.10.) vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit dem A.V.L.zu vereinbaren. III.Kraftfahrwesen. Betriebsstoffversorgung erfolgt wie bisher. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 4.10.1939 Abt.Qu. 19.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 5.10.39. I.) Unterstellung. 1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus: a) B.Abt.11, Pz.Abw.Abt.511, b) Pi.Batl.505 mit zwei Br.Kol.B ) Versorgung erfolgt unter Pi.Batl.630 mit einer Br.Kol.B ) Leitung Stb.Pi.Rgt.541 durch A.O.K.3 unmittelbar. Br.Kol.B(mot) 639, 644 ) 2.) Dem II.A.K. wird Br.Kol.B(mot)1/402 neu unterstellt und hinsichtlich Versorgung der 32.I.D. zugeteilt. II.Verwaltungswesen. 1.) Verpflegung. A. Es holen ab aus A.V..Nasielsk am 5.10.39: a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nichtmot-Truppenteile (für den 8.10.39); Korpstruppen empfangen Brot. b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.), 2 Tagessätze Verpfl. für die mot-Truppenteile (für den 6. und 7.10.) B. Um dem Chef der Zivilverwaltung eine Erfassung der Viehbestände des besetzten Gebietes zu ermöglichen und den Aufbau einer geordneten Viehzucht zu gewährleisten, wird das Beitreiben von Vieh durch die Schlacht.-Züge der Divisionen ab 8.10.39 bis auf weiteres untersagt. Die Fleischversorgung der Truppe wird von diesem Zeitpunkt ab im Nachschubwege durch Gefrierfleisch und FLeischkonserven sichergestellt. C. Nachdem die Kampfhandlungen abgeschlossen sind, wird mit sofortiger Wirkung die Fleischportion nur noch zu kleinen Sätzen der Anlage 1 E.W.Verpfl.V.gewährt. (Frischfleisch oder Gefrierfleisch 150gr, Dauer- oder Rauchfleisch 120gr, Speck 120gr, Kraftfleisch oder Wurstkonserven oder Fleischkonserven als Mittagskost 130 gr.) 2.) Abwicklung de Leistungsbescheinigungen. Die Durchführung der Abwicklung der Leistungsbescheinigungen, wie in den Verwaltungsanordnungen des II.A.K. Absatz B vom 2.10.1939 befohlen, ist dem II.A.K. (Abt.IVa) zum 10.10.39 zu melden. 3.) Seife, Seifenpulver, Rasierseife unterliegen der öffentlichen Bewirtschaftung und können als Marketenderware künftig nicht mehr beschafft werden. Sie weren von den A.V.L. unentgeltlich an die Truppe nah Maßgabe der vorhandenen Bestände ausgegeben. 4.) Bekleidung. Die im Wehrkreis I aufgestellten Truppenteile holen auf die angeforderten Mannschaftsdecken beim Armee-Bekl.-Lager Ciechanow (Ulanenkaserne) gegen Empfangs- bescheinigung ab. Der 228.I.D. werden die Mannschaftsdecken zum Ausladebahnhof Nasielsk nachgeschoben. Über Zuführung der Winterbekleidung und Decken der im Wehrkreis II aufgestellten Truppenteile folgen Befehle. III.Kraftfahrwesen. a) Betr.-St.-Empfang der Division und Korpstruppen wie bisher. b) Es ist festgestellt, dass Truppenteile Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren als Anhänger benutzen. Das Verfahren ist unzulässig und wird verboten, zumal hierdurch die Lkw. erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lkw mit instandsetzungsbedürftigen Motoren sind sofort in Stand zu setzen. c) Es wird verboten, erbeutete polnische Kfz mit selbst gewählten WH -Nummern zu versehen. Über Zuteilung von WH -Nummern für derartige Kfze. folgen Befehle. d) Über Auslieferung von Kraftwagendecken und -schläuchen durch die Reifenlager hat AOK 3, O.Qu. sich die Genehmigung vorbehalten. Der Ersatzbedarf an Bereifung ist unter Angabe der Größen und des Truppenteils Gen.Kdo.Abt.Qu. zu melden. Die bisherigen Bestimmungen über Anforderung von Bereifung werden hiermit aufgehoben. IV.Sanitätswesen. a) Abtransport von Verwundeten Kriegsgefangenen ins Reichsgebiet soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Hierfür steht Res.Laz.Allenstein (Abt.Kortau) zur Verfügung. b) Im Kriegslazarett 1/509 (Ortelsburg) ist eine Abteilung für Darmkranke eingerichtet. Derartige Kranke soweit sie abtransportiert werden müssen, snd den Kr.Sammelstellen mit Zielbestimmung Ortelsburg zuzuführen. V.Veterinärwesen. Bewegl.Tierbl.Untersuchungsstelle 512 (Allenstein) ab 3.10. in Nasielsk. Einsatzbereitschaft wird noch bekanntgegeben. VI.Feldpost. Es wurde festgestellt, dass einzelne Einheiten ihre Feldpost Anschrift nicht bekannt gegeben haben. Die Bekanntgabe ist unter Ausgabe von Benachrichtigungskarten unverzüglich nachzuholen. In Zweifelsfällen ist die richtige Feldpostnummer beim Armeefeldpostmeister --A.O.K.3 -- zu erfragen. VI. Ordnungsdienst. 1.) Zollbehandlung von Wehrmachtgut. Wehrmachtgut, das --gleich viel mit welchen Beförderungsmitteln -- aus den besetzten Gebieten nach dem Zollgebiet versandt wird, bleibt von den Eingangsabgaben und von jeder Zollbehandlung befreit, wenn es von der Bescheinigung einer Wehrmacht Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle begleitet ist, aus der sich die Eigenschaft als Wehrmachtgut zweifelsfrei ergibt. Als Wehrmachtgut sind auch anzusehen begleitete, Auf Wehrmacht -Fahrschein mit der Eisenbahn beförderte Güter. 2.) Die im besetzten Gebiet eingesetzten Forstverwaltungen sind auf Anforderung durch die Truppe in jeder Beziehung zu unterstützen. 3.) Auf den Gütern im besetzten Gebiet sind landwirtschaftliche Verwalter eingesetzt worden. Entnahme von Lebensmitteln und Vieh sowie der zum Betrieb von Treckern und anderen landwirtschaftlichen Maschinen notwendiger Betriebsstoff hat abgesehen vom Einverständnis des Landrates nur im Einvernehmen mit den eingesetzten Verwaltern zu erfolgen. 4.) Ab sofort sind von der Truppe keine wehrfähigen poln. und jüdischer Nationalität mehr zu internieren. 5.) Erfahrungsberichte der Feldgend.gemäß anliegender Verfügung (A.O.K.3 Abt.O.Qu.vom 3.10.39) sind von 32. und 228.I.D. dem II.A.K. Abt.Qu.bis 12.10.39 in doppelter Ausfertigung vorzulegen. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 5.10.1939 Abt.Qu. 17.00 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 6.10.39. I.) Allgemeines. Im Nachgang zu "Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 28.9.39" Anlage 1 Ziff.3 wird befohlen: Die Jagdberechtigung für Offiziere gilt nur für den eigenen Unterkunfstbereich. In dem Unterkunfstbereich des A.H.Qu.A.O.K.3 - im Raum Krasne - Zalesie - Kurowo - Mosaki - D.Zbiki - Szczuki - -ist das Jagen für sämtl.Offiziere verboten. Für die Ausübung der Jagd sind die in Deutschland geltenden Schonzeiten, sowie das Jagdgesetz maßgebend. II. Verwaltungswesen. 1.) Verpflegung. Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 6.10.39: a) 32.I.D. in de Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nicht mot-Truppenteile (für den 9.10.). Korpstruppen empfangen Brot. b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 7.10.). 2.) Geldwesen. Die Versorgung der Feldkassen im besetzten Gebiet (ohne Oberschlesien) mit Bargeld erfolgt von jetzt ab durch Reichskreditkassen Lodsch (Sitz der Hauptverwaltung), Bromberg, Gnesen, Graudenz, Hohensalza, Kalisch, Konitz, Krakau, Lissa, Ostrowo, Posen, Pr.Stargard, Tarnow, Thorn und Tschenstochau. Die Feldkassen erheben ihre Kassenbestandsverstärkungen ausschließlich bei der nächstgelegenen Reichskreditkasse gegen Hingabe der vorhandenen grünen Schecks mit roten Streifen (so wie bisher bei den Reichsbankanstalten). Die von den Reichskreditkassen auszugebenden Reichskreditkassenscheine über 20, 5, 2 und 1 Reichsmark, sowie 50 FReichspfennige sind nur im besetzten Gebiet (außer Ob.Schles.) gesetzliche Zahlungsmittel. Bestimmungen über Umtausch von Reichskreditkassenscheinen in Reichsmark beim Verlassen des besetzten Gebietes liegen noch nicht vor. Die Intendanten sind dafür verantwortlich, daß ihre Feldkassen von dieser Regelung unverzüglich in Kenntnis erhalten. III.Sanitätswesen. Der Kranken-Sammelpunkt der 228.I.D. in Debe ist nicht mehr aufnahmebereit. IV. Veterinärwesen. a) Bewegl.Tierbl.Unters.Stelle 512 ab 6.10. 8.00 Uhr in Chrcynno (5km südostw.Nasielsk) einsatzbereit. b) Beutepferde sollen gem.Anordnung des Ob.d.H. baldmöglichst verwendet werden. Bei negativem Ergebnis der klinischen Untersuchung, Malleinaugenprobe und erste Blutuntersuchung ist aus Zeitersparnisgründen die zweite Blutuntersuchung nicht erforderlich. V. Kraftfahrwesen. 1.) Betr.St.-Empfang wie bisher. 2.) Bestimmungen über Frostschutz für Kfz. siehe Anlage 1. 3.) Anforderung von Bereifung hat nach Muster (Anlage 2) zu erfolgen. Für jedes Kfz., das Ersatzbereifung benötigt, ist eine Anforderung auszustellen. Die Anforderung wird mit dem Genehmigungsvermerk des A.O.K.3 dem Truppenteil zurückgegeben und berechtigt dann zum Empfang. VI. Gerätwesen. Siehe Anlage 3. Anlage 1. Zur Vermeidung von Frostschäden und zur Erhaltung der Fahrbereitschaft in der bevorstehenden kalten Jahreszeit sind folgende Punkte zu beachten: a) Für das Feldheer im Operationsgebiet werden Kühlwasserfrostschutzmittel demnächst zugewiesen. Feldheer ruft den Bedarf an Kühlwasserfrostschutzmittel durch Übersendung eines Bestellzettels beim zuständigen H.Z.A. ab. mischen 45 Teile Frostschutzmittel mit 35 Teilen Wasser. Diese Mischung reicht für etwa -30 Grad Celsius. Bei etwa einsetzenden größeren Kältegraden sind entsprechend höhere Mengen Frostschutzmittel nachzufüllen c) Vor Auffüllen des Frostschutzmittels sind kühler -Wasser Mantel des Motors gründlich mit Wasser -wenn möglich mit Waschmittel P 3 - durchzuwaschen . an Kühler -, Wasserhahn und Schlauch Verbindungen sind zu beseitigen Punkt die Ablasshähne am Kühler und Motor sind auf freiem Durchgang zu prüfen und erforderlichenfalls zu reinigen. Frostschutzmittel aufzufüllen. ausdehnt. Nicht ganz vollgießen! von Frostschutzmitteln ist die Mischung auf den erforderlichen Wert zu bringen. e) In den Kfz -Hallen sind die Lüftungsschieber in den Hallentoren und Rückwänden sowie die Fenster verschlossen zu halten. Für geheizte Hallen ist anzuordnen (Aufnahme in die Hallen Ordnung), dass die Innentemperaturen der Hallen des Öfteren Komma auch nachts, nachzuprüfen sind. werden, die Motore in gewissen Zeitabständen warmlaufen zu lassen. g) Für den Winterbetrieb ist außerdem zu beachten: dd) Gleitschutzketten, Schneekufen für Kräder jetzt schon einwandfrei verpassen. zu führen, was für Gebinde die einzelnen Truppenteile erhalten haben. DIe Truppenteile haben die leeren Gebinde an Kf.Pk.Kp.zurückzugeben, die den Empfang der Gebinde in der Liste zu vermerken hat, so dass jederzeit feststellbar ist, welcher Truppenteil die Gebinde nicht abgegeben hat. Anlage 2 (Formular zur Bestellung von Bereifung etc.. im Original vorhanden) Anlage 3 Bei der Feldwerkstatt 502, Ciechanow, sind vorhanden: 300 l Reinigungsöl 200 000 Reinigungsdochte 400 l Spindelöl 200 l Lederöl 200 kg Waffenfett 400 l Kochbadflüssigkeit 50 kg Huffett 500 kg Karbid 400 l M.G.-Öl 400 l Petroleum 300 kg Putzlappen 200 kg Staufferfett 500 kg Schmiedekohlen in Säcken 400 kg Wagenschmiere 100 kg Putzwolle 100 Reinigungsketten für Reinigungsgerät 34 Empfang in kleinere Mengen nach Bedarf. Gefäße sind mitzubringen. Bemerkung: Fehlende Gewehre und Ausrüstungsstücke können bei den Krankensammelstellen und Lazaretten gegen Belegwechsel emfangen werden. Vorherige Anfrage erforderlich. |
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Fernschreiben (Eingang 5.10.39) |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 6.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 6.10.1939 |
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Generalkommando II.A.K.
Zagroby, dem 6.Oktober 1939. Abt.III.
Betr.: Verletzungen des
Völkerrechts.
Bezug: Merkblatt für Meldungen für Zwecke der Propaganda.
worden, z.B.Freischärlerei, Mißbrauch des Roten Kreuzes, Angriffe auf Sanitätspersonal, Misshandlung oder Tötung von Verwundeten, Verwendung von Dum-Dum Geschossen und dergleichen. Soweit noch möglich ist, sind schwere Fälle der gesamten Art durch amtliche Erhebungen festzustellen , wobei die Heeres Gerichte erforderlichenfalls mitzuwirken haben. Auch bei künftigen Völkerrechtsverletzungen, gleichviel auf welchem Kriegsschauplatz sie begangen werden, sind In derartigen Fällen von Amts wegen möglichst unter Beteiligung der Heeresgerichte die erforderlichen Feststellungen zu treffen. den Protokollen sonstigen Niederschriften zum Beispiel Meldungen usw. ist jede Bezugnahme auf andere Schriftstücke zu vermeiden. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 6.10.1939 ABt.Qu. 19.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 7.10.39. I.) Munitionswesen. siehe Anlage 1. II. Verwaltungswesen. Verpflegung. Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 7.10.39: a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkst, Backmaterial und Hafer für die mot- und nchtmt-Truppenteile (für den 10.10.30). Korpstruppen empfangen Brot. b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppentele (für den 8.10.39), 2 Tagessätze Verpfl.für die mot-Truppeteile (für den 8.und 9.10.39). III. Kraftfahrwesen. 1.) Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.-Bedarf wie bisher. 2.) Für Kfz., die dem A.Kf.Park zwecks Instandsetzung zugeführt werden, sind von den Truppenteilen Arbeitsaufträge, die die an den Kfz. vorzunehmenden Arbeiten enthalten müssen, mitzugeben. 3.) Es wird darauf hingewiesen, daß Diesel-Kraftstoff in die Kraftstoffbehälter der Kfz. durch ein feinmaschiges Sieb eingefüllt werden muß, um Verunreinigungen,die jeder Diesel-Kraftstoff enthlt, fernzuhalten. IV. Ordnungsdienst, Gefangenenwesen. 1.) Feuerlöschgeräte jeglicher Art - Pumpen, Wassertransportwagen, Leitern und Handlöschgeräte - dürfen in Zukunft nur vorübergehend und mit ausdrücklicher Genehmigung der Zivilbehörden durch dir Truppe in Anspruch genommen werden. Bereits beschlagnahmte Geräte sind durch die DIvisionen und Korpstruppen nach Art und Anzahl zum 12.10. an Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Qu. zu melden. Hierbei ist anzugeben, wo diese Geräte beschlagnahmt wurden und wo sie sich zur Zeit befindet. 2.) Gefangene. a) Alle an irgendwelchen Ausrüstungsstücken als poln.Soldaten erkennbaren Männer sind gefangen zu nehmen. Ausgenommen sind diejenigen poln.Soldaten, die einen Ausweis - von 8.Armee - ausgestelle - vorzeigen können. b) Zivilisten im wehrfähigen Algter sind nicht mehr zu internieren. c) Gefangenensammelstellen: Ciechanow, Nasielsk, Serock. Anlage 1 M u n i t i o n s w e s e n. =========================== Dem A.Mun.Lager Nasielsk werden zugeführt: a) für 228.I.D.: 3 836 Leuchtpatronen 1 045 Signalpatr.,rot 815 " ,grün 520 M-Patr. 410 R-Patr. 294 Handleuchtzeichen, weiß 293 " , rot 250 " , grün 330 Pfeifpatr. b) für 32.I.D.: 2 100 Sprengkapsel 5 000 Leuchtpatr. 2 000 Signalpatr., rot 2 000 " , grün 50 kurze Sprengkapselzünder 50 lange " 230 Nebelkerzen Zu a) u. b): Eingang der Mun. ist bei Mun.Verwaltung Nachsch.Batl.507 in Nasielsk zu erfragen. G e r ä t w e s e n. a) 228.I.D. empfängt bei Feldwerkstatt 502, Ciechanow, folgendes Gerät: 5 Fahrradschläuche 28x13/4 2 Fahrraddecken 28X13/4 2 m Ventilgummi 6 Reparaturkästchen für Fahrräder 1 Glasschneider 1 Backofenwagen Vwf 1 1 l.F.H.16 1 Kraft.....anwagen Vwf 3 b) Das von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte Nachr.-Gerät kann am 7.10.39 im A.Nachr.Park 501, Ciechanow, empfangen werden. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
O.U., den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Kroczewo, den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 8.Oktober 1939. |
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Stab Korps Nachsch.Führ.402
Zegrze, den 8.10.39 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 7.10.1939 |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 10.10.1939 |
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